Die juristische Presseschau vom 20. März 2026: EuGH zu Tras­sen­p­reisen / EuGH zu DSGVO-Hop­ping / Col­lien Fer­n­andes vs. Chris­tian Ulmen

20.03.2026

Trassenpreis-Deckelung für den Schienen-Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht. Bereits ein erstes DSGVO-Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein. Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen die Verbreitung von Deepfakes vor.

Thema des Tages

EuGH zu Trassenpreisen: Die deutsche Regelung zur Höhe der Trassenpreise im Schienen-Nahverkehr, -Fernverkehr und Güterverkehr verstößt gegen EU‑Recht. Der Europäische Gerichtshof beanstandete insbesondere die starre Berechnungsformel zur Deckelung der Trassenpreise für den Nahverkehr, weil sie Infrastrukturbetreiber wie die DB InfraGO daran hindere, eigenständig und flexibel über die Entgeltgestaltung zu entscheiden – ein Verstoß gegen die in Art. 4 der Eisenbahnrichtlinie geforderte unternehmerische Unabhängigkeit. Da die Deckelung der Trassenpreise für den Nahverkehr bislang zwingend durch höhere Entgelte für den Fern- und Güterverkehr ausgeglichen werden musste, sieht der EuGH die Systematik insgesamt als unionsrechtswidrig an. Das VG Köln, das den Fall dem EuGH vorgelegt hatte, muss nun unter Berücksichtigung dieser Vorgaben neu entscheiden. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition ist ohnehin eine Reform des Trassenpreissystems vorgesehen. Das EuGH-Urteil erhöht nun den Handlungsdruck. SZ (Caspar Busse), FAZ (Thiemo Heeg), taz (Christian Rath), Hbl (Christoph Schlautmann), beck-aktuell und LTO berichten.

Caspar Busse (SZ) kommentiert, Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) müsse nach dem EuGH-Urteil rasch handeln, um die Lage zu stabilisieren. Irgendjemand müsse die Rechnung zahlen – entweder Fahrgäste oder die öffentliche Hand. Entscheidend sei nun, dass Schnieder ein neues, faires und rechtssicheres Trassenpreissystem vorlege und dieses schnell umsetze.

Rechtspolitik

Deepfakes: Im Interview mit dem Spiegel (Sophie Garbe/Juliane Löffler) spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) darüber, wie "digitale Gewalt" künftig effektiver bekämpft werden soll. Sie betont, dass sexualisierte Deepfakes vor allem Frauen treffen. Es gehe "um Herabwürdigung und Machtausübung". Hubig kündigt ein digitales Gewaltschutzgesetz an, das das Erstellen und Verbreiten solcher KI-Bilder unter Strafe stellen und Betroffenen bessere Auskunfts-  und Löschrechte geben solle. Außerdem sollen Plattformen verpflichtet werden, Täter zu identifizieren und Accounts zu sperren. Hubig fordert moderne Ermittlungswerkzeuge, mehr Personal und klare Regeln für Tech Konzerne – denn digitale Übergriffe seien "ebenso verheerend" wie analoge Gewalt.

Erbrecht: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über eine Veranstaltung des DAV im Vorfeld des am heutigen Freitag beginnenden Erbrechtstags. Danach gebe es zwei große Probleme im Erbrecht: Erb:innen finden oft nicht heraus, bei welchen Banken der Verstorbene Konten hatte, und Banken machen die Legitimation schwer. Milliarden liegen deshalb auf "nachrichtenlosen Konten". Fachleute fordern daher ein zentrales Register für nachrichtenlose Konten, das Banken verpflichtet, unbekanntes Vermögen Verstorbener zu melden und Erb:innen zugänglich zu machen. Ein entsprechender Bundesratsentwurf liegt vor, wird aber im Bundestag bislang nicht behandelt. Die schwarz-rote Koalition will das Geld der nachrichtenlosen Konten für staatliche Zwecke mobilisieren.

