Die juristische Presseschau vom 24. April 2026: Gesetz­ent­wurf zum Exis­tenz­rechts Israels / Kein Geld für Maike Kohl-Richter / Stif­tung Waren­test haftet für Test­fehler

24.04.2026

Hessen will per Bundesratsinitiative die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. BGH zählt Äußerungen Helmut Kohls nicht zu den vermögenswerten Bestandteilen des APR. Rauchmelderhersteller gewinnt gegen Stiftung Warentest.

Thema des Tages

Leugnung des Existenzrechts Israels: Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) kündigte eine Bundesratsinitiative seines Landes an, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. In Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) soll folgender Absatz eingefügt werden: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft." Hessen erkennt an, dass es sich dabei nicht um ein "allgemeines Gesetz" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG handelt, beruft sich aber auf den Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Billigung und Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft ausnahmsweise per Sondergesetz unter Strafe gestellt werden darf. Nach Ansicht Hessens gilt dies auch für die Leugnung der Schutzbedürftigkeit des jüdischen Volkes. Es berichten SZ (Ronen Steinke), FAZ (Timo Steppat), taz.de (Christian Rath), bild.de (Stefan Schlagenhaufer) und LTO (Max Kolter).

Ronen Steinke (SZ) hält das hessische Vorhaben für eine "echt schlechte Idee". Ein solches Verbot bewirke Verhärtung und Geraune, zumal es hierzulande selbstverständlich legal sei, zu sagen: "Deutschland verrecke". Gegen herzlose oder abstruse Meinungen helfe am besten "Widerspruch, nicht erzwungenes Schweigen".

Rechtspolitik

Resilienz in S-A: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung der Landesverfassung beschlossen, um das Parlament und das Landesverfassungsgericht gegen den Einfluss der AfD nach der Landtagswahl zu schützen. Die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter:innen wurde auf Verfassungsebene festgeschrieben. Bei Scheitern der Richterwahlen darf künftig das Gericht Personalvorschläge machen, die mit absoluter Mehrheit gewählt werden können. Ferner setzt die Kündigung von Staatsverträgen künftig eine Mehrheit im Landtag voraus. Die Landeszentrale für politische Bildung wird in der Verfassung festgeschrieben und für die Terminierung von Landtagswahlen wird ein Automatismus geschaffen. Schließlich dürfen Landtagsabgeordnete künftig nur noch fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken beschlossen. Es berichten SZ (Iris Mayer), taz (David Muschenich), Welt (Cornelia Hendrich) und zeit.de.

Martin Nejezchleba (zeit.de) kommentiert, die Reform sei riskant, aber richtig. Die neuen Regeln stärkten in fast allen Punkten die Stellung des Landtags. Dagegen schwächten sie die stärkste Fraktion, die zu Kompromissen gezwungen werde. Dies gelte jedoch nur, solange die AfD nicht auch die absolute Mehrheit im Parlament erringe.  

U-Ausschüsse RhPf: Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann kritisiert im Feuilleton der FAZ, dass der alte rheinland-pfälzische Landtag das Quorum zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Stimmen erhöhen will. Im neugewählten Landtag wird die AfD mehr als ein Fünftel der Sitze haben. Diese "nachlaufende" Verfassungsänderung "im Niemandsland zwischen altem und neuem Parlament" laufe darauf hinaus, dass jedes Parlament die Regeln für seine Nachfolger "passgenau" auf die Wahlergebnisse abstimme. Demokraten seien bislang davon ausgegangen, "dass die Verlässlichkeit von Verfahren die Chance auf Rationalität erhöht, weil das Chaos des Notstands immer nur reaktionäre Wirkung hat".

Deepfakes: Der Rechtsreferendar Jann Maatz fordert auf dem Verfassungsblog, dass das Schutzgut "Körper" auf den "digitalen Körper" ausgeweitet werden müsse. Infolge der "Expansion des Körpers ins Digitale" dürfe das Recht nicht an den "starren Demarkationslinien von 'Haut und Schädeldecke'" festhalten. Der digitale Zwilling werde "zu einem integralen Bestandteil seiner analogen Form". Konsequenterweise müsse eine Körperverletzung heute schon bei Beeinträchtigung des digitalen Körpers – unabhängig vom Eintritt eines tatsächlichen Gesundheitsschadens – bejaht werden.

Schwarzfahren: Nun setzt sich auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Pascale Fett auf dem Verfassungsblog für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ein. Die Lösung sieht sie in kostenlosem ÖPNV. Auf den Vorwurf, dass bald auch der Ladendiebstahl entkriminalisiert werde, reagiert sie, indem sie die "Parallelen" zwischen Schwarzfahren und Ladendiebstahl betont.

Krankenversicherung/Vorstandsgehälter: Wie die FR (Ursula Knapp) berichtet, sieht die Reform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die Vorstandsgehälter der gesetzlichen Krankenkassen einzufrieren. Der AOK-Bundesverband hält dies für einen verfassungswidrigen Eingriff in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen.

Soziale Rechte: Der Habilitand Yannick Schoog wirbt auf dem JuWissBlog für den Ausbau sozialer Rechte als Mittel der wehrhaften Demokratie. In der Rechtswissenschaft hätten soziale Rechte zwar den Ruf, undemokratisch zu sein, da sie erhebliche staatliche Aufwendungen voraussetzen und ihre Durchsetzung daher die parlamentarische Budgethoheit einschränke. Soziale Rechte stärkten aber das Vertrauen in staatliche Institutionen und schwächten den Rechtspopulismus. Deutschland habe sich bei der Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Ausnahmen für die dort enthaltenen Rechte auf Wohnen und Schutz vor Armut vorbehalten.

Justiz

BGH zu Gewinnen aus "Kohl-Protokollen": Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, keinen Anspruch auf die Gewinne aus dem Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" hat. Anders als Name, Tonaufnahmen und Bildnisse gehörten wiedergegebene Äußerungen einer Person nicht zu den vermögenswerten Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das OLG Köln als Vorinstanz hatte anders entschieden. In dem Buch hatte der Biograf Heribert Schwan Äußerungen Kohls zitiert, die er zur Vorbereitung von Kohls Memoiren auf Kassette aufgenommen hatte. Da Kohl den Zitaten nicht zugestimmt hatte, mussten diese geschwärzt werden. In der aktuellen Entscheidung bejahte der BGH einen Anspruch auf Schwärzung weiterer Passagen in dem Buch, worüber noch das OLG entscheiden muss. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Frederik Orlowski), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.

OLG Frankfurt/M. zu Haftung für Warentest: Der Rauchmelderhersteller Pyrexx hat dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gegen die Stiftung Warentest, weil sein Rauchmelder infolge fehlerhafter Tests mit "mangelhaft" bewertet wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Zwar hatte Stiftung Warentest mit dem Test ein Prüfinstitut beauftragt, doch hätten die auffälligen Prüfungsergebnisse und Hinweise von Pyrexx die Verbraucherorganisation "aufhorchen lassen" müssen. Entscheidend seien nicht die Fehler des Prüfinstituts, sondern dass die Stiftung selbst ihre Kontrollpflichten verletzt habe. Pyrexx verzeichnete infolge des Berichts deutliche Umsatzeinbrüche und fordert 7,7 Millionen Euro Schadensersatz. SZ (Nils Heck/Markus Zydra), zeit.de, spiegel.de, bild.de (Sandra Simonsen), beck-aktuell (Martin W. Huff)  und LTO (Xenia Piperidou/Felix W. Zimmermann) berichten.

EuGH zu unbefristetem Einreiseverbot: Auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Bremen entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein unbefristetes Einreiseverbot mit EU-Recht vereinbar sein kann, wenn Behörden bei seiner Anordnung ein ausreichender Ermessensspielraum zusteht, der eine effektive Berücksichtigung aller Umstände zulässt. Die Stadt Bremen hatte 2017 einen Russen abgeschoben und ihm die Rückkehr unbefristet verboten, weil er als terroristischer Gefährder galt. Gegen das Einreiseverbot klagt der Mann vor dem OVG. LTO berichtet.

