Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf für eine Speicherung von IP-Adressen. GFF unterstützt Klage gegen Echtzeit-Gesichtserkennung. Regierungschefin Meloni will Anwält:innen bezahlen, wenn sie Migrant:innen bei der Ausreise helfen.
Thema des Tages
Vorratsdatenspeicherung: Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der IP-Adressen und Portnummern aller Internet-Nutzer:innen, um insbesondere Internetkriminalität besser aufklären zu können. Internet-Zugangs-Anbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber bei jeder Einwahl neu vergebenen IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Bisher werden diese Daten meist nur wenige Tage gespeichert. Die Speicherpflicht umfasst weder Standortdaten noch die Inhalte von Kommunikation. Auch eine Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikation ist diesmal nicht geplant. Ein Zugriff auf die IP-Adressen soll bei einem Anfangsverdacht von Straftaten erlaubt sein, wenn die Ermittlung andernfalls "wesentlich erschwert wäre". Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden bei Internet-Diensten die Telefon-, Email- und Messenger-Verkehrsdaten anlassbezogen für drei Monate sichern lassen dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits 2008 und 2015 in Deutschland eingeführt, aber vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gestoppt. Die nun auf IP-Adressen beschränkte Vorratsspeicherung entspricht den Vorgaben des EuGH. Es berichten SZ (Robert Roßmann), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), Welt (Philipp Woldin), netzpolitik.org, spiegel.de, zeit.de, beck-aktuell und LTO.
Christian Rath (taz) befürchtet, dass die dreimonatige Speicherungspflicht zu einem "Schlendrian" bei den Ermittlern führen wird. Die Polizei habe in der Vergangenheit ihre Abläufe sehr beschleunigt, um der Löschung der IP-Adressen innerhalb weniger Tage zuvorzukommen. Dieses Tempo sei insbesondere bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie "nicht unbedingt ein Nachteil". Mit der längeren Speicherfrist falle der Zeitdruck jedoch weg.
Rechtspolitik
Schulpflicht: Mit Blick auf das Regierungsprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt erörtert LTO (Hasso Suliak), ob die darin vorgesehene pauschale Homeschooling-Erlaubnis verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Landesverfassung Sachsen-Anhalts schreibt eine "allgemeine Schulpflicht" fest. Die AfD argumentiert jedoch, dass die Schulpflicht keine "Schulgebäudeanwesenheitspflicht" darstellt. Ob der in Art. 7 Abs. 1 GG normierte staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag eine allgemeine Schulpflicht umfasst, ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hob jedoch mehrfach die Bedeutung regelmäßiger Schulbesuche hervor.
Schwarzfahren: Im Streit-Ressort der Zeit (Eva Ricarda Lautsch/Mark Schieritz) diskutieren der Aktivist Arne Semsrott und der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings über die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Semsrott erzählt, dass der von ihm gegründete Verein "Freiheitsfonds", der mit Spendengeldern die Geldstrafen von inhaftierten Schwarzfahrern bezahlt, immer wieder auch von Gefängnisleitungen um Hilfe gebeten werde. § 265a treffe vor allem Menschen in der Krise. Krings dagegen sieht "ganz überwiegend" Menschen betroffen, "die offenbar ein Problem mit unserem Rechtsstaat haben und es im Zweifel darauf ankommen lassen. Und deshalb halte ich es für richtig, dass die Ersatzfreiheitsstrafe als ultima ratio erhalten bleibt."
Übergewinnsteuer: Der EU-Energiekommissar Dan Jørgensen stellte ein Maßnahmenpaket zur Energiekrise vor, das auf eine Übergewinnsteuer ausdrücklich verzichtet. Eine solche Steuer habe auf EU-Ebene wenig Aussicht auf Erfolg, weil sie von den Mitgliedsstaaten einstimmig verabschiedet werden müsse. Die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet.
Pakt für den Rechtsstaat: Der "Pakt für den Rechtsstaat", mit dem der Bund die Schaffung von 2.000 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen auf Landesebene fördern will, stößt in einigen Bundesländern wie Sachsen und Hessen weiter auf Widerstand. Weil die 240 Millionen Euro des Bundes nur als Anschubfinanzierung für die ersten Jahre gedacht sind, müssten die Länder die neu geschaffenen Stellen langfristig selbst finanzieren. LTO (Markus Sehl) erläutert, dass der Pakt nur mit allen 16 Ländern geschlossen werden kann, weil die Gelder über den Weg der Umsatzsteuerverteilung an alle Länder fließen würden.
Justiz
VG Frankfurt/M. – Gesichtserkennung: Zwei Frankfurter:innen klagen mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim Verwaltungsgericht Frankfurt/M. gegen den Modellversuch einer biometrischen Echtzeit-Gesichtserkennung u.a. im Frankfurter Rotlichtviertel. Die Rechtsgrundlage im hessischen Polizeigesetz sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch-, Transparenz- und Benachrichtigungspflichten gebe es nicht. Bei dem Modellversuch werden die aufgenommenen Gesichter von Passant:innen in Echtzeit mit Fahndungsfotos abgeglichen. Gegen die Polizeigesetz-Norm läuft auch eine Klage der grünen Landtagsfraktion vor dem hessischen Staatsgerichtshof. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) berichtet.
BVerfG – Aufnahme von Afghan:innen: Beim Bundesverfassungsgericht sind inzwischen 23 Verfahren von Afghan:innen anhängig, deren deutsche Aufnahmezusage von der neuen schwarz-roten Bundesregierung inzwischen widerrufen worden war. beck-aktuell berichtet.
BFH – Grundsteuer BaWü: Der Bundesfinanzhof verhandelte in zwei Musterverfahren über Klagen gegen das baden-württembergische Modell der Grundsteuer. Die Höhe der Steuer wird dort allein nach dem Bodenrichtwert berechnet, der von unabhängigen Gutachterausschüssen für bestimmte Zonen festgelegt wird. Ob und wie ein Grundstück bebaut ist, spielt keine Rolle. Bei starken Abweichungen (mehr als 30 Prozent) des tatsächlichen Grundstückswerts vom Bodenrichtwert können Eigentümer mit einem Gutachten erreichen, dass die Grundsteuer entsprechend reduziert wird. Rechtsprofessor Gregor Kirchhof, der die Klägerseite vertritt, kritisierte, dass hier Ungleiches gleich besteuert werde und dass Eigentümer:innen das Gutachten für den Gegenbeweis selbst zahlen müssen. Das Land beruft sich auf seinen Gestaltungsspielraum und dass das Bodenwert-Modell einfach und bürokratiearm sei. Das Urteil soll am 20. Mai verkündet werden. FAZ (Katja Gelinsky), BadZ (Christian Rath), swr.de (Christoph Kehlbach) und stern.de berichten.
BGH – Videoüberwachung in der Küche: Am heutigen Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über den Einsatz einer versteckten Videokamera in einer Wohnküche. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, nahm ein Ehepaar mit der Kamera auf, wie die Mutter der Ehefrau, die die Küche auch nutzt, Geld einsteckte. Infrage steht nun, ob die Videoaufzeichnung in dem privaten Raum zulässig war und ob das Video verwendet werden darf. In Gemeinschaftsräumen wurden versteckte Kameras gerichtlich schon mehrfach untersagt.
OLG Dresden zu militante Antifa/Lina E.: Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die Linksextremistin Lina E. aus der Haft entlassen werden muss. Dies hatte sie nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftzeit beantragt. Der Generalbundesanwalt legte gegen die Gerichtsentscheidung jedoch Beschwerde ein. Lina E. wurde im Mai 2023 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zuvor saß sie bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Es berichten spiegel.de und bild.de (Lena Stoffelen).
OLG Nürnberg zu Kfz-Übereignung: Ein Mann, der nach einer Strandhochzeit vor seiner Frau niederkniete und ihr zwei Kennzeichen für ein Audi A5 Cabriolet überreichte, übereignete seiner Frau auf diesem Wege das Auto. Das OLG Nürnberg bejahte daher einen Herausgabeanspruch zugunsten der Frau, die sich inzwischen von dem Mann getrennt hatte. Da der Mann einen Autoschlüssel behielt, schied eine Übereignung nach § 929 BGB zwar aus. Die Übergabe sei jedoch nach § 930 BGB durch das Besitzmittlungsverhältnis der Ehe ersetzt worden. beck-aktuell berichtet.
LG Köln zu RA Zollinger: Wie taz (Jan Nüse) und Hbl (Volker Votsmeier/Claudius Schaut) berichten, wurde Rechtsanwalt Christoph Zollinger, der frühere Miteigentümer der Kanzlei Mossack Fonseca, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Im Prozess vor dem Landgericht Köln hatte der Schweizer gestanden, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Seine Kanzlei, die seit der journalistischen Recherche über die "Panama Papers" bekannt ist, richtete anonyme Briefkastenfirmen in Steueroasen ein.
LG Hamburg – Christian Ulmen vs. Spiegel: LTO (Felix W. Zimmermann) erörtert die Erfolgschancen von Christian Ulmen, der vor dem Landgericht Hamburg gegen die Spiegel-Berichterstattung vorgeht, weil sie unzulässigerweise den Verdacht erwecke, er habe Deepfake-Videos von Collien Fernandes gefertigt und verbreitet. Zwar werde im Spiegel-Bericht ein solcher Verdacht nicht explizit geäußert, doch spreche in der Gesamtschau "alles dafür", dass ein solcher Verdacht "zwischen den Zeilen" erweckt werde. Für die Verbreitung – nicht die Herstellung – von Deepfakes durch Ulmen könne sich ein Mindestbestand an Beweistatsachen jedoch bereits "aus unstreitigem Verhalten von Ulmen" wie dem Fake-Telefonsex ableiten lassen. Angreifbar am Spiegel-Bericht sei die fehlende Ausgewogenheit des Berichts, da bestehende Unsicherheiten zu Ulmens Verhalten nicht ausreichend offengelegt worden seien. Mit einem Beschluss könne in der kommenden Woche gerechnet werden.
VG Köln zu Abschleppkosten: Nachdem das VG Köln vergangene Woche entschieden hatte, dass in Nordrhein-Westfalen eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abschleppkosten fehlt, erließ die nordrhein-westfälische Landesregierung eine neue Verordnung. Der Formfehler sei damit geheilt, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die vorherige Verordnung war 2023 zu einem Zeitpunkt erlassen worden, als noch eine speziellere Rechtsgrundlage bestand. spiegel.de berichtet.
VG Münster zu Kosten für Heckenschnitt: Der Eigentümer eines Grundstücks, das an eine Landstraße grenzt, muss die Kosten für den Rückschnitt der Hecke zahlen, wenn er die Hecke nicht selbstständig zurückschneidet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster. Der nordrhein-westfälische Landesbetrieb Straßenbau habe eine Gartenfirma beauftragen und die Kosten für die Ersatzvornahme in Rechnung stellen dürfen. LTO berichtet.
VG Kassel zu KI-Nutzung in Hausarbeit: Nun berichtet auch die FAZ (Jochen Zenthöfer) über zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Kassel aus dem Februar zur Verwendung von KI bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. In beiden Fällen hatte die Hochschule den Einsatz von KI nicht erlaubt. Das Gericht entschied, dass man in diesem Fall schon bei einer einmaligen KI-Nutzung nicht mehr von einer eigenständigen Leistung sprechen könne. Damit legte das Gericht einen strengeren Maßstab als bei Plagiaten an. In einem der Fälle genügte dem Gericht als Anscheinsbeweis, dass der Student mündliche Fragen zu den Grundlagen seiner Arbeit nicht beantworten konnte.
StA Verden – StA Kangarani: Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt gegen den Oberstaatsanwalt Ehsan Kangarani wegen des Verdachts der Korruption. Kangarani ist der Oberbürgermeisterkandidat der Göttinger CDU für die Kommunalwahl im September. Der Verdacht basiert auf der Aussage eines Autohändlers, der in einem abgehörten Telefonat behauptete, er sei von Kangarani über laufende Ermittlungen und anstehende Durchsuchungen informiert worden. Nachdem der Unternehmer diese Darstellung zunächst zurücknahm, erklärte er später, die Vorwürfe mit Screenshots belegen zu können. Die taz-nord (Reimar Paul) berichtet.
BSG-Präsidentin Fuchsloch: tagesschau.de (Klaus Hempel) stellt die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, vor. Sie spricht sich für eine Abschaffung der Minijobs aus und fordert eine Einbeziehung kleiner Selbstständiger in die Rentenversicherung. Zudem warnt sie davor, dass in der Debatte über das Bürgergeld übermäßig über sozialen Missbrauch gesprochen werde. "Die Fälle von Menschen, die gerne im Bürgergeld sind und dem Staat ein Schnippchen schlagen wollen, sind absolut an einer Hand abzuzählen."
Recht in der Welt
Italien – Rückkehrprämie für Anwält:innen: Wenn ein Anwalt einen migrantischen Mandanten erfolgreich bei den Formalien der Rückkehr in sein Heimatland unterstützt, bekommt er derzeit vom Staat eine Vergütung von 615 Euro. Das sieht seit knapp 60 Tagen ein Dekret von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vor, das nach ihrem Willen dauerhaftes Gesetz werden soll. Da die Vergütung nur bezahlt wird, wenn der Migrant Italien wirklich verlässt, ist von einer "Prämie" die Rede. Der Verband der Strafverteidiger kritisierte, das Verfahren verstoße gegen anwaltliche Berufsethik. Es sei nicht Aufgabe der Anwaltschaft, die Politik des Staates durchzusetzen. Inzwischen ist eine entschärfte Gesetzesfassung geplant. Danach sollen auch Verbände und Mediator:innen die Vergütung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob der Migrant wirklich ausreist. Die SZ (Elisa Britzelmeier) berichtet.
IStGH-Richterin Beti Hohler: Die Zeit (Johanna Jürgens/Clara Suchy) interviewt die slowenische Richterin am Internationalen Strafgerichtshof, Beti Hohler, die im Juni 2025 von Donald Trump sanktioniert wurde, nachdem ihre Kammer den Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu erließ. Seit der Aufnahme auf die Sanktionsliste kann sie unter anderem keine Kreditkarte mehr nutzen. "Das ist ein richtig schlimmes und surreales Gefühl." Sie fordert eine Aktivierung der Blocking-Verordnung, die es Banken in der EU untersagen würde, US-Sanktionen anzuwenden.
IStGH – Rodrigo Duterte: Das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen den ehemaligen Präsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte, wird fortgesetzt. Das Gericht wies einen Antrag seiner Verteidiger ab, die die Zuständigkeit des IStGH in Zweifel gezogen hatten. Die Richter:innen prüfen derzeit, ob die Beweise gegen Duterte für einen Prozess ausreichen. Ihm werden Morde und Mordversuche in 78 Fällen vorgeworfen. beck-aktuell und bild.de berichten.
Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Rareș-David Chioreanu widerspricht auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) der These, es sei verfassungsrechtlicher Ungehorsam erforderlich, um in Ungarn zurück zur Rechtsstaatlichkeit zu gelangen. Die neue Regierung könne ihre Zweidrittelmehrheit für Änderungen der Verfassung nutzen und bestehende Regeln im Sinne einer liberalen Demokratie auslegen. Dafür brauche es keinerlei "constitutional disobedience".
