Kann ein gesichert rechtsextremer AfD-Landesverband verboten werden? Die EU-Kommission erwägt ein abgestuftes Social-Media-Verbot für Kinder. Das OLG München verurteilte ein Ex-Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen in Syrien.
Thema des Tages
AfD-Verbot: Der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek hat sich dafür ausgesprochen, ein Teilverbot der AfD "zumindest nicht kategorisch auszuschließen". Konkret nannte er den Thüringer AfD-Landesverband. EVP-Chef Manfred Weber (CSU) und Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) unterstützten die Idee. Dagegen widersprachen CSU-Chef Markus Söder und Bayerns Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) dem Vorstoß. Die SZ (Thomas Balbierer) berichtet.
Laut FAZ (Markus Wehner) unterstützt Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) den Vorschlag eines AfD-Teilverbots. Um sicher zu gehen, dass das Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig sei, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechend ändern, so Maier. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) ist skeptisch, einen Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband über den Bundesrat einzubringen. So müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage über den Antrag im Bundesrat entscheiden.
Reinhard Müller (FAZ) findet, dass Verfassungsfeindliches benannt werden müsse. Eine "Konzentration auf Verbote" sei jedoch "ein absolut kontraproduktiver Akt der Hilflosigkeit". Für Thomas Jansen (FAZ) suggeriere ein Teilverbot (wie auch der Entzug des passiven Wahlrechts), dass es sich um ein isoliertes Phänomen innerhalb der AfD handle. Dies widerspreche aber allem, was über die rechtsextremen Netzwerke in der Partei bekannt sei. Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt die Idee eines Teilverbotsantrags als "spät, aber mit dem richtigen Ansatz". Während die Einstufung der Bundes-AfD "juristisch noch auf der Kippe" stehe, seien fünf Landesverbände der AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Zwar wäre es der "demokratisch überzeugendste Weg, die etablierten Parteien würden sich durch attraktive Politik die verlorenen Wähler von der AfD zurückholen", allerdings reagiere ein Verbotsantrag nicht auf die fehlende eigene Wählerschaft der demokratischen Parteien, sondern auf "den Umstand, dass eine Partei die gemeinsame Basis des Grundgesetzes verlassen hat".
Wahlrechtsentzug: Nachdem CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) einen Wahlrechtsentzug für den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke anregte, legt beck-aktuell (Maximilian Amos) dar, unter welchen Voraussetzungen das passive Wahlrecht entzogen werden kann. Art. 18 GG regelt nur die Verwirkung von Grundrechten, allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht nach der juristisch umstrittenen Regelung des § 39 Abs. 2 BVerfGG auch das Wahlrecht einer Person für die Dauer der Grundrechtsverwirkung aberkennen. Einfachgesetzlich sieht § 45 Abs. 1 StGB vor, dass eine Person ihr passives Wahlrecht bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verliert.
Rechtspolitik
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Ein von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes Expert:innengremium empfiehlt einen nach Altersgruppen abgestuften Zugang von Kindern und Jugendlichen zum Internet. Demnach sollten Kinder unter drei Jahren keine Zeit am Bildschirm verbringen, Kinder bis 13 Jahre nur unter elterlicher oder pädagogischer Aufsicht Internetzugang erhalten und 13- bis 17-Jährige zunehmend selbstständigen Zugang zu altersentsprechenden Social Media-Angeboten bekommen, die Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Die EU-Kommission will nach der Sommerpause einen Regulierungsvorschlag vorlegen. Es berichten SZ, FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Eric Bonse/Ralf Pauli), Hbl, LTO, netzpolitik.org (Sebastian Meineck), spiegel.de (Timo Lehmann), zeit.de und bild.de (Lena Glöckner).
Jasper von Altenbockum (FAZ) moniert, dass soziale Medien idealisiert worden seien. Nun komme die "Quittung" dafür: Niemand könne es "gutheißen, dass Regeln und Verbote die Freiheit ersetzen, sich in einer neuen Welt ohne staatliche Bevormundung einrichten zu können". Michael Hanfeld (FAZ) findet, die EU-Kommission "protzt mit Muskeln, die sie nicht hat", weil sie den Plattformkonzernen gegenüber in Sachen Jugendschutz bislang wenig geleistet habe. Wenngleich Anna Klöpper (taz) die Befürchtungen von Datenschützer:innen hinsichtlich einer Alterskontrolle betont, begrüßt sie die "Idee, das Internet nach und nach freizugeben, so ähnlich wie die Freiwillige Selbstkontrolle bei Filmen". Für Lisa Hegemann (zeit.de) kommen in der Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder zwei Aspekte zu kurz: "dass ein Verbot vielleicht gar nichts bringt. Und dass es Kindern die Möglichkeit nimmt, sich auf die reale Welt vorzubereiten".
Haftentschädigung: Zu Unrecht Inhaftierte sollen künftig eine höhere Entschädigung bekommen. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Betroffene künftig 100 Euro statt 75 Euro immateriellen Schadensersatz pro Tag in der Haft erhalten sollen; ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Daneben sollen Betroffene wie bisher materielle Schäden wie Verdienstausfälle oder Anwaltskosten geltend machen können. Im Gegensatz zu einem früheren Gesetzentwurf unter dem damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) indes keine kostenlose anwaltliche Erstberatung vor, so LTO (Hasso Suliak).
Vorratsdatenspeicherung: Der Rechtswissenschaftler Erik Tuchtfeld ruft auf anwaltsblatt.de die bisherige Rechtsentwicklung zur Vorratsdatenspeicherung in Erinnerung und präsentiert grundrechtsfreundlichere Alternativen. Beim sogenannten "Quick-Freeze"-Verfahren, das auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist, erfolgt die Speicherung nur anlassbezogen. Denkbar sei außerdem eine "Login-Falle", bei der die Strafverfolgungsbehörden von den Online-Diensten verlangen können, dass sie die Daten in Echtzeit beim nächsten Login des Täters übertragen.
Verwaltungsverfahren/Genehmigungsfiktion: Im Gespräch mit beck-aktuell erläutert Rechtsanwalt Marvin Klein Vor- und Nachteile des Vorhabens der Bundesregierung, die Genehmigungsfiktion in Verwaltungsverfahren als Regelfall zu etablieren. Die Genehmigungsfiktion könnte die Behörden disziplinieren, ihre Verfahren zu straffen. Denkbar sei jedoch auch, dass Behörden aus Vorsicht Anträge häufiger ablehnen, um den Fiktionseintritt zu verhindern.
Nachrichtendienste: Rechtsanwalt Niko Härting stellt auf LTO den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der die Befugnisse von BND und BfV erweitern soll. Härting kritisiert, dass der Entwurf sich in weiten Teilen wie ein "Wünsch-dir-was" der Nachrichtendienste lese, während Bürgerrechte und Datenschutz nicht ausreichend beachtet würden.
Laut beck-aktuell äußert der Deutsche Anwaltverein Bedenken, dass der Gesetzentwurf das Mandatsgeheimnis schwäche, weil künftig nur noch die gezielte Überwachung von Anwält:innen verboten sein soll.
Soldat:innen: Der Habilitand Mustafa Enes Özcan stellt auf dem Verfassungsblog fest, dass Soldat:innen bislang keine Möglichkeit haben, die Bundeswehr legal zu verlassen, falls autoritäre Populist:innen die Bundesregierung bzw. den Verteidigungsminister stellen. Özcan fordert daher, im Soldatengesetz einen speziellen Anspruch auf Entlassung zu schaffen, um verfassungstreuen Soldat:innen einen straffreien und unbürokratischen "legalen Exit" aus der Bundeswehr zu ermöglichen.
Katastrophen: Anlässlich des fünften Jahrestags der Ahrtalflut plädieren die Professor:innen Thomas Grosse-Wilde, Charlotte Schmitt-Leonardy und Wolfgang Seibel im FAZ-Einspruch dafür, eine unabhängige Untersuchungsstelle für Großschadensereignisse zu institutionalisieren. Das Strafrecht stoße aufgrund der Individualisierung der Verantwortlichkeit und der erforderlichen lückenlosen Ursachenkette an seine Grenzen; parlamentarische Untersuchungsausschüsse seien von politischen Opportunitätskalkülen abhängig.
Leugnung des Existenzrechts Israels: Nun kritisiert auch Henryk Broder (Welt) den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf, die Leugnung des Existenzrechts Israels zu kriminalisieren. Der Entwurf sei gut gemeint, aber wenig hilfreich, denn die Meinungsfreiheit schütze auch "absurde, falsche und verrückte Ansichten".
Teilarbeitsunfähigkeit: Rechtsanwältin Luisa Woltersdorf erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die Voraussetzungen, Vorteile und Risiken der Teilarbeitsunfähigkeit, die das am Freitag im Bundestag beschlossene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz einführt.
Justiz
OLG München zu Versklavung jesidischer Mädchen: Das Oberlandesgericht München verurteilte ein irakisches Ex-Ehepaar wegen der Versklavung von zwei jesidischen Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) zu langen Haftstrafen. Der heute 45-jährige Twana H. S. wurde unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, seine heute 30-jährige Ex-Frau Asia R.A. erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Die Verurteilten lebten zwischen 2015 und 2017 als IS-Angehörige in Syrien und dem Irak, wo sie die beiden Mädchen als Sklavinnen erwarben. Sie folterten, versklavten und missbrauchten die damals Fünf- und die Zwölfjährige sexuell. Es berichten SZ (Josef Wirnshofer), FAZ, taz (Dominik Baur), Welt, LTO, spiegel.de und bild.de.
EuGH zu Asylleistungen: Trotz eines Anfang Juni verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass die Leistungskürzungen von Dublin-Geflüchteten rechtswidrig seien, hält die Bundesregierung an der Praxis fest, so die taz (Frederik Eikmanns). Auf die Anfrage eines Grünen-Abgeordneten hin antwortete das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium, dass die Bundesregierung die Folgen des Urteils prüfe.
VG Berlin zu Nius-Werbung bei der BVG: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Nachrichtenportals Nius vorläufig fortführen, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss. Nius habe grundsätzlich einen aus der Meinungs- und Pressefreiheit sowie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgenden Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Die Weisung der BVG an den Werbevermarkter, die Werbekampagne zu beenden, sei rechtswidrig gewesen. Sicherheitsbedenken könnten den Verlust des Zugangsanspruchs von Nius nur rechtfertigen, wenn die Behörden anhand konkreter Anhaltspunkte nicht in der Lage sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Als Anstalt öffentlichen Rechts könne sich die BVG nicht auf einen etwaigen Reputationsverlust durch die Nius-Werbekampagne berufen, weil sie keine Grundrechtsträgerin ist. LTO und zeit.de berichten.
LG Hagen zu Häftlingsbrief mit Ejakulat: Eine Justizvollzugsanstalt durfte keine Freizeitsperre gegen einen Häftling verhängen, der einen Brief mit seinem Ejakulat an seine Verlobte versandt hatte. Damit gab das Landgericht Hagen dem Feststellungsantrag des Häftlings statt, weil die Versendung von Ejakulat nicht strafbar sei und auch sonst keine Rechtsgrundlage für ein Verbot bestehe. Die JVA hatte mit einer Gesundheitsgefährdung des Personals bei der Postkontrolle argumentiert. beck-aktuell berichtet.
LG Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 28-jährigen Polizisten zugelassen, der den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. an Ostern 2025 von hinten erschossen hatte. Den Ermittlungen zufolge schoss der Polizist fünfmal innerhalb von zwei Sekunden aus höchstens anderthalb Metern Entfernung auf A. Der Polizist habe angenommen, Lorenz A. wolle ihn mit einem Messer angreifen, aber laut den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft wollte A. fliehen. Die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" sieht Rassismus als Hauptursache für die Tötung von Lorenz. Das LG Oldenburg will in der Hauptverhandlung unter anderem aufklären, ob der Polizist – wie die Staatsanwaltschaft annimmt – "fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation" geschossen hatte. Es berichten FAZ (Paul Weinheimer), taz (Aljoscha Höpfner), LTO, spiegel.de, zeit.de und focus.de.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Auch knapp ein Jahr nach Verhandlungsbeginn im Strafprozess um die Entführung der Block-Kinder sei noch vieles unklar, so beck-aktuell. Ende Juli geht die Hauptverhandlung mit der Befragung der forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen weiter, im August soll die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei befragt werden.