Verfassungsschutz: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Sinan Selen, fordert angesichts wachsender Spionage- und Sabotagegefahren mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz und eine engere Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere gesetzliche Änderungen, die es dem Dienst erlauben sollen, hybride Angriffe nicht nur zu erkennen, sondern auch abzuwehren – einschließlich erleichterter Datenweitergabe und erweiterter Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten. Die Pläne sind allerdings heikel: Sie berühren Datenschutz, Transparenz und die Frage, wie weit staatliche Eingriffe in Unternehmen und Personalprozesse gehen dürfen. Es schreibt die SZ (Roland Preuß).

Bundeshaushalt: Die FAZ (Dietrich Creutzburg) erinnert daran, wie im Grundgesetz die “Zusätzlichkeit” der Ausgaben durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt ist. “Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird”, heißt es im neuen Artikel 143 h. Im zugehörigen Gesetz wurde daraus das sogenannte Zehnprozentkriterium: Um zusätzliche Schulden aufzunehmen, müssen im jeweiligen Jahr zugleich zehn Prozent der "veranschlagten Ausgaben" im Kernhaushalt in Investitionen fließen. Dass dieser Maßstab eine Verfassungsklage wegen "zweckwidriger Verwendung" des Sondervermögens erschwere, hatten zwei Gutachten im Auftrag der Grünen herausgearbeitet.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass die Grünen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt 2025 erwägen. Dieser Schritt sei juristisch schwierig und politisch fragwürdig. Außerdem müsse nicht jede Haushaltsfrage in Karlsruhe landen. Der Autor warnt vor einer Politik, die Schuldenregeln durch kreative Umbenennungen und Umschichtungen aushebele. Solange Politik vor allem im großzügigen Geldausgeben bestehe, werde der Ruf nach Richtern bleiben – ein "Trauerspiel".

Asyl: Laut FAZ (Thomas Gutschker) fordern Italien und Dänemark einen Notfallmechanismus, der es erlaubt, bei einer neuen "Migrationskrise" wegen des Irankriegs die EU-Außengrenzen zu schließen. Sie warnen vor einer Wiederholung von 2015/16. Als Vorbilder nennen sie Griechenland 2020 und Polen 2021, die Schutzsuchende abwiesen. Die beiden Länder wollen, dass solche Maßnahmen künftig auch dann erlaubt sind, wenn die Flüchtlinge nicht durch einen anderen Staat für einen "hybriden Angriff" funktionalisiert werden.

Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Mirjam Schlossarek/Wolf Wiedmann-Schmidt) hat 1234 Seiten Akten aus dem Innenministerium ausgewertet, die er über eine Informationsfreiheitsanfrage erhielt. Danach warnten Fachleute schon früh, dass die sogenannte Migrationswende von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) juristisch auf wackeligen Füßen stehe: Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze verstoße gegen EU-Recht und könne das europäische Asylsystem destabilisieren. Trotzdem setzte Dobrindt die Praxis durch – offenbar im Wissen, dass ein Verbot durch Gerichte oder die EU Monate dauern würde.

Entwicklungspolitik: Die Doktorandin Lara Torbay kritisiert auf dem JuWissBlog (in englischer Sprache) die geringe Verrechtlichung der deutschen Entwicklungspolitik. So konnte die Ampel-Regierung zwar relativ einfach eine feministische Außenpolitik einführen, doch die neue schwarz-rote Koalition konnte diese genauso einfach auch wieder zurücknehmen. 

Justiz

EuGH zu DSGVO-Hopping: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bereits ein erstes Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn es allein dazu dient, künstlich die Voraussetzungen für einen späteren Schadensersatzanspruch zu schaffen. Unternehmen dürfen in solchen Fällen die Auskunft verweigern oder ein Entgelt verlangen – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen und bei eindeutig nachweisbarem Missbrauch. Zugleich stellte der EuGH klar, dass Schadensersatz auch bei Verstößen gegen Auskunftspflichten möglich ist, sofern ein tatsächlicher immaterieller Schaden – etwa Kontrollverlust oder Ungewissheit – nachgewiesen wird. Es berichtet LTO (Tanja Podolski).

EuGH zu biometrischer Erfassung: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Fotos nur erheben darf, wenn dies im Einzelfall unbedingt erforderlich ist und klar begründet wird. Eine automatische, pauschale Datenerhebung ist unzulässig. Im konkreten Fall aus Frankreich wurde ein Mann bestraft, weil er sich weigerte, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Der EuGH stellt nun klar: War die Datenerhebung nicht zwingend nötig, darf die Weigerung auch nicht strafbar sein. Nationale Regeln müssen daher sicherstellen, dass die Polizei die Erforderlichkeit prüfen kann und die Zwecke der Datenerhebung eindeutig festgelegt sind. Es schreibt beck-aktuell.

EuGH zu Asset-Swap von E.ON und RWE: Der Europäische Gerichtshof hat keine Einwände gegen den Tausch von Geschäftsfeldern bei den beiden deutschen Energieversorgern E.ON und RWE im Jahr 2018. Elf Stadtwerke und kleinere Unternehmen hatten dagegen geklagt, weil sie eine marktbeherrschende Stellung befürchteten. Der EuGH bestätigte jetzt für einen zweiten Teil der Transkationen die klageabweisende Entscheidung des EuG. LTO berichtet.

BVerwG – Neutralitätspflicht von Kommunen: Die Rechtsprofessoren Andreas Funke und Markus Krajewski behandeln auf dem Verfassungsblog das für den 26. März angesetzte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem die AfD den Austritt der Stadt Nürnberg aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus" durchsetzen will. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Nürnberg hierzu verpflichtet, weil er die kritischen AfD-Äußerungen der Allianz der Stadt zurechnete und darin einen Verstoß gegen die kommunale Neutralitätspflicht sowie die Chancengleichheit der Parteien sah. Die Autoren zeigen auf, dass die Mitgliedschaft zugleich als zulässiger präventiver Verfassungsschutz verstanden werden kann und dass zweifelhaft ist, ob die Äußerungen der Allianz der Stadt überhaupt zugerechnet werden dürfen. Das Verfahren biete dem BVerwG die Chance, den kommunalen Spielraum im Engagement gegen Rechtsextremismus zu klären.

VG Karlsruhe zu Transparenzpflichten des BVerfG: Der Rechtsreferendar Tobias Hinderks stellt auf LTO eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, wonach das Bundesverfassungsgericht nicht verpflichtet ist, einem Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz über ein Fachgespräch mit dem Europäischen Gerichtshof nachzukommen. Der klagende Jurastudent hatte – unterstützt von FragDenStaat – das Manuskript eines einleitenden Vortrags verlangt, scheiterte jedoch, weil das Gericht die Gespräche als rechtsprechungsnahe, vertraulich zu schützende Tätigkeit einstufte.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess gegen Christina Block vor dem Landgericht Hamburg sagte am 40. Verhandlungstag ein weiterer Kriminalbeamter aus. Er hatte mehrere Vernehmungen im Umfeld der mutmaßlichen Entführung geführt. Er berichtete, dass der Sicherheitsunternehmer P. im Auftrag von Eugen Block versucht habe, den Kontakt zu den Kindern wiederherzustellen, Hensel dabei als "Feind" dargestellt worden sei und P. sich klar von früheren, dubiosen Methoden anderer Beteiligter distanziert habe. Zudem schildert er Aussagen zu Treffen innerhalb der Block-Familie sowie zur Befragung von Hensels Ehefrau, bei der die Polizei sie vom eigenen "Ermitteln" abbringen wollte. Es schreibt LTO (Jakob Hoffmann)

StA Köln – Cum-Ex: Karin Matussek zeigt auf anwaltsblatt.de auf, dass die Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln kaum vorankommen und zahlreiche Fälle wegen drohender Verjährung wohl nicht mehr angeklagt werden können. Zwar gebe es eine große Sonderabteilung und ein eigenes Gerichtsgebäude, doch instabile, unerfahrene Teams und strukturelle Defizite führten dazu, dass nur wenige Anklagen erhoben wurden und Beschuldigte faktisch wenig zu befürchten haben. Expert:innen sehen darin ein systemisches Organisationsversagen und fordern eine zentralisierte, professionellere Wirtschaftsstrafverfolgung auf Bundesebene.

Recht in der Welt

Spanien – Collien Fernandes vs. Christian Ulmen: Die TV-Moderatorin Collien Fernandes kämpft seit Jahren gegen Fake-Profile und pornografische Deepfakes, die in ihrem Namen im Netz verbreitet wurden. Wie der Spiegel (Lukas Eberle/Roman Höfner/Max Hoppenstedt Heinrichs u.a.) berichtet, fand sie die Quelle schließlich im engsten Umfeld: ihrem Ex-Mann Christian Ulmen, der ihr gegenüber eingeräumt haben soll, "Ich war das, ich habe das getan". Fernandes wirft ihm zudem psychische, emotionale und körperliche Gewalt vor und hat Anzeige erstattet. Der Fall zeige, wie ungeschützt Betroffene "digitaler sexualisierter Gewalt" sind – und wie sehr Deepfakes Identität, Sicherheit und Würde zerstören können.

Italien – Menschenjagden in Sarajevo: Die Staatsanwaltschaft Mailand ermittelt wegen des Verdachts von Menschenjagden während des Bosnienkriegs: Wohlhabende westeuropäische Männer sollen während der Belagerung Sarajevos als zahlende "Wochenend-Scharfschützen" in die Hügel über der Stadt gereist sein, um dort auf Zivilist:innen zu schießen – darunter Kinder und Schwangere. Zeugenaussagen, alte Hinweise und neue Recherchen deuten auf ein organisiertes System hin, das von serbischen Milizen ermöglicht wurde. Italienische, französische, belgische und andere europäische Täter sollen beteiligt gewesen sein. Die Vorwürfe reichen bis in politische Spitzen – und könnten, falls sie sich bestätigen, ein juristisches und politisches Erdbeben auslösen, so der Spiegel (Walter Mayr).

Schweden – Bargeld: Im Interview mit der SZ (Gunnar Herrmann) spricht der frühere Polizeichef und Sprecher der Initiative "Bargeldaufstand" (Kontantupproret), Björn Eriksson, über die Folgen der weitgehenden Abschaffung von Bargeld in Schweden und warum er ein Gesetz zur verpflichtenden Bargeldannahme fordert. Er warnt, dass rein digitale Zahlungssysteme viele Menschen ausschließen, die Privatsphäre gefährden und die Krisenfestigkeit des Landes schwächen. Bargeld sei für Wahlfreiheit, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar – und müsse deshalb gesetzlich geschützt werden.

Norwegen – Auslieferung eines Aktivisten: In Norwegen ist erstmals ein Menschenrechtsaktivist auf Antrag Griechenlands festgenommen worden: Tommy Olsen, Gründer der NGO Aegean Boat Report, soll wegen angeblicher Beihilfe zur illegalen Einreise ausgeliefert werden. Olsen bestreitet die Vorwürfe und verweist auf seine Zusammenarbeit mit Behörden sowie die Dokumentation von Pushbacks. Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Auslieferungsersuchen einen gefährlichen Präzedenzfall, weil verschärfte Gesetze nun grenzüberschreitend genutzt werden, um Aktivist:innen einzuschüchtern. Die taz (Christian Jakob/Ferry Batzoglou) berichtet.

Türkei – Ekrem İmamoğlu: Im Interview mit spiegel.de (Şebnem Arsu/Anna-Sophie Schneider) spricht der seit mehr als einem Jahr inhaftierte Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu über seinen Haftalltag und die politische Lage in der Türkei. Er bezeichnet seine Verhaftung als "offene politische Entscheidung" und kritisiert eine Justiz, die "Urteile fällt, ohne Akten zu lesen". Trotz Haft bleibt er Präsidentschaftskandidat, fordert vorgezogene Neuwahlen und zeigt sich überzeugt, dass die Türkei zur Rechtsstaatlichkeit zurückfinden werde. Internationale Zurückhaltung erklärt er mit politischem Pragmatismus, setzt aber auf die Kraft der eigenen Bevölkerung, den Wandel herbeizuführen.

Italien – Justizreform: In wenigen Tagen wird in Italien per Referendum über eine weitreichende Justizreform abgestimmt, die die Laufbahnen von Richter:innen und Staatsanwält:innen strikt trennen und die Selbstverwaltung der Justiz grundlegend umbauen soll. Kritiker:innen warnen, dass die geplanten Änderungen – insbesondere die geloste Besetzung des Justizrats CSM und die mögliche politische Einflussnahme – die Unabhängigkeit der Justiz gefährden und den Weg für einen autoritären Umbau öffnen. Die Abstimmung ist zugleich ein wichtiger Stimmungstest für Giorgia Meloni, deren Reform zuletzt deutlich an Zustimmung verloren hat. Es schreibt die taz (Michael Braun).

Michael Braun (taz) kommentiert, dass das Referendum für die Regierungschefin zu einem entscheidenden Machtmoment werde. Die Reform sei Teil eines größeren Projekts, die Exekutive zu stärken und Kontrollinstanzen zu schwächen. Ein Nein würde Melonis Autoritätsanspruch erschüttern, ein Ja ihr den Weg für weitere Verfassungsänderungen und einen autoritäreren Staatsumbau öffnen.

Norwegen – Marius Borg Høiby: Über den letzten Prozesstag im Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby berichten FAZ-Einspruch (Julian Staib) und LTO. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten sowie ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin forderte, sprach sich die Verteidigung für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren aus, mit der Begründung, der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit sei von den Vergewaltigungsvorwürfen freizusprechen. Eine Entscheidung soll voraussichtlich Anfang Juni verkündet werden.

USA – Diversität in Großkanzleien: Der Rechtsanwalt Frank A. Immenga setzt sich im FAZ-Einspruch mit der Warnung der US-Wettbewerbsbehörde FTC auseinander, wonach branchenweite Diversitätsprogramme großer Kanzleien als wettbewerbswidrige Absprachen gelten könnten. Besonders kritisch sei die Mansfield-Zertifizierung, bei der Kanzleien Daten und Zielgrößen austauschen. Die FTC signalisiert: Diversität bleibt erlaubt, aber jede koordinierte Personalpolitik zwischen Wettbewerbern ist kartellrechtlich riskant – mit Folgen auch für internationale Unternehmen.

Sonstiges

Buchhandlungspreis: Wie LTO (Annelie Kaufmann) schreibt, fordern die Inhaberinnen der Buchhandlung "Zur Schwankenden Weltkugel" aus Berlin eine Unterlassungserklärung von Kulturstaatsminister Weimer, weil sie sich nicht als "politische Extremisten" bezeichnen lassen wollen. Die Buchhändlerinnen greifen zugleich die Anfrage beim Verfassungsschutz sowie das zugrunde liegende Haber-Verfahren an; parallel stellen sie Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um die interne Kommunikation der Behörde offenzulegen. 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne dafür aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine demokratische Rolle selbstbewusst wahrnehmen und sich nicht von den Erfolgen der AfD zu einer falschen Ausgewogenheit drängen lassen solle. Er betont, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio verfassungsrechtlich verpflichtet sind, Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schützen – und daher Hass, Hetze und Verfassungsfeindlichkeit nicht wie normale politische Positionen behandeln dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht neutral gegenüber Extremismus sein, sondern parteiisch für die Demokratie.

Meinungsfreiheit: Hilmar Klute (SZ) kritisiert Intellektuelle, die mit Hitler- und Nazi-Vergleichen bewusst provozieren und sich anschließend als Opfer eingeschränkter Meinungsfreiheit darstellen. Solche Analogien seien historisch falsch, intellektuell billig und dienten vor allem der Aufmerksamkeit, nicht der Erkenntnis. Sie verzerrten Debatten, trivialisierten NS-Geschichte und verschlechterten die Diskussionskultur, weil sie Komplexität durch Krawall ersetzten. Konkret angesprochen werden die polizeilichen Ermittlungen wegen § 86a StGB gegen den Journalisten Jan Fleischhauer und den Historiker Rainer Zitelmann.

RAin Kristin Brocker: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" die Rechtsanwältin Kristin Brocker vor, die als Insolvenzverwalterin betont, wie entscheidend Empathie für tragfähige Lösungen in Unternehmenskrisen ist. Sie spricht darüber, dass viele Verfahren zu spät eingeleitet werden und schildert, wie prägend ihre erste Betriebsschließung war. Zudem beschreibt sie, wie sich die Insolvenzverwaltung hin zu stärkerer Restrukturierungsberatung und Digitalisierung entwickeln wird.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59566 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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