Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2026: EuGH-Vor­lage zum Face­book-Daten­leck / Tran­s­pa­renz am EuGH? / Mor­dur­teil nach 42 Jahren

30.06.2026

Das OLG Hamburg legte dem EuGH Fragen zur vzbv-Musterfeststellungsklage gegen Meta vor. Dürfen EuGH-Richter Aktien besitzen oder macht sie das befangen? Das LG Aschaffenburg verurteilte einen 67-Jährigen wegen eines 1984 begangenen Mordes.

Thema des Tages

OLG Hamburg – Datenpanne von Facebook: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bund (vzbv) gegen Meta ausgesetzt. In einem 16-seitigen Beschluss legte das OLG dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zuständigkeit des Gerichts und zur Zulässigkeit der Klage vor. Meta ist der Auffassung, das OLG Hamburg sei nicht zuständig, weil die Europazentrale von Meta, in Irland liege. Außerdem sei die vzbv nicht befugt, Schadensersatzansprüche der Facebook-Nutzer:innen im Wege der Musterfeststellungsklage geltend zu machen. Bislang haben sich etwa 30.000 Facebook-Nutzer:innen der Klage der vzbv angeschlossen, mit der Schadensersatzansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung aufgrund eines Datenlecks von Meta in den Jahren 2018/2019 verfolgt werden sollen. Meta hatte den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt, allen Mitklagenden je 200 Euro zu bezahlen. Die FAZ (Susanne Preuß) berichtet.

Rechtspolitik

Künstliche Intelligenz / Deepfakes: Ab dem 2. Dezember sind in der Europäischen Union KI-Anwendungen zur missbräuchlichen Erstellung sexualisierter Deepfakes verboten. Außerdem müssen Anbieter von Chatbots und anderen Diensten KI-Inhalte künftig deutlicher als solche kennzeichnen. Der Rat der EU stimmte den entsprechenden Änderungen des AI-Acts zu, die zuvor bereits das EU-Parlament gebilligt hatte. LTO berichtet.

KI im Strafprozess: Rechtsanwalt Alexander Ignor plädiert auf LTO für ein "grundrechtsgleiches Recht auf menschliche Entscheidung im Strafverfahren". Die Erwägungsgründe der KI-Verordnung sähen bislang nur vor, dass endgültige Entscheidungen von Menschen getroffen und verantwortet werden müssen. Das von Ignor geforderte Recht, dass "in allen Phasen des Strafverfahrens Menschen Entscheidungen über wesentliche Grundrechtseingriffe" treffen, lasse sich mit der Idee der Menschenwürde begründen, weil der Beschuldigte niemals nur als Mittel zur Verfolgung generalpräventiver Zwecke im Strafrecht gebraucht werden dürfe.

AfD-Verbot: Nun erläutert auch die SZ (Ronen Steinke) im Frage-Antwort-Format das GFF-Gutachten, das die AfD für verfassungswidrig hält. Das Gutachten bringe einige neue Argumente für ein Parteiverbot, insbesondere dass die AfD versuche, ihre politischen Gegner:innen einzuschüchtern. Allerdings sei die Verfassungswidrigkeit nicht so eindeutig wie einst bei der NPD. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich im Bundesrat eine Mehrheit für einen Verbotsantrag finde.

Rechtsprofessorin Elisa Hoven und der wissenschaftliche Mitarbeiter Marco Vöhringer finden im FAZ-Einspruch das GFF-Gutachten nicht überzeugend. Die Verbotsfähigkeit einer Partei sei "kein empirisches Faktum", für das es nur hinreichend Belege bräuchte, sondern hänge von dem "zugrunde gelegten Verfassungswidrigkeitsmaßstab und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab". So sind Hoven und Vöhringer der Auffassung, dass das von der AfD geplante Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde. Auch sei die Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "in einer meinungspluralistischen Gesellschaft grundsätzlich legitim". Die Autor:innen behaupten, dass sich "möglicherweise tatsächlich verbotsrelevante Forderungen der AfD mit Äußerungen mischen, die die Gutachter politisch missbilligen".

Ausländerwahlrecht: Die Doktorandin Yağmur Özkan analysiert auf dem Verfassungsblog, dass die Einführung eines Wahlrechts für Ausländer:innen nicht allein aus demokratietheoretischen Gründen geboten sei, sondern auch eine Frage des Gleichheits- und Antidiskriminierungsrechts sei. Da der Ausschluss von Ausländer:innen "nahezu ausschließlich Menschen mit Migrationsgeschichte trifft" und intersektional benachteilige, "verschiebt sich die Beweislast: Nicht die Einbeziehung der dauerhaft Ansässigen ist rechtfertigungsbedürftig, sondern ihr fortgesetzter Ausschluss."

Sozialversicherung: Rechtsprofessor Gregor Thüsing plädiert auf njw.de dafür, die Reform der Sozialversicherung "mutig anzupacken". Besonders umlagebasierte Sozialsysteme stünden vor großen Herausforderungen. Die Ressourcenknappheit rufe nach dem effizienten Einsatz von Mitteln.

Justiz

EuGH-Richter mit Aktien: Laut einer in der taz veröffentlichten Recherche von Investigate Europa (Ella Joyner u.a.) besitzen 40 Prozent der Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs Aktien von Unternehmen und entscheiden teilweise dennoch über Fälle mit, die die Unternehmen oder ihre Branche betreffen. Wenngleich der Verhaltenskodex des EuGH verlangt, dass jede Situation vermieden wird, die "zu einem Interessenkonflikt führen kann oder als solcher wahrgenommen werden könnte", definiere er einen solchen Interessenkonflikt nicht. Zwar belege die Recherche keinen tatsächlichen Fall eines Interessenkonflikts, allerdings sei unklar, was der EuGH prüfe, wenn er die Verfahren verteile.

LG Aschaffenburg zu Mord an Ex-Freundin 1984: Das Landgericht Aschaffenburg hat einen heute 67-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 1984 seine Ex-Freundin strangulierte, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte. Die Kammer bejahte das Mordmerkmal der Heimtücke, sah jedoch – anders als die Staatsanwaltschaft – keine niedrigen Beweggründe, weil sie das Motiv des Mannes nicht sicher habe klären können. Der Argumentation der Verteidigung, vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden, was mittlerweile verjährt wäre, folgte die Kammer nicht. Der Angeklagte, der zeitweise in der Türkei lebte, konnte mittels DNA-Analysen überführt werden. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), LTO und bild.de (Jörg Völkerling).

LAG Hamburg zu Kündigung wegen Genderns: Nun erläutert auch Rechtsanwältin Ramona Segler im Expertenforum Arbeitsrecht das Anfang Februar ergangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg, das die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin für unwirksam erklärte, die sich geweigert hatte, eine Strahlenschutzanordnung zu gendern. Die Entscheidung des LAG Hamburg verdeutliche, wie wichtig es sei, die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten in der Bestellungsurkunde präzise und vollständig aufzuführen und Weisungen klar zu formulieren. Unklarheiten gingen zulasten des Arbeitgebers.

OLG Saarbrücken zu Unfall durch Schneeball: Wer einen Schneeball auf die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos wirft, sodass die Fahrerin aus Schreck eine Vollbremsung macht und es infolgedessen zu einem Auffahrunfall kommt, haftet gegenüber der Auffahrenden mit. Der Schneeballwurf habe eine adäquat kausale gefährliche Lage geschaffen, die zum Unfall führte. Mit Urteil von Mitte Juni befand das Oberlandesgericht Saarbrücken deshalb eine hälftige Haftung des Schneeballwerfers für angemessen, so beck-aktuell.

VG Berlin zu Rücknahme der Einbürgerung: Nun bespricht auch Privatdozent Ferdinand Weber auf dem Verfassungsblog die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das Mitte Mai die Rücknahme der Einbürgerung eines nun wieder Staatenlosen wegen zweier hamasfreundlicher Instagram-Posts für offensichtlich rechtmäßig erachtete. Weber schreibt, dass die 2024 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung, sich zur "besonderen historischen Verantwortung Deutschlands" zu bekennen, die Meinungsfreiheit nicht einschränke. Das Einbürgerungsrecht erzwinge keine Meinungen, sondern fordere ein "Bekenntnis zu mehrheitlich für unverzichtbar erachteten Grundlagen ein".

VG München – Grenzkontrollen: Am morgigen Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht München erneut über die deutschen Grenzkontrollen. Geklagt hat dieses Mal der Europa- und Völkerrechtsprofessor Werner Schroeder, der sich geweigert hatte, sich gegenüber Bundespolizisten auszuweisen, weil er die Kontrollen für rechtswidrig hält. Daraufhin durchsuchten die Bundespolizisten seine Tasche und hielten ihn am Handgelenk fest. Mit dem Verfahren verbunden wurde die Klage eines Mannes, der Racial Profiling bei der Grenzkontrolle moniert. LTO (Tanja Podolski) fasst den Fall sowie bisher ergangene Gerichtsentscheidungen und die Stellungnahme der EU-Kommission zu den deutschen Grenzkontrollen zusammen.

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Der Palliativmediziner, der vor dem Landgericht Berlin I wegen Mordes in 15 Fällen angeklagt ist, ist laut einem psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Laut der Gutachterin könnte der Angeklagte die Taten begangen haben, weil er "ein ängstlicher Mensch ist, der Machterfahrung haben will". Der Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil in 74 weiteren Fällen gegen den Angeklagten, so spiegel.de.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 60. Tag des Block-Prozesses bestätigte der zweite Fluchtwagenfahrer Thach K. die Aussagen der anderen Zeug:innen im Wesentlichen und belastete Christina Block schwer. Block habe ihnen kurz vor der Tatnacht "viel Erfolg gesagt, mit Tränen in den Augen". Es berichten LTO (Jakob Hoffmann) und bild.de (Noel Altendorf/Anja Wieberneit).

AG Delmenhorst zu Angriff auf Wahlhelfer:innen: Das Amtsgericht Delmenhorst hat den polizeibekannten 35-jährigen Hooligan Felix S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. S. hatte im Januar 2025 hochalkoholisiert drei Wahlhelfer:innen angegriffen, sie als "scheiß Grüne" beschimpft und mit erhobener Hand "Deutschland den Deutschen" gerufen, so die taz-nord (Amanda Böhm).

Unabhängigkeit der Justiz in S-A: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) warnt Christian Löffler, der Landesvorsitzende des Richterbunds von Sachsen-Anhalt, vor einem möglichen Landtagswahlsieg der AfD. Die AfD habe vor, sich in die Justiz einzumischen. Wenngleich es bislang in der Praxis nicht genutzt wurde, steht dem Ministerpräsidenten des Landes nach dem dortigen Richtergesetz ein Stichentscheidungsrecht bei der Besetzung neuer Stellen zu. Da sehr viele Richter:innen und Staatsanwält:innen kurz vor dem Ruhestand stünden, stelle die Partei die Weichen, die in den kommenden fünf Jahren die Personalpolitik der Justiz machen wird.

Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen: Auf anwaltsblatt.de legen Axel Adrian, Stephanie Evert und Philipp Heinrich, Honorarprofessor und Notar, Computerlinguistikprofessorin und Mitarbeiter am Lehrstuhl für Computerlinguistik, die Anforderungen an technische Lösungen zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen dar. Technische Lösungen könnten die aufwendige manuelle Anonymisierung ersetzen, sodass mehr Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden könnten.

Recht in der Welt

USA – Krieg gegen den Iran: Angesichts der "politischen und moralischen Niederlage" der USA im Krieg gegen den Iran erinnert Rechtsprofessor Christoph Safferling im FAZ-Einspruch, dass das "Völkerrecht kein sentimentales Konstrukt ist", sondern der "mühsam errungene Versuch der Staatengemeinschaft, die schlimmsten Impulse der Machtpolitik einzuhegen". Dass Europa sich an diesem Angriffskrieg der USA und Israels nicht beteiligt hat, sei ein "kleiner Lichtblick".

USA - Federal Reserve Bank: Der US-Supreme Court erklärte mit 5 zu 4 Richterstimmen, den Versuch von US-Präsident Donald Trump für rechtwidrig, Lisa Cook, Gouverneurin der Federal Reserve Bank, wegen angeblicher falscher Angaben in einem Hypothekenvertrag zu entlassen. spiegel.de berichtet. 

Russland – LGBTQI: Ein russisches Gericht hat erstmals Mitglieder der LGBTQI-Community verurteilt, Teil einer "extremistischen" Organisation zu sein. Drei Männer, die einen Schwulenclub betrieben, müssen für zwei Jahre und drei Monate bis sieben Jahre in Haft. Im November 2023 hatte der Oberste Gerichtshof Russlands den Weg für derartige Verurteilungen geebnet, indem er die "internationale LGBT-Bewegung" pauschal als "extremistische Organisation" einstufte. Es berichten spiegel.de und beck-aktuell.

China – ethnische Minderheiten: Am 1. Juli tritt in China das "Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts" in Kraft. In der FAZ mahnt Tencho Gyatso, Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation International Campaign for Tibet, dass das Gesetz Praktiken der Unterdrückung ethnischer Minderheiten kodifiziere, indem etwa andere Sprachen als Mandarin degradiert werden und die Strafverfolgung von Personen im Ausland erlaubt wird, denen China vorwirft, die "ethnische Einheit" zu untergraben.

Sonstiges

Organisierte Klimakriminalität: Die FAZ (Sascha Zoske) stellt das Forschungsprojekt von Strafrechtsprofessor Christoph Burchhard und seinem Doktoranden Finn-Lauritz Schmidt zu organisierter Klimakriminalität vor. In dem an der Goethe-Universität Frankfurt angesiedelten Projekt wollen Burchhard und Schmidt gemeinsam mit Geo- und Gesellschaftswissenschaftler:innen untersuchen, was für und was gegen strengere Regelungen spricht. Viele Regierungen hätten mittlerweile erkannt, das Klimaschutz kein Umweltaktivismus, sondern zunehmend Wirtschafts- und Sicherheitspolitik sei.

Anwält:innen und Rechtsstaat: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet von der Tagung der International Association of Legal Ethics, die Ende vergangener Woche in Berlin stattfand. Diskutiert wurde die Rolle der Anwaltschaft in zunehmend autoritären Staaten. Anwält:innen seien oft Opfer und gerieten unter Druck, andere Anwält:innen unterstützten aber auch solche Entwicklungen. Der Amsterdamer Anwalt Neyah van der Aah mahnte, dass man sich auch in Ländern, in denen der Rechtsstaat noch einigermaßen funktioniert, auf Schlimmes vorbereiten müsse; man solle "sein Dach reparieren, wenn die Sonne scheint".

Umgang in der Anwaltschaft: Rechtsanwalt Thomas Herro moniert auf beck-aktuell, dass der "Ton in wettbewerbs- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen rauer" werde. Anwält:innen vertreten die Interessen der Mandantschaft, seien jedoch nicht selbst Anspruchsgegner:innen. Der raue Ton gegenüber gegnerischen Anwält:innen könne vielleicht kurzfristig Stärke demonstrieren, verenge jedoch langfristig den Raum für Lösungen und schade damit der Mandantschaft.

Das Letzte zum Schluss

WM-Fußbälle: Darf man einen Fußball behalten, der ins Publikum geflogen ist? Grundsätzlich nein, weil der Ball im Eigentum des Veranstalters bleibt. Zwar erlauben manche Vereine oder Veranstalter es den Fans ausdrücklich, gefangene Spielbälle zu behalten – die Fifa gehört allerdings nicht zu den Spendablen. Immerhin kostet ein offizieller Turnierball der Fußball-WM etwa 150 Euro. Vielleicht darf eine Nationalelf einen Ball als Erinnerung an die WM 2026 mitnehmen. bild.de (Jannick Wollmann) berichtet.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60305 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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