Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen vier Anführer des "Königreichs Deutschland". Die Corona-Schutzmaßnahmen im Bundestag waren verfassungsgemäß. Der AfD-MdB Martin Sichert darf in Friesland nicht als Landrat kandidieren.
Thema des Tages
OLG Düsseldorf – Reichsbürger Peter Fitzek: Der Generalbundesanwalt erhob vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen vier Anführer der Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland". Unter ihnen ist der gelernte Koch Peter Fitzek, der sich als "König von Deutschland" bezeichnet. Die vier Angeklagten sollen sich als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung betätigt haben. Zudem soll sich Fitzek wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte strafbar gemacht haben. Außerdem ist Fitzek wegen Steuerhinterziehung angeklagt, da er für Mitarbeitende der "vereinigungseigenen Betriebe" weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsleistungen abgeführt haben soll. Auf die Einnahmen des "Königreichs" in Höhe von rund zehn Millionen Euro soll er keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Als bandenmäßige Urkundenfälschung wurde gewertet, dass die Gruppierung fiktive Ausweise des Königreichs herstellte. Die 2012 in Sachsen-Anhalt gegründete Vereinigung wurde bereits im Mai 2025 durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verboten. Es berichten FAZ (Reiner Burger), spiegel.de (Astrid Geisler/Sven Röbel), bild.de (Thilo Scholtyseck), beck-aktuell und LTO.
Rechtspolitik
Leihmutterschaft: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) betont die Rechtsprofessorin Anne Sanders, dass es bei der Leihmutterschaft einen gesetzgeberischen Einschätzungsspielraum gebe. Entscheidend für den Schutz der Leihmutter sei die Frage, wer unmittelbar nach der Geburt rechtlicher Elternteil des Kindes sei. Einerseits müsse verhindert werden, dass die Wunscheltern sich nach der Geburt ihrer Verantwortung entziehen können, andererseits müsse eine Leihmutter der Abgabe des Kindes widersprechen dürfen, da sie während der Schwangerschaft eine starke Bindung entwickeln könne.
Im Feuilleton stellt die FAZ (Frauke Steffens) die unterschiedlichen Regeln der US-Staaten zur Leihmutterschaft vor und weist auf das "scheinbare Paradox" hin, dass "in den USA Sexarbeit fast überall verboten, Leihmutterschaft aber meist erlaubt oder unreguliert ist, während es in Deutschland genau umgekehrt ist". spiegel.de (Andreas Bernard) zeichnet die Entwicklung der US-Rechtsprechung zur Leihmutterschaft nach. Besonders bekannt sei der Fall "Baby M" von 1988, in dem die Leihmutter Mary Beth Whitehead vor dem New Jersey-Supreme Court um die Mutterschaft an dem von ihr ausgetragenen Kind stritt.
Ebenfalls im Feuilleton widerspricht Patrick Bahners (FAZ) der Forderung, nur die "altruistische" Leihmutterschaft zu legalisieren. Ein Verbot kommerzieller Leihmutterschaft drohe "auf Kosten der Frauen zu gehen, deren Altruismus in Anspruch genommen wird".
AfD-Verbot: Die Rechtsanwält:innen Ulrich Karpenstein und Roya Sangi vertreten auf LTO die Auffassung, dass ein Parteiverbotsantrag schon nach heutiger Rechtslage gegen einzelne AfD-Landesverbände gerichtet werden darf. Da das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass ein Verbot auf "rechtliche und organisatorische Teile der Partei" beschränkt werden könne, dürfe ein solches Teilverbot auch beantragt werden. Es stelle eine "das Parteienprivileg schonende Minusmaßnahme" dar. Ein Verbot der AfD Thüringen sei angesichts der "durchgehenden Nähe zu NPD-Forderungen" auch aussichtsreicher als ein Verbot der Bundespartei.
