Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2026: LG Zwei­brü­cken zu Tötung von Zug­be­g­lei­ter / BVerfG zu Abge­ord­ne­ten­rechten / EuGH zu Wider­rufs­recht bei Strea­ming-Abos

10.07.2026

Ioanni V., der einen Zugbegleiter getötet hatte, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das BVerfG lehnte Eilanträge von Abgeordneten zum Heizungsgesetz und zur GKV-Reform als unzulässig ab. Der EuGH stärkte die Rechte von Streaming-Kunden. 

Thema des Tages

LG Zweibrücken – Tötung von Zugbegleiter: Der 26-jährige Ioanni V., der im Februar den Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrscheinkontrolle zu Tode geprügelt hatte, wurde vom Landgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah trotz der massiven Gewalt keinen Tötungsvorsatz, während die Nebenklage von einem Mord mit bedingtem Tötungsvorsatz ausging. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Verteidigung nahm einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge an. Die Familie des Opfers kündigte eine Revision an. Es berichten FAZ (Timo Steppat), Welt (Katja Mitic), LTO und tagesschau.de (Christoph Kehlbach).

Thomas Jansen (FAZ) kommentiert, dass der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter zwar juristisch vorläufig abgeschlossen sei, die politische Debatte aber in die falsche Richtung gelaufen sei: Statt über den Täter sei über angeblich überzogene Fahrkarten- und Ausweiskontrollen der Bahn diskutiert worden. Das Problem jedoch sei ein gesellschaftlicher Respektverlust – gegenüber Bahnmitarbeitenden, Einsatzkräften und Amtsträger:innen. Weniger Kontrollen schafften keinen Respekt.

Rechtspolitik

Elterngeld: Rechtsanwältin Sandra Runge kritisiert auf LTO, dass die geplante Elterngeldreform einen systematischen Eingriff in die bestehende Struktur des Familienleistungsrechts darstelle und zentrale Garantien aus Art. 6 Abs. 1 GG unter Druck setze. Die Verkürzung der Bezugsdauer und die Kopplung des Höchstbetrags an die Inanspruchnahme beider Elternteile führten zu einer faktischen Einschränkung der Wahlfreiheit, die insbesondere Mütter treffe und verfassungsrechtlich relevante Gleichstellungsfragen aufwerfe. Statt Leistungsreduktionen brauche es rechtsstaatlich tragfähige Anreize und strukturelle Verbesserungen, um partnerschaftliche Elternschaft tatsächlich zu fördern.

Zivilprozess: Rechtsanwalt Philipp Massari schreibt auf njw.de im Editorial über die strukturellen Defizite des deutschen Verspätungsrechts, das verspätetes Vorbringen im Zivilprozess nur dann sanktioniert, wenn eine Verzögerung des Rechtsstreits droht – ein Kriterium, das in der Praxis kaum greife und Verhandlungstermine entwerte. Der Autor kontrastiert dies mit der Schweizer ZPO, die nach zwei Schriftsatzrunden einen konsequenten Aktenschluss zieht und neue Tatsachen nur bei echten oder unechten Noven zulässt, wodurch Fristen tatsächlich verbindlich wirken. Massari plädiert dafür, die deutsche Verzögerungsvoraussetzung zu streichen und das System an der Schweizer Novenschranke auszurichten, damit Termine wieder Orte der Verfahrensförderung werden statt Startpunkte taktischer Verzögerung.

Chatkontrolle: Internet-Provider sollen private Kommunikation bis 2028 freiwillig wieder automatisiert nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch scannen dürfen. Das Europäische Parlament stimmte zwar mit einfacher Mehrheit gegen einen entsprechenden Vorschlag des EU-Ministerrats, für eine Ablehnung wäre aber eine absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich gewesen. Da das EP aber mit der erforderlichen Mehrheit noch zwei Änderungsanträge beschloss, muss nun wieder der Rat befasst werden. Konkret verlangte das EP den Ausschluss von Client-Side-Scanning verschlüsselter Inhalte (was auch der Rat nicht will) und eine menschliche Überprüfung vor jeder Meldung eines Verdachtsfalls. Neben dieser freiwilligen Chatkontrolle als Interimslösung verhandeln die EU-Gremien parallel weiter über eine dauerhafte obligatorische Chatkontrolle. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), taz (Eric Bonse) und LTO.

Resilienz der NRW-Verfassung: In Nordrhein-Westfalen warnen Verfassungsjurist:innen wie Rechtsprofessor Fabian Wittreck, dass zentrale Schwachstellen der Landesverfassung autoritär-populistische Parteien begünstigen könnten. Sie betreffen in erster Linie den Alterspräsidenten, die Wahl der Verfassungsrichter:innen, ein Notstandsrecht und die Ernennung einfacher Richter:innen. Die nötigen fraktionsübergreifenden Gespräche über entsprechende Änderungen seien jedoch ins Stocken geraten, berichtet wdr.de (Philip Raillon).

Informationsfreiheit: Anne Brorhilker (Finanzwende) kritisiert im FAZ-Einspruch die geplante IFG-Reform der Bundesregierung scharf: Die Einschränkung des Informationszugangs auf Personen mit "berechtigtem Interesse" zerstöre die Grundidee des Informationsfreiheitsgesetzes von 2006. Statt einer echten Modernisierung – mehr Transparenz, schnellere Verfahren, proaktive Veröffentlichung – kehre die Regierung zum Leitbild eines abgeschotteten Staatsapparats zurück. Brorhilker betont, dass demokratische Kontrolle staatlichen Handelns zwischen den Wahlterminen stattfinden müsse und dass Vertrauen in staatliche Institutionen nur durch nachvollziehbare, transparente Verfahren entstehe.

AfD-Verbot: Bijan Moini und Dana Sophia Valentiner (beide GFF) reagieren im FAZ-Einspruch auf die Kritik am GFF-Parteiverbotsgutachten durch Elisa Hoven und Marco Vöhringer. Sie widersprechen dem Vorwurf, das Gutachten sei auf ein vorgefasstes Ergebnis zugeschnitten gewesen, und betonen dessen methodische Ergebnisoffenheit. Das Gutachten stütze die Verfassungswidrigkeit der AfD auf zwei eigenständig tragende Säulen: Demokratiefeindlichkeit und systematische Angriffe auf die Menschenwürde. Die Kritiker:innen hätten zentrale Argumente entkontextualisiert und teils missverstanden, etwa beim Kopftuchverbot. Substantielle Kritik am Gutachten sei legitim – sie müsse jedoch die Methode und Gesamtargumentation des Gutachtens nachvollziehen.

Justiz

BVerfG zu Heizung und Gesetzliche Krankenversicherung/Abgeordnetenrechte: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen laufende Gesetzgebungsverfahren – zum neuen Heizungsgesetz und zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – als unzulässig abgelehnt. Die Organklage der Linksfraktion zum Gebäudemodernisierungsgesetz, die mit fehlenden Informationen argumentierte, verwarf es mangels Rechtsschutzbedürfnis, weil die Antragsteller zuvor gegenüber der Bundesregierung keine eigenen Organrechte klar geltend gemacht hatten. Die Eilanträge der Abgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) zum Beitragsstabiliserungsgesetz, die nach umfangreichen Änderungsanträgen mehr Beratungszeit forderten, lehnte der Zweite Senat ebenfalls ab; hier liegt noch keine Begründung vor. Damit kann der Bundestag wie geplant am heutigen Freitag über beide geplanten Gesetze abstimmen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Frederik Orlowski/Paul Gross), FR (Ursula Knapp), LTO (Xenia Piperidou), beck-aktuell und tagesschau.de (Frank Bräutigam).

EuGH zu Widerrufsrecht bei Streaming-Abos: Der Europäische Gerichtshof hat laut FAZ (Marcus Jung), LTO und tagesschau.de (Antonetta Stephany) entschieden, dass personalisierte Streaming-Abos als digitale Dienstleistungen gelten. Damit bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen, auch wenn Nutzer:innen sofort losstreamen. Dienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht daher nicht pauschal ausschließen. Verbraucher:innen können innerhalb von 14 Tagen widerrufen, müssen aber Wertersatz für bereits genutzte Inhalte leisten. Für Anbieter, die punktuell große Events wie eine WM ins Abo integrieren, könnte das heikel werden, weil Kund:innen erst schauen und dann widerrufen könnten. Der Rechtsanwalt Max-Julian Wiedemann und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Schumann fragen sich auf beck-aktuell, wie der EuGH über ein solches Missbrauchsrisiko einfach hinweggehen konnte.

