Die juristische Presseschau vom 17. April 2026: EuGH bil­ligt Online-Glücks­spiel-Verbot / OLG Hamm erlaubt Penny-App-Rabatte / Neue Anklagen zu JVA Gab­lingen

17.04.2026

Kund:innen von illegalem Glücksspiel dürfen sich Verluste bei Anbietern im EU-Ausland zurückholen. App-Rabatte sind nicht altersdiskriminierend. Zehn weitere Bedienstete der JVA Gablingen wurden am LG Augsburg angeklagt. 

Thema des Tages

EuGH zu unerlaubtem Glücksspiel: Wer bei einem maltesischen Online-Glücksspielanbieter spielte, während in Deutschland Online-Glücksspiele verboten waren, kann seine Verluste von dem maltesischen Anbieter zurückverlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage eines maltesischen Gerichts, bei dem im Namen des Spielers gegen den Anbieter geklagt worden war. Der Anbieter hatte sich auf seine maltesische Glücksspiellizenz berufen, die Deutschland wegen der EU-Dienstleistungsfreiheit anerkennen müsse. Doch der EuGH entschied, dass es nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße, wenn Mitgliedstaaten zum Schutz der Verbraucher:innen und um Schwarzmärkte zu bekämpfen, Online-Glücksspiele verbieten. Über die Rückforderung der Verluste muss nun das maltesische Gericht entscheiden. Experten rechnen mit einer Klagewelle. spiegel.de und LTO berichten. Die FAZ (Dominik Jäger) geht in ihrem Bericht auch auf ein paralleles Verfahren vor dem EuGH zu ähnlichen Forderungen gegen den Sportwettenanbieter Tipico ein. Der Generalanwalt habe in seinem Schlussantrag im März ebenso für einen Anspruch auf Rückzahlung von Verlusten aus unerlaubten Sportwetten plädiert.

Dominik Jäger (FAZ) kommentiert, von der Dienstleistungsfreiheit profitierten im Falle von Online-Glücksspiel nicht die Kund:innen, sondern die Casinos. Spieler:innen "sollten sich fragen, ob sie wirklich die Freiheit genießen möchten, die virtuelle Roulettekugel anzustoßen. Oder nicht doch die deutsche Regulierung wertschätzen, die einen Kompromiss aus Suchtberatern und Anbietern im Glücksspielstaatsvertrag darstellt."

Rechtspolitik

Übergewinnsteuer: Die taz (Christian Rath) kommt zu dem Schluss, dass die juristischen Risiken für eine Übergewinnsteuer auf EU-Ebene höher sind als bei einer nationalen Abgabe. Das Bundesverfassungsgericht habe 2024 die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" bei Ökostrom-Anbietern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Der im Jahr 2022 auf EU-Ebene eingeführte "Energiekrisenbeitrag", mit dem Übergewinne im Öl-, Gas- und Kohlesektor abgeschöpft wurden, sei dagegen vom Bundesfinanzhof im Oktober 2025 für rechtlich zweifelhaft erklärt worden. Hier muss der EuGH in Vorlageverfahren aus Belgien, Irland und Rumänien demnächst entscheiden, ob die EU eine Übergewinnsteuer als Notfallmaßnahme gem. Art. 122 AEUV per Mehrheitsbeschluss einführen durfte, obwohl Steuer-Beschlüsse eigentlich Einstimmigkeit erfordern.

Antidiskriminierung: Nun stellt auch Rechtsanwalt Michael Fuhlrott auf LTO den Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) vor. Neben einer Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von zwei auf vier Monate sieht der Entwurf eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor. Sie soll in Gerichtsverfahren als Beistand Benachteiligter auftreten dürfen und eine Schlichtungsstelle einrichten. Fuhlrott bezeichnet dies als "Bürokratiesteigerungsprogramm". Zudem vermisst er eine Klausel zum Rechtsmissbrauch.

