Die juristische Presseschau vom 28. April 2026: Syri­sche Sys­tem­täter vor Gericht / "Jüdi­sche Stimme" ist nicht ext­re­mis­tisch / Grenz­kon­trollen sind rechts­widrig

28.04.2026

In Syrien steht ein erster hochrangiger Funktionär vor Gericht, in Koblenz ein Folterer. VG Berlin forderte Anpassung des Verfassungsschutzberichts von 2024. VG Koblenz beanstandete Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg. 

Thema des Tages

Syrien – Atef Najib: Atef Najib, der ehemalige Leiter der Sicherheitsbehörde in Daraa und Cousin von Baschar al-Assad, muss sich als erster ehemaliger hochrangiger syrischer Funktionär wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor der syrischen Übergangsjustiz verantworten. Najib hatte Kinder verhaften und foltern lassen, die kurz vor Ausbruch der Revolution ein regimekritisches Graffiti an eine Schulwand gesprüht hatten. Außerdem war Najib für Übergriffe auf die Protestierenden verantwortlich, wie die taz (Julia Neumann) schreibt.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Am Oberlandesgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen ehemaligen Wärter eines syrischen Foltergefängnisses begonnen, der sich wegen 70-fachen Mordes und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, dass er zwischen 2011 und 2012 an zahlreichen Verhören beteiligt gewesen sei, bei denen er Gefangene selbst gefoltert oder die Folter beaufsichtigt habe. Mindestens 70 Gefangene seien während seiner Dienstzeit gestorben. Es berichten spiegel.de und bild.de (Claudia Detsch/Mario Jüngling).

Rechtspolitik

Steuerhinterziehung: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die generelle Straffreiheit bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abschaffen. Einem Bericht des Bundesfinanzministeriums zufolge setze die Straffreiheit Fehlanreize und verleite dazu, Steuern zu hinterziehen und sich nur im Fall einer befürchteten Entdeckung selbst anzuzeigen. Künftig soll die Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, nicht aber strafbefreiend wirken. Außerdem soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden, an die sich Hinweisgeber:innen wenden können. Es berichten FAZ (Manfred Schäfers) und beck-aktuell.

In einem separaten Kommentar kritisiert Manfred Schäfers (FAZ), dass der Vorschlag gerecht klinge, aber in der Praxis nicht unbedingt helfe. Außerdem solle sich "jeder vor Doppelmoral hüten: Man denke nur an die schwarz beschäftigte Putzfrau. Dagegen helfen nur lebensnahe Steuergesetze."

Künstliche Intelligenz: Auf LTO fordern Tarmio Frei, Greta Sparzynski und Darius Rostam, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Habilitand, dass die EU die Gestaltung sogenannter AI Companions, die als KI-Chatbots menschenähnliche sozial-emotionale Beziehungen simulieren, besser regulieren soll. Der Rechtsrahmen der KI-Verordnung greife kaum für AI Companions, da die Verordnung vor allem an Transparenzpflichten anknüpfe. Erforderlich sei ein Ansatz, der "die relationale Vulnerabilität in Mensch-KI-Beziehungen ernst nimmt und klare, empirisch informierte Leitplanken für eine verantwortungsvolle Nutzung setzt".

Schwarzfahren: Nun spricht auch die Welt (Kevin Culina) mit dem Aktivisten Arne Semsrott und dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft Andreas Roßbach über eine mögliche Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket. Während Roßbach meint, Regeln müssten von allen eingehalten werden, findet Semsrott die Kriminalisierung ungerecht und unfair, weil sie vor allem arme Menschen treffe. Die Inhaftierung habe drastische Folgen und verursache Kosten in Milliardenhöhe für den Staat.

Justiz

VG Berlin zu "Jüdische Stimme": Der propalästinensische Verein "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost" darf vom Bundesinnenministerium im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht mehr als "gesichert extremistisch" erwähnt werden, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss. Zwar habe der Verein eine "klare antiisraelische Haltung" und lehne ein Existenzrecht Israels ab. Es gebe jedoch keine hinreichend deutlichen öffentlichen Aufrufe zu Gewalt oder explizite Sympathieäußerungen für die Terror-Vereinigung Hamas, die die bisherige Einstufung rechtfertigen könnten. Die "jüdische Stimme" unterlag jedoch mit ihrem weiteren Anliegen, eine Erwähnung der Gruppe im noch nicht veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2025 schon vorbeugend verbieten zu lassen. Es berichten taz (Christian Rath) und LTO (Max Kolter).

VG Koblenz zu Grenzkontrollen: Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg von März bis September 2025 verstößt gegen den Schengener-Grenzkodex und ist damit unionsrechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit der Fortsetzungsfeststellungsklage des Rechtsprofessors Dominik Brodowski statt. Die Begründung der Bundesregierung zur Verlängerung entbehre einer tragfähigen Tatsachengrundlage, weil die Angaben zu erschöpften Kapazitäten derart vage seien, dass das Gericht ihre Plausibilität nicht überprüfen könne. Die Kontrolle von Brodowski habe dessen allgemeine Handlungsfreiheit und sein grundgesetzlich garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Bundesinnenministerium (BMI) nahm "das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung" zur Kenntnis und will Berufung einlegen. Die Grenzkontrollen werde das BMI einstweilen fortsetzen, weil aus dem Urteil nicht die Unzulässigkeit der Kontrollen folge, so das BMI. Es berichten LTO (Tanja Podolski), tagesschau.de (Frank Bräutigam/Klaus Hempel), beck-aktuell und zeit.de.

BGH zu Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Mitte April verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen von vier führenden Mitgliedern der "Vereinten Patrioten" (auch "Kaiserreichsgruppe" genannt). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom März 2025 rechtskräftig, das die Angeklagten unter anderem wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu acht Jahren verurteilt hatte. beck-aktuell berichtet. 

BAG zu Betriebsrat bei Lieferdiensten: Nun stellt auch Rechtsanwalt Dirk Schreiner im Expertenforum Arbeitsrecht die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 2026 vor, wonach Fahrer:innen von Lieferdiensten an jenen Standorten keinen Betriebsrat gründen können, an denen ausschließlich Fahrer:innen beschäftigt sind. Ohne Vorgesetzte vor Ort fehle die betriebsratsfähige Einheit. Auch in digital organisierten Arbeitswelten müssen ein Betriebsteil ein Mindestmaß an Selbstständigkeit aufweisen.

OVG SH zu Nius vs. Daniel Günther: Nius-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel hat Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit einer negativen Äußerung von Daniel Günther (CDU) über Nius eingelegt. Steinhöfel moniert, das OVG habe eine "private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben", indem es entschied, Günther habe nicht als Amtsträger, sondern als Politiker und Privatperson gesprochen, als er die Macher des Portals Nius in einer Talkshow als "Feinde von Demokratie" bezeichnete. Michael Hanfeld (FAZ) prognostiziert, dass Nius in Karlsruhe ebenfalls scheitern wird. 

LG Essen zu Missbrauch durch Krankenpfleger: Das Landgericht Essen verurteilte den 32-jährigen Intensivpfleger Alexander T. zu zwölf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot. T hatte Komapatient:innen sexuell missbraucht, dabei gefilmt und das Material einer Bekannten geschickt. Damit habe er den Opfern die Würde genommen und sie zum bloßen Objekt gemacht, das ihm schutzlos ausgeliefert war, so das Gericht. Die mitangeklagte Bekannte wurde wegen psychischer Beihilfe zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. spiegel.de berichtet.

LG Weiden zu Ecstasy in Champagnerflasche: Das Landgericht Weiden sprach einen 46-jährigen Niederländer unter anderem vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei, weil eine Verbindung des Angeklagten zu einer mit Ecstasy gefüllten Champagnerflasche nicht sicher nachgewiesen werden konnte. Im Februar 2023 war ein Mann gestorben und sieben weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt, nachdem sie aus einer Champagnerflasche getrunken hatten, die hochkonzentriertes Ecstasy enthielt. SZ, spiegel.de und bild.de (Jörg Völkerling) berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 46. Verhandlungstag im Block-Prozess sagte einer der Israelis aus, der die Kinder entführte und eines der Fluchtfahrzeuge fuhr. Der 35-Jährige gab an, ihm sei gesagt worden, dass die Aktion völlig legal sei und die deutschen Behörden informiert seien. Für die Dienste als Fahrer seien ihm 10.000 Euro versprochen worden, erhalten habe er lediglich 5.000 Euro. beck-aktuell berichtet.

LG Stuttgart – Sabotage in Rüstungsfabrik: Am Landgericht Stuttgart begann der Prozess gegen fünf Aktivist:innen von Palestine Action Germany, die im September 2025 in ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm eingebrochen waren, dort Inventar zerstörten, die Wände besprühten und einen Millionenschaden verursachten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Frauen und zwei Männern mit irischer, britischer, spanischer und deutscher Staatsangehörigkeit Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor. Noch bevor die Personalien der Angeklagten festgestellt werden konnten, wurde die Sitzung für zwei Stunden unterbrochen, weil die Anwält:innen aus Protest den Saal verließen, da ihre Mandanten getrennt von ihnen hinter dickem Sicherheitsglas saßen und die Vorsitzende Richterin angeordnet hatte, dass Anträge erst nach Verlesung der Anklage zulässig seien. Am Nachmittag wurde der Prozess auf den 4. Mai vertagt, weil die Verteidiger:innen sich weigerten, an den ihnen zugewiesenen Plätzen Platz zu nehmen. Es berichten taz (Minh Schredle), spiegel.de, beck-aktuell und focus.de.

AG München zu Flucht vor Hunden: Ein Paketbote haftet nicht für Schäden auf der Motorhaube eines Porsche, auf die er kletterte, als er vor drei Hunden flüchtete. Der klagende Porschefahrer und Hundehalter hatte nicht nachweisen können, dass die Lackschäden am Auto tatsächlich von dem Vorfall stammten. Selbst wenn ihm der Beweis gelungen wäre, wäre eine Haftung des Paketboten aber wegen seiner eigenen Tierhalterhaftung ausgeschlossen. spiegel.de berichtet.

AG Weißwasser zu Polizist mit SA-Parole: Das Amtsgericht Weißwasser hat gegen einen sächsischen Polizisten, der die SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendet hatte, eine Verwarnung mit der Auflage ausgesprochen, dass er innerhalb eines Jahres die Gedenkstätte in Auschwitz-Birkenau besuchen müsse. Laut bild.de (Thomas Fischer) begründete der Richter die Auflage damit, dass es eine Menge bringe und im Kopf bleibe.  

StA Amberg – Heimlicher Friseur-Livestream: Ein 13-Jähriger erstattete Strafanzeige gegen seinen 21-jährigen Friseur, weil dieser den Friseurbesuch live ins Internet übertrug. Wenngleich eine Strafbarkeit nach § 201a StGB wohl nicht gegeben sei, weil der höchstpersönliche Lebensbereich nicht verletzt worden sein dürfte, sei eine Nebenstrafe nach dem Kunsturhebergesetz denkbar, wenn der Friseur das Bildnis einer Person ohne deren Einwilligung veröffentlicht hat, wie LTO (Jakob Hoffmann) erläutert.

Recht in der Welt

Europarat/Serbien – Justizreform: Die Venedig-Kommission des Europarats hat die kürzlich beschlossene Justizreform in Serbien kritisiert, wie die SZ berichtet. Zwar seien die Ziele, die Justiz effizienter zu gestalten, grundsätzlich sinnvoll, allerdings gebe es eine Reihe von Maßnahmen, die die Unabhängigkeit der Justiz schwächten.

USA – Donald Trump: Die Rechtsprofessorin Aoife O’Donoghue warnt auf dem Verfassungsblog davor, die Handlungen von Trump oder seiner Administration lächerlich zu machen. Die Benennung von Tyrannei als solcher sei einer der ersten Schritte, sie zu verhindern oder zu beseitigen.

USA – Musk vs. OpenAI: Elon Musk hat in den USA eine Klage gegen OpenAI eingereicht, in der er behauptet, der OpenAI-CEO Sam Altman habe ihn mit dem Versprechen ausgetrickst, das Unternehmen handle nicht gewinnorientiert, sondern primär zum Wohle der Menschheit. Wenngleich Musks Forderungen nach einer Enthebung Altmans von allen Ämtern und nach Schadensersatz in dreistelliger Milliardenhöhe juristisch nicht haltbar sein dürften, könne Musk dem Unternehmen mit seiner Klage einen erheblichen Image-Schaden zufügen, so die FAZ (Roland Lindner).

Sonstiges

Rechte der Natur: Im Gespräch mit der taz-nord (Jannik Hiddeßen) erläutert die Anthropologie-Professorin Andrea Mühlebach das Konzept der Rechte der Natur. In Ländern wie Ecuador sei es gängig, dass Vertreter die Rechte von Flüssen gerichtlich geltend machen. 

Wehrdienstverweigerung: Die Zahl der Wehrdienstverweigerer steigt an. Laut Schätzungen der Neuen Osnabrücker Zeitung könnte die Gesamtzahl der Wehrdienstverweigerer am Jahresende 2026 bei über 10.000 liegen. Es berichten taz (Adrian Breitling) und LTO

Reinhard Müller (FAZ) mutmaßt, dass die zunehmende Zahl darauf zurückzuführen sein könnte, dass es an einer Klarheit fehle. Für Abenteuer müsse Deutschland nicht zur Verfügung stehen.

Vergleich: Rechtsanwalt Joachim Freiherr von Falkhausen befasst sich auf anwaltsblatt.de mit der Frage, wann ein Vergleich für die Mandantschaft sinnvoll sein kann. Hierbei müssen Rechtsanwält:innen das Spannungsfeld zwischen dem anwaltlichen Berufsrecht und dem Gebot, im Interesse der Mandantschaft zu handeln, austarieren.

Juristischer Arbeitsmarkt: beck-aktuell (Manuel Leidinger) beschreibt, dass der Jobmarkt für Jurist:innen mit Bachelor- und Master-Abschlüssen anstelle von Staatsexamina wegen des vermehrten Einsatzes von KI gut ist. Paula Wernecke, Rechtsanwältin und Chief HR Officer bei CMS erklärt, dass "neben klassischen Volljuristen eine wachsende Nachfrage nach Legal Professionals entsteht, die interdisziplinär aufgestellt sind".

Das Letzte zum Schluss

Maibaumdiebstahl: Im Interview mit der SZ (Thomas Becker) erläutert Rechtsanwalt Christoph Knauer, dass der traditionelle Maibaumklau grundsätzlich als Diebstahl und Hausfriedensbruch strafbar wäre. Man dürfte jedoch über die Annahme sozialadäquaten Verhaltens oder über die Annahme einer Einwilligung wieder aus der Strafbarkeit des Brauchs herauskommen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59832 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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