LG Frankfurt/M. / LG München – Gaskonzern Linde: Laut Hbl (Axel Höpne/Yasmin Osman) haben drei Banken Klagen vor dem Landgericht Frankfurt/M. und dem Landgericht München gegen den Industriegaskonzern Linde im Zusammenhang mit einem geplatzten Gas-Großauftrag in Russland eingereicht. Die Banken hatten Bürgschaften für Linde zugunsten eines russischen Unternehmens ausgestellt, mit dem Linde ein gemeinsames Gasprojekt verwirklichen wollte. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 stoppte Linde das Gasprojekt, weil Linde befürchtete, gegen Sanktionen zu verstoßen. Daraufhin setzte das russische Unternehmen die Auszahlung der Bürgschaften vor russischen Gerichten durch und beschlagnahmte die Beträge bei den Banken. Die Banken fordern nun die Beträge von Linde zurück.
AG München zu E-Scooter-Unfall: Wer alkoholisiert, zu zweit und entgegen der Fahrtrichtung auf einem E-Scooter fährt und in einen Unfall mit einem Auto gerät, haftet vollständig, so das Amtsgericht München. Aufgrund des "grob verkehrswidrigen" Verhaltens des E-Scooter-Fahrers trete die Betriebsgefahr des Autofahrers komplett zurück, sodass ihm kein Mitverschulden zugerechnet werden kann. Der E-Scooter-Fahrer hat Berufung zum Landgericht München I eingelegt, wie LTO schreibt.
Recht in der Welt
Südkorea – Fake News: Wer in Südkorea wiederholt "Fake News" verbreitet, dem droht nach dem neu eingeführten Anti-Fake-News-Gesetz künftig eine Geldstrafe bis zu umgerechnet 580.000 Euro. Journalistenverbände und Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gesetz und warnen vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit, so das Hbl (Martin Kölling).
PCA/China - südchinesisches Meer: 14 Staaten (darunter die USA, Japan, die Philippinen und Deutschland) haben ein Bekenntnis zur Wahrung eines freien und offenen Indopazifiks abgegeben. Anlass ist der 10. Jahrestag eines Schiedsspruchs des Ständigen Schiedshofs (PCA) in Den Haag, der chinesische Gebietsansprüche in der Region zurückwies. Das Verfahren war damals von den Philippinen beantragt worden, China verweigerte die Teilnahme und bezeichnete den Schiedsspruch später als "Altpapier". Die SZ (David Pfeifer) berichtet.
Ungarn – Transformation: Das ungarische Parlament hat eine Verfassungsänderung verabschiedet, die das Ende der Amtszeit des derzeitig amtierenden Staatspräsidenten Tamás Sulyok vorsieht, eine Mandatsobergrenze von zwölf Jahren für Abgeordnete einführt und kodifiziert, dass Verfassungsrichter:innen mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs automatisch aus dem Amt scheiden. Es berichten FAZ (Alexander Haneke), spiegel.de und zeit.de.
Norwegen – Marius Borg Høiby: Marius Borg Høiby, der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, der im Juni u.a. wegen Vergewaltigungen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss für vier weitere Wochen in Untersuchungshaft bleiben, darf die Untersuchungshaft jedoch im Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verbringen, so ein Gericht in Oslo. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, weil Høiby Berufung eingelegt hatte. Es berichten LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Ingrid Raagaard).
Sonstiges
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Rechtsanwältin Simone Schäfer erläutert auf LTO die arbeitsrechtlichen Pflichten von Arbeitgeber:innen zum Schutz vor sexueller Belästigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sexuelle Belästigung beschränke sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern erfasse auch sexualisierte Kommunikation und das Missachten persönlicher Grenzen.
Anwaltschaft: Rechtsanwalt Markus Hartung postuliert auf njw.de, dass Anwält:innen unverzichtbar seien, das traditionelle Geschäftsmodell jedoch von gestern sei. Man müsse die Practice of Law und das Business of Law getrennt betrachten.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60421 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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