Die Kommission zu Jugendschutz in sozialen Medien legte ihre Empfehlungen vor. Vor dem LG Zweibrücken begann der Prozess gegen den Mann, der den Schaffner Serkan Çalar zu Tode prügelte. Lazio Rom durfte schwangerer Spielerin nicht kündigen.
Thema des Tages
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt präsentierte ihre Empfehlungen. Ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche lehnt die Kommission ab. Denkbar sei entweder ein Verbot für Kinder bis 13 Jahren oder dienstspezifische Altersgrenzen. Für Jugendliche bis 18 Jahre sollen "abgestufte Schutzstandards" gelten. Unter anderem müssten suchtfördernde Techniken wie Endlos-Feeds verboten werden. Die Kommission empfiehlt, die Regelungen auf EU-Ebene durch eine Änderung des Digital Services Acts umzusetzen. Ob die Mitgliedstaaten neben der EU eine eigene Regelungskompetenz haben, sei rechtlich unsicher. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sprach sich bei der Vorstellung der Expertenempfehlungen für eine Altersgrenze von 13 Jahren aus. Für die Altersverifikation solle die digitale Brieftasche "EUDI-Wallet" genutzt werden. Sollte es auf EU-Ebene keine Einigung geben, will Prien "noch in diesem Jahr" eine nationale Regelung verabschieden. Die Ministerin regte zudem an, im BGB den Schutz von Kindern vor "digitaler Vernachlässigung" zu regeln. Es berichten SZ (Valerie Höhne), FAZ (Heike Schmoll), taz (Ralf Pauli/Anna Klöppe), Welt (Sabine Menkens), Hbl (Heike Anger), netzpolitik.org (Chris Köver), zeit.de, spiegel.de und bild.de (Daniel Peters).
Im Gespräch mit der FAZ (Uwe Ebbinghaus) sagt Rechtsprofessor Rolf Schwartmann, Mitglied der Expertenkommission, die Frage der Altersgrenze sei derart komplex, "dass es aus unserer Sicht besser war, den Rahmen für eine Diskussion des Gesetzgebers zu eröffnen". An der EU führe kein Weg vorbei, da Deutschland im Alleingang gegenüber den ausländischen Unternehmen kein Verbot vollziehen könne. zeit.de (Martin Spiewak) spricht mit dem Bildungsforscher und Leiter der Kommission, Olaf Köller.
Piotr Heller schreibt im Feuilleton der FAZ, die Fixierung der Kommission auf den Aspekt der Teilhabe sei "fatal". Es stelle sich die Frage: "Teilhabe, woran eigentlich?" Teilhabe gebe es auf sozialen Netzwerken "nur zu den Bedingungen der Plattformen. Wer mitmacht, wird vermessen, gelenkt und monetarisiert." Statt eines Verbots schlägt Heller ein "Moratorium" vor: "Keine sozialen Medien für Jugendliche, bis die wichtigsten Empfehlungen der Experten umgesetzt sind." Anna Klöpper (taz) kritisiert, dass die Kommission sich bei der Frage zum Social-Media-Verbot nicht festgelegt habe. Aus einer Fachfrage sei dadurch wieder eine politische Frage geworden. Die Altersgrenze von 13 Jahren sei "leider" der richtige Weg, da die präventiven Maßnahmen, die die Kommission vorgeschlagen habe, "enorm umfangreich" und nicht finanziert seien. Heike Anger (Hbl) kommentiert, die Mindestaltersgrenze könne angesichts der vielen Gefahren gar nicht falsch sein. Sie warnt jedoch, dass die angekündigten Schritte die Erwartung weckten, dass soziale Netzwerke künftig sicher seien. "Aber ist auch ein verlässlicher Vollzug gegenüber den Plattformen gewährleistet?" Martin Spiewak (Zeit) schreibt, die Quintessenz des Expertenrates sei "defensiv. Zu defensiv." Trotz offensichtlicher Gefahren wie einem weltweiten "Absturz der Lernleistungen" habe der Rat sich nicht einmal auf die Altersvorgabe von 13 Jahren einigen können. "Obwohl es diese Grenze bei vielen Plattformen schon gibt; nur kontrolliert sie keiner."
