Die juristische Presseschau vom 2. Juni 2026: Peter Magyar will Ungarns Prä­si­denten absetzen / Ent­gelt­tran­s­pa­renz muss warten / LG Pilsen zu Marla-Svenja Lie­bich

02.06.2026

Ministerpräsident Magyar plant Verfassungsänderung zur Enthebung u.a. von Präsident Tamás Sulyok. Frauenministerin Prien plant verspätete Umsetzung von EU-Richtlinie. Neonazi Liebich kann von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden.

Thema des Tages

Ungarn – Transformation: Ungarns neuer Ministerpräsident Péter Magyar will in der ungarischen Verfassung neue Verfahren schaffen, um Präsident Tamás Sulyok und andere aus der Fidesz-Zeit stammende Spitzen der wichtigsten Staatsinstitutionen aus dem Amt zu entfernen. Die Ungarn hätten bei der letzten Parlamentswahl für einen Systemwechsel gestimmt. Am Abend zuvor war ein Ultimatum ausgelaufen, das Magyar dem Staatspräsidenten und den Präsidenten des Verfassungsgerichts sowie des Obersten Gerichtshofs gesetzt hatte, um freiwillig zurückzutreten. Magyars Tisza-Partei hat im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit und kann damit die Verfassung ändern. Die FAZ (Alexander Haneke) berichtet.

Rechtspolitik

Entgelttransparenz: Das von Karin Prien (CDU) geführte Bundesfrauenministerium sieht vor, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie erst 2027 in ein deutsches Gesetz umgesetzt wird. Die dreijährige Umsetzungsfrist wird aber bereits am 7. Juni 2026 enden. Man wolle auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen Rücksicht nehmen, argumentierte das Ministerium. Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) kritisiert dies als "Milchmädchenrechnung", weil sich die geschlechterbedingte Lohnungleichheit später unter anderem durch Altersarmut zeige. Die taz (Amelie Sittenauer) berichtet.

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Die Aussetzung der Pflicht für 17- bis 45-jährige Männer, Auslandsreisen von mehr als drei Monaten zu melden, ist laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags rechtswidrig. Demnach konnte das von Boris Pistorius (SPD) geführte Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die Ende 2025 mit der Wehrdienstreform wieder eingeführte Meldepflicht nicht per Allgemeinverfügung aussetzen. Das Wehrpflichtgesetz enthalte zwar eine Ermächtigung, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu schaffen, jedoch keine Ermächtigung, den Vollzug des Gesetzes gänzlich zu stoppen. Pistorius sei verpflichtet, die rechtswidrige Allgemeinverfügung nach § 48 VwVfG zurückzunehmen. Das BMVg plane nun eine Gesetzesänderung, wonach die Meldepflicht wehrfähiger Männer für längere Auslandsreisen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden soll. Es berichten SZ (Georg Ismar), FAZ (Peter Carstens), LTO (Max Kolter) und zeit.de (Alena Kammer).

Wohnungsmiete: Leopold Zaak (SZ) fordert eine Abschaffung der Mietpreisbremse. Sie habe nicht dazu geführt, den Mietpreisanstieg zu stoppen, und führe zu einer Erstarrung des Mietwohnungsmarkts. Wer heute eine Wohnung hat, die eigentlich zu groß ist, bleibe darin wohnen, weil er nach einem Umzug viel mehr zahlen müsse.

Erbschaftsteuer: Anlässlich der Ende des Jahres anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob steuerliche Begünstigungen für betriebliches Vermögen verfassungskonform sind, skizziert Rechtsprofessor Gregor Kirchhof auf beck-aktuell den grundlegenden Reformbedarf der Erbschaftsteuer. Derzeit gebe es verschiedene verfassungsrechtliche Herausforderungen, darunter die sehr unterschiedlichen Steuersätze und zahlreichen Ausnahmen von der Steuerpflichtigkeit sowie die auf den Verkaufserlös ausgerichtete Bemessungsgrundlage, die liquide Erb:innen bevorteile. Man könnte entweder die Erbschaftsteuer ganz oder innerhalb der Kleinfamilie abschaffen oder einen erbschaftsteuerlichen Zuschlag zu den Ertragsteuern einführen, der die Erbschaft erst belastet, wenn daraus Gewinn generiert wird.

Jumiko – Geschlechtliche Selbstbestimmung: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni einen gesetzlichen Prüfmechanismus für das Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung stellen, der ein Eingreifen von Standesbeamt:innen bei "offenkundigem Missbrauch" ermöglichen soll. Bislang enthält das Gesetz ausdrücklich keine Kontrollmöglichkeit. Der FAZ (Finn Hohenschwert) liegt der Beschlussvorschlag vor.

Wenngleich Reinhard Müller (FAZ) anerkennt, dass es "Fälle gibt, in denen der Wechsel des bei Geburt festgestellten Geschlechts angezeigt sein kann" und dass "ein solches Verfahren niemals entwürdigend sein darf", sei das Selbstbestimmungsgesetz "eine absurde Hinterlassenschaft der Ampel". Die Möglichkeit eines Geschlechtswechsels durch Erklärung übersehe, dass die Rechtsordnung teils einschneidende Folgen wie die Wehrpflicht vom Geschlecht abhängig mache.

Betriebsverfassung: Rechtsprofessor Felix Hartmann plädiert auf dem Verfassungsblog dafür, den Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes wegen neuer Unternehmensstrukturen neu zu fassen. Statt des "des bisherigen Alles-oder-Nichts-Prinzips der Betriebsverfassung", der an einen einheitlichen Betriebsbegriff anknüpfe, könne eine "modulare Zuordnung der Mitbestimmungsrechte je nach Schutzrichtung und konkreter Betroffenheit" helfen, individuelle und kollektive Interessen effektiv zu verfolgen.

Geldwäsche: Rechtsanwältin Annemarie Bork stellt auf anwaltsblatt.de die Meldepflichten der Anwaltschaft nach dem Geldwäschegesetz und nach der seit dem 1. März geltenden Geldwäschemeldeverordnung dar. Bei unterlassener oder fehlerhafter Meldung drohe ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro.

EMRK/Migration: Nun analysiert auch die Doktorandin Lina Sophie Möller auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Mitte Mai vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedete Chișinău-Deklaration. Der Deklaration ging eine von Dänemark und Italien initiierte migrationsfeindliche Erklärung voraus, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe seine Kompetenzen überschritten. Während der finale Text der Deklaration vermutlich zum Preis der Einstimmigkeit einige der radikaleren Forderungen nicht mehr enthalte und die Unabhängigkeit des EGMR ausdrücklich bekräftige, bringe die Deklaration immer noch die Auffassung der Staaten zum Ausdruck, ihnen selbst stehe es zu, über den inhaltlichen Gehalt und die richtige Auslegung der Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention entscheiden zu können.

Justiz

BAG zu Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte: Rechtsanwältin Annika Lintz stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom November letzten Jahres vor, wonach eine tarifvertragliche Regelung unwirksam ist, die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte an dieselbe pauschale Wochenstundenzahl knüpft wie bei Vollzeit. Dabei handele es sich um eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.

OLG Düsseldorf zu IS-Messerangriff in Bielefeld: Der 36-jährige Syrer Mahmoud M., der im Mai 2025 feiernde Fußballfans mit einem Messer angegriffen hatte, muss wegen vierfachen versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung lebenslang in Haft. Die vier Opfer hätten nur überlebt, weil sie schnell Hilfe bekommen hätten, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an, weil M. laut einem Gutachter "dem IS treu ergeben" sei. Es berichten SZ (Christoph Koopmann), FAZ, Welt und spiegel.de.

OLG Braunschweig zu Billigung des russischen Angriffskriegs: Eine strafbewährte Billigung eines Angriffskriegs liegt auch dann vor, wenn Deutschland selbst nicht betroffen ist, so das Oberlandesgericht Braunschweig. Damit bestätigte es Mitte Mai die Verurteilung einer Internetnutzerin zu einer Geldstrafe, die den russischen Angriffskrieg befürwortete, wie beck-aktuell schreibt.

VG Hannover zu AfD Nds: Der niedersächsische Verfassungsschutz darf die AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen. Diese Einstufung entspricht der verbreiteten Bezeichnung "gesichert rechtsextremistisch". Die AfD Niedersachsen habe ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild, das sich gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richte. Damit lehnte das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag der niedersächsischen AfD gegen die Hochstufung ab, so SZ, spiegel.de, beck-aktuell und zeit.de.

LG Frankfurt/M. zu korrupter Staatsanwalt/Schadenersatz: Das Land Hessen hat keinen Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftspartner des korrupten Frankfurter Oberstaatsanwalts für vom Land erhaltene Vergütungen für Gutachten in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Das Landgericht Frankfurt/M. wies die Schadensersatzklage ab. Die Korruptionsstrafnormen des StGB seien keine Schutzgesetze im Sinne der zivilrechtlichen Haftung, weil sie das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität öffentlicher Ämter schützen sollen, nicht aber die Vermögensinteressen des Staats. Zwar sei der Untreuestraftatbestand ein Schutzgesetz, allerdings habe sich der Geschäftspartner nicht der Untreue strafbar gemacht. Als juristischer Laie habe er nicht erkannt, dass der Oberstaatsanwalt möglicherweise eine Pflicht zur Betreuung der Vermögensinteressen des Landes Hessen verletzt hatte. FAZ (Rainer Schulze) und LTO berichten.

VG Berlin zu Görlitzer Park: Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss vorerst wieder nachts offen bleiben, so das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Nach summarischer Prüfung ist die entsprechende Allgemeinverfügung der Berliner Senatsverwaltung formell rechtswidrig, weil die Senatsverwaltung zum Zeitpunkt des Erlasses noch keine Kompetenz hierzu gehabt habe. Grundsätzlich sei das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für den Vollzug des Grünanlagengesetzes zuständig. Eine entsprechende Ermächtigung der Senatsverwaltung trat erst im Juli 2024 in Kraft, die Allgemeinverfügung wurde jedoch bereits im März 2024 erlassen. Es berichten taz-berlin (Erik Peter), LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Simone Bischof).

ArbG Berlin zu Kita-Streiks: Die Gewerkschaft ver.di darf in Berlin Kitas bestreiken, um einen Tarifvertrag zu erreichen. Das Land Berlin hatte 2024 gegen solche Streikaufrufe geklagt, weil Berlin an einen bundesweit geltenden Tarifvertrag gebunden sei und daher keinen Tarifvertrag auf Landesebene abschließen dürfe. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun im Hauptsacheverfahren, das Risiko, dass das Land aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgeschlossen werde, trete hinter dem grundrechtlich geschützten Streikrecht der Gewerkschaften zurück. Damit kam das ArbG Berlin im Hauptsacheverfahren zu einer anderen Entscheidung als noch 2024 im Eilverfahren, so beck-aktuell.

ArbG Berlin zu Anrede nicht-binärer Person: Nun schreiben auch LTO und bild.de (Til Biermann/Johannes Schmitz) über ein Ende Mai ergangenes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das die AGG-Klage einer non-binären Person, die falsch angeredet worden war, wegen Rechtsmissbrauchs ablehnte. Am ArbG Berlin sind noch drei weitere Schadensersatzklagen dieser Person anhängig.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 53. Verhandlungstag im Block-Prozess sagte erneut die Israelin Keren Tenenbaum als Zeugin aus. Sie bekundete, zunächst beauftragt worden zu sein, Informationen für die Gerichtsverfahren zu sammeln. Erst später soll die physische Rückholung besprochen worden sein, wobei man keine Gewalt habe anwenden wollen. Am 11. Juni wird der Prozess fortgesetzt, so LTO (Jakob Hoffmann).

AG Flensburg zu "Hausverbot für Juden": Das Amtsgericht Flensburg verurteilte einen Ladeninhaber wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, weil er einen Zettel ins Schaufenster geklebt hatte, auf dem unter anderem stand. “Juden haben hier Hausverbot!!!”. Als Bewährungsauflage muss der 60-Jährige 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Der Angeklagte, der den Aushang im Ermittlungsverfahren damit gerechtfertigt hatte, dass alle ihm bekannten Jüd:innen für den Gaza-Krieg seien, gestand die Tat und zeigte Reue. Es berichten FAZ (Julian Staib), taz-nord (Esther Geißlinger), spiegel.de, LTO und beck-aktuell.

Laut bild.de (Franziska Ringleben) musste eine jüdische Besucherin der Gerichtsverhandlung ihre Kette mit Davidstern ablegen, bevor sie den Gerichtssaal betreten durfte. Ein Gerichtssprecher begründete dies mit der weiten Auslegung einer zuvor ergangenen richterlichen Anordnung, wonach nichts mitgeführt werden dürfe, das die Ordnung während der Sitzung stören könnte. Von bild.de befragte Rechtsanwälte monieren, dass diese Handhabung der Anordnung durch die Wachtmeister die Religionsfreiheit der Besucherin verkenne.

Recht in der Welt

Tschechien – Marla-Svenja Liebich: Das Landgericht Pilsen ordnete die Auslieferung der verurteilten rechtsextremen Person Marla-Svenja Liebich von Tschechien nach Deutschland an. Neonazi Liebich hatte angegeben, aus Angst, in ein Männergefängnis zu kommen, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Da noch eine entsprechende Ladung der Staatsanwaltschaft besteht, wird Liebich nach der Auslieferung zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, wo die Gefängnisleitung nach einem Antrittsgespräch über den weiteren Verbleib entscheiden wird. Liebich kann nun eine Beschwerde gegen die Entscheidung des tschechischen Gerichts einreichen. Das Amtsgericht Halle prüft derweil, ob Liebich den Geschlechtseintrag und Vornamen missbräuchlich hat ändern lassen. Es berichten LTO, spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de und bild.de (Jana Godau/Markus Langner).

PCA/Großbritannien – Asylverfahren in Ruanda: Der Ständige Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag hat die Schadensersatzforderungen von Ruanda gegen Großbritannien wegen des geplatzten Asyl-Deals zurückgewiesen. Mitte Mai entschied der PCA, dass Ruanda keinen Anspruch auf rund 115 Millionen Euro von Großbritannien verweigerter Entwicklungshilfe habe, da Ruanda bereits im November 2024 verbindlich auf diese Summe verzichtet hatte. Es berichten taz (Dominic Johnson) und LTO.

Österreich – Folter in Syrien: Am Landgericht Wien begann nun der Prozess gegen den ehemaligen syrischen Brigadegeneral Khaled H. H. soll in einem syrischen Gefängnis ein Foltersystem etabliert haben, um die Demokratiebewegung zu unterdrücken. Es berichten FAZ (Alexander Haneke) und zeit.de.

USA – Entschädigungsfonds: Die US-Regierung legt den von US-Präsident Donald Trump im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelten Entschädigungsfonds für Justizopfer vorerst auf Eis. Das Justizministerium erklärte, man akzeptiere eine Eil-Entscheidung der US-Bundesrichterin Leonie Brinkema, die man allerdings für falsch halte. Geklagt hatte unter anderem ein früherer Ermittler, der mit dem Angriff auf das Kapitol befasst war. Es war befürchtet worden, dass aus dem Fonds auch Angreifer auf das US-Kapitol für ihre Verurteilung entschädigt werden sollen. spiegel.de berichtet.

USA – Haftung von ChatGPT: Laut zeit.de hat der US-Bundesstaat Florida Klage gegen das KI-Unternehmen OpenAI und dessen Geschäftsführer Sam Altman eingereicht, weil ChatGPT Informationen an Kinder gegeben haben soll, die später Gewalttaten begingen. Mit der Klage ersucht Floridas Generalstaatsanwalt um Schadensersatz in Milliardenhöhe und eine gerichtliche Verpflichtung für OpenAI, den Umgang mit jüngeren Nutzer:innen zu ändern.

Sonstiges

Ehevertrag: Im Frage-Antwort-Format erläutert das Hbl (Katharina Schneider), welche Rechtslage ohne Ehevertrag gilt, welche Regelungen im Ehevertrag getroffen werden können und welche Kosten dadurch entstehen.

KI-Schriftsätze: Tobias Freudenberg (njw.de) befasst sich mit KI-generierten Schriftsätzen. Plötlzlich gebe es in Deutschalnd 80 Millionen Juristinnen und Juristen. Richter:innen und Anwält:innen müssten nun ihre Entscheidungen und Standpunkte noch besser erklären als bisher.

Steuerberater:innen: Die Doktorandin Hanna E. Weißer schildert auf LTO-Karriere die Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten als Steuerberater:in. Wenngleich die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen zeit- und kostenintensiv sei, lohne sich die Doppelqualifikation. Jurist:innen können das Steuerberaterexamen ablegen, wenn sie nach dem 1. Staatsexamen drei Jahre steuerliche Praxiserfahrung erworben haben, nach dem 2. Examen genügen zwei Jahre.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60107 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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