CDU/CSU sind gegen die Legalisierung von Leihmutterschaft, Fraktionschef Spahn nutzt sie trotzdem. Finanzminister will härter gegen Steuerkriminalität vorgehen. Das französische Parlament beschloss die Legalisierung von assistiertem Suizid.
Thema des Tages
Leihmutterschaft: Mithilfe einer Leihmutter in den USA sind Jens Spahn und sein Mann Eltern geworden – ein Weg, der in Deutschland verboten ist und den die CDU/CSU weiterhin strikt ablehnt. Die Frauen-Union bekräftigte nach Bekanntwerden der Geburt ihre ablehnende Haltung, während einzelne Parteivertreter Spahn eine problematische Diskrepanz zwischen politischer Position und privatem Handeln vorwerfen. Rechtlich bewegt sich der Vorgang in einer Grauzone: Auslands-Leihmutterschaften sind nicht strafbar, ihre Anerkennung aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Fachgremien warnen zugleich vor erheblichen Risiken und Ausbeutung in der globalen Praxis; eine Reform ist politisch derzeit nicht geplant. Es berichten SZ (Henrike Roßbach/Annette Zoch), FAZ (Stephan Klenner/Matthias Wyssuwa/Eva Schläfer), Welt (Janne Thomsen) und spiegel.de (Milena Hassenkamp/Severin Weiland).
Carolin Fries (SZ) kritisiert die Scheinheiligkeit eines deutschen Systems, das Leihmutterschaft verbietet, aber im Ausland entstandene Elternschaften anerkennt, und plädiert für eine Legalisierung altruistischer Leihmutterschaften nach britischem Vorbild. Reinhard Müller (FAZ) warnt vor der Kommerzialisierung von Schwangerschaft, die Menschenwürde und Kindeswohl verletze, und betont, dass Spahns Ausweichen ins Ausland das Verbot politisch unterlaufe. Eva Fischer (taz) sieht bei Spahn eine Doppelmoral zwischen privater Praxis und CDU-Linie und verweist auf Alternativen wie Adoption oder Co-Parenting, die keine Ausbeutung von Frauen voraussetzen. Frederik Schindler (Welt) kritisiert die Ökonomisierung von Frauenkörpern, verurteilt zugleich homophobe Angriffe und betont, dass gleichgeschlechtliche Paare gute Eltern sein können – ohne Leihmutterschaft. Timo Lehmann (spiegel.de) argumentiert, Leihmutterschaft mache Frauenkörper und Babys zur Ware; wer sie privat in Anspruch nehme, müsse als Politiker zumindest – anders als Spahn – offen zu einer Änderung des Gesetzes stehen.
Rechtspolitik
Steuerhinterziehung: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) legte gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor, der härtere Strafen, die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und eine deutlich engere Zusammenarbeit der Behörden vorsieht. In einem gemeinsamen Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität sollen Steuerfahnder der Länder mit Bundesbehörden zusammenarbeiten, um komplexe Fälle bundesweit verfolgen zu können. Ergänzend plant Klingbeil ein Bund-Länder-Datenanalysezentrum, das schnellen Zugriff auf behördliche Unterlagen ermöglichen soll. NGO-Fachleute wie Christoph Trautvetter und Anne Brorhilker begrüßen die Pläne grundsätzlich, betonen aber, dass ihre Wirksamkeit von der praktischen Umsetzung und der Zustimmung der Länder abhänge. Es berichten SZ (Bastian Brinkmann), FAZ (Dietrich Creutzburg), taz (Hannes Koch), Hbl (Jan Hildebrand) und Welt (Karsten Seibel).
Bastian Brinkmann (SZ) meint, Klingbeils Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung sei überraschend stark von NGOs wie Finanzwende geprägt – und genau das sei ein Zeichen politischer Professionalität. Klingbeil habe gezeigt, dass er zuhören und sinnvoll auswählen könne, statt ministerialen Eigenstolz zu pflegen. Entscheidend sei der Plan, Behörden zusammenzuführen, damit Steuerfahnder, Geldwäscheexperten und Datenanalysten Informationen gemeinsam auswerten. Nur so steige die Chance, Täter wirklich zu erwischen; härtere Strafen seien dagegen eher symbolisch.
Unternehmensform: Rechtsprofessor Tobias Tröger, Rechtsanwalt Alexander Kiefner und Bundesjustizminister a.D. Marco Buschmann befassen sich auf LTO mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur EU Inc. und kritisieren, dass der Bundesrat zwar das Problem einer drohenden Rechtszersplitterung erkenne, aber keine tragfähige Lösung anbiete. Statt eines "EU Inc. (DEU)"-Labels, das die Fragmentierung sogar verstärken würde, plädieren sie für erweiterte europaweit einheitliche Musterdokumente, die faktisch zu einer freiwilligen Vollharmonisierung führen und Gründern wie Investoren echte Rechtssicherheit bieten sollen.
Deepfakes der Polizei: Die Justiz möchte künftig auch bei Schwerstkriminalität Deepfakes als Ermittlungswerkzeug einsetzen. Bislang ist das nur in einem einzigen Bereich erlaubt: Bei Kinderpornografie dürfen Ermittler:innen künstliches Material nutzen, um Zugang zu Foren zu erhalten. Für alle anderen Konstellationen – etwa Organisierte Kriminalität – fehlt eine gesetzliche Grundlage. Fachleute und Politik fordern eine transparente Debatte und klare Regeln; am Ende müsste der Bundestag die Strafprozessordnung ändern. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) etwa zeigt sich grundsätzlich offen für einen Einsatz von Deepfakes in der Strafverfolgung. Es berichtet wdr.de (Philip Raillon).
AfD-Verbot: Ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände, das jüngst von CSU-Politiker:innen ins Gespräch gebracht wurde, wäre nur nach einer Gesetzesänderung eindeutig möglich, wie zdf.de (Charlotte Greipl) erläutert. Ein Verbotsantrag kann laut BVerfG-Gesetz derzeit nur gegen eine Bundespartei gestellt werden; ob einzelne Landesverbände separat verboten werden dürfen, ist umstritten. Jurist:innen sehen zwar Wege, ein Verbotsantrag formal gegen die Gesamtpartei zu stellen und inhaltlich auf besonders radikale Landesverbände wie die AfD Thüringen zu fokussieren, warnen aber vor erheblichen Risiken.
Sammelanderkonten: Die Rechtsanwältin Leonora Holling befasst sich auf beck-aktuell im Editorial mit den neuen Plänen der Bundesrechtsanwaltskammer, die Kontrolle von Sammelanderkonten künftig in anwaltlicher Hand zu organisieren – als geldwäschefeste Lösung ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.
Deepfakes: Die SZ (Justin Patchett) warnt vor Lücken beim Vorgehen gegen Deepfakes im deutschen und EU-Recht. Nicht nur die sexualisierte Darstellung echter Personen solle bestraft werden, auch die sexualisierte Darstellung fiktiver Personen.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Emil Brandenburg beschäftigt sich im JuWissBlog mit dem Plan der Großen Koalition, Vergesellschaftungen der Länder durch ein Sperrgesetz auf Bundesebene zu blockieren – und argumentiert, dass dies verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Ein Sperrgesetz ohne eigene materielle Regelung erfülle die Anforderungen des Art. 72 Abs. 1 GG nicht; der Bund könne die Länder nur ausschließen, wenn er die Materie inhaltlich selbst regelt. Reine Sperrgesetze oder bloße Rahmenvorgaben lösen daher keine Sperrwirkung aus. Die geplante Bundesregelung könne die Länder also nicht von Vergesellschaftungen ausschließen.
Justiz
BGH zu Online-Kündigung: Wer den Vertrag mit seinem Fitnessstudio online kündigen möchte, darf im letzten Schritt des Kündigungsprozesses keine Alternativen – wie eine Vertragspause – aufgezeigt bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung dürfe ausschließlich der Eingabe der notwendigen Angaben und der Abgabe der Kündigung dienen. Das Fitnessstudio FitX hatte Kund:innen nach Klick auf "Vertrag kündigen" auf eine Seite weitergeleitet, die prominent die Möglichkeit einer beitragsfreien Pause anbot – ein Verstoß gegen § 312k BGB, weil solche Hinweise Verbraucher:innen vom Kündigen ablenken können. LTO und tagesschau.de (Alena Lagmöller) berichten.
EuGH – Rechtsberatung für russische Unternehmen: Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs wurden zwei Rechtsmittel gegen Urteile des Gerichts der Europäischen Union verhandelt; im Zentrum steht das seit 2022 geltende unionsrechtliche Verbot, Rechtsberatung für juristische Personen mit Sitz in Russland zu erbringen. Die europäische Anwaltschaft – darunter der Deutsche Anwaltverein – warnte, dass ein solches generelles Beratungsverbot in den Kern des Zugangs zum Recht eingreift und rechtsstaatliche Maßstäbe auch für Sanktionen gelten müssen. Die Schlussanträge von Generalanwältin Laila Medina sollen am 26. November 2026 folgen, so anwaltsblatt.de (Dorothee Wildt).
EuGH zu Spielervermittlern: Auf Vorlage des Landgerichts Mainz prüfte der Europäische Gerichtshof, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem EU-Kartellverbot vereinbar sind. Dabei bewertete der EuGH insbesondere die Regel, wonach Vermittler Spieler oder Trainer mit laufendem Exklusivvertrag nur zwei Monate vor Vertragsende kontaktieren dürfen, als Verstoß gegen Art. 101 AEUV und als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Andere Elemente wie Vergütungsobergrenzen, Lizenzpflichten oder das Verbot der Mehrfachvertretung könnten dagegen durch Gemeinwohlziele gerechtfertigt sein. Das LG Mainz muss nun im Einzelfall prüfen, welche Regeln zulässig bleiben. LTO berichtet.
Der Rechtsanwalt Mark-E. Orth kommentiert auf beck-aktuell, der EuGH habe den Spielervermittlern zwar einen kleinen Teilerfolg gegen das FIFA-Reglement FFAR verschafft, aber kaum Rechtsklarheit geschaffen. Hauptgrund sei die frühe und sachverhaltsarme Vorlage des LG Mainz, die dem EuGH eine echte kartellrechtliche Prüfung unmöglich gemacht habe. Klar entschieden habe der Gerichtshof nur zu zwei FFAR-Regeln; im Übrigen müsse das LG Mainz nun selbst die komplexe Bewertung nachholen.
BGH zu Maklerprovision bei Zweifamilienhaus: Wie LTO berichtet, hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die 50/50-Regel für Maklerprovisionen nur gilt, wenn es sich tatsächlich um ein Einfamilienhaus handelt. Im entschiedenen Fall war das Objekt aber objektiv ein Zweifamilienhaus, und beim Abschluss des Maklervertrags gab es keinerlei Hinweis darauf, dass nur ein Haushalt dort wohnen würde. Deshalb durfte der Makler die Provision allein vom Käufer verlangen, da § 656c BGB nicht anwendbar war.
OVG Berlin-BB zu Sachlichkeitsgebot für Bürgermeister: Nun berichtet auch der Spiegel (Dietmar Hipp) über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach ein Bürgermeister den Landrat nicht mit herabwürdigenden Spitznamen wie "Ralle" oder "Ralfi" bezeichnen darf, weil solche Äußerungen in amtlicher Funktion gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen.
LG Köln zu Böhmermann vs. Berliner Zeitung: Nun berichtet auch die SZ (Carolin Gasteiger) ausführlich über die Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach die Berliner Zeitung nicht behaupten durfte, Jan Böhmermann habe Ulf Poschardt eine "saure Froschfresse" genannt, und geht dabei auch auf den Umgang der Berliner Zeitung mit dem Fehler und dem Urteil ein.
IT-Probleme an Gerichten: Ausführlich berichtet nun auch beck-aktuell (Maximilian Amos) über den massiven IT-Ausfall in der Berliner Justiz, der Anfang der Woche sämtliche Gerichte lahmgelegt hat. Ursache sei ein fehlerhaftes Systemupdate gewesen; laut Richterschaft komme es seit Einführung der E-Akte jedoch regelmäßig zu Störungen, die Verfahren verzögerten und die Arbeitsbelastung erhöhten. Auch andere Bundesländer meldeten ähnliche Probleme. Die Senatsverwaltung räume strukturelle Schwierigkeiten ein und plane u. a. den Umzug in ein neues Rechenzentrum sowie eine länderübergreifende IT- Konsolidierung.
Recht in der Welt
Frankreich – Suizidhilfe: Die französische Nationalversammlung hat die Legalisierung des assistierten Suizids beschlossen. Unter strengen Voraussetzungen sollen volljährige, unheilbar erkrankte Menschen künftig eine tödliche Substanz selbst einnehmen dürfen; Ärzt:innen dürfen diese nur dann verabreichen, wenn der Patient körperlich dazu nicht mehr in der Lage ist. Das Verfahren sieht ärztliche Prüfung, Bedenkzeit und jederzeitigen Widerruf vor. Die Reform ist die letzte große gesellschaftspolitische Änderung, die Präsident Macron vor Ende seiner Amtszeit durchsetzt. Premierminister Sébastien Lecornu hat das Gesetz dem Verfassungsrat vorgelegt. Bis zu dessen Entscheidung kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Kritik kommt u. a. von der katholischen Kirche, während Umfragen eine breite Zustimmung in Bevölkerung und Ärzteschaft zeigen. Es berichten SZ (Alexandra Föderl-Schmid) und taz (Rudolf Balmer).
Rudolf Balmer (taz) nennt die Legalisierung der Suizidhilfe einen gesellschaftspolitischen Fortschritt, er sei jedoch politisch fragil: Bei einem Wahlsieg der extremen Rechten könnte er wieder in Gefahr geraten. Zugleich zeige das Gesetz, dass Frankreich trotz politischer Blockaden noch zu wichtigen Reformen fähig sei – vielleicht die einzige große Neuerung, die von Macrons Präsidentschaft bleiben werde.
UN-MR-Ausschuss/Australien – Klimaschutz: Die Rechtsprofessorin Jacqueline Peel schreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) über ein Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss ("Hard Truths"). Zehn Australier:innen machen geltend, dass Australien durch seine umfangreiche Produktion und den Export von Kohle und Gas die Menschenrechte seiner Bevölkerung aus dem UN-Zivilpakt (u. a. Leben, Privatleben, Kultur) verletze. Die Beschwerde stützt sich auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2025, wonach Staaten weitreichende Pflichten haben, fossile Brennstoffe zu begrenzen, um gefährliche Klimaschäden zu verhindern.
Israel – Generalstaatsanwältin: Das israelische Parlament hat laut FAZ (Christian Meier) und LTO ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Generalstaatsanwältin Gali Baharav Miara deutlich einschränkt: Ihre Rechtsgutachten sind künftig nicht mehr bindend, und die Regierung kann Regeln für Ernennung und Entlassung des Generalstaatsanwalts selbst festlegen. Kritiker warnen, dass damit eine zentrale rechtsstaatliche Kontrollinstanz geschwächt wird – besonders brisant in einem Staat ohne Verfassung oder zweite Parlamentskammer, in dem die Justiz traditionell die wichtigste Begrenzung der Exekutive darstellt.
USA – Todd Blanche: Todd Blanche, früher persönlicher Anwalt Donald Trumps und nun designierter Justizminister, wurde im US-Senat hart befragt. Ein Versprecher ("Ich bin sein Anwalt") verstärkte Zweifel an Blanches Unabhängigkeit. Besonders kritisch sehen Senatoren den von Blanche ausgehandelten Steuervergleich zwischen dem Justizministerium und Trump. Blanche distanziert sich nur halb. Auch sein Umgang mit den Epstein-Akten wird beanstandet: Opfer wurden nicht ausreichend geschützt, mögliche Täter hingegen geschwärzt. Für seine Bestätigung braucht Blanche alle republikanischen Stimmen – doch einzelne Senatoren sind skeptisch. Selbst bei einer Ablehnung könnte Blanche allerdings geschäftsführend im Amt bleiben. Es berichtet die FAZ (Oliver Kühn).
Italien – Brückeneinsturz: Knapp acht Jahre nach dem Einsturz der Morandi Brücke in Genua hat ein Strafgericht in Italien 32 von 57 Angeklagten verurteilt. Hauptangeklagter war der frühere ASPI-Chef Giovanni Castellucci, der zwölf Jahre Haft erhielt. Das Gericht sieht massive Versäumnisse bei der Instandhaltung seit 1967 als Ursache des Unglücks, bei dem 43 Menschen starben. Auch mehrere Beamte des Verkehrsministeriums wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. ASPI hatte nach der Wiederverstaatlichung Milliarden an die Benetton-Holding gezahlt und Entschädigungen sowie die Kosten für Abriss und Neubau übernommen. Der neue ASPI-Chef entschuldigte sich erstmals öffentlich, was Hinterbliebene als "verspätet und unangemessen" kritisieren. Es schreibt die FAZ (Matthias Rüb).
EuGH/Spanien – Carles Puigdemont: Der EuGH hat laut FAZ (Hans-Christian Rößler) und taz (Reiner Wandler) entschieden, dass das spanische Amnestiegesetz für die Organisatoren des katalanischen Referendums 2017 mit EU-Recht vereinbar ist. Weder die Terrorismus-Richtlinie noch der Schutz der finanziellen Interessen der Union stünden der Amnestie entgegen. Damit gibt es für die spanische Justiz keine europarechtlichen Hindernisse, Carles Puigdemont und weitere Exilpolitiker zu amnestieren. Die Richter betonen, ein Amnestiegesetz könne ein legitimes Mittel der nationalen Aussöhnung sein. Die Entscheidung stärkt Puigdemonts Hoffnung auf Rückkehr nach Spanien. Nun liegt es an der spanischen Justiz, die ausstehenden Verfahren zügig zu entscheiden.
Juristische Ausbildung
Zweites Staatsexamen: Die Statistik zum zweiten juristischen Staatsexamen 2024 zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wie LTO-Karriere beleuchtet. Die Durchfallquote ist zwar niedriger als im ersten Staatsexamen, variiert aber weiterhin erheblich. Schleswig-Holstein liegt mit 23,4 % erneut an der Spitze der Nichtbestehensquote, während Hamburg mit 32,3 % Prädikatsexamina besonders gut abschneidet. Bundesweit erzielten nur vier Personen ein "sehr gut", die meisten ein "befriedigend". Insgesamt liegt die Prädikatsquote bei 21,75 %, die Durchfallquote bei 12,53 % – beide Werte sind günstiger als im staatlichen Teil des ersten Examens.
DJFT: Jannina Schäffer (beck-aktuell) kritisiert, dass beim Deutschen Juristen-Fakultätentag zwar die Bedeutung von KI anerkannt und mehr Geld und Dialog gefordert wurde, aber kaum konkrete Reformen der Juristenausbildung benannt wurden. Die Beschlüsse blieben allgemein, defensiv und stark am Status Quo orientiert; KI solle "beobachtet" werden, klassische Fähigkeiten müssten geschützt werden – konkrete Vorschläge fehlten jedoch weitgehend. Auch beim Beschluss zur Verbesserung der Ausbildung habe der DJFT vor allem bestehende Strukturen bestätigt. Reforminitiativen wie iur.reform hätten dies als oberflächlich und mutlos kritisiert. Selbst beim Pflichtstoff zu NS- und SED-Unrecht nehme der DJFT eine Abwehrhaltung ein, die den Erfahrungen vieler Studierender widerspreche.
Sonstiges
Marla Svenja Liebich: Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, die ihren Geschlechtseintrag 2025 von männlich auf weiblich geändert hatte, wird trotz dieses Eintrags nicht im Frauenvollzug untergebracht: Die JVA Chemnitz entschied nach Aufnahme und Prüfung, dass sie aus Sicherheitsgründen in die Männeranstalt Zeithain verlegt wird. Grundlage ist § 10 StVollzG, der individuelle Lösungen für trans Personen vorsieht, aber die Sicherheit und Ordnung der Anstalt über den Geschlechtseintrag stellt. Die Entscheidung fiel nach Gesprächen, Untersuchungen und enger Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden, wie FAZ (Finn Hohenschwert) und LTO berichten.
Dana Müller (taz) begrüßt die Entscheidung, Liebich nicht im Frauenvollzug unterzubringen, und fordert Wege, Missbrauch zu verhindern, ohne die Rechte von trans und queeren Menschen zu beschädigen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Salomon J. Gehring kritisiert im FAZ-Einspruch, dass der Streit um das Selbstbestimmungsgesetz im Fall Marla Svenja Liebich politisch instrumentalisiert werde. Die Reformforderungen aus drei Ländern zielten auf die Delegitimierung des SBGG. Rechtsmissbrauch sei schon jetzt verboten, und Verwaltungsvorschriften könnten Klarheit schaffen.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60459 (abgerufen am: 14.08.2026 )
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