Der designierte BVerwG-Präsident Malte Graßhof sagt aus gesundheitlichen Gründen ab. Meta hatte Falschbehauptungen auf Facebook nicht schnell genug gelöscht. Durfte ein Jobcenter-Mitarbeiter wegen öffentlicher Kritik gekündigt werden?
Thema des Tages
BVerwG-Präsident: Nach Informationen von LTO (Christian Rath) hat Malte Graßhof, aktueller Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und designierter Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, seine Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen. Er traue sich das Fernpendeln nach Leipzig nicht zu, weil eine überwunden geglaubte orthopädische Erkrankung zurückgekehrt sei. Graßhof sollte an diesem Mittwoch im Richterwahlausschuss zum BVerwG-Richter gewählt werden, um sodann von der Bundesjustizministerin als BVerwG-Präsident vorgeschlagen und vom Kabinett bestätigt zu werden. Die Amtszeit des bisherigen BVerwG-Präsidenten Andreas Korbmacher endete bereits am 31. Mai; vorerst hat die Vizepräsidentin Susanne Rublack die Leitungsposition übernommen. Die ebenfalls für Mittwoch angesetzte Wahl von Karin Angerer, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs werden soll, soll wie geplant stattfinden.
Rechtspolitik
Online-Klage: Rechtsprofessorin Marie Herberger stellt auf anwaltsblatt.de die Ende 2025 geschaffene Möglichkeit des digital unterstützten Gerichtsverfahrens vor, das bei Klagen vor bestimmten Amtsgerichten möglich ist. Herberger prognostiziert, dass kaum Bürger:innen das Online-Verfahren nutzen werden, da es nicht nutzerfreundlich ausgestaltet sei und es nur wenige Pilotgerichte gebe, an denen es erprobt werde. Außerdem gebe es wenig Anreize für die Anwaltschaft, weil in dem Online-Verfahren ohne mündliche Verhandlung und damit ohne Terminsgebühr entschieden werden kann.
Resilienz der Justiz: Andreas Rosenfelder (Welt) kritisiert, dass der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sich dafür ausspricht, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, indem das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften abgeschafft und die Mitsprache der Politik bei der Richterberufung beschränkt wird. Es sei eine "Anmaßung", dass die Judikative "jene Regeln selbst in Auftrag gibt, für deren Anwendung sie zuständig ist". Dies komme einer "Entmachtung der Wähler" gleich.
Sanktionen gegen Russland: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Maxima Hubbes erklärt auf dem Verfassungsblog das im jüngsten Sanktionspaket gegen Russland enthaltene "prozessrechtliche Novum" einer Anti-Suit Injunction (ASI), die vertraglich vereinbarte Streitbeilegungsmechanismen vor russischer Prozessführung schützen soll. Die ASI löse Zuständigkeitskonflikte durch ein für die prozessführende Partei geltendes gerichtliches Verbot, sich eines bestimmten Forums zu bedienen. Die Effektivität des ASI hänge jedoch davon ab, dass die gegnerische EU-Partei die finanzielle Sanktion auch realisieren könne.
Migration und Arbeit: Im FAZ-Einspruch positioniert sich Holger Kolb vom Sachverständigenrat für Integration und Migration gegen den Vorschlag von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, arbeitenden Asylbewerber:innen unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens ein Bleiberecht zu geben. Der Vorstoß entwerte das "komplexe, formalisierte Verfahren der Erwerbsmigration" und weiche die Trennung zwischen Arbeits- und Asylmigration auf "– mit absehbaren Folgen für Systematik, Akzeptanz und Steuerungsfähigkeit des Rechts."
Asylleistungen: Die Bundesregierung will Geflüchteten weiterhin geringere Asylleistungen zahlen, wenn sie in Sammelunterkünften leben, so die Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums auf die kleine Anfrage eines Grünen-Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2022 entschieden, dass die Absenkung der Leistungen von Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften mit der Begründung, sie würden gemeinsam mit den anderen Bewohner:innen wirtschaften, verfassungswidrig sei. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die BVerfG-Entscheidung abgesenkte Leistungen auf Grundlage eines anderen Paragrafen betreffe, so die taz (Frederik Eikmanns).
Antidiskriminierung: Rechtsanwältin Gina Susann Kriwat stellt im Expertenforum Arbeitsrecht den Gesetzentwurf für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett Anfang Mai beschlossen hat. Demnach soll unter anderem der Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden, während das Problem der sogenannten AGG-Hopper ungeklärt bleibe.
Biometrische Gesichtserkennung: Rechtsprofessor Christoph Degenhart warnt auf njw.de, dass aktuelle Gesetzvorhaben von Bund und Ländern zum biometrischen Abgleich mit Fotos aus dem Internet "ungeachtet aller vorgesehenen Sicherungen" Persönlichkeitsrechte bedrohen. Bereits mit der Erfassung und Auswertung der Daten werde angesichts der "Streubreite und der verdeckten Vornahme" erheblich in die Grundrechte eingegriffen. Werde die "Person des Individuums in bloße biometrische Daten zerlegt", drohe sie – entgegen der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG – "zum Objekt informationeller staatlicher Begierde" zu werden.
