Der Grüne Janosch Dahmen sieht seine Abgeordnetenrechte im Gesetzgebungsverfahren verletzt. Der BGH bestätigte die Bewährungsstrafe gegen Kai-Uwe Steck. Das LG Berlin verurteilte einen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes.
Thema des Tages
BVerfG – Gesetzliche Krankenversicherung/Abgeordnetenrechte: Der Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen (Grüne) beantragte vor dem BVerfG einstweiligen Rechtsschutz gegen die für den morgigen Freitag geplante Abstimmung über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Er argumentiert, dass ein "ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren" nicht gegeben sei, da die Koalition am Montagabend 278 Seiten Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss eingebracht habe. Die Abstimmung müsse daher auf die Sitzungswoche nach der Sommerpause verschoben werden. Am 23. Juli wird das BVerfG in der Hauptsache über die Organklage des CDU-Politikers Thomas Heilmann entscheiden, der sich 2023 mit ähnlichen Argumenten wie Dahmen gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung gewehrt hatte und im Eilverfahren gewann. FAZ (Matthias Wyssuwa u.a.), taz (Christian Rath/Tobias Schulze), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
Stephan Löwenstein (FAZ) mahnt, die gebotene Eile bei den Reformen von Sozialstaat und Verwaltung dürfe nicht auf Kosten der Qualität gehen. "Die zu kontrollieren, ist eine Aufgabe auch des Parlaments. Dazu sollen geordnete Verfahren dienen. Sie sind nicht irgendein politischer Luxus." Genau deshalb hätten CDU/CSU beim Heizungsgesetz der Ampel zu Recht auf die Rechte der Abgeordneten gepocht.
Rechtspolitik
Chatkontrolle: Am heutigen Donnerstag will das EU-Parlament über eine übergangsweise Wiederzulassung der freiwilligen Chatkontrolle abstimmen. Der Verordnungsvorschlag, der Ende März vom Parlament abgelehnt worden war, wurde inhaltlich unverändert vom Ministerrat beschlossen und im "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" in das Parlament wiedereingebracht. Es gilt in diesem Verfahren als angenommen, wenn keine absolute Mehrheit der 719 EU-Abgeordneten dagegen stimmt. Wie die Welt berichtet, könnten die nötigen Gegenstimmen schon deshalb fehlen, weil Abgeordnete wegen der nahen Sommerpause nicht im Parlament sind.
Jan Diesteldorf (SZ) kommentiert: "Europa darf sich niemals daran gewöhnen, private oder gar verschlüsselte Kommunikation durchsuchbar zu machen." Das Ziel, Kinder im Netz zu schützen rechtfertige nicht die "vorsorgliche Kontrolle sämtlicher privater Online-Kommunikation". Notwendig sei stattdessen eine wirksame Strafverfolgung durch "mehr Ermittler, mehr internationale Kooperation". Anna Schneider (welt.de) sieht in der heutigen Abstimmung eine "Orwellsche Sause" und kritisiert, dass in der EU so lange abgestimmt werde, "bis das Ergebnis passt". Ein Verfahren, in dem ein zweimaliges Nein des Parlaments nicht zähle, sei nicht demokratisch.
Bundespolizei/Videoüberwachung: Am morgigen Freitag will der Bundestag in dritter Lesung über die Änderung des Bundespolizeigesetzes abstimmen. Nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren soll der Gesetzentwurf nun auch die automatisierte Auswertung von Videobildern vorsehen, berichtet netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck). Videoaufnahmen an Hauptbahnhöfen könnten danach in Echtzeit mit Fotos gesuchter Personen abgeglichen werden. Außerdem soll die KI auswerten und einordnen dürfen, was die gefilmten Personen gerade tun.
Biometrische Gesichtserkennung / Automatisierte Datenanalyse: Ronen Steinke (SZ) kommentiert, es sollte 2026 keine Frage mehr sein, ob "die Polizei im Netz nach Fotos suchen sollte, um bei schweren Straftaten flüchtige Verdächtige zu finden". Zu klären sei nur, "wie die Polizei dies tut." Sensible Polizeidaten dürften nicht an private Tech-Unternehmen wie Palantir fließen. Eine Kooperation müsse die Regierung ausnahmslos ausschließen. Anlass des Kommentars ist die erste Lesung der drei Gesetzesentwürfe zu neuen digitalen Ermittlungsbefugnissen.
