Die juristische Presseschau vom 2. April 2026: Angerer soll BGH-Prä­si­dentin werden / Keine Aus­kunft bei Samen­spende / Anhörung zum Citizen Bir­th­right

02.04.2026

Die Präsidentin des OLG Bamberg soll auf Unions-Vorschlag BGH-Präsidentin werden. OLG Frankfurt lehnt Auskunftsanspruch zu genetischen Halbgeschwistern ab. US-Supreme Court verhandelte zu Trumps Dekret gegen Staatsbürgerschaft qua Geburt.

Thema des Tages

BGH-Richterwahl: Wie FAZ-Einspruch (Stephan Klenner) weiß, soll die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, Karin Angerer, auf Vorschlag der CDU/CSU neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs werden. Die SPD trage den Vorschlag mit. Am 10. Juni soll Angerer im Richterwahlausschuss zur BGH-Richterin gewählt werden. Anschließend müsste Angerer vom Bundeskabinett zur BGH-Präsidentin bestimmt werden. Bevor Angerer 2019 OLG-Präsidentin wurde, war sie neun Jahre lang als Referatsleiterin im bayerischen Justizministerium tätig.

Der frisch ernannte BGH-Richter Ole Böger übernimmt das zum 1. April 2026 neu geschaffene dritte Ermittlungsrichterdezernat am BGH, so beck-aktuell.

Rechtspolitik

Sexuelle Selbstbestimmung: Laut einer aktuellen Umfrage würden es 67 Prozent der Deutschen begrüßen, wenn der Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" im deutschen Sexualstrafrecht verankert wird, so beck-aktuell. Der Grundsatz stellt sexuelle Handlungen unter Strafe, die nicht im ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. 

Im Gespräch mit der SZ (Ronen Steinke) weist die Rechtsphilosophin und Professorin für Legal Gender Studies Elisabeth Holzleithner darauf hin, dass die Verankerung von "Nur Ja heißt Ja" kein Allheilmittel sei und möglicherweise eine Scheinsicherheit schaffe. Die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, einen Straftatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung aufzunehmen, begrüßt sie, weil dieses Konzept darauf hinweise, dass in der sehr vielschichtigen und komplexen sexuellen Kommunikation Aufmerksamkeit gefordert sei.

Exekutiver Ungehorsam: Rechtsanwalt Philipp Koepsell untersucht auf dem Verfassungsblog die Vorschläge von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Bekämpfung exekutiven Ungehorsams in ihrem Referentenentwurf zur Änderung der VwGO. Während die geplante Erhöhung des Zwangsgelds auf 25.000 Euro und die künftige Möglichkeit der Gerichte, Zwangsgelder wiederholt anzuordnen, Schritte in die richtige Richtung seien, nehme die Reform den Gerichten durch den geplanten Ausschluss von Zwangs- oder Beugemaßnahmen gegen Amtsträger:innen "ein potenziell extrem wirkungsvolles Vollstreckungsinstrument aus der Hand".

Kritische Infrastruktur: Im Gespräch auf beck-aktuell (Susanne Reinemann) erläutert Rechtsanwalt Tilmann Dittrich die Neuerungen des Mitte März in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetzes zur Stärkung des Schutzes kritischer Infrastruktur. Die zuständigen Bundes- und Landesministerien müssen mindestens alle vier Jahre die Risiken durch mögliche Extremereignisse und hybride Bedrohungen analysieren. Bemerkenswert sei, dass die Gesetzgebung das Phänomen der Drohnensichtungen nicht aufgegriffen habe.

VerfGH Thüringen-Richterwahl: Björn Höcke, Landes- und Fraktionschef der AfD, hat vorgeschlagen, den Anwalt Ralf Hornemann, der ihn im Verfahren wegen einer verbotenen NS-Parole vertreten hatte, zum Richter am Thüringer Landesverfassungsgericht zu wählen. Dies ist aber nicht möglich, da die ausscheidende Verfassungsrichterin eine Berufsrichterin war und durch eine Berufsrichter:in ersetzt werden müsste. Im Herbst wird aber ein weiterer Landesverfassungsrichter ausscheiden, bei dessen Ersatz Hornemann zum Zuge kommen könnte. Bereits im Vorjahr wurde auf Vorschlag der AfD der Rechtsanwalt Bernd Falk Wittig zum stv. Landesverfassungsrichter gewählt. Die AfD hat im Landtag von Thüringen eine Sperrminorität. Die FAZ (Markus Wehner) berichtet.

