Die neue polizeiliche Kriminalstatistik wurde vorgestellt. Die Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen US-Zölle nützt nur den Unternehmen, nicht den Verbrauchern. 15-Punkte-Jurist klagte erfolgreich gegen seine schlechteste Examensklausur.
Thema des Tages
Kriminalstatistik: Die Polizei erfasste im vergangenen Jahr rund 5,5 Millionen Straftaten, das sind 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies ergibt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Schon das zweite Jahr in Folge sinken damit die registrierten Verdachtsfälle. Rechnet man die Teillegalisierung von Cannabis heraus, sank die Zahl der Straftaten 2025 um 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag wie im Jahr 2024 bei etwa 58 Prozent. Die Zahl der Gewaltdelikte sank zwar um 2,3 Prozent. Allerdings stieg die Zahl der Fälle von Mord und Totschlag um 6,5 Prozent. Bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen stieg die Zahl der Fälle sogar um 8,5 Prozent. Letzteres wird vor allem auf höhere Anzeigebereitschaft zurückgeführt. Bei Kindern bis 14 Jahren stieg die Gewaltkriminalität um 3,3 Prozent. Die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen sank um rund drei Prozent, also leicht weniger als die Zahl der deutschen Tatverdächtigen. Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger an der Bevölkerungsgruppe ist in allen Altersgruppen mindestens doppelt so hoch wie bei deutschen Tatverdächtigen. Es berichten FAZ (Mona Jaeger), SZ (Markus Balser/Roland Preuß), spiegel.de (Philipp Kollenbroich/Ulrich Kraetzer) und beck-aktuell.
Die Kriminalstatistik beruhe ganz überwiegend auf Strafanzeigen und gebe damit vor allem das Anzeigeverhalten wieder, erläutert die Sozialwissenschafts-Professorin Susann Prätor im Interview mit LTO (Tanja Podolski). Bei nicht-deutschen Tätern sei die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige deutlich höher als bei deutschen Tätern.
Reinhard Müller (FAZ) überlegt, welche Delikte entkriminalisiert werden könnten und schlägt letztlich nur die Politikerbeleidigung vor. Lucia Heisterkamp (spiegel.de) fordert, die Herkunft von Tatverdächtigen nicht zu ignorieren. Wer durch "gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen" geprägt wurde, begehe in Deutschland eher Straftaten. Das müsse benannt werden, um Lösungen zu finden.
Rechtspolitik
Zoll: LTO (Hasso Suliak) stellt den Anfang März von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vor. Danach soll der Zoll bei bedeutenden Fällen von Geldwäsche mit Auslandsbezug polizeiliche Befugnisse der Strafverfolgung bekommen. Außerdem soll ein neuartiges administratives Verfahren der Vermögensermittlungen und -sicherungen (aVES) eingeführt werden, mit dem der Zoll bedeutsame Vermögensgegenstände von unklarer Herkunft einziehen kann.
Unterhaltsvorschuss: Die kommunalen Spitzenverbände schlagen vor, den staatlichen Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 12. Lebensjahr des Kindes (statt bis zum 18. Lebensjahr) und maximal 6 Jahre zu gewähren. So könnten die Kommunen eine Mrd. Euro der aktuell 3,24 Mrd. Euro Kosten für den Unterhaltsausschuss einsparen. Die Rechtslage würde damit auf den Stand von vor 2017 zurückgedreht. Kritiker:innen bezweifeln den Einspareffekt, weil stattdessen die Grundsicherung einspringen müsse. Die Welt (Sabine Menkens) berichtet.
Digitale Gewalt: Christian Rath (taz) kritisiert den Begriff der "digitalen Gewalt", etwa im jüngsten Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Schutz vor digitaler Gewalt. Der Begriff erschwere den öffentlichen Diskurs über Gewalt. "Wenn fast alles Gewalt sein kann, verliert der Begriff sein Gewicht." Für digitales Unrecht gebe es andere deutlich Worte, etwa "digitale Übergriffe" oder "digitale Aggressionen".
Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Oliver Garcia (de legibus-Blog) hält die seit Jahresbeginn geltende Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer für verfassungswidrig und nichtig. Da mangels Wehrpflicht derzeit jeder Auslandsaufenthalt zu genehmigen wäre, sei eine Genehmigungspflicht unverhältnismäßig.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Endemann sieht auf dem Verfassungsblog dagegen noch einen möglichen Restnutzen der Vorschrift, weil ab 2027 Musterungen wieder zulässig sind und die Bundeswehr hierfür auch wissen solle, wo sich Musterungspflichtige aufhalten. Hierfür genüge jedoch eine Auskunftspflicht.
Versorgungssperre: Annelie Kaufmann (LTO) kritisiert eine zum Jahresbeginn in Kraft getretene Änderung im Energiewirtschaftsgesetz. Damals wechselte die gerichtliche Zuständigkeit für Versorgungsperren von Kund:innen, die ihre Strom- oder Gas-Rechnung nicht bezahlt haben, vom Amtsgericht zum Landgericht. Dort aber gelte Anwaltspflicht für beide Seiten. Mit Prozesskostenhilfe sei in solchen Fällen nicht zu rechnen. Damit sei der Weg zu pragmatischen gerichtlichen Lösungen weitgehend verbaut. Federführend für eine Korrektur wäre Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Unternehmen: Die DAV-Referentin Myra Jockisch bewertet auf anwaltsblatt.de den im März von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine EU-weite neue Gesellschaftsform "EU Inc." positiv. Allerdings drohe doch wieder Rechtszersplitterung, wenn nicht alle Details in der geplanten EU-Verordnung geregelt werden und damit nationaler Ausgestaltung überlassen bleiben.
Automatisierte Datenanalyse: Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk kritisiert die Regelung zur automatisierten Datenanalyse im jüngst reformierten NRW-Polizeigesetz, insbesondere die Erlaubnis zur Nutzung von Polizeidaten für das Training künstlicher Intelligenz. Zwar müssten persönliche Daten laut Gesetz grundsätzlich anonymisiert werden, dies könne aber unterbleiben, wenn es zu aufwendig ist. Da NRW derzeit Software und KI der umstrittenen US-Firma Palantir nutzt, könne so der gesamte Datenbestand der NRW-Polizei US-Behörden zur Verfügung stehen. netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet.
Justiz
BGH zu Schadenersatz: Für den Schadenersatz eines Unfalls ist es unerheblich, ob das Fahrzeug später bei einem zweiten Unfall erneut beschädigt wird, entschied der Bundesgerichtshof Ende März. Dementsprechend kann sich der Schädiger des ersten Unfalls auch nicht auf den vom Schädiger des zweiten Unfalls geleisteten Schadensersatz berufen. beck-aktuell berichtet.
BAG zu Tarifprivileg: Rechtsanwalt Markus Weron erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifprivileg im Arbeitsvertrag anhand von zwei Urteilen aus dem Januar 2025 bzw. Juli 2025. Danach gilt die Ausnahme von der AGB-Kontrolle nur, wenn der gesamte Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird. Werden nur einzelne "Rosinen" aus dem Tarifvertrag herausgepickt oder dessen Regelungen verändert, kann die normale AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge durchgeführt werden.
OLG Bremen zu Konserven im Gefängnis: Ein Häftling, der von einer Haftanstalt in Hamburg nach Bremen verlegt wurde, darf 900 Kilogramm Konserven, die in 45 Kisten gelagert waren, nicht mitnehmen. Die in Hamburg erlaubte Lagerung im Haftraum begründe in Bremen keinen Vertrauensschutz, da es sich um ein anderes Bundesland handele. Die Haftanstalt in Bremen durfte deshalb die Anlieferung der Konserven verweigern. LTO berichtet.
OLG Düsseldorf – islamistischer Angriff an Berufsschule: Die Bundesanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage wegen dreifachen versuchten Mordes gegen einen ehemaligen Essener Berufsschüler erhoben. Der damals 17-jährige Kosovare soll aus dschihadistischer Gesinnung im September 2025 an seinem Berufskolleg eine Lehrerin, einen Hausmeister und einen Passanten auf der Straße mit einem Messer angegriffen haben. zeit.de berichtet.
VGH Bayern – Klimaschutz: Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bayerische Staatsregierung vor dem Verwaltungsgerichtshof München wegen Verletzung des Landesklimaschutzgesetzes verklagt. Bayern sei mit der Fortschreibung des bayerischen Klimaschutzprogramms in Verzug. Die taz (Evke Bakker) berichtet.
VG Berlin – Jüdische Stimme: Am kommenden Montag wird das Verwaltungsgericht Berlin über einen Eilantrag des propalästinensischen Vereins "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost" verhandeln und entscheiden. Der Verein klagt gegen seine Einstufung als "gesichert extremistisch" und die Veröffentlichung dieser Einstufung im Verfassungsschutzbericht. Der Verein erklärt, er habe den Hamas-Terror gegen israelische Zivilisten zwar als "Akt des Widerstands" bezeichnet, aber nicht als "legitimen" Akt des Widerstands. Die taz (Christian Rath) berichtet vorab.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Ausgesagt hat die Hauptermittlerin der Polizei. Christina Block habe nach Mitteilung des eingeleiteten Ermittlungserfahrens wegen Kindesentziehung gesagt, ihr Ex-Mann mache eine Entführung, sie eine "Rückführung". beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg zu Drosten vs. Wiesendanger: Der Physiker Roland Wiesendanger darf nicht mehr behaupten, der Virologe Christian Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt über die Herkunft des Coronavirus getäuscht. Das entschied das Landgericht Hamburg. Drosten habe immer vertreten, dass eine Entstehung im Labor zwar denkbar sei, aber nicht wahrscheinlich. Wiesendanger hatte argumentiert, er habe mit dem Täuschungsvorwurf keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern nur seine Meinung gesagt. Konkret ging es um ein Cicero-Interview Wiesendangers aus dem Jahr 2022. Es berichten beck-aktuell und FAZ (Jochen Zenthöfer).