Informationsfreiheit: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Robin Lenz, Rechtsprofessor Maximilian Pichl, die studentische Mitarbeiterin Chiara Veronika Lang und Rechtsanwältin Hannah Vos warnen auf dem Verfassungsblog, dass sich das Recht der Informationsfreiheit von einem voraussetzungslosen "Jedermannsrecht" in ein Privileg für Wenige verwandle, sollten die Forderungen des Koalitionsausschusses Gesetz werden. Das Schleifen demokratischer Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten werde die "Prozesse demokratischer Involution" eher verstärken, statt Resilienz zu schaffen.
Wie netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet, sprach sich die SPD-Fraktion gegen die "Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus" im Informationsfreiheitsgesetzes aus. zeit.de (Tamara Flemisch/Lisa Hegemann) gibt einen Überblick über Skandale, die mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.
Holger Stark (Zeit) erinnert in seinem Kommentar daran, dass die Zeit-Recherche zu milliardenschweren Maskendeals unter Jens Spahn auf einer IFG-Anfrage beruhte. Das Informationsfreiheitsgesetz sei "eine der raren Möglichkeiten, hinter die Kulissen zu blicken und Macht zu kontrollieren. Es ist gelebte Demokratie." Dass der Staat sich nun "nicht mehr unter die Motorhaube schauen lassen" wolle, sei eine fatale Botschaft. Vor einem möglichem Missbrauch des Gesetzes schützten die normierten Ausnahmen von der Auskunftspflicht schon jetzt ausreichend.
Vergewaltigung: Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle spricht sich in der FAZ gegen eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung aus. In den entsprechenden Gesetzesinitiativen werde mit der Möglichkeit einer Schreckstarre argumentiert, die es betroffenen Personen unmöglich mache, der sexuellen Handlung zu widersprechen. Mit solch einem "freezing" sei jedoch nur in hochgradig bedrohlichen Situationen zu rechnen, zum Beispiel infolge des Einsatzes physischer Gewalt, in denen sexuelle Handlungen schon jetzt auch ohne kommunizierte Ablehnung strafbar sei. Eine Ausweitung des Strafrechts im Sinne des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips betreffe dagegen vor allem objektiv ambivalente Situationen, in denen die betroffene Person nicht widerspreche. Da Strafrecht und Moral nicht parallel liefen, sei das Ausbleiben von Strafverfolgung in diesen Fällen zu akzeptieren.
Schulpflicht: Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat über einen von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag ab, in dem die Bundesregierung "im Rahmen ihrer Zuständigkeiten" zum Schutz der allgemeinen Schulpflicht aufgefordert wird. Anlass sind die Pläne der AfD Sachsen-Anhalt, die Schulpflicht abzuschaffen. Die Antragssteller sehen im Antrag nicht bloß Symbolpolitik, sondern verweisen etwa auf Förderprogramme des Bundes, die als Steuerungsinstrumente eingesetzt werden können. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.
Rechtsbildung: Der Thüringer Bildungsminister Christian Tischner spricht im Interview mit njw.de (Monika Spiekermann), über die Verfassungsviertelstunde, die in diesem Schulhalbjahr an 22 Schulen ausgetestet wurde und nun ausgeweitet wird. Ihr Wert liege darin, dass demokratische Debatten einen festen Platz im Schulalltag erhielten. Die Lehrkräfte erhielten zur Vorbereitung Fortbildungen zum Beutelsbacher Konsens.
