Israel führt Todesstrafe faktisch nur für Palästinenser:innen wieder ein. Ex-Abgeordnete der FDP rügen die Verletzung ihrer intertemporalen Freiheitsrechte. Der Wissenschaftliche Dienst des BT zweifelt an nationalen Social-Media-Verboten.
Thema des Tages
Israel – Todesstrafe: Mit 62 von 120 Stimmen hat Israels Knesset für die faktische Wiedereinführung der Todesstrafe gestimmt. Faktisch wird das Gesetz wohl nur gegen Palästinenser:innen anwendbar sein. Mit der Todesstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe soll bestraft werden, "vorsätzlich den Tod einer Person herbeizuführen, um die Existenz des Staates Israel zu negieren". Zum anderen sollen Palästinenser:innen grundsätzlich zwingend hingerichtet werden, die von einem Militärgericht im völkerrechtswidrig von Israel besetzten Westjordanland wegen eines "terroristisch" motivierten Mordes für schuldig befunden werden. Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien kritisieren die Wiedereinführung der Todesstrafe als eine "unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung". Die israelische Bürgerrechtsorganisation Association for Civil Rights in Israel teilte mit, bereits Klage beim obersten israelischen Gericht eingereicht zu haben. Israel hatte die Todesstrafe für Mord 1954 abgeschafft. Für bestimmte Fälle bestand sie zwar formell weiterhin, wurde jedoch 1962 mit der Hinrichtung Adolf Eichmanns letztmals vollstreckt. Es berichten SZ (Sonja Zekri), FAZ (Franca Wittenbrink), LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Robert Becker).
In einem separaten Kommentar prognostiziert Sonja Zekri (SZ), dass die Umsetzung des Gesetzes den Staat Israel im Kern seines Wesens verändern werde. Bereits jetzt sei das Westjordanland, wo "Militärgerichte schon jetzt ausschließlich Palästinenser aburteilen, für Palästinenser oft ein Ort staatlicher Willkür". Für Reinhard Müller (FAZ) "verbietet sich" zwar ein "gehobener Zeigefinger" Europas. Indes wäre eine faktisch nur für Palästinenser:innen geltende Todesstrafe "durch nichts zu rechtfertigen und Wasser auf den Mühlen all jener, die hier eine Art Apartheidsregime am Werk sehen". Ein Staat werde "entscheidend von der Frage gekennzeichnet, wie er mit Gegnern umgeht".
Rechtspolitik
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem von der Linksfraktion beauftragten Gutachten zu dem Ergebnis, dass deutsche Regelungen zur Beschränkung von Social-Media-Plattformen weitgehend keine Auswirkung hätten, da diese Plattformen ihren Sitz in Irland haben und für die Plattformen das Herkunftslandprinzip gelte. Bedenken bestünden außerdem aufgrund des grundrechtlich gewährleisteten Erziehungsrechts der Eltern, das auch als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe fungiere, so die FAZ (Heike Schmoll).
Michael Hanfeld (FAZ) findet, dass die EU sich "längst als unfähig erwiesen" habe. Der Vorrang der EU lasse sich "brechen, indem sich die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Digitalregulierung zurückholen".
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Nun stellt auch zeit.de (Lisa Hegemann) den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Schutz vor digitaler Gewalt vor. Strafrechtsprofessorin Susanne Beck begrüßt grundsätzlich die Nachbesserungen im Strafrecht, allerdings werde die Durchsetzung weiterhin schwierig sein. Außerdem könnten "Strafgesetze keine Moral herstellen, die es nicht gibt."
Fatina Keilani (Welt) fragt, was "das Gesetz von Hubig eigentlich genau erreichen soll", weil es "offenbar im Fall von Crone möglich war, jemanden zu verurteilen und deshalb vielleicht keine Strafbarkeitslücke besteht". Sie fürchtet, dass Frauen nur instrumentalisiert würden, um "weiteren staatlichen Durchgriff im Internet zu legitimieren".
