Bundesjustizministerin Hubig plant umfassende Änderungen im Umgangs- und Sorgerecht. Der BGH will heute über Inkasso-Sammelklagen zum LKW-Kartell entscheiden. Ekrem İmamoğlu wird nun auch "politische Spionage" vorgeworfen.
Thema des Tages
Kindschaftsrecht: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Entsprechend der Istanbul-Konvention soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass Gerichte häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigen müssen. Die Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient, gilt demnach nicht, wenn ein Elternteil Gewalt gegen das andere Elternteil ausübt. Außerdem sollen die Mitbestimmungsrechte der Kinder, etwa durch ein eigenes Antragsrecht ab 14 Jahren, gestärkt werden. Unverheiratete Paare sollen künftig leichter bei einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung das gemeinsame Sorgerecht erhalten, ohne dass es weiterer Sorgerechtserklärungen bedarf. Schließlich sollen getrennt lebende Eltern über Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes während ihres jeweiligen Betreuungszeitraums allein entscheiden dürfen. Die Länder und die Verbände können nun bis zum 10. Juli Stellung nehmen. Es berichten SZ (Robert Roßmann), FAZ (Stephan Klenner), taz (Amelie Sittenauer), Welt (Ricarda Breyton/Sabine Menkens), LTO (Hasso Suliak), beck-aktuell, spiegel.de und zeit.de.
Rechtspolitik
Tötung von Frauen: Anlässlich der Interview-Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Femizide als Mordmerkmal einzustufen, weist Christian Rath (taz) darauf hin, dass das geltende Recht mit dem Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" bereits ausreichend Möglichkeiten bietet. Das Problem sei "nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern dass Gerichte oft Mitleid mit dem Täter haben, der die Trennung 'schlecht verkraftet' habe, und sie deshalb nur wegen Totschlag verurteilen". Tötungen aus “patriarchalem Besitzdenken” seien aber keine Tragödien, sondern Mord. Hubigs Vorschlag könne bei passender Formulierung Gerichte sensibilisieren, den "patriarchalen Charakter der Beziehung besser aufzuklären".
Nachrichtendienste: Christian Unger spricht sich in seiner Kolumne auf anwaltsblatt.de dafür aus, sowohl BND und Verfassungsschutz zu modernisieren als auch ihre Kontrollinstanzen zu stärken. So brauche der Unabhängige Kontrollrat mehr Befugnisse, damit er nicht nur im Nachhinein Maßnahmen absegnen kann. Das Bundesverfassungsgericht habe für die Stärkung der Geheimdienstkontrolle eine Frist bis Dezember 2026 gesetzt.
Abschiebungen: Die Doktorandin Rhea Kummer warnt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) vor einer zunehmenden "ICE-ifizierung der EU-Migrationspolitik". Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments für die Rückführungsverordnung weite die Inhaftierung von Schutzsuchenden erheblich aus. Die faktische Kriminalisierung von Flucht gefährde die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Grundrechte in der EU.
Vermögensteuer: Die Jurastudentin Hannah Brenneke argumentiert im FAZ-Einspruch, dass eine Vermögensteuer "administrativ teuer, verfassungsrechtlich anfällig und wirtschaftlich wenig ergiebig" wäre. Wenngleich das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer 1995 nicht als verfassungswidrig einstufte, sondern allein ihre gleichheitswidrige Ausgestaltung mangels einheitlicher Erfassung des Grundstücksvermögens und sonstiger Vermögenswerte monierte, seien die Anforderungen hoch. Die Steuer müsse "nicht nur formell verfassungsgemäß, sondern auch funktional vertretbar sein" – letzteres sei angesichts des hohen Schätzungsaufwands des Vermögens fraglich.
Versammlungen: Im Interview mit der FAZ (Peter Carstens/Stephan Klenner) kündigte der regierende Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) unter anderem an, das Versammlungsfreiheitsgesetz nach der Wahl im September 2026 so ändern zu wollen, dass Versammlungen künftig bei drohender Gewalt leichter verboten werden können. Darin und in dem "konsequentesten Polizeirecht Deutschlands", das Berlin "dank" der CDU habe, sieht Wegner ein Alleinstellungsmerkmal der Christdemokrat:innen gegenüber der SPD.
Justiz
BGH – Lkw-Kartell/Sammelklage: Am heutigen Dienstag will der Bundesgerichtshof verkünden, ob der Rechtsdienstleister Financialright Claims als Inkassodienstleister die kartellrechtlichen Schadensersatzansprüche von mehr als 3.000 Spediteuren gegen Lkw‑Hersteller geltend machen darf oder ob dies gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt und die Abtretungen damit unwirksam sind. Die Massenforderungen des Inkassounternehmens belaufen sich auf 560 Millionen Euro für etwa 149.000 Kaufvorgänge. Die Entscheidung werde über die Zukunft des kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Kartellrecht entscheiden, so die FAZ (Marcus Jung).
BSG zu Verletztengeld: Rechtsanwalt Michael Riedel stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März letzten Jahres vor, wonach ein ehemaliger Fußballspieler, der wegen einer Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld bezieht, sich die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als Physiotherapeut auf das Verletztengeld anrechnen lassen muss.
LSG Nds-Bremen zu Abnehmspritze: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht verpflichtet, die Kosten für eine Abnehmspritze zu übernehmen, die nicht zur Behandlung von Hormonstörungen zugelassen ist. Damit bestätigte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss von Ende April die Auffassung der GKV. Wegen der abschließenden gesetzlichen Regelungen sei kein Raum für eine Einzelfallprüfung. LTO berichtet.
LAG Thü zu Urlaubsdauer: Arbeitgeber:innen dürfen die maximale Länge des Urlaubs nicht pauschal auf zwei Wochen begrenzen, weil § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz vorsieht, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Dem entgegenstehende betriebliche Gründe muss der Arbeitgeber konkret und substantiiert darlegen. In einem Eilverfahren sprach das Landesarbeitsgericht Thüringen Anfang März einer Arbeitnehmerin einen fast dreiwöchigen Urlaubsanspruch zu und nahm dabei zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes faktisch die Hauptsache vorweg. Auf LTO stellt Rechtsanwältin Alke Helene Sundermann den Beschluss vor.
OLG Schleswig zu elektronischer Fußfessel: Eine elektronische Fußfessel kann gem. § 201a Landesverwaltungsgesetz SH auch isoliert angeordnet werden, ohne dass es einer entsprechenden Gewaltschutzanordnung bedarf, wenn konkrete Tatsachen die Gefahr künftiger erheblicher Angriffe begründen. Das LVerwG SH stelle eine eigenständige Rechtsgrundlage dar, so das Oberlandesgericht Schleswig. Weitergehende Betretungsverbote müssten hingegen auf andere gesetzliche Vorschriften gestützt werden, wie beck-aktuell die Entscheidung zusammenfasst.
LG Landau zu E-Bike-Sturz: Mit Urteil vom Dezember 2025 lehnte das Landgericht Landau die Schadensersatzklage eines E-Bike-Fahrers ab, der wegen eines Schlaglochs gestürzt war. Zwar habe das Land Rheinland-Pfalz seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem es ein tiefes Schlagloch auf einer innerörtlichen Hauptstraße nicht nachhaltig ausgebessert hatte. Allerdings hätte ein aufmerksamer Radfahrer das Loch erkennen und umfahren können. LTO berichtet.
LG Berlin I zu Unfallflucht/Carsharing: Wer mit einem Carsharing-Auto einen Unfall verursacht und anschließend wegfährt, begeht keine Fahrerflucht nach § 142 StGB zulasten des Carsharing-Anbieters. Demnach kann der Entzug der Fahrerlaubnis des Unfallverursachers nicht auf § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB gestützt werden, wenn allein beim Carsharing-Auto ein bedeutender Schaden entstanden ist. Das Schutzgut des § 142 StGB, die Sicherung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche, sei bei der Carsharing-Miete nicht betroffen, da die Mieter:innen ohnehin zivilrechtlich für Schäden haften und verpflichtet seien, Schäden zu melden. Mit Urteil von Anfang Februar hob das Landgericht Berlin I die Entziehung der Fahrerlaubnis auf. beck-aktuell berichtet.
LG Mühlhausen – rechtsextremer Angriff auf Journalisten: Am neunten Verhandlungstag des neu aufgerollten Prozesses gegen zwei Neonazis wegen eines Angriffs auf Journalisten behauptet der angeklagte 26-jährige Nordulf Heise, er habe die beiden Journalisten für "die Göttinger Antifa" gehalten und nur zur Verteidigung mit einem Schraubenschlüssel auf das Auto der beiden eingeschlagen. Der mitangeklagte 32-jährige Gianluca K. behauptet, er habe Heise schützen wollen und deshalb einen Baseballschläger bei sich gehabt. Einer der Journalisten erlitt einen Schädelbruch, der andere einen Messerstich ins Bein. Das Landgericht Mühlhausen hat weitere Termine bis Oktober angesetzt, so die FR (Joachim F. Tornau).
LG München II zu Bahn-Unfall Garmisch-Partenkirchen: Das Landgericht München II hat nun die Begründung des Urteils vom Januar vorgelegt, wonach zwei Bahnmitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit dem im Juni 2022 entgleisten Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochen wurden. Laut SZ (Klaus Ott) erläutert das Gericht ausführlich, dass vorab dokumentierte drastische Warnungen zum Zustand der Strecke vor allem taktische Gründe hatten, um die Chance auf bahn-interne Sanierungsmittel zu erhöhen. Da die Mittel zur Sanierung der Strecken zu knapp waren, hätten alle Beteiligte die Zustände in ihrem Bereich drastisch geschildert.
AG Lübeck zu fehlerhafter Polizeikontrolle: Das Amtsgericht Lübeck verurteilte zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen. Nachdem sie es bei einer Verkehrskontrolle im August 2020 versäumt hatten, einen alkoholisierten Bundeswehrsoldaten aus dem Verkehr zu ziehen, verursachte dieser wenig später mit 248 km/h einen Unfall und tötete zwei Personen, so spiegel.de.
Recht in der Welt
Türkei – Ekrem İmamoğlu: In der Türkei hat ein weiteres Strafverfahren gegen den suspendierten Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu begonnen. Ihm und drei Mitangeklagten wird "politische Spionage" vorgeworfen, weil sie Daten an die CIA und den Mossad weitergeleitet haben sollen. İmamoğlu drohen dadurch weitere 15 bis 20 Jahre Haft. In einem anderen anhängigen Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von insgesamt 2.400 Jahren für İmamoğlu. Es berichten taz (Wolf Wittenfeld), LTO und zeit.de.
EuGH/Italien – Abschiebezentrum in Albanien: Der Dozent Jonas Bornemann und die Postdoktorandin Eleonora Frasca kritisieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass der Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, wonach die italienischen Abschiebezentren in Albanien europarechtskonform seien, die rechtlichen Hürden für eine Externalisierung der Migrationspolitik absenke. Sie lasse den "Vorwand" Italiens von Kapazitätsengpässen als Rechtfertigung gelten und mindere damit Anreize für einen innerstaatlichen Kapazitätsausbau. Außerdem sei die Annahme eines gleichwertigen rechtlichen Schutzes in Drittländern nur unzureichend geprüft.
EuGH/Ungarn – LGBTQI+: Auf dem Verfassungsblog analysieren die Doktorand:innen Lea Dirksen und Noah Thomas Seyller, dass der Europäische Gerichtshof die Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Nichtdiskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung als "eines seiner argumentativen Leitmotive" in seiner Entscheidung zum sogenannten Kinderschutzgesetz von Ungarn nutzt. Der EuGH werte die Wesensgehaltsgarantie erheblich auf, indem er klarstellt, dass sie keiner Rechtfertigung zugänglich sei, und schreibt ihr eine weitere Funktion zu: "Sie soll verhindern, dass sich nationale Gesellschaften in eine Richtung entwickeln, die den Eigenschaften der europäischen Gesellschaft nach Art. 2 S. 2 EUV widerspricht – deren Teilmengen sie formen."
Rechtsprofessor Christoph Degenhardt prognostiziert auf njw.de, dass "der Dialog der Verfassungsgerichte im europäischen Verfassungsverbund spannungsreich bleiben wird", da der EuGH mit seiner Entscheidung die "Verfassungsidentität der Mitgliedstaaten einer Werteidentität der Union unterordnet, für die er wiederum die Deutungshoheit beansprucht."
IStGH – philippinischer Ex-Polizeichef: Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den philippinischen Politiker und ehemaligen Polizeichef Ronald Dela Rosa wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, für mindestens 32 Morde von 2011 bis 2019 verantwortlich zu sein, wie LTO schreibt.
USA – KI-Verantwortung für Waffenangriff: Die Familie einer der Personen, die 2025 bei einem Schusswaffenangriff auf einem Universitätscampus in Florida getötet wurden, hat Klage gegen das KI-Unternehmen OpenAI eingelegt. Die Familie des Todesopfers wirft OpenAI vor, dass der 20-jährige Schütze sich über den KI-Chatbot habe beraten lassen, dass die Tat mehr Aufmerksamkeit bekomme, wenn Kinder beteiligt seien, und wann der Campus hoch frequentiert sei. spiegel.de berichtet.
USA – Polens Ex-Justizminister Ziobro: Der polnische Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro ist aus Ungarn in die USA ausgereist. Gegen Ziobro besteht ein polnischer Haftbefehl u.a. wegen Unterschlagung von umgerechnet 35 Millionen Euro. Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar hatte angekündigt, das Asyl, das Ziobro in Ungarn erhalten hatte, aufheben lassen zu wollen. Die polnische Regierung will nun ein Auslieferungsersuchen an die USA stellen. beck-aktuell berichtet.
Spanien – Kindesmisshandlung: Ein Gericht in Oviedo hat ein deutsches Ehepaar wegen Vernachlässigung und psychischer Gewalt zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil sie ihre drei kleinen Kinder jahrelang aus Angst vor einer Infektion in einem verwahrlosten Haus ("Horrorhaus") isoliert hatten. Die Kinder, die bei ihrem Auffinden im Jahr 2025 acht und zehn Jahre alt waren, waren unbeweglich, trugen Windeln und konnten teils nicht lesen und schreiben. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, den 50-Jährigen und die 49-Jährige wegen Freiheitsberaubung zu 25 Jahren und vier Monaten Haft zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Es berichten FAZ (Hans-Christian Rößler), spiegel.de, beck-aktuell und bild.de.
Juristische Ausbildung
Reform des Jurastudiums: Im Gespräch mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) erklärt die Rechtsprofessorin Susanne Hähnchen, dass sie mit der Initiative "Aufbruch Jura", die sie letztes Jahr gemeinsam mit Carl-Wendelin Neubert, Quint Haydar Aly und Emilia De Rosa gegründet hatte, ein Netzwerk schaffen will, um "die Reformdebatte nicht dauerhaft der Initiative einzelner Personen zu überlassen". Das Netzwerk stellt keine eigenen Forderungen, sondern will "sichtbar machen, was bereits funktioniert, die Menschen dahinter miteinander verbinden" und gleichzeitig Mut machen.
Sonstiges
Parlamentarisches Auskunftsrecht: Rechtsanwalt Sebastian Roßner kritisiert auf LTO die Praxis der Bundesregierung, auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Stand der Verhandlungen mit der griechischen Regierung über Hilfen bei der Unterstützung von Schutzsuchenden mit "überlangen Verweisungsketten" und einem sich seit Jahren wiederholenden Verweis auf den Kernbereich der Exekutive zu antworten. Da die Fraktion ihr "Informationsinteresse in dieser Angelegenheit nicht anders wahren konnte, als stets erneut anzufragen", wäre es dem Parlament gegenüber angemessen gewesen, wenn die Bundesregierung jeweils mit einem kurzen Hinweis auf die aktuelle Situation statt mit Verweisungen auf vergangene Antworten geantwortet hätte.
Das Letzte zum Schluss
Erfolgreiche Schatzsuche: Auf einem Berliner Spielplatz buddelte ein Kita-Kind Silbermünzen, Geldscheine und einen kleinen Goldbarren aus. Laut der Polizei waren die Wertgegenstände in der Erde und unter Büschen vergraben. Eine Abfrage, ob es sich hierbei um Diebesgut handelt, sei bislang negativ verlaufen. Es berichten spiegel.de und bild.de (Michael Behrendt).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59939 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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