Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2026: Todes­fahrer von Mag­de­burg ver­ur­teilt / Wem gehört das Kus­serow-Fami­li­en­ar­chiv? / Urteil nach Tod in Ist­an­buler Hotel

29.06.2026

LG Magdeburg verurteilt Attentäter vom Weihnachtsmarkt zu lebenslanger Haft. Der Rechtsstreit mit den Zeugen Jehovas geht nach einem BGH-Urteil weiter. Istanbuler Gericht verhängt Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung mit Insektizid im Hotel.

Thema des Tages

LG Magdeburg zu Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Das Landgericht Magdeburg hat den islamkritischen Psychiater Taleb Al‑Abdulmohsen wegen Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Al‑Abdulmohsen war im Dezember 2024 mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei sechs Menschen getötet, darunter ein neunjähriges Kind, und Hunderte weitere Menschen verletzt. Die Richter:innen sahen drei Mordmerkmale als erfüllt an: niedrige Beweggründe, Heimtücke und den Einsatz eines gemeingefährlichen Tatmittels. Die Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Al-Abdulmohsen, der sich für saudische Frauen einsetzte, sah sich durch deutsche Behörden und deutsche Gerichte ungerecht behandelt und wollte deshalb möglichst viele Deutsche töten, da er die Bevölkerung mit dem Staat identifizierte. Sa-FAZ (Reinhard Bingener), Sa-SZ (Iris Mayer), spiegel.de (Julia Jüttner), stern.de, beck-aktuell und LTO berichten.

Ronen Steinke (Mo-SZ) betont in seinem Kommentar die Bedeutung des Prozesses für die Opfer auch über den Schuldspruch hinaus. Der Gerichtssaal sei ein Ort, an dem die Betroffenen und Hinterbliebenen aus ihrer Rolle als reine Zufallsopfer, also Objekte des Geschehens, heraustreten und sich ihre Autonomie zurückerobern können, schreibt Steinke. Was dagegen ein Strafprozess nicht leisten könne, sei eine kritische Aufarbeitung von möglichem Behördenversagen, das diese Tat erst ermöglicht habe. Auch für Susanne Kusicke (Sa-FAZ) bleibt insofern ein bitterer Nachgeschmack. "Man wünschte wirklich, die Behörden in Magdeburg hätten auch nur annähernd so genau gearbeitet, wie es nun das Landgericht Magdeburg in seinem Urteil getan hat".

Rechtspolitik

Kündigungsschutz: Wie das Hbl (Martin Greive/Moritz Koch u.a.) erfahren hat, zeigt sich die SPD offen dafür, den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener zu lockern, um den Arbeitsmarkt insbesondere in der Forschung flexibler zu machen. Diskutiert werden Modelle wie eine vierjährige Probephase mit reduziertem Kündigungsschutz oder ein Wahlrecht zwischen Kündigungsschutz und finanzieller Prämie. 

AfD-Verbot: Bijan Moini (GFF) erläutert in Interviews mit tagesschau.de (Max Bauer/Alena Lagmöller) und spiegel.de (Dietmar Hipp/Astrid Geisler) das GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD. "Wenn es heißt, ein politischer Gegner sei ein Volksverräter, dann ist das noch nicht das Problem. Das Problem beginnt dann, und das haben wir eben nachgewiesen, wenn die Partei vorhat, ihre Gegner für politisch legitime Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen, ohne dass es dafür irgendwelche strafwürdigen Anhaltspunkte gibt."

Politikerbeleidigung: Rechtsanwalt Jörn Claßen hält in einem Kommentar auf beck-aktuell § 188 StGB für überflüssig. Die Norm sei politischer Aktionismus, verfassungsrechtlich problematisch und schaffe eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsgruppen. Sie habe dazu geführt, dass immer häufiger auch harmlose Politikerkritik kriminalisiert werde. Statt eines Sonderstrafrechts reichten der allgemeine Beleidigungstatbestand und effektivere zivilrechtliche Mittel völlig aus, weshalb § 188 StGB abgeschafft werden sollte, meint Claßen.

Extremistische Schöff:innen: "Das Dilemma beim Kampf gegen extremistische Schöffen" beschreibt die WamS (Ricarda Breyton). Immer wieder fielen Schöffen mit extremistischen oder verfassungsfeindlichen Einstellungen erst nach ihrer Berufung auf. Politik und Justiz diskutierten deshalb über strengere und einheitliche Überprüfungen – etwa Verfassungsschutzabfragen oder verpflichtende Loyalitätserklärungen –, stießen dabei aber an rechtliche und praktische Grenzen. 

Organspende: Anlässlich der Bundestags-Plenardebatte am Freitag zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende stellt die Sa-FAZ (Paul Gross) die jeweiligen Argumente gegenüber. Befürworter:innen sehen einen notwendigen Schritt, um Leben zu retten, während Kritiker:innen verfassungsrechtliche und soziale Bedenken betonen. Eine Abstimmung könnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Rente: Dass die geplante Rentenreform für Arbeitgeber voraussichtlich erheblichen Anpassungsbedarf bei Vertragsstrukturen, Personalplanung und Versorgungssystemen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Jan Henrich im Expertenforum Arbeitsrecht. Sollten "Rente mit 63" und das Altersteilzeit-Blockmodell tatsächlich abgeschafft werden, müssten Restrukturierungskonzepte neu gedacht werden, schreibt der Autor. Ob es bei diesen Vorschlägen bleibt, sei allerdings durchaus zweifelhaft.

Strafvollzug: Bayern reagiert auf den Folterskandal in der JVA Augsburg-Gablingen mit einer umfassenden Reform des Strafvollzugsgesetzes, berichtet beck-aktuell. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt einstimmig vom bayerischen Landtag beschlossen. Kernpunkte sind ein Richtervorbehalt für besonders gesicherte Hafträume ab 72 Stunden, strengere Voraussetzungen für deren Anordnung sowie ein ausdrücklich verankertes Recht der Gefangenen auf Kontakt zur Verteidigung.

Streamingplattformen: Die Sa-FAZ (Helmut Hartung) stellt ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio vor, in dem dieser zu dem Schluss kommt, dass das geplante Medieninvestitionsgesetz, das Investitionsverpflichtungen für private und öffentlich-rechtliche Streamingplattformen vorsieht, in seiner aktuellen Form verfassungswidrig ist. Der Bund besitze für die vorgesehenen medien‑ und kulturpolitischen Eingriffe keine ausreichende Gesetzgebungskompetenz, so Di Fabio. Besonders kritisch bewertet er den vorgesehenen Rechterückfall, also den spätere Entzug von Nutzungsrechten, da dieser einen intensiven Eingriff in Eigentums‑ und Grundfreiheiten der Streamingplattformen darstelle und zudem unionsrechtswidrig sei. 

Planungsbeschleunigung: Die Sa-FAZ (Corinna Budras/Katja Gelinsky) stellt das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz vor, das der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Mit der Neuregelung sollen Genehmigungen für große Bauprojekte deutlich beschleunigt werden, indem doppelte Prüfungen entfallen, digitale Verfahren genutzt und zentrale Vorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft werden. Gleichzeitig werden Umweltklagen eingeschränkt und ihre aufschiebende Wirkung weitgehend abgeschafft, damit Projekte wie neue Autobahnen, Schienenwege oder Hochwasserschutzmaßnahmen trotz laufender Verfahren weitergebaut werden können. Kritik kommt vor allem von Grünen, Umweltverbänden und Teilen der Wissenschaft, die einen Abbau von Umwelt‑ und Rechtsschutz befürchten.

Recht auf Reparatur: Mo-FAZ (Kaja Gelinsky), Mo-taz (Svenja Bergt) und beck-aktuell stellen das neue Recht auf Reparatur vor, das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Es verpflichtet Hersteller, viele Elektrogeräte über ihre übliche Lebensdauer hinaus zu angemessenen Preisen reparierbar zu halten. Ziel ist es, Nachhaltigkeit zu fördern, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Justiz

BGH zu Kusserow-Familienarchiv: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des OLG Köln aufgehoben, weil der Staat das Kusserow‑Familienarchiv aus der NS‑Zeit möglicherweise nicht rechtmäßig erwerben konnte. Das Archiv war eigentlich den Zeugen Jehovas vermacht, wurde aber später von einem Bruder eigenmächtig an den Staat verkauft. Da der BGH erhebliche Zweifel am gutgläubigen Erwerb hat, muss der Fall neu verhandelt werden – mit guten Chancen für die Zeugen Jehovas. tagesschau.de (Max Bauer), beck-aktuell und LTO (Jakob Hoffmann) berichten.

