Die Aufarbeitung des Anschlags auf den Berliner CSD hat begonnen. Die bayerische Regierung will KI-Verbote für unbeaufsichtigte Hochschulprüfungen verbieten. Berliner Verwaltungsrichter berichtet von Hetze nach Zurückweisungsbeschluss.
Thema des Tages
Anschlag beim CSD in Berlin/Vorbewährung: Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day, bei dem eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt wurden, wird die Frage aufgeworfen, warum der Tatverdächtige Abdul Ballout trotz aktueller Verurteilung wegen Vorbereitung einer terroristischen Tat auf freiem Fuß war und den Anschlag begehen konnte. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Ballout im Mai 2026 wegen seines Versuchs, sich beim IS in Syrien an Waffen ausbilden zu lassen, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde jedoch nicht vollstreckt, sondern zur Vorbewährung ausgesetzt. Die Vorbewährung ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts, die angewandt werden kann, wenn die Voraussetzungen der Bewährung (etwa eine günstige Sozialprognose) nicht vorliegen, der Verurteilte aber dennoch noch eine Chance bekommen soll. Ob Ballouts Haftstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte nach sechs Monaten entschieden werden. In dieser Zeit sollte Ballout an einem Deradikalisierungsprojekt und einer Berufsberatung teilnehmen. Die Anordnung der Vorbewährung war möglich, weil das Gericht Jugendstrafrecht anwandte. Ballout war zur Tatzeit 18 bzw. 19 Jahre alt und galt damit als Heranwachsender. Das Amtsgericht hielt Ballout für einen noch “prägbaren Menschen” mit Reifeverzögerung. SZ (Wolfgang Janisch u.a), FAZ (Finn Hohenschwert), Hbl (Dietmar Neuerer), zeit.de, bild.de (Frank Klauss), beck-aktuell und LTO (Felix W. Zimmermann) berichten.
tagesschau.de (Björn-Hendrik Otte) erläutert, in welchen Fällen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Felix W. Zimmermann (LTO) kommentiert, dass die Entscheidung des AG zwar "vor allem in der Retrospektive naiv" anmute, aber sicherlich nicht "irre" gewesen sei, wie Kritiker nun behaupten. "Auch wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin stattgegeben hätte, wäre Ballout nach etwa zweieinhalb Jahren wieder auf freiem Fuß gewesen." Der Autor schlägt vor, an den Landgerichten Spezialkammern für terroristische Jugendtäter zu schaffen, mit spezieller Sachkunde für Prognose-Entscheidungen und Zugang zu den Gefährderakten.
Anschlag beim CSD in Berlin/Deradikalisierung: FAZ (Tobias Schrörs) und taz (Uta Schleiermacher) widmen sich der Islamismusprävention. Ballout sei dem Deradikalisierungsprogramm beim Violence Prevention Network (VPN) erst sehr spät zugewiesen worden, obwohl die Grundregel laute: "Je früher, desto besser". In den ersten Kontaktgesprächen sei Ballout "sehr verschlossen" gewesen, sodass Ballout nach Einschätzung des VPN-Geschäftsführers Thomas Mücke eher nicht in das Programm aufgenommen worden wäre. bild.de (Moritz J. Müller/Peter Tiede) wirft die Frage auf, ob VPN den Behörden hätte Bescheid geben müssen, nachdem die ersten Gespräche nicht gut verliefen.
Anschlag beim CSD in Berlin/Überwachung des Attentäters: Bereits kurz vor der Entlassung von Ballout aus der Untersuchungshaft sahen Polizei und Nachrichtendienste ein hohes Risiko, dass der Mann einen Anschlag begehen könnte. Nach seiner Freilassung Mitte Mai wurde Ballout vom Berliner LKA überwacht. Die BKA-Prognosesoftware Radar iTE stufte ihn zwar als Hochrisiko-Gefährder ein, die Ermittler sahen jedoch keine Hinweise auf einen Anschlag und reduzierten die Überwachung nach zwei Wochen wieder. Anfang Juli gab es bei Ballout eine Wohnungs-Durchsuchung, bei der nichts Verdächtiges gefunden wurde. Eine Kamera des LKA, mit der Ballouts Hauseingang überwacht wurde, soll eine Stunde vor der Tat aufgezeichnet haben, wie er das Haus verlässt. SZ (Jörg Diehl u.a.), FAZ (Peter Carstens) und spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) berichten. Über die Radikalisierung Ballouts schreiben taz-berlin (Paul Taylan) und zeit.de (Lisa Caspari u.a.).