Informationsfreiheit: Rechtsprofessor Friedrich Schoch schreibt in der FAZ, die beabsichtigte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes habe das "Potenzial zur Aushöhlung des Gesetzes". Die Koalition spreche beschönigend von "weiterentwickeln", wo sie den Rückbau des IFG meine. Die Beschränkung auf "natürliche Personen" habe ihren wahren Grund darin, "FragDenStaat" von der Anspruchsberechtigung auszuschließen. Sie treffe aber auch Presseverlage und Parlamentsabgeordnete. Es gehöre ferner zur DNA des Informationsfreiheitsrechts, dass der Informationszugang nicht von einem "berechtigten Interesse" abhänge.
Jörg Diehl (SZ) kommentiert, es sei der Abgeordnete Philipp Amthor (CDU), der seit geraumer Zeit daran arbeite, das IFG einzuschränken. "Also ausgerechnet jenes Gesetz, das Redaktionen einst dabei half, über Amthors unsaubere Geschäftspraktiken zu berichten: Er hatte sich als Abgeordneter beim damaligen Wirtschaftsminister und Parteifreund Peter Altmaier für eine Firma eingesetzt, an der er selbst beteiligt war." Amthor demonstriere damit "eindrucksvoll, dass er die Öffentlichkeit für extrem vergesslich hält".
Nachrichtendienste: Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert auf netzpolitik.org den Referentenentwurf zur Reform der Nachrichtendienste. Dieser erwecke bei ihm "schon fast den Eindruck gezielter Sabotage der unabhängigen Aufsicht". Die Zuständigkeit für die Kontrolle werde von der Datenschutzbeauftragten und der G-10-Kommission zum Unabhängigen Kontrollrat verlagert, wodurch über Jahrzehnte aufgebautes Fachwissen verloren gehe. Der Kontrollrat müsse sein "Prüfprogramm" zwei Jahre im Voraus ankündigen, sodass kurzfristige Kontrollen verhindert würden. Ferner dürften Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium dessen Berichte untersagen, was mit der Idee von Unabhängigkeit unvereinbar sei.
Die taz (Gareth Joswig) berichtet über die Stellungnahme der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten, Louisa Specht-Riemenschneider. Auch sie nennt die Verlagerung der Datenschutzaufsicht zum Kontrollrat einen "schwerwiegenden Fehler". Da das Gesetz schon Anfang 2027 in Kraft treten soll, individuelle Ersuchen vom Kontrollrat aber erst ab Anfang 2029 geprüft werden sollen, entstehe eine zweijährige Lücke beim Individualrechtsschutz.
Mitbestimmung: Zum 50-jährigen Bestehen des Mitbestimmungsgesetzes verfasste Rechtsprofessor Mathias Habersack auf njw.de eine "Geburtstagsadresse", die jedoch "einen düsteren Grundton annehmen, ja nachgerade auf einen vorweggenommenen Nekrolog hinauslaufen" müsse. Die Zahl der vom MitbestG erfassten AGs sei von 1992 bis 2025 von 413 auf 208 zurückgegangen; Neugründungen wählten "mit Selbstverständlichkeit die Rechtsform der SE". Um die Flucht aus der Mitbestimmung zu beenden, müsse das Gesetz flexibilisiert werden.
Justiz
BVerfG zu Corona-Maßnahmen im Bundestag: Die im Januar 2022 erlassenen Regeln des Bundestags, wonach nur geimpfte oder genesene Abgeordnete, die zusätzlich negativ getestet oder geboostert waren, die untere Ebene des Plenarsaals betreten durften, verstießen nicht gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklagen der drei AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Wundrak und Tino Chrupalla zurück. Die Schutzregeln hätten zwar die Abgeordnetenrechte aus dem Grundgesetz berührt, seien aber gerechtfertigt gewesen, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern. Da zwei der Abgeordneten die 2G-Regeln erfüllten, waren ihre Klagen schon nicht zulässig. faz.net (Stephan Klenner), beck-aktuell und LTO berichten.
