Das BVerfG wies die Organklage gegen die Verfahrensgestaltung beim Heizungsgesetz 2023 ab. Der BGH hält Fotos von Helene Fischer beim Familien-Stadtbummel für rechtswidrig. Die EU-Kommission verhängte eine Millionenstrafe gegen Google.
Thema des Tages
BVerfG zu Heizungsgesetz/Parlamentsrechte: Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") 2023 als unzulässig abgewiesen. Er habe nicht dargelegt, dass seine Mitwirkungsrechte leerliefen. Heilmann hatte moniert, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf sieben Tage vor der Abstimmung durch einen rund 200-seitigen Änderungsantrag fundamental verändert worden sei und er keine Zeit gehabt hätte, sich ausreichend auf die Beratung und Abstimmung vorzubereiten. Die Richter:innen beschrieben als Maßstab nun zwar ein "Recht zu beraten", das aus Art. 38 GG folge, machten aber keine konkreten Vorgaben zu einer Mindestberatungszeit. Dagegen habe der Bundestag laut Art. 40 GG Geschäftsordnungsautonomie. Das BVerfG kontrolliere nur, dass die parlamentarische Mitwirkung nicht gänzlich verfehlt werde. Auch seien Informationsvorsprünge der Regierungsfraktionen "unvermeidbar". 2023 hatte das BVerfG einem Eilantrag Heilmanns stattgegeben und die Beschlussfassung über das Heizungsgesetz verschoben. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), LTO (Shayan Mirmoayedi) und der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Gallon auf beck-aktuell.
Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, das BVerfG habe zu Recht keine festen Zeitvorgaben für Gesetzgebungsverfahren gemacht. Die Entscheidung sei kein Freibrief für hektische Politik, sondern Ausdruck richterlicher Selbstbegrenzung: Karlsruhe wolle nicht Schulmeister spielen, sondern Missbrauch kontrollieren. Jasper von Altenbockum (FAZ) meint, Karlsruhe habe der Ampel zwar einen Dämpfer verpasst, aber letztlich große Spielräume bestätigt. Er findet die Entscheidung realistisch, aber ernüchternd: Das Grundgesetz schütze nicht vor hastiger Gesetzgebung – es schütze nur davor, dass der öffentliche Austausch von Argumenten unmöglich wird. Christian Rath (taz) dagegen kritisiert, dass Karlsruhe Last-Minute-Änderungen von 200 Seiten kurz vor der Abstimmung erlaubt. Das überfordere Abgeordnete wie Öffentlichkeit gleichermaßen und nehme der Zivilgesellschaft jede Chance, zu reagieren. Transparenz und Beteiligung gehörten zum Kern parlamentarischer Demokratie – und genau das werde durch solche Verfahren ausgehöhlt. Hasso Suliak (LTO) begrüßt, dass das BVerfG keine verfassungsrechtlichen Tempolimits für Gesetzgebungsverfahren einführt und damit die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags schützt. Beim Heizungsgesetz sei eine öffentliche Debatte über Wochen möglich gewesen; die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten seien somit nicht leergelaufen.
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Der Spiegel (Sophie Garbe/Matthias Gebauer/Fabian Hillebrand u.a.) beschreibt, dass die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren konkreter wird: interne Gespräche, juristische Gutachten und föderale Interessen erzeugen politischen Druck. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dränge und die Union bremse.
Der Student Sofiane Benamor legt auf dem Verfassungsblog dar, dass das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zwar breit und transparent sei, aber keine "eindeutige" Verbotsprognose liefern könne, weil die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts für Parteiverbote weder kohärent noch konsistent seien.
Leihmutterschaft: Die SZ (Annette Zoch) zeigt, dass Leihmutterschaft längst ein globales Geschäft ist, während Deutschland an einem Verbot festhält, das praktisch massenhaft umgangen wird.
Die Rechtsprofessorinnen Friederike Wapler und Liane Wörner betonen auf LTO, Leihmutterschaft sei verfassungsrechtlich weder verboten noch geboten; der Gesetzgeber habe einen breiten Spielraum zwischen Verbot und regulierter Zulassung, solange Rechte von Leihmüttern und Kindern gesichert werden. Der Rechtsprofessor Thorsten Kingreen warnt auf dem Verfassungsblog vor moralischer Überhitzung: Spahn habe keine Rechtsnorm verletzt, der Fall zeige vielmehr, wie politische Moralismen Debatten verzerren.
Heribert Prantl (SZ) kritisiert in seiner Kolumne, dass das Abstammungsrecht die Realität der Reproduktionsmedizin nicht mehr abbilde, und fordert klare, kohärente Regeln statt bloßer Illegalisierung. Maria Fiedler (Spiegel) spricht sich im Leitartikel dafür aus, die deutsche Rechtslage zur Leihmutterschaft grundlegend zu ändern, weil das derzeitige Verbot wohlhabende Paare bevorzugt und Ausbeutung ins Ausland verlagert. Als Lösung befürwortet sie die altruistische Leihmutterschaft und eine Legalisierung der Eizellspende. Auch Lotte Laloire (taz) ist für eine Legalisierung der Leihmutterschaft. Das Verbot verlagere Leihmutterschaft lediglich ins Ausland oder in die Illegalität. Es schütze Frauen nicht, sondern nehme ihnen die Selbstbestimmung. Statt paternalistischer Verbote brauche es klare Regeln, transparente Verträge und soziale Absicherung.
BMJ Hubig im Interview: Im Interview mit dem Hbl (Heike Anger) spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über die Folgen des Spahn-Rücktritts, ein Verbot von Vergesellschaftungen, das pauschal nicht möglich sei, sowie ihre Mietrechtspläne, die sie als Alternative zu Sozialisierungen und einem Mietendeckel sieht. Zudem verteidigt Hubig den SPD-Kurs zur Bezahlbarkeit des Lebens und warnt angesichts der AfD-Umfragewerte vor einer Gefährdung von Grundrechten.
Informationsfreiheit: Ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium aus dem Februar skizziert laut beck-aktuell massive Verschärfungen des Informationsfreiheitsgesetzes, die weit über die Koalitionspläne vom Juli hinausgehen: Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Ausschluss von Journalist:innen und Abgeordneten vom IFG, Identifizierungspflicht für Antragsteller sowie neue Ausnahmen etwa für Forschung und laufende Gesetzgebung. Kritiker wie der Deutsche Journalisten-Verband sprechen vom faktischen Ende der Informationsfreiheit. Auch die SPD distanziert sich.
Steuerhinterziehung: Die FAZ (Manfred Schäfers) analysiert, dass die von Justiz- und Finanzministerium erarbeiteten Pläne zur besseren Bekämpfung von Finanzkriminalität ein verfassungsrechtliches Problem erzeugen, weil die geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige die Pflicht zur steuerlichen Mitwirkung mit dem strafrechtlichen Verbot der Selbstbelastung kollidieren lässt. Selbst gutwillige Steuerzahler:innen könnten in komplexen Regeln schnell in Verdacht geraten; die Selbstanzeige sei für eine einfache Rückkehr in die Legalität nötig. Fachleute warnen, ohne sie drohten mehr Strafverfahren, weniger Aufklärung und ein Verstoß gegen Grundrechte.
Arbeitsförderung: Die Rechtsanwält:innen Alexandra Groth und Marko Vraetz befassen sich auf LTO mit der geplanten Modernisierung der Bundesagentur für Arbeit durch das neue Arbeitsförderungsgesetz: Digitale Anträge sollen Vorrang haben, Beratung per Video zur Regel werden und Cloud-Nutzung klar geregelt sein. Gleichzeitig ersetzen Potenzialanalyse und Kooperationsplan die Eingliederungsvereinbarung, und mit der Job-to-Job-Erprobung entsteht ein neues Instrument, das Beschäftigten zeitweise Einsätze bei anderen Arbeitgebern ermöglicht.
Justiz
BGH zu Helene Fischer-Fotos: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO (Shayan Mirmoayedi) im April entschieden, dass die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos Helene Fischers mit ihrer Familie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, aber keinen Anspruch auf Geldentschädigung begründet. Zwar überwiege ihr Recht am eigenen Bild – verstärkt durch den Schutz der Familie – gegenüber dem geringen Informationsinteresse an den Fotos, doch fehle es nach Ansicht des BGH an der für eine Zahlung erforderlichen Schwere des Eingriffs. Die abgegebene Unterlassungserklärung von RTL gelte als ausreichender Ausgleich.
OVG NRW zu beA-Eingangsbestätigung: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) im Juni entschieden, dass für die fristgerechte beA-Übermittlung allein die Eingangsbestätigung maßgeblich ist, die den tatsächlichen Eingang des Schriftsatzes auf dem gerichtlichen Server nachweist. Prüfprotokoll und Übermittlungsprotokoll genügen dagegen nicht, sodass Anwält:innen nach jedem Versand die Eingangsbestätigung kontrollieren müssen. Da der Kläger im konkreten Fall nur eine "technische Bestätigung" vorlegte, fehlte dieser Nachweis – die Klage blieb daher wegen verspäteter Erhebung unzulässig; und der Antrag auf Zulassung der Berufung scheiterte.
OVG NRW zu Prüfungswiederholung: Wie beck-aktuell schreibt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine Polizeianwärterin ihre Klausur wiederholen darf, weil die Diskussion über ihre analoge Armbanduhr sie erheblich gestresst und damit ihre Leistung beeinflusst haben könnte. Die Aufsicht hatte fälschlich ein generelles Uhrenverbot behauptet, obwohl nur Smartwatches untersagt waren. Eine sichtbare Zeitanzeige fehlte ebenfalls. Das OVG wertete dies als Verfahrensfehler, der die Chancengleichheit verletzte. Die Kandidatin habe glaubhaft gemacht, dass die minutenlange Auseinandersetzung sie "nervlich am Ende" zurückließ.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I geht nach über dreieinhalb Jahren in seine Schlussphase: Die Plädoyers sollen in der vierten Oktoberwoche stattfinden, ein Urteilstermin steht aber noch nicht fest. Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, dem die Staatsanwaltschaft milliardenschweren Bandenbetrug, Bilanzfälschung und Untreue vorwirft, bestreitet die Vorwürfe weiterhin und sieht sich als Opfer des geflohenen Jan Marsalek. Ein Freispruch gilt als unwahrscheinlich, sofern der Prozess nicht noch eine überraschende Wendung nimmt, so LTO.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der Spiegel (Charlotte Alt/Julia Jüttner/Christopher Piltz/Alessandra Röder) rekonstruiert Hintergründe, Ablauf und Eskalationslinien des Strafverfahrens gegen Christina Block und zeichnet nach, wie ein jahrzehntelanger familiärer Macht- und Loyalitätskonflikt den juristischen Streit erst möglich gemacht hat. Der Artikel zeigt, wie Eugen Blocks autoritärer Führungsstil, gescheiterte Nachfolgeregelungen und eine zunehmend zerrissene Familienstruktur in einen hochkomplexen Sorgerechtskampf mündeten, der schließlich zur Entführung zweier Kinder und zum aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg führte.
LG Rostock zu Vergewaltigungen durch Physiotherapeut: Der Spiegel (Julia Köppe) nimmt ein Verfahren vor dem Landgericht Rostock, bei dem ein Physiotherapeut wegen sexualisierter Gewalt an mehreren Frauen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, zum Anlass, die strukturellen Gründe zu beleuchten, warum solche Taten häufig lange unentdeckt bleiben und warum Scham, fehlende Einordnung der erlebten Gewalt, Angst vor Konsequenzen und mangelnde Kenntnis über Hilfsangebote dazu führen, dass viele Frauen zunächst schweigen. Zugleich wird nachvollziehbar, wie Beratung, Nebenklage und professionelle Prozessbegleitung Betroffenen helfen können, ein solches Verfahren durchzustehen und die eigene Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.
StA Karlsruhe - Bahnmitarbeiter fällt aus Zug: Der Anwalt Joachim Lederle schildert im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp), dass der Bahn-Sicherheitsmitarbeiter bei Karlsruhe ohne Angriff seines Mandanten aus dem fahrenden Zug gefallen sei. Nur der Sicherheitsmann sei aggressiv gewesen und im Gerangel gegen die defekte Tür des Zuges gefallen, die sich dann geöffnet habe. Dies belege die Aufnahme der Überwachungskamera im Zug, die er gemeinsam mit dem Haftrichter angesehen habe.
Recht in der Welt
Italien – Sea-Watch: Die Staatsanwaltschaft Brindisi untersucht laut FAZ (Matthias Rüb) den Rettungseinsatz der Sea-Watch 5 am 11. Mai, gestützt auf Frontex-Videos, die zeigen, wie Migrant:innen von einem libyschen Schnellboot auf Schlauchboote der NGO übersteigen. Sea-Watch weist den Vorwurf einer Übergabe durch Schlepper zurück und spricht von einer politisch motivierten Kampagne. Die NGO erklärt, man habe die Behörden laufend informiert, auf dem Boot Bewusstlose und Eingeschlossene vorgefunden und wegen bewaffneter Männer an Bord deeskalieren müssen. Nach der Rettung sei das Schiff von der libyschen Küstenwache beschossen worden.
Stephan Löwenstein (FAZ) meint, das veröffentlichte Video belaste Sea-Watch schwer. Die Szene wirke nicht wie Rettung, sondern wie Mitwirkung, die weitere Überfahrten anreizt und damit die Politik Europas unterlaufe, die genau diese Anreize zu reduzieren versucht. Idealismus ändere daran nichts, wenn Methoden fragwürdig oder gesetzeswidrig seien.
Italien – Schüsse auf fliehende Räuber: Der Italiener Mario Roggero verfolgte 2021 drei fliehende Räuber, schoss ihnen hinterher und tötete zwei von ihnen. Die zuständigen Gerichte werteten das nicht als Notwehr, weil keine akute Bedrohung mehr bestand. Das Kassationsgericht bestätigte die Strafe von 14 Jahren und 9 Monaten. Roggero zeigt kein Bedauern und wird von Italiens rechtem Regierungslager als Märtyrer gefeiert; Politiker:innen fordern eine Begnadigung, die aber allein beim Staatspräsidenten liegt. Oppositionsparteien erinnern daran, dass selbst die von der Rechten verschärfte Notwehrregel eine aktuelle Gefahr voraussetzt – die hier nicht vorlag. Die taz (Michael Braun) berichtet.
Frankreich – Mord an Lyhanna: Nach dem Mord an der elfjährigen Lyhanna ließ Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin innerhalb weniger Wochen 85.000 unerledigte Akten zu sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige prüfen. Die Durchsicht führte zu 970 priorisierten Fällen und 675 Festnahmen, was die enorme Dimension und Dringlichkeit des Problems sichtbar macht. Zugleich zeigt der Befund strukturelle Schwächen: lange Bearbeitungszeiten, überlastete Ermittler und ein System, in dem Anzeigen gegen mutmaßliche Täter oft monatelang liegen bleiben. Es berichtet die SZ (Oliver Meiler).
Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Im Interview mit der FAZ (Louise Otterbein) spricht der Medienrechtler Stephan Dreyer über Frankreichs Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren – und hält es für praktisch unanwendbar. Frankreichs Gesetz kollidiere mit dem Digital Services Act, der europaweit vollharmonisierend wirkt und nationale Sonderwege ausschließt. Große Plattformen dürften daher nicht von Frankreich zu Alterskontrollen verpflichtet werden; zuständig sei allein die EU-Kommission. Anwendbar wäre das Verbot nur, wenn sich die Pflicht an Eltern statt an Plattformen richtete – was Dreyer wegen Überforderung und fehlender Praktikabilität ebenfalls für keine tragfähige Lösung hält.
Russland – Exilruss:innen: Ein neues russisches Gesetz soll Exilruss:innen systematisch handlungsunfähig machen: Wer als "Feind des Volkes" eingestuft wird, verliert den Zugang zu Bankkonten, kann kein Eigentum mehr verkaufen, erhält keine staatlichen oder konsularischen Dienstleistungen und bekommt keine neuen Pässe. Damit drohen im Ausland sogar Probleme beim Aufenthaltsstatus. Parallel können Konten und Eigentum schon jetzt ohne Gerichtsverfahren eingefroren werden. Jurist:innen sprechen von einer faktischen Entbürgerlichung. Da Russland seine Gesetze willkürlich anwendet, kann theoretisch jeder im Ausland lebende Regimekritiker betroffen sein, so die FAZ (Frederik Orlowski/Reinhard Veser).
Sonstiges
DMA/Google: Die EU-Kommission verhängte gegen Google Geldbußen in Höhe von 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act: Der Konzern habe eigene Dienste in der Suche bevorzugt und Entwickler im Play-Store daran gehindert, günstigere Angebote anderswo zu bewerben. Google warnt nun vor Einschränkungen beliebter Funktionen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist politisch heikel, weil Präsident Donald Trump auf derartige Sanktionen für US-Tech-Konzerne oft mit der Androhung neuer Zöllen reagiert. Es berichten SZ (Jannis Brühl), FAZ (Werner Mussler), taz (Eric Bonse), Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares/Olga Scheer) und LTO.
Werner Mussler (FAZ) kommentiert, dass die EU-Kommission die Google-Entscheidung bewusst verzögert und politisch instrumentalisiert habe: Ursula von der Leyen habe den Fall monatelang aus taktischen Gründen gegenüber Trump blockiert und nun "still" vor der Sommerpause veröffentlicht. Damit werde der Digital Markets Act ausgehöhlt. Alexander Mühlauer (SZ) hält die Strafe, die Google zahlen muss, für gerechtfertigt. Das Bußgeld sei ein notwendiger Akt europäischer Souveränität. Europa müsse dringend digital unabhängiger werden, weniger regulieren, mehr investieren und eigene technologische Stärke aufbauen, wenn es im globalen Wettbewerb bestehen will.
Abschiebungen nach Afghanistan: Mehrere Bundesländer wollen Abschiebungen nach Afghanistan deutlich ausweiten – und zwar nicht mehr nur bei Straftätern und Gefährdern, sondern zunehmend auch bei männlichen Afghanen ohne Bleibeperspektive, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Über sogenannte "technische Kontakte" mit Taliban-Vertretern will der Bund Identitätsfeststellungen ermöglichen und damit den Ländern erstmals wieder "regelhafte Abschiebungen" eröffnen. Flüchtlingsräte und Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Entscheidung. Die geplanten Abschiebungen seien menschenrechtlich bedenklich und die Zusammenarbeit mit den Taliban politisch riskant. Es berichten FAZ (Timo Steppat/Reiner Burger), taz (Frederik Eikmanns) und LTO.
Elektronische Fußfessel: In Südhessen sitzt die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die bundesweit Menschen mit elektronischer Fußfessel überwacht. Ende Juni waren 147 Personen erfasst: 128 im Rahmen der Führungsaufsicht wegen besonderer Rückfallgefahr, 18 aufgrund der Polizeigesetze und eine Person nach dem Aufenthaltsgesetz; mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes können künftig auch Täter häuslicher Gewalt oder Stalker zur Fußfessel verpflichtet werden. Im Jahr 2025 bearbeitete die GÜL rund 25.700 Meldungen zu möglichen Verstößen, Gerätestörungen oder Manipulationen, von denen nur etwa 1,5 % einen Polizeieinsatz erforderlich machten. Es berichtet LTO.
Anwaltspflicht zu knappem Vortrag: Der Universitätsassistent Leon Marcel Kahl setzt sich auf beck-aktuell mit überlangen anwaltlichen Schriftsätzen auseinander und zeigt auf, dass deutsche Anwält:innen zwar theoretisch zu knappem Vortrag verpflichtet sind, diese Pflicht aber praktisch folgenlos bleibt, während im Ausland funktionierende Modelle existieren: In der Schweiz können Gerichte weitschweifige Eingaben zurückweisen und drastisch kürzen lassen; in Österreich erlaubt die ZPO die Zurückweisung verworrener Schriftsätze; in England wirken flexible Kostenentscheidungen als Anreiz gegen aufgeblähten Vortrag.
KI und Haftung: Die Rechtsanwält:innen Nikolaus Vincent Manthey und Sabrina Riesenbeck gehen im FAZ-Einspruch der Frage nach, wie weit sich Unternehmens-Vorstände und Geschäftsführer bei Entscheidungen auf KI stützen dürfen, und zeigen auf, dass KI zwar hilfreiche Analysen liefert, die Verantwortung aber immer beim Menschen bleibe. Die Business Judgement Rule verlange "angemessene Informationen". KI-Ergebnisse können dazu gehören, müssen aber kritisch geprüft, auf Einsatzbereich, Datenqualität und Nachvollziehbarkeit kontrolliert und sauber dokumentiert werden. KI könne also Haftung vermeiden helfen, wenn sie reflektiert genutzt wird – ersetze aber nie die eigene Bewertung der Unternehmensleitung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60506 (abgerufen am: 12.08.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag