Das BVerfG hält das Verbot von Subunternehmen in der Fleischindustrie für verfassungsgemäß. Verbraucherschützer klagen gegen App-Rabatte von Penny, Netto und Lidl. Die EU-Kommission wirbt für eine App zur Alterskontrolle im Internet.
Thema des Tages
BVerfG zu Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Fleischunternehmens gegen das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie ab. Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GZA Fleisch), das 2021 u.a. wegen arbeitsrechtlicher Missstände während der Corona-Pandemie verschärft wurde, gilt im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Das Fremdpersonalverbot greife zwar in die Berufsfreiheit des Unternehmens ein, sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, entschied das Gericht. Die gravierenden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften gingen vor allem mit dem Einsatz von Fremdpersonal einher. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen". FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), beck-aktuell und LTO berichten.
Rechtspolitik
Vereinsfinanzierung: Das Kabinett stimmte für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes, wonach Vereine künftig melden müssen, wenn sie Gelder aus dem Nicht-EU-Ausland erhalten. Die Meldepflicht soll ab einer Zahlung von 10.000 Euro pro Jahr und Geldgeber gelten und auch Mitgliedsbeiträge und Spenden umfassen, die nur mittelbar aus Drittstaaten stammen. Die Daten sollen vom Bundesverwaltungsamt ausgewertet werden. beck-aktuell berichtet.
Sexualstraftaten: Im Interview mit zeit.de (Maria Mast) spricht sich Rechtsprofessor Tobias Singelnstein dagegen aus, das Strafrecht als zentrales Instrument gegen sexualisierte Gewalt anzusehen. Strafrecht schaue auf individuelles Fehlverhalten und nicht auf gesellschaftliche Strukturen wie Geschlechterverhältnisse. Dass die Debatte sich auf das Strafrecht konzentriere, sei daher kontraproduktiv. Im Interview geht es außerdem um Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit, die Berücksichtigung des Sexualstrafrechts in der juristischen Ausbildung sowie die Forderung nach einer einheitlichen Verlaufsstatistik, die Fälle von der Anzeige bis zur Vollstreckung erfasst.
Beamtenbesoldung: Nun berichten auch FAZ (Stephan Klenner), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), bild.de (Dirk Hoeren) und LTO über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund. Nach den neuen Vorgaben müsste der Bund in diesem und im kommenden Jahr jeweils mehr als drei Milliarden Euro mehr ausgeben. Der Gesetzentwurf nimmt Abstand vom Alleinverdienermodell und rechnet mit einem fiktiven Einkommen der Partner:innen.
Wölfe: Im Gespräch auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) kritisiert der Rechtsanwalt Dirk Wüstenberg die Aufnahme des Wolfes als jagbare Art im Bundesjagdgesetz. Um Schafe und Rinder zu schützen, genüge es, die Tiere einzuzäunen. Dass Wölfe nun bei einem günstigen Erhaltungszustand der Art zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober anlasslos gejagt werden dürfen, schütze "in erster Linie Jäger". Managementpläne, nach denen zu viele Wölfe getötet werden dürfen, seien rechtswidrig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen solche Abschusspläne hätten jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Justiz
App-Rabatte: Die FAZ (Katja Gelinsky) gibt einen Überblick über die Klagen des Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) gegen Penny, Netto und Lidl. Die Verbraucherschützer werfen den Discountern vor, bestimmte Rabatt-Aktionen ausschließlich für Nutzer:innen ihrer App anzubieten und auf diese Weise ältere Menschen zu diskriminieren. Anlass des Berichts ist die Verhandlung über die vzbv-Klage gegen Penny vor dem Oberlandesgericht Hamm am heutigen Donnerstag. Im März hatte das OLG Bamberg bereits die Klage gegen Netto abgewiesen; im September entscheidet das Brandenburgische OLG zur Lidl-App. In weiteren Verfahren wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Lidl und Penny die App nicht als "kostenlos" bewerben dürfen, da Kund:innen durch Übermittlung ihrer Daten einen "Preis" zahlten.
