Tschechien lieferte Marla-Svenja Liebich nach Deutschland aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Gewaltanspielungen auf AfD-Veranstaltung. Oberstes Gericht stoppt Gesetz zur Straffreiheit von ultraorthodoxen Kriegsdienstverweigerern.
Thema des Tages
Marla-Svenja Liebich: Tschechien lieferte Marla-Svenja Liebich nach Deutschland aus. Liebich wurde in das Chemnitzer Frauengefängnis gebracht. Dort wird die Anstaltsleitung entscheiden, ob Liebich im Frauengefängnis oder doch im Männergefängnis seine Freiheitsstrafe verbüßen muss. Liebich wurde 2023 vor dem Amtsgericht Halle/Saale wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Anschluss ließ Liebich den Geschlechtseintrag und Vornamen ändern und gilt seither rechtlich als Frau. Anstatt die Haft im August 2025 anzutreten, floh sie nach Tschechien, wo sie im April gefasst wurde. Das Landgericht Pilsen und das Obergericht in Prag hatten der Auslieferung zugestimmt. Vor dem AG Halle läuft derweil ein Verfahren zur Überprüfung des Geschlechtseintrags Liebichs. Der Saalekreis hatte einen Antrag auf Rückänderung des Geschlechtseintrags gestellt, weil Liebich das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht habe. Es berichten FAZ, zeit.de, spiegel.de, mdr.de, bild.de (Johannes Proft/Burkhard Uhlenbroich), beck-aktuell und LTO.
Nicholas Potter (Welt) kommentiert, es sei Liebichs Kalkül, dem Rechtsstaat und den LGBT-Rechten Schaden zuzufügen. "Darauf hereinzufallen, wäre fatal." Es würde "Liebich mit seiner transfeindlichen Agenda in die Hände spielen", das Selbstbestimmungsgesetz aufgrund seiner Aktion abzulehnen. Das Gesetz müsse "dringend nachgebessert" werden, um zu verhindern, dass Liebich seine Haft in einem Frauengefängnis absitzt. Der eigentliche Skandal sei jedoch, dass "schon wieder ein prominenter, polizeibekannter Neonazi einfach untertauchen konnte."
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Rechtsprofessorin Frauke Rostalski schreibt auf FAZ-Einspruch über ihre bleibenden Zweifel am Ergebnis des GFF-Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der AfD. So sei etwa nicht verständlich, warum die "Brot, Bett und Seife"-Forderung der AfD gegen die Menschenwürde verstoße, die der CDU aber nicht. Zwar beziehe sich die AfD auf alle Asylantragsteller:innen, die CDU nur auf Ausreisepflichtige. Doch müsste "für Ausreisepflichtige derselbe Menschenwürdestandard gelten wie für Asylantragstellende".
Im Thüringer Landtag soll am 30. September eine öffentliche Anhörung im Justizausschuss zu einem möglichen Verbot des Thüringer AfD-Landesverbands stattfinden. Wie spiegel.de berichtet, hat die Linke neben Rechtsprofessor:innen und GFF-Vertreter:innen auch Hape Kerkeling als Sachverständigen benannt.
Christian Rath (LTO) rezensiert das Buch "Rechtspopulismus und der demokratische Verfassungsstaat", in dem Rechtsprofessor Alexander Thiele "nicht juristisch, sondern politisch" über den Umgang mit der AfD schreibt. Thiele spricht sich gegen ein AfD-Verbot aus, da dies die aktuellen Schwächen des demokratischen Verfassungsstaats, insbesondere seine sinkende Leistungsfähigkeit, nicht beseitige. Der Rezensent entgegnet, ein Blick in die Schweiz zeige, dass eine pünktliche Bahn die Rechtspopulisten nicht verschwinden lasse. Thiele fordere als Mittel gegen die AfD eine "demokratische Zukunftserzählung", stelle aber nur lapidar fest, sie sei ‘nicht in Sicht’.
Gegendemonstrationen: Philosoph Klaus-Michael Kodalle plädiert im Feuilleton der FAZ für ein "zeitversetztes Demonstrationsrecht". Politische Gegner müssten nicht "am gleichen Ort und zur gleichen Zeit anwesend" sein, um ihr Versammlungsrecht wahrnehmen zu können. Derartige Konfrontationen zweier Gruppen führten zu heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen mit dem Gegner oder mit der Polizei. Auch "das Recht des einzelnen Staatsbürgers, sich in seiner Stadt zu bewegen, wohin immer er will", sei "von erheblichem Belang", bleibe in der aktuellen Rechtsprechung aber "völlig außer Betracht".*
Informationsfreiheit: Wolf Wiedmann-Schmidt (spiegel.de) schreibt im Leitartikel, mit den Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes drohe ein "Rückschritt zur amtlichen Geheimniskrämerei früherer Zeiten". Es wäre falsch, "wenn Union und SPD mit diesem dreisten Manöver durchkämen". Mit IFG-Anträgen habe der Spiegel unter anderem nachweisen können, wie die Schützenlobby eine Verschärfung des Waffenrechts nach dem Anschlag von Hanau verhindert habe. Um den Aufwand für die Verwaltung zu verringern, solle die Regierung mehr Akten von sich aus öffentlich machen.
Thorsten Frei im Interview: Im Gespräch mit der Zeit (Tina Hildebrandt/Holger Stark) spricht Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) unter anderem über die "größte Reform der Nachrichtendienste, seit es sie gibt". Dass dem BND am Frankfurter Internetknoten eine Speicherung der Verkehrs- und Inhaltsdaten erlaubt werden soll, sei notwendig. "Briten, Franzosen, Polen und Italiener machen es so, wir müssen vergleichbar gute Ergebnisse liefern. Auch um mit unseren Partnern auf Augenhöhe wertige Informationen austauschen zu können." Zudem kündigt er an, dass die Koalition an der Reform der Informationsfreiheit festhalten werde. Es gehe um Schutz vor Anfragen aus dem Ausland und Kosteneinsparungen, nicht darum, legitime Auskunftsrechte der Bevölkerung einzuschränken.
Naturschutz: FAZ (Katja Gelinsky) und Hbl (Silke Kersting) berichten über die andauernden Ressortverhandlungen in der Bundesregierung über das "Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur". Umweltminister Carsten Schneider (SPD) will darin unter anderem ein "überragendes öffentliches Interesse" für wertvolle Naturräume normieren. Damit würde ein Gleichrang mit der technischen Infrastruktur, etwa mit Straßen- und Schienenprojekten, hergestellt. In den Ressortverhandlungen sei der Gesetzentwurf bereits abgeschwächt worden, zum Beispiel indem ein Vorrang von Verteidigungsprojekten vor dem Naturschutz festgeschrieben wurde.
Genossenschaften: Die Bundesregierung beschloss einen Gesetzesentwurf, wonach Genossenschaften unter anderem ihre Gründungsversammlungen und Vorstandssitzungen künftig auch digital abhalten dürfen. Zudem sollen sie ihre Mitglieder auch in Textform informieren dürfen. Die Eintragung einer Genossenschaft soll von den Registergerichten innerhalb einer Frist von 20 Werktagen vorgenommen werden müssen. LTO berichtet.
Arbeitsgerichte NRW: Auf Anregung der Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichte legte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) einen Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags fand dazu eine öffentliche Anhörung statt, über die LTO berichtet. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Köln zu einem "Rheinischen Landesarbeitsgericht" zusammengefasst werden. Ferner sollen zahlreiche Arbeitsgerichte schließen und teilweise durch Gerichtstage oder Außenstandorte anderer Gerichte ersetzt werden.
Aufenthaltsstatus für Ukrainer: Die vereinfachten Aufnahmeregeln für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach der Massenzustromrichtlinie sollen künftig nicht mehr für wehrpflichtige Ukrainer gelten. Der EU-Ministerrat einigte sich darauf, dass Ukrainer bei der Einreise in die EU künftig nachweisen müssen, dass sie ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind. Als wehrfähig gelten in der Ukraine Männer zwischen 23 und 60 Jahren. Ihnen verbleibt nur die Möglichkeit eines individuellen Asylantrags. FAZ (Thomas Gutschker) und LTO berichten.
Justiz
StA Dessau-Roßlau – Uwe Steimle: Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau leitete gegen den Kabarettisten Uwe Steimle Ermittlungen ein, nachdem er sich auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD über Angela Merkel und Friedrich Merz äußerte. In Bezug auf das neue Porträt von Merkel sagte er: "Im Moment hängt sie erst mal." Aber wenn "der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Also uns wird schon was einfallen." In Bezug auf Merz fragte er, wo eigentlich Stauffenberg sei, "wenn man ihn wirklich braucht". Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla waren auf der Veranstaltung anwesend und fielen später durch Mitsingen der DDR-Hymne auf. FAZ (Markus Wehner), spiegel.de (Dietmar Hipp/Annette Langer), zeit.de und bild.de (Daniel Puskepeleitis) berichten.
LTO (Max Kolter) kommt in seiner Analyse zum Ergebnis, dass "eher nicht" davon auszugehen sei, dass Steinle ernsthaft die Begehung einer Straftat in Aussicht stellen wollte. Bei mehrdeutigen Äußerungen müssten Strafgerichte die straflose Deutung zugrunde legen, sofern diese nicht gänzlich fernliegend sei.
Reinhard Müller (FAZ) wirft die Frage auf, ob die "von einem Kabarettisten auf einer Parteiveranstaltung in Sachsen-Anhalt nun angestimmte, von der AfD-Führung und anwesenden Genossen-Kameraden mitgesungene DDR-Hymne ein weiterer Baustein im Verfassungsschutzbericht wird". Die Partei schwimme im "Schmutzwasser totalitärer Regime", sodass "Auferstanden aus Ruinen" allemal zu ihr passe.
EuG zu Wortmarke "OPENAI": Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum, die Bezeichnung "OPENAI" nicht als Wortmarke für Software und Cloud-Computing-Dienste einzutragen. Es handele sich um eine bloße Kombination von Begriffen, der es an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle. FAZ (Marcus Jung), beck-aktuell und LTO berichten.
BGH – Klimaanlage: Am Freitag wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Wohnungseigentümer:innen von ihrer WEG die Gestattung einer Klimaanlage verlangen können. Der Antrag einer Berliner Familie hatte auf der Eigentümerversammlung keine Mehrheit bekommen, weil die Nachbar:innen Lärm und Abluftwärme während des Betriebs befürchteten. In zweiter Instanz gab das LG Berlin II der Beschlussersetzungsklage der Familie statt. beck-aktuell berichtet.
BAG zu Einwurf-Einschreiben: Nachdem das Bundesarbeitsgericht Ende Mai entschied, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht als Anscheinsbeweis für die Zustellung genügt, berichtet beck-aktuell, dass die Post ihr Zustellungsverfahren inzwischen geändert hat. Das BAG hatte beanstandet, dass der bloße Scan des Briefes durch den Postboten nicht belege, dass der Brief auch tatsächlich eingeworfen wurde. Bei der neuen Zustellmethode wird der Einwurf mit einer Unterschrift des Postboten und einer Bestätigung im Scanner dokumentiert.
OLG Frankfurt/M. zu Hautstraffung: Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung muss die Krankenversicherung auch eine Hautstraffung bezahlen, wenn diese ebenfalls medizinisch notwendig ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Fall einer Patientin, die für die Bewegung mit Rollator ihre Arme eng am Körper führen muss. Dadurch komme es leicht zu Reizungen in den Hautfalten. Sie erhält 3240 Euro von rund 8400 Euro ersetzt. Eine weitergehende Erstattung verneinte das Gericht wegen Unstimmigkeiten in der Abrechnung. LTO berichtet.
OVG NRW zu Familienzuschlägen: Für die Jahre zwischen 2011 und 2020 erhalten kinderreiche Beamt:innen in NRW nur dann eine Nachzahlung von Familienzuschlägen, wenn sie Jahr für Jahr einen solchen Anspruch geltend machten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht NRW in Auslegung des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien. Das Gesetz war Folge einer BVerfG-Entscheidung von 2020, wonach die Bezahlung kinderreicher Landesbeamt:innen jahrelang gegen die Verfassung verstieß. beck-aktuell und LTO berichten.
LG Düsseldorf zu Stratocaster: Rechtsanwalt Arno Grohmann schreibt auf LTO über den möglichen Urheberrechtsschutz der Gitarre "Stratocaster" des Herstellers Fender. Ende 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf in einem erstinstanzlichen Versäumnisurteil die Form der Gitarre mit zwei gerundeten Hörnern unter den Schutz des Urheberrechts gestellt. Der Fachhändler und Gitarrenhersteller Thomann will nun gerichtlich feststellen lassen, dass kein Urheberrechtsschutz bestehe. Dabei könne sich Thomann unter anderem auf die Pastiche-Schranke nach § 51a UrhG berufen.
VG Bremen zu Unterhaltsvorschuss: Das Verwaltungsgericht Bremen entschied, dass Mütter auch dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn sie ihr Kind mittels anonymer Samenspende gezeugt haben. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht 2013 entschieden, dass die Inanspruchnahme einer anonymen Samenspende einer Weigerung der Mutter gleichkomme, bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken. Nach Auffassung des VG Bremen ist diese Argumentation aber mit der heutigen Rechtslage nicht mehr vereinbar. Denn 2018 wurde per Gesetz ein zentrales Samenspenderregister eingeführt und die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft eines Samenspenders ausgeschlossen. beck-aktuell berichtet.
StA Frankfurt/M. – Veruntreuung von Kundengeld: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft durchsuchte eine Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, weil ein Mitarbeiter verdächtigt wird, Kundengeld veruntreut zu haben. Er soll insgesamt 630.000 Euro auf ein Konto überwiesen haben, das auf den Namen seiner Schwiegermutter lief. Die Ermittlungen wurden durch eine Geldwäscheverdachtsmitteilung der Bank ausgelöst. Es berichten Hbl (Volker Votsmeier/Yasmin Osman) und FAZ (Marcus Jung/Archibald Preuschat).
DAT - Digitalisierung der Justiz: André Kutschmann (DAV) berichtet auf anwaltsblatt.de über eine Veranstaltung auf dem Anwaltstag zur grenzüberschreitenden Digitalisierung der Justiz. Ziel sei die digitale Zusammenarbeit der Justiz in Europa; etwa bei der Zustellung, sicherzustellen und dabei etablierte nationale Systeme wie in Deutschland das beA und das EGVP bestehen zu lassen. Mit Spannung werde der Einheitliche elektronische Zugangspunkt der EU erwartet.
Recht in der Welt
Israel – Tora-Studium/Wehrdienst: Israels Oberstes Gericht erließ eine einstweilige Anordnung, wonach ein Gesetz zu ultraorthodoxen Kriegsdienstverweigerern zunächst nicht in Kraft treten darf. Am Dienstagabend hatte die Knesset mit 58 gegen 54 Stimmen beschlossen, dass strenggläubige Tora-Studenten vorübergehend nicht mehr festgenommen werden dürfen, wenn sie sich dem Wehrdienst entziehen. Das Oberste Gericht hatte im Sommer 2024 entschieden, dass auch Ultraorthodoxe zum Wehrdienst eingezogen werden müssen. In Israel herrscht eine Verfassungskrise. Anfang Juli kündigte die Regierung erstmals in der Geschichte an, einem Urteil des Obersten Gerichtshofs keine Folge zu leisten. FAZ (Christian Meier) und taz (Judith Poppe) berichten.
Ungarn – Präsident: Die in Budapest Verfassungsrecht lehrende Rechtsprofessorin Nóra Chronowski argumentiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die Absetzung des ungarischen Präsidenten Tamás Sulyok per Verfassungsänderung ausnahmsweise rechtmäßig sei. Angesichts Sulyoks offensichtlicher Parteilichkeit sei seine Absetzung notwendig, um die ungarische Verfassungsordnung zu erneuern. Verfassungsrechtler sähen in dem Gesetz ein Moment "of constitutional reconstruction rather than routine alternation in power".
Wie spiegel.de (Severin Weiland) berichtet, befürworten die außenpolitischen Sprecher der SPD- und CDU/CSU-Fraktionen die ungarische Verfassungsänderung. Mit Blick auf Polen zeige sich, dass man mit der Rückabwicklung autoritärer Strukturen nicht zu lange warten dürfe, erklärt Adis Ahmetović (SPD).
Türkei – Festnahme von Bürgermeister: Der CHP-Politiker und Bürgermeister eines Bezirks der türkischen Hauptstadt Ankara, Hüseyin Can Güner, wurde in der Türkei festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Bestechung vor. Güner spricht von einer politisch motivierten Festnahme. In der Türkei sitzen aktuell mehr als 25 gewählte Bürgermeister der CHP im Gefängnis. Auch Istanbuls Bürgermeister Ekrem İmamoğlu ist noch immer inhaftiert. LTO berichtet.
USA – IStGH: Die FAZ (Majid Sattar) berichtet über Drohungen des US-Außenministers Marco Rubio gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof. Rubio sagte, das Gericht stelle eine Bedrohung für die US-amerikanische Souveränität dar. Die US-Regierung prüfe daher schärfere Sanktionen wie Einreiseverbote und den Entzug von Visa.
Mexiko/USA – ICE: Nachdem in den vergangenen Monaten drei Mexikaner bei Einsätzen der Einwanderungsbehörde ICE starben und 14 weitere in der US-Abschiebehaft ums Leben kamen, bereitet die mexikanische Regierung eine Anzeige beim US-Justizministerium vor. Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum hatte in der vergangenen Woche angekündigt, nicht mehr nur diplomatisch, sondern auch juristisch gegen die Vorfälle vorzugehen. Zudem schaltete die mexikanische Regierung den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, ein. Er wird gebeten, die Todesfälle zu prüfen und Informationen von den US-Behörden einzuholen. spiegel.de und beck-aktuell berichten.
Juristische Ausbildung
Erstes Staatsexamen: Im Jahr 2024 fielen 27,4 Prozent der Studierenden durch das Erste juristische Staatsexamen. Nach der neu veröffentlichten Statistik erhielten 29,31 Prozent der Teilnehmenden ein "Befriedigend", 0,29 Prozent ein "Sehr gut". Die höchsten Durchfallquoten hatten Bremen (40,6 Prozent), Brandenburg (32,9 Prozent) und Baden-Württemberg (30,1 Prozent). LTO-Karriere berichtet.
Sonstiges
Akteneinsicht: Die SZ (Annette Zoch) stellt einen neuen Ratgeber vor, der Betroffene sexualisierter Gewalt über ihr Recht auf Akteneinsicht informiert. Erörtert werde etwa, wer welches Recht auf Akteneinsicht hat, welche Rolle Persönlichkeitsrechte Dritter spielen und wo die jeweiligen Akten liegen. "Institutionen profitieren oft davon, dass Betroffene nicht wissen, an wen sie sich wenden können und welche Rechte sie haben", betont Angela Marquardt aus dem Betroffenenrat der Missbrauchsbeauftragten.
Schufa: Der hessische Datenschutzbeauftragte prüft derzeit die Rechtsgrundlage für eine ergänzende Datenbank der Schufa mit "historischen Daten". Gespeichert sind darin bis zu zehn Jahre zurückliegende Zahlungsvorgänge. Die Auskunftei erklärt, dass die Daten ausschließlich zur testweisen Überprüfung der Berechnung der Scores dienten. Zur Berechnung individueller Scores würden sie nicht verwendet. Die Rechtsprofessorin Ruth Janal sieht für diese Speicherpraxis keine Rechtsgrundlage, berichten netzpolitik.org (Markus Reuter) und beck-aktuell.
F126-Fregatten: Nun berichtet auch die SZ (Georg Ismar), dass der niederländische Schiffbauer Damen Schelde Naval Shipbuilding den Rechtsanwalt Peter Gauweiler mandatierte, um Schadensersatz gegenüber der Bundesrepublik geltend zu machen. Infolge des gestoppten Kaufs der Fregatten vom Typ F126 sei ein Schaden von mindestens mehreren Hundert Millionen Euro entstanden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem prophylaktischen Gegenangriff des Unternehmens, da es "unsererseits Schadenersatzforderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro geben könnte".
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*Hinweis: In einer vorherigen Version hieß es, Klaus-Michael Kodalle sei "Rechtsprofessor". Das ist nicht korrekt, Kodalle ist Philosoph. Wir haben das korrigiert.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60446 (abgerufen am: 10.08.2026 )
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