LG Bonn – Cum-Ex/Macquarie Group: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung), dass am 21. Mai vor dem Landgericht Bonn der Prozess gegen einen ehemaligen Banker der Macquarie Group beginnt, der sich wegen Cum-Ex-Manipulationen vor Gericht verantworten muss.
LG Berlin I zu Angriff auf Lahav Shapira: Der Publizist Hendrik Broder kritisiert in seiner Welt-Kolumne das Urteil des Landgerichts Berlin I, das im Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira eine Spontantat sah und kein antisemitisches Tatmotiv für erwiesen hielt. Hier gelte wohl das Prinzip: "Ein Antisemit ist eine Person, die sich selbst als Antisemit identifiziert."
Klimaklagen: Axel Bojanowski (Welt) kritisiert, dass "klimaaktivistische" Wissenschaftler und dahinterstehende finanzstarke Stiftungen Einfluss auf Gerichte nehmen, indem sie diesen wissenschaftliche Informationen zur Verfügung stellen, die nicht neutral seien.
Recht in der Welt
USA – Zölle: In den USA hat die Rückzahlung der Zölle begonnen, die vom US-Supreme Court für rechtswidrig erklärt worden waren. Es geht um eine Summe von bis zu 166 Milliarden Dollar. Das Geld wird den Unternehmen erstattet, die die Zölle bezahlt haben. Die Verbraucher:innen, an die die Zölle weitergegeben wurden, erhalten vermutlich nichts davon. Es berichtet focus.de (Thomas Sabin).
USA – Alec Baldwin: Ein Beleuchter verlangt von Schauspieler und Produzent Alec Baldwin vor einem Gericht in Los Angeles Schadenersatz. Der Beleuchter macht geltend, dass die Kugel, mit der Baldwin 2021 versehentlich eine Kamerafrau erschoss, auch knapp an seinem Gesicht vorbeiflog. Außerdem sei die Kamerafrau in seinen Armen gestorben. Beides habe ihn sehr belastet. Das Verfahren soll im Oktober beginnen. Baldwin war strafrechtlich freigesprochen worden, eine Waffenmeisterin war verurteilt worden. LTO berichtet.
Iran/USA – Straße von Hormus: Die Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück erklärt im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt), dass der Iran völkergewohnheitsrechtlich weder die Straße von Hormus sperren noch Maut für die Durchfahrt verlangen dürfe. Die USA dürften auch keine Schiffe abfangen, die trotzdem Maut zahlen. "Wenn private Reedereien sich entscheiden zu zahlen, obwohl das völkerrechtlich unzulässig ist, geht das die USA zunächst nichts an. Sich hier zum Hüter des Seerechts aufzuschwingen und zugleich selbst die Meerenge zu blockieren, ist mehr als eigenwillig." Das Seerecht sei bisher eine Bastion des Völkerrechts gewesen, in der Regeln eingehalten wurden. "Das bröckelt", so Matz-Lück.
Juristische Ausbildung
VG Arnsberg zu Examensbewertung: Ein Jurastudent, der im ersten Staatsexamen 15 Punkte erzielt hatte, erreichte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, dass die einzige von sechs Klausuren, die mit 9 Punkten nach unten abwich, neu korrigiert werden muss. Der Student hatte 14 Kritikpunkte an der bisherigen Korrektur vorgebracht und hatte mit einigen Erfolg. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.
Sexistische Dozenten: Nun berichtet auch beck-aktuell (Jannina Schäffer), dass in einer Online‑Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer München für Referendar:innen zwei Dozenten vergaßen, während einer Lesepause ihr Mikrofon stummzuschalten, sodass Hunderte Teilnehmende ein privates Gespräch mithörten, in dem Justizmitarbeiterinnen mehrfach als "Mäuschen" bezeichnet wurden.
Sonstiges
Resilienz der Wissenschaft: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Justus Henke prüft auf dem Verfassungsblog, wie die Wissenschaftsfreiheit gesichert werden kann, wenn in einzelnen Bundesländern eine wissenschaftsfeindliche Partei an die Macht kommt. Es gehe vor allem um die Sicherung der Finanzierung von Wissenschaft, die bisher in verschiedenen Foren ausgehandelt werde. "Solange der Konsens über Wissenschaftsfreiheit als Grundwert besteht, sollte Deliberation Vorrang haben. Wenn dieser Konsens bricht, kann Verrechtlichung schützen – aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt."
RA Marco Buschmann: Ex-Justizminister Marco Buschmann zieht in das Advisory Board des bayerischen Startup-Unternehmens Aceederate ein, das seinen Kunden beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells hilft. Buschmann sagte laut LTO, er wolle mit seinen Erfahrungen an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Governance dazu beitragen, Belastungen für Unternehmen aus Bürokratie und Erfüllungsaufwand abzubauen. Nach seinem Ausscheiden aus der Politik war Buschmann als Anwalt zu White & Case zurückgekehrt.
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LTO/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 21. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59769 (abgerufen am: 08.05.2026 )
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