BGH zu ausländischer Leihmutterschaft: Der BGH hat entschieden, dass eine ausländische Entscheidung zur Mutterschaft nach einer Leihmutterschaft nicht anerkannt werden kann. In solchen Fällen bleibe nur die Adoption nach deutschem Recht, da die genetische Abstammung für die rechtliche Elternschaft maßgeblich sei. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Tötung durch Polizisten: Der Bundesgerichtshof hat, wie beck-aktuell berichtet, die Freisprüche des Landgerichts Dortmund für fünf Polizisten bestätigt, die 2022 den 16‑jährigen Mouhamed Dramé erschossen hatten. Laut LG hatten die Beamten die Situation zu Recht für gefährlich gehalten und geglaubt, sich schützen zu müssen, als der Jugendliche mit einem Messer auf sie zukam, obwohl er sie nicht angreifen wollte.

BAG – Antidiskriminierung: Wie sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in 20 Jahren durch die umfangreiche Rechtsprechung aller BAG‑Senate zu einem zentralen Instrument des Diskriminierungsschutzes entwickelt und das Arbeitsrecht nachhaltig geprägt hat, beschreiben der Rechtsanwalt und frühere BAG-Vizepräsident Rüdiger Linck und Rechtsanwalt Christian Hoppe in einem LTO-Gastbeitrag. Die Gerichte haben dabei sowohl Diskriminierungstatbestände konkretisiert als auch Missbrauch – etwa durch Scheinbewerbungen – zunehmend konsequent begrenzt. Insgesamt zeige die Entwicklung, dass das Gesetz heute als ausgereift gilt und einen ausgewogenen Schutz zwischen Arbeitnehmerinteressen und berechtigten Arbeitgeberbelangen bietet.

BVerwG zu subsidiärem Schutz: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Ausländer der subsidiäre Schutz verwehrt werden kann, wenn er wegen zahlreicher erheblicher Rechtsverstöße eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Es komme dabei nicht darauf an, ob besonders schwere Straftaten begangen wurden – die Gesamtschau vieler kleinerer Delikte genüge. beck-aktuell und LTO berichten über die erfolglose Revision des Klägers.

OLG Hamburg – Geplante Anschläge auf Beck und Schuster: Am Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozess gegen Ali S. und Tawab M, zwei Männer aus Dänemark, begonnen. Sie sollen im Auftrag iranischer Stellen jüdische und israelnahe Einrichtungen in Deutschland ausgespäht und mögliche Anschläge insbesondere auf Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, vorbereitet haben. Volker Beck hat die Zulassung als Nebenkläger beantragt, die aber bei Taten im Planungsstadium üblicherweise nicht gewährt wird. Über den Prozessauftakt berichten Sa-SZ (Ulrike Nimz) und Sa-FAZ (Julian Staib).

OLG Hamm – Preiserhöhung bei Amazon Prime: Am Oberlandesgericht Hamm läuft eine Abhilfeklage der Verbraucherzentrale NRW, die eine Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abos von 2022 wegen intransparenter AGB für rechtswidrig hält. Der Sammelklage haben sich bereits rund 130.000 Betroffene angeschlossen. Mit einer Verhandlung ist erst nächstes Jahr zu rechnen. wdr.de (Philip Raillon) berichtet.

LG Erfurt zu Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft: spiegel.de (Carlotta Böttcher) berichtet über einen Prozess vor dem Landgericht Erfurt, in dem es um einen fremdenfeindlich motivierten Anschlag von sechs jungen Männern auf eine Geflüchtetenunterkunft in Ilmenau ging und der mit Verurteilungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für den Haupttäter sowie Bewährungsstrafen und Verwarnungen für die übrigen Angeklagten endete. Im Verfahren wurde deutlich, dass die Täter zwar nicht in organisierte Neonazi-Strukturen eingebunden waren, aber ein rassistisches Umfeld und klare Feindbilder teilten. Das Gericht verwarf daher die Behauptung der Verteidigung, es habe sich um einen "Dummejungenstreich" gehandelt.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vom Fortgang des Prozesses gegen Christina Block berichtet LTO (Jakob Hoffmann). Wegen sich abzeichnender Verzögerungen wird das Verfahren wohl doch nicht – wie noch von der Kammer geplant – im August abgeschlossen werden können. 

LG Frankfurt M. zu Misgendern: Das LG Frankfurt hat laut LTO (Max Kolter) entschieden, dass Misgendern nicht generell verboten ist, aber bei konkreten Personen regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Im entschiedenen Fall untersagte das Gericht den "Frauenheldinnen" in 18 Passagen das Misgendern, weil die betroffene trans Frau identifizierbar war. Der Lübecker Verein und dessen Vorsitzende kritisieren über ihre Social-Media-Kanäle regelmäßig das Selbstbestimmungsgesetz und machen immer wieder deutlich, trans Frauen generell nicht als Frauen anzuerkennen.

LG Stuttgart – Sabotage in Rüstungsfabrik: Die Doktorandin Jana Trapp widmet sich im Verfassungsblog dem Prozess gegen fünf Mitglieder von Palestine Action Germany, denen vorgeworfen wird, sich im September 2025 an einem Überfall auf ein Rüstungsunternehmen in Ulm beteiligt zu haben. In ihrer Analyse kommt Trapp zum Ergebnis, dass das Verfahren, in dem es im Kern um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung geht, durch den Einsatz von § 129 StGB künstlich zu einem Staatsschutzverfahren überhöht werde. "Der Gerichtssaal ist eine Bühne staatlicher Selbstvergewisserung", schreibt Trapp. Entscheidend sei dann nicht nur, was verhandelt wird, sondern auch wie.

Tötung von Frauen: Rechtsanwältin Alina Gorstein und Dozent Sascha Sebastian kritisieren im Verfassungsblog, die uneinheitlichen gerichtlichen Bewertungen der Motive bei Tötungen von Frauen. Wer seine Partnerin tötet, weil sie ihn verlassen will, könne sich in Deutschland auf Verzweiflung als strafmilderndes Gefühl berufen - der Bundesgerichtshof sehe darin seit 2003 in ständiger Rechtsprechung einen Grund, niedrige Beweggründe zu verneinen. Wer dagegen seine Schwester tötet, weil sie einen Mann aus einer anderen Religion heiratet, handelt nach Auffassung desselben Gerichts regelmäßig aus niedrigen Beweggründen. Eine solche Differenzierung verletze staatliche Schutzpflichten und widerspreche internationalen Vorgaben wie der Istanbul‑Konvention.

Recht in der Welt

Türkei – Vergiftung im Hotel: Nachdem im vergangenen Jahr in Istanbul in einem Hotel eine Hamburger Familie nach einer Vergiftung mit Insektiziden gestorben war, hat ein Istanbuler Gericht jetzt vier der sechs Angeklagten wegen fahrlässiger Tätung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Betreiber des Hotels wurde zu 13 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, der Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma erhielt ebenso sein Sohn eine 18-jährige Haftstrafe. Ein Mitarbeiter der Firma wurde zu zwölf Jahren und zwei Monaten verurteilt. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

Tschechien – Befugnisse des Präsidenten: Nun beschreibt auch der Doktorand Gor Vartazaryan im Verfassungsblog (in englischer Sprache) , wie der tschechische Präsident Petr Pavel per einstweiliger Anordnung vor dem tschechischen Verfassungsgericht durchsetzte, dass die Regierung ihn nicht vom NATO‑Gipfel ausschließen darf, und wie dieser Schritt einen ungelösten Machtkonflikt über die außenpolitische Vertretung zwischen Präsident und Regierung offenlegt.

USA – KI-Training: Die Verlage von rund 400 US‑Lokalzeitungen werfen OpenAI und Microsoft vor, ihre Artikel ohne Erlaubnis für das Training von KI‑Modellen genutzt zu haben. Sie sehen darin einen massiven Schaden für den lokalen Journalismus und sprechen von einem möglichen "Todesstoß" für die Branche. Über eine entsprechende aktuelle Klage berichtet die Sa-FAZ (Tillmann Neuscheler/Marcus Jung).

USA – militante Antifa: Sa-taz (Bernd Pickert) kritisiert die harten Haftstrafen gegen junge Aktivist*innen in Texas, die gegen ein Abschiebegefängnis protestiert hatten, als politisch motivierte Kriminalisierung linken Protests. Der Autor beschreibt die Verfahren als autoritär, von Lügen begleitet und fern jeder Rechtsstaatlichkeit. Hoffnung besteht laut Pickert nur in höheren Instanzen, die die Urteile möglicherweise aufheben könnten.

Frankreich – Klimaklage: Ein Pariser Gericht hat erstmals verbindlich festlegt, dass TotalEnergies umfassende Klimarisiken – einschließlich weltweiter Scope‑3‑Emissionen – in seinem Sorgfaltspflichtplan berücksichtigen und konkrete, überprüfbare Maßnahmen zur Risikominderung entwickeln muss. Rechtsprofessorin Alessandra Lehmen erklärt im Verfassungsblog die Entscheidung. 

Sonstiges

Anwaltliches Berufsrecht: Rechtsanwalt Markus Hartung betont auf anwaltsblatt.de, dass das Sachlichkeitsgebot nach § 43a Abs. 3 BRAO einen hohen berufsethischen Standard verlange. Während das BVerfG sehr großzügig mit drastischen oder polemischen Äußerungen von Anwältinnen und Anwälten umgeht, so der Autor, seien solche Herabsetzungen mit dem Berufsethos unvereinbar. Entscheidend sei, dass Anwälte auch in einer rauer werdenden Kommunikationskultur Respekt, Contenance und Sachlichkeit wahrten, weil dies letztlich ihren Mandanten und der Rechtspflege diene.

Strandbad nur für Deutschsprachige: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) argumentiert, dass die Aufregung um eine vermeintliche Deutschpflicht im Strandbad Halle stark überzogen ist und auf einem Missverständnis beruht. Der Betreiber habe lediglich sicherstellen wollen, dass sicherheitsrelevante Hinweise verstanden werden, während Politik und Öffentlichkeit den Fall vorschnell moralisch und juristisch aufgeladen haben. Am Ende plädiert der Autor dafür, Konflikte des Zusammenlebens vor Ort und pragmatisch zu lösen – nicht im aufgeheizten Internetdiskurs.

Irrtum bei der Wahl des Rechtsgebietes: Richter Leif Schubert gibt auf beck-aktuell den Rat, ein einmal gewähltes, aber als falsch empfundenes juristisches Fachgebiet frühzeitig zu wechseln, weil Zufriedenheit und persönliches Interesse entscheidend für langfristigen beruflichen Erfolg seien. Er ermutigt dazu, besonders in den ersten Berufsjahren mutig Veränderungen vorzunehmen. 

Volljuristin und Sportjournalistin: Rena Schwabl ist Volljuristin, hat nach zwei Staatsexamina in den Sportjournalismus gewechselt ist und arbeitet heute als Reporterin für Sky Sport und Magenta Sport. Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht sie über ihren ungewöhnlichen Karriereweg, den Umgang mit Hasskommentaren und ihren Anspruch, Frauen im Sport sichtbarer zu machen.

Janina Schäffer: beck-aktuell-Redakteurin Jannina Schäffer erzählt im Most-wanted-Porträt von LTO (Stefan Schmidbauer) von ihrem Weg in den Rechtsjournalismus, ihrer Leidenschaft fürs Schreiben und den Herausforderungen ihres Berufsalltags. Sie plädiert für Reformen im Jurastudium, kritisiert soziale Ungerechtigkeiten im Strafrecht und zeigt, wie sie kreative Themen wie Literatur, Gaming und Popkultur mit Jura verbindet.
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60297 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen