BVerfG verhandelt heute über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF wegen unterlassener Beitragserhöhung. Bau eines Baumhauses gegen eine Waldrodung unterfällt der Versammlungsfreiheit. Deutschpflicht im Freibad dürfte diskriminierend sein.
Thema des Tages
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht umgesetzte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die unabhängige Beitragskommission KEF hatte 2024 empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent zu erhöhen. Die Länder verweigerten jedoch eine Erhöhung u.a. mit Verweis auf Rücklagen in Höhe von einer Milliarde Euro. ARD und ZDF sehen hierin eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten, staatsfernen Finanzierungsverfahrens. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Länder nur gemeinsam und nur unter Angabe plausibler sozialer Gründe von der Empfehlung der Beitragskommission abweichen. Im Frühjahr diesen Jahres kam die KEF überraschend zu der neuen Empfehlung, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um lediglich 28 Cent und erst ab 2027 bedarfsgerecht sei. Obwohl sich der Finanzbedarf deshalb mittlerweile geändert hat, ist denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Grundgesetz im Vorjahr feststellt. SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Helmut Hartung) bringen Vorberichte.
Rechtspolitik
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Vertreter:innen von EU-Parlament und EU-Ministerrat einigten sich auf die Einführung des "Ja heißt Ja"-Prinzips bei Kindern und Jugendlichen. Sexuelle Handlungen an und mit einwilligungsfähigen Jugendlichen ohne Einwilligung sollen EU-weit strafbar sein. Außerdem soll EU-weit strafbar sein, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen. Auch soll einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu verbreiten. spiegel.de berichtet.
Barrierefreiheit: In einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) kritisierte Britta Schlägel vom Deutschen Institut für Menschenrechte, dass der aktuelle Entwurf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verletze. Schlägel moniert fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei BGG-Verstößen sowie die Regelung, dass private Unternehmen nur zur Barrierefreiheit verpflichtet sein sollen, wenn dadurch keine "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" entstehe. Der Handelsverband Deutschland findet es hingegen richtig, dass es keine allgemeine Pflicht zur Barrierefreiheit geben soll, so die taz (Jule Frank).
Heizung: In einer Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses zum Gebäudemodernisierungsgesetz äußerte Rechtsanwalt Remo Klinger verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen widerspräche der grundgesetzlich gebotenen baldigen Klimaneutralität. Es berichten SZ (Michael Bauchmüller) und taz (Anja Krüger).
Derweil sieht ein von der Unionsfraktion beauftragtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Johann-Christian Pielow keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Pielow ist der Auffassung, dass die im Klimabeschluss statuierte die Pflicht des Staates, auch die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, nicht zu einem "absoluten Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten" führe. Das Hbl (Daniel Delhaes/Klaus Stratmann) berichtet.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) ordnet Rechtsprofessorin Judith Froese die aktuelle Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz ein. Im Gesetzgebungsverfahren seien viele Folgefragen, die mit einer Änderung des Geschlechtseintrags einhergehen, ausgelagert worden. Die Einführung einer Missbrauchsklausel sei kompliziert, weil Missbrauch abstrakt anhand objektiver Anhaltspunkte definiert werden müsste, ohne dass eine Gesinnungs- oder Identitätsprüfung eingeführt werde.
Grenzkontrollen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Leon Züllig und Rechtsprofessor Stefan Salomon analysieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Anfang Juni veröffentlichte Stellungnahme der EU-Kommission zur Verhältnismäßigkeit von Schengen-Binnengrenzkontrollen. Wenngleich die Kommission die fehlende detaillierte Risikobewertungen der deutschen Regierung bemängelt, befasse sich die Stellungnahme nicht mit dem "deutschen Elefanten im Raum", der Frage der EU-Rechtswidrigkeit deutscher Grenzkontrollen. Statt ergangene deutsche Urteile anzusprechen, "tänzelt die Kommission peinlich herum" und ziehe sich "aus ihrer Rolle als Hüterin der Verträge zurück".
KI-Suchmaschinen: Im FAZ-Einspruch fordert Christian Mihr (Reporter ohne Grenzen), die Pressefreiheit in Zeiten von KI-Suchmaschinen neu zu denken. Staatliche Regeln seien hier keine Bedrohung der Informationsfreiheit, sondern müssten ein "Recht auf verlässliche Information" erst durchsetzen. Er denkt an Transparenzpflichten für Algorithmen und eine Pflicht zur Nichtdiskriminierung von Medien, die nachweisbar nach journalistischen Standards arbeiten.
