Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2026: GFF-Gut­achten zu AfD-Verbot / Pakt für den Rechts­staat besch­lossen / Frie­den­s­preis für Phi­l­ippe Sands

26.06.2026

Die GFF hält einen möglichen AfD-Verbotsantrag für "wahrscheinlich erfolgreich". Der Bund wird den Ländern 450 Mio Euro für die Justiz bezahlen. Der Völkerrechtler Philippe Sands erhielt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

Thema des Tages

AfD-Verbot: Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt nach Auswertung von drei Millionen AfD-Dokumenten zu dem Ergebnis, dass ein AfD-Verbotsverfahren "wahrscheinlich Erfolg" hätte. Die AfD-Politik gefährde das Demokratieprinzip und die Menschenwürde-Garantie. So beabsichtige die AfD, politische Gegner:innen mit konstruierten Vorwürfen strafrechtlich zu verfolgen. Die AfD vertrete einen ethnischen Volksbegriff und wolle Muslime ausgrenzen. Die GFF empfahl jedoch kein Verbotsverfahren, sondern will nur der Politik aufzeigen, was rechtlich möglich wäre. Es schreiben SZ (Ronen Steinke), taz (Christian Rath), LTO (Markus Sehl) und spiegel.de (Astrid Geisler/Dietmar Hipp)

Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) kommentiert: Obwohl das neue Gutachten die Debatte wiederbeleben soll, fehle der Regierungskoalition der politische Wille, ein Verfahren in Karlsruhe anzustrengen. Dort bestehe weitgehend Konsens, dass ein Verbotsverfahren der AfD eher nütze als schade. Seit das VG Köln im Februar entschied, dass die AfD derzeit nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden darf und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf Rechtsmittel gegen den Eil-Beschluss verzichtete, sei die Diskussion praktisch eingeschlafen. 

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Bund und Länder haben einen neuen Pakt für den Rechtsstaat abgeschlossen. Dabei wird der Bund über vier Jahre 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz bezahlen. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Gerichtsverfahren schaffen. Kernstück ist eine Anschubfinanzierung des Bundes für 2.000 neue Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen, wobei die Länder dann die langfristigen Kosten der Stellen tragen müssen. Ein Kompromiss erlaubt es Ländern, die bereits zwischen 2023 und 2025 neue Justizstellen geschaffen haben, diese anteilig auf ihre Verpflichtungen anzurechnen. Die Stellen werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt, nicht nach tatsächlicher Belastung. Damit bleibt offen, ob der Pakt dort wirkt, wo der Druck am größten ist. Es schreiben FAZ (Stephan Klenner), LTO (Markus Sehl) und beck-aktuell.

Schutz der Anwaltschaft: Ein deutsch-französisches Bündnis von Anwaltsorganisationen kritisiert die EU-Kommission in einem offenen Brief, weil sie seit Monaten den Beitritt der EU zur Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft verzögere. Obwohl rund 30 Staaten unterschrieben haben, hat noch kein Land ratifiziert, da Brüssel zuerst selbst beitreten will – aber weder Zeitplan noch Beschlussvorschläge vorlegt. Die Verbände, darunter der DAV, werfen der Kommission daher "Untätigkeit" vor und fordern Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, den Prozess endlich freizugeben. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Justiz

BVerfG – Abschaffung der Stoffstrombilanz-VO: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Buchheister beschäftigt sich auf dem JuWissBlog mit der Organklage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Die Autorin zeigt, dass der Fall weit über das Düngerecht hinausreicht. Im Zentrum steht die Frage, ob die Exekutive eine Verordnung aufheben darf, zu deren Erlass der Gesetzgeber sie ausdrücklich verpflichtet hat – und ob Art. 80 Abs. 1 GG dem Bundestag ein subjektives Organrecht verleiht. Das Verfahren berühre grundlegende Fragen der Gewaltenteilung, der Grenzen exekutiver Normsetzungsfreiheit und der Resilienz parlamentarischer Kontrolle.

BAG zu Massenentlassungsanzeige: Das Bundesarbeitsgericht hat laut LTO entschieden, dass Kündigungen trotz fehlerhafter Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein können, wenn der Fehler den Zweck des Anzeigeverfahrens nicht beeinträchtigt. Im konkreten Fall hatte der Insolvenzverwalter 34 Entlassungen angekündigt, tatsächlich aber nur 31 oder 32 ausgesprochen – ein geringfügiger Unterschied, der die Arbeitsagentur nicht daran hinderte, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorzubereiten. Das BAG sah die Anzeige daher trotz des objektiven Fehlers als ordnungsgemäß an und bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung.

OLG Hamburg – geplante Anschläge auf Beck und Schuster: Über den am heutigen Freitag beginnenden Prozess gegen zwei mutmaßliche iranische Agenten vor dem Oberlandesgericht Hamburg wegen geplanter Mordanschläge u.a. auf Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck (Deutsch-israelische Gesellschaft), berichtet nun auch die taz (Nele Rebentisch).

OLG Hamburg zu Christian Ulmen vs. Spiegel: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach dem Spiegel zwar die Thematisierung des Verdachts untersagt wurde, Christian Ulmen habe Deepfake-Fake Videos verbreitet, aber gleichzeitig die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe und große Teile einer Anwaltsmail erlaubt ist. Das Gericht setze die Hürden für eine zulässige Verdachtsberichterstattung übermäßig hoch, obwohl Ulmen unstreitig Deepfake-Fotos und ähnliche Inhalte verbreitet habe, und verkenne zugleich den verfassungsrechtlichen Schutz anwaltlicher Kommunikation. Zimmermann sieht deshalb grundlegende Fragen berührt, die den Fall bis zum BGH oder sogar zum BVerfG tragen könnten.

LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Über das anstehende Urteil im Prozess vor dem Landgericht Magdeburg wegen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt 2024 berichtet nun auch die taz (David Muschenich) – und wirft dabei einen Blick sowohl auf den Verlauf des Mammutverfahrens als auch auf die politischen und institutionellen Versäumnisse, die der Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen Anhalt herausgearbeitet hat.

Frederik Eikmanns (taz) kommentiert, dass die Anschlagsserie rund um den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 die deutsche Politik dauerhaft geprägt und destabilisiert hat: Die Taten rückten Migration ins Zentrum der Bundespolitik, führten zu härteren Asylregeln, verschoben Wahlkampfschwerpunkte und mündeten schließlich im strategischen Fehlgriff der Union, mit AfD-Stimmen eine Resolution zu Zurückweisungen an der Grenze durchzusetzen. Das habe die CDU beschädigt und die AfD gestärkt.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 58. Verhandlungstag sorgte die polizeiliche Hauptermittlungsführerin für Empörung, als sie einräumte, Ermittlungen gegen manche Helfer der Entführung eingestellt zu haben, nachdem man sich "auf deren Wort verlassen" habe, dass sie nichts vom illegalen Charakter der Aktion wussten. Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft vor, dass sie mit zweierlei Maß messe. Sie stritt auch mit dem Gericht über die enge Aussagegenehmigung der Polizistin, die Fragen jenseits des konkreten Verfahrens verhindert. Ein Antrag der Verteidigung, beim Dienstherrn der Polizistin auf eine Erweiterung der Aussagegenehmigung hinzuwirken, wurde vom Gericht abgelehnt. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet.

LG Düsseldorf – Drogenhandel: Im Prozess gegen sechs Mitglieder einer groß angelegten Drogenorganisation vor dem Landgericht Düsseldorf schilderte der Hauptangeklagte Maximilian G. ausführlich, wie er nach kleinem Cannabisverkauf in der Schulzeit ein professionell organisiertes, arbeitsteiliges Drogennetzwerk aufbaute. Wegen verlorener Lieferungen, dadurch entstandener Schulden und dem Druck krimineller Gruppen habe er die Strukturen immer weiter vergrößern müssen – bis hin zu Scheinfirmen, fest angestellten Fahrern und schließlich Versuchen, Kokain aus Südamerika zu schmuggeln. Es schreibt die FAZ (Paul Weinheimer).

VG Berlin zu Beförderung von AfD-Politiker: Der Regierungsinspektor Sofiane Benamor nimmt auf dem Verfassungsblog Bezug auf die Entscheidung des VG Berlin, wonach die Nichteinstellung eines AfD-Kommunalpolitikers in den Polizeidienst wegen fehlender Verfassungstreue rechtmäßig war. Er kritisiert, dass die zugrunde liegende Dogmatik der Einzelfallprüfung strukturell in die Irre führe. Gerichte nähmen hier zwar formal eine individuelle Abwägung vor, diese führe aber faktisch immer auf die verfassungsschutzbehördliche Einstufung der AfD zurück, so dass die Gerichte regelmäßig dieselbe Schlussfolgerung ziehen. Deshalb plädiert er für eine Regelvermutung, wonach bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei als Verstoß gegen die politische Treuepflicht gilt.

StA München – René Benko: Die SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer) schreibt über die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen René Benko und mehrere Signa-Manager wegen des Verdachts, Investorengelder systematisch aus Projektgesellschaften abgezogen und für Konzernzwecke genutzt zu haben. Im Zentrum steht die sogenannte Staubsauger-Methode, bei der Millionenbeträge sofort "nach oben" in die Signa Gruppe weitergeleitet worden sein sollen. Zudem geht es um möglichen Kreditbetrug, weil Banken offenbar unvollständig oder falsch informiert wurden.

Tierquälerei: Ermittler:innen in Nordrhein-Westfalen nutzen zunehmend heimlich aufgenommene Tierschützer-Videos als Beweise, auch wenn diese Aufnahmen oft illegal entstanden sind. Die Zentralstelle für Umweltkriminalität führt derzeit zwei große Verfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei und betont, dass Verstöße meist wirtschaftlich motiviert sind. wdr.de (Philip Raillon) berichtet.

Recht in der Welt

USA – Bayer/Monsanto: Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer hat im US-Glyphosat-Streit einen wichtigen Sieg vor dem US-Supreme Court erzielt: Die Richter stellten klar, dass Bundesrecht und EPA-Zulassungsvorgaben Vorrang vor einzelstaatlichen Warnpflichten haben. Damit verlieren Tausende Klagen wegen angeblich fehlender Krebswarnhinweise ihre Grundlage. Bayer erwartet, dass viele laufende und künftige Verfahren scheitern und setzt parallel weiter auf einen großen Sammelvergleich. Es schreiben FAZ (Jonas Jansen), Hbl (Bert Fröndhoff) und LTO

Tschechien – Befugnisse des Präsidenten: Das tschechische Verfassungsgericht hat die Regierung von Andrej Babiš per Eilentscheidung verpflichtet, Präsident Petr Pavel die Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara zu ermöglichen und ihn unverzüglich als Teil der Delegation zu akkreditieren. Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Kompetenzstreit über die außenpolitischen Befugnisse des Präsidenten, der durch persönliche Konflikte zwischen Pavel und der Regierung eskaliert war. Wegen der ablaufenden Akkreditierungsfrist sah das Gericht dringenden Handlungsbedarf. Über die grundsätzliche Kompetenzfrage wird es erst in den kommenden Monaten entscheiden, wie die FAZ (Alexander Haneke) berichtet.

Schweiz – Gewinnabschöpfung im Medienrecht: Die SZ (Nicolas Freund) schreibt über einen Schweizer Medienrechtsfall, in dem die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin (Grüne) vom Ringier-Verlag die Herausgabe der mit rechtswidrigen Artikeln erzielten Gewinne verlangte. Das Obergericht Zug bestätigte diesen Anspruch grundsätzlich, reduzierte die Summe aber deutlich, weil sich der wirtschaftliche Wert einzelner Artikel nur begrenzt berechnen lasse. Der Fall gilt als Präzedenzfall für die Frage, wie Medien bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.

Russland – Repressionen gegen Oppositionelle: In Russland wurde der oppositionelle Jabloko-Politiker Maxim Kruglow wegen angeblicher "Falschnachrichten" über das Militär zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seit 2022 wird in Russland jede abweichende Darstellung des Ukrainekriegs kriminalisiert. Kruglow hatte UN-Zahlen zu zivilen Opfern und Kritik an russischen Kriegsverbrechen veröffentlicht. Sein Fall zeigt, dass selbst moderate Oppositionelle inzwischen systematisch verfolgt werden. Parallel sitzt auch der Jabloko-Politiker Lew Schlossberg in Untersuchungshaft. Es schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt).

Juristische Ausbildung

KI im Jurastudium: Die Rechtsprofessorin Katrin Gierhake setzt sich auf njw.de mit den Folgen des KI-Einsatzes im Jurastudium auseinander und warnt, dass die Abschaffung von Haus- und Seminararbeiten zentrale wissenschaftliche und methodische Kompetenzen zerstören würde. Sie kritisiert, dass eine Konzentration auf Klausuren Studierende dressiere, statt eigenständiges Denken zu fördern, und dass die Rechtswissenschaft sich damit langfristig selbst entkerne. Stattdessen brauche es neue Prüfungsformate, die schriftliche Arbeiten, mündliche Disputationen und eine reflektierte Einbindung von KI verbinden, um die Fähigkeit zur Überprüfung von KI‑Ergebnissen zu erhalten.

Sonstiges

Auszeichnung für Philippe Sands: Philippe Sands, Völkerrechtler und Menschenrechtsanwalt, erhielt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Ausgezeichnet wird sein Einsatz für Gerechtigkeit und die Verteidigung des Völkerrechts, etwa durch seine Arbeit vor dem Internationalen Gerichtshof, und seine Bücher, die persönliche Geschichte mit zentralen Fragen des internationalen Rechts verbinden. Sands prägte zudem Debatten über neue Kategorien wie den Ökozid und machte Fälle wie Pinochet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Es berichten FAZ (Frederik Orlowski), FAZ (Oliver Weber), SZ (David Pfeifer), taz (Nina Apin), Welt (Marc Reichwein) und LTO.

Völkerrecht: Heribert Prantl (SZ) befasst sich in seiner Kolumne mit der zunehmenden politischen Geringschätzung des Völkerrechts durch Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul (CDU) und erinnert daran, dass das Grundgesetz den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Vorrang vor einfachen Gesetzen einräumt. Er kritisiert, dass beide Politiker außenpolitische Entscheidungen zunehmend an Nützlichkeitserwägungen und nationalen Interessen ausrichten und damit die in Artt. 25 und 26 GG verankerte Rechtsbindung an Gewaltverbot, Souveränität und Interventionsverbot relativieren. Prantl argumentiert, dass diese Haltung historische Lehren missachtet, die Ramstein-Rechtsprechung fortschreibt und den verfassungsrechtlichen Anspruch "vom deutschen Boden soll nur Frieden ausgehen" unterläuft.

Die FAZ (Jannis Koltermann) berichtet über eine Veranstaltung der Carl Friedrich von Siemens Stiftung in München, bei der die Völkerrechtlerin Anne Peters einen Vortrag im Rahmen der dortigen "Hoffnung"-Reihe hielt – als bewusster Gegenpol zu einer zwei Wochen zuvor gehaltenen sicherheitspolitischen Rede des Militärhistorikers Sönke Neitzel. Während Neitzel militärische Stärke in den Mittelpunkt stellte, verteidigte Peters die unverzichtbare Rolle des Völkerrechts, auch wenn es aktuell durch zahlreiche Rechtsbrüche unter Druck stehe.

DAT – KI-Nutzung in Kanzleien: anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet vom Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg, bei dem die Rechtsanwält:innen Edith Kindermann und Stefan Segger das Spannungsfeld zwischen KI-Einsatz und anwaltlichem Berufsrecht beleuchteten. Kindermann plädierte für einen kompetenzbasierten, reflektierten Umgang mit KI. Segger ergänzte dies durch zehn Thesen, wonach jede Kanzlei eine klare KI-Strategie, geschützte Mandatsinformationen und neue Fähigkeiten im Umgang mit KI-Schriftsätzen benötige.

WM und Arbeitsrecht: In einem Frage-Antwort-Format erklären die Rechtsanwält:innen Alexander Bissels und Martina Hidalgo auf beck-aktuell, welche arbeitsrechtlichen Regeln während der Fußball-WM gelten – von Arbeitszeit und Urlaub über Handy-Nutzung bis zu möglichen Kündigungsrisiken. Die Autor:innen zeigen, dass spät angesetzte Spiele keine Sonderrechte schaffen und Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten weiterhin abmahn- oder kündigungsrelevant bleiben.
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60291 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen