Das EP lehnte die Verlängerung der seit 2021 geltenden Ausnahmeregelung ab. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen Daniela Klette wegen RAF-Taten. In Frankreich wird gegen Ex-Frontex-Chef Leggeri wegen illegaler Pushbacks ermittelt.
Thema des Tages
Chatkontrolle: Im EU-Parlament ist die Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung zur freiwilligen Chatkontrolle gescheitert – damit dürfen Anbieter wie Google, Meta oder Snapchat private Nachrichten bald nicht mehr auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs scannen und melden. Die Übergangsregelung läuft am 3. April aus. Die Entscheidung reißt eine erhebliche Regelungslücke, weil ein Großteil der bisherigen Hinweise an die Strafverfolgung aus genau diesen freiwilligen Scans stammte. Während Kritiker:innen die Chatkontrolle als unverhältnismäßigen Eingriff ansehen, warnt die EU-Kommission vor massiven Ermittlungsdefiziten. Vertreter des EP und der EU‑Mitgliedstaaten warfen sich gegenseitig vor, bei den Verhandlungen um die Verlängerung der Ausnahmeregelung kompromissunfähig gewesen zu sein. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf/Josef Kelnberger) und FAZ (Thomas Gutschker).
Daniel Deckers (FAZ) kritisiert das Europäische Parlament. Datenschutz werde über den Schutz von Kindern gestellt, was der Autor als heuchlerisch und letztlich als politisches Komplizentum bewertet. Auch Michael Hanfeld (FAZ) bemängelt die Widersprüchlichkeit der EU-Politik: Einerseits gehe die EU hart gegen Pornoplattformen, Grooming und Deepfake-Pornografie vor, andererseits lasse das Parlament die Chatkontrolle auslaufen – ein Schritt, der die Aufklärung von Kindesmissbrauch massiv erschwere.
Rechtspolitik
Asyl: Die Europäische Volkspartei hat im Europaparlament gemeinsam mit den drei Rechtsaußen-Fraktionen eine Verhandlungsposition zur EU-Rückführungsverordnung beschlossen, die nun mit dem EU-Ministerrat weiterverhandelt wird. Das EP stimmte dabei "Return Hubs" in Drittstaaten, längerer Abschiebehaft und einer europaweiten Pflicht zur Mitwirkung an der Rückführung zu. Juristisch umstritten sind vor allem die geplanten Haftzentren außerhalb der EU sowie die Ausweitung der Haftdauer. Auch die vorgesehene gegenseitige Anerkennung von Abschiebebescheiden ab 2027 wirft unions- und verfassungsrechtliche Fragen auf. Der Vorgang hatte vor allem im Vorfeld für Aufsehen gesorgt, weil die EVP den Beschluss mit den Rechtsaußen-Fraktionen ausgehandelt hatte, was als Aufweichung der Brandmauer gegenüber Parteien wie der AfD gewertet wurde. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), taz (Eric Bonse), LTO und beck-aktuell.
Reinhard Müller (FAZ) meint, die Beschlüsse seien keine "Verschärfung", sondern ein notwendiger Versuch, die Kontrolle über Migration zurückzugewinnen. Politische Lösungen müssten unabhängig davon möglich bleiben, wer zustimmt. Christian Jakob (taz) dagegen kritisiert, dass Konservative und Rechtsextreme im EU-Parlament gemeinsam die Asylpolitik massiv verschärfen wollen. EVP-Chef Manfred Weber wirft er vor, diese Verschärfungen bewusst mit der extremen Rechten durchzusetzen – deren Standing Ovations zeigten, dass sie darin den Auftakt für weitere Kooperationen sehen.
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Im Bundestag wurde über den Gesetzentwurf der Grünen zur Verschärfung des § 184k StGB beraten, in dem unbefugte sexualbezogene Bildaufnahmen und sexuelle Deepfakes unter Strafe gestellt werden sollen. Handlungsbedarf sahen alle Fraktionen außer der AfD. Die taz (Tobias Schulze) berichtet.
