Die juristische Presseschau vom 26. März 2026: Meta und Google ver­lieren Jugend­schutz-Pro­zesse / KG Berlin ver­ur­teilt Hamas-Mit­g­lieder / KI-Ein­satz im Jura­stu­dium?

26.03.2026

Zwei US-Gerichte entschieden, dass Social-Media-Konzerne junge Nutzer:innen nicht ausreichend schützen. Hamas wurde als terroristische Vereinigung eingestuft. Professor:innen fordern, im Jurastudium mehr KI-Kompetenzen zu vermitteln.

Thema des Tages

USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Ein Gericht in Los Angeles verurteilte die Onlineplattformen Meta und Google zu einer Zahlung von insgesamt drei Millionen US-Dollar an eine 20-jährige Klägerin. Sie sei nicht ausreichend über das Suchtpotenzial von Instagram und Facebook informiert worden. Die Klägerin hatte vor Gericht angegeben, die Plattformen seit ihrer Kindheit zu nutzen, dabei sei sie durch technische Mechanismen abhängig gemacht worden. Sie führte darauf auch ihre Depressionen und Angstzustände zurück. Auf Instagram entfallen 2,1 Millionen Dollar Schadenersatz, YouTube soll 900.000 Dollar zahlen. Die ebenfalls verklagten Firmen Snapchat und TikTok hatten sich vor ​Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich mit unbekanntem Inhalt geeinigt. zeit.de und spiegel.de berichten.

In einem weiteren Prozess gegen den Internetkonzern Meta entschieden die Geschworenen eines Gerichts im Bundesstaat New Mexico, dass der Konzern seine jungen Nutzer:innen nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung und Menschenhandel geschützt habe. Wegen Verstößen gegen das Verbraucherschutzrecht muss er 375 Millionen Dollar Strafe zahlen. Geklagt hatte die Generalstaatsanwaltschaft, die auf Facebook und Instagram angebliche Profile von Kindern erstellt hatte. Den Profilen sei ein "Strom von ungeheuerlichen, sexuell expliziten Bildern" angezeigt worden. FAZ (Roland Lindner) und spiegel.de berichten.

Roland Lindner (FAZ) kommentiert, das Urteil in New Mexico sei für Meta ein "Warnschuss". Der Konzern müsse sich Sorgen machen, dass die Entscheidung nur ein "Vorgeschmack auf eine weiterreichende Abrechnung mit sozialen Medien in den USA sein könnte". Michael Hanfeld (FAZ) nimmt das Urteil zum Anlass, um ein Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland zu fordern. Die Prozesse in den USA zeigten, dass der bislang unbeschränkte Zugang von Kindern zu Social Media "mit Verheerungen" einhergehe. Auf etwas anderes als Verbote reagierten die Konzerne nicht.

Rechtspolitik

Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Nun gibt auch das Hbl (Heike Anger) einen Überblick über die geplanten neuen Straftatbestände u.a. gegen Deepfakes. Auch auf EU-Ebene solle die KI-Verordnung nachgeschärft werden, um mit KI erzeugte Nacktbilder zu verbieten. Heute werde im EU-Parlament eine Mehrheit für das Vorhaben gesucht. Wie spiegel.de berichtet, forderte der Deutsche Richterbund (DRB) eine "nationale Kraftanstrengung gegen digitale Gewalt". Die Staatsanwaltschaften müssten besser ausgestattet werden, damit das Schutzversprechen nicht "hohl" bleibe.

Die Schauspielerin Sibel Kekilli schildert in der Zeit eigene Erfahrungen mit der Ahndung digitaler Gewalt und kommt zu dem Fazit, dass Deutschland ein Täterparadies sei. Telefonsex mit ihrer angeblichen Stimme sei im Internet schon vor 20 Jahren angeboten worden. Ermittlungen würden selbst in eindeutigen Fällen eingestellt. "Ich hoffe inständig, dass der Aufschrei, der Ruf nach digitalen Gesetzen in der Folge des Falls Fernandes nicht gleich wieder abebbt und dass sich, wenn schon nicht unsere Gesellschaft, dann wenigstens die Rechtsprechung ändert", schreibt sie.

