LG Verden verurteilte die frühere RAF-Terroristin Klette wegen Raubüberfallen. Bundesländer fanden Kompromiss zur Anrechnung bisheriger Bemühungen. Bundeskabinett brachte Strafrechtsverschärfungen zu Menschenhandel auf den Weg.
Thema des Tages
LG Verden zu Daniela Klette: Das Landgericht Verden hat die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette unter anderem wegen schweren Raubes, erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischer Erpressung und waffenrechtlicher Verstöße zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es für bewiesen an, dass Klette zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte überfallen und insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet hatte, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Das Gericht stützte sich vor allem auf sehr viele Fundstücke in Klettes Wohnung, etwa Waffen und Kleidung, die bei den Überfällen benutzt worden waren. Die Forderung der Staatsanwaltschaft, einen der Überfälle als versuchten Mord einzustufen und Klette deshalb zu 15 Jahren Haft zu verurteilen, lehnte das Gericht ebenso ab wie die Forderung der Verteidigung, Klette freizusprechen, weil es keine ausreichenden Beweise für eine Beteiligung Klettes gebe. Die Bundesanwaltschaft hat derweil im März diesen Jahres Anklage gegen Klette wegen dreier RAF-Anschläge zwischen 1990 und 1993 erhoben. Es berichten SZ (Jana Stegemann/Benedikt Warmbrunn), FAZ (Reinhard Bingener), taz (Nadine Conti), spiegel.de (Julia Jüttner), beck-aktuell, zeit.de (Nina Monecke) und bild.de (Stefan Sievering/Markus Langner).
Für Reinhard Müller (FAZ) ist das Urteil "gerecht". Der Rechtsstaat müsse "nüchtern, aber mit Nachdruck agieren", um dem Terrorismus keine "offenen Flanken" zu lassen. Wolfgang Janisch (SZ) thematisiert die "Mechanismen der Selbstlegitimation von Terrorismus", die Klette damit verwirkliche, dass sie sich selbst in allen Punkten freisprach und dabei auf die vorgebliche Schuld des 'repressiven' Systems verwies. Janisch ist verwundert, wie es den RAF-Terrorist:innen "gelungen ist, die gewaltige Kluft zwischen ihrer Gerechtigkeitsrhetorik und ihren kaltherzigen, brutalen Verbrechen zu überbrücken". Gereon Asmuth (taz) moniert die verpasste Chance, linke Geschichte und vor allem ihre kritisch zu sehende Seite aufzuarbeiten. Wenn Klette sich verwundert zeigt, dass Geldboten nicht besser für Überfälle ausgebildet sind, sei das kein Klassenkampf, sondern klassische Täter-Opfer-Umkehr. Ralph Große-Bley (bild.de) begrüßt das Urteil. Es sei jedoch ein schlechtes Zeichen, dass es "immer noch genug Linksextreme gibt, die Klette für all das feiern, was sie getan hat."
Rechtspolitik
Pakt für den Rechtsstaat: Nach Informationen von LTO (Markus Sehl) haben sich die Senats- und Staatskanzleichef:innen der Länder auf einen Kompromissvorschlag zum von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigten "Pakt für den Rechtsstaat" geeinigt. Der Pakt sieht eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von 240 Millionen Euro vor, damit die Länder bis 2029 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen schaffen. Der Ländereinigung zufolge sollen die Länder sich bereits geschaffene und besetzte Stellen aus zwei Jahren der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 auf die Erfüllung ihrer Selbstverpflichtung anrechnen lassen dürfen. Die Ländereinigung soll endgültig auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni beschlossen werden.
Menschenhandel: Das Bundeskabinett will in einem neuen § 232a StGB die Strafbarkeit von Menschenhandel verschärfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich künftig auch Kund:innen strafbar machen, wenn sie Leistungen von Personen in dem Wissen annehmen, dass diese Personen Opfer von Menschenhandel sind. Außerdem soll der Strafrahmen der Normen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung erhöht werden. Der Tatbestand des Menschenhandels soll zudem entsprechend europäischer Vorgaben auf Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat ausgeweitet werden. Es berichten SZ, LTO und beck-aktuell.
Ambulante Zwangsbehandlung von Betreuten: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten in Ausnahmefällen künftig auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein sollen. Im Sommer 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht mit knapper Mehrheit den derzeit geltenden absoluten Krankenhausvorbehalt für Zwangsbehandlungen beanstandet und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2026 zur Neuregelung gesetzt. LTO berichtet.
Wohnungsbau: Das Bundeskabinett hat eine Baugesetzbuch-Novelle für schnelleres und einfacheres Bauen beschlossen. Demnach sollen Planungsverfahren künftig digitalisiert und verkürzt werden. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt sollen Städte und Kommunen das "überragende öffentliche Interesse" am Wohnungsbau erklären können, um dem Bau gegenüber anderen Belangen wie dem Umwelt- und Denkmalschutz Priorität einzuräumen. Es berichten SZ (Tim Frehler), FAZ, taz (Jasmin Kalarickal), Hbl (Heike Anger/Silke Kersting), LTO und spiegel.de (Henning Jauernig).
