Das OLG Hamburg verurteilte Mitglieder der rechts-terroristischen "Letzten Verteidigungswelle" zu Haftstrafen. Morgen wird das Urteil zum islamistischen Anschlag von München erwartet. Der Ansturm auf Ceuta führt zu Diskussionen in der EU.
Thema des Tages
OLG Hamburg zu Letzte Verteidigungswelle: Das Oberlandesgericht Hamburg hat sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe “Letzte Verteidigungswelle” wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie weiterer schwerer Delikte – darunter versuchter Mord, schwere Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die Mitglieder waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Nach den Feststellungen des OLG plante und verübte die Gruppe Anschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen und verfolgte das Ziel, die demokratische Ordnung zu destabilisieren. Wegen des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit während des fünfmonatigen Prozesses und auch während der Plädoyers ausgeschlossen. Es berichten SZ (Jana Stegemann), FAZ (Theresa Weiß), taz (Andreas Speit), FR (Joachim F. Tornau), LTO, beck-aktuell und spiegel.de (Julia Jüttner).
Wolfgang Janisch (SZ) hält die vom OLG Hamburg verhängten Haftstrafen für ein notwendiges und deutliches Signal gegen rechtsterroristische Gruppen. Zugleich warnt er vor der rasanten Radikalisierung junger Menschen in sozialen Medien, die sich immer häufiger in reale Gewalt übersetze. Er betont, dass zwar die Täter verantwortlich seien, das gesellschaftliche Klima aber von allen geprägt werde. Stephan Löwenstein (FAZ) betont, dass Radikalisierung wie bei den Mitgliedern der Letzten Verteidigungswelle nicht im luftleeren Raum entstehe: Rechtsextreme Influencer, Freizeitangebote und digitale Kampagnen sprächen Jugendliche direkt an, und ein bestimmter Flügel der AfD liege ideologisch "nur einen Handschlag entfernt". Deshalb müsse die Debatte über ein Verbotsverfahren ernsthaft geführt werden.
Rechtspolitik
KI in der Justiz: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur VwGO-Reform angeregt, die Justiz vor möglichen Überlastungen durch KI-generierte Schriftsätze zu schützen, weil umfangreiche oder fehlerhafte KI-Texte Verfahren verlangsamen könnten. Gleichzeitig zeigen die Länderjustizressorts, dass KI längst in der Praxis angekommen sei und sowohl Bürger:innen als auch Gerichte entlasten könne – etwa durch bessere Zugänge zur Justiz oder durch interne Tools wie MAKI, JANO oder das neue GSJ-Modell. Es gehe darum, KI strategisch und sicher so einzusetzen, dass sie die Justiz stärkt statt belastet. Es schreibt beck-aktuell (Maximilian Amos).
Gefährder: In einer nicht-öffentlichen Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses zum Anschlag auf den Berliner CSD blieben am Dienstagnachmittag zentrale Fragen offen, vor allem ob die Sicherheitsbehörden der Berliner Justiz die Gefährlichkeit von Abdul Ballout vollständig vermittelt haben. Die Berliner Behörden verteidigten ihr Vorgehen trotz politischer Kritik. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Justiz schwere Fehler vorwirft, halten andere Politiker diesen Vorwurf für unbelegt und warnen vor einem politischen Sündenbock-Manöver. Diskutiert wurde über Änderungen im Jugendstrafrecht und bei der Präventivhaft. SZ (Roland Preuß) und FAZ (Mona Jaeger) berichten.
LTO (Hasso Suliak) befasst sich mit der Forderung, Heranwachsende grundsätzlich dem Erwachsenenstrafrecht zu unterwerfen oder das Jugendstrafrecht nicht mehr auf heranwachsende Gefährder anzuwenden. Obwohl das Bundesjustizministerium eine bis 2028 laufende Studie zur Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ausgeschrieben hat und betont, dass sich § 105 Jugendgerichtsgesetz (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende) bewährt habe, prüft die Bundesregierung vorzeitige Anpassungen. Der Deutsche Anwaltverein warnt, dass eine Aussetzung des Jugendstrafrechts nur für eine Gruppe wie heranwachsende Gefährder das Schuldprinzip gefährden und die Einzelfallprüfung durch pauschale sicherheitsbehördliche Kategorien ersetzen würde.
Christian Rath (taz) kritisiert, dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) aus dem Anschlag überwiegend falsche Schlüsse ziehe. Zwar könne ein Ausschluss der JGG-Vorbewährung bei Gefährdern sinnvoll sein. Elektronische Fußfesseln dagegen taugten nicht zur Verhinderung von Anschlägen und eine bundesweit einheitliche Präventivhaft wäre selbst nach bayerischem Vorbild zu kurz oder völlig unverhältnismäßig.
AfD-Verbot: Der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil fordert in der Zeit, dass die Brandmauer zur AfD verfassungsrechtlich gedacht werden müsse – und dass ein Verbotsverfahren ernsthaft geprüft werden sollte. Die Brandmauer sei keine taktische Frage, sondern eine Konsequenz aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeige, dass AfD-Funktionäre systematisch diese Menschenwürde angreifen und die Demokratie delegitimieren.
Die Rechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski sowie der wissenschaftliche Mitarbeiter Marco Vöhringer verteidigen sich auf dem Verfassungsblog gegen Vorwürfe des Doktoranden Bernhard Stüer. Er habe zentrale Aussagen von ihnen verkürzt oder falsch wiedergegeben. Sie kritisieren, dass Stüer zum Demokratieprinzip zirkulär argumentiere und betonen, dass die AfD-Verbotsdebatte höchste juristische Präzision erfordere, insbesondere eine trennscharfe Unterscheidung zwischen verfassungswidrigen Forderungen und der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei.
Wissenschaftsfreiheit: Im Interview mit der Zeit (Anna-Lena Scholz) erklärt Rechtsprofessor Christoph Möllers, warum die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland politisch verletzlicher sei, als das Grundgesetz vermuten lasse. Er warnt vor Entfinanzierung, Vetorechten der Länder und autoritären Gegenöffentlichkeiten, die Forschung beeinflussen können – und betont, dass Bedrohungen nicht nur von der AfD ausgehen, sondern aus der politischen Mitte. Universitäten seien strukturell geschwächt, weil sie finanziell abhängig und international verwundbar sind; zugleich werde wissenschaftliche Autorität gesellschaftlich zunehmend infrage gestellt. Wissenschaftsfreiheit müsse aktiv verteidigt werden, gerade in Konflikten mit Politik und Öffentlichkeit.
Justiz
OLG München – Anschlag auf Demo in München: Am Donnerstag endet der Strafprozess gegen den Islamisten Farhad N., der 2025 seinen Mini Cooper in eine Verdi-Demonstration steuerte und dabei zwei Menschen tötete sowie Dutzende verletzte. In den Plädoyers forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, während die Verteidigung auf einen psychischen Ausnahmezustand verwies und eine Kombination aus 15 Jahren Haft und psychiatrischer Unterbringung forderte. Entscheidend wird sein, ob das Oberlandesgericht München N.s islamistisches Motiv oder die behauptete psychische Ausnahmesituation für maßgeblich hält, so spiegel.de (Jan Friedmann/Julia Jüttner).
OVG NRW zu Bienenstich als Dienstunfall: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut LTO entschieden, dass ein Beamter, der auf dem Weg zur Dienststelle von einer Biene gestochen wird, einen Dienstunfall erleidet. Der Bienenstich gehört nach Auffassung des Gerichts nicht zum allgemeinen Lebensrisiko, sondern fällt unter den beamtenrechtlichen Unfallschutz, weil der Arbeitsweg unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel dienstlich geprägt ist. Auch atypische Gefahren der Fahrradnutzung – wie ein Insektenstich – seien daher vom Dienstunfallschutz umfasst.
OVG Berlin-BB zu verbranntem Kunstwerk: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach Künstler:innen nach der polizeirechtlichen Vernichtung einer sichergestellten Holzstele keinen Anspruch auf Herausgabe der Überreste haben. Für Anwält:innen enthalte der Beschluss einen weiteren Hinweis: Ein einfach signierter Schriftsatz darf im beA nicht über das Postfach einer anderen Anwältin versendet werden – sonst ist er formunwirksam.
LAG Köln zu Zwischenzeugnis: Die Rechtsanwältin Jennifer Seiler stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln aus dem März vor, wonach ein Mitarbeiter ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen kann, wenn er eine berufliche Neuorientierung mit bevorstehenden Bewerbungen plausibel darlegt. Das Gericht betont eine niedrigschwellige Darlegungslast: Der Arbeitnehmer muss den Anlass nur nachvollziehbar schildern; pauschales Bestreiten durch den Arbeitgeber genüge nicht. Erst bei konkreten Zweifeln müsse der Beschäftigte weiter substanziieren.
LAG Nürnberg zu AGG-Hopping: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein früherer Verdacht des AGG-Hoppings allein keinen Rechtsmissbrauch begründet, wenn der Arbeitgeber dies im konkreten Fall nicht substantiiert darlegt. Zwar verwies das ArbG Bamberg auf ein älteres Verfahren desselben Bewerbers, doch das LAG Nürnberg betonte die notwendige Einzelfallprüfung und sprach dem Mann wegen geschlechtsdiskriminierender Stellenausschreibung eine Entschädigung von 3.750 Euro zu. Ausschlaggebend war, dass der Arbeitgeber die Beweislast trägt und hier weder systematisches Vorgehen noch fehlendes echtes Bewerbungsinteresse nachvollziehbar belegen konnte.
OLG Bamberg zu Eheschluss im Konsulat: Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass eine Ehe nach Art. 13 Abs. 4 S. 2 EGBGB auch dann wirksam "vor" einer berechtigten Person geschlossen werden kann, wenn die Frau sich außerhalb des Raumes befindet und nur über ein geöffnetes Fenster mit den anderen Beteiligten kommuniziert. Im konkreten Fall wollte eine Somalierin aus Angst vor Nachteilen im Asylverfahren das somalische Konsulat nicht betreten und kommunizierte während der Trauung über ein geöffnetes Fenster mit dem Konsularbeamten und ihrem Partner. Das genügte dem Gericht als gleichzeitige Anwesenheit. Die Ehe gelte damit als nach somalischem Recht formwirksam geschlossen, was nach deutschem internationalen Privatrecht anwendbar sei, so beck-aktuell.
LG Hannover – Kinderpornografie bei Richter: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski), dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen einen niedersächsischen Sozialrichter, der in Thüringen arbeitet, Anklage erhoben hat, weil er über 1,7 Millionen kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben soll. Ein Mitteilungsschreiben an den thüringischen Dienstherrn wurde zwar vorbereitet, aber versehentlich nie verschickt, sodass das Justizministerium erst nach der Anklage informiert wurde und erst dann Disziplinarmaßnahmen einleitete. Das Landgericht Hannover prüft derzeit die Eröffnung des Hauptverfahrens.
GBA – geplantes Attentat auf Rüstungsunternehmer: Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen zwei Personen - Sergey N. und Alla S. – wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland. Zuvor hatten deutsche Sicherheitsbehörden Vorbereitungen für ein russisches Attentat auf den Rüstungsunternehmer Stefan Thumann vereitelt. Ein von Russland angeworbener "Wegwerf-Agent" filmte im Dezember 2025 Thumanns Wohnhaus; die später ausgewerteten Handydaten des Mannes zeigten Kontakt zu einem russischen Geheimdienst. Die Zeit (Hannah Knuth/Holger Stark) berichtet.
GenStA Berlin – Tötung von Abdul Ballout: Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen der Tötung des CSD-Attentäters Abdul Ballout durch , Polizeibeamte, verweigert aber Auskünfte mit Hinweis auf laufende Verfahren. Der Polizeiexperte Mario Staller erläutert gegenüber LTO (Felix W. Zimmermann/Simon Morgenstern), dass in dynamischen Angriffssituationen mehrere Schüsse und das Zielen auf den Korpus üblich seien und der "Schuss ins Bein" taktisch unrealistisch sei. Das veröffentlichte Video zeigt vier Schüsse mit deutlichen Zeitabständen; ob es Warnschüsse, Fehlschüsse oder nicht ausreichend wirksame Treffer waren, lasse sich erst kriminaltechnisch klären. Rechtlich maßgeblich seien die Grenzen der Notwehr sowie die Vorgaben des Berliner Gesetzes zum Unmittelbaren Zwang.
StA Köln – Körperverletzung bei Polizeieinsatz: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Polizeibeamte und eine Notärztin, nachdem der 30-jährige Pedro Corona nach einem Einsatz ins Koma fiel und heute unter irreparablen Hirnschäden leidet. Neue Videoaufnahmen zeigen, dass Corona beim Öffnen der Tür nicht aggressiv war und unmittelbar zu Boden gebracht wurde – damit besteht nun ein Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt sowie der unverhältnismäßigen Medikamentengabe. Für Coronas Anwalt ist die Verfahrenseröffnung ein Etappensieg, aber nur der Beginn eines langen Prozesses. Es berichtet die taz (Adrian Breitling).
StA Traunstein – Falsche Verdächtigung durch AfD-Politiker: Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt laut spiegel.de gegen den ehemaligen AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Anlass ist ein Vorfall an einem AfD-Infostand in Rott am Inn Ende Februar, bei dem Maurer behauptet hatte, von linken Gegendemonstrierenden angegriffen worden zu sein. Die Auswertung von Videoaufnahmen zeigte jedoch, dass keine Einwirkung durch andere Personen vorlag. Die Verfahren gegen die vermeintlichen Angreifer wurden daher eingestellt.
Urlaub vor Gericht: beck aktuell (Joachim Jahn) stellt eine Übersicht aktueller Urlaubsentscheidungen zusammen: Der VGH Mannheim erkennt gebuchte Ferien von Einzelanwälten als regelmäßigen Verlegungsgrund an, während das LG Cottbus verlangt, dass Angeklagte nach Zustellung der Anklage mit kurzfristigen Terminen rechnen und Reisen ggf. stornieren müssen. Weitere Entscheidungen betreffen u.a. die Kündigung während Urlaubsabwesenheit (BAG), die Berechnung von Urlaubstagen, die Verdrängung bewilligten Urlaubs durch Streik sowie Grenzen sozialrechtlicher Kostenübernahme für Auslandsreisen.
Überlastung der Justiz: Die Zeit (Christoph Heinemann/Eva Ricarda Lautsch) schildert, dass die deutsche Strafjustiz unter massiver Überlastung leidet: Mehr als eine Million offene Verfahren, zu wenig Personal, veraltete Technik und immer komplexere digitale Beweise führen dazu, dass Verfahren sich monatelang verzögern. In Extremfällen müssen sogar mutmaßlich gefährliche Täter aus der U-Haft entlassen werden, weil Gerichte keinen Termin finden. 2025 waren es bundesweit 50 dringend Tatverdächtige, die wegen überlanger Verfahren freikamen. Eine Expertenkommission sucht nach Lösungen, doch klar sei: Ohne mehr Personal, bessere Digitalisierung und weniger neue Strafnormen bleibe die Justiz überfordert.
Recht in der Welt
Spanien – Ceuta: Laut spiegel.de spricht Ceutas Präsident von einer "absolut unhaltbaren" Lage: Die Aufnahmezentren für Minderjährige sind zu 2600 Prozent überbelegt, rund 1100 Kinder und Jugendliche müssen versorgt werden, obwohl es eigentlich nur etwa hundert Plätze gibt. Ceuta bittet das spanische Festland um Hilfe, stößt aber bei mehreren Regionen auf Widerstand. Die Zeit (Miguel Helm) geht der Frage nach, was nun mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten passiert, die sich noch in Ceuta befinden. spiegel.de (Zoé Kammermann/Katrin Kuntz/Jan Petter/Dunja Ramadan) spricht mit mehr als zwei Dutzend Marokkaner:innen darüber, wie sie aus dem ganzen Land nach Ceuta strömten, weil im Internet die Nachricht von "offenen Grenzen" verbreitet wurde. Nach Marokko seien sie vor allem zurückgekehrt, weil sie in Ceuta nicht versorgt wurden und Hunger litten. Viele wollen aber erneut versuchen, nach Europa zu kommen.
Polens Premier Donald Tusk fordert laut SZ (Viktoria Großmann), Spanien solle Polens Kurs übernehmen: Die EU-Außengrenze zu Belarus ist faktisch geschlossen, das Asylrecht ausgesetzt. Dies sei eine wirksame Antwort auf "instrumentalisierte Migration". Allerdings verlagern sich die Routen nun sichtbar nach Lettland, Litauen und Estland, wo die Zahlen illegaler Grenzübertritte steigen und Regierungen über neue Kontrollen diskutieren. Im Interview mit spiegel.de (Timo Lehmann) erklärt EU-Innenkommissar Magnus Brunner, dass Spanien volle Solidarität der EU erhalte und die anfängliche Kritik einzelner Staaten abgeklungen sei. Er warnt, dass Spaniens Legalisierung von 500.000 illegalen Migrant:innen für andere EU-Staaten ein problematisches Signal sein kann, und verweist auf das neue EU-Asylsystem mit schnelleren Verfahren für sichere Herkunftsstaaten wie Marokko sowie geplanten Drittstaaten-Asylverfahren. Der Schutz der EU-Außengrenzen müsse weiter gestärkt werden.