Justiz

OLG Frankfurt/M. zu Samenspende/Auskunft: Eine per Samenspende gezeugte Frau hat keinen Auskunftsanspruch darüber, wie viele Halbgeschwister sie infolge der Samenspenden ihres genetischen Vaters hat, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Ihr klägerisches Begehr, soziale Beziehungen zu den Halbgeschwistern aufzubauen und inzestuöse Beziehungen auszuschließen, könne sie mit der Klage nicht erreichen, weil sie keine namentliche Auskunft ersuchte und dem zudem schutzwürdige Rechte der Halbgeschwister entgegenstehen würden. Außerdem könne die Anzahl der Halbgeschwister – mindestens 33 hat die in den 1980er-Jahren geborene Frau mittlerweile selbst mittels DNS-Datenbanken herausgefunden – nicht final festgestellt werden, weil eine Registrierung der per Samenspende gezeugten Kinder nicht zwingend erfolgte. Es berichten FAZ (Johanna Schwanitz), LTO und beck-aktuell.

BVerfG zu rechtlichem Gehör/Dieselskandal: Das Oberlandesgericht München hat das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG von Mercedes-Benz verletzt, indem es den Vortrag des Autobauers zu einer eingeholten amtlichen Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes überging. Das Kraftfahrtbundesamt hatte erklärt, dass im Modell Mercedes Benz ML 350 Bluetec 4matic eine unzulässige Abschalteinrichtigung für die Abgasreinigung verbaut gewesen sei; Mercedes-Benz hatte dies bestritten. Zwar hatte das OLG München sein Urteil infolge einer Anhörungsrüge von Mercedes-Benz dahingehend berichtigt, dass es die monierten Angaben aus der "unstrittig"-Passage des Urteils strich, allerdings hatte es sich nicht zu den vorgebrachten Argumenten des Autobauers verhalten. Ein Schweigen lasse den Schluss zu, dass der Vortrag nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde, so das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss von Anfang März. LTO berichtet.

BAG zu Massenentlassungsanzeige: Das Bundesarbeitsgericht befand Massenkündigungen in zwei am Mittwoch verkündeten Entscheidungen für unwirksam, weil den betreffenden Insolvenzverwaltern jeweils Fehler bei der Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit unterlaufen waren. Damit bestätigt das BAG die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Anzeige vor dem Ausspruch der Kündigung erfolgen muss und nicht nachgeholt werden kann. Rechtsprofessor Matthias Jacobs bemängelt die "völlig unverhältnismäßige Rechtsfolge für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren" und fordert die Gesetzgebung auf, die Verfahren zu vereinfachen. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.

BVerwG zu Rechtsweg bei Abschleppkosten: Organisiert ein Polizist auf die Bitte eines Unfallbeteiligten hin einen Abschleppdienst für das Auto, handelt es sich nicht um eine hoheitliche Ersatzvornahme mit hoheitlichen Kostenansprüchen, sodass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist. Der entsprechende Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße sei daher schlechthin nicht nachvollziehbar, so das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss von Anfang März. beck-aktuell berichtet.

OLG Jena zu "Knockout 51": Das Oberlandesgericht Jena verurteilte zwei weitere Mitglieder der rechtsextremistischen Eisenacher Kampfsportgruppe "Knockout 51" als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. Der Haupttäter Kevin N. wurde als Mitgründer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Marvin W. wurde als Mitglied zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Patrick Wieschke, Stadtratsmitglied für die Partei Heimat (Ex-NPD) in Eisenach, bekam ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung, weil er Knockout 51 unterstützt hatte, indem er ihnen die damalige NPD-Parteizentrale für Trainings überließ. Erneut lehnte das OLG Jena eine Einstufung von Knockout 51 als terroristische Vereinigung ab. Es berichten FAZ (Markus Wehner), taz (David Muschenich) und beck-aktuell.

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Strafverfahren gegen Susann Eminger sagte nun ein BKA-Beamter vor dem Oberlandesgericht Dresden zu den umfangreichen Vernehmungen der NSU-Terroristin Beate Zschäpe aus. Über ihren Anwalt  habe Zschäpe mitgeteilt, dass es mehr Wissen zu den Morden gebe, sie es jedoch erst psychologisch in der JVA aufarbeiten müsse. Es berichten taz (Joachim F. Tornau) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

VG Karlsruhe zu Enkeltrick-Betrüger/Freizügigkeit: Einem polnischen Staatsangehörigen, der wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs durch den Enkeltrick zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde, kann das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht entzogen werden. Trotz abgeschlossener Therapie sei der Mann aufgrund von Kontakten ins kriminelle Milieu, möglichen finanziellen Anreizen und einer früheren Drogenabhängigkeit rückfallgefährdet, sodass weiterhin eine gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Damit wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage des Polen ab, so beck-aktuell.

LG Saarbrücken zu Polizistenmord: Das Landgericht Saarbrücken hat den 19-jährigen Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes an dem Polizisten Simon B. freigesprochen, weil G. im Zeitpunkt der Tat wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen sei, und ordnete die unbefristete Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an. Hingegen verurteilte es G. wegen besonders schweren Raubes, weil G. vor der Tötung des Polizisten eine Tankstelle überfallen hatte. Im Gerangel mit den herbeigerufenen Polizisten war es G. gelungen, die Waffe eines Kollegen von B. aus dem Holster zu ziehen, mit der er laut Gericht  "vor dem Hintergrund seines Wahnerlebens" auf B. schoss. Es berichten SZ (Kathrin Wiesel-Lancé), FAZ (Timo Steppat), spiegel.de, beck-aktuell, focus.de und bild.de (Claudia Detsch u.a.)

Jörg Schaefers (bild.de) findet, die diagnostizierte Krankheit dürfe "nicht alles erklären – und schon gar nicht alles relativieren". 

LG Hamburg – Christian Ulmen vs. Spiegel: Die Kanzlei von Christian Ulmen hat vor dem Landgericht Hamburg einen Eilantrag auf Unterlassung gegen den Spiegel wegen des Berichts "Du hast mich virtuell vergewaltigt" eingereicht. Der Spiegel habe den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes gefertigt und verbreitet sowie Fernandes mehrfach körperlich verletzt. Außerdem seien einzelne Informationen zum Gerichtsverfahren in Spanien falsch. Das LG Hamburg werde nun prüfen müssen, ob die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung eingehalten wurden und ob sich aus dem Kontext des Artikels der monierte Verdacht gegen Ulmen ergibt. Die Kernvorwürfe gegen Ulmen, er habe Fake-Profile von Fernandes erstellt, in ihrem Namen mit Männern gechattet und pornografische Aufnahmen von ähnlich aussehenden Frauen verschickt, seien nicht angegriffen worden. Es berichten LTO (Felix W. Zimmermann) und zeit.de (Eric Voigt).

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Nun berichtet auch LTO (Jakob Hoffmann) vom 43. Verhandlungstag im Block-Prozess vor dem Landgericht Hamburg, an dem eine Nachbarin Christina Blocks und ein weiterer Beamter der Kriminalpolizei als Zeug:innen aussagten.

StA Hannover – AfD-Parteifinanzierung: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat weitere Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der AfD Niedersachsen wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz eröffnet. Mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie weitere Mitglieder des Landesverbands sind verdächtig, Fraktionsgelder des Bundestages nicht für die Fraktion, sondern für Parteizwecke verwendet zu haben. Außerdem sollen bei Parteiveranstaltungen gesammelte Spenden nicht an die Partei weitergeleitet worden sein. LTO und bild.de (Stefan Schlagenhaufer) berichten.

GenStA Koblenz – Ex-Wirecard-Managerin Häuser-Axtner: Singapur hat Brigitte Häuser-Axtner, ehemalige Wirecard-Managerin und Vertraute Vertraute des flüchtigen Wirecard-Vorstands Jan Marsalek, an Deutschland ausgeliefert. Die 49-Jährige, gegen die der Verdacht wegen Straftaten im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung, Computerbetrug und Geldwäsche besteht, befindet sich nun in Untersuchungshaft. SZ (Nils Heck/Stephan Radomsky) und FAZ (Marcus Jung) berichten.

In einem separaten Kommentar bezeichnet Marcus Jung (FAZ) die Auslieferung als "signifikanten Fortschritt", der die Kooperationsfähigkeit und Entschlossenheit der Ermittlungsbehörden verdeutliche.

Recht in der Welt

USA – Citizen Birthright: In der Anhörung des Obersten Gerichtshofs der USA zum Citizen Birthright zeigten sich die Richter:innen skeptisch gegenüber dem Dekret von US-Präsident Donald Trump, mit dem er die Staatsbürgerschaft qua Geburt in den USA abschaffen will. Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen sehen in dem Dekret einen Verstoß gegen die US-Verfassung, die festlegt, dass "alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert wurden und deren Gerichtsbarkeit unterliegen, Bürger der Vereinigten Staaten sind". Die Vertreter der Regierung trugen vor, dass eine Person nur der Gerichtsbarkeit unterliege, wenn sie einen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in den USA habe. Der US-Supreme Court wird voraussichtlich im Juni oder Juli seine Entscheidung fällen. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), spiegel.de (Francesco Collini), focus.de und zeit.de.

USA – Wahlrecht: US-Präsident Donald Trump hat am Dienstag ein Dekret unterzeichnet, das das Wahlrecht verschärft. Demnach sollen landesweite Listen der wahlberechtigten Bürger:innen erstellt, die Staatsbürgerschaft der Wähler:innen stärker kontrolliert und die Briefwahl erschwert werden. Kritiker:innen werfen dem US-Präsidenten vor, außerhalb seiner Kompetenzen zu handeln, weil es eigentlich den Bundesstaaten obliegt, Wahlen zu organisieren. Mehrere Bundesstaaten kündigten bereits Klagen an. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), LTO und spiegel.de.

Polen – Verfassungsgericht: Polens Präsident Karol Nawrocki hat nur zwei von sechs neuen Verfassungsrichtern, die im März im Sejm gewählt wurden, den Eid abgenommen. Die Tusk-Regierung überlegt jetzt, ob der Eid der anderen Richter ersatzweise vom Parlamentspräsidenten abgenommen werden kann. Wenn alle sechs neu gewählten Verfassungsrichter das Amt aufnehmen, würde die Ex-Regierungspartei PiS die Kontrolle über das Verfassungsgericht verlieren. Die FAZ (Stefan Locke) berichtet. 

Völkerrecht: Im Interview mit dem Spiegel (Francesco Collini) plädiert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck dafür, auf das Vollzugsdefizit des Völkerrechts nicht mit Zynismus zu reagieren. Er fordert eine "ernsthafte Diskussion darüber, wie Deutschland und Westeuropa sich in dieser verändernden Welt positionieren". Gerade für Deutschland als Mittelmacht sei es keine Option, das Völkerrecht aufzugeben.

Sonstiges

Wehrhafte Demokratie: Die Rechtsrofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski sowie Politikprofessor Philip Manow beschäftigen sich im Staat und Recht-Teil der FAZ mit der Frage, "welche Positionen eine Demokratie noch hinnehmen muss, damit das Paradox der wehrhaften Demokratie als 'Demokratierettung durch Demokratieverkürzung' nicht ins Negative umschlägt." Sie kritisieren "die Ausgrenzung des anderen als 'Feind der Demokratie'", weil dadurch Debatten erstickt und gefährliches Lagerdenken gefördert werde. Letztlich seien radikale Ideen und Rhetorik "im Hinblick auf die Freiheitlichkeit unserer Demokratie ausdrücklich zu begrüßen".

Aktivrente: Rechtsanwältin Elaine Tolksdorf erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht, welche Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitgeber in Bezug auf die Anfang des Jahres eingeführte Aktivrente haben. So kann die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen des Regelrentenalters auch mehrfach einvernehmlich hinausgeschoben werden. Durch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags können kündigungsschutzrechtliche Fristen erneut in Gang gesetzt werden.

Ausscheiden aus der Sozietät: Die Rechtsanwält:innen Julia Breier-Struß und Markus Hartung fassen auf anwaltsblatt.de zusammen, welche gesellschafts- und berufsrechtlichen Anforderungen Anwält:innen beim Ausscheiden aus einer Sozietät nach dem jüngst neu gefassten § 32 BORA beachten müssen.

 

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Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59653 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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