LTO (Hasso Suliak) berichtet über Reaktionen auf die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geplanten neuen Straftatbestände u.a. gegen Deepfakes. Während der Deutsche Anwaltverein Hubigs Entwurf als überzogen, unbestimmt und anfällig für unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen kritisiert, fordern die Grünen die zusätzliche Einführung eines besonders schweren Falles für den Missbrauch von Machtverhältnissen.
Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) analysiert Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle die Gesetzentwürfe von Hubig und Grünen. Die Vorschläge seien in der Sache vertretbar, aber systematisch zu wenig durchdacht und teilweise handwerklich fehlerhaft. Rechtsprofessor Karsten Löw fordert im FAZ-Einspruch, aus dem Fall Collien Fernandes endlich die richtigen Konsequenzen zu ziehen: Digitale Gewalt brauche vor allem eine vorgelagerte Plattformverantwortung, die Deepfakes bereits vor ihrer Verbreitung erkennt und stoppt – statt sie wie bisher nur hinterher zu löschen. Rechtsanwalt Lucas Brost legt auf LTO dar, dass das eigentliche Problem nicht fehlende Strafnormen, sondern die mangelnde Durchsetzbarkeit bestehenden Rechts ist. Sinnvoller wären daher strukturelle Reformen. Nur durch eine Kombination aus "verifizierter Identität, effektiven Gesetzen und inländischer Erreichbarkeit der Plattformen" sei eine Verbesserung des Opferschutzes möglich.
Unternehmen: Die Rechtsanwältin Veronika Montes befasst sich auf LTO mit dem Vorschlag der EU-Kommission, eine neue einheitliche europäische Rechtsform namens EU Inc. einzuführen, um Gründungen, Skalierung und Investitionen im Binnenmarkt deutlich zu erleichtern. Sie erklärt, wie diese 28. Rechtsform durch Digitalisierung, schnelle Gründung, flexible Kapitalstrukturen und einheitliche Regeln die Fragmentierung des europäischen Gesellschaftsrechts überwinden soll. Zugleich zeigt sie, warum die EU Inc. insbesondere Start-ups, Scale-ups und internationale Investoren entlasten und damit Europas Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit stärken könnte.
Justiz
GBA – Daniele Klette: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Ihr werden nun auch mehrere schwere Straftaten aus den frühen 1990er Jahren vorgeworfen, darunter versuchter Mord, Sprengstoffanschläge und erpresserischer Menschenraub. Konkret soll sie an drei RAF-Taten beteiligt gewesen sein: einem fehlgeschlagenen Bombenanschlag auf die Deutsche Bank in Eschborn (1990), dem Beschuss der US-Botschaft in Bonn (1991) und der Sprengung der JVA Weiterstadt (1993), bei der ein Schaden von 123 Millionen D-Mark entstanden ist. Gegen Klette wird bereits wegen einer Serie von Raubüberfällen aus der Zeit nach Auflösung der RAF vor dem Landgericht Verden verhandelt. spiegel.de (Sven Röbel) berichtet.
BGH zu Cannabis-Werbung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Internetportal nicht für Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben darf, weil dies als unzulässige Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelte und damit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstelle. Für rezeptpflichtige Medikamente dürfe nur bei Ärzt:innen, Apotheken oder Arzneimittelhändler:innen geworben werden, nicht aber bei Patient:innen. Damit gab der BGH der Wettbewerbszentrale recht. SZ (Jerrit Schloßer), FR (Ursula Knapp) und LTO berichten.
BGH – Werbung für ärztliche Fernbehandlungen: Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass das Werbeverbot für ärztliche Fernbehandlungen unionsrechtliche Fragen aufwirft, und ein entsprechendes Verfahren deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Konkret geht es um ein deutsches Unternehmen, das Behandlungen etwa bei Erektionsstörungen ausschließlich über einen Online-Fragebogen durch irische Ärzt:innen anbietet – ohne jeden persönlichen Kontakt – und dafür wirbt. Ob § 9 HWG, der solche Werbung verbietet, mit der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV vereinbar ist oder ob der Gesundheitsschutz den Eingriff rechtfertigen kann, soll nun der EuGH klären. Es schreiben FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell (Jannina Schäffer).
VG Berlin zu Einsicht in Stasi-Unterlagen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein Sachbuchautor keinen Anspruch auf Einsicht in Stasi-Unterlagen zu Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat, weil die gesetzlichen Voraussetzungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für lebende Personen nicht erfüllt seien. Zugang dürfe nur gewährt werden, wenn eine Person etwa Mitarbeiterin oder Begünstigte der Stasi war oder Unterlagen ihre Tätigkeit als Person der Zeitgeschichte betreffen – beides traf auf Merkel im relevanten Zeitraum nicht zu.
LG Frankfurt/M. zu Vergewaltigung nach Betäubung: Die FAZ (Franziska Pröll/Elena Zompi) beschreibt ein Netzwerk von sieben Männern, die Frauen betäubten, vergewaltigten, filmten und die Aufnahmen in großen Telegram-Gruppen verbreiteten; aufgedeckt wurde das Netzwerk erst, als Ermittler Zugriff auf das Handy des Haupttäters erhielten. Das Landgericht Frankfurt/M. verurteilte Dapeng Z. bereits zu 14 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung, während in Berlin und München weitere Verfahren gegen Mitglieder derselben Gruppe laufen. Der Fall zeigt das Ausmaß der gruppeninternen Radikalisierung, die schweren Folgen für die Betroffenen und eine Gesetzeslücke bei der Verbreitung realer Vergewaltigungsvideos, die nun im Gesetzentwurf gegen "digitale Gewalt" geschlossen werden soll.
LG Rostock – Tötung von Fabian: Der Spiegel (Jean-Pierre Ziegler) rekonstruiert den Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Anklage wegen Mordes gegen Gina H., die Ex-Freundin des Vaters, erhoben, weil sie nach Überzeugung der Ermittler den Jungen am Tag seines Verschwindens aus dem Haus gelockt, an einen abgelegenen Ort gebracht und dort getötet haben soll. Die Beweislage besteht jedoch ausschließlich aus Indizien – es gibt weder eine Tatwaffe noch ein Geständnis noch direkte Zeug:innen. Das Landgericht Rostock muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
StA Itzehoe – Fakeprofile von Collien Fernandes: Collien Fernandes bekräftigte auf Instagram ihre Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen und beschreibt, er habe einen "Degradierungsfetisch" gehabt und pornografisches Material in ihrem Namen an andere Männer verschickt. Zugleich weist sie Medienberichte über angebliche Widersprüche zurück und kritisiert die Presse scharf, während sie der Staatsanwaltschaft Itzehoe vorhält, sie nie kontaktiert zu haben, bevor das Verfahren gegen unbekannt eingestellt wurde. Es schreibt die FAZ (Kim Maurus).
StA Mühlhausen – Angriff auf Spiegel-TV-Team: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Neonazi Thorsten Heise und seinen Sohn, nachdem ein Spiegel-TV-Team in Fretterode attackiert wurde. Der Angriff schließt an einen früheren Vorfall in Fretterode an: den Überfall auf zwei Journalisten 2018, dessen juristische Aufarbeitung jahrelang stockte und der erst nach Aufhebung des Ersturteils durch den BGH derzeit neu verhandelt wird. Der aktuelle Fall zeigt aus Sicht von Anwält:innen, Journalistenverbänden und Politiker:innen, wie sehr Rechtsextremist:innen Journalismus als Feindbild betrachten und wie gefährdet die Pressefreiheit in der Region ist. SZ (Iris Mayer) und FAZ (Markus Wehner) berichten.
Recht in der Welt
Frankreich – Ex-Frontex-Chef Leggeri: Dem früheren Frontex-Chef und heutigen RN-Europaabgeordneten Fabrice Leggeri wird vorgeworfen, illegale Pushbacks ermöglicht und verschleiert zu haben. Frontex soll unter seiner Leitung Migrantenboote geortet und die Daten an die libysche Küstenwache weitergegeben haben. Die französische Menschenrechtsliga und die NGO Utopia 56 hatten Leggeri angezeigt. Während die Vorwürfe zunächst abgewiesen wurden, hat das Pariser Berufungsgericht nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bereits 2022 hatte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in einem internen Bericht schwere Pflichtverstöße und die Duldung solcher Pushbacks dokumentiert. Leggeri trat daraufhin zurück. Es schreibt die SZ (Oliver Meiler).