DAT: Nun berichtet auch njw.de (Tobias Freudenberg) vom diesjährigen Anwaltstag, der Anfang Juni stattfand. Stefan von Raumer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, forderte unter anderem einen Anwaltszwang bei Streitwerten ab 5.000 Euro und eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Justiz
VG Darmstadt zu Baumhaus-Mahnwache: Eine einmonatige Dauermahnwache, die gegen die Rodung von Waldflächen protestiert, darf auch bauliche Anlagen wie ein Baumhaus errichten. Dies sei von der Versammlungsfreiheit geschützt, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt. Um das Baumhaus zu errichten, dürften die Protestierenden auch Äxte, Beile, Sägen und Drahtseile mitbringen, so die Eilentscheidung aus der vorigen Woche. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Provisionsverbot für Hausverwaltung: Eine Hausverwaltung darf für die Neuvermietung von Wohnungen, die sie selbst verwaltet, weder von Mieter:innen noch von Eigentümer:innen eine Maklerprovision verlangen. Mit Mitte Mai ergangenem Urteil stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die entsprechende Norm des Wohnungsvermittlungsgesetzes aufgrund des eindeutigen Wortlauts auch Provisionsansprüche der Hausverwaltung gegenüber Vermieter:innen ausschließt. beck-aktuell berichtet.
BAG zu Verdachtsanhörung im Urlaub: Erlangt ein Arbeitgeber Kenntnis über Umstände, die die Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers begründen, ist er gehalten, ihn auch während des Erholungsurlaubs zum Zwecke einer beabsichtigten Verdachtsanhörung zu kontaktieren. Andernfalls riskiert er, dass die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist der außerordentlichen Kündigung abläuft, so das Bundesarbeitsgericht im Dezember. Die kurze Frist diene der möglichst raschen Aufklärung. Rechtsanwalt Artur Kühnel erläutert die Entscheidung im Expertenforum Arbeitsrecht.
VGH Bayern zu Grenzkontrollen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Leon Züllig analysiert auf dem Verfassungsblog die Anfang April ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut für rechtswidrig erachtete. Der VGH Bayern gehe in dieser Entscheidung "über sein vorangegangenes Urteil hinaus", indem er konstatiere, dass die Überlastung der Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge "Folge jahrelange andauernder Migrationsbewegungen und keine neue ernsthafte Bedrohung" seien. Die "nüchterne Überprüfung des migrationsbedingten Überforderungsnarrativs und der schärfer werdende Ton deuten an, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit sich nicht weiter von der Bundesregierung auf der Nase herumtanzen lässt", so Züllig.
OLG Köln zu Anerkennung der Urheberschaft: Der Deutsche Fernsehpreis muss Pablo Ben Yakov, den Co-Regisseur der TV-Serie "Kaulitz & Kaulitz", im Nominierungstext für den Fernsehpreis 2025 als Mitregisseur auf der Homepage nennen. Damit bestätigte das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz, dass Ben Yakov ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung des Nominierungstextes ohne seine Nennung zusteht. Das Urheberrechtsgesetz sei bereits bei einem konkreten Bezug zu einem bestimmten Werk anwendbar, ohne dass es einer Werknutzung bedürfe, wie LTO die Begründung des Gerichts zusammenfasst.
OLG Köln zu Rabattwerbung/Rewe: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage wegen vermeintlich irreführender Rabatt-Werbung in der Rewe-App gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Köln in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hatte, dass es entgegen des erstinstanzlichen Urteils die Rechtsauffassung von Rewe teile. Die Verbraucherschützer:innen hatten moniert, die Darstellung in der App sei irreführend, weil neben einigen Produkten nicht der Produktpreis, sondern ein Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags angezeigt wurde. Das OLG Köln sah jedoch keine weitergehende Verpflichtung Rewes zur Preisangabe, so FAZ und beck-aktuell.
OLG Stuttgart zu Zurückbehaltung von Abschlussurkunde: Eine private Hochschule darf nicht pauschal Abschlussurkunden zurückbehalten, wenn Studienausweis oder Bücher noch nicht zurückgegeben wurden, so das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil von Mitte Mai. Die entsprechende AGB-Klausel sei unwirksam, weil sie der Hochschule ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht einräume und vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit unverhältnismäßig sei. beck-aktuell berichtet.
VG Berlin zu Zurückweisung an der Grenze: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert die Äußerungen des Welt-Autors Andreas Rosenfelder, das Verwaltungsgericht Berlin sei "Teil des Problems", weil nun auch eine zweite Kammer die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze als rechtswidrig einstufte. Der Vorwurf der "aktivistischen Justiz" laufe fehl; vielmehr fordere Rosenfelder selbst zu "regierungstreuem Aktivismus auf, der auf strafbare Rechtsbeugung hinausliefe". Zimmermann warnt vor einer "zunehmend zu beobachtenden Diskreditierung der Justiz, sobald diese nicht die gewünschten Urteile liefert", denn die "Untergrabung rechtsstaatlicher Institutionen markiert oft den Weg in eine unheilvolle Entwicklung".
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Im Vorfeld der für Freitag angekündigten Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen ruft spiegel.de (Julia Jüttner) die Zeugenaussagen verschiedener Betroffener in Erinnerung. So hatte eine Kinderkrankenschwester geschildert, wie sie ein stark am Kopf blutendes 12-jähriges Mädchen versorgt hatte; eine Nebenklägerin, die vom Angeklagten angefahren worden war, hatte ausgesagt, dass sie das Ausmaß der terroristischen Gewalttat erst beim Verlesen der Anklage habe erfassen können.