Frankreich – Staatsanwältin Johanna Brousse: Die SZ (Oliver Meiler) porträtiert die Pariser Staatsanwältin Johanna Brousse, die gegen Straftaten im Netz vorgeht und unter anderem für den Haftbefehl gegen den Telegram-Gründer Pawel Durow verantwortlich war. In dieser Woche lud sie Elon Musk zu einer freiwilligen Anhörung, zu der er nicht erschien. Gegen ihn und seine Plattform X ermittelt Brousse unter anderem wegen pornografischer Deepfakes sowie manipulativer Algorithmen.
USA – KI-Halluzination in Schriftsatz: Ein Schriftsatz, den die Kanzlei Sullivan & Cromwell in einem Geldwäsche-Verfahren an einem New Yorker Insolvenzgericht einreichte, enthielt mehrere KI-generierte Fehler. Unter anderem zitierte das Schreiben nichtexistierende Rechtsquellen und argumentierte mit falschen Verweisen auf andere Fälle. Die Kanzlei entschuldigte sich für den Vorfall und versprach, die Prüfprozesse beim Einsatz von KI zu verbessern. Eine andere Kanzlei hatte auf die Fehler aufmerksam gemacht. LTO berichtet.
Juristische Ausbildung
Verbesserungsversuch Bayern: In Bayern soll der Verbesserungsversuch im Ersten und Zweiten Examen künftig nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich sein. Für das Erste Examen sind 350 Euro, für das Zweite Examen 650 Euro vorgesehen. Bislang ist Bayern das einzige Bundesland, in dem beide juristische Staatsprüfungen kostenlos zur Notenverbesserung wiederholt werden dürfen. Wegen der "moderaten" Höhe sieht die Landesregierung keinen Bedarf für eine Übergangsregelung. LTO-Karriere (Benjamin Stibi) berichtet.
Berufsvorbereitung: Der Rechtsanwalt Christian Reckling beklagt auf beck-aktuell eine Lücke zwischen Ausbildung und anwaltlicher Praxis. Berufseinsteiger:innen erlebten einen "Kulturschock: Statt um eine stundenlange juristische Falllösung geht es um Gesprächsführung, Erwartungsmanagement und wirtschaftlich sinnvolle Strategien." Im Studium sollten daher alternative Prüfungsformate wie Seminare, Moot Courts und mündliche Prüfungen verpflichtend sein. Außerdem müsse die Lehre digitalisiert werden.
Sonstiges
Abschuss von Drohnen: Im Gespräch auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) erläutert der Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve Christian Richter die neue Rechtsgrundlage zum Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr. "Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles" gestatte das kürzlich geänderte Luftsicherheitsgesetz den Abschuss unbemannter Luftfahrzeuge durch die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe. Dies betreffe größere Drohnen, die die Bundes- und Landespolizeien aus technischen Gründen nicht abschießen könnten. Im Luftraum über militärischen Anlagen bleibe die Bundeswehr unmittelbar zuständig.
Rechtsgeschichte – Konrad Adenauer: Auf beck-aktuell erinnert Sebastian Felz vom "Forum Justizgeschichte" an das Disziplinarverfahren, das am 4. April 1933 gegen den damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eingeleitet wurde. Nachdem er unter anderem das Hissen von Hakenkreuzfahnen versagt hatte, warfen die Nationalsozialisten ihm Veruntreuung und andere Vergehen vor. Adenauers Rechtsbeistand, Friedrich Grimm, gilt als NS-Kronjurist und einer "der schillerndsten Anwälte der Weimarer Republik".
Das Letzte zum Schluss
Tierdiebstahl: Ob man mit den unbekannten Tätern hinter dieser Geschichte Pferde stehlen kann, ist nicht bekannt. Aber Rinder kann man mit ihnen stehlen, und zwar gleich eine ganze Herde: Im Landkreis Elbe-Elster verschwanden über Nacht 70 Jungtiere von der Weide. Im Interview mit spiegel.de (Kathrin Fromm) erklärt ein Landwirt, worauf die Diebe achten müssen: "Wichtig ist, dass keine Unruhe entsteht und die Tiere nicht anfangen zu muhen."
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 23. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59794 (abgerufen am: 21.05.2026 )
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