Mareen Linnartz (SZ) kommentiert, Collien Fernandes sei "kein gebrochenes, fassungsloses Opfer – sondern eine starke, selbstbewusste Frau, die in den vergangenen Tagen Forderungen gestellt" habe. Darin ähnele sie Gisèle Pelicot. Die beiden Frauen setzten sich dafür ein, "dass gerade die Perspektive der Betroffenen gesehen und gewürdigt wird, ihre Stimme ein Gewicht hat". Özge Inan (spiegel.de) kritisiert in ihrem Kommentar, dass die Bekämpfung digitaler Gewalt zunehmend mit ihrer Bestrafung gleichgesetzt werde. Härtere Strafen alleine lösten jedoch keine gesellschaftlichen Probleme. Es sei gut, dass die Herstellung KI-generierter Deepfake-Pornografie künftig strafbar sein soll. "Einzig dadurch, dass bestimmte Taten vom Strafrecht erfasst werden, lassen sie sich nicht verhindern." Es brauche daher "eine echte Debatte über die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt".

Übergewinnsteuer: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Julian Beck kommt auf beck-aktuell zu dem Schluss, dass die EU keine Kompetenz hat, um eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Die Eilkompetenz des Art. 122 Abs. 1 AEUV scheitere etwa daran, dass die Steuer den Ölpreis nicht senken werde und daher keine "angemessene Maßnahme" gegen eine wirtschaftliche Notlage darstelle. Auch der Solidaritätsbeitrag, der zu Beginn des russischen Angriffskriegs auf diese Norm gestützt wurde, sei rechtlich sehr umstritten, Gerichtsverfahren u.a. beim EuGH seien noch anhängig.

Informationsfreiheit: 38 NGOs haben eine Petition gegen die von der Berliner schwarz-roten Regierungskoalition geplante weitreichende Einschränkung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes gestartet. Aus diesem Anlass gibt die SZ (Meredith Haaf) einen Überblick über die Diskussion. Künftig soll die Verwaltung von einer Auskunftspflicht befreit werden, wenn sich die Anfrage auf eine öffentliche Einrichtung in den Bereichen Energie, IT und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Entsorgung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Kultur oder Finanz- und Versicherungswesen bezieht. Begründet wird das Gesetz mit einer dauerhaft abstrakten Gefährdung für die Infrastruktur.

Notariat: Das Kabinett stimmte einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats zu, der unter anderem den Berufszugang erleichtern soll. Volljurist:innen sollen die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das Zweite Staatsexamen ablegen und die Prüfung zweimal wiederholen dürfen. Außerdem wird die starre Altersgrenze von 70 Jahren aufgehoben. Wenn es einen Mangel an Anwaltsnotar:innen gibt, soll die Zulassung künftig auf Antrag bis zum 76. Lebensjahr verlängert werden können. Im September vergangenen Jahres hatte das BVerfG die Altersgrenze beanstandet. beck-aktuell stellt den Gesetzentwurf vor.

Recht auf Reparatur: Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Januar vorgelegt hatte. Die EU-Richtlinie, die bis Ende Juli umgesetzt werden muss, sieht vor, dass Geräte künftig reparierbar sein müssen. Weiterhin werden Hersteller bestimmter Waren verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Für Waschmaschinen etwa gelten zehn Jahre als übliche Lebensdauer. LTO berichtet.

Justiz

KG Berlin zu Hamas-Depots: Das Berliner Kammergericht verurteilte vier Männer wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas. Sie erhielten Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren. Es ist das erste Mal, dass ein Oberlandesgericht die Hamas als Terrororganisation im Sinne von § 129a StGB einstuft. Drei Tage lang hatte das Gericht einen Islamsachverständigen zu den Zielen der Hamas befragt und sie letztlich "unzweifelhaft" als Terrororganisation eingestuft. Die Männer hatten für die Hamas Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark aufgesucht. Es berichten SZ, FAZ (Stephan Klenner), taz (Frederik Eikmanns), spiegel.de (Wiebke Ramm), zeit.de und LTO.

BVerwG – Neutralitätspflicht von Kommunen: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am heutigen Donnerstag über die Frage, ob die Stadt Nürnberg Mitglied im Verein "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" sein darf. Geklagt hatte der örtliche Kreisverband der AfD. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hatte der AfD recht gegeben, weil die Kommune sich die AfD-kritischen Äußerungen des Vereins zurechnen lassen müsse. Diese verstießen gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet vorab.

BVerwG zu Klimaschutz: Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kündigt im Gespräch mit der taz (Nick Reimer) an, die Vollstreckung des BVerwG-Urteils zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zu beantragen. Das Gericht hatte Ende Januar entschieden, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend umsetzt. Auch das jetzt vorgestellte neue Klimaschutzprogramm der Regierung erfülle die Vorgaben nicht, findet Resch. Zur Vollstreckung des Urteils seien Zwangsgelder und auch Zwangshaft denkbar.

BSG zu Berufskrankheit eines Leichenumbetters: Erkrankt ein Leichenumbetter an einer posttraumatischen Belastungsstörung, kann dies im Einzelfall eine Berufskrankheit darstellen. Dies entschied das Bundessozialgericht. Geklagt hatte ein Mann, der für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge jahrelang Weltkriegstote exhumierte und identifizierte. Die Vorinstanzen hatten noch entschieden, dass der Beruf nicht generell geeignet sei, eine PTBS zu verursachen. Das BSG verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landessozialgericht. LTO berichtet.

BAG zu Freistellung nach Kündigung: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, wonach Arbeitnehmer:innen bei Kündigung pauschal freigestellt werden, unwirksam ist. Arbeitnehmer:innen hätten im Grundsatz ein rechtlich geschütztes Interesse an Beschäftigung und dürften nur nach einer Interessenabwägung im Einzelfall freigestellt werden. Geklagt hatte ein Mann, der aufgrund der vertraglichen Freistellungsklausel seinen Dienstwagen abgeben musste. Dafür verlangte er eine Entschädigung. LTO berichtet.

LG Braunschweig zu Kindesmissbrauch: Nun berichtet auch die Zeit (Lale Artun/Eva Sudholt) über die Verurteilung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Schon 2025 sollte es in Berlin in einem weiteren Fall zu einer Hauptverhandlung gegen ihn kommen. Nachdem er in einem Brief an das Amtsgericht unter anderem auf seine "bescheidene Prominenz" verwiesen habe, habe das Gericht im März 2025 stattdessen einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten gegen ihn erlassen.

AG Kassel – Antisemitismus auf Documenta: Vor dem Amtsgericht Kassel klagt die Jüdin Bernadette Gottschalk gegen die Documenta wegen der Ausstellung eines antisemitischen Kunstwerks auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro. Sie bezieht sich auf das Banner "People’s Justice" der indonesischen Künstlergruppe Taring Padi, das 2022 in Kassel zu sehen war. Die Documenta lehnte einen Vergleich mit der Klägerin ab, wonach jene das Kunstwerk öffentlich hätte bedauern und 250 Euro an eine jüdische Organisation zahlen müssen. Der Prozess wird Mitte April fortgesetzt. Dies melden FAZ (Stefan Trinks) und taz.

VG Berlin – Auskunft über Telefonat mit Kanzleramt: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, dass seine Zeitung vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Kanzleramt klagt, um zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt der Regierende Bürgermeister Kai Wegner während des Berliner Stromausfalls mit dem Kanzleramt telefonierte. Wegner hatte erklärt, schon am ersten Vormittag mit dem Kanzleramt telefoniert zu haben, was Recherchen der Zeitung widerlegen.

GBA – Menschenjagd in Sarajevo: Die SPD-Abgeordneten Carmen Wegge und Adis Ahmetović wollen im Rechtsausschuss des Bundestags den Generalbundesanwalt befragen, ob sich an den Menschenjagden in Sarajevo auch Deutsche beteiligten oder Personen, die später Deutsche wurden. Der Autor Ezio Gavazzeni behauptet in seinem Buch "I cecchini del weekend" ("Die Wochenend-Scharfschützen"), dass sich 230 Italiener sowie Franzosen und Belgier und auch einzelne Schweizer und Österreicher in bezahlten Safaris während des Bosnienkriegs als Todesschützen betätigt haben sollen. spiegel.de (Severin Weiland) berichtet.

StA Itzehoe – Fakeprofile von Collien Fernandes: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte bereits im vergangenen Jahr Ermittlungen zu Fakeprofilen von Collien Fernandes wegen des "Ausspähens von Daten" getätigt. Die Ermittlungen seien aber im Juni 2025 eingestellt worden, weil Fernandes keine weiteren Unterlagen geschickt habe, die die Ermittler bei ihr angefordert hätten. Die Schauspielerin hatte im November 2024 bei der Berliner Polizei Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde sodann nach Schleswig-Holstein abgegeben. Fernandes widersprach der Darstellung. Sie habe der Berliner Polizei Ermittlungsansätze geschickt, habe von der StA Itzehoe aber keine Anfrage erhalten. SZ (Ulrike Nimz) und FAZ (Kim Maurus) berichten. welt.de (Benjamin Stibi u.a.) und bild.de (Jan-Henrik Dobers u.a.) fassen offene Fragen zu den Ermittlungen und Fernandes' Vorwürfen zusammen.

