Der EuGH definiert ein Pastiche als künstlerischen Dialog, der auch Sampling umfassen kann. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll punktuell verbessert werden. Vorwürfe gegen Christian Ulmen sollen in Deutschland geprüft werden.
Thema des Tages
EuGH zu "Metall auf Metall": Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs definierte der Europäische Gerichtshof den aus der EU-Urheberrechts-Richtlinie stammenden Begriff "Pastiche", der seit 2022 als urheberrechtliche Schranke im deutschen Urheberrechtsgesetz steht. Der Begriff erfasse Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen. Dieser könne verschiedene Formen annehmen, etwa die einer offenen Nachahmung des Stils, einer Hommage oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit diesen Werken. Für eine Nutzung zum Zwecke von Pastiches genüge es, dass der Charakter als Pastiche für diejenigen erkennbar ist, denen das bestehende Werk bekannt ist. Es sei daher nicht erforderlich, festzustellen, dass der Nutzer die Absicht hatte, das Werk zu diesem Zweck zu nutzen. Auch ein Sampling kann laut EuGH ein Pastiche sein. Ob das vom Produzenten Moses Pelham verwendete Sample aus dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" diesen Ansprüchen genügt, muss nun noch der BGH entscheiden. Der Prozess um das "Metall auf Metall"-Sample läuft bereits seit 1998. In dieser nun vermutlich letzten Runde geht es um die Rechtslage seit 2022. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Michael Hanfeld), tagesschau.de (Max Bauer) sowie die Anwält:innen Tobias Nasr und Clara Louisa Veelken auf beck-aktuell.
Rechtspolitik
Antidiskriminierung: Familien- und Justizministerium haben gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit "punktuellen Änderungen" vorgelegt. So soll die Frist, in der Betroffene ihr Recht geltend machen können, von zwei auf vier Monate ausgeweitet werden. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. Angepasst werden soll infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem die Kirchenklausel: Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sollen Beschäftigte künftig nur noch dann je nach Weltanschauung unterschiedlich behandeln dürfen, wenn ein Zusammenhang zwischen der Religion und der konkreten Tätigkeit besteht. Die vorgeschlagenen Änderungen blieben hinter zivilgesellschaftlichen Forderungen zurück, schreibt die taz (Dinah Riese).
Politikerbeleidigung: Aus Anlass der Diskussion über eine Reform oder Streichung der sogenannten Politikerbeleidigung gemäß § 188 Strafgesetzbuch rekapituliert die FAZ (Stephan Klenner) die Gesetzgebungsgeschichte der Norm. Die jetzige Fassung entstand nach den Anfeindungen, die gegen den Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) vor seinem Tod geäußert wurden. Dass sich der besondere Schutz über die üble Nachrede und Verleumdung hinaus auch auf Beleidigungen erstreckte, sei auf eine Stellungnahme des Bundesrats zurückzuführen, deren Entstehung sich heute nicht mehr aufklären lasse. Nach mehreren augenscheinlich unverhältnismäßigen Durchsuchungen von Privatwohnungen herrsche nunmehr Konsens über die Notwendigkeit einer Anpassung, sei es durch eine Beschränkung des Schutzkreises "auf Kommunalpolitiker" oder dessen Erweiterung auf alle Personen des öffentlichen Lebens.
Schwarzfahren: Rechtsprofessor Heiner Alwart argumentiert im FAZ-Einspruch, dass die Bestrafung sogenannter Schwarzfahrender im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut erfolge. Das "Erschleichen" von Leistungen entfalle dort, wo "die Leistung von den Verkehrsbetrieben so angeboten wird, als würden diese eine Schädigung von vornherein in Kauf nehmen"– angesichts fehlender Zugangskontrollen also quasi überall. Lediglich Trägheit in Politik und Justiz verhinderten, dass "eine dogmatisch extrem fragwürdige" Auslegungspraxis unbeanstandet bleibe. Dies müsse auch dem Bundesgerichtshof vorgehalten werden, der für eine Korrektur zuständig wäre. Der Autor erwähnt, dass er bereits seit 1986 auf die – aus seiner Sicht – korrekte Auslegung der Rechtslage hinweise.