Hans-Christian Rößler (FAZ) kommentiert, die Vorgänge zeigten vor allem, wie abhängig Spanien – und damit Europa – von der Kooperation Marokkos ist. Die Passivität marokkanischer Sicherheitskräfte habe Spaniens Verwundbarkeit offengelegt, während zugleich Fake News und soziale Medien eine Dynamik erzeugten, die Rabat wie Madrid unterschätzten. Rößler warnt, dass die Krise nicht nur ein Grenzproblem, sondern ein hybrider Konflikt sei, der innenpolitisch Spaniens Ministerpräsidenten Pedro Sánchez schwäche und außenpolitisch die fragile Partnerschaft Europas mit Nordafrika belaste. Maximilian Popp (spiegel.de) schreibt im Leitartikel, dass die Vorgänge in Ceuta ein gezielt befeuertes einmaliges Ereignis seien – mutmaßlich, weil Marokko Migrant:innen instrumentalisiert habe, um politischen Druck auf Europa auszuüben. Statt innereuropäischer Schuldzuweisungen brauche es eine strategische Migrationspolitik gegenüber Marokko, etwa durch Anreize und Sanktionen sowie durch Drittstaaten-Abkommen, die Europas Abhängigkeit von einzelnen Partnerländern verringern sollen.
USA – Sturm auf das Kapitol: Auf Antrag des US-Justizministeriusm hat der Richter am Bundesbezirksgericht in Washington, Amit Mehta, die Strafen gegen mehrere Mitglieder der rechtsextremen Oath Keepers aufgehoben – doch er tat es ausdrücklich widerwillig. Mehta kritisierte, dass das Justizministerium damit "unverdiente Gnade" gewähre und die Verurteilungen wegen schwerster Delikte rund um den Sturm auf das Kapitol faktisch auslösche. Besonders im Fall des Oath Keepers-Anführers Stewart Rhodes, der zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war und offen Gewaltfantasien gegen führende Politiker äußerte, sieht Mehta die Entscheidung als eine Entwertung der Arbeit von Ermittlern und Geschworenen sowie als eine Verharmlosung des Angriffs auf die friedliche Machtübergabe. Es berichtet die FAZ (Oliver Kühn).
USA – Fusion von Filmunternehmen: Die geplante Fusion von Paramount Skydance und Warner Discovery steckt fest, weil zwölf US-Bundesstaaten dagegen klagen. Sie glauben, dass die Fusion einem Player zuviel Macht auf dem TV- und Kino-Markt geben wird. Der Prozessbeginn ist im März 2027. Ab dem 1. Oktober muss Paramount-Chef David Ellison jedoch den Warner-Aktionären ein vertraglich vereinbartes "ticking fee", eine Art Verspätungsgebühr, von sieben Millionen Dollar pro Tag zahlen, solange der Deal nicht abgeschlossen ist. Ellison versucht derweil, Sorgen zu zerstreuen, er werde den News-Sender CNN, der zu Warner gehört, politisch auf eine Trump-freundliche Linie bringen. Es schreibt die SZ (David Steinitz).
Sonstiges
Asyl / Abschiebungen: Im Interview mit der taz (Vanessa Barisch) spricht Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat über Bayerns neues Abschiebeterminal am Münchner Flughafen und die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in der ehemaligen JVA Ingolstadt. Sie warnt, dass Charterabschiebungen mit mehr Zwang durchgesetzt würden und dass das Außengrenzverfahren Menschen – darunter Kinder – in De-facto-Haft halte, gestützt auf die Fiktion der Nichteinreise; die GEAS-Reform werde diese Entwicklung weiter verschärfen. Grote kritisiert zudem fehlenden Rechtsschutz und massive Mittelkürzungen, die unabhängige Beratung zusätzlich erschweren.
Asyl: Wie die taz (Frederik Eikmanns) schreibt, sinken die Asylzahlen in Deutschland deutlich stärker als im EU-Schnitt, was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Erfolg seiner Abschottungspolitik darstellt. Tatsächlich gehen die Zahlen EU-weit zurück – vor allem wegen der veränderten Lage in Syrien und der Rückkehr vieler Syrer:innen aus der Türkei –, während zugleich ein verschärfter Umgang an den EU-Außengrenzen und die GEAS-Reform die Weiterreise erschweren. Hinzu kommt eine Veränderung der wichtigsten Herkunftsländer - es kommen weniger Syrer:innen, dafür mehr Venezolaner:innen – was die Asylanträge in Deutschland stärker sinken lasse als im übrigen Europa.
RAin Regina Rick: Die Zeit (Sabine Rückert) stellt die Strafverteidigerin Regina Rick vor, die mehrfach Fehlurteile in Bayern zu Fall gebracht und unschuldig Verurteilte aus dem Gefängnis geholt hat. Ihr jüngster Erfolg ist der Freispruch von Sebastian T. im "Eiskeller"-Prozess, zuvor erreichte sie die Rehabilitierung von Manfred Genditzki im “Badewannenmord”-Fall. Rick gelte als aktenfeste, kompromisslose Verteidigerin, die sich mit einer autoritär auftretenden bayerischen Strafjustiz anlege – und dabei oft allein gegen ein ganzes System kämpfe.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60599 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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