Recht in der Welt

USA – Staatsangehörigkeit: Am 1. April wird der Supreme Court über Donald Trumps Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verhandeln. Trump hatte im Januar 2025 per Dekret die birthright citizenship ausgesetzt. In den USA geborene Kinder von Einwanderern ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis sollen die US-Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch erhalten. Mehrere Gerichte hatten das Dekret für rechtswidrig erklärt. Die Zeit (Anna Sauerbrey) erzählt die Geschichte von Norman Wong, dessen Urgroßvater 1898 das Präzedenzurteil zur birthright citizenship vor dem Supreme Court erstritt.

Israel – Todesstrafe: In Israel wird die Knesset am Montag voraussichtlich über ein Gesetz abstimmen, das die Erweiterung der Todesstrafe vorsieht. Demnach würde künftig mit Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, wer "vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, um die Existenz des Staates Israel zu negieren". Kritiker nennen das Gesetz rassistisch, da voraussichtlich keine Tötungen durch jüdische Israelis unter den Tatbestand fielen. Bei Verbrechen im Westjordanland soll die Todesstrafe explizit nur für Palästinenser gelten. Die Todesstrafe ist in Israel schon jetzt für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgesehen. Jedoch wurde sie zuletzt 1962 gegen Adolf Eichmann vollstreckt. Die FAZ (Christian Meier) berichtet.

Italien – Justizreform: Die Dozentin Benedetta Lobina analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Ausgang des italienischen Referendums über die Justizreform. Die Abstimmung habe gezeigt, dass die Gewaltenteilung in Italien besser funktioniere als befürchtet. Das Ergebnis spreche zudem für ein Vertrauen der Italiener:innen in ihre Nachkriegsverfassung. Gleichzeitig warnt die Autorin vor einer Schwächung des Rechtsstaates durch Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Die Regierung arbeite aktuell an einer Wahlrechtsreform, wonach Parteien, die zusammen mehr als 40 Prozent der Stimmen bekommen, automatisch eine Mehrheit im Parlament erhalten sollen.

Thomas Schmid (Welt) hält das Abstimmungsergebnis einerseits für gut, da "der politischen Einflussnahme auf die Justiz jetzt ein Riegel vorgeschoben worden" sei. Andererseits wirft er der italienischen Justiz vor, unter anderem im Migrationsrecht "den gegenwärtigen Zustand verteidigt" zu haben. Auch in Italien binde die Justiz "der Politik mit der höchstrichterlichen Bestätigung des Ist-Zustands die Hände". Wieder einmal habe sich Italien für den Stillstand entschieden.

Israel und USA/Iran: Indem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Krieg gegen den Iran als Völkerrechtsbruch bezeichnete, habe er "nur getan, was Aufgabe des Bundespräsidenten ist", kommentiert Sina-Maria Schweikle (SZ). Seine Aufgabe sei es "als überparteiliche Instanz auch ethischen Fragen der Politik nicht auszuweichen". Deutschland habe durch sein Zögern, sich klar zum Völkerrecht zu bekennen, "Glaubwürdigkeit, Vertrauen und damit auch Einfluss im globalen Süden" verloren. Matthias Naß (zeit.de) kommentiert, Steinmeier habe die Grenzen seines Amtes "sehr weit gedehnt". Gleichwohl habe er recht mit seiner Mahnung. Selten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs sei das Völkerrecht so offen verachtet worden. Dabei sei es "die zu internationalem Recht geronnene Erfahrung der Staatengemeinschaft, gesammelt in den Schrecken vieler Kriege, zuletzt in der Apokalypse des Zweiten Weltkrieges. Alles schon vergessen? Alles schon verlernt?"

Juristische Ausbildung

KI im Jurastudium: In einem neuen "Hamburger Protokoll" fordern die Rechtsprofessor:innen Tabea Bauermeister, Michael Grünberger und Paulina Jo Pesch eine stärkere Berücksichtigung von Künstlicher Intelligenz im Jurastudium. Sie betonen die wachsende Bedeutung von Systemverständnis, da spezielles Fachwissen künftig mithilfe von KI reproduziert werden könne. Neben juristischen Kernkompetenzen müssten auch der Umgang mit Technologie sowie Kommunikationskompetenzen vermittelt werden. Als Beispiel für neue Prüfungsformate nennen sie etwa Hausarbeiten, die mithilfe von KI erstellt werden dürfen, allerdings mündlich verteidigt werden müssen. Die drei Autor:innen stellen das Papier auf dem Verfassungsblog vor. Außerdem bewirbt es Michael Grünberger im FAZ-Einspruch. beck-aktuell (Jannina Schäffer) und LTO-Karriere (Marcel Schneider) fassen die Forderungen zusammen.

Diversität im Jurastudium: Im Gespräch mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) berichtet Rechtsanwalt Robin van der Hout von der Jura-Community "Recht vielfältig", die Arbeiterkinder im Jurastudium fördern und vernetzen will. Ihnen fehlten unter anderem Ansprechpartner für Fragen zum Studium sowie ein Netzwerk. In den 100 umsatzstärksten Kanzleien Deutschlands seien nur 9 % der Associates Arbeiterkinder.

Sonstiges

Diversität im öffentlichen Dienst: Dass die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) das Partizipationsgesetz teilweise nicht mehr anwenden will, weil sie darin einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip nach Art. 33 GG sieht, bezeichnet Rechtsprofessor Thomas Groß auf dem Verfassungsblog als Form "exekutiven Gesetzesungehorsams". Das Gesetz sieht vor, Eingewanderte bei der Besetzung öffentlicher Stellen zu bevorzugen, allerdings nur wenn sie gleich geeignet sind. Groß argumentiert, dass das Leistungsprinzip durch diese Einschränkung eingehalten werde. Die Verwaltung dürfe die Norm nicht einfach unangewendet lassen, sondern müsse bei Zweifeln an ihrer Verfassungsmäßigkeit eine Normenkontrolle beantragen.

Berichterstattung über Fernandes/Ulmen: Rechtsanwalt Jörn Claßen betont auf beck-aktuell, dass für Christian Ulmen die Unschuldsvermutung gilt. Bei der aktuell rollenden "medialen Welle" handle es sich um Verdachtsberichterstattung. Eine einleitende Distanzierung ("Wie der Spiegel berichtet...") entbinde andere Medien nicht von ihrer eigenen Verantwortung. Lobend hebt Claßen daher das Vorgehen der Nachrichtenagentur dpa hervor, die die Vorwürfe bislang nicht ausführlich wiedergab. Sie teilte mit, "man habe durch eigene Recherche die Bedingungen für eine Verdachtsberichterstattung bislang nicht erfüllen" können.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg schreibt in der taz dagegen, dass der "Mindestbestand an Beweissachen" in diesem Fall vorliege. Collien Fernandes habe unter anderem an Eides statt versichert, dass Ulmen ein Geständnis abgelegt habe. Er vertritt den Standpunkt, dass Medien den Betroffenen zwar selbst anhören müssen. Sie müssten ihrer eigenen Berichterstattung aber keine eigenen Recherchen zugrunde legen, sondern dürften sich auf die Recherchen des Spiegels stützen.

Traumabehandlung in Haft: LTO (Franziska Kring) spricht mit der Traumatherapeutin Nina Zolezzi, die sich für traumainformierte Gefängnisse einsetzt. Darunter versteht sie Gefängnisse, in denen Mitarbeitende und Gefangene über Traumata aufgeklärt werden. Aus ihrer Sicht begingen "nur traumatisierte Menschen Straftaten". In "Trauma Talks" vermittelt ihre Organisation Atemtechniken und andere körperbasierte Übungen. In Deutschland gebe es das Angebot jedoch noch nicht.

Syndikusanwält:innen: Der Syndikusrechtsanwalt und DAV-Geschäftsführer Max Gröning blickt auf anwaltsblatt.de auf das Syndikusgesetz, dessen Inkrafttreten vor zehn Jahren "ein sensationeller Durchbruch" gewesen sei. Er kritisiert jedoch, dass Syndikusrechtsanwält:innen kein strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht zukommt, sodass die "vollständige rechtliche Akzeptanz der Syndikusanwält:innen" noch nicht erreicht sei.  


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LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59601 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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