Digitaler Euro: Der Doktorand Cedric Meier plädiert auf dem Verfassungsblog dafür, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines digitalen Euro als "Projekt demokratischer Selbstbehauptung" zu sehen. "Soll der Digitale Euro die bestehenden Machtstrukturen des Geldsystems nachhaltig transformieren, sind die privaten Akteure des Geldsystems notwendig zu entmachten. Wird der Digitale Euro dagegen so zahm ausgestaltet, dass er bloß kein privates Geschäftsmodell gefährdet, kann man sich seine Einführung auch direkt sparen."
Justiz
LG Frankfurt/M. zu Falschbehauptung auf Facebook/Ordnungsgeld: Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, weil Facebook eine gerichtliche Anordnung 15 bzw. 17 Tage lang nicht befolgte, Falschbehauptungen auf Facebook über einen im Gazastreifen eingesetzten israelischen Soldaten zu löschen. Dieser Zeitraum wiege "im modernen Medienzeitalter schwer, wenn unter Verwendung von Klarnamen und Bildnissen Falschvorwürfe dieser Intensität verbreitet werden", so das Landgericht Frankfurt/M. Das Argument von Meta, die Löschung habe aufgrund komplexer interner Prüfprozesse und Sprachbarrieren länger gedauert, wertete das LG Frankfurt/M. schulderhöhend, weil Meta damit eine strukturelle Fehlorganisation einräume, die es unmöglich mache, Gebote unverzüglich zu befolgen. Es berichten FAZ (Elena Zompi), LTO, spiegel.de und zeit.de.
VGH BaWü zu Auswahl für Rechtsprofessur: Enthält die Ausschreibung für eine Rechtsprofessur keine zwingenden Angaben zur gewünschten Examensnote oder zu Forschungsarbeiten, darf ein Bewerber in einem abgestuften Auswahlverfahren nicht auf erster Stufe wegen vermeintlich zu schlechter Noten oder Arbeiten ausgeschlossen werden, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Ende April. Die in der Ausschreibung genannten Kriterien seien verbindlich, weil dies den Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber:innen sichere. beck-aktuell berichtet.
OLG Hamm zu Streitwertgrenze/PKH: Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist nicht maßgeblich für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm von Mitte April. Die Übergangsvorschrift der zum 1. Januar eingeführten Erhöhung der Streitwertgrenze knüpfe lediglich an die Anhängigkeit der Klage an, nicht aber an die Anhängigkeit des PKH-Antrags. Maßgeblich für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts sei der Zeitpunkt, in dem die Klage tatsächlich erhoben wird. beck-aktuell berichtet.
OLG Düsseldorf zu IS-Messerangriff in Bielefeld: Laut zeit.de hat der Verteidiger des 36-jährigen Syrers Mahmoud Mhemed Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Mhemed vorige Woche wegen vierfachen versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
VG Düsseldorf zu Geschlechtswechsel für Beförderung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte Ende Mai den Antrag einer Polizeikommissarin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, mit dem sie die disziplinarrechtlichen Ermittlungen wegen mutmaßlichen Rechtsmissbrauchs stoppen wollte. Die Kommissarin hatte ihr Geschlecht wechseln lassen, im Kolleg:innenkreis jedoch erzählt, dies nur aus Karrieregründen getan zu haben, um so von der Frauenförderung zu profitieren. Das VG Düsseldorf entschied nun, dass zwar eine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht bestehe, wonach Disziplinarverfahren nicht ohne Grund gestartet werden dürfen, es jedoch in diesem Fall handfeste tatsächliche Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung gebe, so LTO.
VG Schwerin zu Walrettung: Auf dem Verfassungsblog analysieren nun auch Nina Kerstensteiner und Mareike Mittag, Postdoktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, sämtliche Eilanträge wegen der Versuche, den gestrandeten Wal Timmy trotz großer Qualen zu retten, mangels Antragsbefugnis abzulehnen. Sie monieren, dass ungeklärt bleibe, wer den verfassungsrechtlich in Art. 20a GG anerkannten Tierschutz im Konfliktfall durchsetzen dürfe.
Bekleben von Überwachungskameras: Ein nicht namentlich genanntes Gericht hat das Verfahren gegen einen Mann, der fünf Mal Überwachungskameras in Bahnhöfen mit Kaugummis beklebt hat, gegen Geldauflage eingestellt. GFF-Jurist David Werdermann erläutert gegenüber netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck), es liege keine Störung von öffentlichen Anlagen gem. § 316b StGB vor, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen sei und die Kameras im Rahmen ihres Hausrechts betreibe. Die temporäre Einschränkung von Kameras sei lediglich eine weniger hoch strafbewehrte Sachbeschädigung.
