Rechtsprofessorin Brosius-Gersdorf kritisiert das Verbot von Leihmutterschaften. Die Beschleunigung mit einem Auto kann laut OLG Hamm Gewalt im Sinne des Raub-Tatbestandes sein. Das LG Erfurt verlegt eine trans Frau in ein Frauengefängnis.
Thema des Tages
Leihmutterschaft: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf weist im Gespräch mit zeit.de (Kaja Klapsa/Heinrich Wefing) darauf hin, dass die "Union mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung abspricht". Dies sei nicht im Einklang mit der "freiheitlichen Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht". Das staatliche Verbot der Leihmutterschaft greife ohne sachliche Rechtfertigung in die Grundrechte der Paare ein, die zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind.
Im Interview mit der Welt (Ulrich Exner) bekräftigt der CDU-Spitzenkandidat in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, das geltende Verbot von Leihmutterschaften in Deutschland. Die Schwangerschaft sei "keine Dienstleistung. Frauen sind keine Miet-Brutkästen".
Rechtsprofessor Anatol Dutta schildert im FAZ-Einspruch die liberale BGH-Rechtsprechung gegenüber Leihmutterschaften im Ausland. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus dem Recht des Kindes auf Privatleben abgeleitet hat, dass eine Elternschaft der Wunscheltern nicht ausgeschlossen sein darf, und das deutsche Embryonenschutzgesetz nicht weltweit gelte, sei der Spielraum des deutschen Rechts bei Auslandsleihmutterschaften auch begrenzt. Anstatt dies zu ignorieren und "den Kopf in den Sand zu stecken", sollte man "darüber nachdenken, ob nicht doch im Inland eine regulierte Leihmutterschaft zugelassen werden sollte".
BGH zu Leihmutterschaft/Menschenhandel: Mit Beschluss vom Mai diesen Jahres lehnte der Bundesgerichtshof die Eintragung einer Frau im Geburtenregister als Mutter eines Kindes ab, das von einer mexikanischen Leihmutter geboren wurde. Die Anerkennung sei nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist. Andernfalls stelle sich der Abschluss eines Leihmutterschaftsvertrags "faktisch als Bestellung eines Kindes und damit als eine Form von Menschenhandel" dar. Bei fehlender Abstammung sei die Gefahr größer, dass "Kinderhandel durch das Vortäuschen von Leihmutterschaft legitimiert werden soll", so der BGH. Es bleibe jedoch die Option, das Kind zu adoptieren, wie die SZ (Wolfgang Janisch) die jüngste BGH-Entscheidung zusammenfasst.
Rechtspolitik
Wohnungsbau: Auf dem Verfassungsblog kritisieren Rechtsprofessorin Sabine Schlacke und Honorarprofessor Michael Sauthoff die geplante Baugesetzbuch-Novelle, nach der Städte und Kommunen künftig ein "überragendes öffentliches Interesse" am Wohnungsbau erklären können, das den Wohnungsbau gegenüber anderen Belangen wie dem Klima- und Naturschutz priorisiert. Da die Vorrangregelung nicht nur einzelne Bauvorhaben, sondern ganze Baugebiete betreffe, priorisiere sie mittelbar auch Gewerbe- und Bürogebäude. Außerdem sei die Regelung "mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz gerechter planerischer Abwägung unvereinbar", weil sie zu weit greife.
AfD-Verbot: Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven und der wissenschaftliche Mitarbeiter Marco Vöhringer plädieren in der Welt für "wechselseitigen Respekt gegenüber unterschiedlichen juristischen Positionen". Die Autor:innen kritisieren, dass der GFF vielfach in sozialen Netzwerken "unter Verweis auf eine 'linksgrüne' Ausrichtung" die wissenschaftliche Integrität abgesprochen werde. Wissenschaftliche Auseinandersetzungen dürften nicht entlang politischer Lagergrenzen geführt werden; "gerade wegen der Eingriffsintensität eines Parteiverbots liege es im gemeinsamen Interesse, die Diskussion darüber frei von ideologischer Zuschreibung zu führen".