BVerfG zu Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Rechtsprofessorin Eva Kocher hebt auf dem Verfassungsblog hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie "explizit nüchtern" als Grundrechtseingriff "von mittlerem Gewicht" einordnete, während es den Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine "überragende Bedeutung" zumaß. Die rechtlichen Hürden für ein Direktanstellungsgebot seien nach dem Urteil "als deutlich niedriger einzuschätzen". Es komme insbesondere auch für Paketbotendienste, landwirtschaftliche Saisonarbeit und Essenslieferdienste in Betracht.

BGH – USM-Haller-Regale: Der BGH verhandelte erneut über die Frage, ob das modulare Regalsystem von USM Haller urheberrechtlich geschützt ist. Das Unternehmen klagt gegen einen Online-Shop-Betreiber, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die Regale anbietet. Der Europäische Gerichtshof, dem der BGH die Sache 2023 vorgelegt hatte, hatte entschieden, dass bei angewandter Kunst keine höheren Anforderungen an die Originalität/Schöpfungshöhe gestellt werden dürfen als bei freier Kunst. Der BGH ließ nun erkennen, dass nach diesem Maßstab voraussichtlich ein Urheberrecht am Regalsystem besteht. Das Urteil soll am 2. Juli verkündet werden. Es berichten spiegel.de, beck-aktuell und LTO.

BGH – Videoüberwachung in der Küche: Der BGH verhandelte über die Unterlassungsklage einer Frau, die im Haus ihrer Tochter und ihres Schwiegersohns lebt und heimlich mit einer Videokamera in der Wohnküche aufgezeichnet wurde. Die Klägerin verlangt die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der BGH äußerte Zweifel, ob die Ausnahme der DSGVO für "familiäre Tätigkeiten" hier einschlägig sei. Eine Vorlage an den EuGH ziehe das Gericht "ernsthaft in Betracht". Die Entscheidung soll im September verkündet werden, berichten spiegel.de und LTO.

OVG SH zu Nius vs. Daniel Günther: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied im Eilverfahren, dass die Äußerungen von Daniel Günther (CDU) über Nius in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Er habe nicht als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker gesprochen. Die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, Androhung eines Ordnungsgeldes und auf öffentlichen Widerruf der Äußerungen blieben damit erfolglos. beck-aktuell und LTO berichten.

OVG S-A zu Entwurf als Berufung: Rechtsanwältin Melanie Lilit Shahnazarian stellt auf anwaltsblatt.de ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vor, wonach ein Schriftsatz mit dem Wasserzeichen "Entwurf" keine formwirksame Berufungszulassung darstellt. Das "Wissen und Wollen zur Einreichung bei Gericht" ergebe sich nicht schon dadurch, dass der Schriftsatz formgerecht elektronisch übermittelt wurde. Am letzten Tag der Frist gelte zudem eine erhöhte Sorgfaltsanforderung.

LG Stuttgart zu Sabotage in Rüstungsfabrik: Die taz (Timm Kühn/Cem-Odos Gueler) berichtet vorab über einen am Montag beginnenden Strafprozess gegen fünf Aktivist:innen der Gruppe "Palestine Action", die in die Ulmer Niederlassung eines israelischen Rüstungskonzerns eindrangen und dort Laborgeräte zerstörten. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart klagt sie wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und des Zeigens von Kennzeichen terroristischer Organisationen an. Die Angeklagten wollen sich auf "rechtfertigende Nothilfe" berufen, "weil der Akt zum Gegenstand hatte, den Genozid in Gaza zu stoppen." 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Wie die SZ (Stephan Radomsky) berichtet, will sich die ehemalige Wirecard-Managerin Brigitte Häuser-Axtner im Prozess gegen ihren ehemaligen Chef Markus Braun auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht wegen möglicher Selbstbelastung berufen. Sie wurde Ende März aufgrund eines anderen Ermittlungsverfahrens von Singapur nach Deutschland ausgeliefert. Als Verantwortliche für den Vertrieb im Asiengeschäft sei sie neben Braun und Jan Marsalek "wohl diejenige, die am nächsten dran war an dem, was wirklich bei Wirecard passiert ist".

VG Gießen zu Mülltonnen: Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Gießen, dass ein Grundstückseigentümer seine Mülltonnen zu einem 60 Meter entfernten Abholplatz bringen muss. Weil das Grundstück in einer schmalen Sackgasse liegt, hatte die Müllabfuhr die Mülltonnen bislang zu Fuß abgeholt. Dazu sei sie aber nicht verpflichtet gewesen. Der neu festgesetzte Abholplatz am Anfang der Sackgasse entspreche den Vorgaben der Abfallsatzung. spiegel.de und LTO berichten.

StA Potsdam – Christian Ulmen: Im Gespräch mit der SZ (Joshua Beer/Hannah Wilhelm) über ihre Anzeige gegen Christian Ulmen berichtet Collien Fernandes, dass ihr Ex-Mann ihr nicht verraten wollte, mit welchen Männern er unter ihrem Namen geschrieben habe. Sie kritisiert die dreimonatige Frist für Strafanträge bei Antragsdelikten und sagt, dass es ihr vor der Anzeige besser gegangen sei als jetzt. "Ich verstehe immer mehr, warum so viele Frauen so etwas nicht zur Anzeige bringen. Man hört in dem Kontext oft: Ich halte nicht aus, was danach passieren wird."

Digitalisierung der Justiz: Richterin Sina Dörr kritisiert auf beck-aktuell, dass die technische Ausstattung der Justiz bislang in der Hand der Exekutive liegt. Wenn richterliche Tätigkeit ohne geeignete digitale Werkzeuge nicht mehr funktioniere, entstehe "ein positiver Anspruch auf eine zeitgemäße Ausstattung", der institutionell abgesichert werden müsse. Es brauche eine unabhängige Institution, die die technologischen Entwicklungen beobachte und Bund und Länder zur Bereitstellung zeitgemäßer IT-Systeme verpflichten könne.

Recht in der Welt

EuGH/Italien – Abschiebezentrum in Albanien: Rückführungszentren in Drittländern sind nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof mit dem EU-Recht vereinbar. Dem Verfahren liegt die Klage zweier Asylbewerber zugrunde, die von Italien in ein Rückführungszentrum nach Albanien gebracht wurden. Solche Haftzentren verstießen grundsätzlich weder gegen die EU-Rückführungsrichtlinie noch gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie. Entscheidend sei jedoch, dass die Rechte der Migranten, etwa auf juristischen Beistand und Gesundheitsversorgung, auch im Drittland beachtet würden. Es berichten zeit.debeck-aktuell und LTO.

USA – Wahlkreise in Virginia: Nachdem am Dienstag 51,5 Prozent der Abstimmenden in Virginia für eine Neuziehung der Wahlkreisgrenzen zugunsten der Demokraten gestimmt hatten, erklärte ein Richter die Abstimmung für ungültig. Die Wahlzettel seien "offensichtlich irreführend" formuliert gewesen. Infolge der neuen Wahlkreisgrenzen hätten die Demokraten Aussicht auf zehn der elf Sitze im Repräsentantenhaus. Aktuell halten sie sechs Sitze. Zuvor hatten die Republikaner durch einen Neuzuschnitt der Wahlkreise unter anderem fünf zusätzliche Mandate in Texas gesichert. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach) und spiegel.de.

Bernd Pickert (taz) beklagt, dass demokratische Willensbildung und parteipolitische Repräsentation infolge des "Gerrymanderings" immer weniger miteinander zu tun hätten. "Ein ständig 'Betrug!' krähender Präsident und immer mehr in Wahlkämpfe investierte Milliarden tun ein Übriges." Die USA entledigten sich ihrer Demokratie, ohne es zu merken.

Ungarn – Polens Ex-Justizminister Ziobro: Wie die taz (Gabriele Lesser) berichtet, wird der Sieger der ungarischen Parlamentswahl, Péter Magyar, im Mai zu seinem ersten offiziellen Auslandsbesuch nach Polen reisen. Als "Gastgeschenk" werde er jedoch nicht den früheren polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro mitbringen können, gegen den in Polen ermittelt wird. Dieser habe unter Orbán einen Asylstatus erhalten, den nur die Ausländerbehörde nach einer Prüfung im Verwaltungsverfahren wieder aufheben könne.

IStGH – Rodrigo Duterte: Der Internationale Strafgerichtshof ließ die Anklage gegen den früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Im Vorverfahren zur Prüfung der Beweislage sei das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Vorwürfe gegen Duterte "triftige Gründe" bestehen. Ihm werden Mord und Mordversuche in 78 Fällen vorgeworfen. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Ehrentag des Grundgesetzes: Der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai soll in diesem Jahr nicht nur in Reden gewürdigt, sondern erstmals auch mit einem bundesweiten Mitmach-Tag gefeiert werden. Demokratie sei "nicht nur Kopfsache", sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Vorstellung der Initiative "Der Ehrentag". Es berichten SZ (Robert Roßmann) und spiegel.de (Stefan Kuzmany).

Zuwanderung und Kriminalität: Die Rechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski vertreten auf FAZ-Einspruch den Standpunkt, dass Migration ein "Faktor" für Gewalt darstelle. Dass nicht-deutsche Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik teils "deutlich überrepräsentiert" seien, erkläre sich nicht allein durch Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Armut. Wer aus dem "heimischen Lebenskontext herausgerissen" werde, weise ein höheres Risiko auf, gegen Recht zu verstoßen. "Archaische Männlichkeitsbilder" in anderen Teilen der Welt seien ebenfalls "kriminogene Faktoren".

Verfassungsschutz: Die taz-nord spricht mit der Rechtsanwältin Lea Voigt, die im Zuge der Bremer V-Mann-Affäre von ihrem Amt als stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs zurücktrat. Sie kritisiert, dass sich der Verfassungsschutz durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten schaffe. Die Einstufung der Interventionistischen Linken als "gewaltorientiert" basiere allein auf einer angeblich fehlenden Abgrenzung zu anderen Gruppen. Sie fordert, Gremien wie die Parlamentarische Kontrollkommission auszubauen und strengere Regeln für die Einsätze von V-Leuten aufzustellen.

Fördergeldaffäre: Der Berliner Rechnungshof bezeichnet die Vergabe von Fördermitteln an 13 Projekte gegen Antisemitismus durch die Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) als "evident rechtswidrig". Die Gelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro seien "ohne inhaltliche Prüfung" vergeben worden. In drei Fällen seien ohne Begründung Projekte gefördert worden, die keine Eigenmittel einbrachten. In Berlin arbeitet ein Untersuchungsausschuss zu der Fördermittelvergabe. Es berichten SZ (Peter Laudenbach), FAZ (Stephan Klenner), taz-berlin (Erik Peter) und spiegel.de.

Finanzverträge als Waffe: Rechtsprofessor Christoph Paulus beschreibt auf beck-aktuell eine zunehmende "weaponisation of financial instruments", also den Einsatz von Finanzverträgen als Waffen gegen wirtschaftlich schwächere Unternehmen. Die Insolvenz eines Schuldnerunternehmens werde durch solche Verträge zum Teil gezielt herbeigeführt. Paulus fragt, ob die Rechtsordnung solche "Kriegsspiele" zulassen will, und kontrastiert das Phänomen mit der Rolle des Rechts als Friedensbringer.

KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Tobias Rudolph prognostiziert auf LTO, dass KI die anwaltliche Fließbandarbeit übernehmen und die Ära der "fleißigen Erbsenzähler" in der Anwaltschaft beenden wird. Bei den KI-Halluzinationen in Schriftsätzen handle es sich bloß um "technische Kinderkrankheiten". Er fordert eine Klarstellung in der BRAO, wonach die anwaltliche KI-Nutzung erlaubt sein soll, wenn der Mandant nach Aufklärung zustimmt und die Daten nicht zu Trainingszwecken verwendet werden.

Das Letzte zum Schluss

Nur heiße Luft: Am Nachmittag des 15. April stieg die gemessene Außentemperatur am Pariser Flughafen plötzlich von 16,9 auf 21,9 Grad. Genau auf einen solchen unwahrscheinlichen Temperaturanstieg hatte ein Mann auf einer Internetplattform gewettet. Er setzte 119 Dollar – und gewann 21.000 Dollar. Dahinter steckt vermutlich kein hochbegabter Wetterfrosch, sondern ein Wettbetrüger mit Föhn. Er soll die Wetterstation nach Abgabe seiner Wette per Heißluft aufgewärmt haben. Der Wetterdienst hat Anzeige gestellt, berichtet spiegel.de.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59807 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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