Fifa erlaubt es US-Spieler Balogun, trotz Roter Karte beim WM-Achtelfinale zu spielen. Andreas Renner wurde nicht wegen sexueller Bestechlichkeit verurteilt. Heute wird ein Pariser Gericht über die Wählbarkeit von Marine Le Pen entscheiden.
Thema des Tages
FIFA/USA – Rote Karte: Die Disziplinarkammer des Internationalen Fußballverbands FIFA setzte die Sperre des US-Stürmers Folarin Balogun, der bei dem Sechzehntelfinal-Spiel gegen Bosnien-Herzegowina eine Rote Karte bekommen hatte, zur Bewährung aus. Der Entscheidung war ein Telefonat von US-Präsident Donald Trump mit FIFA-Präsident Gianni Infantino vorausgegangen, in der Trump um eine "Überprüfung gebeten" habe, weil er nicht glaube, "dass es ein Foul war". Infantino bestätigte den Anruf Trumps, behauptet aber, die Disziplinarkammer sei "unabhängig". Die FIFA begründete die Entscheidung lediglich mit einem pauschalen Verweis auf Art. 27 der FIFA-Disziplinarordnung, wonach die Durchführung einer Disziplinarmaßnahme ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann. Balogun war bis dahin bester Torschütze des US-Teams. Eine Beschwerde des belgischen Fußballverbands, dem Gegner der USA im Achtelfinale, in der der Verband darauf verweist, dass Art. 66 desselben Regelwerks festschreibt, dass eine Rote Karte automatisch zur Sperre im Folgespiel führt, wies die FIFA als unzulässig zurück. Der Verband sei nicht Verfahrenspartei des Spiels USA gegen Bosnien-Herzegowina und habe deshalb keine Beschwerdebefugnis gegen Entscheidungen zu diesem Spiel. Folarin Balogun wurde im Achtelfinalspiel gegen Belgien eingesetzt, spielte aber keine entscheidende Rolle. Es berichten SZ (Peter Burghardt/Felix Haselsteiner), FAZ (Christoph Becker), taz (Johannes Kopp), Welt (Sophia Cai), zdf.de (Christoph Schneider), spiegel.de (Peter Ahrens), focus.de (Johannes Mittermeier) und bild.de (Antonia Maiwald).
Gegenüber SZ (David Kulessa) und beck-aktuell (Maximilian Amos) bezeichnet der Rechtsanwalt Thomas Summerer die Entscheidung als rechtswidrig. Die FIFA ignoriere "die fundamentalen Grundsätze des Sportrechts, nämlich Regeltreue und die Unumstößlichkeit von Tatsachenentscheidungen durch den Schiedsrichter". Die Rechtsfolge des Art. 66 sei zwingend, der Rückgriff auf Art. 27 "systemwidrig". Der Schweizer Rechtsanwalt Thilo Pachmann sagte gegenüber der SZ, der belgische Verband hätte gegen den "vereinsrechtlichen Bescheid" vor ein Schweizer Gericht ziehen können, weil die FIFA letztlich ein Verein nach Schweizer Recht sei. Rechtsanwalt Paul Lambertz ordnet auf LTO ebenfalls die FIFA-Entscheidung ein. Zwar sei die FIFA grundsätzlich frei, ihre Spielregeln festzulegen; Gerichte würden eine "einzelne rote Karte nur in extremen Ausnahmefällen anfassen". Diese Autonomie sei jedoch kein "Freibrief zur selektiven Regelanwendung". Gerade wegen der stark eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle müsse die FIFA selbst "besonders sauber, konsistent und transparent handeln."
Christoph Becker (FAZ) betont, dass die Regeln der FIFA eindeutig seien. In einem im Mai versendeten Rundschreiben habe die FIFA zudem mit Blick auf die WM explizit auf die Sperre nach Roten Karten hingewiesen. Für Reymer Klüver (SZ) zeigt das Vorgehen Trumps, dass er sich nicht an Regeln gebunden fühle – sei es in Bezug auf den entführten venezolanischen Präsidenten, die Kampagne zur Annexion Grönlands oder eben durch den Anruf bei Gianni Infantino. Thomas Kistner (SZ) erinnert an den "sogenannten FIFA-Gate-Skandal", bei dem "der Weltverband die WM 2022 ungeniert an den Wüstensprengel Katar verhökert hatte (und die USA leer ausgingen)". Nach zahlreichen Festnahmen höchster FIFA-Funktionäre im Mai 2015 versprach die FIFA "das große Ausmisten" – dass "es leider nur grober Unfug war, wusste nur damals noch niemand".
Rechtspolitik
Informationsfreiheit: Die Kritik an der von der Koalition geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hält an. Laut netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) warnt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, dass die Reform einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund gleichkäme. Außerdem würde der bürokratische Aufwand erheblich steigen, weil die Antragsberechtigung für jeden Antrag geprüft werden müsste. Manfred Redelfs (Greenpeace) kritisiert in der taz, dass sich der Informationsanspruch künftig auf natürliche Personen beschränken soll.
Nachrichtendienste: Die Bundesregierung hat einen 700-seitigen Referentenentwurf veröffentlicht, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) u.a. die Befugnis einräumen soll, in bestimmten Bedrohungslagen wie etwa Cyberangriffen auch aktiv eingreifen zu dürfen. Das Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste nur beobachten und die Polizei aktiv tätig wird, soll aber grundsätzlich bestehen bleiben. Laut LTO will das Kabinett den Entwurf noch im Sommer beschließen.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Rechtsreferendar Timo Laven argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot für Wohnungsunternehmen verfassungswidrig wäre. Ein Bundesgesetz zu Materien der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz, das den alleinigen Zweck hat, den Landesgesetzgeber auszuschließen, ohne eine eigene Regelung zu treffen, sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Auch das von Bayern beabsichtigte einschränkende Rahmengesetz sei nicht mit dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge vereinbar, weil die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung ausdrücklich und ersatzlos durch die Föderalismusreform 2006 gestrichen wurde.
ESN-Parteienbündnis: Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen regte das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission vor einem Monat an, ein Prüfverfahren gegen das europäische Parteienbündnis Europe of Sovereign Nations (ESN), dem auch die AfD angehört, einzuleiten. Es sei zweifelhaft, ob ESN die Werte der EU wahre. Sollte die ESN ihren Status als europäische politische Partei verlieren, wäre sie von der Finanzierung aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen; die Rechte der ESN-Fraktion blieben unberührt. Die akademische Mitarbeiterin Johanna Mittrop stellt auf dem Verfassungsblog das Verfahren und seine Voraussetzungen vor.
Jagd: Auf beck-aktuell plädiert der Kommunalbeamte Michael Ottl dafür, bundesweit verpflichtende und regelmäßig zu erbringende Schießnachweise für Jagdscheininhaber:innen einzuführen. Obwohl der Nachweis der Treffsicherheit Tierleid vermeiden könne, blieb ein Gesetzentwurf der Bundesregierung 2021 im Bundestag stecken.
Strafverteidigung: njw.de (Tobias Freudenberg) berichtet über Diskussionen um ein mögliches Ordnungsgeld gegen Strafverteidiger:innen, die nach Auffassung des Gerichts den Ablauf der Hauptverhandlung stören.
Justiz
LG Stuttgart zu Polizeiinspekteur Renner: Das Landgericht Stuttgart hat den suspendierten Landespolizeiinspekteur Andreas Renner vom Anklagevorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. In einem heimlich mitgeschnittenen Skype-Gespräch hatte Renner 2021 einer jungen Polizistin angeboten, sie bei der Bewerbung für den höheren Dienst zu unterstützen, sofern sie eine sexuelle Beziehung mit ihm eingehe. Das LG Stuttgart entschied, dass der Audiomitschnitt nicht als Beweismittel verwendet werden dürfe, weil er von der Polizistin rechtswidrig angefertigt worden sei. Außerdem tauge der Mitschnitt nicht zum Nachweis der Tat, weil Renner zwar mehrfach sein Interesse an einer intimen Beziehung bekundet hatte, aber nicht eindeutig angeboten habe, ihr bei einer anstehenden Beförderung (über die er mitentscheiden musste) irregulär zu helfen. Renner war zuvor im Juli 2023 der sexuellen Nötigung zulasten derselben Polizistin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Es berichten SZ (Roland Muschel), FAZ (Rüdiger Soldt) und taz (Benno Stieber).
BVerwG zu Müll im Wald: Die staatliche Eigentümerin eines Waldes, der nach dem Bundeswaldgesetz der Allgemeinheit öffentlich zugänglich gemacht werden muss, kann vom zuständigen Landkreis die Kosten erstattet verlangen, die ihr zur Entsorgung illegal abgelegten Mülls entstanden sind. Der Anspruch ergibt sich aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB analog, weil die Müllbeseitigung ein Geschäft des Landkreises als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger ist. Die staatliche Eigentümerin wäre nur zur Entsorgung verpflichtet gewesen, wenn sie tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle gehabt hätte. Sofern sie verpflichtet ist, den Wald der Allgemeinheit zugänglich zu machen, kann sie jedoch nicht steuern, wer den Wald betritt und dort illegal Müll ablädt, sodass ihr kein den Abfallbesitz begründendes Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft und Zugriff zukommt. LTO berichtet.
LG Stuttgart – Sabotage in Rüstungsfabrik: Nun beleuchtet auch die SZ (Ronen Steinke) den Hintergrund der Vorwürfe gegen fünf Mitglieder von Palestine Action Germany, die vor dem Landgericht Stuttgart u.a. der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt sind, weil sie im September 2025 in ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm eingebrochen waren. Die Verteidigung argumentiert, bei der Gewalt der Angeklagten gegen Sachen handle es sich um ein legitimes Mittel. Da Deutschland seiner Pflicht aus der Genozid-Konvention nicht nachgekommen sei, dürften sich die Angeklagten auf ein aus Art. 25 GG resultierendes Selbsthilferecht berufen.
LG Wuppertal – Waffenlager von Remscheid: Der Strafprozess vor dem Landgericht Wuppertal wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz gegen drei Männer im Alter von 35, 38 und 60 Jahren, bei denen Ermittler:innen etwa 300 scharfe Schusswaffen und 100.000 Schuss Munition auffanden, startete mit einem Geständnis des 35-jährigen Mitangeklagten Yunus K. Sollte sich der 60-jährige Hauptangeklagte Konstantin I. voll geständig einlassen, könne er laut dem Vorsitzenden Richter mit einer Freiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren rechnen. Der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt. Es berichten FAZ (Reiner Burger), spiegel.de und bild.de (Sebastian Prengel/Tim Oelbermann).
LG Koblenz – Mirko Hüllemann u.a.: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage vor dem Landgericht Koblenz gegen neun Personen erhoben, die Teil eines Betrugs- und Geldwäschenetzwerks sein sollen. Angeklagt sind u.a. der frühere Unzer-Chef Mirko Hüllemann, der Berater Ruben Weigand sowie die ehemalige Wirecard-Managerin Brigitte Häuser-Axtner. Ihnen wird vorgeworfen, Daten von Kreditkartenkund:innen abgegriffen und über Anmeldungen auf gefälschten Internetseiten Rückbelastungen der Kreditkarten ausgelöst zu haben. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und Hbl (René Bender/Michael Verfürden).
LG Hamburg – ZPS vs. Podcaster Berndt: Der Podcaster Ben Berndt, der in einer Folge vom 29. April mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke gesprochen hatte, hat vor dem Landgericht Hamburg negative Feststellungsklage gegen Philipp Ruch erhoben, den Leiter des Zentrums für politische Schönheit. Ruch hatte zuvor per anwaltlicher Abmahnung die Entfernung einer Passage aus der Aufnahme verlangt, in der Höcke laut eigener Aussage "nur rein hypothetisch formuliert" sagte, er habe die Möglichkeit, Ruchs Wohnung zu umstellen, ihn rund um die Uhr bewachen zu lassen und dessen Kindern aufzulauern. Laut Ruchs Kanzlei seien Höckes Äußerungen als Bedrohung und versuchte Nötigung strafbar; Berndt mache sich der Beihilfe strafbar, indem er die Passage fortgesetzt verbreite. Der Welt (Robert Tannenberg) liegt die Pressemitteilung von Berndts Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel vorab vor.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Heute entscheidet ein Pariser Berufungsgericht u.a. darüber, ob Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich antreten darf. Le Pen wurde erstinstanzlich wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einer Geldstrafe sowie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, davon zwei auf Bewährung und zwei mit elektronischer Fußfessel. Sollte das Berufungsgericht Le Pen verurteilen, würde sie ihr passives Wahlrecht für fünf Jahre verlieren. Es berichten SZ (Oliver Meiler) und Welt (Martina Meister).
Ungarn – Abgeordnete: Ungarns Ministerpräsident Péter Magyar kündigte an, die Amtszeit von Parlamentarier:innen solle auf insgesamt zwölf Jahre begrenzt werden. Die Neuregelung ist als Teil eines Verfassungsreformpakets ins Parlament eingebracht worden. Sie träfe Viktor Orbán, der seit 1990 bis April diesen Jahres ununterbrochen Abgeordneter war, wie beck-aktuell schreibt.
Israel – Medienaufsicht: Der israelische Kommunikationsminister Shlomo Karhi kündigte an, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Wiedereinsetzung einer Medienaufsichtsbehörde nicht befolgen zu wollen, weil man stattdessen "das Gesetz befolgen" werde. Während das Gesetz vorsieht, dass zwei Drittel der Mitglieder der Medienaufsichtsbehörde aktiv im Amt sein müssen, damit die Behörde weiterhin entscheiden darf, urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die Behörde ihre Tätigkeit fortsetzen müsse, selbst wenn sechs ihrer 15 Mitglieder fehlen. Mehrere Mitglieder waren zuvor wohl auf Druck von Karhi zurückgetreten. Es berichten FAZ (Christian Meier) und taz (Serena Bilanceri).
Österreich – Folter in Syrien: Das Landesgericht Wien hat zwei ehemalige syrische Sicherheitsbeamte wegen Folter, schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexueller Nötigung von Regierungsgegner:innen zu je acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem müssen die Angeklagten insgesamt 130.000 Euro Schmerzensgeld an ihre Opfer zahlen, so zeit.de.
USA – Kartellbehörde/Datenschutz: Rechtsprofessor Alexander Golland erläutert auf beck-aktuell die datenschutzrechtlichen Implikationen der Ende Juni ergangenen Entscheidung des US Supreme Courts, dass die Federal Trade Commission (FTC) nicht unabhängig sei, sondern dem US-Präsidenten unterstehe. Dies tangiere den transatlantischen Datenaustausch, weil die EU-Kommission das vergleichbare Datenschutzniveau der USA mit der EU u.a. mit der Unabhängigkeit der FTC begründet hatte.
Juristische Ausbildung
VG Hamburg zu Verbesserungsversuch: Prüflinge, die einen Verbesserungsversuch im Zweiten Staatsexamen ablegen wollen, haben trotz fehlender Regelungen zum Prüfungstermin in der Prüfungsordnung kein Recht, den Termin frei zu wählen. Die Festlegung von Prüfungsterminen stehe im Ermessen der Prüfungsbehörde, weil es sich dabei nicht um normativ zu regelnde wesentliche Merkmale des Prüfungsverfahrens handle. Mit Beschluss von Anfang Juni wies das Verwaltungsgericht Hamburg den Eilantrag eines Rechtsreferendars zurück, der seinen für Juni 2026 angesetzten Examenstermin auf Oktober 2026 schieben wollte, so beck-aktuell (Jannina Schäffer).
Sonstiges
Blockade von AfD-Parteitag: Jürgen Kaube (FAZ) kritisiert im Feuilleton die anlässlich der geplanten Blockaden des AfD-Parteitags vertretene Position von Ralf Michaels, Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Privatrecht, die Blockade sei "Illegalität im Namen der Legitimität". In einem Rechtsstaat müsse mit "Klagen vor Gericht, Wahlen und politischer Mitwirkung" gegen "enttäuschende Ergebnisse des Rechtssystems und politischer Prozesse" angearbeitet werden – Aufforderungen zum Rechtsbruch seien nicht akzeptabel.
Rechtsprofessor Wolfgang Hecker moniert im FAZ-Einspruch, dass Blockaden für mehr Klimaschutz teils undifferenziert mit Blockaden zur Verhinderung der Veranstaltungen politischer Gegner:innen gleichgestellt würden. Letztere kollidierten mit "fundamentalen grundrechtlichen Gewährleistungen der Versammlungsfreiheit und der Betätigungsfreiheit politischer Parteien".
Podcast mit Björn Höcke: Nun analysiert Rechtsprofessor Wolfgang Schulz auch auf LTO die Aufforderung der Landesmedienanstalt NRW, der Podcaster Ben Berndt müsse eine historische Falschbehauptung des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke nachträglich einordnen. Wenngleich sich die Pflicht zur nachträglichen Einordnung beim dauerhaft abrufbaren Beitrag in ein Muster einfüge, das Pressekodex und Äußerungsrecht kennen, sei bislang unklar, ob sie als durchsetzbare Pflicht aus dem Medienstaatsvertrag folge.
Beratung vor Vergleich: Assessor Hubertus Räde legt auf anwaltsblatt.de dar, welchen Beratungspflichten Anwält:innen vor Abschluss eines Vergleichs nachkommen müssen. So müssen Anwält:innen ihre Mandant:innen darauf hinweisen, wenn die begründete Aussicht besteht, im Fall einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60361 (abgerufen am: 18.07.2026 )
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