Die Verlagsgruppe Penguin Random House klagte am Landgericht München I gegen OpenAI. Heute wird ein Evaluierungs-Bericht zur Cannabis-Teillegalisierung vorgelegt. Ein US-Bundesrichter stoppte den Weiterbau am Weißen Haus vorläufig.
Thema des Tages
LG München I – KI-Training/Kinderbuch: Die Verlagsgruppe Penguin Random House klagte am Landgericht München I gegen das Unternehmen OpenAI Ireland Ltd. Die von OpenAI entwickelte KI ChatGPT habe Urheberrechte am Werk des Autors und Illustrators Ingo Siegner verletzt, der die Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" gestaltet. Die KI sei ohne Lizenz u.a. mit dem Kinderbuch trainiert worden. Dies zeige sich daran, dass die KI auf Anforderung Teile der Bücher wiedergeben könne. Sie habe die Bücher offensichtlich "memoriert". Wurde ChatGPT zu Illustrationen aufgefordert, ähnelten diese den Illustrationen Siegners. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Pilotklage der Verlagsgruppe. Im November hatte das LG München I auf Klage der Verwertungsgesellschaft Gema entschieden, dass OpenAI bestimmte Liedtexte nicht mehr verwenden darf. Es berichten die SZ (Andrian Kreye), FAZ (Jan Wiele) und beck-aktuell.
Rechtspolitik
Cannabis: An diesem Mittwoch stellt ein interdisziplinäres Forschungsteam im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums den zweiten Bericht zur Cannabis-Teillegalisierung vor. "Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar", heißt es in dem Bericht. Damit mehr Konsument:innen legal erzeugte Ware nutzen können, solle die Genehmigung von Anbauvereinigungen vereinfacht werden. Der THC-Gehalt von Medizinal-Cannabis solle beschränkt werden, um Jugendliche zu schützen, die zum Freizeitgebrauch medizinisches Cannabis konsumieren. Die Auswirkung der Teillegalisierung auf die Organisierte Kriminalität könne noch nicht eingeschätzt werden. Es berichtet LTO (Hasso Suliak).
Opferbeauftragter: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das Amt wurde 2018 per Kabinettsbeschluss eingerichtet. Derzeit ist Roland Weber der "Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland". Mit ihrem Gesetzentwurf strebt Hubig eine Verstetigung des Amtes an. LTO und beck-aktuell berichten.
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Annelie Kaufmann (LTO) kritisiert den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sexualisierte digitale Gewalt. “Statt eine Norm zu schaffen, die grundsätzlich unbefugte sexualisierte Abbildungen unter Strafe stellt”, zerlege der Gesetzentwurf Frauen "in ihre Einzelteile" und schaffe unübersichtliche verschiedene Regeln für weibliche Brust und Oberschenkel, für nackte und bekleidete Genitalien.
Biometrische Gesichtserkennung: Die Habilitandin Johanna Hahn kritisiert auf dem Verfassungsblog den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Einführung einer biometrischen Foto-Fahndung im Internet in einem geplanten § 98d StPO. Sie hält es für ineffizient, für jeden Abgleichsfall eine Vergleichsdatei aller im Internet abrufbaren Fotos anzulegen. Eine dauerhafte Datenbank verstoße nicht gegen die EU-KI-Verordnung, wenn sie mit klassischen Crawlern (ohne KI) angelegt werde. Zum Fotoabgleich solle nur geschultes polizeiliches Personal eingesetzt werden.
Spionage: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Krause kritisiert auf dem Verfassungsblog den im Januar vom Bundestag beschlossenen § 87a StGB (Ausübung fremder Einflussnahme). Statt bedrohten Exilant:innen wirksamen Schutz zu gewähren, schaffe der Staat hier nur symbolisches Strafrecht gegen "Wegwerf-Agenten", die Hintermänner hätten nichts zu befürchten.
Notariat: Die Bundesregierung hat vorige Woche einen Gesetzentwurf "zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats" beschlossen, mit dem auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Altersgrenzen umgesetzt werden soll. Laut Gesetzentwurf soll es prinzipiell bei der Altersgrenze von 70 Jahren bleiben. Anwält:innen, die länger Notar:in bleiben möchten, sollen aber eine Verlängerung beantragen können. Das Erlöschen des Notaramtes könne zweimal jeweils um drei Jahre hinausgeschoben werden. Diese Option besteht allerdings nur, sofern die Notarstellen in dem jeweiligen Amtsbezirk mangels geeigneter jüngerer Bewerber:innen nicht vollständig besetzt werden können. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
Justiz
BGH zu Handelsregister-Daten: Daten, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen (überobligatorische Daten), können auf Antrag der Betroffenen gem. § 17 Abs. 1 DSGVO gelöscht werden. Einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs von Mitte Februar erreichten die Geschäftsführer von zwei Komplementär-GmbHs. Das OLG Hamburg hatte als Vorinstanz die Klage noch abgelehnt. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Verbraucherdarlehen an Geschäftsführer: Wenn ein GmbH-Geschäftsführer einen Kredit aufnimmt, um den Kauf von GmbH-Anteilen zu finanzieren, handelt es sich um einen Verbraucherkredit und es gelten die entsprechenden Schutzvorschriften, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH argumentiert, dass ein GmbH-Geschäftsführer angestellt sei und daher nicht als Unternehmer fungiere. Die Vorinstanz hatte einen Unternehmerkredit angenommen. beck-aktuell berichtet.
LSG SH zu Kürzung von AsylblG-Leistungen: Einer Armenierin, die nach Deutschland eingereist war, um eine bessere Behandlung für ihren Brustkrebs zu erhalten, durften die Sozialleistungen gem. § 1a Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz auf ein Minimum gekürzt werden. Das entschied das Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, dass die Heilbehandlung im Heimatland weniger gut sei als in Deutschland. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden - Sächsische Separatisten: Vor dem Oberlandesgericht Dresden sagte jetzt der dritte von acht Angeklagten aus. Der Rechtsextremist Hans-Georg P. behauptete, von einer Gruppe namens “Sächsische Separatisten” habe er nie etwas gehört, geschweige denn ihr angehört. An den "Outdoor-Veranstaltungen", will er mal nur aus Langeweile, mal zur Vorbereitung auf eine angestrebte Ausbildung im Sicherheitsgewerbe teilgenommen haben. Die taz (Joachim F. Tornau) berichtet.
VG Kassel zu KI-Einsatz bei Bachelor-Arbeit: Wer bei einer Bachelor-Arbeit bzw. einer Hausarbeit KI einsetzt, begeht einen schweren Betrug. Dies entschied Ende Februar das Verwaltungsgericht Kassel und lehnte die Klage zweier Studenten gegen universitäre Sanktionen ab. Bei der Abfassung der Arbeiten sei laut Prüfungsordnung "fremde Hilfe" verboten, damit sei nicht nur menschliche Hilfe gemeint. Es komme auch nicht darauf an, dass die Uni den Einsatz von KI nicht ausdrücklich verboten habe. Zulässig sei nur eine Rechtschreibkontrolle mittels KI. Es berichtet LTO.
VG Bayreuth zu Abschiebung von russischem Dissident: Das Verwaltungsgericht Bayreuth ordnete die Entlassung des russischen Dissidenten Ilia Shkolnyi aus deutscher Abschiebehaft an. Er hatte sich im Asylverfahren nur auf seine Verweigerung des Wehrdienstes berufen und war als Flüchtling abgelehnt worden. Erst als er belegen konnte, dass er zum Team des Oppositionellen Alexej Nawalny gehörte, wendete sich das Blatt. Sein Asylfolgeantrag werde nun wohl Erfolg haben, prognostiziert spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Katherine Rydlink).
VG Karlsruhe zu Transparenzpflichten des BVerfG: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun die Begründung seiner Entscheidung von Mitte März vorgelegt, wonach das Bundesverfassungsgericht nicht verpflichtet ist, das Manuskript des Vortrags herauszugeben, den ein Verfassungsrichter bei einem Fachgespräch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hielt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei zwar grundsätzlich anwendbar, so das VG, weil es sich hier nicht um Rechtsprechung handele. Einschlägig sei jedoch die Ausnahmeklausel § 3 Abs. Nr. 3a IFG, wonach die "Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen" Vorrang vor den staatlichen Transparenzpflichten habe. Außerdem stand das Urheberrecht des Richters einer Herausgabe entgegen.
FG RhPf zu steuerfreien Geschenken: Wenn ein Vater seinem Sohn zu Ostern 20.000 Euro schenkt, ist das kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" mehr. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und stellte auf allgemeine Verkehrsauffassungen ab. Es gebe absolute Grenzen, die auch für vermögende Kreise gelten. Das FG sieht die Grenze für Geschenke von Eltern für Kinder bei 799,99 Euro. Relevant sind die Wertgrenzen aer nur, wenn die Steuer-Freibeträge für Schenkungen bereits ausgeschöpft sind. Die Rechtsanwälte Philipp Kern und Dominik Wedel stellen die Entscheidung im FAZ-Einspruch vor.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess gegen Christina Block vor dem Landgericht Hamburg sagte am 43. Verhandlungstag eine Nachbarin von Block aus. Block habe vor Silvester 2023 besonders viel eingekauft - was ein Indiz dafür sein könnte, dass sie von der bevorstehenden Entführung wusste. Außerdem habe sie einige Jahre zuvor ihren damals dreijährigen Sohn in Socken weinend im Regen vor dem Haus stehen lassen und dies auf Nachfrage als Erziehungsmethode erklärt. Block bestritt den Vorgang. Es berichtet spiegel.de (Julia Jüttner).
Vergewaltigung nach Betäubung: zeit.de (Nina Monecke) gibt einen Überblick über sechs Fälle in Deutschland und Österreich, bei denen Männer wegen Vergewaltigung ihrer betäubten Partnerinnen verurteilt wurden (oder vor der Verurteilung starben).
Recht in der Welt
Spanien – Fakeprofile von Collien Fernandes: Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca hat sich dafür ausgesprochen, das Strafverfahren gegen Christian Ulmen in Deutschland zu führen. Die spanische Ermittlungsrichterin, die in den kommenden Tagen über die Zuständigkeitsfrage entscheiden wird, ist an die Position der Staatsanwaltschaft jedoch nicht gebunden. Es berichten SZ (Patrick Illinger) und FAZ (Hans-Christian Rössler).
Australien - Jugendschutz in sozialen Medien: Die australische Beauftragte für Onlinesicherheit hat ihren ersten Untersuchungsbericht seit dem Inkrafttreten des social media-Verbots für Kinder im Dezember veröffentlicht. Demzufolge haben die Plattformen bereits 4,7 Millionen Nutzerkonten gelöscht und weitere 310.000 Registrierungen verhindert. Allerdings berichtete ein Drittel der für den Bericht befragten Eltern, dass ihre Kinder unter 16 Jahren weiterhin mindestens ein Social-Media-Konto besäßen – im Vergleich zu knapp der Hälfte vor Einführung der Regeln. "Wahrscheinlich konnten viele australische Kinder unter 16 Jahren Konten erstellen, indem sie einfach angaben, 16 oder älter zu sein", kritisierte die Behörde, die nun auch gegen fünf große Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und Youtube) ermittelt. Die SZ (Till Fähnders) berichtet.
USA – Ballsaal am Weißen Haus: Der US-Bundesrichter Richard Leon stoppte auf Antrag der amerikanischen Denkmalschutzorganisation National Trust for Historic Preservation per einstweiliger Verfügung die Bauarbeiten an dem von US-Präsident Donald Trump geplanten riesigen Ballsaal am Weißen Haus. Sie dürfen erst weitergehen, wenn der US-Kongress den Abschluss des Projekts bewilligt, der Präsident sei nicht Besitzer des Weißen Hauses. Der Richter entschied, dass der National Trust ausreichend gute Aussichten hat, sich in dem Verfahren durchzusetzen. Zugleich setzte der Richter die Umsetzung der Entscheidung für 14 Tage aus, damit Trump dagegen Berufung einlegen kann. spiegel.de berichtet.
USA - Konversionstherapien: Der US-Supreme Court hat das Verbot von sogenannten Konversionstherapien für queere Minderjährige im US-Bundesstaat Colorado für verfassungswidrig erklärt. Die Richter:innen entschieden mit acht zu einer Stimme, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit einer evangelikalen Beraterin verletze, die solche Konversionstherapien anbietet. Rund 20 US-Staaten haben solche Therapien verboten. zeit.de berichtet.
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Deutschland hat dem Europarat notifiziert, dass man dem Sondertribunal zum Ukrainekrieg, das beim Europarat eingerichtet werden soll, als Unterstützer beitreten will. Das hat der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) in der Ukraine mitgeteilt. Der Bundestag muss die Teilnahme allerdings noch ratifizieren. Bisher haben neben der Ukraine nur Estland, Litauen und Luxemburg ihre Ratifizierung für die Teilnahme am Sondertribunal abgeschlossen. Die Welt (Hans von der Burchard) berichtet.
Sonstiges
Deutschland und der Irankrieg: Die FAZ (Stephan Klenner) kritisiert den Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden, der aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags den Schluss zog, der WD halte den Iran-Angriff für völkerrechtswidrig. Der WD habe aber nur die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft referiert. Im Zentrum der Ausarbeitung habe vielmehr die Frage gestanden, wann sich Deutschland wegen Unterstützung eines möglicherweise völkerrechtswidrigen Krieges verantworten müsse. Dabei habe der WD aber auch nur verklausulierte Antworten gegeben, so Klenner.
Auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach) befasst sich mit der Frage, ob die Bundesregierung die Nutzung der Air Base in Ramstein für den Irankrieg unterbinden müsste und kommt zum Schluss: “Ob Deutschland in Sachen Ramstein aktiv auf die USA einwirkt, ist aktuell weniger eine Frage des Rechts als der internationalen Politik.”
Christopher Street Day: Das vom 4. bis 6. Juni dauernde Straßenfest zum Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion Sachsen nicht als Versammlung eingestuft werden. Das jährliche CSD-Straßenfest mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen habe keinen politischen Charakter, sondern diene vorwiegend der Unterhaltung. Nur der Umzug am dritten Tag sei eine Versammlung. Die Landesdirektion ist oberste Versammlungsbehörde in Sachsen. Relevant ist die Einstufung vor allem für die Frage, ob die Veranstalter für die Müllbeseitigung bezahlen müssen. LTO berichtet.
AGG-Hopper: Die Rechtsanwält:innen Michaela Felisiak und Dominik Sorber erläutern auf beck-aktuell, wie Arbeitgeber gegen Personen vorgehen können, die gewerbsmäßig Schadensersatz wegen Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren einzuklagen versuchen. U.a. dürften die Arbeitgeber sich mit anderen betroffenen Arbeitgebern austauschen.
Kryptowährungen und Besteuerung: Der Anwalt Joerg Andres kritisiert im Interview mit der Welt (Michael Höfling), dass die Steuerverwaltung und die Finanzgerichte, Kryptowährungen als "Wirtschaftsgüter" einstufen, bei deren Handel versteuerbare Gewinne anfallen können. Der Anwalt spricht dagegen nur von Blockchain-Einträgen, die von den Steuergesetzen bisher nicht erfasst werden, weshalb Gewinne steuerfrei sein müssten.
Großkanzlei-Anwält:innen: Der SWR-RadioReportRecht (Elena Raddatz) vergleicht den Arbeitsalltag von zwei deutschen Rechtsanwält:innen, die in internationalen Großkanzleien in London und Oslo arbeiten. In Norwegen seien die Hierarchien flacher und die Work-Life-Balance verträglicher.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/chr
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Die juristische Presseschau vom 1. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59637 (abgerufen am: 19.04.2026 )
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