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Im Gespräch mit Privatdozentin Anja Schmidt erörtert der ARD-RadioReportRecht (Max Bauer) die Strafwürdigkeit pornografischer Deepfake-Videos und die zu diesem Thema in den vergangenen Wochen unterbreiteten Vorschläge.
Beamtenbesoldung: Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Besoldungsstruktur von Beamt:innen neu regeln soll. Die Umsetzung folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Herbst die Besoldung Berliner Beamt:innen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Sollte der Gesetzentwurf zum Gesetz werden, drohten dem Bund in diesem und dem nächsten Jahr Mehrausgaben von fast sieben Milliarden Euro, schreibt spiegel.de.
Kritische Infrastruktur: Nach Zustimmung des Bundesrats ist das Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Kritis-Dachgesetz) seit Mitte März in Kraft. Der wissenschaftliche Referent Florian Kriener stellt auf dem JuWissBlog maßgebliche Bestimmungen vor und fordert das Bundesinnenministerium auf, möglichst rasch ausfüllende Verordnungen vorzulegen.
Justiz
BVerwG zu Datenschutz und Gesundheitsvorsorge: Rechtsanwalt Christian Dierks kritisiert im Recht und Steuern-Teil der FAZ das Anfang März verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem private Krankenversicherungen aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten nur dann Diagnosedaten analysieren dürfen, wenn eine Einwilligung vorliegt. Statt Gesundheitsvorsorge zu fördern, benachteilige die Entscheidung private Krankenkassen durch "übertriebenen Datenschutz und verkrustete Bürokratie".
OLG Karlsruhe zu Politikerbeleidigung/Strack-Zimmermann: Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte in der Berufung den Freispruch eines Angeklagten, der die FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann in einem Post als "Adolfine, die Kriegstreiberin" bezeichnet hatte. Trotz der gewichtigen Ehrverletzung stünde die Äußerung in einem hinreichenden Zusammenhang mit einer politischen Auseinandersetzung über zur Tatzeit diskutierte Fragen des Ukrainekriegs. Daher sei sie als statthafte Machtkritik hinzunehmen, so das OLG laut beck-aktuell.
OLG Frankfurt/M. – Spionage für Russland: Am Oberlandesgericht Frankfurt/M. müssen sich drei armenische Angeklagte gegen den Vorwurf verteidigen, sie hätten im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen ehemaligen ukrainischen Geheimdienstoffizier ausgespäht und das Ziel gehabt, ihn zu töten. Ein sachverständiger Zeuge des LKA erläuterte dem Gericht Beziehungen und Entwicklungen im russischen Strafvollzug, wo zwischen "Berufskriminellen" und einem Staat, der Soldaten braucht, neuartige Allianzen entstehen. Die Welt (Sergen Kaya) berichtet.
LG Berlin II zu Berichterstattung über Remigrationstreffen: Das Landgericht Berlin II hat die Begründung seines vor einem Monat verkündeten Urteils in Sachen Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Remigrationstreffen in Potsdam veröffentlicht. Im Gegensatz zu einem ähnlich gelagerten, am Landgericht Hamburg entschiedenen Fall wertete das Berliner Gericht eine zentrale Aussage des Correctiv-Berichts – beim Treffen sei ein Masterplan über die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden – als Tatsachenbehauptung, die – weil unrichtig – unterlassen werden muss. Dass hierbei in beiden Prozessen das Verständnis der beanstandeten Passagen sowohl beim journalistischen als auch beim allgemeinen Publikum außen vor blieb, irritiert LTO (Felix W. Zimmermann). Auch bei einer hilfsweisen Einstufung der Aussage als Meinungsäußerung schlussfolgerte die Berliner Kammer – wiederum anders als das Hamburger Gericht – deren Unzulässigkeit, weil hinreichende Anknüpfungstatsachen fehlten. In beiden Verfahren wurden Rechtsmittel eingelegt.
LG München I zu Vergewaltigung nach Betäubung: Wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und weiterer Straftaten verurteilte das Landgericht München I einen chinesischen Studenten zu mehr als elf Jahren Haft und sprach zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus. Der Angeklagte hatte seine Sex-Partnerin über Monate hinweg zunächst sediert, dann mehrfach vergewaltigt und die Taten gefilmt. In der mündlichen Urteilsbegründung gab das Gericht an, die Videos hätten auch hart gesottene Ermittler geschockt. FAZ (Karin Truscheit), taz (Sophie Fichtner) und LTO berichten.
LG Schweinfurt zu Mord im Büro: Wegen Mordes ist ein 22-Jähriger vom Landgericht Schweinfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im vergangenen Juni hatte er an seinem Arbeitsplatz bei einem Energieversorger eine Kollegin heimtückisch erstochen und den zur Rettung eilenden Vorgesetzten schwer verletzt. Der Mann hatte angegeben, er habe die Kollegin gehasst, weil sie ihn kontrolliert und gemaßregelt habe. Außerdem habe er den Drang verspürt, einen Menschen zu töten. Das Gericht lehnte das weitere Mordmerkmal der Mordlust ab, ebenso eine besondere Schwere der Schuld. Trotz einer Drogenabhängigkeit des Mannes vermochte das LG keine Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zu erkennen. Die FAZ (Eva Schläfer) berichtet.
LG Itzehoe zu Obliegenheitsverletzung: Wer es unterlässt, die wegen eines Brandes möglicherweise einstandspflichtige Versicherung über Ermittlungen zu informieren, die sich wegen des Versicherungsfalls gegen den Versicherungsnehmer richten, kann wegen arglistiger Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit den Versicherungsschutz vollständig verlieren. Dies entschied Ende März das Landgericht Itzehoe laut beck-aktuell.
VG Berlin zu Dienstleistungen für die Bundeswehr/IB: Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin handelte die Bundeswehr rechtmäßig, als sie einen Rechtsanwalt mit Verbindungen zur Identitären Bewegung nicht mehr für Dienstleistungen heranzog. Die ehemaligen Soldaten offenstehende Dienstverpflichtung verpflichte ebenso wie andere Dienstarten zu einem aktiven Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so das VG. Indem der Kläger an Veranstaltungen teilnahm und die Ziele der Bewegung auf Social Media zustimmend kommentierte, habe er diese Pflicht verletzt. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Spanien – Collien Fernandes vs. Christian Ulmen: Die Kammer 3 für Gewalt gegen Frauen am Instanzgericht Palma hat entschieden, dass sie für die Strafanzeige von Fernandes – u.a. wegen widerrechtlicher Aneignung des Personenstandes – nicht zuständig ist. Wirkungen der möglichen Straftaten hätten sich auf deutschem Staatsgebiet entfaltet, da die mutmaßlich Geschädigte dort eine Person des öffentlichen Lebens sei. Auch die benannten Zeug:innen seien deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland wohnten und Deutsch sprächen. Es berichten FAZ (Kim Maurus/Hans-Christian Rößler), LTO (Markus Sehl) und beck-aktuell.
Tschechien – Marla Svenja Liebich: Die in Tschechien festgenommene Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat ein Rechtsmittel gegen ihre Überstellung nach Deutschland eingelegt. Dies teilte die Oberstaatsanwaltschaft Halle/S. unter Berufung auf Angaben tschechischer Behörden mit. LTO berichtet.
Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Barbara Zeller argumentiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die in Ungarn bevorstehende Rückkehr zum Rechtsstaat verfassungsrechtlichen Ungehorsam ("constitutional disobedience") erfordere. Die abgewählte Regierung habe mit ihrer bisherigen Mehrheit nicht nur der Verfassung zahlreiche Mechanismen beigefügt, die Reformen behindern, sondern darüber hinaus auch das Verfassungsgericht mit Parteigängern besetzt. Insofern ergebe sich eine rechtliche Pflicht, Verfassungsbestimmungen, die gegen Demokratie und Rechtsstaat gerichtet sind, bis zu den vom Europarecht gesetzten Grenzen zu missachten.
Ungarn – Polens Ex-Justizminister Ziobro: Die FAZ (Stefan Locke) bemerkt, dass mit dem Wahlausgang in Ungarn auch das dem früheren polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro und dessen Stellvertreter gewährte politische Asyl vorbei sein könnte. Wahlsieger Péter Magyar hatte angekündigt, beide ausliefern zu wollen. Er teilt nunmehr mit, dass das Verfahren "mehrere Wochen oder Monate dauern" könnte.
USA – Werbung mit Deepfakes: Im kalifornischen San José ist eine Klage des australischen Milliardärs Andrew Forrest gegen den Facebook-Mutterkonzern anhängig. Forrest beanstandet die Veröffentlichung von Deepfake-Videos, in denen sein Avatar für betrügerische Krypto-Anlagen wirbt. Wegen der hiermit erzielten Werbeeinnahmen müsse die Plattform als Urheberin derartiger Videos verstanden werden. Mit einer sich wandelnden Einstellung gegenüber Plattformen wie Facebook könnte das bis dato in den USA sakrosankte Haftungsprivileg für Internetanbieter durchaus gefährdet sein, schreibt die FAZ (Hendrik Ankenbrand). In jedem Fall besitze der Kläger ausreichende Geduld und vor allem finanzielle Mittel, um die Sache durchzufechten.
Juristische Ausbildung
KI im Studium: Auf einer prominent besetzten Tagung wurden bisherige Lösungen der Hochschulen für den Umgang mit KI-Tools durch Jurastudierende diskutiert. Das hierbei erarbeitete "Hamburger Protokoll: KI-Edition" stellt beck-aktuell (Joachim Jahn) vor. Neben einer Aufforderung, in Lehrformaten den digitalen Fortschritt und dessen beruflichen Einsatz "kritisch-konstruktiv" mitzudenken und aufzugreifen, fänden sich auch mahnende Worte. So gefährde der unkritische Gebrauch von KI-Systemen "die Ausbildung und Erhaltung zentraler kognitiver Fähigkeiten."
Sonstiges
Delegitimierung des Staates: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mitgeteilt, die 2021 eingeführte Extremismus-Kategorie "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" wieder abgeschafft zu haben. Im letzten Verfassungsschutzbericht 2024 wurden rund 1.500 Personen dieser Gruppe zugeordnet. Soweit diese weiterhin Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgten, würden sie auch weiterhin beobachtet, so die Behörde laut FAZ (Mona Jaeger) und LTO.
Risikomanagement in Unternehmen: Anwältin Julia Grothaus und Anwalt Christian Schmitt beschreiben im Recht und Steuern-Teil der FAZ immer größere Rechts- und Klagerisiken für Unternehmen. Verantwortlich seien zivilrechtliche Haftungsrisiken durch Verbraucherschutzbestimmungen des Europarechts. Prozessual erleichtere die Erweiterung kollektiver Klageformen die Beitreibung auch kleiner Forderungen. Notwendig sei daher in jedem Fall ein vom jeweiligen Risikoprofil abhängiges "professionelles Risikomanagement".
beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird auch in den nächsten Jahren von der Wesroc GbR betrieben. Über die entsprechende Vergabeentscheidung der Bundesrechtsanwaltskammer berichtet beck-aktuell. Die Zusammenarbeit bestehe bereits seit 2019.
Großkanzlei: Die Großkanzleien Perkins Coie und Ashurst fusionieren zu Ashurt Perkins Coie. Die neue Kanzlei Ashurst Perkins Coie wird an 52 Standorten weltweit "3.000 Anwälte, davon 700 Partner" beschäftigen und zu den 20 größten Wirtschaftskanzleien gehören, schreibt die FAZ (Marcus Jung).
Star Trek und Recht: Autor Jens Ambrock spricht mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) über sein Buch "Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum". Der Autor arbeitet eigentlich als Datenschutzrechtler.
Das Letzte zum Schluss
Cheers! Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen zeigt sich der Discounter Lidl erfinderisch. Um in einem Vorort der nordirischen Hauptstadt Belfast Alkohol verkaufen zu dürfen, soll dort ein klassischer Pub eröffnet werden, durch den dann auch der Alkoholverkauf zum Mitnehmen möglich ist. Das Vorhaben beschäftigte bereits die Gerichte. Wie bild.de schreibt, wurde im vergangenen Jahr die Klage eines Konkurrenten abgewiesen, weil die Alkohollizenzbestimmungen nicht dazu da seien, "innovative Geschäftsmodelle" zu blockieren.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 15. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59725 (abgerufen am: 18.05.2026 )
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