Recht in der Welt
Frankreich - Mord an Lyhanna: Justizminister Gérald Darmarnin hat angeordnet, dass bis zum 14. Juli alle vorliegenden 70.000 Strafanzeigen wegen Sexualstraftaten an Kindern überprüft werden müssen. Anlass ist der Mord an der 11-jährigen Lyhanna. Gegen den Hauptverdächtigen Jerome B. lagen Strafanzeigen wegen Sexualstraftaten vor, die wohl nicht hinreichend bearbeitet worden waren. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.
Tschechien – Marla-Svenja Liebich: Neonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Pilsen eingelegt, Liebich von Tschechien nach Deutschland auszuliefern. Außerdem hat sie einen Befangenheitsantrag gegen die entscheidende Richterin gestellt. Liebich behauptet, sie befürchte, ihre in Deutschland anstehende Haftstrafe wegen Volksverhetzung in einem deutschen Männergefängnis absitzen zu müssen und dort ums Leben zu kommen. Das Oberlandesgericht Prag wird nun über beide Beschwerden von Liebich entscheiden. Es berichten FAZ, LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Marco Dittmer).
EGMR/Türkei – Fußballtrainer Mourinho: Der frühere Trainer von Fenerbahçe Istanbul, José Mourinho, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen die Türkei eingelegt, weil er sich in seiner Meinungsfreiheit und seinem Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt sieht. Der Disziplinarausschuss des Türkischen Fußballverbands hatte eine Sperre und zwei Geldstrafen gegen den Fußballtrainer verhängt, da er sich Fans gegenüber unsportlich verhalten und scharfe Kritik an Schiedsrichtern geübt haben soll, so beck-aktuell.
USA – Einwanderungsanträge: Die pauschale und unbefristete Aussetzung der Bearbeitung von Einwanderungsanträgen ist rechtswidrig, so ein US-Bundesbezirksgericht. Der Richter kritisierte, dass die Aussetzungen nicht auf ein individuelles Fehlverhalten der Antragsteller:innen, sondern allein auf ihr Geburtsland zurückgeführt würden. Die US-Einwanderungsbehörde hatte angekündigt, "alle Ausländer aus allen problematischen Ländern" umfassend zu überprüfen, nachdem ein Afghane auf zwei Nationalgardist:innen geschossen hatte. beck-aktuell berichtet.
Sonstiges
Kündigung von Jobcenter-Mitarbeiter: Rechtsanwalt Michael Fuhlrott legt auf LTO dar, dass die Kündigung eines Jobcenter-Mitarbeiters, der ohne vorherige Erlaubnis in einer ZDF-Dokumentation über Missstände in Jobcentern sprach, unwirksam sein dürfte. Wenngleich Beschäftigte ihre Arbeitgeber auch öffentlich kritisieren dürften, sei die Meinungsfreiheit durch die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten begrenzt, zu denen insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zähle. Indes habe sich der seit etwa 20 Jahren beim Jobcenter tätige Mitarbeiter differenziert geäußert und bekannte Probleme thematisiert. Dass das Interview ohne arbeitgeberseitige Erlaubnis geführt wurde, dürfte lediglich eine abmahnungsrelevante Pflichtverletzung sein.
Harald Martenstein (bild.de) lobt den "Mut" des "Whistleblowers" und kritisiert die Kündigung. Eines der größten Probleme in Deutschland sei, "dass über manche Probleme nicht offen gesprochen werden soll".
Unfallursache Herzstillstand: Anlässlich des Falls einer Frau, die am Steuer einen 16-sekündigen Herzstillstand erlitt und deswegen in Dinslaken einen Unfall verursachte, bei dem zwei Kinder starben, prüft Richter Carsten Krumm auf beck-aktuell, ob eine fahrlässige Tötung durch die Fahrerin vorliegen könnte, die ein Jahr zuvor schon einen ähnlichen Unfall während eines Ohnmachtsanfalls verursachte: "Wenn der Unfallfahrerin ärztlich versichert wurde, fahrtauglich zu sein, und auch die Fahrerlaubnisbehörde ihre Eignungsprüfung positiv abgeschlossen hatte, dürfte der Fahrlässigkeitsvorwurf entkräftet sein."
KI-Transparenzpflichten: Die Rechtsanwält:innen Nico Kuhlmann und Greta Bockholdt erläutern auf beck-aktuell, dass Unternehmen gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen, wenn sie ihr Produkt fälschlicherweise als "AI-powered" bewerben. Umgekehrt müssen Unternehmen ihrer vor allem im AI Act kodifizierten Transparenzpflicht nachkommen, wenn KI eingesetzt wird.
Das Letzte zum Schluss
So auch nicht richtig: Weil ein betrunkener Mann nicht selbst mit dem Auto zur Tankstelle fahren wollte, um sich neues Bier zu kaufen, ließ er seinen elfjährigen Sohn ans Steuer. Nachdem Zeug:innen die Polizei verständigt hatten, stoppte diese das Auto und leitete ein Strafverfahren gegen den betrunkenen Vater ein, wie die FAZ schreibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60158 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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