Wahlrecht für Ausländer:innen: Die Linken wollen einen Antrag in den Bundestag einbringen, wonach alle Menschen, die mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, auf Bundes- und Landesebene wählen können sollen. Darin, dass derzeit etwa 14 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, "Steuern zahlen und trotzdem nicht wählen dürfen", sieht Clara Bünger, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, ein Demokratiedefizit. Für Unions-Fraktionsvize Günter Krings zeigt der Vorstoß der Linken, "wie weit sie von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entfernt" seien, weil das derzeitige Deutschenwahlrecht von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes erfasst sei. Stephan Brandner (AfD) meint, Demokratie basiere "nicht allein auf Anwesenheit, sondern auf Zugehörigkeit zu einem souveränen Staatsvolk". Die Welt (Kevin Culina) und bild.de (Daniel Peters) berichten.
Abschiebehaft: Ab dem 1. Juni bekommen Ausreisepflichtige, die im Abschiebegewahrsam sind, keinen kostenlosen Rechtsbeistand mehr. Dabei sei knapp die Hälfte der Inhaftierungen nicht ordnungsgemäß, so Rechtsanwalt Peter Fahlbusch gegenüber der Zeit (Marta Zamira Ahmedov). Die ehemalige BGH-Richterin Johanna Schmidt-Räntsch, die bis 2021 für Abschiebehaftsachen zuständig war, sagt, dass es eine Zeit gegeben habe, in der etwa 80 oder 90 Prozent der Abschiebehaft-Anträge, die am BGH geprüft wurden, rechtswidrig waren. Einige Betroffene verstünden aufgrund der Sprachbarriere und mangelnder Kenntnisse des deutschen Rechtssystems nicht, was passiere. Ohne Rechtsbeistand würden die Betroffenen möglicherweise zum bloßen Objekt ihres Verfahrens, so Schmidt-Räntsch.
Justiz
BGH zu militante Antifa/Lina E.: Lina E. muss nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen werden, so der Bundesgerichtshof. Mit Beschluss vom 6. Mai bestätigte der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, den Rest der Freiheitsstrafe von Lina E. zur Bewährung auszusetzen. E., die im Mai 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung der militanten Antifa zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, habe laut einem Gutachten "eine günstige Prognose", sich in Freiheit zu bewähren, insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt habe. spiegel.de, LTO, beck-aktuell, zeit.de und bild.de (Frank Klauss) berichten.
BGH zu Rechtsberatung: Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nach der Klageerhebung, müssen Anwält:innen ihre Mandant:innen darauf hinweisen. Es ist nicht ausreichend, dass sie erst dann über die geänderten Erfolgsaussichten informieren, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist. Durch die Rechtsberatung sollen die Mandant:innen in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich die eigenen Interessen und Rechte zu wahren, so der Bundesgerichtshof mit Urteil von Ende April. LTO berichtet.
OLG Hamburg zu Einbruch in Sparkasse: Die Hamburger Sparkasse muss keinen Schadensersatz an ihre Kund:innen wegen eines Diebstahls in Millionenhöhe zahlen, weil sie den Tresorraum doch ausreichend gesichert hatte, so das Hanseatische Oberlandesgericht in zweiter Instanz. Um ihrer Pflicht zur tresormäßigen Sicherung hinreichend nachzukommen, muss die Sparkasse nicht vor jeder erdenklichen Gefahr, sondern nur vor den im konkreten Einzelfall üblicherweise zu erwartenden Gefahren schützen. Dieser ex-ante zu bestimmenden Pflicht sei die Bank nachgekommen, indem sie den besten am Markt verfügbaren Bewegungsmelder im Tresorraum installiert hatte. spiegel.de, LTO und beck-aktuell berichten.
OVG NRW zu Teleshopping: Der Verkaufssender QVC hat keinen Anspruch darauf, dass die Landesmedienanstalt NRW das Programm von QVC in die Public-Value-Liste aufnimmt, deren Sender von Anbietern von Smart-TVs oder Kabelfernsehen schnell auffindbar gemacht werden müssen. Laut dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erfüllt der Teleshopping-Sender mit seinem Programm nicht die Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags, die insbesondere die publizistische Meinungsvielfalt innerhalb der angebotsreichen Programmlandschaft sichern sollen. LTO berichtet.
VG Berlin zu "Jüdische Stimme": Der wissenschaftliche Mitarbeiter Malte Stemkowitz begrüßt auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das dem Eilantrag des Vereins "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" gegen die Einstufung als gesichert extremistisch im Verfassungsschutzbericht 2024 stattgab. Ein falsches Verständnis von Wehrhaftigkeit drohe allzu schnell in "Angst vor der Freiheitsausübung von (Grund-)Rechtsträgern und schließlich einen reflexiven Selbstschutz umzuschlagen".
LG Stuttgart zu Untergang von Schiff: Eine japanische Reederei hat keinen Anspruch gegen Porsche auf Zahlung von rund 30 Millionen Euro Schadensersatz aus Produzentenhaftung. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage der Reederei ab, weil die Klägerin nicht beweisen konnte, dass die Batterie eines auf ihrem Schiff transportierten Porsche-Pkw ursächlich für einen späteren Brand war, infolgedessen ihr Schiff sank. Es berichten FAZ und LTO.
LG Koblenz – Tötung der 12-jährigen Luise: Im Zivilprozess um die Tötung der zwölfjährigen Luise durch ein zur Tatzeit zwölf und ein 13 Jahre altes Mädchen könnte das Landgericht Koblenz am heutigen Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Wenngleich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden Mädchen aufgrund ihrer Strafunmündigkeit ausscheidet, fordert die Familie der Getöteten insgesamt 140.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. swr.de (Pia Nicoley/Antonetta Stephany) bringt einen Vorbericht.
EuGH und nationale Gerichte: Anlässlich der vorige Woche ergangenen Egenberger-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts befasst sich Rechtsprofessor Gregor Thüsing in der FAZ mit dem Zusammenspiel des Europäischen Gerichtshofs und den nationalen Gerichten. Erforderlich sei eine klare Rollenverteilung, aber auch der Wille zum konstruktiven Dialog: Es bedürfe des Respekts vor der Meinung des anderen.
KI bei hessischen StAen: Hessens Staatsanwaltschaften sollen künftig eine inländische KI nutzen dürfen. Laut dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) könne das KI-Tool beispielsweise E-Akten vorstrukturieren, wie die FAZ meldet.
U-Ausschuss Nds zu korruptem Staatsanwalt: Auf Antrag der CDU beschloss der niedersächsische Landtag einstimmig, einen Untersuchungsausschuss zur Thematik rund um den ehemaligen Staatsanwalt Yashar G. einzurichten. Der Ausschuss soll klären, warum G., der gegen Geld Ermittlungsinterna an die Drogenmafia verraten hat, auch noch weiterarbeiten konnte, nachdem er bereits verdächtigt wurde und welche Rolle Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dabei spielte. LTO (Markus Sehl) berichtet.
Recht in der Welt
Iran – Straße von Hormus: Rechtsprofessor Stefan Talmon legt in der FAZ dar, dass eine deutsche Minenräumung im iranischen Küstenmeer bei der Straße von Hormus ohne iranische Einwilligung grundsätzlich die territoriale Souveränität des Irans verletze. Da es sich bei der Minenräumung um einen speziellen militärischen Einsatz handle, bedürfe es einer völkerrechtlichen Rechtfertigung. Aus dem Durchfahrtsrecht allein lasse sich noch kein Minenräumungsrecht herleiten.
Italien – Leitungswasser bei Luxusreise: Ein Luxushotel ist nicht verpflichtet, seinen Gästen kostenlos Leitungswasser auszuschenken. Damit wies Italiens Kassationsgerichtshof die Klage einer Touristin ab, die in einem Südtiroler Hotel für 5.700 Euro Halbpension ohne Getränke gebucht hatte und später knapp 2.700 Euro Schadensersatz von dem Hotel dafür verlangte, dass es ihr das gewünschte Leitungswasser versagte. Dem Argument der Klägerin, Wasser sei "als natürliche Ressource ein universelles Menschenrecht", folgte das Gericht nicht. Das italienische Recht enthalte keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, ihren Gästen Leitungswasser anzubieten, sodass dies eine unternehmerische Entscheidung des Betriebs sei. FAZ (Matthias Rüb), LTO und spiegel.de berichten.
Juristische Ausbildung
Ausbildungsreform: Rechtsanwalt Marc Ohrendorf kritisiert auf beck-aktuell, dass der Reflex, mit Anekdoten über das eigene Examenstrauma auf Reformvorhaben zu reagieren, berechtigte Diskussionen über Reformen der juristischen Ausbildung blockiere.
Sonstiges
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erläutert auf LTO (inklusive Beispielen für entsprechende Prompts), wie Anwält:innen KI für die Erstellung von Schriftsätzen besser einsetzen können. Die KI kann etwa bei der Recherche des Sachverhalts, bei der Suche nach neuen Argumenten und bei der Endkontrolle helfen.
KI und Migration: Die Studentin Jayanti Dhingra kritisiert auf dem JuWissBlog (in englischer Sprache) den Einsatz von KI zur Überwachung und Steuerung von Migration. Wenngleich KI helfen könne, fundierte Entscheidungen zu treffen, gehe dies auf Kosten des Datenschutzes und der Menschenrechte.
Führung und Recht: Im Gespräch mit njw.de (Tobias Freudenberg) erläutert Boris Kaehler, Professor für Personalmanagement und Führung, den Begriff “Führung” im juristischen und betrieblichen Kontext.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60074 (abgerufen am: 21.07.2026 )
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