Die reduzierten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind verfassungskonform. Nach fast vierzehn Jahren verlor Vera Egenberger vor dem BAG. Der BGH lehnte die AGG-Klage einer blinden Frau gegen eine Reha-Klinik ab.
Thema des Tages
BVerfG zu Asylbewerberleistungen: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren 2018/2019 im Wesentlichen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. In dem zu entscheidenden Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter aus Eritrea und ihre Tochter, die über eine Duldung verfügten und monatliche Leistungen in Höhe von insgesamt 1.096 Euro erhielten (inklusive Unterkunft). Das BVerfG entschied, dass bei der Berechnung des Existenzminimums von Asylbewerber:innen eine Kürzung bei den soziokulturellen Bedarfen statthaft sei. Geduldete Personen, die voraussichtlich nur kurz im Land blieben, hätten einen geringeren Integrationsbedarf, sodass das Existenzminimum zum Beispiel keine Fernseh- oder Computernutzung und keine Freizeit- und Sprachkurse abdecken müsse. 2018 galten die geringeren Leistungssätze für die ersten 15 Monate des Aufenthalts, heute sind es die ersten 36. Nur in einem Detail kritisierte das BVerfG den Gesetzgeber. Er habe es versäumt, zur Berechnung der Leistungen die damals aktuellste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heranzuziehen. Eine Nachzahlung ordnete das Gericht jedoch nicht an. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Finn Hohenschwert), tagesschau.de (Alena Lagmöller), bild.de, beck-aktuell und LTO (Xenia Piperidou).
Wolfgang Janisch (SZ) erkennt in dem Urteil "Signale an eine migrationsfeindliche Politik, die für den vorsichtigen Rückzug des Gerichts aus der scharfen Kontrolle von existenzsichernden Leistungen stehen". Nur formal halte das Gericht an seinen früheren Prinzipien fest. "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren? Doch, ist sie."
Rechtspolitik
Vaterschaftsanfechtung: Die von der Bundesregierung geplante Reform der Vaterschaftsanerkennung benachteilige leibliche Väter, die (zum Beispiel aus Rücksicht auf die Familie) zunächst von einer Vaterschaftsanerkennung absehen, kritisiert Rechtsprofessor Christian Rüsing auf dem Verfassungsblog. Das neue Gesetz ermögliche nur solchen leiblichen Vätern, die die Vaterschaft zuvor erfolglos anfochten, eine "zweite Chance" durch ein Wiederaufnahmeverfahren, wenn die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater endet. Leibliche Väter würden dadurch geradezu herausgefordert, sich die zweite Chance "auch mit offensichtlich aussichtslosen Anfechtungsverfahren" offenzuhalten.
Digitale Gewalt: Rechtsanwalt Niko Härting macht auf njw.de darauf aufmerksam, dass der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erarbeitete Gesetzentwurf gegen sogenannte digitale Gewalt eine Vertretungsbefugnis für "zivilgesellschaftliche Organisationen" vorsieht. Organisationen wie HateAid dürften demnach künftig unentgeltlich als Verfahrensbevollmächtigte in zivilrechtlichen Auskunfts- und Sperrverfahren auftreten. Härting bezeichnet dies als "Lobbyerfolg" und warnt, dass die Organisationen "weder von Berufs wegen verschwiegen noch unabhängig" seien und auch keine Erfahrung in Prozess- und Verfahrenspraxis hätten.
Klimaschutz: FAZ-Einspruch (Frederik Orlowski) berichtet über einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, der den "erheblichen" verfassungsrechtlichen Spielraum in der Klimapolitik aufzeige. Demnach sei bisher ungeklärt, ob Artikel 20a GG dem Gesetzgeber verbiete, einmal erreichte ökologische Schutzstandards wieder abzusenken. Eine Neuausrichtung an weniger ambitionierten Zielen sei somit nicht von vornherein ausgeschlossen. Die Politik treffe im Falle einer Neuausrichtung aber eine Transparenzpflicht.
Grundgesetz: Mit Blick auf den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai fragt sich Heribert Prantl (SZ), ob dem Grundgesetz heute, nach 77 Jahren, "der utopische Überschuss" fehle. Er verweist auf den 1991 präsentierten Verfassungsentwurf des "Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder", in dem ein Grundrecht "auf soziale Sicherung" vorgesehen war. Dies klinge wie eine Utopie, doch seien große Teile des Grundgesetzes im Jahr 1948/49 "auch ein Traum, eine Vision, eine Utopie" gewesen.
Justiz
BAG zu kirchlichem Arbeitsrecht/Egenberger: Der Rechtsstreit der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger mit der Diakonie endete nach fast 14 Jahren mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten der Diakonie. Die Diakonie habe nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzt, als sie Egenberger 2012 nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlud. Da die Stelle, auf die Egenberger sich beworben hatte, eine Vertretung der Diakonie nach außen umfasste, durfte die Diakonie eine Kirchenzugehörigkeit verlangen. Dies ergebe Art. 9 Abs. 1, 2. Alt. AGG in unions- und verfassungskonformer Auslegung. Das Verfahren lag nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des BVerfG zum dritten Mal beim BAG. SZ, beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten.
BGH zu AGG im Gesundheitswesen: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die 72-jährige Frau, die aufgrund ihrer Blindheit in einer Reha-Klinik abgewiesen wurde, keine Entschädigung nach dem AGG erhält. Es liege in der Abweisung schon keine Diskriminierung. Das AGG solle Ungleichbehandlungen aufgrund von Vorurteilen verhindern, es verpflichte private Unternehmen aber nicht zum Ausbau der Barrierefreiheit. Ob es sich bei einem Reha-Aufenthalt überhaupt um ein Massengeschäft handelt, auf das das AGG anwendbar wäre, ließ der BGH offen. beck-aktuell und LTO (Xenia Piperidou) berichten.
BGH zu beA: Ein Rechtsanwalt, der eine Berufungsschrift aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach verschickte, hätte vom Gericht Gelegenheit zur Äußerung erhalten müssen, nachdem die Gerichts-EDV zu dem Ergebnis kam, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz nicht über sein eigenes beA versandt habe. Dies entschied der BGH Anfang Mai. Der Rechtsanwalt erklärte, er hätte mit eidesstattlicher Versicherung belegt, dass er für den Versand sein eigenes beA genutzt habe. Dazu erhielt er jedoch keine Gelegenheit, weil das Berufungsgericht ihm bloß mitteilte, dass eine qualifizierte elektronische Signatur fehle. anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.
OLG Hamburg – Mordpläne gegen Schuster und Beck: Der Generalbundesanwalt erhob vor dem Hamburger Oberlandesgericht Anklage gegen den Dänen Ali S., der im Auftrag der iranischen Al-Quds-Brigaden den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgespäht haben soll, um ihre Ermordung vorzubereiten. Auch zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin sollen von ihm 2025 ausgespäht worden sein. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit sowie wegen des Versuchs der Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung. Sein afghanischer Komplize, der die Waffe besorgen wollte, wurde ebenfalls wegen versuchter Beteiligung an einem Mord angeklagt. Die Männer wurden 2025 in Dänemark festgenommen. FAZ, SZ, spiegel.de (Sven Röbel/Christoph Schult), zeit.de und LTO berichten.
VGH Bayern zu Dienstunfall: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über eine Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Klage einer Lehrerin, die wegen ihres Verhaltens während einer Klassenfahrt in die Kritik geraten war und nach der Lektüre eines Artikels in der Lokalzeitung eine Depression erlitt und dann in den Vorruhestand ging, keinen Erfolg hatte. Die Frau konnte nicht beweisen, dass zwischen der Zeitungs-Lektüre und ihrer Erkrankung ein Kausalzusammenhang bestand.
LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Prozess um die Tötung des achtjährigen Fabian sagte Fabians Großmutter väterlicherseits, aus. Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Isabel Pfannkuche/Jörn Ehlert) berichten, antwortete sie auf die Fragen des Vorsitzenden Richters einsilbig und konnte sich an die wesentlichen Punkte nicht erinnern. Die Frage des Richters, ob sie wissen wolle, wie ihr Enkel starb, verneinte sie.
LG Hanau – Angeklagter schlägt Staatsanwältin: Während einer Urteilsverkündung am LG Hanau schlug der mit Handschellen gefesselte Angeklagte auf die Staatsanwältin ein. Sie erlitt eine Schädelprellung. Die Urteilsverkündung wurde eine Stunde später fortgesetzt. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Es berichten spiegel.de, bild.de (Jörg Völkerling/Michaela Steuer), beck-aktuell und LTO.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Nun berichtet auch LTO (Jakob Hoffmann) über den 50. Verhandlungstag zur Entführung der Block-Kinder vor dem LG Hamburg. Im Fokus steht seit einigen Prozesstagen eine Tasche, die Christina Block den Entführern vor der Entführung überreicht haben soll. Zeugin Keren Tennenbaum sprach von einer Tasche mit Teddy, Kissen und Pullover, andere Zeugen berichteten von einer Plastiktüte oder einem Schal. "Ob dies eher eine Übereinstimmung zu Lasten von Block oder als ein Widerspruch gewertet wird, wird das Gericht zu bedenken haben."
VG Köln zu "Jüdische Stimme": Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz den Verein "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost" als "gesichert extremistisch" einstufen darf. Das VG Köln erklärte seine Abweichung von einer andersgerichteten Entscheidung des VG Berlin damit, dass im Kölner Verfahren auch neuere Erkenntnisse verwertet werden konnten. Der Verein habe 2025 unter anderem erklärt, die zionistische Ideologie könne vom "Genozid" nicht getrennt werden.
AG Leipzig – KI-Schriftsatz: Der Spiegel (Jakob Milzner) berichtet über den Leipziger David Hinz, der mithilfe von ChatGPT erfolgreich einen Befangenheitsantrag in einem Betrugsprozess am Amtsgericht Leipzig stellte. Die KI habe einen 18-seitigen Antrag in "breitbeinigem Ton" formuliert, "voller Stichpunkte, Fettungen und gelegentlicher Schreibfehler". Der Fall werfe die Frage auf, ob Gerichte bald von minderwertigen KI-Anträgen überschwemmt würden. Das Verfahren gegen Hinz wurde nach Angaben des Gerichts "letztlich nach dem Opportunitätsprinzip eingestellt".
Vergewaltigung nach Betäubung: Der Spiegel (Sophie Garbe u.a.) berichtet über den Fall der Autorin Claudia Wuttke, die über einen Zeitraum von 16 Jahren von ihrem Ex-Partner dabei gefilmt wurde, wie er sie anscheinend im bewusstlosen Zustand vergewaltigte. Von den 67 Fällen, die 2025 durch die entdeckten Videoaufnahmen bekannt wurden, seien nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jedoch nur zwei Taten nicht verjährt. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 betrage die Verjährung von Vergewaltigungen nicht mehr 20 Jahre, sondern nur noch fünf Jahre. Dies sei ein unbeabsichtigtes Versehen des Gesetzgebers gewesen.
BVerfG in der Nachkriegszeit: Eine vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebene und finanzierte historische Studie kommt zu dem Schluss, dass 14 Prozent der ersten Richter:innen frühere NSDAP-Mitglieder waren, 21 Prozent frühere Mitglieder der SA. Diese Prozentsätze seien im Vergleich mit anderen Gerichten gering, "aber ein 'unbelastetes Gericht', wie es dem eigenen Selbstbild entsprach, war das Bundesverfassungsgericht gleichwohl nicht." Zugleich sei auch die Zahl der NS-Opfer unter den ersten Richter:innen geringer gewesen als bisher angenommen. In ihrer Studie behandeln die Historiker:innen Eva Balz und Frieder Günther die Geschichte des Gerichts bis zum Beginn der Siebzigerjahre. Der Spiegel (Markus Verbeet) berichtet.
Ex-BGH-Präsident Odersky: Die FAZ (Finn Hohenschwert) erinnert an Walter Odersky, der am Samstag im Alter von 94 Jahren verstarb. Odersky war von 1988 bis 1996 Präsident des Bundesgerichtshofs. Nach der Wiedervereinigung lehnte er einen Umzug des BGH nach Leipzig ab.
Recht in der Welt
Türkei – CHP-Politiker Özgür Özel: Ein Gericht in Ankara enthob den Chef der türkischen Oppositionspartei CHP, Özgür Özel, seines Amtes. Genau wie die restliche Parteiführung sei er auf den Parteitagen in den Jahren 2023 und 2025 nicht wirksam gewählt worden. An Özels Stelle setzte das Gericht den vorherigen Parteivorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu wieder ins Amt, der in der Partei keinen Rückhalt mehr hat. faz.net (Friederike Böge), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Peter Poensgen) berichten.
Türkei – Journalist Alican Uludağ: Zu seinem Prozessauftakt wurde Alican Uludağ, ein Reporter der Deutschen Welle, aus der Untersuchungshaft im Gefängnis Silivri in Istanbul entlassen. Die Türkei wirft ihm Präsidentenbeleidigung, Verbreitung irreführender Informationen sowie die Herabwürdigung der Türkei vor. Sein Strafprozess soll im September fortgesetzt werden. Uludağ saß drei Monate in Untersuchungshaft. FAZ, spiegel.de und zeit.de berichten.
Niederlande – RAin Inez Weski: Wie die SZ (Thomas Kirchner) berichtet, wurde die Rechtsanwältin Inez Weski in den Niederlanden verurteilt, weil sie geheime Botschaften an den Drogenboss Ridouan Taghi übermittelt habe. Sie habe damit die Fortführung einer kriminellen Organisation unterstützt. Das Gericht verurteilte Weski jedoch zu lediglich 42 Tagen Haft, die sie bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viereinhalbjährige Haftstrafe gefordert.
Frankreich – Airbus und Air France: Ein Berufungsgericht in Paris hat Airbus und Air France wegen fahrlässiger Tötung zu je 225.000 Euro Geldstrafe verurteilt, sie seien für den Absturz eines Air France-Airbus auf dem Weg nach Brasilien 2009 verantwortlich, bei dem 228 Menschen starben. Airbus wurde vorgeworfen, dass es die Folgen des Ausfalls vereister Sonden für die Geschwindigkeitsmessung unterschätzt habe. Air France habe sein Personal zu wenig auf solche Extremsituationen vorbereitet. spiegel.de berichtet.
USA – Raúl Castro: Nach der Anklage des früheren kubanischen Präsidenten Raúl Castro vor einem Gericht in Florida ziehen Beobachter den Vergleich zur US-Intervention in Venezuela. Es sei denkbar, dass die USA eine Rechtfertigung vorbereite, um die Führung Kubas militärisch zu entfernen. US-Justizminister Todd Blanche erklärte, die USA erwarteten, dass Castro sich "entweder freiwillig oder auf andere Weise" in den USA einfinde. Es berichten FAZ (Majid Sattar/Tjerk Brühwiller), taz (Bernd Pickert), zeit.de (Alexander Kauschanski) und spiegel.de (Jens Glüsing/Alexander Sarovic).
Peter Burghardt (SZ) kommentiert, die späte Anklage gegen Castro wegen des Abschusses von zwei Kleinflugzeugen mit Exilkubanern im Jahr 1996 sei vielleicht berechtigt. Doch das US-Militär handle seit Monaten ähnlich, indem es vor der Küste Südamerikas mutmaßliche Drogenkuriere bombardiere. "Wen klagt man dafür an?"
USA – Fonds für Justizopfer: Zwei Polizisten klagen gegen den neuen, mit 1,776 Milliarden Dollar ausgestatteten Fonds zur Entschädigung vermeintlicher Justizopfer, den das US-Justizministerium im Rahmen eines Vergleichs von Donald Trump mit der Steuerbehörde IRS einrichten will. Trump habe "einen Schmiergeldfonds eingerichtet, um die Aufständischen und paramilitärischen Gruppen zu finanzieren, die Gewalt in seinem Namen begehen", heißt es in der Klage, über die die FAZ (Oliver Kühn) berichtet. Wer Zahlungen aus dem Fonds erhält, wird möglicherweise geheim bleiben.
Wie bild.de (Herbert Bauernebel) schreibt, könnten unter anderem Steve Bannon, Michael Caputo sowie Milizionäre der "Proud Boys" von dem Fonds profitieren.
Österreich – Egisto Ott: Über die Verurteilung des früheren Geheimdienstlers Egisto Ott wegen Amtsmissbrauch, Bestechung und Spionage für Russland berichten nun auch FAZ (Alexander Haneke), spiegel.de (Oliver Das Gupta), zeit.de (Simone Brunner) und beck-aktuell. Nachdem andere Geheimdienste 2017 auf Otts Arbeit für den russischen Geheimdienst hingewiesen hatten, blieb er unter der FPÖ-Regierung zunächst im Amt. Aktuell laufen weitere Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts, er habe persönliche Daten von Zehntausenden Ministeriumsmitarbeiter:innen weitergegeben.
Sonstiges
Grundrechte: Bei der Präsentation des Grundrechte-Report 2026 warnten die Herausgeber:innen vor einer Militarisierung der deutschen Politik. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, dass Grundrechte unter dem Vorwand von Sicherheitsinteressen immer weiter eingeschränkt würden. Der Grundrechte-Report wird jährlich von zehn Menschenrechtsorganisationen herausgegeben. Die SZ berichtet.
KI in der anwaltlichen Praxis: Die FAZ (Marcus Jung) stellt das Kölner KI-Angebot Justima vor, das für Unternehmensjurist:innen die europäische und nationale Gesetzgebung überwacht. Das Start-up ist eine Ausgründung der britischen Großkanzlei Osborne Clarke.
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Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60030 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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