EuGH zu Gemeinfreiheit und Geoblocking: Der Europäische Gerichtshof hat laut LTO entschieden, dass ein Werk, das in einigen Mitgliedstaaten gemeinfrei ist, dort auch online veröffentlicht werden darf, solange der Zugang für Nutzer:innen aus Staaten mit fortbestehendem Urheberrechtsschutz wirksam technisch beschränkt wird. Ein modernes Geoblocking genüge dafür, auch wenn es theoretisch umgangen werden kann. Damit durfte die Anne-Frank-Stiftung ihre wissenschaftliche Ausgabe online bereitstellen; das vorlegende niederländische Gericht muss nun auf dieser Grundlage weiterentscheiden.

EuGH zu Spielervermittlern: Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschieden, dass das DFB-Regelwerk für Spielervermittler kartellrechtlich zulässig sein kann, weil die Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen einem dem Gemeinwohl dienenden legitimen Ziel dienen können. Laut EuGH verstoßen sportverbandliche Regeln trotz wettbewerbsbeschränkender Wirkung nicht automatisch gegen Art. 101 AEUV, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind und der Integrität des sportlichen Wettbewerbs dienen. Der BGH muss nun prüfen, welche konkreten Teile des DFB-Reglements tatsächlich durch Integrität, Transparenz oder Spielerschutz gerechtfertigt sind – und welche Vorgaben möglicherweise zu weit gehen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

BGH zu Erbvertrag: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertragserbe seine berechtigte Erwartung, den Erblasser zu beerben, nicht allein dadurch verliert, dass sich der Erblasser im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat, dieses aber noch nicht ausgeübt wurde. Solange kein Rücktritt erklärt ist, bleibt der Erblasser an die erbvertraglichen Verfügungen gebunden; Schenkungen zu Lebzeiten dürfen daher die vertragliche Erbeinsetzung nicht wirtschaftlich aushöhlen. Damit stärkt der BGH die Position des Vertragserben und klärt, dass ein bloß vorbehaltenes Rücktrittsrecht die Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 2287 BGB nicht entfallen lässt. Es berichtet LTO.

BGH zu fehlender beA-Signatur: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein über das beA eingereichter Berufungsschriftsatz ohne einfache Signatur die Berufungsfrist nicht wahrt und dass das Gericht nicht verpflichtet ist, diesen Formfehler vor Fristablauf zu erkennen oder zu rügen. Zwar müssen Gerichte auf offensichtliche äußere Formfehler hinweisen, doch die fehlende einfache Signatur gehört nicht zu den Aspekten, die die Geschäftsstelle im Rahmen der technischen Eingangskontrolle prüfen muss; die Zulässigkeitsprüfung erfolgt erst später im regulären Geschäftsgang. Damit verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Form eines elektronischen Rechtsmittels bei der Anwaltschaft, und beA-Formfehler kurz vor Fristablauf führen regelmäßig zur Fristversäumnis, so anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian).

BGH zu Cum-Ex-Kronzeuge Steck: Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Verurteilung des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck rechtskräftig bleibt, berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung).

LSG Berlin-BB zu Honorarkürzung Psychotherapie: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat laut LTO im Eilverfahren entschieden, dass die Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorerst nicht vollzogen werden darf. Die zugrunde liegende Vergleichsrechnung sei methodisch fehlerhaft, und eine tragfähige Begründung für den Sofortvollzug habe gefehlt. Die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhält damit aufschiebende Wirkung; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

OVG Berlin-BB zu Sachlichkeitsgebot für Bürgermeister: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat laut LTO entschieden, dass ein Bürgermeister den Landrat nicht mit herabwürdigenden Spitznamen wie "Ralle" oder "Ralfi" bezeichnen darf, weil solche Äußerungen in amtlicher Funktion gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Das Gericht stellte klar, dass sich ein Hoheitsträger bei amtlichen Äußerungen nicht auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG berufen kann und die Stadt Rheinsberg daher die Verbreitung der Bezeichnungen sowie entsprechender Videos zu unterlassen hat. Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Verfahren ein, in denen das OVG den Bürgermeister bereits wegen unsachlicher und ehrverletzender Äußerungen gerügt hat.

OLG München – Versklavung von Jesidin: Über den Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen ein irakisches Ex-Ehepaar, das eine junge Jesidin versklavt und sexuell missbraucht haben soll, berichtet ausführlich der Spiegel (Julia Jüttner). Geschildert wird insbesondere die Aussage der Opferzeugin. Die Anklage lautet u.a. auf Völkermord. Das Verfahren läuft seit Mai 2025. Am 13. Juli soll das Urteil verkündet werden.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Verfahren um die Entführung der Block-Kinder vor dem Landgericht Hamburg hat der kurzfristige Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung des Zeugen Jonathan G. eine zwingende Sperrwirkung ausgelöst: Weil im Prozess auch eine Katalogtat des § 171b Abs. 3 GVG verhandelt wird (eine schwere Misshandlung Schutzbefohlener), müssen nun die Schlussplädoyers und die letzten Worte der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Entscheidung des Gerichts bindet alle Beteiligten unanfechtbar, sodass das große Finale des Verfahrens – und möglicherweise sogar Teile der Urteilsverkündung – hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Es schreibt LTO (Jakob Hoffmann). Über die Aussage von Jonathan G. berichtet die SZ (Jana Stegemann), dass das frühere internationale Model ein emotional aufgeladenes – von der Verteidigung bestrittenes – Treffen mit Christina Block als entscheidenden Impuls für seine Beteiligung an der Entführung schildert und zugleich die gegen ihn erhobenen Gewaltvorwürfe zurückweist, indem er sich als getäuschten und instrumentalisierten Mitläufer präsentiert.

LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Prozess gegen Gina H., die den achtjährigen Sohn ihres Ex-Partners getötet haben soll, ging es um die Tatwaffe, das Messer eines Nachbarn, die wieder auftaucht war, nachdem der Nachbar Gina H. darauf angesprochen hatte. Sprachnachrichten belegten die wirtschaftliche Not und finanzielle Abhängigkeit von ihrem Ex-Partner. Ein langjähriger Psychotherapeut beschreibt eine komplexe psychische Erkrankung mit Borderline-Symptomatik; eine medikamentöse Behandlung habe sie abgelehnt. Das psychiatrische Gutachten steht noch aus. Die FAZ (Andreas Cevatli) berichtet.

LG Bamberg – Darknet-Drogenhandel/Pygmalion: Vor dem Landgericht Bamberg steht die 33-jährige Medina H. wegen des Vorwurfs, unter dem Pseudonym Pygmalion eine international agierende Darknet-Drogenbande geführt zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft legt ihr bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last und stützt sich dabei auf umfangreiche Ermittlungen, die ein hochgradig arbeitsteiliges, professionelles System offenbaren: Kurierwege aus den Niederlanden, Verpackerzellen in mehreren Bundesländern, eine "Bunkerwohnung" zur Portionierung und weltweiten Versand sowie mehr als 8.500 dokumentierte Verkäufe über Darknet-Marktplätze, Telegram-Kanäle und eigene Shops. Es schreibt der Spiegel (Ella Knigge/Sara Wess).

LG Berlin zu Morden durch Palliativarzt: Über die Verurteilung des Palliativarztes Johannes M. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen 15-fachen Mordes von Patient:innen durch das Landgericht Berlin berichtet nun ausführlich auch spiegel.de (Wiebke Ramm).

VG Karlsruhe/VG Berlin – Zurückweisung an der Grenze: Im Verfahren um die Zurückweisung von Asylsuchenden haben zwei Gerichte wichtige Weichen gestellt: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage eines zunächst nach Frankreich zurückgewiesenen Algeriers als unzulässig abgewiesen, weil er nach seiner späteren erfolgreichen Einreise kein besonderes Interesse mehr an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zurückweisung habe. Das Verfahren einer Somalierin in Berlin wurde beendet, weil beide Seiten es für erledigt erklärt haben. Damit gibt es zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze auch weiterhin keine Hauptsacheentscheidung, die den Weg zu höheren Gerichten oder zum EuGH öffnen würde. Anhängig ist noch das Verfahren eines Eritreers, der im Mai 2026 mithilfe des VG Berlin nach Deutschland einreisen konnte. welt.de (Ricarda Breyton), LTO (Christian Rath) und tagesschau.de (Max Bauer) berichten.

Rechtsprofessorin Frauke Rostalski kritisiert in der Welt den LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann, nachdem dieser einen Welt-Kommentar zur zweiten Zurückweisungsentscheidung des VG Berlin aus dem Mai 2026 kritisiert hatte. Zimmermann habe mit der Prämisse gearbeitet, so Rostalski, die Entscheidung der Berliner Verwaltungsrichter sei rechtlich alternativlos. Allerdings sei die Frage nach einer Notlage im Sinne von Artikel 72 AEUV juristisch nicht abschließend geklärt. Es sei deshalb "abenteuerlich, zu insinuieren, eine andere Entscheidung als die, die die Berliner Verwaltungsrichter konkret getroffen haben, liefe auf Rechtsbeugung hinaus."

SG Hamburg zu Arbeitsunfall Prostitution: Im Expertenforum Arbeitsrecht  erinnert Rechtsprofessor Arnd Diringer an eine Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016. Das Gericht hat entschieden, dass der Sprung einer Prostituierten aus dem Fenster, mit dem sie ihrem gewalttätigen Zuhälter entkommen wollte, als Arbeitsunfall gilt. Das Gericht sah sie trotz fehlender Papiere, fehlendem Vertrag und ausbeuterischen Bedingungen als abhängig Beschäftigte an, weil der Zuhälter ihre Arbeit vollständig organisierte, kontrollierte und die Einnahmen vereinnahmte. Damit bestehe Unfallversicherungsschutz, und die Frau erhalte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. 

StA Berlin – Sarah Wedl-Wilson: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die parteilose frühere Berliner Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson wegen des Anfangsverdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall, weil sie – nach massiver parteipolitischer Einflussnahme und entgegen fachlichen Warnungen – die rechtswidrige "Stettner-Goiny-Liste" freihändig bewilligte und damit Haushaltsmittel ohne Verfahren, Jury oder rechtliche Grundlage freigab; juristisch brisant ist dabei, dass allein die Unterzeichnung der Zuwendungsbescheide als strafrechtlich relevante Pflichtverletzung gewertet wird, während die politisch treibenden Akteure bislang nicht als Beschuldigte geführt werden. Es schreibt die SZ (Jörg Häntzschel).

Recht in der Welt

Ungarn – Transformation: Der wissenschaftliche Referent Herbert Küpper setzt sich auf LTO beschreibt die im Juni beschlossene “Sechzehnte Verfassungsänderung”. Sie begrenzt die Amtszeit des Ministerpräsidenten, streicht die Pflicht zum Schutz einer nebulösen "christlichen Identität", beseitigt die Grundlage für die Identitätsschutzbehörde und ermöglicht dem Staat die Rückholung zweckentfremdeten öffentlichen Vermögens aus parteinahen Stiftungen. Damit setze die Regierung Magyar zentrale Elemente der Verfassungsbereinigung und der Aufarbeitung von state capture um, die für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Strukturen in Ungarn maßgeblich seien.

Sonstiges

Bundespolizei-Lagebild: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 mehr Gewalt an Bahnhöfen und Einsatzorten, darunter einen deutlichen Anstieg der Angriffe auf Einsatzkräfte, während die Gesamtzahl der registrierten Straftaten sank, da es weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz gab. Die weiterhin bestehenden Grenzkontrollen belasten die Behörde stark und sind mehrfach als rechtswidrig bewertet worden; ihre Zukunft hänge vom Funktionieren der GEAS-Reform ab. Parallel gingen irreguläre Migration und Asylantragszahlen zurück, während Abschiebungen häufig scheiterten und die Bundespolizei personell leicht wuchs. Es berichtet LTO.

Rechtsbildung: Die Welt (Benjamin Stibi) beschreibt, wie das Bundesverfassungsgericht zu seinem 75. Jubiläum bewusst Nähe sucht: Richter:innen besuchen Schulen, um Jugendlichen die Arbeit des Gerichts zu erklären – und bei Heinrich Amadeus Wolffs Besuch an einer Berliner Problemschule entstand ein überraschend lebendiger, persönlicher Austausch, der demokratische Bildung greifbar machte.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60400 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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