EuGH zu "Metall auf Metall": Die Doktorand:innen Greta Sparzynski und Tarmio Frei ordnen auf LTO die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Pastiche-Schranke im Urheberrecht ein. Sie schreiben, dass der Pastiche-Begriff einerseits an Kontur gewonnen habe, andererseits das zentrale Tatbestandsmerkmal des "künstlerischen oder kreativen Dialogs" nicht ausreichend konkretisiert wurde. Fraglich sei, ob eine "über die Selektion qualitativ hinausgehende kommunikative Auseinandersetzung mit dem vorbestehenden Werk erkennbar sein muss".
VGH BaWü – Rundfunkbeitrag: Die Welt (Kristian Frigelj) berichtet über die Verhandlung von sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Als erstes Obergericht muss der VGH die Grundsätze zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags anwenden, die das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 aufstellte. Danach darf das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine über einen längeren Zeitraum evidenten Defizite "hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt" erkennen lassen. Der Vorsitzende Richter ließ bereits durchklingen, dass die Klagen keinen Erfolg haben werden. Er halte Gerichte für den falschen Ort, die Programmvielfalt zu überprüfen. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
VG Köln zu Abschleppkosten: In Nordrhein-Westfalen fehlt derzeit eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abschleppkosten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Verfahren zu Abschleppmaßnahmen im Jahr 2024. Die Rechtsverordnung, auf die sich die Landesregierung beruft, habe im August 2023 nicht erlassen werden dürfen, da zu dieser Zeit noch eine spezielle Regelung im Polizeigesetz galt. Das Gericht hielt allerdings eine rückwirkende Heilung der Gebührenbescheide durch Beschluss einer neuen gesetzlichen Grundlage für möglich. Es berichten spiegel.de, beck-aktuell und bild.de.
LG Köln – RA Zollinger: Die taz (Jan Nüse) berichtet über die Plädoyers im Strafprozess gegen den Schweizer Rechtsanwalt Christoph Zollinger vor dem Landgericht Köln. Im Verfahren hatte Zollinger gestanden, als Miteigentümer der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldauflage in Höhe von 200.000 Euro. Zollinger sei "der dritte Mann einer weltweiten Schmuddelbude" gewesen, die "fabrikmäßig" Offshore-Firmen in Steueroasen errichtet habe. Die Verteidigung forderte dagegen eine einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre. Zollinger habe "ja nicht geholfen, falsche Steuererklärungen einzureichen".
LG Berlin II zu Berichterstattung über Remigrationstreffen: Nun berichten auch FAZ (Michael Hanfeld) und Welt über die Urteilsbegründung des LG Berlin II, das wichtige Passagen des Correctiv-Berichts über das Remigrationstreffen als unwahre Tatsachenbehauptung verboten hatte. Die Aussagen griffen in das Persönlichkeitsrecht der AfD-Politikerin Gerrit Huy ein, die an dem Treffen teilgenommen und gegen den Bericht geklagt hatte. Correctiv kommentierte, das Gericht habe schlicht nicht verstanden, was es mit "völkischen Tarnbegriffen" wie "Remigration" in Wahrheit auf sich habe.
Andreas Rosenfelder (Welt) kommentiert, bei den Warnungen vor Ausbürgerungen deutscher Staatsangehöriger habe es sich um eine kollektive Täuschung gehandelt, deren Keim in der Correctiv-Geschichte selbst gesteckt habe, "oder besser, er war dort, wie ein Köder, geschickt platziert". In einer "beschämenden Verteidigungslinie" habe sich Correctiv darauf herausgeredet, dass die Bezeichnung als "'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" nur eine Meinungsäußerung dargestellt habe. Zurück bleibe eine "bis auf die Knochen blamierte Medienlandschaft".
AG Augsburg – Rüdiger Maas: Eine für den heutigen Donnerstag geplante Hauptverhandlung gegen den Generationenforscher Rüdiger Maas wegen des Verdachts des Missbrauchs von Titeln wurde vom Amtsgericht Augsburg kurzfristig abgesagt. Nach Informationen der FAZ (Jochen Zenthöfer) geht das Gericht nicht mehr von einer Strafbarkeit seines Verhaltens aus. Maas hatte den akademischen Grad "Dr." verwendet, ohne in einem Zusatz auf die Universität Sofia in Bulgarien hinzuweisen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte gegen Maas einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen erwirkt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Die Zeit (Johanna Schoener/Martin Spiewak) berichtet ausführlich über "Unstimmigkeiten in seiner Vita".
StA Hannover – Continental: Die im August 2021 bekanntgewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen sechs Continental-Führungskräfte wegen des Verdachts der Untreue waren weitgehend substanzlos. Zu diesem Ergebnis kommt die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2024, die dem Hbl (Roman Tyborski/Volker Votsmeier) nun vorliegt. Darin rechne die Justiz mit dem verantwortlichen Staatsanwalt Malte Rabe von Kühlewein ab. "Wo dieser den Verdacht einer bewussten Absprache zur Vertuschung sah, fanden seine Nachfolgerinnen praktisch nichts."
StA Köln – Frank Vogel: Die Kölner Staatsanwaltschaft veranlasste im Rahmen ihrer Cum-Ex-Ermittlungen diverse Durchsuchungen in Deutschland und den Niederlanden. Dabei ging es vor allem um Geschäfte des Niederländers Frank Vogel, der im Cum-Ex-Geschäft eine treibende Rolle gespielt haben soll und teilweise als "geistiger Vater" der illegalen Aktiengeschäfte beschrieben wird. Schon 2023 wurde er vorübergehend verhaftet und gegen eine Kaution in Höhe von 15 Millionen Euro freigelassen. Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet.
StA Hamburg – Entführung der Block-Kinder/Hanning: Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning, gegen den wegen einer versuchten Entführung der Kinder von Christina Block ermittelt wird, erhob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz. In einem Brief an die Hamburger Justizsenatorin fordert er unter anderem die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn. Im März war bekannt geworden, dass die Behörden einen verdeckten Ermittler in seine Sicherheitsfirma "System 360" geschleust hatten. Sie verdächtigen ihn und seinen Geschäftspartner, 2022 gegen eine Zahlung von mehr als 100.000 Euro eine Entführung der Kinder versucht zu haben. Diese Vorwürfe sind nicht Teil des aktuellen Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hamburg. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet.
Online-Klagen: Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis zu 10.000 Euro können künftig an acht Amtsgerichten testweise im Online-Verfahren erhoben werden. Das Bundesjustizministerium schaltete das digitale Eingabeverfahren frei, das für die Amtsgerichte Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt/M., Leipzig sowie Mannheim und Nürtingen gilt. An einigen Standorten ist es auf Fluggastrechte beschränkt. Weitere Amtsgerichte sollen folgen. Das Online-Verfahren, das über service.justiz.de erreichbar ist, stellt eine eigenständige Verfahrensart dar, die für Bürger:innen günstiger sein soll und regelmäßig ohne mündliche Verhandlung auskommen soll. beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
USA – Sturm auf das Kapitol: Das US-Justizministerium beantragte, die Urteile gegen zwölf rechtsextreme Milizionäre aufzuheben, die sich 2021 am Sturm auf das Kapitol beteiligten. Sie waren von Gerichten in erster Instanz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Aktuell werden ihre Fälle vor einem Berufungsgericht verhandelt. Die zuständige Staatsanwältin in Washington erklärte in ihrem Antrag nun, dass eine Aufhebung der Urteile "im Interesse der Gerechtigkeit" sei. Das Gericht wird dem Antrag voraussichtlich folgen. Trump hatte die Haftstrafen der Männer bereits per Dekret verkürzt. FAZ (Oliver Kühn), spiegel.de und bild.de berichten.
Ungarn – Verfassungsgericht: Die FAZ (Alexander Haneke) schreibt über die besondere Bedeutung des ungarischen Verfassungsgerichts für den Machtwechsel nach der Parlamentswahl. Die verbleibenden Fidesz-Abgeordneten könnten dem Gericht jedes einfache Gesetz vorlegen. Die Richter:innen gälten "weitgehend als loyal zur alten Macht" und hätten "mit teils fadenscheinigen Begründungen in Orbáns Sinne agiert". Um eine neutrale Ausrichtung zu garantieren, werde ein Austausch der Richter:innen diskutiert. Wegen ihrer einseitigen Besetzung genieße das Gericht so wenig Ansehen und Legitimität, dass Anpassungen unausweichlich seien.
Australien – Katy Perry: Nach einer Anzeige durch die Schauspielerin Ruby Rose wegen sexueller Belästigung ermittelt die australische Polizei gegen die Sängerin Katy Perry. Rose warf ihr vor, sich im Jahr 2010 in einem Nachtclub sexuell übergriffig verhalten zu haben. Infrage kommt der Tatbestand des "unzüchtigen Übergriffs" (Indecent Assault), der in Australien nicht verjährt. Perry bezeichnete die Vorwürfe als "gefährliche, rücksichtslose Lügen". FAZ (Christiane Heil) und LTO (Felix W. Zimmermann) berichten.
Sonstiges
Jugendschutz und Alterskontrolle: Die EU-Kommission stellte eine App vor, mit deren Hilfe Onlinedienste das Alter ihrer Nutzer:innen abfragen können. Zum Nachweis des Alters ermöglicht die App eine einmalige Registrierung mit einem offiziellen Ausweisdokument. Danach kann sie zur Freischaltung altersbeschränkter Onlinedienste verwendet werden. Die App gibt nach Darstellung der EU-Kommission keine persönlichen Daten, sondern nur das Alter an die Plattformen weiter und basiert auf einer Open-Source-Programmierung. Sie soll ab Ende des Jahres von Plattformen eingesetzt werden können, um die Anforderungen des Digital Service Acts (DSA) zu erfüllen. Zugleich ließe sie sich zur Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige einsetzen. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Hendrik Kafsack), Welt und zeit.de.
netzpolitik.org (Sebastian Meineck) macht in seinem Bericht auf Schwachstellen der App aufmerksam. So gebe es in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben und die App daher nicht nutzen können. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Anonymität durch automatisch vergebene Pseudonyme unterlaufen werde. Schließlich sei die App durch VPN-Dienste zu umgehen.
Jan Diesteldorf (SZ) sieht in der App "ein potenziell fehleranfälliges Werkzeug", mit dem sich der digitale Jugendschutz nicht erledige. Die App gefährde die Grundrechte, weil sie als "wünschenswerter Schutzschild gegen Pornos und Gewalt" daherkomme, es aber technisch möglich mache, Bürger:innen von Teilen des Internets auszusperren.
Meinungsfreiheit: In einem Memorandum zur Menschenrechtslage in Deutschland kritisiert der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Michael O’Flaherty, "unangemessene Einschränkungen" der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei pro-palästinensischen Kundgebungen. Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus werde in Deutschland teilweise zu weit ausgelegt, sodass Behörden auch auf legitime Kritik an der Politik des Staates Israel mit rechtlichen Einschränkungen reagierten. Zugleich erkannte er auch einen Anstieg des Antisemitismus in Deutschland. zeit.de und LTO (Hasso Suliak) berichten.
Christian Jakob (taz) kommentiert, das "völlig berechtigte Anliegen, die Zurschaustellung von Judenhass auf deutschen Straßen zu unterbinden, verschwamm in den vergangenen Jahren mit einer allgemeinen Aufmunitionierung des Staates gegen die Zivilgesellschaft". Er warnt: Wenn die einen grundlegende Rechte verlören, nehme man sie bald auch anderen.
Gewalt: Im Interview mit der SZ (Felix Hütten) erläutert die Soziologin Nathalie Leitgöb-Guzy Grundzüge und Details der von ihr verantworteten Gewalt-Studie des Bundeskriminalamts. Es seien zwar ähnlich viele Männer von Partnerschaftsgewalt betroffen wie Frauen. Die Gewalterfahrungen von Frauen seien jedoch häufiger und drastischer.
Syrer:innen in Deutschland: Mit Blick auf die Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass rund 80 Prozent der Syrer:innen in Deutschland nach Syrien zurückkehren sollen, empfiehlt der Doktorand Sebastian Korsch auf dem Verfassungsblog, schon jetzt andere Aufenthaltstitel zu beantragen. Betroffene mit einem humanitären Aufenthaltstitel könnten "fast alle" Aufenthaltstitel aus dem Inland heraus beantragen und sich so vor dem Widerruf ihres humanitären Aufenthaltstitels schützen. Als Beispiel nennt er auf Erwerbstätigkeit oder eine Berufsausbildung bezogene Aufenthaltstitel. Besonders vulnerablen Personen wie Frauen mit Betreuungsverantwortung oder Menschen, die wegen einer Behinderung nur eingeschränkt erwerbsfähig sind, sei der Wechsel in einen auf Erwerbstätigkeit gestützten Aufenthaltstitel jedoch rechtlich und tatsächlich häufig versperrt.
Staatsangehörigkeit: Zwei Jahre nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fragt Lena Grebe auf dem JuWissBlog, ob sich in der Folge die Situation für Staatenlose verbessert hat. Zwar stieg die Zahl der Einbürgerungen von Staatenlosen von 800 im Jahr 2020 auf 4.100 im Jahr 2024. Dieser Anstieg betreffe jedoch primär die Gruppe anerkannter Staatenloser, während die Situation für Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit besonders schwierig bleibe. Sie litten unter anderem unter der Beweislastverteilung, wonach sie nachweisen müssen, in keinem Staat der Welt eine Staatsangehörigkeit zu besitzen. Durch Lücken zwischen dem Geburtsortprinzip (ius soli) und dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) könne dieses Schicksal auch in Deutschland geborene Kinder treffen.
Delegitimierung des Staates: Nun berichtet auch taz.de (Christian Rath), dass der Verfassungsschutz den Phänomenbereich "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" abgeschafft hat. In dieser Kategorie beobachtete der Verfassungsschutz seit der Corona-Pandemie extremistische Gegner:innen der Coronamaßnahmen. Zuletzt ordnete er 1.500 Menschen dem Phänomenbereich zu, erkannte aber keinen gemeinsamen "systempolitischen Gegenentwurf". Die beobachteten Personen werden künftig ggf. in den Phänomenbereichen "Rechtsextremismus" und "Reichsbürger" weiterbeobachtet.
Bundespräsident: Der Rechtsprofessor und langjährige Leiter des Verfassungsreferats im Bundespräsidialamt, Stefan Ulrich Pieper, fasst in der FAZ in einer "Stellenausschreibung" die rechtlichen und menschlichen Anforderungen an eine neue Bundespräsident:in zusammen. Gesucht sei eine Person, die über die "Macht der Rede" verfüge.
Anwält:innen auf Social Media: Rechtsanwältin Seda Dinc-Öztürk gibt auf anwaltsblatt.de Tipps für die Nutzung von Social Media durch angestellte Anwält:innen. Sie seien einerseits keine Sprecher:innen der Kanzleien, müssten andererseits aber berücksichtigen, dass ihre Sichtbarkeit auf ihre Kanzlei zurückwirke. Wer sich öffentlich zu einem Thema positioniere, das die Kanzlei anders bewerte, riskiere "womöglich Irritationen".
Orte des Rechts: beck-aktuell (Sebastian Felz) rezensiert den Reiseführer "Recht sehenswert", in dem Rechtsprofessor André Niedostadek "77 einzigartige Orte des Rechts in Deutschland" vorstellt. Das Buch widmet sich unter anderem dem Europäischen Hansemuseum in Lübeck, wo das "lübische Recht" entwickelt wurde, und geht auf die Gedenkstätte Münchener Platz in Dresden ein, wo die DDR Todesstrafen vollstrecken ließ. Das Buch zeige, dass "Rechtsgeschichte uns nicht nur in Urteilen, Aufsätzen oder Monografien begegnet, sondern auch vor Ort erfahren werden kann".
Das Letzte zum Schluss
Unglück im Glück: Ein Mann aus dem Westerwaldkreis tippte beim Eurojackpot auf die richtigen Zahlen und gewann rund 703.600 Euro. Das Geld jedoch erhält seine Ehefrau, da der Mann noch vor der Ziehung verstarb. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 16. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59733 (abgerufen am: 14.05.2026 )
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