Die juristische Presseschau vom 7. Mai 2026: Höheres Quorum für U-Aus­schüsse in RhPf / VG Berlin zu Über­wa­chung in Schwimm­bä­dern / Roland Rechts­re­port ein­ge­s­tellt

07.05.2026

Nach einer Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz erfordern U-Ausschüsse künftig mehr Stimmen als die AfD Sitze hat. VG Berlin erlaubt Videoüberwachung in Schwimmbädern. Rechtsschutzversicherung beendet Untersuchung von Justizvertrauen.

Thema des Tages

U-Ausschüsse RhPf: Der rheinland-pfälzische Landtag beschloss in einer Sondersitzung in alter Zusammensetzung eine Änderung der Landesverfassung, wonach parlamentarische Untersuchungsausschüsse künftig erst mit einem Viertel der Abgeordneten – statt wie bisher mit einem Fünftel – eingesetzt werden können. Damit wird verhindert, dass die AfD, die bei der aktuellen Landtagswahl ein Fünftel der Sitze errang, in der kommenden Wahlperiode Untersuchungsausschüsse durchsetzen kann. Für die Änderung stimmten CDU, SPD, Grüne und FDP, dagegen stimmten AfD und Freie Wähler. Die Mehrheit will damit verhindern, dass die AfD mit zahlreichen Untersuchungsausschüssen den Landtag lahmlegt. Die AfD wirft der Mehrheit vor, sie wolle die Aufklärung krimineller Machenschaften verhindern. Die SPD argumentierte, dass auch das Grundgesetz ein Quorum von einem Viertel der Stimmen vorsieht. Die AfD-Fraktion kündigte eine Normenkontroll-Klage an. Die taz (Jana Laborenz) berichtet.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert die Verfassungsänderung als "Lex AfD". U-Ausschüsse seien fraglos "ein klassisches Minderheitenrecht zur Kontrolle der Mehrheit". Es gehe nicht an und sei in Wahrheit kontraproduktiv, ein solches Recht von politischen Stimmungslagen und jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig zu machen.

Rechtspolitik

Strafmündigkeit: Auf FAZ-Einspruch kritisieren Leon Möller, Christopher Sitzmann und Sebastian Trier, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsreferendar und studentische Hilfskraft, die wiederkehrenden Forderungen nach einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters. Das Erwachsenenstrafrecht unterscheide sich wesentlich vom Jugendstrafrecht, einem "eigenen Rechtsfolgen- und Verfahrensregime für noch im Reifeprozess befindliche Menschen". Die Forderung, das Strafmündigkeitsalter abzusenken, sei allenfalls "strategisch" erklärbar. "Sachlich geboten" sei aber eine "Neujustierung" bei der Wahl zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden.

Wehrdienst: Im Gespräch mit njw.de (Tobias Freudenberg) erläutert Rechtsprofessor Patrick Sensburg die seit Jahresbeginn geltenden Regeln zum "neuen Wehrdienst". Die verpflichtende Musterung aller Männer ab dem 1.7.2027 hält er für ebenso verfassungskonform wie eine neue Wehrpflicht, sollte sie künftig eingeführt werden. Die Regelung zur Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte sei "unspektakulär" und durch die Allgemeinverfügung des Bundesverteidigungsministeriums rechtssicher außer Kraft gesetzt.

Justiz  

VG Berlin zu Überwachung in Schwimmbädern: Die in vier Berliner Freibädern installierten Kameras zur Videoüberwachung sind ebenso zulässig wie die dort durchgeführten Ausweiskontrollen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin, das der Klage der Berliner Bäder-Betriebe gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten Berlins, Meike Kamp, stattgab. Die Datenschützerin hatte die Maßnahmen als unverhältnismäßig gerügt. Das VG sah das anders: Die nach mehrfachen Tumulten in Berliner Bädern eingeführten Maßnahmen hätten zu einem spürbaren Rückgang strafrechtlich relevanter Vorfälle geführt. Der mit ihnen verbundene niederschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei somit gerechtfertigt und hinzunehmen. taz-Berlin (Albertina Pangula), beck-aktuell und LTO berichten.

