Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2026: BFH zu Grund­steuer BaWü / Ralf Wohl­leben kommt frei / Raúl Castro ange­klagt

21.05.2026

Das baden-württembergische Grundsteuer-Modell verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben hat seine Haftstrafe verbüßt. Kubas Ex-Staatschef wurde in Florida wegen eines Flugzeugabschusses 1996 angeklagt.

Thema des Tages

BFH zu Grundsteuer BaWü: Der Bundesfinanzhof entschied, dass das baden-württembergische Modell zur Erhebung der Grundsteuer verfassungskonform ist. Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass sich die Besteuerung allein aus dem örtlichen Bodenrichtwert ergibt, ohne die Bebauung zu berücksichtigen und ohne die Beeinträchtigung einzelner Grundstücke durch Lärm oder Hochwasser einzurechnen. "Typisierende und pauschalierende Regelungen" seien zulässig, um die Grundsteuer handhabbar zu machen, so der BFH. Auch im Bodenwert spiegele sich das Äquivalenzprinzip und die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen hinreichend wider. Zudem werde die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken durch einen 30-prozentigen Abschlag berücksichtigt. Schließlich verhindere das Gesetz eine Übermaßbesteuerung, indem Steuerpflichtige per Gutachten starke Abweichungen (über 30 Prozent) des tatsächlichen Grundstückswerts vom Bodenrichtwert nachweisen können. Die unterlegenen Kläger wollen Verfassungsbeschwerde erheben. Im Dezember hat der BFH bereits das Bundesmodell, das in elf Ländern angewandt wird, gebilligt. In den kommenden Monaten will der BFH über Klagen gegen die Grundsteuermodelle von Hamburg, Hessen und Bayern verhandeln. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), BadZ (Christian Rath), tagesschau.de (Christoph Kehlbach), spiegel.de, bild.de (Peter Poensgen), beck-aktuell und LTO.

Manfred Schäfers (FAZ) erwartet, dass auch die Grundsteuermodelle der anderen Bundesländer nicht beanstandet werden. "Gut so, denn damit wird die Steuerwelt bunter. Möge sich dann das beste Modell im föderalen Wettbewerb der Ideen durchsetzen." In Baden-Württemberg werde das neue Urteil gleichwohl für große Enttäuschung sorgen. Bei 4.835.347 Fällen habe es 1.446.427 Einsprüche gegeben, meist begründet mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit. Christian Rath (SWP) hält die Aufregung unter den Eigentümer:innen für überzogen. Wessen Grundsteuer stark gestiegen ist, habe vermutlich in den letzten Jahrzehnten deutlich zu wenig gezahlt. Zu hören seien auch immer nur die Unzufriedenen, dabei habe die aufkommensneutrale Reform auch viele Steuerzahler:innen besser gestellt, in Baden-Württemberg vor allem Gewerbetriebe.

Rechtspolitik

Bundestagsdiäten: Anlässlich der in diesem Jahr geplanten Aussetzung der Erhöhung der Bundestagsdiäten fragt die Welt (Ricarda Breyton), ob die gesetzlich vorgesehene automatische Erhöhung verfassungsmäßig ist. Rechtsprofessor Christian Pestalozza kritisiert die "Privilegierung der Abgeordneten", die, anders als Arbeitnehmer:innen, nicht für ihre Gehaltserhöhungen kämpfen müssen. Rechtsprofessor Christoph Degenhart dagegen hält die heutige Orientierung am Nominallohnindex für verfassungskonform. Das BVerfG habe 1975 im sogenannten Diäten-Urteil gefordert, dass der Willensbildungsprozess zur Höhe der Diäten "für den Bürger durchschaubar ist".

Heizung: Wie spiegel.de (Markus Becker/Andreas Niesmann) berichtet, passierte der Gesetzentwurf zum neuen Heizungsgesetz ("Gebäudemodernisierungsgesetz") das Kabinett, bevor das Bundesjustizministerium die entsprechende Rechtsprüfung abgeschlossen hatte. Die verfassungsrechtliche Prüfung sei jedoch rechtzeitig erfolgt. Nicht abgeschlossen waren dagegen die rechtsförmliche und rechtssystematische Prüfung, die das Justizministerium nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vornimmt. Das Ministerium erklärte, dies sei mit Blick auf den engen Zeitrahmen nicht ungewöhnlich.

Digitale Beweise: Auf anwaltsblatt.de fordert der Rechtsanwalt Kai Kempgens gesetzliche Mindeststandards für die Erhebung und Verarbeitung digitaler Beweisdaten. Beweisdaten seien nur belastbar, wenn Herkunft, Sicherung und Verarbeitung vollständig dokumentiert und ihre Integrität belegt seien. Neben Dokumentationspflichten für die Ermittlungsbehörden fordert er auch eine Stärkung der Rechte der Verteidigung, um Daten früher und umfassender einsehen zu können.

Justiz

Ralf Wohlleben: Der NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, der 2018 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, weil er der rechtsextremen Terrorzelle eine Mordwaffe vermittelte, wurde nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe (inklusive U-Haft) aus der JVA Burg in Sachsen-Anhalt entlassen. Der Bundesgerichtshof hatte die vollständige Verbüßung angeordnet, da Wohlleben sich mit seiner Tat "allenfalls oberflächlich" auseinandergesetzt habe und es "keine günstige Prognose" gebe. Zudem bestehe seine "ausländerfeindlich-rassistische Gesinnung" fort. Es berichten taz (Konrad Litschko), spiegel.de, zeit.de und beck-aktuell.

BVerfG zu Klimaschutz: Der Jurist Michael Ottl schreibt auf beck-aktuell, dass die Klimaforschung heute von einer geringeren Wahrscheinlichkeit extremer Emissions- und Erwärmungspfade ausgehe als noch im Jahr 2021, als das Bundesverfassungsgericht seinen Klimabeschluss verkündete. Je weiter sich die Wahrscheinlichkeit relativiere, desto stärker stelle sich die Frage, ob weitreichende Freiheitseingriffe noch mit denselben Gefahrenannahmen zu rechtfertigen seien. Die tragenden Feststellungen des Beschlusses hätten ihre Gültigkeit jedoch grundsätzlich behalten.

BGH zu falscher Anästhesistin: Eine Frau, die ohne abgeschlossenes Medizinstudium nach Vorlage einer gefälschten Approbationsurkunde als Anästhesistin arbeitete und durch eine fehlerhafte Narkose einen Patienten tötete, handelte nicht mit Tötungsvorsatz. Dies entschied der Bundesgerichtshof, der die Revision der Nebenklage verwarf. Weil die Frau durch erfahrene Ärzt:innen eingearbeitet worden war und ihr im Anschluss die Durchführung von Narkosen zugetraut wurde, habe sie auf ihre Fähigkeiten vertraut. Es habe keine Beanstandungen gegeben, die ihr Anlass zu Zweifeln geboten hätten. LTO berichtet.

BGH zu Makler für Nachmiete: Ein Makler, der von der Mieter:in beauftragt wird, eine Nachmieter:in zu finden, haftet dem Eigentümer der Wohnung nicht aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Zwar sei eine GoA auch denkbar, wenn der Geschäftsführer einem Dritten gegenüber zum Geschäft verpflichtet ist. Die Suche nach einem Nachmieter liege aber ausschließlich in der Rechts- und Interessensphäre des Mieters. Im vorliegenden Fall wollte der Eigentümer die Anzeige des Maklers verhindern, da diese der Vermarktung der Räume durch einen vom Eigentümer eingeschalteten anderen Makler schade. Als alternative Anspruchsgrundlage für Abmahnkosten brachte der BGH eine Eigentumsbeeinträchtigung gem. § 1004 BGB ins Spiel, wenn der Makler ohne Erlaubnis Innenraum-Fotos der Immobilie benutzte. beck-aktuell berichtet.

BAG zu Flughafenjob mit Kopftuch: Die Juristin Shino Ibold nimmt auf dem Verfassungsblog ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, pauschale Kopftuchverbote im Polizeidienst zu kritisieren. Das BAG  hatte im Januar einer Frau Schadensersatz zugesprochen, die sich auf eine Stelle in der Flughafensicherheit beworben hatte und aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Das Argument der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot in der Justiz begründet habe, kehre sich mit Blick auf den Polizeidienst um. Hier würden Vertrauen und Akzeptanz einer diversen Bevölkerung durch eine sichtbare Vielfalt im Dienst gerade gefördert.

VGH Bayern zu Gästeliste von Ludwig-Erhard-Gipfel: Ein Journalist von Apollo News hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Gäste des Ludwig-Erhard-Gipfels am Tegernsee. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Zwar müsse das Land als Veranstalter nicht alle Einladungen offenlegen, doch sei es verpflichtet, Namen, Funktionen und Institutionen der tatsächlich erschienenen Teilnehmer:innen zu nennen. Der Ludwig-Erhard-Gipfel ist Gegenstand journalistischer Recherchen, weil dort in der Vergangenheit Treffen mit Spitzenpolitiker:innen gegen Zahlung von bis zu 80.000 Euro vermittelt wurden. beck-aktuell berichtet.

LG Saarbrücken – Tötung von Gerichtsvollzieher: Vor dem Landgericht Saarbrücken begann der Strafprozess gegen Kai Uwe M., der im November 2025 den Gerichtsvollzieher Christoph J. erstach. Dieser war bei M. erschienen, um seine Wohnung zwangszuräumen. Die Staatsanwaltschaft wirft M. Mord vor, unter anderem wegen der heimtückischen und grausamen Begehungsweise. M. sei aufgrund einer schizophrenen Erkrankung während der Tat aber nur vermindert schuldfähig gewesen. SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) und spiegel.de berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block vor dem LG Hamburg sagte die Zeugin Keren Tennenbaum aus, die die Entführung mit David Barkay organisiert haben soll. Sie betonte, dass Christina Block in die Entführung eingeweiht gewesen sei und den Entführern eine Tasche mit persönlichen Gegenständen für die Kinder mitgegeben habe. Zudem belastete Tennenbaum den Familienanwalt Andreas Costard, der unter anderem ihre Unterbringung im Hotel Grand Élysée veranlasst habe. Die aus Israel angereiste Zeugin bekam für ihre Aussage freies Geleit zugesichert. taz-nord (Gernot Knödler), spiegel.de (Julia Jüttner) und bild.de (Lena Stoffelen/Jan-Henrik Dobers) berichten.

VG Köln zu "Jüdische Stimme": Der Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" darf vom Bundesverfassungsschutz weiter als gesichert extremistisch eingestuft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren. Der Verein hetze kontinuierlich gegen den Staat Israel und trage damit mittelbar zur "völkerverständigungswidrigen Tätigkeit" der Hamas bei. Dagegen hatte das VG Berlin Ende April entschieden, dass die “Jüdische Stimme” nicht im Verfassungsschutzbericht genannt werden darf. Antragsgegner war dort das Bundesinnenministerium als Herausgeber des Berichts. In Köln ging der Verein gesondert gegen seine Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor. zeit.de und LTO berichten.

VG Schleswig zu Dosenpfand: Die Deutsche Umwelthilfe klagte erfolgreich gegen den Kreis Schleswig-Flensburg auf Durchsetzung der Pfandpflicht im deutsch-dänischen Grenzhandel. Skandinavier:innen kaufen in deutschen Supermärkten in Grenznähe vermehrt Getränkedosen und lassen sich von der Pfandpflicht befreien. Sie berufen sich dabei auf eine Ausnahme von der Pfandpflicht, die für Exportunternehmen gilt. Nach Auffassung des VG Schleswig verstößt diese Praxis jedoch gegen das deutsche Verpackungsgesetz. spiegel.de berichtet.

EuStA – MdEP Angelika Niebler: Josef Kelnberger (SZ) kritisiert das EU-Parlament, weil es die Aufhebung der Immunität der EU-Abgeordneten Angelika Niebler (CSU) verhinderte. Aufgabe des Parlaments sei es, Abgeordnete vor politischer Verfolgung zu schützen, nicht aber, die Arbeit der Ermittler zu bewerten. Die Bürger:innen hätten ein Recht darauf, dass der Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Geldern gegen Niebler aufgeklärt werden. Der Fall sei rufschädigend für das Parlament, die EU und Niebler selbst.

StA Berlin – Türkische Mafia: Nach Berichten, wonach die türkische Mafia Todeslisten mit Namen deutscher Staatsanwält:innen und Richter:innen führt, ermittelt nun die Berliner Justiz. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte, dass der Staatsanwaltschaft keine Erkenntnisse über solche Todeslisten vorlägen und der Sachverhalt zunächst verifiziert werden müsse. bild.de (Jan C. Wehmeyer/Jörn Karstedt) und LTO berichten.

Personalmangel am AG Frankfurt/M.: faz.net (Elena Zompi) schildert drastisch die "desaströse" Lage am Amtsgericht Frankfurt M. Weil sich Geschäftsstellenkräfte das Leben in Frankfurt nicht leisten können, streben sie eine Versetzung ins Umland an. Deshalb fehle ständig Personal, neue Mitarbeiter:innen hätten wenig Erfahrung und blieben nicht lange, es komme zu vielen Fehlern und Verzögerungen, der Krankenstand sei sehr hoch. 

Anonymisierung von Urteilen: Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kündigte an, dass zur Veröffentlichung bestimmte Urteile künftig mithilfe des KI-Tools "AleKS" anonymisiert werden sollen. Entscheiden sich Richter:innen für eine Veröffentlichung, sollen zentrale Stellen an den Oberlandesgerichten die Anonymisierung übernehmen und die KI-gesteuerten Schwärzungen manuell prüfen. In den kommenden Jahren sollen auf diese Weise 50.000 Urteile veröffentlicht werden, berichtet LTO.

Recht in der Welt

USA – Raúl Castro: Vor einem Gericht in Florida wurde der ehemalige kubanische Staatschef Raúl Castro angeklagt. Der heute 94-jährige Bruder von Staatsgründer Fidel Castro soll 1996 als Verteidigungsminister den Abschuss von zwei Propellerflugzeugen der exilkubanischen Organisation "Hermanos al rescate" angeordnet haben. Dabei starben alle vier Passagiere, darunter drei US-Amerikaner. Kuba berief sich damals auf eine Verletzung seines Luftraums. Die Internationale Organisation für Zivilluftfahrt kam jedoch zum Schluss, dass sich die Flugzeuge über internationalen Gewässern befanden. Über die Anklage informierte US-Justizminister Todd Blanche. Es berichten SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de

USA – Donald Trump/IRS: Inzwischen sind Details des Vergleichs zwischen der Privatperson Donald Trump und der US-Steuerbehörde IRS bekannt geworden. Danach verzichtet die Steuerbehörde "auf ewig" auf die Prüfung früherer Steuererklärungen Trumps sowie seiner Familie und der Familienfirma Trump Organization. Daneben sagte das Justizministerium einen Entschädigungsfonds mit knapp 1,8 Milliarden Dollar zu, der vermeintliche Opfer staatlicher Verfolgung in den USA entschädigen soll. Im Gegenzug nimmt Donald Trump eine Klage gegen die IRS zurück, in der er mindestens zehn Milliarden Dollar Schadenersatz verlangte, weil ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung 2019 die Steuererklärungen Trumps an Journalist:innen der New York Times weitergegeben hatte. Kritiker sprechen von einem Vergleich von Trump mit Trump. Es berichten FAZ (Winand von Petersdorff), spiegel.de, zeit.de und beck-aktuell.

Winand von Petersdorff (FAZ) kommentiert, es handele sich um einen "Vergleich von himmelschreiender Fragwürdigkeit". Die Mittel des Fonds würden von fünf Leuten verwaltet, die Trump zwar nicht bestimmen, aber feuern könne, wenn sie sich unbotmäßig verhielten. "Damit ist klar, wer Entschädigung erhalten dürfte."

IStGH – Bezalel Smotrich: Israels rechtsextremer Finanzminister Bezalel Smotrich behauptet, dass die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen ihn beantragt hat. Wer ihm dies mitteilte, sagte er nicht. Auch der IStGH äußerte sich bislang nicht. 2025 untersagte das Gericht seiner Anklagebehörde, die Existenz bloßer Haftbefehlsanträge publik zu machen. Smotrich warf der Palästinensischen Autonomiebehörde vor, sich für den Haftbefehl eingesetzt zu haben. Als Reaktion kündigte er an, eine Beduinensiedlung räumen zu lassen, wodurch das Westjordanland faktisch in zwei Hälften geteilt würde. Es berichten SZ (Sina-Maria Schweikle), taz (Serena Bilancer) und LTO.

IStGH – Folter in Libyen: Vor dem IStGH begann das Vorverfahren gegen Mohamed Ali El Hishri, der als Milizenkommandant von 2014 bis 2020 das Mitiga-Gefängnis in der libyschen Hauptstadt Tripolis geleitet haben soll. El Hishri soll sich dort wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. In dem Gefängnis sollen rund 1.000 Gefangene Opfer von Mord, Folter und Vergewaltigungen geworden sein, unter ihnen viele Migrant:innen. El Hishri wurde 2025 am Berliner Flughafen verhaftet und von Deutschland an den IStGH überstellt. Die taz (Christian Jakob) berichtet.

Österreich – Egisto Ott: Der frühere österreichische Verfassungsschützer Egisto Ott wurde wegen Amtsmissbrauchs und Spionage für Russland zu vier Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wien sah es unter anderem als erwiesen an, dass Ott Informationen über oppositionelle Russen sammelte. Außerdem soll er im Auftrag Russlands eine Analyse des Tiergartenmordes angefertigt haben. Er habe eng mit dem ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek zusammengearbeitet. spiegel.de und zeit.de berichten.

Juristische Ausbildung

VG Wiesbaden zu Nachteilsausgleich in Prüfung: Das VG Wiesbaden lehnte den Eilantrag eines Prüflings im zweiten juristischen Examen ab, der wegen eines hustenden Mitprüflings in den restlichen Klausuren einen anderen Sitzplatz erhalten wollte. Der klagende Prüfling hatte einen Nachteilsausgleich verlangt, da er unter ADHS leide. Das VG argumentierte, die Konzentrationsfähigkeit gehöre zu den Anforderungen, die im Examen geprüft werden. Der Nachteilsausgleich dürfe nicht dazu führen, dass grundlegende prüfungsrelevante Kompetenzen "wegkompensiert" werden. beck-aktuell berichtet.

OVG Berlin-BB zu Aufgaben in Prüfungen: Nun berichtet auch LTO-Karriere über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, bei dem eine Examenskandidatin mit ihrem Antrag auf Wiederholung der schriftlichen Prüfung scheiterte. Die Juristenausbildungsordnung gebe ihr kein subjektives Recht, dass das Justizprüfungsamt die Examensaufgaben bei Hochschullehrenden einholt. 

Sonstiges

Wehrhafte Demokratie: Anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums am 23. Mai vergleicht Ronen Steinke (SZ) die Weimarer Reichsverfassung mit dem Grundgesetz und kommt zum Schluss, dass in der Weimarer Republik "ein viel aggressiveres Vorgehen gegen Demokratiefeinde" erlaubt war als heute. Das Grundgesetz habe aus der Geschichte die Lehre gezogen, dass nichts so schwierig sei, "wie die liberale Demokratie zu verteidigen, ohne illiberal zu werden". Steinke spannt von hier den Bogen zum Haber-Verfahren. Die Abfragen beim Verfassungsschutz sorgten für Verunsicherung und seien "einer liberalen Ordnung auch abträglich".

Verfassungsviertelstunde: Die Zeit (Valerie Schönian) besucht eine "Verfassungsviertelstunde" in einer Schule Arnstadts. Im Physikunterricht diskutieren die Kinder über eine gerechte Verteilung von Strom im Falle eines Stromengpasses. Seit diesem Jahr testet Thüringen das Unterrichtskonzept an 22 Schulen. Jede Woche reden die Kinder in einem anderen Fach eine Viertelstunde lang über verfassungsrechtliche Fragen. Während viele Rückmeldungen positiv ausfallen, gibt es auch Kritik daran, Lehrkräfte aller Fachrichtungen mit politischer Bildung zu betrauen.

Profifußball: Rechtsprofessor Alexander Scheuch und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Jara Brandenberg thematisieren auf beck-aktuell eine Reform der 50+1-Regel. Diese besagt, dass die Stimmrechtsmehrheit ausgelagerter Fußball-Bundesliga-Teams bei den Muttervereinen bleiben muss. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hatte das Kartellamt 2025 empfohlen, die Regel entweder konsequenter durchzusetzen oder sie abzuschaffen. Die Autor:innen warnen, dass ein "offen ausgetragener Konflikt mit den Fanszenen ein Horrorszenario" sei, gleichzeitig aber ein "Zurück in den Verein" gegenüber Leverkusen und Wolfsburg nicht durchsetzbar sei.

Sondervermögen: Im Interview mit njw.de (Monika Spiekermann) erläutert Rechtsprofessor Henning Tappe, inwiefern das 2025 per Grundgesetzänderung beschlossene Sondervermögen zweckwidrig verwendet wird. Die Bundesregierung finanziere damit Ausgaben, die keine Investitionen in die Infrastruktur oder zur Erreichung der Klimaneutralität darstellten, u.a. bloße Betriebskosten von Krankenhäusern. Außerdem sei die Zusätzlichkeit der Investitionen fraglich, da für deren Berechnung auf die Planzahlen und nicht die tatsächlichen Ausgaben geschaut werde.


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60014 (abgerufen am: 21.07.2026 )

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