Der BGH wies die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes ab. Ein jüdischer Student hat laut VG Berlin kein Recht auf antidiskriminierende Maßnahmen seiner Uni. Georgia Melonis Justizreform scheiterte im Referendum.
Thema des Tages
BGH zu Klimaschutz/Mercedes und BMW: Der Bundesgerichtshof wies die Unterlassungsklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW und Mercedes für ein Verbrenner-Aus ab 2030 ab. Ein gesetzliches Restbudget für klimaschädliche CO₂-Emissionen bestehe als Maßstab nur für die Bundesrepublik insgesamt, nicht aber für den Verkehrssektor oder einzelne Unternehmen. Es sei grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Gerichte, Emissionsgrenzen aus der offenen Formulierung des Art. 20a GG herzuleiten. Die dafür erforderliche Abwägung zwischen dem Klimaschutz und gegenläufigen Interessen sei sehr schwierig und obliege allein dem demokratischen Gesetzgeber im internationalen Mehrebenensystem. Die im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 entwickelte Argumentation zum Schutz vor zukünftigen (intertemporalen) klimabedingten Freiheitseinschränkungen seien nicht auf Klagen gegen Unternehmen übertragbar. Die DUH will nun prüfen, ob sie Verfassungsbeschwerde erhebt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), Hbl (Felix Stippler), LTO, tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt) und beck-aktuell (Jannina Schäffer).
Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, dass das Urteil des BGH kein absolutes Ende der Klimaklagen gegen Unternehmen besiegle. Im Verfahren eines Biobauern, der vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen VW klagt, werde "sehr viel deutlicher als im Karlsruher Fall, dass es eben auch um Grundrechte geht". Markus Verbeet (spiegel.de) bezeichnet das Urteil des BGH als "richtig und fatal", weil die Justiz nicht die Politik ersetzen dürfe und weil das Urteil gleichzeitig "so offensichtlich zeigt, woran der Klimaschutz zu scheitern droht: dem Ich-doch-nicht-Prinzip". Das Urteil sei ein Appell – nicht nur an die Politiker:innen in Berlin.
Rechtspolitik
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter:innen: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert von der Gesetzgebung, staatlich anerkannten Sozialarbeiter:innen unterschiedslos ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zu gewähren. Das Berufsbild, die Qualität und die Professionalität der Sozialen Arbeit hätten sich mittlerweile deutlich erhöht, sodass ihre Schutzwürdigkeit nicht erheblich hinter den bereits geschützten Berufsfeldern zurückbleibe. Außerdem gebe es aktuell einen Wertungswiderspruch, da Sozialarbeiter:innen nach § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB als Berufsgeheimnisträger:innen der Schweigepflicht unterliegen, die jedoch der Aussagepflicht bei fehlendem Zeugnisverweigerungsrecht entgegenstehe. Das Bundesjustizministerium lehnt eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts ab. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Nun ordnet auch beck-aktuell (Maximilian Amos) den am Wochenende bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Schutz vor digitaler Gewalt ein. Da die neu einzufügenden Strafvorschriften nur greifen sollen, wenn der Inhalt eine Person verächtlich macht oder herabwürdigt, "fragt sich, ob hiermit viel gewonnen wäre". Das Strafrecht trage kaum zur Durchsetzung des Rechts im digitalen Raum bei. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Janine Blocher fordere deshalb einen über das Strafrecht hinausgehenden umfassenden Regulierungsansatz, der Betroffenenrechte stärkt und Plattformbetreiber stärker verpflichtet.
Derweil fordern mehr als 250 prominente Frauen von der Bundesregierung einen 10-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor patriarchaler Gewalt, so zeit.de und focus.de (Ina Milert). Wie die FAZ (Marcus Jung u.a.) schreibt, existiert in den USA seit 2025 das "Take It Down"-Gesetz, das "intime visuelle Darstellungen" von Menschen ohne deren Zustimmung, gleich ob reale oder KI-generierte Bilder, im Internet verbietet. Die FAZ (Hans-Christian Rößler) schildert, dass es in Spanien bereits Verurteilungen zu Deepfakes gegeben habe, allerdings wegen Verbreitung kinderpornografischer Bilder; die Betroffenen waren Mitschülerinnen der Täter. Ein Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Deepfakes hänge im Parlament fest, weil er mit dem geplanten Social Media-Verbot für Jugendliche verbunden sei.
