Norwegisches Gericht sprach den Sohn von Norwegens Kronprinzessin u.a. der Vergewaltigung schuldig. Verein kündigt Verfassungsklage gegen Reform der Grundsicherung an. Amtszeit des ungarischen Regierungschefs wird auf 8 Jahre begrenzt.
Thema des Tages
Norwegen – Marius Borg Høiby: Ein Gericht in Oslo verurteilte Marius Borg Høiby, den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, zu vier Jahren Haft. Das Gericht befand 34 der 40 Anklagepunkte – darunter zwei von vier angeklagten Vergewaltigungen sowie Körperverletzungs-, Vandalismus- und Drogendelikte – für erwiesen. Videoaufnahmen belegten, dass Høiby in eine schlafende Frau eingedrungen war. Die Verteidigung hatte gefordert, Høiby gänzlich von den Vergewaltigungsvorwürfen freizusprechen und lediglich eineinhalb Jahre Haft für einige Gewalt- und Drogendelikte zu verhängen, während die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten plädiert hatte. Høiby legte inzwischen Berufung gegen das Urteil ein. Es berichten SZ (Kerstin Lottritz), FAZ (Julian Staib), taz (Anne Diekhoff), Welt (Per Hinrichs), LTO, spiegel.de (Jan Petter), focus.de, zeit.de (Yannick von Eisenhart Rothe) und bild.de (Esther Bauerle/Bettina von Schimmelmann). Die nach der Urteilsverkündung beantragte Freilassung aus der Untersuchungshaft aufgrund des Gesundheitszustands seiner Mutter lehnte das Gericht ab, so spiegel.de.
Rechtspolitik
Grundsicherung/Sanktionen: Im Interview mit der taz (Susanne Memarnia) moniert Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins "Sanktionsfrei", die am 1. Juli in Kraft tretende verschärfte Sanktionsmöglichkeit bei der Grundsicherung als verfassungswidrig. Eine vollständige Streichung der Leistungen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur möglich, wenn "jemand ein unmittelbar vorliegendes Arbeitsangebot ablehnt, wenn also quasi der Vertrag schon zur Unterschrift vorliegt und man ablehnt". Die Novelle sehe hingegen vor, dass alle Leistungen bereits dann gestrichen werden können, wenn jemand dreimal nicht mehr zum Termin beim Jobcenter erscheint. Der Verein werde hiergegen klagen.
Extremistische Schöff:innen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um das Schöffenamt vor Rechtsextremist:innen zu schützen. Der Entwurf soll gesetzlich klarstellen, dass Schöff:innen sich verfassungstreu verhalten müssen. Wenngleich das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 konstatiert hatte, dass Personen, bei denen berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, nicht zu ehrenamtlichen Richter:innen berufen werden dürfen, werde dies in den Ländern unterschiedlich streng geprüft, so LTO.
Ausländerwahlrecht: Rechtsprofessor Tarik Tabbara plädiert auf dem Verfassungsblog für eine "offene Debatte zum Wahlrecht für Inländer*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit". 1990 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es "der demokratischen Idee entspreche, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen" und den Gesetzgeber darauf verwiesen, die Kongruenz durch ein liberalisiertes Staatsangehörigkeitsrecht herzustellen. Da sich "der Weg über das Staatsangehörigkeitsrecht als nicht tragfähig zur Einhegung des Repräsentationsproblems erwiesen hat" und sich der Anteil der in Deutschland lebenden Ausländer:innen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, auf 14 Prozent verdoppelt habe, sei es "höchste Zeit, über die entstandene demokratische Repräsentationslücke eine gesellschaftliche und politische Diskussion zu führen". Das Bundesverfassungsgericht könne "grundlegende Veränderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen auch ohne textliche Veränderungen des Grundgesetzes verarbeiten" – schließlich stehe "nirgends im Grundgesetz, dass nur deutsche Staatsangehörige wählen dürfen".
Verfassungsschutz/Altersgrenze: Laut bild.de (Hildeburg Bruhns u.a.) will Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) die grundsätzliche Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz von 14 auf zwölf Jahre senken. Derzeit können die Daten Unter-14-Jähriger nur in besonders schweren Fällen erfasst werden; es gelten strenge Kontroll- und Löschpflichten.
Jumiko – Politikerbeleidigung: Nun schreiben auch SZ (Robert Roßmann) und bild.de (Wolfgang Ranft) über den Vorschlag der Justizministerkonferenz der Länder, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung in § 188 StGB auf Kommunalpolitiker:innen zu beschränken.
Die Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy zeigt sich im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) besorgt darüber, dass Verfahren nach § 188 StGB "häufiger zu werden scheinen und oft Äußerungen betreffen, die auch als Machtkritik verstanden werden können". Die Forschung lege nahe, dass "strengere Strafandrohungen Debatten nicht verbessern". Stattdessen seien alle gefordert; gerade Politiker:innen sollten "im öffentlichen Raum mit gutem Beispiel vorangehen", um "einer pluralistischen Demokratie besser gerecht" zu werden.
Jumiko-Ergebnisse: Nun stellt auch anwaltsblatt.de (Christian Rath) die wichtigsten Ergebnisse der Justizministerkonferenz vor und analysiert, dass seit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz die CDU/CSU-geleiteten Landesjustizministerien in der Jumiko eine 9‑zu‑7‑Mehrheit haben, die sich bereits in manchen Abstimmungsergebnissen niedergeschlagen habe.
Strukturierter Parteivortrag: Richter Niklas Andressen moniert auf anwaltsblatt.de, dass der Austausch ungeordneter Schriftsätze im Zivilprozess häufig die Effizienz der Verfahren mindere. Andressen spricht sich für das Konzept des strukturierten Parteivortrags als gesetzliche Vorgabe aus. Das "qualitativ bessere Verfahrensergebnis" diene den Interessen der Parteien und "belohnt sie dafür, dass sie Freiheitsbeschränkungen und einen etwaigen Mehraufwand hinnehmen müssen". Der Autor stellt hier die Ergebnisse seiner Dissertation vor.
Justiz
BVerfG – Abschaffung der Stoffstrombilanz-VO: Im Vorfeld der heutigen mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Sachen Stoffstrombilanz-Verordnung erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Konrad auf beck-aktuell, dass es bei dem Organstreitverfahren um "fundamentale Fragen zur Gewaltenteilung und Klagerechten der Opposition" gehe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag moniert, der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) habe parlamentarische Mitwirkungsrechte beschnitten, indem er entgegen eines einfachgesetzlichen Vorbehalts, den Bundestag zu beteiligen, die Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 mit einer Aufhebungsverordnung außer Kraft gesetzt hatte. Die Karlsruher Richter:innen werden klären müssen, ob die in Art. 80 GG enthaltene Möglichkeit, die Exekutive qua Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen zu ermächtigen, "von der Schranke für den Gesetzgeber zu einem justiziablen Kontrollrecht umgedeutet" werden könne.
OVG NRW zu Internetdrosselung: Mobilfunkanbieter dürfen vorerst weiter die Geschwindigkeit des Internets bei sogenannten Heavy Usern drosseln, wenn eine Funkzelle überlastet ist. Damit lehnte das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag der Bundesnetzagentur ab, Mobilfunkanbietern die Verwendung einer entsprechenden AGB-Klausel zu verbieten. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, die AGB-Klausel verletze die in der EU-Internetverordnung kodifizierte Pflicht, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Da das OVG Münster die Rechtsfrage in der Hauptsache voraussichtlich dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wird und die Rechtslage somit unklar ist, entschied es aufgrund einer Interessenabwägung zugunsten der Mobilfunkanbieter, weil die Klausel irreversibel aus den Verträgen gestrichen werden müsste, würde das Klauselverbot ab sofort gelten. Es berichten LTO, wdr.de (Philip Raillon), spiegel.de und beck-aktuell.
OLG Hamburg – Ulmen vs. Spiegel: LTO (Felix W. Zimmermann) schreibt, dass das Landgericht Hamburg in seiner Eil-Entscheidung von Anfang Mai, die Spiegel‑Berichterstattung zu Christian Ulmen sei zulässig, den Schutz der besonderen Vertraulichkeit der Kommunikation mit einem Strafverteidiger verkannt habe. Das Nachrichtenmagazin zitiere aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger, dem gegenüber er die Vorwürfe gesteht. Indes müsste die Veröffentlichung eines Geständnisses gegenüber einem Strafverteidiger für Medien "unter konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich tabu sein". Innerhalb der nächsten drei Wochen dürfte das Hanseatische Oberlandesgericht über die Beschwerde von Ulmen gegen die Entscheidung des LG Hamburg befinden.
VG Berlin zu Beförderung von AfD-Politiker: Die Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung begründet Zweifel an der Verfassungstreue eines Anwärters für den gehobenen Polizeidienst. Deshalb durfte die Stadt Berlin die Zusage widerrufen, einen Polizeivollzugsbeamten in den gehobenen Dienst einzustellen, so das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Anwärter, der sein Mandat kurz nach dem Widerruf der Einstellungszusage niederlegte, habe sich nicht glaubhaft von der AfD Brandenburg distanziert, die seit 2025 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
LG Flensburg zu Störung des Hausfriedens: Einem Mann, der wohl in Reaktion auf Lärmstörungen seiner Nachbarin teils stundenlang an die Decke geklopft hatte, darf nicht einfach wegen Ruhestörung außerordentlich gekündigt werden, so das Landgericht Flensburg mit Urteil von Mitte April. Sobald mehrere Parteien an einer Störung des Hausfriedens beteiligt sind, müsse die Vermieterin "niedrigschwellige Bemühungen" anstellen, um die hauptverantwortliche Person ausfindig zu machen. beck-aktuell berichtet.
AG Berlin-Mitte zu rassistischer Polizeikontrolle: Betroffene können auch wegen verdachtsabhängiger Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verlangen, wenn sie aufgrund einer rassistischen Zuschreibung diskriminiert werden, so das Amtsgericht Berlin-Mitte. Damit gab es der Klage eines Schwarzen Mannes statt, der von der Berliner Polizei kontrolliert wurde, die nach einem mutmaßlichen Drogendealer fahndete. Da das "Merkmal der Frisur nicht übereingestimmt" hatte – der Betroffene hatte eine Kurzhaarfrisur, die gesuchte Person "Rastalocken" –, hielt es das Gericht für "überwiegend wahrscheinlich", dass die Beamten "dem Merkmal der Hautfarbe" im Rahmen des Abgleichs mit der Täterbeschreibung ein "dominierendes Gewicht beigemessen" haben. Für die rechtswidrige Datenabfrage erhält der Betroffene nun 500 Euro Entschädigung vom Land Berlin, so LTO (Max Kolter).
StA Frankfurt/M. – Übernahme der Commerzbank: Der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Marktmanipulation und der Irreführung im Zusammenhang mit einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch den italienischen Finanzkonzern Unicredit erstattet. Es berichten SZ (Meike Schreiber/Claus Hulverscheidt), FAZ, Hbl (Hannah Krolle/Andreas Kröner) LTO (Stefan Schmidbauer) und bild.de (Marcel Auermann).
Recht in der Welt
Ungarn – Ministerpräsident: Ungarns Parlament stimmte für eine Verfassungsänderung, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre und damit auf höchstens zwei volle Legislaturperioden beschränkt. Viktor Orbán, der das Amt insgesamt zwanzig Jahre lang ausgeübt hatte, kann nach dieser Maßgabe nie mehr Ministerpräsident werden, wie spiegel.de und zeit.de schreiben.
Ungarn – Transformation: Historiker Hubertus Knabe mahnt in der Welt, dass Ungarns neue Regierung "grundlegende Regeln des Parlamentarismus außer Kraft setzt", weil sie ein Gesetzpaket vorgelegt habe, das "unter Zeitdruck erheblich weitreichende Eingriffe" durchsetze. Demnach sollen zahlreiche Institutionen ersatzlos abgewickelt werden, Spitzenpolitiker:innen und -beamt:innen verpflichtet werden, der ungarischen Integritätsbehörde ihre privaten Vermögensverhältnisse offenzulegen, und Sanktionen gegen Amtsträger:innen eingeführt werden, die wesentliche Fakten vorsätzlich verschweigen oder verfälschen.
USA – Krieg gegen Iran: Die USA und der Iran haben sich auf ein vorläufiges Rahmenabkommen geeinigt, das den Grundstein für weitere Verhandlungen bilden soll. Nach der für Freitag angesetzten Unterzeichnung des Abkommens soll die Straße von Hormus wieder geöffnet werden. Der Plan des Iran, nach einer Übergangsfrist von 60 Tagen Gebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus zu verlangen, verstoße jedoch gegen den seevölkerrechtlichen Grundsatz des Rechts der friedlichen Durchfahrt, so LTO.
Großbritannien – Palestine Action: Die britische Regierung darf die propalästinensische Protestgruppe "Palestine Action" auf Grundlage eines Antiterrorgesetzes verbieten, so ein Berufungsgericht in London, das der Regierung in zweiter Instanz Recht gab. Das Verbot sei ein verhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, da die Gruppe offen zu Gewalt aufrufe, die Terrorismus gleichkomme. Die Aktivist:innen hatten unter anderem Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht und einen Millionenschaden in einer Fabrik des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems angerichtet. Es berichten taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) und spiegel.de.
Großbritannien – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Nach dem Vorbild Australiens will Großbritannien die Nutzung zahlreicher sozialer Netzwerke für Kinder unter 16 Jahren sperren. Darüber hinaus sollen künftig Funktionen wie Live-Streaming und die Kommunikation mit Fremden gesperrt werden. Es berichten FAZ (Johannes Leithäuser), Hbl (Torsten Riecke) und spiegel.de.
Für Josefine Fokuhl (Hbl) ist eindeutig, dass Sucht Teil des Geschäftsmodells von Tech-Konzernen sei. Plattformbetreiber dürften jedoch nicht durch ein Verbot aus der Verantwortung genommen werden. Statt mehr Regulierung bräuchte es eine konsequentere Durchsetzung der Regeln.
Sonstiges
Ferienjobs: Anlässlich der anstehenden Sommerferien erläutert Rechtsanwalt Lucas Arrigo Gropengießer auf LTO, was arbeitsrechtlich bei der Beschäftigung von Schüler:innen und Studierenden zu beachten ist. So erwerben Ferienjobber:innen grundsätzlich Urlaubsansprüche; Praktika sind – außer etwa Pflicht- oder Berufsorientierungspraktika – mindestlohnpflichtig.
Schlink im Interview: Der Autor, Rechtsprofessor und ehemalige Landesverfassungsrichter Bernhard Schlink spricht mit dem FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert/Reinhard Müller) über Gerechtigkeit, die Verjährung von Straftaten, die AfD und das Völkerrecht.
Das Letzte zum Schluss
Tarnkleidung WM-Maskottchen: Weil ein mutmaßlicher Drogenhändler ein "eingefleischter Fußballfan" sei, wählten Mitglieder einer peruanischen Spezialeinheit eine etwas andere Tarnkleidung, um ihn zu verhaften. Wie bild.de (Simone Bischof) schreibt, verkleideten sie sich als WM-Maskottchen, um sich dem Drogenhändler zu nähern, ohne einen Verdacht zu erregen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60214 (abgerufen am: 08.08.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag