Die juristische Presseschau vom 9. April 2026: Saar­brü­cker Rich­terin bedroht / BGH zu "Bild"-Ver­ant­wor­tung / AfD-Abge­ord­neter wegen Hit­ler­gruß ange­klagt

09.04.2026

Nach einem Freispruch wegen Polizistenmordes wird die Vorsitzende Richterin angefeindet. "Bild" ist nicht verantwortlich, wenn andere Medien ihren falschen Bericht übernehmen. LG Berlin I lässt Anklage gegen AfD-Politiker Moosdorf zu.

Thema des Tages

LG Saarbrücken zu Polizistenmord: Nachdem das Landgericht Saarbrücken Anfang April den 19-jährigen Ahmet G. wegen einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt hatte und ihn vom Vorwurf des Mordes an einem Polizisten freisprach, wurde die Vorsitzende Richterin im Internet persönlich bedroht und beleidigt. Unter anderem wird sie, teilweise unter Klarnamen, als "wertloses Stück Scheiße" beschimpft. Der Saarländische Bund der Richter:innen und Staatsanwält:innen warnte, dass emotionale Reaktionen auf Urteile nicht zu einer Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien führen dürften. Ein Strafprozess diene nicht der Genugtuung für Hinterbliebene, sondern ausschließlich der Klärung strafrechtlicher Schuld nach Maßgabe des StGB. beck-aktuell berichtet.

Im Bericht der FAZ (Timo Steppat) betont Rechtsprofessor Alexander Baur, dass die psychiatrische Unterbringung für die Freiheitsperspektive des Angeklagten "meist ungünstiger als eine Haftstrafe" sei, da diese Unterbringung zeitlich nicht befristet ist. Die Tat habe also eine klare Konsequenz: "Der junge Mann sitzt voraussichtlich für Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie."

Rechtspolitik

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kündigte an, noch in dieser Woche eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, wonach die Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte von Männern generell als erteilt gelten soll. Eine solche Genehmigungsfiktion soll gelten, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Auslandsreisen sollen demnach auch nicht angezeigt werden müssen. § 3 Absatz 2 des reformierten Wehrpflichtgesetzes sieht vor, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mindestens drei Monaten bei den Karrierecentern der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. SZ (Georg Ismar), FAZ (Peter Carstens), taz (Pascal Beucker) und LTO berichten.

Andreas Rosenfelder (Welt) kritisiert, dass die Ausreiseregel "unfassbarerweise ohne jegliche öffentliche oder parlamentarische Debatte über diesen schwerwiegenden Eingriff ins Grundrecht der Reisefreiheit" wieder eingeführt wurde. Indem Pistorius die gesetzliche Vorschrift nun durch eine bloße Verwaltungsvorschrift korrigiere, zeige sich, "wie arrogant und gedankenlos" die Regierung "über elementarste Freiheitsrechte ihrer Bürger verfügt."

Schwarzfahren: Vivien Timmler (SZ) kritisiert den Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Aufgabe der Ministerin sei es, den Rechtsbruch zu bekämpfen, statt "ihn zu bagatellisieren und zu normalisieren". Es dränge sich die Frage auf, "was als Nächstes käme: die Entkriminalisierung von Ladendiebstahl?" Statt einer Entkriminalisierung fordert Timmler ein deutschlandweites Sozialticket. Dietmar Hipp (spiegel.de) rät der Politik, einen Kompromiss zu finden. So ließe sich die Strafbarkeit daran knüpfen, dass "Zugangsbarrieren oder -kontrollen umgangen oder überwunden werden". Alternativ ließe sich eine Bagatellgrenze etwa bei 25 Euro ziehen. "Schwarzfahren muss jedenfalls nicht unbedingt bestraft werden, nicht um jeden Preis." Eva Ricarda Lautsch (zeit.de) merkt an, dass Menschen, die wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis kommen "so vielfach problembelastet" seien, "dass das Strafrecht hier kaum noch abschreckende Wirkung hat. Und eine Gefängnisstrafe sie aber gleichzeitig weiter stigmatisiert." Sie fordert, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Es brauche das Strafrecht nicht, um "zumindest den meisten klarzumachen, dass man sich einen Fahrschein kaufen muss."

Wohnungsmiete: Die taz-berlin (Erik Peter) blickt auf den Immobilienkonzern Heimstaden, der bei Neuvermietungen "ausschließlich auf Indexmieten" setze. Ein Mieter berichtet, dass in seinem Mietvertrag eine (ungültige) Klausel zu finden ist, wonach eine Mietanpassung nur bei Inflation, nicht aber bei Deflation vorgesehen ist.

Eva Fischer (taz) kommentiert, dass eine Begrenzung der jährlichen Steigerung von Indexmieten auf 3,5 Prozent, wie sie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert, nicht ausreiche. Indexmieten, die mit der aktuellen Inflation infolge des Irankrieges aktuell deutlich anstiegen, müssten komplett verboten werden. "Denn sie sind einzig und allein im Interesse von Vermietern, deren Vermögen damit gesichert werden soll, wohingegen die Mieter immer nur verlieren."

Rechtsberatende Berufe: Rechtsprofessor Christoph Thole analysiert auf anwaltsblatt.de den Regierungsentwurf zur Überarbeitung des anwaltlichen Berufsrechts, in dem unter anderem die Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise und die Rügen durch die Anwaltskammer reformiert werden. Es sei fraglich, ob die Differenzierung zwischen den beiden berufsaufsichtsrechtlichen Maßnahmen noch sinnvoll sei, da beide weitgehend folgenlos seien und Bagatellfälle beträfen. Anwält:innen sollten zudem einen Anspruch auf Hinweis und eine vorbeugende Beratung durch die Kammern haben.

Zugang zu Daten: Rechtsanwalt Adrian Freidank stellt auf beck-aktuell die Ende März vom Bundestag verabschiedeten Durchführungsgesetze zum EU-Data Act und zum EU-Data Governance Act vor. Während der Data Act den Markt für datengetriebene Geschäftsmodelle öffnen soll, betrifft der Data Governance Act die gemeinsame Datennutzung zum Zwecke des Gemeinwohls. Zuständige Behörde ist in beiden Fällen die Bundesnetzagentur. Dass die datenschutzrechtliche Aufsicht im Falle des Data Acts bei der Bundesdatenschutzbeauftragten liegt, fördere eine einheitliche Auslegung der Normen, widerspreche aber dem allgemeinen föderalen Ordnungsprinzip.

KI: Wie netzpolitik.org (Anna Ströbele Romero) berichtet, warnen zivilgesellschaftliche Organisationen in einem Brief davor, dass Sektoren wie Medizintechnik und Spielzeug im Zuge der "Vereinfachung" der europäischen KI-Regeln aus dem Anwendungsbereich der KI-Verordnung fallen sollen. Sie betonen, dass die KI-Verordnung spezifische KI-Risiken reguliere, die in den einzelnen Sektoren bislang nicht geregelt seien. Anstatt die KI-Regeln zu zersplittern, solle die EU an einem einheitlichen Regelwerk festhalten. 

Justiz

BGH zu Helene Fischer vs. Bild: Die "Bild"-Zeitung muss dafür Sorge tragen, dass falsche Berichte über eine angebliche Hausgeburt Helene Fischers auch im Internetarchiv "Wayback Machine" gelöscht werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof Ende März. Wie beck-aktuell berichtet, verneinte der BGH dagegen eine Verantwortung für Folgeberichte anderer Medien. Wenn andere Zeitungen unter Verweis auf den fehlerhaften Artikel von Bild eigene Berichte veröffentlichten, sei das eine eigenständige Entscheidung jener Medien. Bild müsse dort nicht auf eine Löschung hinwirken.

LG Berlin I – Matthias Moosdorf: Das Landgericht Berlin I ließ die Anklage gegen den sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu. Er soll im Juni 2023 während einer Bundestagssitzung einen Parteikollegen im Garderobenbereich des Reichstags mit einem Hitlergruß gegrüßt haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Amtsgericht erhoben, das das Verfahren jedoch wegen der besonderen Bedeutung des Falles an das LG verwies. Es berichten Welt (Frederik Schindler), zeit.de und LTO.

OVG Berlin-BB zu Politikerbeleidigung/Merz: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach das Kanzleramt Auskunft über die rund 300 Strafverfahren geben muss, die wegen Beleidigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geführt werden. Der Tagesspiegel, der die Auskunft beantragt hatte, hat demnach einen Auskunftsanspruch über die ermittelnden Staatsanwaltschaften und das jeweilige Aktenzeichen. Die besondere Eilbedürftigkeit bejahte das Gericht unter Verweis auf den laufenden Diskurs zu Politikerbeleidigungen. Das OVG bestätigte einen Beschluss des VG Berlin aus dem Dezember.

LG Stuttgart zu Autorennen mit Todesfolge: Nach der Verurteilung von zwei Brüdern, die bei einem Autorennen zwei unbeteiligte Frauen töteten, kommentiert Jürgen Brand (taz), der Tod sei "nicht nur die Schuld der verurteilten Männer, sondern auch die eines Landes, das sich wieder und wieder weigert, Autos und ihre Fahrer schärfer zu kontrollieren." Einer der beteiligten Männer habe 113 Vermerke in seiner Führerscheinakte gehabt und dennoch seinen Führerschein zurückerhalten. Brand fordert, dass Sicherheitssysteme wie Tempomaten, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit automatisch einhalten, "irgendwann einmal wie ein funktionierender Blinker zur Pflicht wird".

VG Düsseldorf zu Ausweisung nach Autorennen: Das VG Düsseldorf entschied, dass ein Kosovare, der 2019 an einem illegalen Autorennen in der Moerser Innenstadt teilnahm und dabei eine Frau tötete, ausgewiesen werden darf. Die Verurteilung des Mannes wegen Beteiligung an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge habe ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zur Folge. Das Bleibeinteresse des 28-Jährigen, der in Deutschland aufgewachsen ist und eine deutsch-serbische Ehefrau hat, trete in der Abwägung zurück. LTO berichtet.

VG Köln zu AfD-Einstufung: In der FAZ kritisiert Rechtsprofessor Markus Ogorek die  "allzu rigiden Anforderungen" des Kölner Verwaltungsgerichts für eine Einstufung der AfD als "gesichert extremistisch". Das Gericht forderte für eine solche Einstufung, dass sich der Personenzusammenschluss "gezielt als solcher, in seiner charakteristischen Grundtendenz" gegen fundamentale Verfassungsprinzipien wenden müsse, "wobei die verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen den Charakter der Partei prägen müssen". Dies überdehne die rechtlich gebotenen Maßstäbe für eine Beobachtung, da der Verfassungsschutz für Vorfeldaufklärung zuständig sei, "abseits konkreter Bedrohungsszenarien und der Begehung von Straftaten".

ArbG Berlin – Pensionsfonds VZB: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) erhob vor dem Berliner Arbeitsgericht eine Klage gegen seinen früheren Geschäftsführer Ralf Wohltmann auf Zahlung von 50 Millionen Euro. Er sei mitverantwortlich für Vermögensverluste in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die das Versorgungswerk infolge fehlgeschlagener Investments erlitt. Das VZB wirft Wohltmann unter anderem vor, an einem der Unternehmen beteiligt gewesen zu sein, mit denen das VZB Geschäfte machte. Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.

StA Bremen – Geheimnisverrat: Nachdem aus einer Sitzung der Bremischen parlamentarischen Kontrollkommission an die Medien "durchgesickert" war, dass die Linken-Fraktion ein Mitglied der linksextremistischen Vereinigung "Interventionistische Linke" (IL) beschäftige, ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verletzung der Geheimhaltungspflicht gem. § 353b StGB. Ermittelt werde gegen Abgeordnete der Bürgerschaft und Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, die an der geheimen Sitzung teilnahmen. Die taz-nord (Eiken Bruhn) berichtet.

Recht in der Welt

Spanien – Korruptionsprozesse: Wie FAZ (Hans-Christian Rößler) und taz (Reiner Wandler) berichten, beginnen in Spanien zwei große Korruptionsprozesse gegen ehemalige Minister der regierenden sozialistischen Partei PSOE sowie der konservativen PP. Der frühere Verkehrsminister José Luis Ábalos von der PSOE soll sich unter anderem an Maskenlieferungen bereichert haben. Die Anklage fordert 24 Jahre Haft. Ábalos gilt als enger Vertrauter von Ministerpräsident Pedro Sánchez.

Spanien – Gewalt gegen Frauen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Manuela Niehaus stellt auf dem Verfassungsblog das spanische Gendergewaltschutzgesetz vor, das 2004 in Kraft trat und Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht, im Beamtenrecht, im Zivil- und Strafrecht sowie in den jeweiligen Prozessordnungen vorsah. Als Beispiel für den opferzentrierten Ansatz des Gesetzes nennt die Autorin spezialisierte Gerichte für Gewalt gegen Frauen, die zwar strafrechtlich verankert seien, jedoch auch Scheidungen vornehmen und Sorgerechtsentscheidungen treffen dürften. Das Gesetz fördere vor allem die Prävention und setze schon bei der Bildung im Kindergarten an.

USA/Iran: Die Welt (Sven-Felix Kellerhoff) gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des humanitären Völkerrechts. Hätte Donald Trump seine Drohung, die iranische Zivilisation auszulöschen, wahrgemacht, hätte dies auch nach der Rechtsauffassung des US-Militärs einen verbrecherischen Befehl dargestellt und "die ausführenden Offiziere in ein tiefes Dilemma gestürzt".

Charlotte Walser (SZ) sieht in Trumps Drohung "die Androhung eines Genozids". Diese Drohung dürfe nicht normalisiert werden. Trump habe schon viele Grenzen überschritten, sei aber auch schon gestoppt worden – vom Supreme Court, dem Druck der Straße oder der Staatengemeinschaft. "Das ist ein Anfang. Doch der Widerstand muss wachsen." Christoph Herwartz (Hbl) fordert ebenfalls Konsequenzen für die Drohung Donald Trumps. Um nach seiner Amtszeit eine neue Sicherheitsarchitektur "auf der Grundlage humanitärer Standards und des Völkerrechts" aufbauen zu können, müssten die Europäer ebendiese Standards jetzt hochhalten. Naheliegend sei etwa, die Nutzung der US-Basis in Ramstein zu blockieren.

Mond: "Was darf man eigentlich auf dem Mond?", fragt die Zeit (Dirk Asendorpf) und beleuchtet den Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967, den alle Raumfahrtnationen unterschrieben haben. Der Abbau von Mondressourcen sei danach nur erlaubt, wenn die gesamte Menschheit dies mit einem verbindlichen Vertrag regle. Nicht hinreichend geregelt sei bislang der Einsatz von Atomreaktoren auf dem Mond, mit deren Energie in Zukunft Rohstoffe für Mondstationen aus dem Mondstaub gewonnen werden sollen.

Juristische Ausbildung

Sexualstrafrecht in der Ausbildung: Im Gespräch mit spiegel.de (Lukas Hildebrand) erläutert Rechtsprofessorin Frauke Rostalski, dass das Sexualstrafrecht auch aus Sorge vor Retraumatisierungen der Studierenden nicht in den Pflichtstoff aufgenommen werde. Historisch habe die Ausklammerung dieses Rechtsgebiets aber "mit der Geringschätzung zu tun, die der sexuellen Selbstbestimmung lange Zeit zuteilwurde". Das Interesse an den Vorlesungen zum Sexualstrafrecht, die sie an der Kölner Universität auf freiwilliger Basis anbiete, sei "enorm. In keiner meiner anderen Veranstaltungen wird mehr diskutiert".

67-jähriger Jurastudent: LTO-Karriere (Vanessa Meilin Rolke) interviewt den 67-jährigen Andreas Kreft, der sich an der Universität Köln derzeit auf das erste Staatsexamen vorbereitet. In den 1980er-Jahren studierte er bereits mehrere Semester Jura. Viele der Scheine von damals konnte er sich heute anrechnen lassen. Am Unileben lobt er besonders die Kölner Uni-Mensa.

Sonstiges

Super-Recognizer: Im Gespräch auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht der Verteidiger Jörg Becker über den Einsatz von Super-Recognizern im Ermittlungsverfahren. Zur Fahndung setzt die Polizei seit einigen Jahren gezielt Menschen ein, die sich überdurchschnittlich gut Gesichter einprägen können. Im Bremer Hauptbahnhof führte dies Anfang März zur Verhaftung eines Tatverdächtigen. Becker betont, dass den Aussagen von Super-Recognizern laut BGH derzeit kein höherer Beweiswert als anderen Zeugen zugemessen werden dürfe – solange ihre besondere Treffsicherheit nicht wissenschaftlich belegt ist.

KI in der anwaltlichen Praxis: Der‑Forscher Damien Charlotin von der Wirtschaftshochschule HEC Paris erfasst weltweit Gerichts-Entscheidungen zu fehlerhafter KI-Nutzung durch Anwält:innen und hat inzwischen mehr als 1.200 gerichtliche Sanktionen wegen fehlerhafter Schriftsätze registriert, davon rund 800 in den USA. beck-aktuell berichtet.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59680 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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