Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2026: VG Berlin zu AfD-Spende / BGH zu Beweis­last­um­kehr im Kauf­recht / BGH prüft AGG-Gel­tung im Gesund­heits­wesen

08.05.2026

Der Bundestag muss 2,35 Mio. Euro Spendengelder nicht an die AfD zurückzahlen. Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ist streng handzuhaben. Gilt der Diskriminierungsschutz des AGG auch für Verträge mit einer Reha-Einrichtung?

Thema des Tages

VG Berlin zu AfD-Spende: Die Bundestagsverwaltung muss eine einbehaltene Parteispende in Höhe von 2,35 Millionen Euro nicht an die AfD zurückzahlen, so das Verwaltungsgericht Berlin. Als die AfD die Spende annahm, habe keine Klarheit über den Spender bestanden. Gemäß dem Parteiengesetz dürfen Spenden über 500 Euro nicht angenommen werden, wenn der Spender nicht feststellbar ist. Mit dem Geld wurden mehr als 6.000 Plakate kurz vor der Bundestagswahl Anfang 2025 finanziert. Die AfD gab an, die Kampagne als Sachspende vom Österreicher Gerhard Dingler erhalten zu haben. Da dieser jedoch Ende 2024 vom deutsch-schweizerischen Immobilienmilliardär Henning Conle 2,6 Millionen Euro als "Schenkung" erhalten hatte, gebe es auch Anhaltspunkte dafür, dass Conle hinter der Spende stehe, so das Gericht. Die AfD will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt; das VG Berlin hat die Berufung zugelassen. Es berichten FAZ (Friederike Haupt), zdf.de (Charlotte Greipl/Leon Fried), LTO, beck-aktuell, spiegel.de, zeit.de (Dune Korth) und focus.de.

Rechtspolitik

Deepfakes: Die EU will künftig KI-Anwendungen zur missbräuchlichen Erstellung sexualisierter Deepfakes verbieten. Vertreter:innen der EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich im Trilog auf eine entsprechende Änderung der KI-Verordnung, die ab Dezember 2026 in Kraft treten soll. Weitere Anpassungen für riskante KI-Systeme sollen erst ab 2027 bzw. ab 2028 gelten, statt wie ursprünglich geplant ab August 2026. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), taz (Eric Bonse) und LTO.

Jannis Brühl (SZ) tritt der Kritik entgegen, die Änderung schränke die wirtschaftliche Freiheit der KI-Branche ein. Es gebe "kein Recht darauf, KI als Instrument anzubieten, um Frauen bloßzustellen." Wenngleich Svenja Bergt (taz) das "längst überfällige" Verbot begrüßt, mahnt sie, dass ein Verbot letztlich nur so gut sei wie seine Umsetzung. Jakob von Lindern u.a. (zeit.de) schreiben, dass "nicht die KI-Anbieter, sondern die Menschen an den Deepfakes schuld sind". Ein Verbot sei trotzdem richtig, weil es einen Unterschied mache, "wie einfach zugänglich solche Werkzeuge sind."

Abgeordnetendiäten: spiegel.de (Anna Reimann) liegt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vor, wonach die von den Linken geplante Deckelung der Diäten auf den Durchschnittslohn, der derzeit 2850 Euro netto beträgt, verfassungsrechtlich bedenklich sei. Zwar dürfte eine verpflichtende Diätendeckelungen für Abgeordnete grundsätzlich zulässig sein, allerdings sei die Summe zu niedrig. Sie gefährde den Zweck der Diäten, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern und die mandatsbedingten Verdienstausfälle auszugleichen. Die herrschende Meinung im Schrifttum ziehe daher die Grenze bei der Hälfte der den Abgeordneten gesetzlich zustehenden Entschädigung in Höhe von derzeit 11.833,47 Euro. Im Juni soll der Bundesparteitag der Linken über einen entsprechenden Antrag abstimmen.

Barrierefreiheit: Der Bundestag hat über eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass öffentliche Gebäude bis 2045 barrierefrei sein sollen. Private Unternehmen sollen im Gesetz zwar erstmals erwähnt werden, aber nur zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, wenn sie dadurch nicht "unverhältnismäßig stark" belastet werden. Zudem fehle es an gerichtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, rügt die Opposition, weil lediglich eine Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet werden soll. Es berichten SZ (Valerie Höhne) und taz (Jule Frank).

Klimaschutz/Heizung: Anlässlich der geplanten Entschärfung des sogenannten "Heizungsgesetzes" und der damit einhergehenden Gefährdung der Klimaschutzziele weisen Rechtsprofessor Michael Fehling und die studentische Hilfskraft Benjamin Meves auf dem Verfassungsblog darauf hin, dass die Bundesländer grundsätzlich strengere Anforderungen an die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung stellen können. Bislang enthält der Entwurf, der auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes basiert, eine entsprechende Öffnungsklausel für die Länder.

Notarielle Online-Verfahren: Der Rechtsausschuss des Bundestages hörte Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren an. Dabei sprachen sich die Experten grundsätzlich für die geplante Ausweitung auf die Gründung von Aktiengesellschaften sowie Register- und Stimmrechtsvollmachten aus. Weniger geeignet sei das Online-Verfahren in Konstellationen, in denen die notarielle Beratung präventiv schütze oder in denen es widerstreitende Interessen gebe. Umstritten war, ob die Ausweitung bereits weit genug gehe. anwaltsblatt.de (Christian Rath) berichtet.

Bundesrechnungshof: Samuel Märkt analysiert auf dem JuWissBlog einen AfD-Gesetzentwurf, der anlässlich der Nominierung zweier Spitzenpolitiker:innen für die Leitung des Bundesrechnungshofs (Klara Geywitz, SPD, und Ansgar Heveling, CDU) längere Karenzzeiten fordert. Laut Märkt bestehe das von der AfD behauptete Unabhängigkeitsproblem jedoch nicht, da die BRH-Mitglieder nicht weisungsgebunden seien und es ausreichende Befangenheitsvorschriften gebe. Außerdem profitiere der BRH von der guten Fach- und Behördenkenntnis der bestellten Mitglieder, die "die zu prüfende Verwaltungstätigkeit zuvor politisch oder administrativ geprägt haben".

Digitale Märkte: Anlässlich von Berichten, wonach die EU-Kommission möglicherweise Milliardenstrafen nach dem Digital Markets Act (DMA) gegen Google aufgrund politischer Spannungen mit den USA aufschiebt, plädiert Rechtsanwalt Christopher Unseld auf LTO für die Stärkung der dezentralen und privaten Rechtsdurchsetzung des DMA. Die Stärke des Unionsrechts liege darin, dass es nicht auf staatliche Akteur:innen vertraue, sondern auf diejenigen setze, die sich unabhängig von politischer Opportunität auf das Recht berufen. Damit die Beteiligten die Einhaltung des DMA gerichtlich geltend machen können, brauche es praxistaugliche prozessuale Rahmenbedingungen sowie finanzielle Anreize.

Justiz

BGH zu Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf: Die in § 477 BGB für Verbrauchsgüterkaufverträge enthaltene Vermutung, dass eine Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang zeigt, wird nicht durch andere mögliche Ursachen wie etwa technische Defekte oder Fahrfehler ausgeschlossen. Bereits eine sogenannte "Mangelerscheinung" reicht aus, um den Verkäufer beweisbelastet zu machen. Die gesetzliche Beweislastumkehr ist nur ausgeschlossen, wenn ausschließlich eine andere, dem Verkäufer nicht zurechenbare Ursache als Erklärung in Betracht kommt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs füge sich konsequent in den verbraucherschützenden Gedanken des Kaufrechts ein, so LTO (Xenia Piperidou).

BGH – AGG im Gesundheitswesen: Der Bundesgerichtshof verhandelte darüber, ob der Antidiskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch im Gesundheitswesen gilt. Geklagt hatte eine blinde Patientin, die von einer Rehaklinik Schadensersatz und Entschädigung fordert, weil ihre Behandlung aufgrund der Sehbehinderung verweigert wurde. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgelehnt, weil es sich bei einem Rehabilitationsbehandlungsvertrag nicht um ein Massengeschäft im Sinne des AGG handle, für das das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot gelte. Die Karlsruher Richter:innen erörterten nun unter anderem, wie individuell eine Rehabilitationsbehandlung ist. Die Entscheidung wird am 21. Mai verkündet. Es berichten LTO und beck-aktuell.

BGH – Farbmarke Orange: In einer vorläufigen Einschätzung im Rechtsstreit um die von Obi angemeldete Farbmarke Orange scheint der Bundesgerichtshof den Argumenten des Bundespatentgerichts (BPatG) zu folgen. Das BPatG hatte entschieden, dass die Farbmarke gelöscht wird. Sebastian Hackelsperger, Professor für Visuelle Kommunikation, erläuterte in der mündlichen Verhandlung die Bedeutung von Farben im Marketing. Im Baubereich sei Orange sehr verbreitet. Es berichten SZ (Tobias Bug), spiegel.de und beck-aktuell.

OVG Berlin-BB – Klimaschutz: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beantragt. Die Leipziger Richter:innen hatten Ende Januar entschieden, dass das Klimaschutzprogramm der damaligen Ampelregierung ergänzender Maßnahmen bedurfte. Das Gericht könne jetzt Zwangsgelder oder Zwangshaft gegen Regierungsmitglieder androhen. Die taz (Nick Reimer) berichtet.

OVG Bremen – Abschiebungsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Ausländerbehörde sich darauf verlassen darf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mögliche Abschiebungsverbote berücksichtigt hat, oder ob sie eigenständig das Vorliegen etwaiger Abschiebehindernisse prüfen muss. Gemäß § 42 Satz 1 AsylG iVm § 60 Abs. 5 AufenthG sind Gerichte und Behörden an die Feststellungen des BAMF gebunden. Diese deutsche Regelung könnte gegen das menschenrechtliche Refoulement-Verbot verstoßen. Im konkreten Fall geht es um einen drogenabhängigen Afghanen, der wegen einer schweren Straftat ausgewiesen wurde. LTO berichtet.

VG Weimar zu Mahnwache in Buchenwald: Die Doktoranden Ennio Friedemann und Paul Strothmann kritisieren auf dem Verfassungsblog einen Anfang April ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar, der die Untersagung einer pro-palästinensischen Mahnwache für die Opfer des Gazakriegs auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte Buchenwald für rechtmäßig erklärte. Die Auffassung des VG Weimar, dass eine "Versammlung, deren inhaltlicher Mittelpunkt nicht die Opfer, sondern die Gedenkenden sind, stets die Würde der Opfer verletze", und deshalb nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 Versammlungsgesetz beschränkt werden dürfe, greife erheblich in die freie Meinungsäußerung potenzieller Versammlungsteilnehmer:innen ein.

LG München I zu Merkel-Fotomontage: Das Landgericht München I hat den AfD-Politiker Petr Bystron vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Die von ihm anlässlich der Abberufung des damaligen ukrainischen Botschafters geteilte Fotomontage, die unter anderem Angela Merkel mit durchgestrecktem Arm zeigte, sei zwar "geschmacklos". Indes kam das Gericht nicht zur Überzeugung, dass die gezeigten Darstellungen tatsächlich als "Hitlergruß" interpretiert werden könnten oder Bystron die Bilder manipuliert habe. Damit hob es die amtsgerichtliche Verurteilung Bystrons zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen auf. FAZ (Timo Frasch), LTO und zeit.de berichten.

LG Dortmund zu Bürgermeister Kleine-Frauns: Mangels Vorsatzes hat sich Jürgen Kleine-Frauns, der damalige Bürgermeister von Lünen, nicht der Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar gemacht, indem er eine E-Mail, in der eine Bürgerin seinem Stellvertreter Missbrauch vorwarf, an seinen Stellvertreter weiterleitete. Kleine-Frauns hatte die Vorwürfe, die sich später bestätigten, für eine Verunglimpfung gehalten. Damit sprach das Landgericht Dortmund Kleine-Frauns in zweiter Instanz ebenfalls frei, so wdr.de (Philip Raillon).

LG Wuppertal zu Raser: Das Landgericht Wuppertal verurteilte den 25-Jährigen "Raser von Remscheid" wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Er hatte mit seinem 700‑PS-Sportwagen angeben wollen, dabei die Kontrolle verloren und zwei Frauen auf dem Gehsteig erfasst, eine davon starb. Der Fahrer hatte einen Blutalkoholwert von 1,46 Promille. Videoaufnahmen dokumentierten regelmäßiges rücksichtsloses Fahren. spiegel.de berichtet. 

LG Kempten zu Diebstahl aus Parkautomaten: Das Landgericht Kempten verurteilte einen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und seine Ehefrau wegen des Diebstahls von Parkmünzen im Wert von etwa 1,3 Millionen Euro zu jeweils fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Der Mann war für das Leeren der Parkautomaten zuständig. Das Paar fiel einer Bank durch verdächtige Geldeinzahlungen auf. beck-aktuell berichtet. 

VG Köln – Ralf Höcker: Laut Spiegel (Jürgen Dahlkamp) klagt der Medienanwalt Ralf Höcker vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Widerruf seiner Ernennung zum Honorarprofessor an der privaten Wirtschaftshochschule CBS. Während die Fachhochschule den Widerruf damit begründet, dass Höcker seit 2020 keine Lehrverpflichtungen mehr übernommen habe und aktuell nicht mehr eingeplant sei, hält Höcker den Beschluss für "klar rechtswidrig". Der Widerruf einer Honorarprofessur sei unüblich.

Recht in der Welt

EuGH/Italien – Mindestaufenthalt für Sozialleistungen: Die Voraussetzung eines mindestens zehnjährigen Wohnsitzes für den Bezug bestimmter Sozialleistungen diskriminiert mittelbar Ausländer:innen. Wenngleich die italienische Regelung formal für alle gelte, können Ausländer:innen die Voraussetzung typischerweise schwerer erfüllen können als Staatsangehörige, so der Europäische Gerichtshof. beck-aktuell und spiegel.de berichten.

EGMR/Polen – Verfassungsrichter: Auf Antrag der vier vom polnischen Abgeordnetenhaus benannten neuen Verfassungsrichter:innen, die der rechtsnationale polnische Präsident Karol Nawrocki nicht vereidigen wollte, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die vier Richter:innen ihre Arbeit aufnehmen sollen. Sie dürfen nicht an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden. Die SZ (Viktoria Großmann) berichtet.

Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die FAZ (Alexander Haneke) schildert, dass der designierte ungarische Ministerpräsident Péter Magyar mit seiner Zweidrittelmehrheit den Rechtsstaat in Ungarn wieder stärken kann, indem er etwa die Wahlkreise gerechter zuschneidet. Indes sei es "weder demokratisch noch ratsam", den in der Orban-Regierungszeit ernannten Verfassungsrichtern jegliche Legitimität abzusprechen. Vielmehr könnte Magyar die Altersgrenze für Richter:innen wieder einführen und so frei werdende Stellen mit neutralen Kandidaten besetzen.

Juristische Ausbildung

Reform des Jurastudiums: beck-aktuell (Jannina Schäffer) stellt Reformvorhaben zur juristischen Ausbildung in Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen vor. Während Grüne und CDU in Baden-Württemberg unter anderem prüfen wollen, ob das Sexualstrafrecht Prüfungsstoff werden könnte, will Hamburg prüfen, inwieweit der Prüfungsstoff reduziert werden könnte. Sachsen will die Ausbildungskapazitäten erhöhen. Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Rheinland-Pfalz enthalte lediglich programmatische Ankündigungen.

Sonstiges

Udo di Fabio im Interview: Im Gespräch mit dem FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) warnt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio angesichts der hohen AfD-Zustimmungswerte vor einer womöglich kommenden Verfassungskrise. Wenn sehr gegensätzliche Parteien zur Koalition gezwungen werden, könne es zu Reformstau und Vertrauensverlusten kommen. Zudem "wirken übermäßige Erwartungen an den Staat in Demokratien dysfunktional", weil der Staat kein Unternehmer sei, der Reichtümer produziere, sondern nur umverteilen könne.

Prorussische Propaganda: Der Politikwissenschaftler Ulrich Bausch kritisiert in der taz, dass die EU Journalisten und Autoren unter dem Vorwurf sanktioniert, sie betrieben russische Propaganda. Konkret geht es um den Autor Jaques Baud und den Journalisten Hüseyin Dogru. "Das Vorgehen erinnert an Praktiken, mit denen in autoritären Systemen missliebige Stimmen ausgeschaltet werden."

Rechtsreport: Nun berichtet auch beck-aktuell (Pia Lorenz), dass die Studie der Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG zum Vertrauen der Deutschen in das Rechtssystem nicht mehr erscheint. Als Grund hierfür gab die Rechtsschutzversicherung an, man habe die Studie "aus Marketing- und Image-Gründen verfolgt" und nun in "unternehmerischer Freiheit" die Entscheidung getroffen, sie nicht mehr in Auftrag zu geben. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, bedauert sehr, dass diese "wichtige Informationsquelle" nun wegfällt.

Das Letzte zum Schluss

In die U-Haft gestreamt: Zwei 23- und 36-jährige Männer bezahlten TikTok-Klicks mit ihrer Freiheit. Laut spiegel.de konnte die Polizei in Ilsfeld bei Stuttgart die beiden Täter dingfest machen, nachdem sie Hinweise bekam, dass ein Diebstahl live auf TikTok übertragen werde.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59918 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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