BSG zu Wechsel in die GKV: Eine geringere Bezahlung während einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme stellt keinen hinreichenden Grund für den Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse dar. Dies entschied das Bundessozialgericht unter Abweisung der von einem Privatversicherten eingelegten Revision. Der im Einklang mit den Entscheidungen der Vorinstanzen stehende Beschluss setze die restriktive Haltung beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse fort, schreibt die FAZ (Katja Gelinsky).

Katja Gelinsky (FAZ) begrüßt die Entscheidung in einem separaten Kommentar. Die konkrete Konstellation betreffe relativ wenige Fälle. Angesichts des Charakters der gesetzlichen Krankenkassen als "Solidargemeinschaft" sei es sachgerecht, "einem Wechsel im kostenintensiven fortgeschrittenen Alter enge Grenzen zu setzen."

BGH – Focus-Ärzte-Siegel: Am heutigen Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Siegel "Top-Mediziner" und "Focus Empfehlung", die der Focus in einem Sonderheft jährlich vergibt. Ärzt:innen, die in einer der Empfehlungslisten des Magazins genannt werden, können die Siegel gegen Lizenzgebühren zu Werbezwecken verwenden. Die Wettbewerbszentrale sieht darin eine unlautere Praxis, da sachgerechte Kriterien für die Siegel fehlten. beck-aktuell (Martin W. Huff) betont, dass die Entscheidung des BGH auch für Anwält:innen relevant sei, für die der Focus ähnliche Siegel vergibt.

BGH – Farbmarke Orange: Am heutigen Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Beschwerde des Baumarkts OBI gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts. Dieses hatte im Januar des vergangenen Jahres die Löschung der vom Unternehmen angemeldeten Farbmarke "Orange" angeordnet. In ihrem Bericht legt die FAZ (Marcus Jung) auch das Procedere bei der Anmeldung einer Farbmarke und die diesbezüglichen Voraussetzungen dar.  

KG Berlin/OLG Hamburg – Correctiv-Bericht über Remigrations-Treffen: Nun schreibt auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) über die mittlerweile am Berliner Kammergericht bzw. dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängigen Berufungsverfahren über die Zulässigkeit des Correctiv-Berichts über das sogenannte Remigrations-Treffen. Dass die Landgerichten Hamburg bzw. Berlin zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen – in Hamburg wurde eine zulässige Meinungsäußerung von Correctiv erkannt, in Berlin eine unwahre Tatsachenbehauptung – sei nicht unmöglich. So habe man im ersten Fall den gesamten Text gewürdigt, im zweiten eher einzelne Begriffe. Unabhängig vom Ausgang der jetzigen Verfahren sei die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die jeweils unterlegene Seite ohnehin wahrscheinlich.

OVG NRW zu Geschlechtswechsel für Beförderung: Nun berichtet auch LTO über die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach eine Polizistin zu Recht von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen wurde. Das Gericht sah Anhaltspunkte, dass die Person ihren Geschlechtseintrag wechselte, um ihre Beförderungschancen zu steigern.

LG Köln zu illegalen Streams: Der Streamingdienst DAZN hat am LG Köln ein Versäumnisurteil gegen den Zugangsprovider Freenet erwirkt. Der Beklagte müsse den Zugang zur Webseite livetv.sx unterbinden. Die Seite, deren Betreiber in Russland vermutet werden, bietet seit mehr als einem Jahrzehnt illegal Sportübertragungen an. Über die Entscheidung berichtet die FAZ (Michael Hanfeld).

LG Cottbus zu Raser: Wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge ist ein 27-Jähriger vom Landgericht Cottbus zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Verurteilung wegen Mordes plädiert, weil der Angeklagte seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Fahrzeuge verdecken wollte. Auf der Flucht im Januar 2025 starb ein Polizist, der den Angeklagten stoppen wollte. spiegel.de berichtet.

LG Berlin II – KI-Steuerberatung: Wie das Hbl (Laura de la Motte) berichtet, klagt die Steuerberaterkammer Berlin vor dem Landgericht Berlin II gegen das Online-Angebot "KI-Steuerberater". Die Seite des Start-ups Accountable verwende unzulässigerweise die geschützte Berufsbezeichnung "Steuerberater". Außerdem sei auf der Seite irreführend von "Steuercoaches" die Rede, die "bei weitergehenden Steuerfragen" zur Verfügung stünden, obwohl diese Coaches keine ausgebildeten Steuerberater:innen seien.

LG Bonn – Cum-Ex/Sarasin Bank: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet über einen Mitarbeiter der Schweizer Bank Sarasin, gegen den 2021 ein Strafprozess wegen Steuerhinterziehung in 69 Fällen am LG Bonn beginnen sollte. Der Mann, der in enger Zusammenarbeit mit Hanno Berger und Kai-Uwe Steck an Cum-Ex-Manipulationen verdient haben soll, befindet sich in der Schweiz und wird nicht nach Deutschland ausgeliefert. Er zeigte sich bei Vernehmungen im Jahr 2017 reuig, betonte aber auch, er habe das Geschäft "nicht im Detail" verstanden. Die Staatsanwaltschaft Köln rechnet mit einem Schaden von 461 Millionen Euro.

LG Rostock – Tötung von Fabian: Am LG Rostock erklärte der als Zeuge vernommene Vater des getöteten Fabian, er glaube an die Unschuld der Angeklagten. Versuche des Gerichts, den Zeugen angesichts bestehender Indizien für die Möglichkeit zu sensibilisieren, dass seine vormalige und jetzt wohl auch wieder aktuelle Lebensgefährtin seinen Sohn getötet haben könnte, blieben erfolglos. Über die Zeugenaussage berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über die am 49. Verhandlungstag erfolgte Zeugenvernehmung eines früher im Auftrag der Hauptangeklagten tätigen Privatdetektivs am LG Hamburg berichtet nun auch LTO (Jakob Hoffmann).

VG Berlin zu Ausweisung von Palästina-Aktivistin: Das Berliner Landesamt für Einwanderung durfte einer propalästinensischen Aktivistin irischer Staatsangehörigkeit nicht das Freizügigkeitsrecht als EU‑Bürgerin entziehen. Dies entschied das VG Berlin. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Frau unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt; inzwischen sind jedoch alle Ermittlungen eingestellt. Von der Frau gehe keine konkrete Gefahr aus, die den Verlust der unionsrechtlichen Freizügigkeit rechtfertige. LTO (Max Kolter) und beck-aktuell berichten.

Alan Posener (Welt) kommentiert, die politischen Ansichten seien ihm "zutiefst unsympathisch", doch diene die Aufhebung der Freizügigkeit "eben nicht dazu, Leute zu sanktionieren, deren Ansichten man unappetitlich findet". Über der Staatsräson stehe das Recht. "Auch wenn es von Leuten in Anspruch genommen wird, die vermutlich nicht nur die Staatsräson, sondern auch den Rechtsstaat verachten." Posener erwähnt in seinem Kommentar auch, dass der Ire Shane O’Brien vor dem Kammergericht Berlin freigesprochen wurde. Ihm wurden Straftaten im Zuge der Besetzung des Präsidiums der Freien Universität Berlin vorgeworfen, doch hätten "die als Zeugen der Anklage auftretenden Polizisten ausweislich eines von der Verteidigung eingebrachten Videos die Unwahrheit" gesagt.

Grenzkontrollen/Zurückweisungen an der Grenze: Anlässlich der Ankündigung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), auch in Zukunft Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, gibt die taz (Christian Rath) einen Überblick über aktuell laufende Gerichtsverfahren. Eine Somalierin, die im Juni 2025 im Eilverfahren erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vorgegangen war, klagt derzeit im Hauptsacheverfahren. Das VG Berlin will noch im Mai entscheiden, ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse besteht. Am selben Gericht sei zudem der Eil-Antrag eines Eritreers anhängig, der sich aktuell in Warschau aufhält. Vor dem VG Karlsruhe beginne am 9. Juli die erste mündliche Verhandlung in einem Hauptsacheverfahren. Geklagt hat hier ein Algerier, der an der deutsch-französischen Grenze zurückgewiesen wurde.

Christian Jakob (taz) beklagt, dass Dobrindt die Zurückweisungen trotz der Eilentscheidung des VG Berlin im vergangenen Juni nicht einstellte. CDU/CSU stellten den angeblichen Volkswillen über das Recht und leisteten "exekutiven Ungehorsam". Sie bezeichneten sich zwar gerne als "Rechtsstaatspartei", doch seien ihnen andere Dinge "wichtiger geworden".

GBA – rechtsextreme Jugendgruppen: Auf Grundlage von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wurden in zwölf Bundesländern Wohnungen von insgesamt 36 Personen durchsucht. Die Beschuldigten stehen als herausgehobene Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen wie "Jung & Stark" und "Deutsche Jugend voran" bzw. "Neue Deutsche Welle" im Verdacht, Mitglieder oder Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die betreffenden Gruppen seien auf Angriffe gegen politische Gegner und vermeintliche Pädophile gerichtet. Es berichten taz (Konrad Litschko u.a.), beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak).

Recht in der Welt

EuGH/Ungarn – LGBTQI+: Die Zeit (Heinrich Wefing) befasst sich mit dem vor einigen Wochen verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Ungarn zum sogenannten Kinderschutzgesetz. Obgleich in der allgemeinen Öffentlichkeit bislang "kaum zur Kenntnis genommen", sei die Entscheidung mit ihrem Rückgriff auf Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union innerhalb der juristischen Community zurecht als "Zäsur" bezeichnet worden. Der EuGH stelle sich in einem Akt richterlicher Selbstermächtigung über die nationalen Verfassungsgerichte und verringere im Ergebnis auch die Einflussmöglichkeiten gewählter Parlamente.

Ungarn – Justizminister: Ungarns designierter Ministerpräsident Péter Magyar will seinen Schwager Márton Melléthei-Barna zum Justizminister ernennen. Der Chefjurist der Tisza-Partei heiratete Magyars Schwester im vergangenen September. Magyar sprach von einem "Dilemma" und argumentierte, Melléthej-Barna habe seine Schwester erst "nach seinem Beitritt zu unserer Gemeinschaft" geheiratet. Die taz (Florian Bayer) berichtet.

Frankreich – Völkermord in Ruanda: Ein Pariser Berufungsgericht lehnte es ab, strafrechtliche Ermittlungen gegen Agathe Habyarimana einzustellen. Die Witwe des früheren ruandischen Präsidenten ist 83 Jahre alt und steht im Verdacht, als First Lady des Landes 1994 den Völkermord an der Volksgruppe der Tutsi propagandistisch mit in die Wege geleitet zu haben. FAZ (Michaela Wiegel) und taz (Dominic Johnson) berichten.

Italien – Menschenjagd in Sarajevo: Die Zeit (Pia Schreiber) schreibt über die bislang unbestätigten Gerüchte, an den Menschenjagden sogenannter Wochenendscharfschützen in Sarajevo seien auch Deutsche beteiligt gewesen. Ermittlungen werden bislang nur in Italien geführt.

Eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zu Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums blieb inhaltlich unbeantwortet. Die Regierung teilte mit, dass dies einen "unzumutbaren Aufwand" bedeute. spiegel.de (Severin Weiland) berichtet.

USA – KI-Training/Meta: An einem New Yorker Gericht haben fünf Verlage eine gegen Meta und Mark Zuckerberg gerichtete Klage erhoben. Sie machen geltend, dass das beklagte Unternehmen die von ihnen herausgegebenen Werke unter Umgehung des Urheberrechts für das Training seines KI-Tools Llama verwendet habe. Das Vorgehen sei von Meta-Chef Zuckerberg persönlich autorisiert worden. Die FAZ (Frauke Steffens) berichtet.

Juristische Ausbildung

Moot Courts: Im Interview mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet die Frankfurter Jurastudentin Sara Stanisic von ihren Erfahrungen mit dem Vis Moot, für den ihr Team unter anderem nach Wien und Hongkong reiste. Sie hebt hervor, dass beim Vis Moot "alle bei null anfangen". Weil es um ein neues Rechtsgebiet (internationales Schiedsverfahren) gehe und alle Teams auf Englisch plädierten, habe  niemand einen "Heimvorteil". Deutsche Jurist:innen seien allerdings privilegiert, weil sie für Moot-Verfahren ein Freisemester beantragen können.

Sonstiges

Rechtsreport: Der seit 2010 jährlich erscheinende Roland-Rechtsreport, der vom Allensbach-Institut und der Roland Rechtsschutzversicherung veröffentlicht wird, "pausiert auf unbestimmte Zeit". Wie LTO (Markus Sehl) schreibt, ermittelte der Bericht bislang, wie sich das Vertrauen der Deutschen in die Justiz und den Rechtsstaat entwickelt. Die Einstellung reiße eine Lücke in die Forschung. Eine im vergangenen Jahr vom Markforschungsinstitut Ipsos und der ARAG Rechtsschutzversicherung gestartete Studie untersuche dagegen das Vertrauen in den Rechtsstaat im europäischen Ländervergleich.

Marken: Auf LTO weist Rechtsanwalt Peter Weiler auf das Problem des sogenannten Markenblockierens hin. KI-Tools erleichtern die gezielte Suche nach und Identifikation von geeigneten Namen, die sodann angemeldet werden. Die Anmeldung dient dem tatsächlichen Zweck, die eigentliche Nutzer:in zur Zahlung von Lizenzgebühren zu veranlassen. Der Autor verweist auf die Ähnlichkeit zu dem aus den Anfangstagen des kommerziellen Internets bekannten Phänomen des Domaingrabbings und erklärt, wie sich betroffene Firmen zur Wehr setzen können.

Elternrechte: Das Wahlprogramm der sachsen-anhaltinischen AfD sieht unter anderem die Aufnahme von Elternrechten in die Landesverfassung vor. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Rahel Schwarz führt auf dem Verfassungsblog aus, dass der Vorschlag redundant sei. Der Text sei dem geltenden Verfassungstext des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nachempfunden. Die Aufnahme in die Landesverfassung biete darüber hinaus keinen rechtlichen Mehrwert.

Meinungsfreiheit: In der Zeit bespricht Rechtsprofessorin Elisa Hoven das Buch "Meinungsfreiheit" von Ronen Steinke. Dem Autor sei "ein wichtiges, kluges und zugleich überraschend unterhaltsames Buch" gelungen, in dem konsequent für die Meinungsfreiheit gestritten werde.

Stiftung Forum Recht: Auf anwaltsblatt.de stellt Cord Brügmann, Direktor der Stiftung Forum Recht, die 2019 vom Bundestag gegründete Stiftung vor. Sie soll in Karlsruhe und Leipzig je einen Ort errichten, an dem Menschen sich über "unser Rechtssystem insgesamt informieren können, an dem sie lernen und an dem sie ihre Erfahrungen mit Recht und Rechtsstaat teilen und darüber ins Gespräch kommen können". 

Wolters Kluwer: Die FAZ (Marcus Jung/Klaus Max Smolka) schreibt über Stacey Caywood, die seit dem vergangenen Februar den Verlag Wolters Kluwer leitet. Die US-Amerikanerin setze das Werk ihrer Amtsvorgängerin Nancy McKinstry fort, die als Vorstandsvorsitzende die Transformation vom traditionellen Buch- und Fachzeitschriftenverlag zum Digitalunternehmen in die Wege leitete. Wolters Kluwer solle künftig als globale Softwareplattform mit dem Fokus auf die Integration von KI auftreten.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/pna/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59907 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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