Wahlsieger Peter Magyar verfügt über eine verfassungsändernde Mehrheit. Das VG Schwerin sieht keine Antragsbefugnis zur Rettung eines Wals. Ein Pariser Strafgericht hat den Zementhersteller Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt.
Thema des Tages
Ungarn – Machtwechsel: Péter Magyar und seine Tisza-Partei haben bei der ungarischen Parlamentswahl mit 53,2 Prozent der Stimmen eine Zweidrittelmehrheit der Sitze im Parlament errungen. Zuvor hatte seit 2010 Viktor Orbán mit solchen Zwei-Drittel-Mehrheiten regiert. Diese hatte er genutzt, um seine autoritäre Machtarchitektur mit Verfassungsänderungen, Gesetzen im Verfassungsrang und Personalbesetzungen zu zementieren. Dies kann Magyar mit seiner Zwei-Drittel-Mehrheit nun rückgängig machen. Konkret forderte er bereits den Staatspräsidenten Tamas Sulyok, den Obersten Staatsanwalt Gabor Balint Nagy und die Spitzen des Verfassungsgerichts und der Medienaufsichtsanstalt zum Rücktritt auf. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf/Josef Kelnberger), FAZ (Alexander Haneke), taz (Florian Bayer/Mathias Brüggmann) und LTO.
FAZ (Alexander Haneke) und beck-aktuell stellen den Wahlsieger Péter Magyar vor: Jurist und Ex-Mann der früheren Orbán-Justizministerin Judit Varga. Er wurde bekannt, als er die Einmischung der Regierung in ein Gerichtsverfahren offenlegte. Die SZ (Tobias Zick) legt in einem Frage-und-Antwort-Format dar, was Magyars Zweidrittelmehrheit für die Zukunft Ungarns, aber auch für das Verhältnis Ungarns zu Russland und der Ukraine bedeutet. Die taz (Florian Bayer) befasst sich mit der Frage, wie es Magyar gelingen kann, das System zu verändern, das Orbán über 16 Jahre lang in sämtlichen Bereichen etabliert hat. Die Welt (Philipp Fritz) geht der Frage nach, was Magyar anders machen wird als Orbán. Wie die taz (Konrad Litschko) darlegt, bedeutet die Abwahl Viktor Orbáns für die in Ungarn inhaftierte nonbinäre Antifaschistin Maja T. neue Hoffnung auf eine fairere Behandlung.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Riedl befasst sich im FAZ-Einspruch mit der Frage, was die EU von der Ungarn-Wahl lernen kann: Demokratische Wahlen – wie in Ungarn und zuvor in Polen – seien wirksamer für die Verteidigung des Rechtsstaats als eine richterliche Überdehnung. Jannis Koltermann (FAZ) kommentiert, dass die Abwahl Viktor Orbáns "nicht nur ein politischer Machtwechsel ist, sondern ein Beleg dafür, dass selbst eine über Jahre ausgehöhlte Demokratie ihren Kern bewahren kann". Nikolaus Blome (spiegel.de) meint, von diesem "wunderbaren Wahltag bleibt die Lehre, dass am Ende eben doch niemand den guten, alten Regeln entkommt: Solange sie die Bürger wählen lassen – selbst wenn es verzerrt und unfair zugeht – sind alle Orbáns zu schlagen". Florian Bayer (taz) kommentiert, Magyar stehe vor einer Herkulesaufgabe: "Rechtsstaatlichkeit und Medienpluralismus lassen sich nicht so leicht wiederherstellen".
Rechtspolitik
Spritpreise: Die Koalition senkt wegen der hohen Energiepreise für zwei Monate die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent. Finanziert wird dies aber nicht durch eine von der SPD geforderte Übergewinnsteuer, weil Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dagegen verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Stattdessen soll das Bundeskartellamt die 2023 eingeräumte Befugnis zur Vorteilsabschöpfung nach einer Störung des Wettbewerbs nutzen. Zudem soll das Kartellamt bessere Möglichkeiten zur Datenerhebung erhalten. Damit soll es besser feststellen können, ob beim Übergang von einer Marktstörung in eine wirtschaftliche Normallage sinkende Rohstoffpreise schnell an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Es berichten SZ (Daniel Brössler/Georg Ismar/Vivien Timmler), FAZ (Dietrich Creutzburg/Julia Löhr/Manfred Schäfers), taz (Anna Lehmann), Hbl (D. Delhaes/J. Fokuhl/M. Greive u.a.), Welt (Nikolaus Doll) und LTO (Hasso Suliak).
Immobilien-Vorkaufsrecht für Gemeinden: Ein Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sieht u. a. vor, dass Gemeinden ein neues Vorkaufsrecht erhalten sollen, wenn Immobilienkäufe durch organisierte Kriminalität oder extremistische Bestrebungen die soziale Stabilität eines Gebiets gefährden könnten. Rechtsprofessor Markus Thiel hält die erste Variante – bezogen auf organisierte Kriminalität – noch für sachgerecht, kritisiert aber die zweite Variante als systemwidrig und verfassungsrechtlich hochproblematisch, insbesondere wegen möglicher Eingriffe in Art. 14 GG, Art. 5 GG und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, da Kommunen hierfür Auskünfte von Polizei und Verfassungsschutz einholen müssten. Es berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Kartellrecht: Die Rundfunkkommission der Bundesländer schlägt vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch eine Änderung des Kartellrechts stärker zur Zusammenarbeit zu befähigen, indem eine Ausnahmevorschrift des AEUV ins GWB übernommen wird. Damit sollen ARD und ZDF mehr Rechtssicherheit für gemeinsame Projekte erhalten, während das Kartellamt betont, dass Kooperationen schon heute meist zulässig sind. Die FAZ (Helmut Hartung) berichtet.
Lachgas: Der freie Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist nun bundesweit verboten, weil die Droge erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Die Gesetzesänderung soll Jugendliche schützen, ersetzt nach Einschätzung von Fachleuten aber nicht die notwendige Aufklärung und Präventionsarbeit, so die taz (Jule Frank).
Rechtspolitik: Die Journalistin Iris Sayram kritisiert auf anwaltsblatt.de die Regierungsarbeit der schwarz-roten Koalition und argumentiert, dass deren Handeln weniger den Charakter einer "Großen Koalition" als vielmehr einer "Verunsicherungs-Koalition" habe. So produziere die Bundesregierung in zentralen Bereichen – etwa bei der völkerrechtlichen Bewertung des Iran-Konflikts, bei der verfassungsrechtlichen Verantwortung Deutschlands für Ramstein, bei kompetenzrechtlichen Konflikte im Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie im Wehrdienstrecht – kommunikative und normative Widersprüche, die zu erheblicher Rechts- und Vertrauensunsicherheit führten.
Justiz
VG Schwerin zu Walrettung: Laut FAZ (Julian Staib) und LTO (Markus Sehl) hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Eilanträge mehrerer Privatpersonen und eines Vereins abgelehnt, die staatliche Rettungsmaßnahmen für den vor Poel gestrandeten Buckelwal erzwingen wollten. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es allen Antragstellern an einer Antragsbefugnis, weil weder aus Tierschutz-, Naturschutz- oder Gefahrenabwehrrecht noch aus der Verfassung ein subjektives Recht auf Walrettung ableitbar ist. Verbandsklagen greifen in Mecklenburg-Vorpommern nicht, sodass die Entscheidungen voraussichtlich auch im Beschwerdeweg Bestand haben dürften.
EuGH zu grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen: Der Rechtsanwalt Thomas Hohe stellt im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember vor, wonach bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anwendbaren Arbeitsrechts ein späterer Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes als eigenständiges, gewichtiges Anknüpfungskriterium in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist. Entscheidend ist, zu welchem Staat das Arbeitsverhältnis zuletzt die engste Verbindung aufwies – insbesondere anhand des tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkts, der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung und der steuerlichen Bindungen. Damit stellt der EuGH klar, dass eine vertragliche Rechtswahl nicht verhindert, dass sich das anwendbare Recht aufgrund veränderter Arbeitsumstände faktisch verschiebt.
BGH zu Fristenkontrolle: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass ein Anwalt organisationsverschuldet handelt, wenn sein elektronischer Fristenkalender geänderte oder gelöschte Fristen nicht sichtbar lässt und es deshalb zu einer Fristversäumnis kommt. Bereits die Auswahl ungeeigneter Software wertete der BGH als Pflichtverstoß. Da der Anwalt im zugrundeliegenden Fall zudem keine Anweisung erteilt hatte, Friständerungen in der Handakte zu dokumentieren, wurde ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwehrt,
VGH BaWü – Rundfunkbeitrag: Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg werden neun Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandelt, die sich auf Programmdefizite stützen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 solche Klagen grundsätzlich für zulässig erklärt. Für einen Erfolg müssten die Kläger jedoch über mindestens zwei Jahre evidente, regelmäßige Defizite der Meinungsvielfalt bei allen Programmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio nachweisen – eine extrem hohe Hürde. Die Verwaltungsgerichte im Land haben bisher alle Klagen abgewiesen. Die Entscheidungen des VGH sollen nächste Woche gefällt werden. tagesschau.de (Max Bauer) berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Vorgehen gegen Google-Bewertungen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Kanzlei wahrheitsgemäß darauf hinweisen darf, wenn ein Unternehmen eine von ihm aus rechtlichen Gründen nicht ausführbare Leistung anbietet. Konkret ging es um ein Unternehmen, das versprach, gegen unzulässige Google-Bewertungen "die notwendigen Schritte" einzuleiten – eine Tätigkeit, die nach Auffassung des Gerichts eine konkrete rechtliche Prüfung erfordert und daher eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) voraussetzt. Da das Unternehmen eine solche Erlaubnis nicht hatte, durfte die Kanzlei die angebotene Leistung als "oftmals nicht ausführbar" bezeichnen. Es schreibt beck-aktuell.
OLG Dresden zu militante Antifa/Philipp M.: Der vom Oberlandesgericht Dresden im Prozess um Lina E. verurteilte Berliner Antifaschist Philipp M. ("Nero") hat seine rechtskräftige Haftstrafe nicht angetreten. Seit Juni 2025 ist er untergetaucht, was er nun in einer von der taz (Konrad Litschko) vorgestellten Erklärung selbst begründet. Er beschreibt darin jahrelange staatliche Beobachtung, politische Motivation und persönliche Selbstkritik. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, während an den OLGs Dresden und Düsseldorf bereits weitere Prozesse gegen Mitglieder der militanten Antifa laufen
LG Berlin I zu Angriff auf Lahav Shapira: Im Fall des Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira reduzierte das Landgericht Berlin I die von der Vorinstanz gegen Mustafa A. wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte Haftstrafe um sechs Monate auf insgesamt zwei Jahre und sechs Monate, weil das LG – anders als das Amtsgericht – ein antisemitisches Tatmotiv nicht für erwiesen hielt. Einen anderen möglichen Grund für den Angriff nannte das Gericht nicht. Insbesondere die Schwere der Verletzungsfolgen von Lahav Shapira sowie die lebensgefährliche Tatausführung wurden strafschärfend berücksichtigt. Strafmildernd wurde u.a. bewertet, dass A. nicht vorbestraft war und sich bei Shapira entschuldigt hat. Shapira zeigte sich nach der Verkündung "genervt" und "traurig". Das Gericht habe Antisemitismus "umdefiniert". Es schreibt LTO (Max Kolter).
Recht in der Welt
Frankreich – Terrorismusfinanzierung in Syrien: Ein Pariser Strafgericht hat den Zementhersteller Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt, weil das Unternehmen während des syrischen Bürgerkriegs rund 5,6 Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, darunter auch den IS, gezahlt hatte, um den Betrieb seines Werks aufrechtzuerhalten. Neben der höchstmöglichen Geldstrafe nach dem französischen Strafgesetzbuch wurden auch mehrere frühere Führungskräfte zu Haft- und Geldstrafen verurteilt; zusätzlich fällt eine weitere Sanktion wegen Verstößen gegen das Zollrecht an. Gegen Lafarge läuft ein weiteres Verfahren wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das nach Einschätzung vieler Beobachter mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Prozess führen dürfte. Es schreiben FAZ (Johannes Ritter/Niklas Záboji), taz (Rudolf Balmer) und LTO (Franziska Kring).
Iran – Straße von Hormus: US-Präsident Donald Trump hat eine Seeblockade der Straße von Hormus angekündigt, die alle Schiffe stoppen soll, die iranische Häfen anlaufen oder verlassen – ein Vorgehen, das jedenfalls gegenüber neutralen Staaten völkerrechtswidrig wäre, weil das Recht auf friedliche Durchfahrt gilt. Die USA wollen damit iranische Einnahmen aus Mautgebühren und Ölexporten unterbinden. Frankreich und Großbritannien bereiten parallel dazu eine internationale Mission zur Sicherung der freien Schifffahrt vor. Die Bundesregierung setzt weiter auf Diplomatie. FAZ (Gregor Grosse/Thomas Gutschker/Othmara Glas/Majid Sattar) und LTO (Franziska Kring) berichten.
USA – Serienmörder Rex H.: Rex H., ein ehemaliger Architekt aus Long Island, der seit Juli 2023 inhaftiert ist, hat nach jahrelangem Leugnen acht Morde an Frauen gestanden, deren Leichen 2010/2011 rund um Gilgo Beach gefunden worden waren. Die Opfer – meist junge Sexarbeiterinnen – waren zwischen 1993 und 2010 getötet worden; die Ermittlungen hatten sich wegen Fehlern und Machtkämpfen bei Polizei und Staatsanwaltschaft über ein Jahrzehnt hingezogen. H. führte ein Doppelleben als Familienvater und Architekt, während er parallel seine Taten plante und dokumentierte. Der Durchbruch gelang 2022 durch DNA-Spuren, Handy-Daten und Fahrzeugzuordnungen. Die SZ (Ann-Kathrin Nezik) berichtet.
Sonstiges
Dienstreisen: Der Rechtsanwalt Ruben Plambeck befasst sich auf LTO-Karriere mit der Frage, wer bei Dienstreisen welche Kosten trägt, und stellt klar, dass Fahrt- und Übernachtungskosten nach § 670 BGB analog regelmäßig zu erstatten sind, Verpflegungskosten jedoch grundsätzlich zum privaten Lebensbedarf gehören. Ein Anspruch auf Erstattung von Essen und Getränken entsteht nur, wenn er vertraglich, tariflich, betrieblich oder durch betriebliche Übung vereinbart ist; die bekannten Verpflegungspauschalen sind rein steuerrechtliche Größen ohne eigenen arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch.
Sextortion: Anhand des Falls des 18-jährigen Jakob Wagner schildert die FAZ (Karin Truscheit), wie brutal und systematisch Sextortion abläuft: Über Social Media wird Vertrauen aufgebaut, intime Bilder werden erpresst, dann folgen immer höhere Geldforderungen. Wagner verlor insgesamt 1.000 Euro, lebte tagelang in Angst und Scham und ging schließlich zur Polizei. Die Täter – oft international agierende Banden – bleiben meist unerkannt, während die Zahl der Fälle weiter steigt und Betroffene massiv unter Druck geraten.
Kriminalität: Reinhard Müller (FAZ) meint, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe zu Recht "die hohe Kriminalität unter bestimmten Gruppen von Migranten" angesprochen. Es sei ein Zeichen von bösem Willen oder Dummheit, in dem Zusammenhang von Rassismus zu sprechen. Zwar sei Deutschland "in der Pflicht, humanitär zu handeln". Entscheidend sei aber der innere Frieden.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 14. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59715 (abgerufen am: 08.05.2026 )
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