Gesetzgebung/Ausnahmen: Der Postdoktorand Sebastian Schwab beklagt in der FAZ, dass die aktuelle Regierung von ihrer Vorgängerregierung eine Gesetzgebungstechnik übernommen habe, die dem Recht seine "Regelhaftigkeit" nicht mehr zutraue und stattdessen ein "auf Dauer gestelltes Ausnahmeregime" schaffe. Als Beispiele nennt er unter anderem den "Bauturbo", der Vorschriften des Baurechts für unanwendbar erklärt, sowie die Regeln zum Umweltschutz bei Großprojekten: "Dabei schraubte man nicht etwa die materiellen Standards herunter. Diese blieben gleich. Man löste das Problem stattdessen prozessual: Behörden sollten nicht mehr wissen, nicht mehr ermitteln dürfen, ob bestimmte Umweltbelange beeinträchtigt sind."
Justiz
BGH zu Cum-Ex-Kronzeuge Steck: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung von Kai-Uwe Steck durch das Landgericht Bonn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Steck, einst enger Weggefährte von Hanno Berger, half ab 2016 als Kronzeuge bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Straftaten. Dass das LG diesen Aufklärungsbeiträgen eine "derart überragende strafmildernde Wirkung" beigemessen habe, entspreche dem Zweck der Kronzeugenregelung in § 46b StGB. Es würde dem Zweck der Norm entgegenlaufen, eine Bewährungsstrafe allein wegen des hohen Steuerschadens abzulehnen. beck-aktuell und LTO berichten.
LG Berlin zu Morden durch Palliativarzt: Der Palliativarzt Johannes M. wurde vor dem Landgericht Berlin wegen 15-fachen Mordes von Patient:innen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot an. M. soll seine schwer kranken Patient:innen durch Muskelrelaxanzien getötet haben. Im Verfahren erklärte er, er habe sich eingeredet, im Sinne der Patienten zu handeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn in 76 weiteren Fällen. In kommenden Verfahren werde er sich früher einlassen, sagte M. zum Abschluss des Prozesses. Es berichten FAZ (Kim Maurus), spiegel.de und beck-aktuell.
EuGH – Datenschutz/Datentransfer: Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems kündigte eine Untätigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof für den Fall an, dass die EU-Kommission das Data Privacy Framework mit den USA nicht kündigt. Das Abkommen erlaubt Unternehmen, Daten von EU-Bürger:innen an Server in den USA zu übermitteln und stellt Anforderungen an den dortigen Datenschutz fest. Schrems kritisiert, dass die US-Federal Trade Commission (FTC) seit einem Urteil des Supreme Courts von Ende Juni nicht mehr als unabhängige Behörde gelte, sodass es an einer unabhängigen Datenschutzbehörde in den USA fehle. Schrems war bereits zweimal mit ähnlichen Klagen erfolgreich. Hbl (Jakob Hanke Vela/Dietmar Neuerer) und taz (Christian Rath) berichten.
EuG zu Apple/DMA: Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die EU-Kommission den Apple App-Store und das Betriebssystem iOS zu Recht als Torwächter (Gatekeeper) im Sinne des Digital Markets Acts (DMA) einstufte. Infolge der Einstufung als Gatekeeper gelten für die Plattformen besondere Pflichten. Es berichten spiegel.de, zeit.de und beck-aktuell.
BVerfG – PAG Bayern: Über die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Bayerische Polizeiaufgabengesetz berichten nun auch SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell (Annika Jacobsen). Diskutiert wurde neben der "drohenden Gefahr" und der weitreichenden Präventivhaft auch der Einsatz von Sprengmitteln, der nach dem PAG auch dann erlaubt ist, wenn "erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden". Die Klägerseite zog eine Parallel zur Luftsicherheitsentscheidung des BVerfG.
In einem weiteren Bericht weist die SZ (Thomas Balbierer/Johann Osel) darauf hin, dass die bayerische Landesregierung "trotz zahlreicher Anfragen aus Opposition und Medien" keine Zahlen über die Anwendung der Präventivhaft gegenüber Klimaaktivist:innen vorlegte. Dass die Zahlen angeblich nicht verfügbar sind, sei merkwürdig, da zum Gewahrsam bei Missachtung der Corona-Schutzvorschriften eine Statistik existierte.
BGH zu Bandenmerkmal: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des BGH, wonach der Begriff der Bande voraussetzt, dass mindestens einer der Beteiligten die Tat als Täter begeht. Eine reine "Gehilfenbande" scheide danach aus.
OLG Hamburg zu Lindenberg-Musical: Der Schriftsteller Thomas Brussig erhält für seine Arbeit am Musical "Hinterm Horizont" nur eine Nachvergütung von 730.000 Euro. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass die Nachvergütung von fünf Millionen Euro, die das Landgericht Hamburg Brussig zugesprochen hatte, den Veranstalter, die Stage GmbH, zu stark belaste. Ausgangspunkt für die Berechnung der Nachhonorierung sei zwar der Umsatz. Dieser dürfe aber bei der Stage GmbH nur zu 40 Prozent angerechnet werden, damit sie im Vergleich mit kleineren, staatlich geförderten Veranstaltern nicht übermäßig belastet werde. LTO berichtet.
OLG Hamm – Extraenergie: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erhob vor dem OLG Hamm eine Musterfeststellungsklage gegen Extraenergie. Das Unternehmen, das Strom und Gas unter den Marken extrastrom, prioStrom, Priogas oder HitEnergie verkauft, soll seine Preise 2022 unzulässigerweise angehoben haben, teils um mehr als 200 Prozent. Insgesamt seien mehr als 100.000 Haushalte betroffen. Wie wdr.de (Philip Raillon) berichtet, endet am 13. Juli die Möglichkeit, sich der Klage durch eine Eintragung ins Klageregister anzuschließen.
LG Zweibrücken – Tötung von Zugbegleiter: Im Prozess gegen den 26-jährigen Ioanni V., der den Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrscheinkontrolle zu Tode prügelte, will das LG Zweibrücken am heutigen Donnerstag das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Während die Verteidigung nur einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge sieht, hat sich V. aus Sicht der Nebenklage wegen Mordes strafbar gemacht. SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) und spiegel.de (Matthias Bartsch) berichten.
LG Köln zu Böhmermann vs. Berliner Zeitung: Die Berliner Zeitung durfte nicht behaupten, dass Jan Böhmermann den Journalisten Ulf Poschardt eine "saure Froschfresse" genannt habe. Dies entschied das LG Köln. Die Zeitung muss ihren Bericht richtigstellen und Böhmermann 600 Euro zahlen. Böhmermanns Kollege Olli Schulz hatte den Begriff in ihrem gemeinsamen Podcast genutzt. spiegel.de berichtet.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun berichtete vor dem LG München I über die vergangenen Jahre in Untersuchungshaft. Das Gefängnis sei "ein sehr dunkler Ort". In den zweieinhalb Jahren vor Prozessbeginn habe er seine Tochter praktisch nicht gesehen. Inzwischen sehe er die heute Achtjährige einmal im Monat. Die Einlassungen erfolgten auf Bitten des Vorsitzenden Richters Markus Födisch, der angab, "die persönlichen Verhältnisse ergänzen" zu wollen. SZ (Stephan Radomsky) und FAZ berichten.
LG Wuppertal – Versuchte Vergiftung von Ehemann: bild.de (Sascha Wimmer u.a.) berichtet über den Prozess gegen die 59-jährige Silke F., die laut Anklage ihren Ehemann mit einer vergifteten Portion Bohnen mit Speck umbringen wollte. Seinem "Leibgericht" habe sie das Gift aus dem Blauen Eisenhut zugesetzt, um die monatliche Witwenrente in Höhe von rund 400 Euro zu erhalten. Er überlebte dank einer ärztlichen Behandlung.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Verfahren um die Entführung der Block-Kinder vor dem LG Hamburg sagte der schwedisch-israelische Staatsbürger Jonathan G. aus, der beruflich unter anderem als Model arbeitet und Teil des Entführerteams war. Er berichtete von einem Treffen mit Christina Block vor der Entführung, bei dem sie und er geweint hätten. An der Entführung habe er mitgewirkt, da er das Vorhaben für eine Mossad-Mission gehalten habe: "Man wächst ja auf und sieht Spionfilme, James Bond, und dann kann man Teil von sowas sein." spiegel.de (Julia Jüttner), bild.de (Johannes Schmitz/Jan-Henrik Dobers) und LTO (Jakob Hoffmann) berichten.
VG Schleswig zu Veröffentlichung von Nichteröffnungsbeschluss: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein verpflichtete das LG Schleswig-Holstein im Eilverfahren zur Veröffentlichung eines Beschlusses von Ende März, in dem das LG die Anklage einer Aktivistin der "Letzten Generation" wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zugelassen hatte. Antragsteller vor dem VG ist der Journalist Arne Semsrott, dem gegenüber das LG die Veröffentlichung verweigert hatte. Es verwies zur Begründung auf § 353d Nr. 3 StGB, der die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens vor Abschluss des Verfahrens unter Strafe stellt. Nach Ansicht des VG besteht jedoch eine verfassungsunmittelbare Pflicht, den vieldiskutierten Beschluss der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hinsichtlich einer Verwirklichung des § 353d Nr. 3 StGB handele das Gerichtspersonal gerechtfertigt. LTO (Markus Sehl) berichtet.
NS-Aufarbeitung am LG Bayreuth: Der Präsident des Landgerichts Bayreuth, Matthias Burghardt, erhielt für ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung des Justiz-Unrechts während der NS-Zeit den Fritz-Neuland-Gedächtnispreis. In Zusammenarbeit mit der Universität Bayreuth untersuchte sein Gericht Prozessakten des Bayreuther Sondergerichts sowie des Volksgerichtshofs. Letzterer wurde kurz vor Kriegsende nach Bayreuth verlegt. Die Forschungsergebnisse sind online aufbereitet, berichtet LTO.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Nach der Urteilsverkündung durch ein Pariser Berufungsgericht gab Marine Le Pen ihre Präsidentschaftskandidatur bekannt und kündigte an, das Urteil vor dem Kassationshof mit der Revision anzufechten. Mit einer Entscheidung des obersten Gerichts wird etwa im Januar 2027 gerechnet. Die Wahl findet im April und Mai statt. Bis zum Urteil der nächsten Instanz gilt Le Pen als unschuldig. Der vom Berufungsgericht verhängte Hausarrest mit elektronischer Fußfessel wird bis dahin aufgeschoben. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung durch den Kassationshof könnte die Pflicht zum Tragen einer Fußfessel jedoch in die letzten Monate des Wahlkampfs fallen. Ein Strafvollzugsrichter würde dann auch die Modalitäten des Hausarrests bestimmen. Dabei dürfte er grundsätzlich auch abendliche Talkshow-Auftritte und andere Wahlkampfauftritte ermöglichen. Sollte Le Pen zur Präsidentin gewählt werden, genösse sie während ihrer Amtszeit präsidiale Immunität, müsste also auch im Falle einer Verurteilung keine Fußfessel tragen. Es berichten SZ (Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer), Welt (Martina Meister), Zeit (Matthias Krupa) und Hbl (Friederike Hofmann).
beck-aktuell weist darauf hin, dass die Rechtsfolge der angekündigten Revision unter französischen Jurist:innen umstritten ist. Nach einer Ansicht greift in der Folge wieder das erstinstanzliche Urteil, das den sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre angeordnet hatte. Danach wäre eine Kandidatur rechtlich ausgeschlossen.