Anschlag beim CSD in Berlin/Sicherheitsrecht: In Reaktion auf das Attentat werden verschiedene Veränderungen des Straf-, Polizei- und Staatsbürgerschaftsrechts gefordert. Markus Söder (CSU) warf die Frage auf, ob für Gefährder nicht "generell Erwachsenenstrafrecht" gelten müsse und die Präventivhaft ausgeweitet werden müsse. Zudem müssten Gefährder mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass verlieren und ausgewiesen werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte, es sei unverständlich, warum er jederzeit feststellen könne, wo sein iPad liege, es den Sicherheitsbehörden aber nicht möglich sei, festzustellen, wo sich Gefährder befänden. Alexander Throm (CDU) forderte, die Bewährungsstrafe für Verurteilungen wegen eines "vorsätzlichen gemeingefährlichen Delikts" abzuschaffen. Über die Vorschläge berichten SZ (Roland Preuß), FAZ (Friederike Haupt), taz (Christian Rath), Welt (Ricarda Breyton/Jan Alexander Casper), bild.de (Nikolaus Harbusch/Wolfgang Ranft) und spiegel.de (Jakob Marlon Müller).
Von LTO (Hasso Suliak) befragte Strafrechtler:innen lehnen eine generelle Nichtanwendung des Jugendstrafrechts für Gefährder ab. Rechtsprofessorin Christine Graebsch weist darauf hin, dass freiheitsentziehende Sanktionen bei jungen Menschen den Hass gegen Staat und Gesellschaft eher verstärkten, anstatt ihn zu verhindern. Rechtsprofessor Mathias Jahn beklagt, dass "nach jedem furchtbaren Anschlag ein rationales, an Resozialisierung interessiertes Strafrecht in tausenden anderen Fällen in Misskredit gebracht wird". Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) fordert Rechtsprofessor Markus Thiel, eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden. Das Prinzip der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei sei zwar wichtig, doch müsse man prüfen, ob die Strukturen noch ausreichend zu den heutigen Sicherheitsanforderungen passten. Gegenüber spiegel.de (Florian Kistler) und bild.de äußert der Extremismusforscher Peter R. Neumann die Auffassung, bei einem akut gefährlichen Terroristen dürfe nicht der erzieherische Gedanke, sondern müsse der Schutz der Öffentlichkeit Vorrang haben. Da es immer mehr "Teenager-Terroristen" gebe, brauche es eine "Diskussion darüber, den erzieherischen Ansatz im Umgang mit diesen Menschen zurückzustellen".
Christoph Koopmann (SZ) betont, dass auch erweiterte Überwachungsbefugnisse "nicht jedes Restrisiko eliminieren" könnten. Die Staatsschützer könnten jemandem, der unter Beobachtung steht, "ja nicht in den Kopf schauen". Selbst bei Einsatz einer Fußfessel hätten die Ermittler nicht verhindern können, dass Ballout "plötzlich mit dem Transporter abbiegt und durch den Tiergarten rast". Nikolas Busse (FAZ) befürwortet die von der Bundesregierung geplanten neuen Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Gegen die mehr als 9.000 gewaltbereiten Islamisten brauche "der deutsche Staat dringend bessere nachrichtendienstliche Möglichkeiten". Fatina Keilani (Welt) fordert im Leitartikel, "Gefährder einfach abzuschieben, bevor sie hier Schaden anrichten", räumt aber ein, dass Ballout wie der Großteil der Islamisten hierzulande Deutscher war. Sie kritisiert außerdem, dass der "ganze Präventionskomplex (…) teuer und ineffektiv" sei. Niemand wisse, wie viele Teilnehmer:innen nach den Deradikalisierungsprogrammen rückfällig würden.
Anschlag beim CSD in Berlin/Fahndungsfoto: Christoph Lemmer (Welt) kommentiert, es sei "absurd", dass die Berliner Polizei das Fahndungsfoto Ballouts aus Datenschutzgründen nicht auf den sozialen Netzwerken teilen durfte. Dass hier die Sorge überwiege, was mit den Fotos auf amerikanischen Servern passiere, zeige "das Wesen deutscher Datenschutzpolitik". Der Staat finde "die abstrakte Wirkung eines US-Servers offenbar wichtiger" als den Fahndungserfolg.
BGH zu Fußfessel für Gefährder: beck-aktuell berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Mitte Juli, in der das Gericht den Maßstab für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung bei ausreisepflichtigen Gefährdern nach unten korrigierte. Die “erhebliche Gefahr”, die gem. § 56a Aufenthaltsgesetz für die Anordnung einer Fußfessel erforderlich ist, sei keine "konkrete Gefahr" im Sinne des Polizeirechts. Für der Erheblichkeit genüge die Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter. Auch ein unauffälliger Lebensstil und ein zwischenzeitlicher Kontakt zum Violence Prevention Network stünden einer Anordnung nicht entgegen. Geklagt hatte ein ausreisepflichtiger Afghane.
Rechtspolitik
KI in Prüfungen: Die Doktorand:innen Stella Elmentaler und Linus Hof kritisieren auf dem Verfassungsblog einen Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung, wonach Hochschulen künftig kein KI-Verbot für unbeaufsichtigte Prüfungen erlassen dürfen. Ein solches KI-Verbot-Verbot betreffe nicht nur das "Wie", sondern auch das "Was" der Wissensvermittlung und sei mit der Lehrfreiheit unvereinbar. Da nicht alle Studierenden Zugriff auf die leistungsfähigsten KI-Modelle hätten, verstärke das Gesetz letztlich die Chancenungleichheit, die es vorgeblich bekämpfen soll. Als milderes Mittel kämen hochschuleigene KI-Regeln in Betracht.
Nachrichtendienste: Nun kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider die geplante Reform der Nachrichtendienste auch im Gespräch mit der SZ (Markus Balser). Der Gesetzentwurf stelle einen Paradigmenwechsel dar, weil darin die Trennung zwischen nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung im Vorfeld und konkreten polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgeweicht werde.
Neue Selbstständigkeit: Nun stellen auch die Rechtsanwältinnen Kamissa Kruse und Doris Podratzky im Expertenforum Arbeitsrecht einen Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vor, der eine "neue Selbstständigkeit" ab Anfang 2028 einführen will. Die neue Form der Selbstständigkeit soll nach formalen Kriterien bestimmt werden, um das Risiko zu senken, dass das Vertragsverhältnis nachträglich als abhängige Beschäftigung eingestuft wird.
Justiz
Justizkritik: Im Gespräch mit LTO (Markus Sehl) berichtet der Berliner Verwaltungsrichter Florian von Alemann von den Anfeindungen, die er erhielt, nachdem seine Kammer im Sommer 2025 mehrere Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Er habe damals Sorge gehabt, "dass Drohungen in physische Gewalt umschlagen könnten". Die damaligen Beschlüsse hätten nicht zu den Entscheidungen gehört, "die auf der Kippe stehen, die man rechtlich so oder so entscheiden könnte". Von Alemann führt aus, dass die Beschlüsse formal nur Einzelfallentscheidungen darstellten. "Es bestand nie ein Zweifel, dass unsere Entscheidungen eingehalten werden würden. Das wurden sie."
OVG Bautzen zu Hochschulwechsel nach Nichtbestehen: Wer in einem Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, kann sich an einer anderen Hochschule in einem vergleichbaren Studiengang wieder einschreiben, solange die nichtbestandene Prüfung dort nicht für den Studienabschluss erforderlich ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgerichts Bautzen. Rechtsanwalt Christian Reckling stellt auf beck-aktuell die Entscheidung vor.
OVG Berlin-BB – Nius-Werbung bei der BVG: Das OVG Berlin-Brandenburg ordnete an, dass die BVG keine Nius-Werbung zeigen muss, bis das Gericht seine Eilentscheidung bekanntgegeben hat. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Mitte Juli entschieden, dass Nius aus der Meinungs- und Pressefreiheit sowie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anspruch auf Zugang zu den Werbeflächen der BVG habe. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) beschäftigt sich eingehend mit der Rolle der Medien im Verfahren gegen Christina Block. Der "Eventcharakter" des Prozesses habe "überwältigende Ausmaße" angenommen. Der Zeuge Jonathan G. sprach zum Beispiel noch vor seiner Aussage vor Gericht in einem True-Crime-Podcast über den Fall. Durch die Konfrontation mit anderen Versionen desselben Geschehens könne aber die Erinnerung verändert werden.
LG Wuppertal zu versuchter Vergiftung von Ehemann: Vor dem LG Wuppertal wurde die 60-jährige Silke F. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihren Mann mit dem Gift des Blauen Eisenhuts vergiften wollte. Sie mischte es in eine Portion Bohneneintopf. Ihre Freundin, mit der sie sich im Chat intensiv über die Tat austauschte, erhielt eine vierjährige Haftstrafe wegen Beihilfe. Der Mann überlebte die Vergiftung knapp. Die SZ (Uta Eisenhardt) berichtet.
LG Osnabrück zu Pferdekauf: Der Verkauf eines Dressurpferdes für 710.000 Euro war weder Wucher noch sittenwidrig. Dies entschied das LG Osnabrück. Wie beck-aktuell berichtet, hatte die Käuferin aus den USA mit ihrer fehlenden Erfahrung argumentiert. Das Gericht widersprach: Die Käuferin betreibe eine Reitanlage und habe bereits Pferdegeschäfte im siebenstelligen Bereich getätigt.
VG Köln zu Mindestpreis für Mietwagen: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach eine Allgemeinverfügung zu Mindestpreisen für Uber-Fahrten rechtswidrig war. Die Allgemeinverfügung sei kein Geschäft der laufenden Verwaltung und hätte daher nicht vom Kölner Oberbürgermeister erlassen werden dürfen.
StA – Sex ohne Einverständnis: Die taz (Sabina Zollner) berichtet ausführlich über den Fall einer jungen Frau, die ihren Exfreund wegen Vergewaltigung anzeigte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein, weil erhebliche Zweifel bestünden, dass sie beim Sex einen "erkennbaren, entgegenstehenden Willen" geäußert habe. Die Frau hatte nach eigener Darstellung nicht geantwortet, als ihr Partner sie fragte, ob ihr der Sex gefalle. Der Text kommt zu dem Schluss, dass eine "Ja heißt ja"-Regelung in diesem Fall zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.
Justiz in sozialen Netzwerken: Der SH-Landesverfassungsrichter Marc Petit wirbt auf anwaltsblatt.de für eine Präsenz der Justiz in den sozialen Netzwerken. Dort könne der lokalen Öffentlichkeit ein differenzierteres Bild von Prozessen vermittelt werden und anhand konkreter Fälle könne deutlich gemacht werden, "was Rechtsstaat im Kern bedeutet".
Recht in der Welt
Ungarn – Transformation: Am Montag wählte das ungarische Parlament einen Nachfolger für den Verfassungsrichter Csaba Hende, dessen Amtszeit aufgrund der Verfassungsänderung endet. Da für Verfassungsrichter:innen unter anderem ein Höchstalter von 70 Jahren eingeführt wurde, werden weitere Verfassungsrichter:innen in den kommenden Monaten in den Ruhestand gehen. Wer dem abgesetzten Staatspräsidenten Tamás Sulyok nachfolgt, steht noch nicht fest, berichtet die taz (Florian Bayer).
Schweiz – Privatbank Lombard Odier: Weil die Privatbank Lombard Odier einem Korruptionsverdacht nicht nachging, wurde sie vom Schweizer Bundesstrafgericht zu einer Buße von drei Millionen Franken verurteilt. Obwohl es Hinweise gab, dass die Gelder auf dem Konto von Gulnara Karimowa, der Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimow, von einer kriminellen Organisation stammten, habe die Bank keine Prüfung vorgenommen. Ein ehemaliger Kundenbetreuer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Dies meldet die FAZ.
USA – Wahlrecht: Nachdem ein US-Berufungsgericht ein Dekret von Donald Trump zum Briefwahlrecht stoppte, zog die US-Regierung per Eilantrag vor den Supreme Court. Das Dekret sieht vor, dass nur Personen, die als wahlberechtigt auf einer Liste eingetragen sind, Briefwahlunterlagen erhalten dürfen. Nach Auffassung der Richter:innen überschritt Trump mit dem Dekret jedoch seine Befugnisse. Es gehöre zum Zuständigkeitsbereich der Bundesstaaten, ihre Wahlen zu organisieren. zeit.de berichtet.
Das Hbl (Dana Heide) berichtet über den "Save America Act", mit dem Donald Trump die Wählerregistrierung an einen Nachweis der US-Staatsbürgerschaft knüpfen will. In den USA besitzen bis zu 28,4 Millionen Bürger:innen kein Ausweispapier und wären von der Wahl faktisch ausgeschlossen. Weil das Gesetz auch unter den Republikanern umstritten ist, wurde es bislang nicht verabschiedet. Nun soll stattdessen ein Förderprogramm aufgesetzt werden, um die Bundesstaaten zu einer entsprechenden Regelung zu bewegen.
Sonstiges
Blockade von AfD-Parteitag: Rechtsprofessor Wolfgang Hecker widerspricht in der FAZ der Darstellung, dass ein etwaiges Recht zum zivilen Widerstand auch Verhinderungsblockaden gegen die AfD umfasse. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Verhinderungsblockaden von Oktober 2025 lasse für diese Deutung keinen Raum. "Verhinderungsblockaden unterlaufen die vom Grundgesetz vorgesehenen Grenzen der Versammlungsfreiheit und die Spielregeln für ein Verbot einer politischen Partei."
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60525 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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