Luisa Bomke (Hbl) findet es falsch, die Technologie zum Hauptproblem zu erklären. Das verschiebe die Verantwortung weg von den Tätern, die bewusste Entscheidungen treffen. Bomke fordert, über Machtverhältnisse und Verantwortung zu sprechen, "denn Fernandes, Pelicot und Epstein sind keine Einzelfälle, sondern strukturelles Versagen". Chris Köver (netzpolitik.org) meint, dass Betroffene sexualisierter und digitaler Gewalt vor allem sofortige und praktische Unterstützung bräuchten, etwa dabei, die Bilder wieder zu löschen. Köver moniert, dass das im Gewalthilfegesetz kodifizierte Recht auf juristische Beratung erst ab 2032 greife.
Ministerialverwaltung: Der Ministerialdirigent a.D. Claus-Peter Clostermeyer plädiert im FAZ-Einspruch für einen "Neubau der Ministerialverwaltung des Bundes", um die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik wiederherzustellen. Die derzeitige organisatorische Zersplitterung der Bundesministerien sorge für einen zusätzlichen Koordinationsaufwand, der weiteres Personal fordere und administrative Prozesse verlangsame. Ein "Esprit de Corps, der übergreifende Gemeinsamkeiten im Auge behält", könne durch die "fachliche Versäulung" in den Ministerien nicht entstehen.
Justiz
VG Berlin zu FU Berlin und Antisemitismus: Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira, dass die Freie Universität Berlin ihre jüdischen Studierenden nicht ausreichend vor Diskriminierung und Angriffen schütze, mangels Klagebefugnis als unzulässig ab. Die 2021 im Berliner Hochschulgesetz eingefügte Antidiskriminierungspflicht begründe keine subjektiven Rechte, sondern enthalte lediglich einen objektiv-rechtlichen Auftrag. Shapiras Anwältin Kristin Pietrzyk kritisierte das Urteil als "fatales Signal für effektiven Schutz vor Diskriminierung". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das VG Berlin die Berufung zu. Es berichten taz (Pauline Cruse), LTO (Max Kolter), beck-aktuell und zeit.de.
BGH – Kanzleiraum: Nun berichtet auch beck-aktuell (Pia Lorenz), dass der betroffene Anwalt gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von letztem Jahr, dass Anwält:innen "dauerhaft" einen Kanzleiraum zur Verfügung halten müssen, Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Jedenfalls für Syndikusanwält:innen sei die Kanzleipflicht unverhältnismäßig.
BFH zu elektronischer Übermittlung: Mit Urteil von Anfang Februar stellte der Bundesfinanzhof klar, dass ein elektronisches Dokument entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur der verantwortenden Person oder mit einfacher Signatur der verantwortenden Person und Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss. Sind die einfach signierende und die versendende Person nicht identisch, ist die Klage unzulässig. Sinn und Zweck der einfachen Signatur seien die Identifizierung sowie der zum Ausdruck gebrachte Wille, den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen. anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.
BAG zu betriebliche Altersvorsorge/Auszubildende: Die Rechtsanwält:innen Lars Hinrichs und Elisa Ultsch stellen im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem August 2025 vor, wonach eine Vereinbarung über die betriebliche Altersvorsorge, die "den Betriebsangehörigen" Leistungen zusagt, auch zugunsten von Auszubildenden greift.
VG Bremen zu Polizist mit Turban: Nun berichten auch taz-nord (Robert Matthies) und LTO, dass einem Polizeianwärter, der aus religiösen Gründen einen Turban (Dastar) trägt, vorläufig nicht Tätigkeiten mit Außenwirkung verboten werden dürfen, weil es in Bremen an einer Rechtsgrundlage für einen so tiefgreifenden Eingriff in die Berufs- und Religionsfreiheit fehle.