Justiz
OLG Hamm – Gewalt durch Beschleunigen mit Auto: Wer mit einem Auto beschleunigt, um eine Person abzuschütteln, die sich an einer geöffneten Tür des Autos festhält, um das im Auto befindliche Geld zu behalten, handelt mit Gewalt im Sinne des Raubstraftatbestands nach § 249 StGB. Da der Beschuldigte in dem konkreten Fall erneut stark beschleunigte, nachdem der Geschädigte versucht hatte, in das Auto zu steigen, sei nicht mehr der Überraschungsmoment, sondern der körperlich wirkende Zwang durch die Kraftentfaltung des Autos entscheidend gewesen. Während das Landgericht lediglich einen hinreichenden Tatverdacht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sah und das Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnete, bejahte das Oberlandesgericht Hamm einen hinreichenden Tatverdacht u.a. wegen besonders schweren Raubs und eröffnete mit Beschluss von Anfang Mai das Hauptverfahren vor einer Großen Strafkammer. beck-aktuell (Jannina Schäfer) berichtet.
LG Erfurt - Geschlechtsänderung in Haft: Eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt hat die Verlegung einer trans Frau, die als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde und während ihrer Haft in Thüringen ihren Geschlechtseintrag änderte, in ein Frauengefängnis verfügt. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) forderte daraufhin, dass das Selbstbestimmungsgesetz nachgeschärft werden müsse. Im Strafvollzug zeigten sich die "praktischen Probleme". LTO berichtet.
BGH zu Mord an Ehemann: Das Landgericht Darmstadt muss ein Strafverfahren gegen eine Frau neu verhandeln, die zuvor wegen Mordes an ihrem Ehemann durch einen Giftcocktail und Erwürgen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das LG habe umfassende Rechtsfehler in der Beweiswürdigung gemacht, weil es das Geständnis der Angeklagten in der Verhandlung nicht kritisch auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit geprüft und in Beziehung zu sonstigen Beweismitteln, etwa den Aussagen der Frau bei der Polizei, gesetzt habe, so der Bundesgerichtshof. Außerdem habe das LG nicht hinreichend aufgeklärt, ob die Frau wirklich in einer Notstandslage war oder ob sie aus Eifersucht handelte. LTO berichtet.
BGH zu Anwaltszulassung und Altersteilzeit: Nun berichtet auch beck-aktuell über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Ende Juni. Danach darf die Rechtsanwaltskammer einem Syndikusanwalt nicht die Anwaltszulassung entziehen, weil er in der zweiten Hälfte seiner nach dem Blockmodell ausgeübten Altersteilzeit vollständig freigestellt ist. Wenngleich die Tätigkeit bei einer Freistellung nach dem Blockmodell nicht fortgesetzt werde, verändere sich die Natur des Arbeitsverhältnisses nicht dadurch, dass der Syndikusanwalt in der ersten Hälfte der Altersteilzeit in "Vorleistung" gehe.
BAG zu Einwurfeinschreiben: Nun schildern auch die Rechtsanwälte Alexander Bissels und Stefan Steeger auf beck-aktuell eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Anfang Mai, wonach das digitale Scan-Verfahren der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Einwurfeinschreibens begründet, da der Scanvorgang beendet ist, bevor das Einwurfeinschreiben eingeworfen wird. Mittlerweile hat die Deutsche Post das digitale Scan-Verfahren angepasst: Der Zusteller muss den Einwurf zusätzlich digital bestätigen.
BAG zu innerbetrieblichen Stellenausschreibungen: Rechtsanwalt Maximilian Schreiner stellt im Expertenforum Arbeitsrecht einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Herbst letzten Jahres vor, der die Anforderungen an innerbetriebliche Stellenausschreibungen erhöht. Damit eine Stellenausschreibung ordnungsgemäß ist, muss sie jedenfalls die Arbeitsaufgaben schlagwortartig umschreiben sowie die erforderlichen Qualifikationen und das vorgesehene Arbeitszeitvolumen nennen – andernfalls darf der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern.
OLG Dresden zu gebrochener Spirale: Eurogine, ein spanischer Hersteller von Verhütungsspiralen, muss einer Frau 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil die der Frau eingesetzte Kupferspirale fehlerhaft war, so das Oberlandesgericht Dresden. Als die Gynäkologin die Spirale entfernen wollte, fehlten beide Seitenarme; einer der Seitenarme ist immer noch nicht aufgetaucht. Der Rechtsanwalt der Klägerin geht davon aus, dass hunderte bis tausende Frauen von der fehlerhaften Kupferspirale betroffen sind, wie die taz (Lotte Laloire) schreibt.
OLG Hamburg zu Streitwertbeschwerde: Anwält:innen können auch dann eine Streitwertbeschwerde im eigenen Namen einlegen, wenn sie mit ihrer Mandantschaft eine Vergütungsvereinbarung getroffen haben. Das Rechtsschutzbedürfnis der Anwält:in entfalle nicht, da der gesetzliche Vergütungsanspruch für die Anwält:in potenziell im Fall einer Herabsetzung der Vergütungsvereinbarung wieder relevant wird. Mit Beschluss von Ende Juni widersprach das Hanseatische Oberlandesgericht damit einem obiter dictum des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., das das Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts abgelehnt hatte, weil das Risiko der Herabsetzung theoretischer Natur sei. beck-aktuell berichtet.
LG Berlin II zu Konstantin Wecker vs. SZ: Nun analysiert auch LTO (Max Kolter/Felix W. Zimmermann) die Ende Juni ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin II, wonach die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel sämtliche Passagen zu einvernehmlichen sexuellen Beziehungen des Liedermachers Konstantin Wecker mit teils wesentlich jüngeren Frauen streichen muss. Der Artikel befriedige vorrangig die Neugier von Leser:innen, ohne einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, grundsätzlich die Beziehungen von minderjährigen Fans zu ihren Idolen einzuordnen oder das von Wecker selbst beschriebene Bild von sich in Zweifel zu ziehen. Die SZ hat nun Berufung eingelegt.
LG Regensburg zu Angriff in ICE: Der 21-jährige Syrer, der im Sommer 2025 u.a. eine syrische Familie in einem ICE mit einem Hammer und einer Axt attackierte und deshalb wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde, ist schuldunfähig und muss in einer psychiatrischen Einrichtung bleiben. Der Mann habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt und sich im Tatzeitpunkt bedroht gefühlt. Mit diesem Urteil folgte das Landgericht Regensburg dem Plädoyer von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Es berichten FAZ, spiegel.de, focus.de und bild.de (Sascha Wimmer).
AG Karlsruhe – Sturz aus Regionalzug: Ein Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Deutschen ab, der am Freitag nach einer eskalierten Fahrkartenkontrolle mit einem Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn rangelte, woraufhin dieser bei 120 km/h aus dem fahrenden Regionalzug stürzte. Zum einen gebe es keine Fluchtgefahr, weil der Beschuldigte einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einen Vollzeitjob habe. Zum anderen sah der Haftrichter keinen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten, weil sich nach Sichtung des Videos einer Überwachungskamera "Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergaben". Es berichten FAZ (Rüdiger Soldt), spiegel.de (Dietmar Hipp/Levin Kubeth), zeit.de und focus.de.
EuGH-Rechtsprechung: Rechtsprofessor Christoph Degenhart moniert auf njw.de, dass "zwei aktuelle Entscheidungen des EuGH das Bild harmonischen Zusammenwirkens im europäischen Verfassungsgerichtsverbund stören". Mit der Entscheidung zum sogenannten Kinderschutzgesetz in Ungarn habe der Europäische Gerichtshof im April diesen Jahres "kompetenzerweiternd die Befugnis zu letztverbindlicher Auslegung nationaler Verfassungsidentität für sich beansprucht". Eine Entscheidung vom Dezember 2025 zu Polen ermutige die EU-Kommission möglicherweise, "auch gegen Entscheidungen von Verfassungsgerichten vom Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch zu machen".
Recht in der Welt
IStGH – Chefankläger Khan: Am kommenden Freitag stimmen die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs darüber ab, ob der Chefankläger Karim Khan, dem zwei Mitarbeiterinnen sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch vorwerfen, des Amtes enthoben wird. Voraussetzung hierfür ist, dass er seine Amtspflichten nachweislich schwer verletzt hat und eine absolute Mehrheit von 63 Staaten für die Amtsenthebung stimmt. Eine der Betroffenen schilderte vergangene Woche, Khan sei auf einer Auslandsreise in ihr Hotelzimmer gekommen und habe "angefangen, seine Hand in meine Leggings zu schieben, mich zu begrapschen und mir seine Zunge ins Ohr zu stecken", während sie so tat, als schliefe sie. LTO (Franziska Kring) berichtet.
USA – Pressefreiheit/New York Times: Das US-Justizministerium hat die Telefonaufzeichnungen mehrerer Journalist:innen der New York Times (NYT) und ihrer Angehöriger angefordert, nachdem die NYT über Sicherheitsmängel an Donald Trumps neuer Air Force One berichtet hatte, die Katar dem US-Präsidenten geschenkt hatte. spiegel.de berichtet.
Derweil bestätigte ein US-Berufungsgericht Zugangsbeschränkungen für Journalist:innen der NYT im US-Verteidigungsministerium und setzte eine Regelung vorerst wieder in Kraft, wonach die Journalist:innen sich nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters im Ministerium bewegen dürfen. Die allgemeine Begleitpflicht sei keine unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahme und beeinträchtige nicht die Berichterstattung, so die Begründung des Gerichts, die beck-aktuell zusammenfasst.
Sonstiges
DSA/AliExpress: Die EU-Kommission hat eine Strafe in Höhe von 550 Millionen Euro gegen den chinesischen Onlinehändler AliExpress verhängt, weil der digitale Marktplatz gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen hatte. Das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher:innen und sei unfair gegenüber Unternehmen, die gesetzestreu handeln, so EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. AliExpress muss der EU-Kommission nun bis zum 20. Oktober einen Aktionsplan vorlegen. Die Millionenstrafe ist die bislang höchste nach dem Digital Services Act verhängte Strafe, liegt aber noch weit unter der hier möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Hendrik Kafsack), Hbl (Olga Scheer), Welt, LTO, spiegel.de und bild.de (Marie Sophie Krone).
ZDF vs. Danger Dan: In einem offenen Brief drücken acht ZDF-Fernsehrät:innen "Besorgnis und Ärger" über die Entscheidung des ZDF aus, Danger Dan und Igor Levit aus der Kabarettsendung "Die Anstalt" auszuladen. Es sei die im ZDF-Staatsvertrag festgelegte Aufgabe des ZDF, "Angebote zu einem vielfältigen und kontroversen öffentlichen Diskurs beizutragen und dabei insbesondere die Menschenwürde sowie den demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu fördern". Das streitige Lied "Keine Angst" ist nach Auffassung der Unterzeichner:innen von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. netzpolitik.org (Erik Tuchtfeld) hat den offenen Brief abgedruckt.
Laut der FAZ (Michael Hanfeld) kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, dass ein "Durchregieren des Intendanten in redaktionelle Belange gegen die innere Pressefreiheit verstößt". Die Entscheidung, Danger Dan wieder auszuladen, habe indes nicht der ZDF-Intendant, sondern der Hauptredaktionsleiter der Show, Oliver Heidemann, getroffen.
KI-Assistenten und Coding: Rechtsanwältin Caroline Herrmann untersucht auf LTO urheber- und haftungsrechtliche Fragestellungen zur Nutzung von KI-Assistenten beim Coding. Angesichts der Pflicht der Geschäftsleitung, wirtschaftliche Risiken zu vermeiden und das Personal in der Nutzung von KI zu schulen, empfiehlt die Autorin, interne Richtlinien zum Einsatz von KI-Assistenten aufzustellen, die festlegen, welche Tools erlaubt sind, welche Codes extern verwendet werden dürfen und wer die Ergebnisse überprüft.
Weiterbildung in der Großkanzlei: Rechtsanwalt Dennis Hillemann gibt auf beck-aktuell einen Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten für Associates in Großkanzleien. Dazu gehören Auslandsstationen, interne Akademien und Mentoring, Diversitätsprogramme und Trainings für Soft Skills. Letztere geben Seminarteilnehmenden Werkzeuge in die Hand, allerdings brauche es tägliche Übung, um die entsprechenden Kompetenzen aufzubauen.
IT-Sicherheit in der Kanzlei: Rechtsanwältin Kristina Schreiber stellt auf anwaltsblatt.de dar, welche IT-Sicherheitspflichten die Anwaltschaft trifft. Wenngleich Kanzleien nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Ende 2025 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes fallen, verlange nicht zuletzt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, dass mandatsbezogene Informationen hinreichend geschützt werden.
Das Letzte zum Schluss
Alkohol im Altenheim: Eine 82-jährige Seniorenheimbewohnerin hat im US-Bundesstaat Minnesota erwirkt, dass Pflegeheime jetzt zu besonderen Anlässen Alkohol ausschenken dürfen, ohne dass sie eine teure Alkohollizenz besitzen müssen. Auslöser für ihr Bemühen um die Gesetzesänderung war eine Feier im Pflegeheim, wo – nach damaligem Recht noch – verbotenerweise Champagner ausgeschenkt wurde, wie focus.de schreibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60477 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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