Die juristische Presseschau vom 30. April 2026: "Art­ge­mein­schaft" bleibt ver­boten / Kabi­nett für Gesicht­s­er­ken­nung und Daten­ana­lyse / StA for­dert 15 Jahre Haft für Klette

30.04.2026

Das BVerwG bestätigte das Verbot der rechtsextremen Gruppe "Artgemeinschaft". In der StPO sollen biometrischer Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse erlaubt werden. Staatsanwaltschaft Verden fordert 15 Jahre Haft für Daniela Klette.

Thema des Tages

BVerwG zu Verbot der Artgemeinschaft: Das Verbot der rechtsextremen Gruppe "Artgemeinschaft" durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Jahr 2023 war rechtmäßig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und lehnte die Klage der Artgemeinschaft gegen das Verbot ab. Der Verein, der zuletzt 81 Mitglieder hatte, zeige eine "aggressiv-kämpferische Haltung" gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung. Der propagierte "Artglauben" sei rassistisch und missachte die Menschenwürde, die egalitär sei. Die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus sei zwar kein eigenständiger Verbotsgrund, aber indiziell für andere Verbotsgründe. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen bei den Vereinsmitgliedern hatten die Ermittler unter anderem Hakenkreuzfahnen und Weihnachtsschmuck mit Hakenkreuzen gefunden. Der Verein stelle zwar eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft dar, dürfe aber dennoch nach dem Vereinsgesetz verboten werden. FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), zeit.de, beck-aktuell und LTO berichten.

Rechtspolitik

Biometrische Gesichtserkennung / Automatisierte Datenanalyse: Das Bundeskabinett beschloss als Sicherheitspaket drei Gesetzentwürfe, wonach der biometrische Bildabgleich sowie die automatisierte Datenanalyse sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr erlaubt werden sollen. Im BKA- und im Bundespolizeigesetz sowie in der StPO soll demnach der automatisierte Abgleich von Fotos mit Aufnahmen aus dem Internet, zum Beispiel von sozialen Netzwerken, erlaubt werden. Ein Abgleich soll von der Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer Straftat "von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" angeordnet werden können. Die automatisierte Analyse von zuvor gespeicherten polizeilichen Daten soll bei schwerwiegenden Straftaten zum Einsatz kommen und auch mit KI durchgeführt werden dürfen. Besonders sensible Daten, zum Beispiel aus der Wohnraumüberwachung, sollen von der Analyse jedoch ausgeschlossen werden. Es berichten taz (Frederik Eikmanns/Gareth Joswig), bild.de (Burkhard Uhlenbroich), beck-aktuell und LTO.

Anna Biselli (netzpolitik.org) bezweifelt die Verhältnismäßigkeit der Gesetzentwürfe und kritisiert, dass "Sicherheit" für die Bundesregierung nur ein Schlagwort sei, "um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen". 

Umweltkriminalität: Das Kabinett stimmte für einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Umweltstrafrechts, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Umweltschädigungen, durch die eine Lebensgefahr für Menschen erzeugt wird, sowie die vorsätzliche Schädigung großer Ökosysteme sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht werden. Durch die Hochstufung zum Verbrechen wird eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ausgeschlossen. Für Geldbußen gegen Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz soll die Obergrenze von 10 Millionen auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Erstmals soll auch die Telekommunikationsüberwachung bei Umweltstraftaten erlaubt werden. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Wohnungsmiete: Vertraglich vereinbarte Indexmieten sollen in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse künftig nicht mehr ungebremst steigen. Das Kabinett stimmte für einen Gesetzentwurf, wonach ein Preisanstieg von über drei Prozent nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden darf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte ursprünglich eine Deckelung bei 3,5 Prozent geplant. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass Vermieter:innen Möblierungszuschläge künftig gesondert ausweisen müssen. Für vollständig möblierte Wohnungen erlaubt der Entwurf einen pauschalen Zuschlag von zehn Prozent der Nettokaltmiete. Weiterhin sollen von der Mietpreisbremse ausgenommene Kurzzeitmietverträge auf grundsätzlich sechs Monate begrenzt werden. Schließlich sollen Mieter:innen künftig auch ordentliche Kündigungen wegen eines Zahlungsrückstands durch Zahlung abwenden können. Es berichten SZ (Robert Roßmann), taz (Jasmin Kalarickal), Hbl (Heike Anger), spiegel.de und beck-aktuell.

U-Ausschüsse RhPf: In einer Sondersitzung beriet der alte rheinland-pfälzische Landtag über eine Verfassungsänderung zur Erhöhung des notwendigen Quorums zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Stimmen. Im neuen Landtag, der am 18. Mai zusammentritt, wird die AfD mehr als ein Fünftel der Abgeordneten stellen. Nach dem neuen Quorum müsste die neue Regierung keine Untersuchungsausschüsse durch die Opposition befürchten. Die SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) lässt die Rechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg zu Wort kommen, die die Verfassungsänderung für rechtlich zulässig hält. Die Änderung sei aber "kein besonders guter politischer Stil". Um einen Missbrauch von Untersuchungsausschüssen zu verhindern, eigneten sich auch gerichtliche Überprüfungen. Die Abstimmung soll kommende Woche erfolgen.

Verfassung Saarland: Der saarländische Landtag stimmte mit 46 Jastimmen und drei Neinstimmen für eine Präambel in der Landesverfassung. "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben." Politiker:innen von FDP und Grünen kritisierten den neuen Gottesbezug. Außerdem wurden der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen und die Verfassungsrichterwahlen neu geregelt. spiegel.de berichtet.

Justiz

LG Verden – Daniela Klette: Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette forderte die Staatsanwaltschaft Verden eine Haftstrafe von 15 Jahren. Sie wirft Klette vor, sich wegen schweren bandenmäßigen Raubes sowie versuchten Mordes strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet einen Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr bei Bremen als fehlgeschlagenen Mordversuch, von dem sie nicht zurücktreten konnte. Gleichwohl beantragten die Ankläger keine lebenslange Freiheitsstrafe, da Klette von der weiteren Tatausführung abgesehen habe. Klettes Verteidigung spricht angesichts des hohen Strafmaßes von "politischer Justiz". Es berichten faz.net (Reinhard Bingener), taz (Nadine Conti), spiegel.de, zeit.de, beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak).

BVerfG zum Klimaschutz: Fünf Jahre nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz blickt zdfheute.de (Charlotte Greipl/Mark Hugo) auf die Folgen der Gerichtsentscheidung. Der Bundestag normierte noch 2021 im Klimaschutzgesetz unter anderem ein neues Einsparziel für 2040. Die Ampel-Regierung habe das Gesetz 2024 jedoch wieder "aufgeweicht", indem sie die verbindlichen Einsparziele für einzelne Sektoren abschaffte. In diesem Jahr werde über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz verhandelt, deren Ausgang "völlig offen" sei.

BVerwG – Vaterschaftsurlaub: Das BVerwG verhandelte über die Klage eines Bundeswehrsoldaten, der zur Geburt seines Kindes einen Vaterschaftsurlaub beantragen wollte, wie ihn die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie der EU vorsieht. Danach haben Väter Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub in zeitlichem Zusammenhang mit der Geburt. Deutschland setzte den Anspruch jedoch nicht in nationales Recht um, weil es die bezahlte Elternzeit für ausreichend hielt. Die Elternzeit können Väter jedoch nicht für Zeiträume unter zwei Monaten beantragen. Außerdem erhalten sie in dieser Zeit nur Elterngeld in Höhe von maximal 1.800 Euro. Rechtsanwalt Remo Klinger berichtet auf LTO über die Verhandlung, in der sich eine Vorlage an den EuGH abzeichnete.

BVerwG zu Neutralitätspflicht von Kommunen: Die Doktoranden Michael Buttler und Bernhard Stüer kommentieren auf dem Verfassungsblog das Urteil des BVerwG zur Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der "Allianz gegen Rechtsextremismus". Das Gericht stellte für einen möglichen mittelbar-faktischen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien darauf ab, ob AfD-kritische Äußerungen des Vereins der Stadt "wie eigene zuzurechnen sind". Dieser Zurechnungsgedanke verkenne, dass ein nicht staatlich beherrschter privater Akteur "von vornherein nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen kann". Dogmatisch überzeugender sei es daher, unmittelbar an die staatliche Förderentscheidung anzuknüpfen.

OLG Köln zu Till Lindemann/KiWi: Wie faz.net (Jan Wiele) berichtet, entschied nun auch das Oberlandesgericht Köln, dass die Kündigung von Till Lindemann durch den KiWi-Verlag rechtswidrig war. Wie schon das Landgericht Köln betonte das OLG, dass die Reputation des Rammstein-Sängers schon bei Vertragsschluss bekannt gewesen sei. Die 2023 öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Lindemann seien kein Kündigungsgrund, da sie überwiegend auf unzulässiger Verdachtsberichterstattung beruhten.

OVG SH zu Thermofenstern: Der Rechtsprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber kritisiert in der FAZ das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig von September 2025, mit dem eine Software für VW-Dieselfahrzeuge als unionsrechtswidrig gestoppt wurde. In "vermeintlicher Übereinstimmung mit dem EuGH" hält das Gericht die verwendeten Temperaturgrenzen zur Abgasreinigung für illegal, weil sie das Verbot von Abschalteinrichtungen in kälteren Regionen beinahe ganzjährig unterliefen. Damit kassiere das Gericht "de facto" die Entscheidung des EU-Gesetzgebers, Abschalteinrichtungen in technisch bedingten Ausnahmen zu erlauben. Das Urteil stehe "im Verdacht des richterlichen Aktivismus".

OVG SH zu Nius vs. Daniel Günther: Anna Schneider (Welt) kritisiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zu den Äußerungen von Daniel Günther (CDU) über Nius. Er dürfe nun "ein Medium, das ihm nicht unter die Nase geht, als 'Feinde der Demokratie' bezeichnen". Das Gericht habe "bestätigt, dass Günther sehr fluide ist in seinen Erscheinungsformen. Mit einem Mal Blinzeln vom Nord-Regierungschef zum CDU-Politiker, das kann bestimmt nicht jeder."

LG Hamburg – White Tiger: Der Spiegel (Julia Jüttner u.a.) berichtet über den Prozess gegen den 21-jährigen Shahriar J. am Landgericht Hamburg. Der junge Mann soll unter dem Nutzernamen "White Tiger" Kinder manipuliert und zum Suizid getrieben haben. Schon als Zehntklässler soll J. Hinrichtungsvideos an Mitschüler:innen geschickt haben. Die Mutter einer Zeugin kritisiert, dass die Schulbehörde nicht angemessen auf die Vorfälle reagiert habe. Auch die Polizei steht in der Kritik, weil sie J. trotz erster Hinweise im Jahr 2021 erst im vergangenen Jahr verhaftete. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

LG Hamburg – Christian Ulmen vs. Spiegel: Wie LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet, passte Christian Ulmen im Verfahren gegen den Spiegel vor dem LG Hamburg seine Anträge an. Er greift nun nicht mehr nur den Verdacht an, Collien Fernandes "wiederholt" körperlich angegriffen zu haben, sondern stellt jedwede körperliche Gewalt gegenüber Fernandes in Abrede. Dass er Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca körperlich misshandelt und am Verlassen der Wohnung gehindert habe, sei unwahr. Ferner greift Ulmen nun auch die Veröffentlichung einer Mail an seinen Anwalt an.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet über den 47. Tag im Prozess vor dem LG Hamburg gegen Christina Block. Wie am vorherigen Prozesstag wurde der Fahrer eines Fluchtwagens als Zeuge verhört. Er ist Beschuldigter in einem gesonderten Verfahren, genießt aber freies Geleit. Von Beruf Bauingenieur sei er von David Barkay für die Entführung angefragt worden, weil dessen "trainierte" Leute zum Zeitpunkt der Entführung alle im Gaza-Krieg gewesen seien. Das Gericht wies nach langer Beratung einen Antrag ab, sein Handy zu beschlagnahmen.

AG München zu Flucht vor Hunden: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Amtsgerichts München, wonach ein Paketbote, der sich vor drei bellenden Hunden auf den Porsche Cayenne des Hundehalters rettete, für Kratzer und Dellen in der Motorhaube keinen Schadensersatz leisten muss. Ein fahrlässiges Verhalten des Paketboten trete vollständig hinter die verschuldensunabhängige Halterhaftung des Hundehalters zurück, da sich hier die "typische Tiergefahr" der Hunde realisiert habe. 

VG Koblenz zu Grenzkontrollen: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, das VG Koblenz habe verlangt, dass Deutschland seine Grenzkontrollen europarechtlich begründen müsse. Dies sei aber möglich. In Deutschland gebe es weiterhin eine "außergewöhnliche Lage illegaler Migration, welche die Ressourcen des Staates erheblich in Anspruch nimmt". Die Mitgliedstaaten hätten einen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob eine ernsthafte Bedrohung bestehe. Die Grenzkontrollen bewegten sich daher "im Rahmen des Rechts".

Bei einem Treffen mit dem luxemburgischen Innenminister Léon Gloden kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Aussetzung der stationären Kontrollen an der luxemburgischen Grenze an. Stattdessen sollen nur noch einzelne Fahrzeuge kontrolliert werden. Gloden betonte, Luxemburg habe sich über die deutschen Kontrollen wiederholt bei der EU-Kommission beklagt – mit denselben Argumenten, mit denen jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz die Grenzkontrollen für unionsrechtswidrig erklärt habe. Die FAZ (Thomas Gutschker/Mona Jaeger) berichtet.

VG Minden zu Greifautomaten: Der Betreiber eines Automatenkiosks darf keinen Greifautomaten aufstellen, in dem die Kunden mithilfe eines Joysticks Spielzeug, Snacks oder "Mystery Packs" angeln können. Ein solcher Automat sei ein Glücksspiel mit Gewinnmöglichkeit und dürfe nur mit Erlaubnis betrieben werden. Nicht die Warenausgabe, sondern der Spielvorgang stehe im Vordergrund. beck-aktuell berichtet.

StA Frankfurt/M. – Fresenius Medical: Wie Bloomberg (Karin Matussek) weiß, beantragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. den Einzug von 1,05 Millionen Euro bei Fresenius Medical Care. Das Unternehmen hatte sich bereits 2015 nach Durchleuchtung seiner Geschäftspraktiken selbst angezeigt, weil es die Gelder durch Bestechung westafrikanischer Amtsträger erlangt hatte. Das Landgericht Frankfurt entscheidet über die Eröffnung der Hauptverhandlung.

Recht in der Welt

Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die FAZ (Alexander Haneke/Thomas Gutschker) berichtet über das Dilemma des ungarischen Wahlsiegers Péter Magyar, der einerseits zügig die EU-Vorgaben umsetzen müsse, damit Gelder der EU nicht verfallen, andererseits aber das Verfassungsgericht "neutralisieren" müsse, damit dieses ihm keine Steine in den Weg lege. Er habe dem Präsidenten des Verfassungsgerichts bis zum 31. Mai Zeit gegeben, um freiwillig zurückzutreten. Da Orbáns Fidesz den Richter:innen "nichts mehr bieten" könne, hätten diese "gute Gründe, ihren Ruf und den eigenen Job zu retten, indem sie nun neutral nach verfassungsrechtlichen Maßstäben richten."

Der Dozent Mark Varszegi warnt auf dem Verfassungsblog, dass die Zweidrittelmehrheit der TISZA über die Mehrheiten im Land täusche und das Ergebnis eines Wahlrechts sei, das die jeweils stärkste politische Kraft unverhältnismäßig stark belohne. Die Direkt- und Listenmandate glichen sich – anders als in Deutschland – nicht gegenseitig aus, sondern verstärkten mitunter den Vorsprung des Siegers. Das ungarische Volk verdiene nun eine Regierung, "die stark genug ist, auf die maßlose Ausnutzung ihrer Stärke zu verzichten".

EuGH/Ungarn – LGBTIQ+: Auf zeit.de nennen Armin von Bogdandy und Luke Dimitrios Spieker, Rechtsprofessor und Habilitand, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen "Kinderschutzgesetz" "epochal". Im Plenum aller 27 Richter:innen habe das Gericht erstmals eine "selbstständige" Verletzung von Artikel 2 des EU-Vertrags festgestellt. Dies entfalte "eine enorme Signalwirkung", da auf diese Weise "eine Abkehr vom gemeinsamen Fundament Europas" festgestellt werde. Außerdem erkenne das Gericht in dem Urteil eine gemeinsame "europäische Gesellschaft" an. Dieser Begriff mache sichtbar, "wer die europäische Rechtsordnung trägt und wen sie schützen soll".

Juristische Ausbildung

Wahlstation im Ausland: Der Rechtsreferendar Andreas Grünwald gibt auf beck-aktuell Tipps für einen Auslandsaufenthalt während der Wahlstation. Wer nicht durch eine internationale Großkanzlei vermittelt werde, könne auf den länderspezifischen Seiten des Auswärtigen Amts Listen mit deutschen Rechtsanwält:innen finden.

Sonstiges

Deutschland und der Irankrieg: Rechtsprofessor Michael Riegner argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass das Verbot eines Angriffskrieges nach Art. 26 GG auch die Unterstützung alliierter Militäroperationen umfasst, die von deutschem Boden aus geführt werden. Es entstehe eine Kontroll- und Legitimationslücke, wenn für den Einsatz deutscher Streitkräfte ein Parlamentsvorbehalt bestehe, für die Unterstützung alliierter Militäroperationen durch die Erteilung von Überflugrechten dagegen "exekutives Faustrecht" gelte. Riegner fordert den Bundestag auf, seine "Völkerrechtsverantwortung" wahrzunehmen und einen Organstreit anzustrengen.

DSA/Meta: Die EU-Kommission wirft dem Konzern Meta vor, seine Altersgrenze für Facebook und Instagram nicht durchzusetzen. Kinder unter 13 Jahren, die nach den Geschäftsbedingungen keine Accounts erstellen dürfen, könnten bei der Anmeldung schlicht ein anderes Geburtsdatum angeben. Damit verstoße der Konzern gegen den Digital Services Act (DSA). Zudem stellte die Kommission fest, dass die Meldung von zu jungen Nutzer:innen umständlich sei. Meta droht eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Werner Mussler), netzpolitik.org (Chris Köver) und spiegel.de berichten.

Opfer: Die Schriftstellerin Alice Hasters kommentiert auf spiegel.de: "Dass nur der Fall aus Frankreich weltbekannt ist, die wenigsten allerdings von den deutschen Fällen oder den Chatgruppen wissen, liegt auch an Pelicot selbst. Denn sie erfüllte die ungeschriebenen Regeln, die ein Opfer in der Öffentlichkeit befolgen muss, nahezu perfekt. Sie schaffte es, Zweifel und Verachtung durch ihr Auftreten nahezu unmöglich zu machen. Jeden Tag, wenn sie in Avignon vor die Medien trat, wirkte sie gefasst, zurechtgemacht, präsent – und zugleich zurückhaltend. (…) Pelicot hat durch ihr Auftreten ungewollt die Messlatte für alle zukünftigen Opfer hochgelegt."  


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59850 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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