LG Oldenburg zu Niels Högel: Die besondere Schwere der Schuld des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel, der wegen Mordes an mindestens 85 Personen verurteilt wurde, die er auf Intensivstationen vergiftet hatte, gebietet eine Haftdauer von mindestens 28 Jahren, so das Landgericht Oldenburg mit Beschluss von voriger Woche. Högel, der sich seit 2009 im Strafvollzug befindet und inzwischen mehr als 15 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt hat, hatte 2025 einen Antrag auf Bestimmung der Mindestverbüßungsdauer gestellt. Bevor er ab 2037 entlassen werden kann, muss ein psychiatrisches Gutachten prüfen, ob er weiterhin gefährlich ist. Es berichten spiegel.de und bild.de.
AG Berlin-Tiergarten zu Schlag durch Polizist: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei, weil sein Schlag in das Gesicht eines auf dem Boden festgehaltenen Geflüchteten von Notwehr gedeckt gewesen sei. Das Gericht glaubte der Aussage des inzwischen fast 50-jährigen Geschädigten nicht, der Polizist habe ihn sechs bis sieben Mal geschlagen, obwohl er sich nicht gewehrt habe. Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Charité hatte nicht eindeutig feststellen können, ob die Frakturen im Gesicht des Geschädigten durch mehrere oder einen sehr kräftigen Schlag entstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte an dem Anklagevorwurf festgehalten und auf eine neunmonatige Bewährungstrafe plädiert. Gegen den beschuldigten Polizisten laufen weitere Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Die taz-berlin (Martha Lippert) berichtet.
AG München zu geköpftem Deko-Osterhasen: Zum bevorstehenden Osterfest ruft beck-aktuell ein Urteil des Amtsgerichts München vom Januar 2025 in Erinnerung, das eine Katzenhalterin zu Schadensersatz in Höhe von 20 Euro verurteilte, weil sie nicht deutlich genug bestritten habe, den Deko-Osterhasen ihrer Nachbar:innen kaputtgemacht zu haben. Die Beklagte gab an, ihre Nachbar:innen hätten ihre Katzen immer wieder verschreckt, sodass sie sie wieder einfangen musste. Die Aussage "Wenn es dabei Kontakt mit dem Hasen gab, [...] so ist dies Sache von Herrn [...]" sei kein ausreichendes Bestreiten.
Kirchliches Arbeitsrecht: Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold stellt auf dem Verfassungsblog die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht vor. Während das BAG seit Jahren "darauf pocht, dass auch kirchliche Arbeitgebende nicht übermäßig in das Privatleben ihrer Angestellten ausgreifen sollen dürfen", blicke das BVerfG "einseitig auf die kollektive Religionsfreiheit" und "verharrt bei einer rein freiheitsrechtlichen Prüfung". Der EuGH hingegen nehme die gleichheitsrechtliche Dimension stärker in den Blick, was Mangold sowohl aus demokratischer als auch aus religiöser Perspektive begrüßt.
Bundesrichterroben: beck-aktuell beschreibt die Geschichte der roten Bundesrichterroben. Während die Richter:innen der fünf Bundesgerichte sich die Robe selbst kaufen müssen, verbleiben die Roben der Verfassungsrichter:innen am Bundesverfassungsgericht und werden von Richter:in zu Richter:in weitergegeben.
Recht in der Welt
Italien – Justizreform: Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni scheiterte mit ihrer Verfassungsreform zum grundlegenden Umbau der Justiz. Hochrechnungen zufolge lehnten fast 54 Prozent der Abstimmenden die Pläne Melonis ab. Vorgesehen war, die Laufbahnen von Richter:innen und Staatsanwält:innen zu trennen. Zudem sollte es neue Selbstverwaltungsorgane für Richter und Staatsanwälte geben. An deren Besetzung sollte das Parlament beteiligt werden. Kritiker:innen der Reform befürchteten einen zunehmenden Einfluss der Politik auf die Justiz. Mit 58 Prozent war die Wahlbeteiligung für eine Volksabstimmung überdurchschnittlich hoch. Meloni gestand die Niederlage ein und beklagte "eine verlorene Chance, Italien zu modernisieren". Es berichten taz (Michael Braun), LTO, beck-aktuell, spiegel.de und zeit.de.
Italien – Deutsche NS-Verbrecher: Die FAZ (Lutz Klinkhammer) stellt das Buch "Schwierige Justiz. Die Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher in Italien 1943-2013" des Historikers Paolo Pezzino und des Militärstaatsanwalts Marco De Paolis vor, das die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Italien untersucht.
Argentinien – Aufarbeitung der Militärdiktatur: Im Interview mit der taz (Jürgen Vogt) spricht der argentinische Bundesrichter Daniel Rafecas, der für Verbrechen eines Armeekorps während der Militärdiktatur zuständig ist, über die rechtliche Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, dass Argentiniens Präsident Javier Milei für heute eine Amnestie plane, wäre dies ein "kolossaler methodischer, politischer und historischer Fehler", der innerhalb weniger Wochen vom Obersten Gerichtshof für ungültig erklärt würde.
Türkei – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Doktoranden Fatih Taşçı und Emre Hayyar stellen auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den türkischen Gesetzentwurf zur Social-Media-Nutzung von Jugendlichen vor. Er soll die Nutzung sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige verbieten und für 15- bis 18-Jährige regulieren. Die Autoren betonen, dass dies die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kindern tangiere; dass soziale Netzwerke ein "moderner öffentlicher Raum" seien, dürfe nicht ignoriert werden.
Sonstiges
Enttarnung von "Banksy": Rechtsanwalt Wanja Kleiber analysiert auf LTO, dass die Berichterstattung der Nachrichtenagentur Reuters über die Identität von "Banksy" rechtswidrig sei, weil sie das Recht des Künstlers auf informationelle Selbstbestimmung verletze und Belange der Presse- und Meinungsfreiheit demgegenüber nicht überwiegen. Bei einer Klage in Deutschland könnte prozessual herausfordernd sein, dass die deutsche Zivilprozessordnung grundsätzlich keine anonyme Prozessführung erlaube. Zwar könnten Prozesse unter dem Künstlernamen geführt werden, allerdings muss dieser dafür im Personalausweis eingetragen sein – was bei Banksy kaum der Fall sein dürfte. Indes sei auch die identifizierte Person aktivlegitimiert und könne einen Unterlassungsanspruch durchsetzen.
Unschuldsvermutung: Die SZ (Ronen Steinke) schreibt, dass die in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention kodifizierte Unschuldsvermutung nur den Staat, nicht aber Privatpersonen verpflichte. Letztere könnten sich jedoch wegen Verleumdung strafbar machen, wenn sie unwahre Behauptungen verbreiten. Für Journalist:innen gelten wegen der möglichen Prangerwirkung die Regeln der Verdachtsberichterstattung: sie müssen Zurückhaltung wahren und dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Private Drohnen: zdf.de (Daniel Heymann) erklärt im Frage-Antwort-Format den Rechtsrahmen zur privaten Nutzung von Drohnen in Deutschland. Wer mit einer Drohne Kameraaufnahmen macht, muss die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen achten – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Anwaltliche Altersversorgung: Tobias Freudenberg (beck-aktuell) schreibt über die berufsständische Altersversorgung von Rechtsanwält:innen. Die meisten Anwält:innen setzten sich damit gar nicht auseinander. Öffentliche Aufmerksamkeit gebe es nur, wenn sich anwaltliche Versorgungswerke verspekulieren oder wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Das Letzte zum Schluss
Räumungsklage der anderen Art: Ein 31-jähriger Italiener darf – auf die Klage seiner Mutter hin gerichtlich festgestellt – nicht mehr im Hotel Mama leben, weil er ein Alter erreicht habe, in dem von einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit und voller Arbeitsfähigkeit auszugehen sei. Das italienische Gericht verurteilte den Sohn, der laut der Mutter nicht aufräume und seine Rechnungen nicht zahle, bis Juni 2026 aus dem Haus der Mutter auszuziehen. focus.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59585 (abgerufen am: 16.05.2026 )
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