Exekutiver Ungehorsam: Rechtsanwalt Philipp Koepsell analysiert nun auch auf anwaltsblatt.de den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform der VwGO. Der Entwurf sieht eine Stärkung der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile gegenüber Behörden vor. Der Maximalbetrag für Zwangsgelder soll von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht und eine mehrfache Anordnung erlaubt werden. Ferner sollen Zwangsgelder nicht mehr an den Hoheitsträger selbst fließen ("Linke-Tasche-Rechte-Tasche"), sondern andere deutsche Gebietskörperschaften oder gemeinnützige Organisationen begünstigen können. Der Autor kritisiert jedoch, dass der Entwurf gleichzeitig Zwangs- oder Beugemaßnahmen gegenüber Amtsträger:innen ausschließen will; Behördenleiter:innen hätten es "in der Hand", Gerichtsentscheidung umzusetzen.

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Heribert Prantl schreibt in seiner SZ-Kolumne über die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen", die ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet hat, das sie in einer Volksabstimmung beschließen lassen will. Die Initiative stütze sich auf Artikel 15 GG, den "viele Staatsrechtler und Politiker überblättern". Der Artikel sei aber "kein sozialistischer Restposten aus der DDR. Es handelt sich um eine Formulierung, über die sich der Parlamentarische Rat 1948/49 lange und gründlich Gedanken gemacht hat". Sollte der Gesetzesvolksentscheid Erfolg haben, werde sich Artikel 15 "vom schlafenden Recht zum wegweisenden Recht wandeln".

Folgekosten von Gesetzen: Rechtsprofessor Marco Staake schreibt auf beck-aktuell, dass die exakte Berechnung von Kosten in Gesetzentwürfen eine falsche Gewissheit vermittle. So gebe der Referentenentwurf zur Stärkung der Zollverwaltung als Kosten "3.045.791,54 EUR" an. "Vierundfünfzig Cent lassen keinen Zweifel zu. Hier wurde nicht geschätzt. Hier wurde gewusst. Das Problem ist nur: Gewusst wird nichts." Politische Fragen verlangten Rechtfertigung, nicht Berechnung.

Justiz

OLG Hamm zu App-Rabatten: Penny darf spezielle Rabatte nur für Nutzer:innen seiner Bonus-App vorsehen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass solche App-Rabatte nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstießen. Dass ältere Menschen Smartphones im Allgemeinen seltener nutzten als jüngere Menschen, bedeute nicht, dass die konkrete App ältere Menschen diskriminiere. Ältere Menschen, die die App nutzen wollten, seien aus Altersgründen nicht daran gehindert. Es berichten spiegel.de und LTO.

LG Augsburg – JVA Gablingen: Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen zehn ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe in der JVA Augsburg-Gablingen wegen des Verdachts der vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung. Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen die ehemalige Leiterin der JVA und ihre Stellvertreterin sowie ein weiteres Mitglied der Sicherungsgruppe erhoben. In der JVA Gablingen sollen bis Oktober 2024 etliche Häftlinge nackt und ohne Matratze willkürlich in einen besonders gesicherten Haftraum eingesperrt worden sein. Den nun angeklagten Männern werden Straftaten in 39 Fällen zur Last gelegt. spiegel.de und br.de (Andreas Herz) berichten.

EuGH zu Asyl-Grenzverfahren: Der EuGH entschied, dass ein asylrechtliches Grenzverfahren auch abseits der geografischen Grenze stattfinden darf. Es gelte während eines solchen Verfahrens auch im Inland die Nichteinreisefiktion. Gleichzeitig betonte der EuGH, dass der Gewahrsam während des Grenzverfahrens eine Inhaftierung darstelle. Das Bundesinnenministerium geht bislang in Übereinstimmung mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1996 davon aus, dass Grenzverfahren keine Inhaftierung bedeuten und daher kein Richtervorbehalt gelte. Dies wurde bislang damit begründet, dass die betroffenen Personen jederzeit in ihre Herkunftsländer ausfliegen können. LTO berichtet.

EuGH zu bayerischem Familiengeld: Das bayerische Familiengeld, das an Eltern von Kindern im Alter zwischen 13 und 36 Monaten gezahlt wird, verstößt gegen EU-Recht. Weil die Höhe der monatlichen Zahlungen davon abhängt, in welchem EU-Mitgliedstaat sich die Kinder aufhalten, sei die Regelung nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus EU-Mitgliedstaaten vereinbar. Dies entschied der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren. Das Familiengeld ist inzwischen abgeschafft und gilt nur noch für letzte Übergangsfälle. Ob Familien eine Nachzahlung beantragen können, ist offen. FAZ (Katja Gelinsky) und zeit.de berichten.