Oliver Meiler (SZ) kommentiert, in dem Gerichtsprozess habe die extreme Rechte "mal wieder ihre Bigotterie offenbart. Law & Order, das soll ja ihr Ding sein, die Justiz kann nicht hart genug sein. Wenn die Richter sich aber mit ihr beschäftigen, verfallen die grandiosen Prinzipien schnell zu Staub." Michaela Wiegel (FAZ) geht davon aus, dass es für einen Großteil der Wähler:innen einen Unterschied macht, "ob sie einer vorbestraften Kandidatin die Machtfülle französischer Präsidenten inklusive der Atombombe anvertrauen." Mit dem Urteil sei das Gericht dem weitverbreiteten Rechtsverständnis entgegengekommen, dass es nicht an der Justiz sei, in den demokratischen Wahlprozess einzugreifen. Rudolf Balmer (taz) zeigt sich enttäuscht vom Berufungsgericht, dessen Entscheidung "so opportunistisch wie kleinmütig tönt". Dass Le Pen in den Umfragen vorne liege, dürfe kein Grund für "so viel Rücksicht" sein, sondern müsse "im Gegenteil ein moralischer und rechtlich stichhaltiger Grund sein, die Republik vor einer Person zu schützen, die so leichtfertig kriminell mit öffentlichen Geldern umgeht." Martina Meister (Welt) kommentiert, ob es moralisch richtig sei, als verurteilte Kandidatin in den Wahlkampf für das Präsidentschaftsamt zu ziehen, diese Frage müsse Le Pen "offensichtlich mit ihrem Gewissen ausmachen". Sie habe "als gute Populistin beschlossen, diese Entscheidung den Wählern zu überlassen".
USA – 250 Jahre: Im Gespräch mit dem SWR-RadioReportRecht (Max Bauer) betont Rechtsprofessor Matthias Kumm, dass die Unabhängigkeitserklärung der USA aufklärerische und rassistische Ideen zugleich enthalte. Ein paar Sätze hinter dem Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten finde sich eine Warnung vor Sklavenaufständen und Angriffen der "unbarmherzigen wilden Indianer, die alles niedermetzeln". Mit Blick auf die heutige Verfassungskrise sagt Kumm, man müsse Trump als Symptom verstehen und "erkennen, was vorher schon richtig schiefgelaufen ist".
USA – Meinungsfreiheit: Die SZ (Charlotte Walser) berichtet von der Klage eines ehemaligen New Yorker Journalisten, der sich von der US-Bundespolizei in seiner Meinungsfreiheit verletzt sieht. Er hatte nach der Erschießung von Renée Good durch einen ICE-Polizisten an den damaligen ICE-Chef Todd Lyons geschrieben, dieser sei ein "monströser Mensch" und werde "als Amerikas Reinhard Heydrich, der Schlächter" in die Geschichte eingehen. Die Bundespolizei suchte in der Folge sein Zuhause auf und teilte ihm mit, die E-Mail als Drohung zu werten.
Sonstiges
Ziviler Ungehorsam: Der Politikprofessor Christian Volk widerspricht in der FAZ dem FAZ-Herausgeber Jürgen Kaube, der die "Aufforderung zum Rechtsbruch" in Form zivilen Ungehorsams als unrechtsstaatlich bezeichnete. Man dürfe nicht vergessen, "dass Demokratien nicht allein durch Gehorsam erwachsen werden." Der Rechtsbruch sei nicht das Argument gegen zivilen Ungehorsam. "Er ist sein begrifflicher Ausgangspunkt." Der Autor stellt fünf Kriterien auf, um legitime Formen zivilen Ungehorsams zu bestimmen.
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Thorsten Krause warnt auf anwaltsblatt.de, dass Mitarbeitende in Anwaltskanzleien für ihre Arbeit immer häufiger auf private, kostenlose KI-Tools zurückgriffen. Durch den Einsatz solcher "Schatten-KI" gelangten Mandantendaten an die Unternehmen, die damit ihre Modelle trainierten. Um dies zu verhindern, empfiehlt der Autor, einzelne, datensichere KI-Tools zu erlauben, den Einsatz sonstiger KI-Tools aber zu verbieten.
KI-Training mit antiquarischen Büchern: Der Privatdozent Jannis Lennartz geht auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) der Frage nach, ob das Training von KI-Modellen mit antiquarischen Büchern gegen das Urheberrecht verstößt. Das Europäische Recht kennt anders als das US-Recht keine "fair use doctrine", erlaubt aber Text- und Data-Mining, solange die Urheber:in keinen Vorbehalt erklärt hat. Bei einer weiten Auslegung der EU-Richtlinie sei das KI-Training durch alte Bücher, für die naturgemäß noch kein Opt-out erklärt wurde, zulässig. Mit Blick auf die betroffenen Grundrechte der Urheber:innen sei eine solche Auslegung jedoch zweifelhaft.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60382 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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