Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2026: GBA ver­wei­gert Ein­sicht in NSU-Akten / AG Han­nover zu Ex-Part­nerin von Yashar G. / ÖVP-Poli­tiker Wöginger ver­ur­teilt

05.05.2026

Die Bundesanwaltschaft gibt Hamburger Forschungsgruppe keinen Einblick in NSU-Ermittlungsakten. Ex-Partnerin von korruptem Staatsanwalt wegen Strafvereitelung verurteilt. ÖVP-Politiker August Wöginger wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.

Thema des Tages

OLG Karlsruhe – NSU-Ermittlungsakten: Die von der Hamburger Bürgerschaft beauftragte Forschungsgruppe zur Aufklärung des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü erhält vom Generalbundesanwalt keinen Einblick in die polizeilichen Ermittlungsakten. Wie die taz-nord (André Zuschlag) berichtet, klagt die Forschungsgruppe nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe auf Einblick in die Akten. Der Generalbundesanwalt argumentiert, dass die Akten zu den verschiedenen NSU-Morden untrennbar seien, sodass die Akten zu dem Mordfall in Hamburg nicht separat eingesehen werden könnten. Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy, die an der Forschungsgruppe beteiligt ist, hält diese Argumentation für unzulässig. In Hamburg lagerten bereits Duplikate der Akten.

Rechtspolitik

Leugnung des Existenzrechts Israels: Rechtsprofessor Kai Ambos kritisiert auf dem Verfassungsblog den hessischen Gesetzentwurf, der eine Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen will. Der Entwurf rede einer "übermäßigen Ausdehnung der Verfassungsidentität das Wort". Denn nicht jeder, der das Existenzrecht Israels leugne, relativiere damit automatisch den Holocaust. Zudem sei der Begriff der Staatsräson "unklar und widersprüchlich" und könne verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtungen nicht verdrängen.

Biometrische Gesichtserkennung / Automatisierte Datenanalyse: netzpolitik.org (Chris Köver u.a.) stellt die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Einführung einer biometrischen Gesichtserkennung und einer automatisierten Datenanalyse vor. Zum Abgleich eines Fotos mit Bildern aus dem Internet müssten Datenbanken mit biometrischen Templates der öffentlich im Netz verfügbaren Fotos erstellt werden. Das Innenministerium versichere zwar, dass diese Datenbanken nicht dauerhaft gespeichert würden, dies stehe aber nicht explizit im Gesetzentwurf. Kritisch beleuchtet wird ferner, dass auch Zeug:innen per Gesichtserkennung gesucht werden sollen. Ein Problem stelle auch Artikel 5 der EU-KI-Verordnung dar, der die Erstellung von "Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern" verbietet.

BVerfG-Richterwahl: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf kündigte ein Buch an, in dem sie die öffentliche Diskussion über ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht aufarbeiten möchte. Das Buch mit dem Titel "Wahl und Wahrheit" solle die "Politisierung der Richterwahl" beleuchten und zeigen, "welche Kampagnen wie gewirkt haben". Es soll im September erscheinen, berichtet spiegel.de.

Justiz

AG Hannover zu Ex-Partnerin von Yashar G.: Die Ex-Partnerin des wegen Bestechlichkeit verurteilten Hannoveraner Staatsanwalts Yashar G. wurde vor dem Hannoveraner Amtsgericht wegen Strafvereitelung und Falschaussage zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Ihre Falschaussage beim Landeskriminalamt zugunsten ihres Partners führte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Verjährung von 30 Straftaten. Vor Gericht sagte sie, G. habe sie vor der Aussage eingeschüchtert und ihr mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht. In der Folge habe sie sich zu einer Falschaussage hinreißen lassen. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf – Kopfgeld für rechtsextremistische Anschläge: Vor dem OLG Düsseldorf begann der Prozess gegen einen 50-Jährigen, der auf seiner Darknet-Seite "Assassination Politics" zum Mord an Richter:innen, Polizist:innen und prominenten Politiker:innen aufgerufen haben soll. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihm einen Anhänger der NS-Rassenideologie und wirft ihm Terrorfinanzierung und die Anleitung zu Terroranschlägen vor. Auf der Internetseite soll der Mann Krypto-Spenden als Kopfgeld eingeworben haben. Zum Prozessauftakt gestand der Mann, die Seite betrieben zu haben, allerdings als "reine Provokation". SZ, zeit.de und beck-aktuell berichten.

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Die taz (Luca Klander) berichtet über das Theaterstück "Sturm auf Berlin", das am 7. Mai in Berlin Premiere feiern wird und den Reichsbürger-Prozess vor dem OLG Frankfurt/M. behandelt. Regisseurin Marie Schwesinger habe den Prozess im Gerichtssaal begleitet. Die Angeklagten seien ihrer Beobachtung nach keine "klassischen Neonazis", sondern Menschen, die sich selbst als Retter der Demokratie verstünden und früher häufig Teil staatlicher Strukturen gewesen seien.

OLG Frankfurt/M. zu Betriebsratsvergütung: Im vergangenen November entschied das OLG Frankfurt/M., dass einem Geschäftsführer außerordentlich gekündigt werden durfte, weil er die übermäßige Bezahlung eines Betriebsrats nicht verhinderte. Die Rechtsanwält:innen Theresa Arndt und Niklas Kanschik erläutern auf dem Expertenforum Arbeitsrecht die Grundlagen der Betriebsratsvergütung und empfehlen, Vergütungsentscheidungen nachvollziehbar zu begründen.

LG Siegen – Einsperren der Tochter: Eine Frau, die ihre Tochter von 2015 bis 2022 im Haus ihrer Eltern in Attendorn einsperrte und von der Außenwelt isolierte, wurde vor dem Landgericht Siegen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Großmutter des heute zwölfjährigen Mädchens wurde überraschend als Mittäterin, der Großvater wegen Beihilfe verurteilt. Beide erhielten eine Bewährungsstrafe, weil sie ihr Haus als Versteck zur Verfügung stellten. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nachdem die Mutter einen Suizidversuch unternommen hatte. SZ, faz.net (Johanna Christner), spiegel.de, bild.de (Katrin Weuster) und beck-aktuell berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 48. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg äußerte der Verteidiger von Christina Block Zweifel an der Glaubwürdigkeit der israelischen Zeug:innen, die in den vergangenen Monaten aussagten. Sie hatten beteuert, in dem Glauben gehandelt zu haben, sich an einer legalen "Rettungsaktion" zu beteiligen. Die Verteidiger der Angeklagten betonen, dass die Zeug:innen sich etwa an das Datum eines angeblichen Treffens mit Block unterschiedlich erinnerten. Die Nebenklage argumentiert dagegen, dass kleine Abweichungen in den Aussagen gerade zeigten, dass sich die Zeugen nicht absprächen. bild.de (Hans Bewersdorff), beck-aktuell und LTO (Jakob Hoffmann) berichten.

AG Hannover zu Poolliegen: Eine Familie durfte den Reisepreis für eine Pauschalreise um knapp 1000 Euro mindern, weil in dem Hotel auf der griechischen Insel Kos schon ab sechs Uhr morgens beinahe alle Poolliegen mit Handtüchern reserviert waren. Das AG Hannover sah in den reservierten Liegen einen Reisemangel, der eine Minderung um 15 Prozent des Preises rechtfertige. Der Veranstalter müsse zwar nicht für jeden Gast eine Liege vorsehen, schulde aber eine Organisation, die ein angemessenes Verhältnis von Gästen zu freien Liegeplätzen wahrt. Es berichten bild.de (Frank Ochse), beck-aktuell und LTO.

VG Berlin zu Buchhandlung vs. Weimer: Nun berichtet auch die FAZ (Patrick Bahners) im Feuilleton über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer untersagte, die Eigentümerinnen der Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" als Extremisten zu bezeichnen. Das Gericht habe nicht erfahren, auf welche Tatsachen Weimer diese Bezeichnung stützte. Ein Staatsvertreter habe aber eine hohe Darlegungslast, wenn er sich auf eine solche, der bürgerlichen Ehre "abträglichen" Art und Weise äußere. Eine "scheinbar (…) goldene Brücke" habe das Gericht Weimer dadurch gebaut, dass es ihm empfahl, statt von Extremismus von verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen zu sprechen.

VG Hamburg zu Arbeitszeiterfassung/Anwaltskanzlei: anwaltsblatt.de (Marcus Jung) ordnet das Urteil des VG Hamburg vom Juli 2025 zur Arbeitszeiterfassung in der Kanzlei DLA Piper ein. Es bestehe ein Widerspruch "zwischen dem Schutzauftrag des Arbeitszeitrechts und einer Branche, die nach anderen Regeln funktioniert". Der Deutsche Anwaltverein spreche sich für eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz aus. Die Einführung von Schichtmodellen ("Früh-Associates" und "Spät- Associates") scheitere an der Realität komplexer Mandate.

LG Bochum mit neuem Präsidenten: Wie LTO berichtet, übernahm Michael Haas das Amt des Präsidenten am Landgericht Bochum. Er folgt auf Dieter Coburger, der das Amt drei Jahre innehatte und nun in den Ruhestand geht.

Recht in der Welt

Österreich – ÖVP-Politiker Wöginger: Der Fraktionsvorsitzende der ÖVP im österreichischen Nationalrat, August Wöginger, wurde zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Er habe seine Amtsmacht missbraucht, um einem Bürgermeister der ÖVP die Leitungsposition in einem Finanzamt zu sichern, entschied das Gericht. Der Bürgermeister hatte das Amt auf Bitten Wögingers zunächst zugeteilt bekommen, jedoch klagte seine Konkurrentin erfolgreich gegen die Personalentscheidung. Wöginger sagte, er habe die Bewerbung des Mannes lediglich "weitergereicht". Nach der Urteilsverkündung trat er vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück. Es berichten FAZ (Alexander Haneke) und zeit.de (Christian Bartlau).

Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die FAZ (Alexander Haneke) fasst zusammen, an welchen Stellen die ungarische Justiz unter Viktor Orbán unter politischen Druck geriet. Ungarns Richter:innen seien unter Orbán keineswegs gleichgeschaltet gewesen und hätten "relativ frei agieren" können – wenn auch "unter erheblichem Druck". Die Kritik am ungarischen Rechtsstaat ziele vor allem auf das Verfassungsgericht und die Strafverfolgungsbehörden. Problematisch sei auch die politische Besetzung des Generalanwalts sowie die Kompetenzverschiebung vom Justizrat hin zum Landesjustizamt. Wahlsieger Péter Magyar hatte den Chef des Landesjustizamts sowie den Generalstaatsanwalt und den Präsidenten des obersten Gerichtshofs noch in der Wahlnacht zum Rücktritt aufgefordert.

EuGH/Dänemark – Ghettogesetz: Postdoktorandin Silvia Steininger stellt auf FAZ-Einspruch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2025 zum dänischen "Ghettogesetz" vor. Das Gericht habe die Gefahr einer unmittelbaren Diskriminierung für Menschen festgestellt, die in Stadtteilen leben, die als "Ghetto" eingestuft wurden. Das Gericht legte die EU-Antirassismusrichtlinie so aus, dass es sich bei den Personen mit "nicht westlichem Hintergrund" um eine ethnische Gruppe handele, die gerade durch die rechtliche Zuordnung erst geschaffen werde. Indem der "Makel" der individuellen Herkunft selbst durch Einbürgerung nicht verschwinde, entstünden "Staatsbürger zweiter Klasse".

USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Im US-Staat New Mexico begann ein neues Gerichtsverfahren gegen Meta, in dem der Konzern zu besserem Jugendschutz auf seinen sozialen Netzwerken verpflichtet werden soll. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine 99-prozentige Sicherheit bei der Altersverifikation und die Abschaltung süchtig machender Funktionen wie Endlos-Scrollen. Dass Meta nun damit drohe, seine Dienste in New Mexico abzuschalten, dürfe nicht wundern, kommentiert Michael Hanfeld (FAZ). Schließlich verdiene Meta "an der Sucht, am Missbrauch und an Verbrechen".

Straße von Hormus: Sollten die Äußerungen der Islamischen Revolutionsgarde stimmen, wonach der Iran keinen Überblick über die von ihm verteilten Seeminen in der Straße von Hormus hat, läge darin eine Verletzung des Seekriegsvölkerrecht, schreibt der Doktorand Jannik Neumann auf LTO. Der Iran sei zwar nicht Vertragspartei des VIII. Haager Abkommens, doch verlange auch das Völkergewohnheitsrecht eine ständige Kontrolle gelegter Seeminen. Eine "rein defensive" Mission zur Räumung der Minen sei völkerrechtlich zulässig und mache beteiligte Staaten nicht zu Konfliktparteien.

Juristische Ausbildung

OLG Hamm zu Verdienstausfall: Eine Jurastudentin, die 2015 zwanzig Minuten zu spät zu ihrer mündlichen Prüfung erschien und daraufhin zu Unrecht von der Prüfung ausgeschlossen wurde, hat keinen Anspruch auf Ersatz des dadurch verursachten Verdienstausfalls gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dies entschied das OLG Hamm. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2019 die Nichtbestehen-Entscheidung des Justizprüfungsamtes aufgehoben und der Kandidatin eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht, die diese wenig später mit 4,5 Punkten bestand. Das Gericht entschied damals, dass die entsprechende Vorschrift des JAG NRW nur endgültige Ausstiege aus der Prüfung, nicht aber bloße Verspätungen erfasse. Den geltend gemachten Amtshaftungsanspruch auf einen Verdienstausfall zwischen den Jahren 2015 und 2019 in Höhe von 127.000 Euro verneinte das OLG Hamm nun dennoch. Das Justizprüfungsamt habe 2015 ohne Verschulden falsch entschieden. Zudem sei es nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Juristin 2015 die Prüfung, zu der sie zu spät kam, überhaupt bestanden hätte. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

Sonstiges

Walrettung: Der Jurastudent Jannis Krüßmann beantwortet auf LTO die Frage, ob die Öffentlichkeit einen Informationsanspruch über den Standort und die Gesundheit des Wals Timmy hat. Sollte die Landesregierung die ihr zugesagten Daten aus dem GPS-Sender erhalten, komme sowohl ein Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz als auch nach dem Landespressegesetz infrage. Für ein öffentliches Interesse an den Informationen spreche unter anderem, dass sie den Sinn des Einsatzes "erheblicher, auch staatlicher Mittel zur Walrettung infrage stellen" könnten.

CSD Berlin: Wie schon im vergangenen Jahr wird der Bundestag zum Berliner Christopher Street Day keine Regenbogenflaggen hissen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gab bekannt, die Flagge stattdessen ausschließlich am 17. Mai zu hissen, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. Im vergangenen Jahr hatte Klöckner den Verzeicht damit begründet, dass sie eine Neutralitätspflicht treffe. LTO berichtet.

Kanzleipflicht: Rechtsanwalt Markus Hartung stellt auf beck-aktuell fest, dass die Trennung zwischen der anwaltlichen Haupttätigkeit innerhalb der Kanzleiräume und bloßen Hilfstätigkeiten, die an Dritte ausgelagert werden, nicht mehr zeitgemäß sei. Wer mit neuen KI-Anwendungen wie Google Workspace arbeite, "schreibt Schriftsätze in der Cloud, bespricht dort seine Strategie und verwaltet dort Mandatsdaten, auch wenn er selbst in einer Kanzlei vor dem Computer sitzt." Die jüngst vom BGH aufgestellte Kanzleipflicht sei daher "nicht mehr von dieser Welt".

Star Wars: Anlässlich des internationalen Star-Wars-Tages analysieren Rechtsanwalt Marvin Klein und Fantasy-Autorin Melina Langenohl auf LTO die Verantwortung der republikanischen Justiz für den Aufstieg Palpatines. Ihr Problem sei nicht nur bloße Langsamkeit, sondern eine "demonstrative Sanktionslosigkeit gegenüber politisch-ökonomischer Macht".


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59880 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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