Strafjustizzentrum München: Im Münchner Strafjustizzentrum wird voraussichtlich am 25. Juni das letzte Mal verhandelt. Danach ziehen die darin beheimateten Gerichte in ein neues Gebäude. Anlässlich dessen lässt beck-aktuell einige Prozesse Revue passieren, die in dem geschichtsträchtigen Gebäude verhandelt wurden.
Recht in der Welt
USA - Gouverneur Tim Walz: Bundesrichter Patrick Schiltz hat die Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen Minnesotas Gouverneur Tim Walz und andere Funktionsträger des Bundesstaats, die den Demokraten angehören, für verfassungswidrig erklärt. Eine Vorladung des Ministeriums sei ungültig. Das Mininisterium hatte Walz vorgeworfen, die Politik der US-Einwanderungsbehörde ICE behindert zu haben. Das Bundesgericht war dem Ministerium nun vor, die Ermittlungen seien schikanös und dienten der Vergeltung, also verfassungswidrigen Zwecken. spiegel.de berichtet.
Kenia – Ebola-Klinik: Die taz (Simone Schlindwein) spricht mit Nora Mbagathi, der Leiterin des Katiba Instituts in Kenia, das erfolgreich ein Eilverfahren gegen die Eröffnung eines Quarantänezentrums für US-amerikanische Ebolapatient:innen durchführte. Die Verfassungsklage begründeten das Katiba Institut mit der "mangelnden Transparenz des Entscheidungsprozesses" und damit, dass "allen Menschen in Kenia das Recht auf Leben garantiert wird". Wenngleich Mbagathi bemängelt, dass die Regierung die Entscheidung des Gerichts ignoriere, sei positiv hervorzuheben, "dass die kenianischen Gerichte durchaus noch starke und unabhängige Institutionen sind".
Sonstiges
Strandbad nur für Deutschsprachige: Ein Schwimmbad in Halle/Saale gewährt künftig nur noch Deutschsprachigen Einlass. Der Chef des Strandbads begründete die Entscheidung damit, dass man sicherstellen müsse, dass die Besucher:innen die Baderegeln verstehen, so zeit.de und bild.de (Thomas Fischer).
spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) erläutert im Frage-Antwort-Format, dass es sich bei dem Kriterium der ausreichenden Deutschkenntnisse um eine mittelbare Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz handeln könnte. Die Diskriminierung dürfte nicht gerechtfertigt sein, weil ein komplettes Zutrittsverbot nicht notwendig sein dürfte, um die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten. So nutzten andere Schwimmbäder weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie Piktogramme oder mehrsprachige Aushänge.
Meinungsfreiheit: Nun schreibt auch die SZ (Ronen Steinke), dass die UN-Sonderberichterstatterin für die Meinungsfreiheit, Irene Khan, einen Bericht vorgelegt hat, in dem die Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland erstmals kritisiert wird. Die Meinungsfreiheit werde durch eine "exzessive Anwendung des Strafrechts insbesondere im Kontext von Engagement und Aktivismus in Bezug auf Palästina und das Klima" eingeschränkt. Der Bericht fordert eine klarere Beschränkung der Strafjustiz und des Verfassungsschutzes.
Wehrhafte Demokratie/Bürgermeisterwahl: Nachdem der rechtsextreme Kandidat Stefan Hartung bei der Bürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema nur knapp die Mehrheit verpasste, analysiert Rechtsprofessor Andreas Nitschke auf dem Verfassungsblog die verfassungsrechtlichen Grenzen der Wählbarkeit von verfassungsfeindlichen Bürgermeisterkandidat:innen. Als kommunale Wahlbeamt:innen komme Bürgermeister:innen "eine Art Zwitterstellung" zu. Nach herrschender Auffassung trete das Gebot der Verfassungstreue nicht gegenüber dem passiven Wahlrecht oder dem Demokratieprinzip zurück.
Strafverteidigung und KI: Rechtsprofessor Dominik Brodowski untersucht auf LTO die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverteidigung. Derzeit erlaube die Strafprozessordnung nur die Auswahl einer natürlichen Person als Verteidiger:in; die KI-Verordnung und die in § 43 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung enthaltene Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung setzten dem Einsatz von KI ebenfalls Grenzen. Innerhalb der Grenze der "Pflicht zur Überprüfung, Kontrolle und Verantwortungsübernahme" verbleibe der Strafverteidigung jedoch ein "breites Spielfeld", "rechtskonform mit KI zu experimentieren".
Wiedereinsetzung: Syndikusrechtsanwältin Anja Rohrbach schildert auf anwaltsblatt.de, wann bei einem Fristversäumnis ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sinnvoll ist und wann eine anwaltliche Haftung droht.
Das Letzte zum Schluss
Zu langsam auf der Autobahn: Die Bielefelder Polizei nahm am Wochenende eine etwa fußballgroße Schildkröte an sich, die auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn unterwegs war, und brachte sie in einen nahegelegenen Tierpark. Da die Schildkröte vermutlich ausgesetzt wurde, wies die Polizei laut spiegel.de darauf hin, dass das Aussetzen von Haustieren verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen kann.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60256 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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