BVerwG zu Zweitwohnungsteuer: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage einer Frau gegen die Zweitwohnungsteuer im nordfriesischen Tönning zurück. Sie lebt in Berlin, hat in der Gemeinde aber ein 300 Jahre altes Haus am Hafen. Nach der im Jahr 2020 erlassenen Satzung muss sie rund 900 Euro Steuern pro Jahr zahlen. Darin liege kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, entschied das Gericht. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet.
LG Bonn zu Maskenbeschaffung: Das Unternehmen "Pure Fashion Agency" scheiterte vor dem Landgericht Bonn mit einer Klage gegen die Bundesrepublik auf Zahlung des Kaufpreises für Corona-Masken in Höhe von 469 Millionen Euro. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Frühjahr 2020 mit dem Unternehmen gemailt und unter anderem geschrieben, er wolle das "heute rechtlich verbindlich [...] einlocken". Dadurch sei jedoch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, entschied das Gericht. Spahn habe nur erklärt, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt werden solle, nicht, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt worden sei. Unabhängig davon sei der Anspruch verjährt. Es berichten spiegel.de (Jürgen Dahlkamp) und LTO.
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Der Prozess vor dem LG Berlin gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowie seinen ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz soll am 21. September beginnen. Scheuer und Schulz wird eine Falschaussage im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags vorgeworfen. Sie sollen gelogen haben, als sie aussagten, sich nicht an ein Angebot der Maut-Betreiber erinnern zu können, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen. zeit.de berichtet.
LG Erfurt zu Geschlechtsänderung in Haft: Nun berichtet auch die FAZ (Markus Wehner) über die Eilentscheidung des LG Erfurts, wonach eine zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilte Transperson nach ihrem Wechsel des Geschlechtseintrags in ein Frauengefängnis überführt werden muss. Im Urteil kritisiere der Richter das Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel des Geschlechts "wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr" regele. Ihm bleibe jedoch keine andere Möglichkeit, als dem Antrag stattzugeben.
ArbG Berlin zu Kündigung von schwangerer Schauspielerin: spiegel.de (Laura Backes/Maike Backhaus) und bild.de (Bernd Peters) berichten über die Klage der Schauspielerin Caro Cult gegen die Produktionsfirma Dreamtool, die ihr eine bereits zugesagte Hauptrolle in der ARD-Serie “Schattenseite” wieder absagte, nachdem Cult über ihre Schwangerschaft informierte. Die 2024 erhobene Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin endete mit einem Vergleich. Dreamtool hatte die Absage unter anderem mit geplanten Sexszenen erklärt, die mit einer sichtlich schwangeren Schauspielerin nicht umsetzbar seien.
StA Rostock – Nichteinschreiten bei Suizid: Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung gegen zwei Personen, die am Bahnhof Warnemünde nicht einschritten, als sie eine Frau bei einem Suizidversuch beobachteten. beck-aktuell (Maximilian Amos) erörtert, ob ein Suizidversuch einen Unglücksfall im Sinne von § 323c StGB darstellt. Teile der Literatur stellten bei dieser Frage auf die Freiverantwortlichkeit ab. Der BGH habe dagegen bislang auch bei freiverantwortlichen Suizidversuchen eine Rettungspflicht bejaht.
StA Düsseldorf – Postbank/Cum-Cum: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ließ die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsuchen. Sie verdächtigt zehn ehemalige Manager der Postbank, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Sie sollen unvollständige Steuererklärungen abgegeben und einen Steuerschaden von rund 376 Millionen Euro verursacht haben. sz.de (Nils Heck/Jörg Schmitt), Hbl (Volker Votsmeier/Jakob Blume) und spiegel.de berichten.
StA Stade – Tötung in Jugendhilfeeinrichtung: Der Mann, der vor drei Wochen in Stade sechs Mitarbeiter:innen in einer Jugendhilfeeinrichtung erschoss, nahm sich in der Nacht auf Dienstag in der JVA Bremervörde das Leben. Nach Gesprächen mit der Anstaltspsychologin, in denen er von seinen Suizidgedanken Abstand genommen hatte, hatte die JVA einen Tag vor dem Suizid die Kameraüberwachung seiner Zelle eingestellt. Die Ermittlungen wegen sechsfachen Mordes werden gegen die Mutter seines Kindes und eine weitere Frau weitergeführt. FAZ (Reinhard Bingener), SZ (Lena Kampf) und zeit.de berichten.
Recht in der Welt
Schweiz – Vergewaltigung durch SVP-Politiker: Der SVP-Politiker Patrick Frei wurde vor dem Bezirksgericht Baden unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung und versuchten Mordes angeklagt, weil er die 14-jährige Tochter seiner Lebenspartnerin mehr als 40-mal mit K.-o.-Tropfen sediert und missbraucht haben soll. Nach dem Bekanntwerden der Taten wies das kantonale Migrationsamt die aus Polen stammende Mutter und ihre Tochter aus der Schweiz aus, weil die Mutter nur zum Schein bei Frei angestellt gewesen sei. Die sexuellen Übergriffe begründeten keinen "schwerwiegenden persönlichen Härtefall". spiegel.de (Mathieu von Rohr) berichtet.
Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die französische Nationalversammlung und der Senat stimmten für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren, das bereits am 1. September in Kraft treten wird. Bestehende Social-Media-Konten von Jugendlichen werden vier Monate später, zum Jahresbeginn 2027, gesperrt. Die Altersverifikation soll über eine "vertrauenswürdige dritte Partei" mittels Personalausweis oder Reisepass durchgeführt werden. Das Gesetz untersagt ferner die Smartphone-Nutzung an Schulen, auch in der Oberstufe. FAZ (Michaela Wiegel) und beck-aktuell berichten.
Ungarn – Transformation: Nun stellt auch der in Budapest lehrende wissenschaftliche Referent Herbert Küpper auf LTO die zweite Verfassungsänderung seit der Wahl von Péter Magyar vor. Neben der Entlassung des Staatspräsidenten sieht die Verfassungsänderung unter anderem eine Verkürzung der Amtszeit der Verfassungsrichter:innen von 12 auf 9 Jahre sowie eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. Zudem habe das Parlament seine Budgethoheit wiedererlangt.
Nach einer Razzia in den Büros der Fidesz-Partei äußerte sich Viktor Orbán erstmals nach seiner Wahlniederlage öffentlich. Er sprach von "Tyrannei" und kündigte an, alle Mittel einzusetzen, um gegen die Politik der neuen Regierung anzukämpfen. Die Razzia bei Fidesz erfolgte im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern des nationalen Kulturfonds. FAZ (Alexander Haneke) und zeit.de berichten.
Türkei – Journalist Alican Uludağ: Der Korrespondent der Deutschen Welle in der Türkei, Alican Uludağ, wurde erneut festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in einem weiteren Strafverfahren die "Verbreitung irreführender Informationen" vor. Uludağ kam am Mittwochabend wieder frei, berichtet spiegel.de. Er war erst im Mai aus einer knapp dreimonatigen Untersuchungshaft entlassen worden. In dem Verfahren, das am 18. September vor Gericht fortgesetzt werden soll, wird ihm unter anderem Präsidentenbeleidigung vorgeworfen. Über die neuerliche Festnahme berichten FAZ (Michael Hanfeld), taz (Wolf Wittenfeld) und beck-aktuell.
IStGH/USA – Haftbefehl gegen Netanjahu: New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani gab bekannt, dass seine Stadt keine Befugnis habe, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanjahu durchzusetzen. Dieser wird im September zur UN-Generalversammlung nach New York reisen. Dass Mamdani überhaupt auf die Idee kam, Netanjahu festzunehmen, sei "sehr verwunderlich", schreibt taz.de (Christian Rath). Netanjahu genieße in den USA, die das Römische Statut nicht unterzeichnet haben, Immunität. Es gelte sogar ein nationales, strafbewehrtes Verbot der Zusammenarbeit mit dem IStGH.
Leon Holly (taz) kommentiert, Linke könnten nun auf die Idee kommen, eine "unmittelbare Rechtsbeugung" zu begehen, "um höherem Recht Geltung zu verschaffen". Es sei aber "richtig, dass Mamdani sich jetzt an US-Recht hält" und Netanjahu nicht verhaften lasse. Obwohl Linke zurecht kritisierten, dass das Völkerrecht nur selektiv angewandt werde, existiere mit ihm ein "zivilisatorischer Minimalkonsens, den Progressive nicht aufgeben können".
USA – IStGH: Die Zeit (Heinrich Wefing) berichtet ausführlich über die Ankündigung von US-Außenminister Marco Rubio, "jedes Mittel" einzusetzen, um eine angebliche Bedrohung durch den Internationalen Strafgerichtshof zu beseitigen. In Den Haag wachse die Angst, dass die US-Sanktionen bald auf das gesamte Gericht und all seine Mitarbeiter:innen ausgeweitet würden.
In der Zeit betonen Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller (ECCHR), dass der IStGH in jüngster Zeit so viele Haftbefehle erlassen habe wie nie zuvor. Den Haag beweise, dass das Völkerrecht nicht tot sei. Dieses Jahr beginne etwa der Prozess gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte. "Es wirkt so, als ob der Gerichtshof dem Druck standhält und die Angst davor schwindet, unpopuläre Entscheidungen gegenüber mächtigen Staaten zu treffen."
Juristische Ausbildung
Reform des Jurastudiums: Rechtsprofessor Matthias Kilian fordert auf LTO dass die Reform des Jurastudiums durch eine Nichtjurist:in vorbereitet werden sollte, die auch fähig sei, "outside the box" zu denken. Bislang leide die Reformdebatte unter dem "survivorship bias": Auf Entscheidungsebene säßen vor allem Volljurist:innen, und zwar "jene Absolventen der juristischen Ausbildung, denen das überkommene System besonders gnädig war".
Sonstiges
AfD-Landratskandidat Martin Sichert: Der Kreiswahlausschuss für die Landratswahl in Friesland entschied, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht als Landratskandidat antreten darf. Die Entscheidung erging mit 5 zu 1 Stimmen. Das Gremium folgt damit der Empfehlung der im Innenministerium Niedersachsen angesiedelten Kommunalaufsicht, die Zweifel an der Verfassungstreue Sicherts äußerte. Unter anderem habe er den Nationalsozialismus verharmlost. Das im April verabschiedete Kommunalwahlgesetz erlaubt der Kommunalaufsicht, bei der Beurteilung eines Kandidaten auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu berücksichtigen. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener), taz-nord (Nadine Conti), Welt (Sebastian Beug), zeit.de und spiegel.de.
Marc Felix Serrao (Welt) kommentiert: "Das Vorgehen mag legal sein; Landräte sind Beamte auf Zeit. Legitim ist es nicht." In der Begründung des Wahlausschlusses werde kein einziger Beweis dafür vorgelegt, dass Sichert die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wolle. Alles, was der Verfassungsschutz vorlegen könne, seien öffentliche Äußerungen, die "teilweise plump und pauschalisierend sind, etwa über kriminelle Migranten oder 'Kartell-' und 'Blockparteien'. Aber verfassungsfeindlich ist kein einziges Zitat."
Das Letzte zum Schluss
Südkorea – Ameisentopping: Ob die südkoreanische Staatsanwaltschaft hier nicht aus einer Ameise einen Elefanten macht, müssen jetzt die Richter:innen entscheiden. Weil ein Sternekoch in seinen Restaurants Sorbet mit Ameisen als Topping anbot, fordert die Anklage eine einjährige Haftstrafe sowie 10.000 Euro Geldstrafe. Die Ameisen seien bis zu 55-mal stärker mit Schwermetallen belastet als andere Insekten. Der Koch entgegnet, den Gästen hätten alternative Toppings zur Auswahl gestanden. spiegel.de und bild.de (Sascha Wimmer) berichten.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60494 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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