Rechtspolitik
Politikerbeleidigung: Rechtsprofessor Michael Kubiciel spricht sich auf der Staat-und-Recht-Seite der FAZ für eine Begrenzung von § 188 StGB auf die öffentliche Verleumdung und üble Nachrede aller Personen des politischen Lebens sowie die öffentliche Beleidigung von Kommunalpolitikern aus. Entscheidend sei, "dass die Kriminaljustiz stärker als bislang die verfassungsrechtlichen Beurteilungsmaßstäbe zur Kenntnis nimmt". Dafür müsse sie von der Flut an besonders prüfungsintensiven Fällen entlastet werden, "die sich 'wie Beleidigungen' lesen, aber im Lichte des Verfassungsrechts keine sind."
Anwaltliche Versorgungswerke: Nachdem die Rentenkommission eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, die auch Beamte und Selbstständige umfasst, als "Idealbild" bezeichnete, warnt der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien vor einem Ende der anwaltlichen Versorgungswerke. Die Rentenkommission hält in ihrem Bericht fest, dass Freiberufler derzeit "meist über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert" seien. Im ersten Schritt sollen daher nur alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Personalmangel in der Justiz: Der Thüringer Landtag befasste sich mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Richter- und Staatsanwaltsgesetzes, wonach Richter:innen künftig freiwillig bis zu drei Jahre länger arbeiten können sollen. Aktuell sieht das Gesetz einen verpflichtenden Ruhestand mit 67 Jahren vor. Hintergrund des Gesetzes ist die anstehende Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation. In den nächsten zehn Jahren gehen 369 Richter:innen und Staatsanwält:innen, also 46 Prozent des jetzigen Personalbestandes, in den Ruhestand. welt.de und LTO berichten.
Justiz
LG Zweibrücken – Tötung von Zugbegleiter: Vor dem Landgericht Zweibrücken begann der Prozess gegen Ioanni V., der Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle im Regionalexpress den Zugbegleiter Serkan Çalar zu Tode prügelte. Im Gerichtssaal wurden Videos der Tat gezeigt. Das Gericht hatte nur eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge zugelassen. Die Nebenklage sieht jedoch Hinweise, dass V. Erfahrungen im Kampfsport hat und daher die tödliche Folge seiner Schläge hätte voraussehen können. Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht "aus der Tiefe meines Herzens" für seine Tat. Die Familie sprach von "Taktik" und nahm die Entschuldigung nicht an. Ein Urteil könnte Anfang Juli erfolgen. SZ (Kathrin Wiesel-Lancé), FAZ (Timo Steppat), zeit.de, spiegel.de und bild.de (Michaela Steuer) berichten. tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Frank Bräutigam) erläutert die rechtlichen Fragen zum fraglichen Tötungsvorsatz.
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Nun berichten auch die SZ (Claudia Tieschky), Welt (Ricarda Breyton) und zeit.de (Heinrich Wefing) über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags.
Michael Hanfeld (FAZ) kommentiert, die Rundfunkfreiheit gehe "nicht zuschanden, wenn der Beitrag 'nur' um 28 statt um 58 Cent pro Monat steigt". Dass die Länder vor Gericht – in Übereinstimmung mit einer aktualisierten Empfehlung der KEF – nur noch auf eine Erhöhung um 28 Cent ab 2027 drängen, sieht Hanfeld als möglichen Hinweis auf eine "neuen Bescheidenheit". "Wahrscheinlich ist es eher die Panik vor den möglichen Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern."
OLG Hamburg – geplante Anschläge auf Beck und Schuster: Am morgigen Freitag beginnt vor dem Hamburger Oberlandesgericht der Prozess gegen Ali S., dem vorgeworfen wird, die Ermordung von Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, geplant zu haben. Beck beantragte, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Zwar fordert der Bundesgerichtshof für die Zulassung der Nebenklage, dass die Tat das Versuchsstadium erreicht haben muss, doch argumentiert Beck, dass ihn bereits die Mordvorbereitungen spürbar geschädigt hätten. Zudem wolle er erfahren, welche Informationen die Angeklagten über ihn in Erfahrung brachten. spiegel.de (Christoph Schult) berichtet.
OLG Hamburg zu Christian Ulmen vs. Spiegel: Stefanie Schork (taz) kritisiert die Entscheidung des OLG Hamburg, wonach der Spiegel nicht mehr den Verdacht erwecken darf, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet. Ein solches Verständnis des Spiegel-Berichts sei "verstiegen". Für das Opfer mache es keinen Unterschied, ob die Empfänger Deepfake-Videos oder Videos ähnlich aussehender Frauen erhielten. Irritierend sei ferner, dass der Spiegel aus der Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger nicht die Passagen zu sexuellen Neigungen und Vorlieben zitieren dürfe. Damit vorenthalte das Gericht "die Antwort auf die Frage, die wie ein Elefant im Raum steht – Warum hat er das gemacht?".
OLG Hamm zu Auslieferung nach Polen: Das OLG Hamm erlaubte die Auslieferung eines Mannes nach Polen, verlangte aber eine Unterbringung in einem von 20 namentlich genannten Gefängnissen. In anderen polnischen Gefängnissen sieht das Gericht systemische Mängel, zum Beispiel Platzmangel und körperliche Gewalt durch Bedienstete. Eine polnische Anwältin, die im Bericht von wdr.de (Philip Raillon) zu Wort kommt, zeigt sich nicht überrascht. Sie spricht etwa von streng limitierten Duschzeiten und einem Mangel an Resozialisierungsmaßnahmen in polnischen Gefängnissen.
OVG NRW zu RA für Rechtsanwaltsversorgungswerk: Lässt sich ein Rechtsanwaltsversorgungswerk im Prozess anwaltlich vertreten, so sind die anwaltlichen Kosten erstattungsfähig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Etwas anderes gelte nur, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos sei und bloß dazu angetan, dem Gegner Kosten zu verursachen. beck-aktuell berichtet.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Die SZ (Iris Mayer) blickt in einer Seite-Drei-Reportage auf das Gerichtsverfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen zurück, das am morgigen Freitag nach 40 Verhandlungstagen mit der Urteilsverkündung enden wird. Die Nebenkläger:innen vermissen "eine Erklärung, eine Entschuldigung, ein Wort des Bedauerns" vom Angeklagten. Ihm fehle "jegliche Einsicht in das Unrecht seiner Tat", sagt eine Nebenklageanwältin.
LG Duisburg – Tod eines Flüchtlings: Vor dem Landgericht Duisburg hat nach dem Tod eines gefesselten Flüchtlings der Prozess gegen neun Polizist:innen begonnen. Sie sollen den Guineer, der in seiner Unterkunft randaliert und zwei Polizisten gebissen hatte, auf lebensgefährliche Weise gefesselt haben. Für den Tode des Mannes werden sie aber nicht verantwortlich gemacht. Todesursache war demnach eine Kombination aus einem “lagebedingten Erstickungstod”, einem Herzinfarkt, Kokaineinfluss, Erregung und einer Lungenkrankheit. spiegel.de berichtet.
LG Koblenz zu Mord an 12-jähriger Luise: Im Gespräch mit njw.de (Monika Spiekermann) betont Rechtsprofessor Stephan Lorenz, dass die zivilrechtliche Inanspruchnahme der beiden Mädchen, die 2023 die zwölfjährige Luise töteten, "den etablierten Grundsätzen des Delikts- und Schmerzensgeldrechts" folge. Während es im Strafrecht um den Ausgleich individueller Schuld gehe, stehe im Deliktsrecht der Schadensausgleich im Fokus. Im Interview erläutert Lorenz die Funktion des Schmerzensgeldes und erläutert, warum die Mädchen sich nicht durch eine Restschuldbefreiung von dem Anspruch befreien können.
VG Hannover – Hülya Iri: Die Hannoveraner SPD-Politikerin Hülya Iri klagt im Namen des von ihr gegründeten Vereins "Integrationsarbeit Kronsberg" vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen Rückforderungen des Landes Niedersachsen in Höhe von rund 400.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Iri und ihre Tochter wegen Subventionsbetrugs, weil sie in Verdacht stehen, öffentliche Fördergelder für ihren Integrationsverein in private Taschen umgeleitet zu haben. Beide sollen sich insgesamt 685.000 Euro in Form von "Honoraren" ausgezahlt haben, obwohl geförderte Projekte womöglich nie umgesetzt wurden. spiegel.de (Hubert Gude) berichtet.
AG Herne-Wanne zu prügelndem Paketboten: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet von dem Prozess am Amtsgericht Herne-Wanne gegen den ehemaligen DHL-Paketboten Koray G., der im August 2025 einen Mann und eine Frau schlug, weil er sich von ihnen provoziert fühlte. Das Video, das G. von der Tat aufnahm und ins Netz stellte, war kurz danach viral gegangen. G. hatte dem Paar schon vor dem Prozess 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und sich vor Gericht entschuldigt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährung.
GBA – Gefährdung der Gasversorgung: Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie des Verdachts versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage gegen einen russischen Staatsbürger, der an der geplanten Liquidation der Gazprom Germania beteiligt gewesen sein soll. Es bestehe der Verdacht, dass die Gazprom-Tochter 2022 liquidiert werden sollte, um die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen. Die Liquidierung konnte damals durch eine einstweilige treuhänderische Verwaltung des Unternehmens verhindert werden. faz.net (Stephan Klenner) und LTO berichten.
GenStA Koblenz – Mirko Hüllemann: Das Hbl (René Bender/Michael Verfürden) berichtet ausführlich über die Ermittlungen gegen den ehemaligen Chef des Zahlungsdienstleisters Unzer, Mirko Hüllemann, und den Berater Ruben Weigand. Sie sollen eine Online-Plattform geschaffen haben, auf der inkriminierte Gelder transferiert und verschleiert werden konnten. Auch sollen sie die Zahl der abgewickelten Transaktionen des Unternehmens künstlich erhöht haben, um den Verkaufspreis zu steigern. Es handele sich um einen der größten Wirtschaftsstrafkomplexe des Landes.
BVerfG: Gigi Deppe (anwaltsblatt.de) fragt nach den Gründen für die sinkenden Beliebtheitswerte des Bundesverfassungsgerichts. Neben dem allgemeinen Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Institutionen nennt sie als möglichen Grund auch die Corona-Entscheidungen, die "für viele zögerlich wirkten und die umstrittenen politischen Maßnahmen in der Pandemie im Wesentlichen absegneten". Das Gericht versuche "durchaus, für sich zu werben", etwa mit der geplanten Feier zum 75. Geburtstag. "Aber da ist noch mehr möglich. Geradezu revolutionär wäre – wie nach der Wende geschehen –, auch mal in anderen Teilen der Republik zu tagen."
Recht in der Welt
CAS/Italien – Kündigung schwangerer Fußballerin: Der italienische Verein Lazio Rom muss der Fußballspielerin Maja Göthberg ihr vertraglich vereinbartes Gehalt zahlen, nachdem er ihr zu Unrecht wegen ihrer Schwangerschaft kündigte. Dies entschied der Internationale Sportgerichtshof CAS. Göthbergs Vertrag sollte 2024 nach einer erfolgreichen Saison verlängert werden. Als sie den Verein kurz vor der Unterzeichnung über ihre Schwangerschaft informierte, vertrat dieser plötzlich die Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Das Sportgericht entschied nun jedoch, dass ein Arbeitsverhältnis bereits zustande gekommen war. Auf die Unterschrift komme es nicht an. spiegel.de und LTO (Franziska Kring) berichten.
Russland – Jaques Tilly: Die Zeit (Claudia Dammann) traf den Düsseldorfer Karnevals-Künstler Jaques Tilly, der in Russland in Abwesenheit wegen Verunglimpfung der russischen Streitkräfte und Verletzung religiöser Gefühle zu mehr als acht Jahren Lagerhaft verurteilt wurde. Bis heute habe die russische Justiz ihm das Urteil nicht zugestellt, ihn nicht einmal kontaktiert. Aufgrund der Verurteilung könne er nicht mehr in Länder reisen, die ein Auslieferungsabkommen mit Russland geschlossen haben. In Deutschland werde er durch das Grundgesetz vor einer Auslieferung geschützt. "Wenn sich die politische Situation in Deutschland entscheidend ändern sollte, kann es für mich gefährlich werden."
Norwegen – Marius Borg Høiby: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, legte in drei Punkten Berufung gegen seine Verurteilung ein. Er war für insgesamt 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Mit der Berufung wehrt er sich gegen die Verurteilung wegen zwei Vergewaltigungen sowie wegen des Missbrauchs in seiner Beziehung. Es berichten bild.de (Bernd Peters) und beck-aktuell.
USA – militante Antifa: Acht Aktivist:innen, die als "Antifa-Mitglieder" gewaltsam gegen ein Abschiebezentrum in der Nähe von Dallas protestiert haben sollen, wurden von einem texanischen Gericht zu Haftstrafen von insgesamt 450 Jahren verurteilt. Der Anführer der Gruppe, der einem Beamten in den Hals geschossen haben soll, wurde wegen versuchten Mordes zu 100 Jahren Haft verurteilt. Die anderen Angeklagten wurden zu 30 bis 70 Jahren Haft verurteilt. Einer von ihnen war an den Protesten nicht beteiligt und wurde allein dafür verurteilt, eine Kiste mit persönlichen Gegenständen an einen anderen Ort gebracht zu haben. US-Präsident Donald Trump hatte die Antifa als "Terrororganisation" einstufen lassen. taz (Bernd Pickert) und spiegel.de berichten.
USA – Rechtsstaat: In bereits 77 Urteilen sollen Bundesrichter:innen der Trump-Regierung illegales Regierungshandeln vorgeworfen haben. bild.de berichtet.
IStGH – Chefankläger Khan: Wie die FAZ (Reinhard Müller/Frederik Orlowski) meldet, nennt der ehemalige Richter am Internationalen Strafgerichtshof Cuno Tarfusser die Suspendierung des Chefanklägers Karim Khan einen "großen Skandal". Khan sei nicht wegen einer "Untat" suspendiert worden, sondern um ihn loszuwerden. Er solle durch einen "gefügigen Ankläger" ersetzt werden.
IRMCT: Wie spiegel.de (Anastasia Trenkler) berichtet, sucht das Archiv des UN-Kriegsverbrechertribunals für Ex-Jugoslawien (ICTY) in Den Haag einen neuen Standort. Ende Juni läuft das Mandat des Residualmechanismus für die ehemaligen ad hoc-Strafgerichtshöfe aus. Die Stadt Den Haag gab bekannt, sie sehe sich langfristig nicht in der Verantwortung für das Archiv. Es umfasst rund 6000 laufende Meter Material sowie Beweisstücke und digitale Zeugnisse, unter anderem zu den Verbrechen von Srebrenica. Als wahrscheinlichster künftiger Standort gilt derzeit die Schweiz. Vielleicht wird zunächst auch das IRMCT-Mandat verlängert.
Sonstiges
Strandbad nur für Deutschsprachige: Der Betreiber des Strandbads in Halle/Saale gab bekannt, dass er entgegen der Medienberichte keine verbindlichen Sprachprüfungen am Eingang eingeführt habe. Er wolle lediglich die bestehende Badeordnung konsequenter umsetzen, indem er "Leute, die unsere Hausordnung nicht akzeptieren oder nicht verstehen wollen", nicht mehr einlasse. Die taz (Johanna Pichler) besuchte das Bad und traf auch fremdsprachige Badegäste im Bad an. Auch die FAZ (Sebastian Eder) berichtet.
Ronen Steinke (SZ) kommentiert, ein Eintrittsverbot für Menschen, die kein Deutsch sprechen, sei "sehr nah (...) an der nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbotenen Diskriminierung nach 'ethnischer Herkunft'". Es bestehe die Gefahr, dass nicht alle Besucher zum Sprachtest gebeten würden, sondern "nur die dunkelhaarigen beziehungsweise die mit dunkler Hautfarbe".
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Die FAZ (Helmut Hartung) geht der Frage nach, wie ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk unter der AfD aussehen könnte. Für die heutige Struktur der Medienordnung existiere keine verfassungsrechtliche Garantie, sodass eine Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in der jetzigen Form prinzipiell möglich sei. Verbindlich seien jedoch die Vorgaben des BVerfG, unter anderem zum Grundversorgungsanspruch der Sender. Rechtsprofessorin Paulina Starski weist auf den Grundsatz der Bundestreue hin, der einem "harten" Austritt ohne weitere Kooperationsbemühungen entgegenstehe.
KI in der Arbeitswelt: Rechtsanwalt Jan Tibor Lelley schreibt auf LTO über die rechtliche Bedeutung von Deepfakes und digitalen Zwillingen in der Arbeitswelt. Unternehmen, die zum Beispiel KI-gestützte Avatare in der externen Kommunikation einsetzen, sind ab dem 2. August nach der KI-VO zu einer Kennzeichnung verpflichtet. Will ein Unternehmen KI-Systeme einführen, hat der Betriebsrat zudem das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Ambush Marketing: Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer erläutern die Rechtsanwälte Thomas Fröhlich und Lukas Burgdorff auf beck-aktuell die rechtlichen Grenzen von Ambush Marketing. Dabei handelt es sich um Werbung, die einen Bezug zur WM herstellen will, ohne offizielle Vermarktungsrechte zu besitzen. Das Lauterkeitsrecht verbiete es, beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck einer Sponsorenstellung zu erwecken. Geschützte Marken der FIFA dürfen nicht verwendet werden. Eine rein gedankliche Verknüpfung mit dem Turnier sei hingegen erlaubt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 25. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60274 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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