Frankreich – Tariq Ramadan: Der Prozess gegen den islamischen Prediger und Wissenschaftler Tariq Ramadan fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; das Pariser Schwurgericht verurteilte ihn in Abwesenheit wegen dreifacher Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft. Mehrere Frauen hatten ihn bereits seit 2017 beschuldigt. Ramadan stellte die Vorwürfe stets als Komplott dar. Da er sich in der Schweiz aufhält und diese ihre Staatsbürger nicht ausliefert, ist unklar, ob er die Strafe jemals antreten wird, so die FAZ (Michaela Wiegel).
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Über die Verurteilung von Meta und YouTube wegen suchtfördernder Produktgestaltung berichtet nun ausführlich auch die SZ (Andrian Kreye). LTO weist darauf hin, dass der Fall – wie der Anwalt Christian Solmecke ausführt – als möglicher Präzedenzfall für rund 2.000 weitere Klagen gelten kann, weil er nicht auf Inhalte, sondern auf das Design der Plattformen zielt. Ein vergleichbares Urteil wäre in Deutschland zwar nicht möglich, weil es keinen Strafschadensersatz gibt. Plattformen könnten aber über den Digital Services Act mit Bußgeldern in Milliardenhöhe belegt werden, wenn sie Risiken für Minderjährige nicht ausreichend begrenzen. Piotr Heller (FAZ) erläutert im Feuilleton, wie das Urteil die politische Debatte über Jugendschutz und die wissenschaftliche Diskussion über die psychischen Auswirkungen sozialer Medien verschieben könnte.
Svenja Bergt (taz) kommentiert, dass das US-Urteil gegen Meta und Google erstmals anerkennt, wie stark Plattformen auf Suchtmechanismen setzen. Es könnte eine Wende einleiten: Weitere Klagen drohen, und hohe Schadenssummen könnten Big Tech eher zu Änderungen zwingen als Altersgrenzen oder Appelle aus Europa.
USA – Nicolas Maduro: Richter Albert Hellenstein in New York lehnte die von der Verteidigung beantragte Einstellung des Verfahrens gegen den entführten venezolanischen Ex-Präsidenten Nicolas Maduro ab. Maduros Anwälte hatten argumentiert, der verwehrte Zugriff auf venezolanische Staatsgelder zur Bezahlung der Verteidigung verletze das in der US-Verfassung verankerte Recht auf einen Anwalt freier Wahl. spiegel.de berichtet.
Ungarn – Pressefreiheit: In Ungarn droht die Regierung dem Investigativjournalisten Szabolcs Panyi mit Spionageermittlungen, nachdem ein regierungsnahes Magazin eine heimlich aufgezeichnete Tonaufnahme veröffentlicht hat. Hintergrund sind Recherchen zu mutmaßlich engen Russland-Kontakten von Außenminister Szijjártó; konkrete Belege für die Spionagevorwürfe gibt es jedoch nicht. Panyi weist die Anschuldigungen zurück und spricht von einem beispiellosen Angriff auf die Pressefreiheit in einem EU-Staat, zumal er an einem Buch über ungarisch-russische Verbindungen arbeite und Hinweise auf Bargeld- und Edelsteintransporte aus Russland nach Ungarn recherchiere. Es berichtet die FAZ (Alexander Haneke).
Dänemark – Aussehen und Stimme: Dänemark führt als erstes EU-Land ein neues Recht auf die eigene Stimme und das eigene Erscheinungsbild ein, das Deepfakes besser erfassen soll und Bild/Stimme erstmals als übertragbare wirtschaftliche Rechte behandelt. Die Doktorandin Alma Eggers zeigt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass dies zwar ein wichtiger Schritt sei, nationale Lösungen wegen der grenzüberschreitenden Natur von Deepfakes aber nicht ausreichten.
Israel und USA/Iran: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiers Einstufung des Irankriegs als völkerrechtswidrig wirft die Frage auf, wie weit die Bundesregierung angesichts von Artikel 25 GG an das Völkerrecht gebunden ist. Der Rechtsprofessor und ehemalige Verfassungsrichter Andreas Paulus betont, dass diese Bindung auch für den Bundeskanzler gelte und die Regierung sich nicht hinter einer dauerhaften "Prüfung" verstecken dürfe, sondern völkerrechtliche Maßstäbe klar benennen müsse, so das Hbl (Heike Anger).
IGH/Israel – Krieg in Gaza: Riad Othman von medico international kommentiert in der taz den Verzicht der Bundesregierung, im Verfahren zwischen Südafrika und Israel vor dem Internationalen Gerichtshof nach Art. 63 IGH-Statut zugunsten von Israel zu intervenieren. Die offizielle Begründung – Belastung durch das Nicaragua-Verfahren gegen Deutschland – sei wenig überzeugend. Vielmehr habe sich Deutschland in juristische Widersprüche manövriert, während zugleich Israels massive Menschenrechtsverletzungen eine Intervention politisch kaum noch vertretbar machen.
Sonstiges
Informationsfreiheit: Rechtsprofessor Jannis Lennartz setzt sich auf beck-aktuell mit der Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes auseinander und zeigt, wie der heutige Transparenzanspruch Ergebnis eines tiefgreifenden Wandels vom Verwaltungsgeheimnis hin zu Teilhabe und Öffentlichkeit ist. Dabei verweist er auch auf Jürgen Habermas, dessen Theorie der deliberativen Öffentlichkeit den Paradigmenwechsel hin zu Partizipation, Mitwirkung und Informationsrechten maßgeblich geprägt hat.
Demokratieförderung: Heribert Prantl (SZ) befasst sich in seiner Kolumne mit der Entscheidung der Bundesregierung, viele Demokratieförderprogramme auslaufen zu lassen, und sieht darin einen politisch motivierten Angriff auf die Zivilgesellschaft. Er kritisiert, dass ausgerechnet bewährte Projekte gegen Rechtsextremismus und Hass eingestellt werden sollen, und warnt, dass damit ein über Jahre aufgebautes Netzwerk der Prävention zerstört wird. Die Regierung schwäche jene, die Demokratiearbeit leisten – und spiele damit Rechtsextremen in die Hände.
Neutralitätspflicht in Jugendgremien: Auch für die Vorsitzenden von institutionalisierten kommunalen Jugendgremien gilt die Neutralitätspflicht. Zu diesem Schluss kommt der Jurastudent Jonas Giebitz auf dem JuWissBlog.
KI in der Anwaltschaft: Die Rechtsanwältin Clarissa Freundorfer nimmt auf anwaltsblatt.de das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kanzleipflicht zum Anlass, auf den Wandel des Anwaltsberufs hinzuweisen. Die BGH-Vorgabe sei angesichts digitaler Arbeitsweisen und KI-gestützter juristischer Tätigkeiten zwar überholt, die Autorin betont aber zugleich, dass persönlicher Kontakt für Vertrauen, Verantwortlichkeit und Verschwiegenheit weiterhin notwendig bleibe. Insgesamt plädiert sie dafür, technische Entwicklungen zu nutzen, ohne den menschlichen Kern des Berufs zu verlieren.
RA Henning Kölsch: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" den Rechtsanwalt Henning Kölsch vor, der eigentlich Polizist werden wollte, heute aber als Insolvenzverwalter zwischen rationalen Entscheidungen und den Emotionen aller Beteiligten navigiert. Er spricht über die Herausforderungen seines Berufs – von dünner Informationslage bis zu seltenen, aber belastenden Krisensituationen – sowie über seine Einschätzung zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz und zur insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Gehaltsverhandlungen: Die Expertin für Personal Branding, Selbstmarketing und Networking Anja Schäfer befasst sich auf LTO-Karriere mit der Frage, wie Jurist:innen strategisch und selbstbewusst Gehaltsverhandlungen führen sollten und warum frühes, aktives Verhandeln entscheidend für die gesamte Karriere sein könne. Sichtbarkeit, Vorbereitung und das Setzen klarer Forderungen seien wichtiger als reine Leistung.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 27. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59612 (abgerufen am: 21.05.2026 )
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