Für Stephan Löwenstein (FAZ) bleibt nach dem Urteil ein "Störgefühl". Zwar sei das Argument nachvollziehbar, dass Arbeitnehmer:innen aus dem EU-Ausland gleich hohe Steuern zahlten und daher auch beim Familiengeld gleich zu behandeln seien. Doch sei das dorthin überwiesene Familiengeld in ärmeren EU-Ländern so hoch wie ein örtlicher Monatslohn. "Kann es Sinn der Sache sein, wenn Familienleistungen den wirtschaftlichen Anreiz verstärken, Familien auseinanderzureißen?"

BGH zu Netflix-Kündigung: Netflix-Kund:innen, die ihr Abo mit Geschenkkarte zahlen, müssen eine Möglichkeit zur Kündigung haben, bevor ihr Restguthaben aufgebraucht ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Der Vertrag mit Netflix stelle einen Dienstleistungsvertrag dar, der Verbraucher maximal zwei Jahre binden dürfe. Je nach Höhe des Geschenkguthabens sei diese Maximalfrist nicht garantiert. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). spiegel.de und beck-aktuell berichten.

BGH zu Clan-Immobilien: Der BGH wies bereits im März die Revision gegen die Beschlagnahmung von fünf Berliner Immobilien zurück. Sie waren 2018 von den Behörden vorläufig sichergestellt worden, weil die Grundstücke mit Geldern aus Clan-Kriminalität bezahlt worden seien. Die bisherigen Eigentümer gehörten einer arabischstämmigen Großfamilie an. Nun stehen die Immobilien im Eigentum des Landes Berlin. spiegel.de berichtet.

LG Berlin II zu Berichterstattung über Remigrationstreffen: Anlässlich der Urteilsbegründung des LG Berlin II zum Correctiv-Bericht über das Remigrationstreffen gibt die taz (Christian Rath) einen Überblick über die Verfahren in Berlin und Hamburg. Zur Frage, ob die Correctiv-Aussage "Es bleiben zurück: […] Ein ‘Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern […]“ eine unzulässige Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung darstelle, stehe es nun "1:1". Eine neue Diskussion habe das LG Berlin II eröffnet, indem es das Persönlichkeitsrecht der klagenden AfD-Abgeordneten Gerrit Huy auch deshalb als verletzt angesehen hat, weil ihr im Correctiv-Bericht ein Verfassungsbruch unterstellt worden sei, obwohl sie verfassungskonforme Positionen vertrete. Deutsche Gerichte hätten jedoch schon mehrfach bestätigt, dass das Remigrationsprojekt Martin Sellners auch ohne Ausweisungen gegen die Verfassung verstoße, weil es Deutsche mit Migrationshintergrund zu Staatsbürgern zweiter Klasse mache.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) warnt in seinem Kommentar, es könne Glaubwürdigkeit kosten, "aus Dingen ein Drama zu machen". Dass das LG Hamburg die Passagen nicht als Tatsachen-, sondern als zulässige Meinungsäußerung einstufte, sei kein Widerspruch, sondern "eine andere Sicht. Sie mag juristisch einen Unterschied machen, kaum jedoch bei der politischen Bewertung des damaligen Geschehens: 'Correctiv' hat aus einem eher kleinen Anlass eine große Geschichte gemacht".

LG Stuttgart – Langsame Ausländerbehörde: Das Landgericht Stuttgart verhandelte über die Amtshaftungsklage eines russischen Wissenschaftlers gegen die Stuttgarter Ausländerbehörde. Er hatte am 4. September 2023 eine Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis beantragt, um zum 1. Oktober eine neue Stelle anzutreten. Wegen der verspäteten Bearbeitung des Antrags konnte er die Stelle schließlich erst am 1. April 2024 antreten. Der Vorsitzende Richter ließ erkennen, dass er den Tatbestand des Amtshaftungsanspruchs nicht für erfüllt hält, weil der Mann keinen Primärrechtsschutz gegen die Behörde in Anspruch nahm. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.

VG Köln zu Abschleppkosten: Nun berichtet auch LTO (Xenia Piperidou) über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach in Nordrhein-Westfalen eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abschleppkosten fehlt. Die entsprechende Gebührenverordnung wurde 2023 auf Grundlage des allgemeinen Gebührengesetzes erlassen, obwohl im Polizeigesetz zu diesem Zeitpunkt eine speziellere Regelung existierte. Für die Frage, ob die Landesregierung nachträglich eine rechtmäßige Verordnung erlassen darf, komme es auf den Vertrauensschutz an.

StA Köln – Cum-Ex/Frank Vogel: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Razzien der Staatsanwaltschaft Köln in Deutschland und den Niederlanden, unter anderem wegen Cum-Ex-Ermittlungen gegen Frank Vogel. Finnland und die Niederlande sprechen von Schäden in Höhe von mindestens 17 Millionen Euro durch Cum-Ex-Manipulationen von Vogel.

GBA: Die Welt (Philipp Woldin) gibt einen Überblick über die Ermittlungsverfahren, die aktuell beim Generalbundesanwalt geführt werden. Grundlage des Berichts ist die Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen. Demnach nehmen Ermittlungen wegen islamistischem Terrorismus mit 269 laufenden Verfahren einen Schwerpunkt ein. 20 Verfahren beträfen ausländische Spionage. Im Bereich Rechtsextremismus liefen zwölf, im Bereich Linksextremismus 28 Verfahren.

Justizfehler: Benedikt Warmbrunn (SZ) kritisiert die Justiz für ihren Umgang mit Fehlern. Richter:innen und Staatsanwält:innen hätten selbst nach fatalen Fehlern, die Existenzen zerstören könnten, "wenig zu befürchten". Als Beispiel nennt er u.a. die fälschliche Verurteilung von Sebastian T. im Eiskeller-Fall. Der verantwortliche Staatsanwalt sei intern und öffentlich belobigt worden; die Richterin arbeite heute am Zivilgericht. Zur Verhinderung von Fehlern in Strafverfahren empfiehlt er eine Aufzeichnungspflicht bei Polizeiverhören, eine Dokumentationspflicht für die Kommunikation der Staatsanwaltschaft sowie die Einführung von Audiomitschnitten im Prozess.

Recht in der Welt

USA – Straße von Hormus: Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg ordnet auf LTO die Blockade der Straße von Hormus durch die USA völkerrechtlich ein. Eine Blockade iranischer Häfen zur Schwächung der iranischen Wirtschaft sei kriegsrechtlich erlaubt. Eine Seeblockade dürfe aber weder die Einfahrt in neutrale Häfen noch die Nutzung von Meerengen verhindern. Sollten die USA Schiffe anhalten, die die vom Iran geforderten Wegzölle entrichtet haben, um die Meerenge zu passieren, sei dies völkerrechtswidrig.

Völkerrecht: Auf FAZ-Einspruch stellt Florian Kriener, Forscher an der Yale Law School, die Ergebnisse einer empirischen Studie vor, die belegt, dass das Gewaltverbot "seit 1945 von Staaten durchgehend als verbindliche Regel erachtet" wird. In 90 Prozent der untersuchten Konflikte sei das Gewaltverbot oder eine seiner Ausnahmen zur Begründung militärischen Handelns herangezogen worden. Jüngste Brüche des Völkerrechts, beispielsweise durch den Krieg gegen den Iran, belegten daher keinen Gültigkeitsverlust der Norm. Das Gewaltverbot lenke den zwischenstaatlichen Diskurs und sei "notwendig, um Krieg einzudämmen".

Rechtsprofessor Matthias Goldmann fordert in der taz ein "Völkerrecht der Gleichen", das "nicht nur eine formale regelbasierte Ordnung, sondern ein hohes Maß an sozialer Gleichheit in den Mittelpunkt stellt, global wie lokal". Soziale Gleichheit sei der Weg, um das "Regiment autokratischer Oligarchen" einzudämmen und Demokratien zu stärken. Europa müsse zur Erreichung eines solchen Völkerrechts "international denken und teilen" und mit Staaten kooperieren, die sich aus der "Umklammerung der Großmächte" befreien wollten.

Juristische Ausbildung

Sexualstrafrecht: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht sich Rechtsprofessor Mohamad El-Ghazi dafür aus, Grundkenntnisse über das Sexualstrafrecht in das Curriculum, nicht aber in den examensrelevanten Pflichtstoffkanon aufzunehmen. In einer Umfrage in seiner Strafrechtsvorlesung hätten sich 99 von 100 Studierenden für eine Behandlung des Sexualstrafrechts ausgesprochen.

Sonstiges

Verfassungsschutz: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet, dass Behörden und Ministerien zwischen 2017 und 2025 in etwa 3600 Fällen das sogenannte Haber-Verfahren nutzten. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Im Rahmen des Haber-Verfahrens können Behörden beim Verfassungsschutz abfragen, ob zu Privatpersonen oder Organisationen, die eine Fördersumme oder einen staatlichen Preis erhalten sollen, verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. In 302 Fällen bejahte der Verfassungsschutz die Anfrage. 

Nach einer Recherche der taz (Konrad Litschko) gehen viele Anfragen nach dem Haber-Verfahren auf das Bundesinnenministerium zurück. Unter Alexander Dobrindt (CSU) seien dort im vergangenen Jahr 51 Anfragen gestellt worden. Zwischen 2020 und 2024 habe das Innenministerium Anfragen zu 670 Initiativen und 713 Personen gestellt.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Rechtsanwalt Carl Christian Müller untersucht auf LTO, ob die Klage von Kaley G. M. gegen Meta und Google wegen des süchtig machenden Designs sozialer Netzwerke auch in Deutschland Erfolg hätte. Entscheidend im kalifornischen Prozess sei die Pflicht zur Offenlegung interner Dokumente gewesen. Ähnliche Offenlegungspflichten sehe die EU-Produkthaftungsrichtlinie vor, die bis Dezember 2026 umgesetzt werden muss. Wirksamer als einzelne Schadensersatzklagen sei aber ein Unterlassungsanspruch, der schon jetzt von klagebefugten Verbänden durchgesetzt werden könne.

Handyauswertung: netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet über den Fall eines in Eritrea geborenen Mannes, der nach vierzig Jahren in Deutschland eine Abschiebeanordnung nach Eritrea erhielt, obwohl eine Abschiebung in die Diktatur "praktisch unmöglich" ist. Gleichwohl wurde sein Handy von IT-Forensikern der Ausländerbehörde auf Hinweise zu seiner Staatsangehörigkeit durchsucht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert, dass die Handyauswertung von den Behörden als "Routinemaßnahme" behandelt werde. Zudem würden strafrechtlich relevante Zufallsfunde auf den Handys regelmäßig ohne Rechtsgrundlage an Ermittlungsbehörden weitergegeben.

Christopher Street Day: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jasper Siegert kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass einem Straßenfest aus Anlass des Dresdner CSD-Umzugs pauschal die Versammlungseigenschaft abgesprochen wurde. Die Landesdirektion Sachsen habe missachtet, dass auch Rednerbühnen und Informationsstände auf dem Straßenfest "einen inhaltlichen Bezug zur Meinungskundgabe" hätten. Der Toilettenwagen sei logistisch erforderlich und daher ebenfalls geschützt. Die Behörde sende mit der Entscheidung "politisch ein fatales Signal".

Anwaltschaft: Wie die neue Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigt, stieg die Anzahl der Anwält:innen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,63 Prozent an. Während die Gesamtzahl der Rechtsanwält:innen mit Einzelzulassung insgesamt leicht sank, stieg die Zahl der Anwältinnen mit Einzelzulassung um 0,69 Prozent. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Unverhoffter Goldschatz: Für 15 Euro hatte ein Mann aus Bayern einen gebrauchten Tresor gekauft. Im Innern lag versteckt ein Goldbarren im Wert von 32.000 Euro. Ein kniffliger juristischer Fall zum Thema Übereignung? Vielleicht doch eher eine rührende Geschichte über einen ehrlichen Finder: Denn der Käufer verständigte sofort die Polizei und das Goldstück fand zurück zu dem 90-jährigen Vorbesitzer, der den wertvollen Inhalt schlicht vergessen hatte. "Da gibt es überhaupt keine Spur von Streitigkeiten", gab die Polizei bekannt. spiegel.de berichtet. 


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59748 (abgerufen am: 09.05.2026 )

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