Regulierung des digitalen Raums: Rechtswissenschaftler Marlon Possard ordnet im FAZ-Einspruch digitale Regulierungsvorhaben ein. Dass der Rechtsstaat bei sexualisierten Deepfakes eingreifen wolle, sei "kein Ausdruck übermäßiger Strenge, sondern eine notwendige Aktualisierung seines Schutzversprechens im digitalen Raum". Wenngleich Social-Media-Verbote wie ein "harter Eingriff wirken", seien sie doch notwendig, um ein strukturelles Ungleichgewicht zu korrigieren, da Kinder und Jugendliche sich noch nicht gut selbst regulieren könnten.
Erfolgshonorar: Rechtsanwältin Borbála Dux-Wenzel plädiert auf anwaltsblatt.de dafür, das Erfolgshonorarverbot für Anwält:innen aufzuheben, um den Beitrag der Anwaltschaft bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche gegenüber den Sammelklage-Inkassodienstleistern zu stärken. Historisch angeführte Gründe für das Erfolgshonorarverbot, etwa der Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, seien "durch die Marktentwicklungen des letzten Jahrzehnts überholt".
Kopftuchverbot in der Justiz: Brandenburgs Landesregierung plant ein Neutralitätsgesetz, das das sichtbare Tragen religiöser oder politisch geprägter Symbole während der Verhandlung für Richter:innen und Staatsanwält:innen künftig verbietet. Dadurch soll präventiv gegen den Anschein der Parteilichkeit vorgegangen werden, wie die Welt meldet.
Evaluierung von Gesetzen: Ein vom Normenkontrollrat in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass die Bundesministerien seit 2013 etwa 130 Gesetze förmlich auf ihre Wirkungen hin untersucht haben, wobei sich lediglich 87 Evaluierungsberichte zu einer vertiefenden Auswertung eigneten. Der Normenkontrollrat fordert, Gesetze mittels eines standardisierten Wirkmodells zu prüfen. Oft genüge eine "Evaluierung light"; bei "politisch bedeutsamen" und "wirkungsunsicheren" Vorhaben bräuchte es jedoch eine "methodisch elaborierte Vollevaluierung". Die FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet.
Justiz
BVerfG – Sondervermögen: 23 ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete haben vergangene Woche Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Grundgesetzes eingereicht, die das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglichte. Die "faktische Abschaffung der Schuldenbremse" verletze die Beschwerdeführenden in ihren durch Art. 2 GG garantierten künftigen Freiheitsrechten, da Belastungen wie Zinszahlungen einseitig in die Zukunft verlagert würden. Außerdem greife das Sondervermögen in das Recht der hessischen Bürger:innen ein, selbst über ihre Landesverfassung zu entscheiden, in der eine Schuldenbremse verankert ist. Die Verfassungsbeschwerden sollen eine ältere Organklage des damaligen FDP-Abgeordneten Thorsten Liebs flankieren. Die FAZ (Ewald Hetrodt) berichtet.
BVerfG - Herkunftsstaaten: Die Doktorandin Hoda Bourenane unterstützt auf dem Verfassungsblog die Organklage der Grünen-Bundestagsfraktion, dass es gegen Art. 16a Abs. 3 S. 1 GG verstoße, wenn sichere Herkunftsstaaten inzwischen per Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt werden können. Systematik, Historie und Telos sprechen für ein weites Verständnis von Art. 16a GG, wonach die Norm nicht nur auf die grundgesetzliche Asylgewährung anwendbar sei, sondern auch auf EU-rechtliche Schutzgewährung, da Art. 16a GG bei seiner Konzeption als "Teil eines sich entwickelnden europäischen Asylsystems" gedacht wurde.
VerfGH Bayern zu Oppositionsrechten: Die bayerische Regierungsmehrheit aus CSU und Freien Wählern durfte Beweisanträge der Opposition in einem Untersuchungsausschuss des Landtags nicht ablehnen, entschied der Verfassungsgerichtshof Bayern am Freitag. Im Januar hatte der VerfGH Bayern bereits die Verletzung des parlamentarischen Fragerechts eines SPD-Abgeordneten gerügt, weil die Antworten teils "nur ansatzweise" erteilt wurden, und teils "ohne hinreichende Begründung" ausgeblieben waren. Die Grünen wollen nun wegen unzureichend beantworteter Fragen zur Dauer und zu den Kosten für Ministerpräsident Markus Söders (CSU) Flügen mit Polizeihubschraubern erneut vor den VerfGH Bayern ziehen. Die SZ (Thomas Balbierer) berichtet.
LG Köln zu Cum-Ex-Kronzeuge Steck vs. Anwälte: Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck hat gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung eingelegt, mit dem Stecks Klage gegen seine beiden Verteidiger auf Rückzahlung der Vergütung in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro Ende letzten Jahres abgewiesen wurde. Dem Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) liegt das Urteil des LG Köln vor. Demnach habe Steck nicht bewiesen, dass seine Verteidiger ihn über eine angeblich in Aussicht gestellte Verfahrenseinstellung im Falle einer Aussage als Kronzeuge getäuscht hätten. Außerdem habe es Steck, der den hohen Stundensatz seiner Verteidiger als "nicht mehr marktüblich" moniert hatte, freigestanden, auszuwählen, "welche und wie viele Rechtsanwälte er mit seiner Verteidigung beauftragen wollte".
LG Hannover zu korrupter Staatsanwalt: Der wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Staatsanwalt Yashar G. hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover zum Bundesgerichtshof eingelegt. Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, im Rahmen derer der Staatsanwalt neun der 14 Anklagepunkte gestanden hatte. LTO berichtet.
LG Heidelberg zu falscher Lehrerin: Das Landgericht Heidelberg verurteilte eine 41-Jährige unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, weil sie von 2021 bis 2025 ohne entsprechende Qualifikationen an Privatschulen als Lehrerin tätig war. Die Beschuldigte habe "ein verhängnisvolles Lügengebäude errichtet". Eine Bewährung der bereits unter zweifacher Bewährung stehenden Angeklagten sei ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Taterlös in Höhe von fast 124.000 Euro eingezogen, die sie als Nettogehalt über die Jahre erhalten hatte. Es berichten SZ (Joshua Beer), spiegel.de und beck-aktuell.
LG Zwickau – Mordversuch durch Döner: Ab Mittwoch muss sich eine Frau vor dem Landgericht Zwickau wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten, weil sie ihrem Schwiegervater einen mit dem Betäubungsmittel Oxycodon versetzten Döner gegeben hatte. Anders als das Amtsgericht Zwickau, das die Frau freisprach, nahm die kleine Strafkammer des LG Zwickau auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin einen Tötungsvorsatz der Frau an und verwies den Fall an das zuständige Schwurgericht des LG Zwickau, so LTO.
LG Darmstadt – Monika Weimar/Wiederaufnahme: Mitte März hat Rechtsanwalt Gerhard Strate für seine Mandantin Monika Weimar, die zuletzt 1990 in einem Indizienverfahren wegen des Mordes ihrer Töchter verurteilt wurde, einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Zeichnungen der 1986 getöteten Kinder mit einer Kreatur, die "phallusartige Gliedmaße" aufweise, die von einer Siebenjährigen "nicht derart konkret zeichenbar" sein sollten, wiesen laut Strate auf Monika Weimars Schwager als "weiteren potentiellen Täter". Dieser hatte damals als US-Soldat im selben Haus gelebt und wurde 1999 in den USA wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Laut der Welt (Lars Petersen) gebe es hinsichtlich des Einsatzes des verdeckten Ermittlers in dem Sicherheitsunternehmen "System360" “eine Reihe von Unregelmäßigkeiten". Demnach habe der verdeckte Ermittler deutlich vor dem Gerichtsbeschluss, der den Einsatz erlaubte, in engem Kontakt mit dem Sicherheitsunternehmen gestanden. Außerdem sei er der Ehemann einer engen Mitarbeiterin von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD).
Recht in der Welt
Spanien – Fakeprofile von Collien Fernandes: Das Bezirksgericht in Palma de Mallorca hat erklärt, dass es keine gesetzliche Vorschrift gebe, wonach zur Fortsetzung eines Strafverfahrens eine Erklärung vor einer Notar:in abgegeben werden müsse. Damit widerspricht es einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme von Christian Ulmens Medienrechtskanzlei, dass Collien Fernandes als Anzeigenerstatterin in Spanien eine solche notarielle Erklärung bislang nicht abgegeben habe und damit eine "erforderliche Voraussetzung" für die Fortsetzung des Verfahrens nicht erfüllt sei. Das Verfahren in Spanien ruhe laut spanischer Justiz vielmehr allein wegen der offenen Zuständigkeitsfrage, die die zuständige Richterin in wenigen Tagen entscheiden wolle. spiegel.de (Juliane Löffler u.a.), zeit.de (Katharina James/Anna-Lena Schlitt) und focus.de (Michael Wrobel) berichten.
Kroatien – kommunale Selbstverwaltung: Der Rechtswissenschaftler Matija Miloš kritisiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Vorgehen der kroatischen Regierung, die die Entscheidung der Stadt Zagreb überging, einen Sänger wegen der Nutzung faschistischer Symbole nicht bei der Feier des 3. EM-Platzes der kroatischen Handballmannschaft auftreten zu lassen. Der Versuch, diesen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung durch ein "übergeordnetes nationales Interesse" zu rechtfertigen, lasse die Regierung "fast wie einen Schmittschen Souverän erscheinen, der im Namen eines diffusen ‘politischen Interesses’ einen Ausnahmezustand ausrufen kann".
EU – Rechtsstaatlichkeit: Laut einem Bericht der NGO Civil Liberties Union for Europe wird die Rechtsstaatlichkeit in den fünf EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Italien und Slowakei "konsistent und absichtlich" ausgehöhlt. In weiteren Staaten, darunter auch Deutschland, sei ein schleichender Rückgang rechtsstaatlicher Standards in einzelnen Bereichen zu beobachten, wie spiegel.de die Ergebnisse zusammenfasst.
USA – Supreme Court: Die FAZ (Sofia Dreisbach) stellt die neun Richter:innen des US-Supreme Courts, ihren Werdegang und ihre wichtigsten Entscheidungen vor. Während die liberalen Richter:innen die Verfassung grundsätzlich als lebendiges Dokument begreifen, legen die konservativen "Originalisten" viel Wert auf den Wortlaut der Verfassung.
Juristische Ausbildung
Studentische Wahlverteidigung: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) spricht mit dem heutigen Rechtsanwalt Jascha Arif, der während seines Studiums strafrechtliche Mandate als Wahlverteidiger gem. § 138 II StPO vor Gericht übernahm, und seinem damaligen Professor Bernd-Rüdeger Sonnen, der ihn dabei unterstützte. In einem Verfahren zogen sie wegen einer prozessualen Frage erfolgreich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Sonstiges
Ersatzfreiheitsstrafe: Einer Studie der Universität Köln zufolge verbüßen etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe. Bei Personen, die wegen Fahrens ohne gültiges Ticket verurteilt wurden, saß mehr als 50 Prozent mindestens einen Tag Freiheitsstrafe ab. Die taz (Johanna Treblin) berichtet.
Vertretung des Bundespräsidenten: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übernimmt bis zum 6. April die Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Gemäß Art. 57 GG vertritt der Bundesratspräsident den Bundespräsidenten. Weil dieser jedoch ebenfalls verhindert ist, wie auch die aktuelle Vize-Bundesratspräsidentin, fällt Wüst als aktueller zweiter Vizepräsident des Bundesrats die Vertretungsrolle zu. Wenngleich der präsidiale Kalender derzeit leer ist, ist eine solche Kettenvertretung doch ungewöhnlich, so LTO. Es berichtet außerdem die SZ (Christoph Koopmann).
KI und Jurist:innen: Anlässlich einer Branchenbefragung zur KI-Nutzung durch Jurist:innen, wonach 92 Prozent der Befragten mindestens ein KI-Tool nutzen, fragt Rechtsanwalt Markus Hartung auf beck-aktuell, ob das "schnell vorhandene und elegante Ergebnis einer KI mit dem mühseligen Prozess des gemeinsamen Ringens um die richtige Lösung" verbunden werden kann.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 31. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59630 (abgerufen am: 19.04.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag