Die juristische Presseschau vom 19. März 2026: Ein­zie­hungs­ver­fahren gegen Olea­rius / Berichte über Epstein-Bekannte recht­mäßig / Verbot von Ins­ta­gram-Account mit Erotik war rechts­widrig

19.03.2026

BGH erzwingt Verfahren zur Einziehung der Cum-Ex-Taterlöse von Olearius. LG Frankfurt/M. billigt Epstein-Berichterstattung über Nicole Junkermann. VG Berlin verlangt, dass nur konkrete erotische Fotos auf Instagramm verboten werden.

Thema des Tages

BGH zu Cum-Ex/Christian Olearius: Das Landgericht Bonn muss doch noch klären, ob die 43 Millionen Euro eingezogen werden müssen, die Bankier Christian Olearius durch illegale Cum-Ex-Geschäfte verdient haben soll. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das Strafverfahren gegen den Mit-Eigentümer  der Warburg Bank war 2024 nach 29 Verhandlungstagen wegen seines schlechten Gesundheitszustands eingestellt worden. Während der BGH die Einstellung für rechtmäßig hielt, bezeichnete er die ausgebliebene Überleitung in ein Einziehungsverfahren als fehlerhaft. Olearius muss in dem neuen Verfahren nicht persönlich erscheinen. Der BGH stellte fest, dass Beweise, die im Strafprozess bereits erhoben worden waren, im neuen Verfahren verwendet werden dürfen. Es berichten FAZ (Marcus Jung), Hbl (Volker Votsmeier), tagesschau.de (Max Bauer), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.

Rechtspolitik

Transpersonen im Strafvollzug: Die Doktorandin Clara Wellhäußer macht auf dem Verfassungsblog darauf aufmerksam, dass bereits zahlreiche Bundesländer ihre Strafvollzugsgesetze "geräuschlos" an die rechtlich anerkannte geschlechtliche Vielfalt angepasst haben. Sie kritisiert, dass trans* Gefangene in einigen Bundesländern entgegen ihrer Geschlechtsidentität untergebracht werden können. Ihrem Geschlechtseintrag werde damit nicht dieselbe rechtliche Bindungswirkung zugemessen wie dem Geschlechtseintrag von cis Personen.

E-Scooter: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach das Verschulden von E-Roller-Fahrer:innen künftig vermutet wird, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind. Außerdem sollen Unternehmen, die E-Roller vermieten, künftig verschuldensunabhängig für Schäden haften. Die Haftungsregeln werden damit den Regeln für Autofahrer:innen angeglichen. Die FAZ (Stephan Klenner) berichtet.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, für die nun beschlossene Halterhaftung spreche "viel, vor allem die tägliche Erfahrung". Der "infantile E-Roller" stelle "einen weiteren Kombattanten" auf dem "alltäglichen Kriegsschauplatz" dar.

Spritpreis: Im Gespräch mit der FAZ (Christian Geinitz) kritisiert der Chef des Lobbyverbands Fuels und Energie die geplante kartellrechtliche Missbrauchsklausel für Mineralölfirmen. Diese genüge als Verbotsnorm nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Er warnt, dass eine Begrenzung der Produktpreise zu Versorgungsengpässen führen werde und fordert, die Entlastung stattdessen durch Steuersenkungen oder eine Senkung des CO2-Preises herbeizuführen.

Binnenmarkt: Die Diplomjuristin Niusha Rabbanifar beleuchtet auf dem JuWissBlog die bestehenden Handelshemmnisse im EU-Binnenmarkt. Größte Hürde für die Warenverkehrsfreiheit seien die verschiedenen nationalen Vorschriften zur Verpackung, Etikettierung und zur Entsorgung von Produkten. Zu Verzögerungen komme es auch bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Autorin fordert, dass die EU die Binnenmarktregeln durch Maximalharmonisierungen vereinheitlicht.

Justiz

LG Frankfurt/M. zu Epstein-Berichterstattung/Nicole Junkermann: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied das LG Frankfurt/M., dass die Berichterstattung der Springer-Medien über die Beziehung der deutschen Unternehmerin Nicole Junkermann zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein rechtmäßig war. Das Gericht erkannte ein "weltweites, ganz besonders herausragendes öffentliches Informationsinteresse" an den Epstein-Files und allen dort auftauchenden Personen. Auch private Emails durften zitiert werden, da diese den eigenen Macht- und Kontrollbereich verlassen hatten. Junkermann habe sich über einen Sprecher selbst zu ihrem Epstein-Kontakt geäußert und könne "nunmehr nicht beanspruchen, über dessen Rezeption die alleinige Deutungshoheit zu haben". Felix W. Zimmermann (LTO) stellt die Entscheidung vor und argumentiert: Nicht an jeder privaten Alltagskommunikation mit Epstein bestehe ein öffentliches Interesse. Die pauschalen Maßstäbe des Gerichts seien daher fragwürdig und verkürzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Im konkreten Fall überzeuge die Entscheidung jedoch. Junkermann könne "exemplarisch für den Personen-Typus stehen, der in der Hoffnung auf berufliche oder sonstige Vorteile über die Vergehen und Verbrechen von Jeffrey Epstein mildtätig hinwegsieht". 

VG Berlin zu Erotik auf Instagram: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg durfte nicht pauschal den gesamten Instagram-Account einer Erotikdarstellerin verbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die geposteten Fotos zwar größtenteils  entwicklungsbeeinträchtigend seien, weil sie ein einseitiges Bild von Sexualität vermittelten. Die Behörde dürfe jedoch auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nur die unzulässigen Posts verbieten. Das Verbot des gesamten Accounts sei unverhältnismäßig. LTO berichtet.

EuGH – KI-Training: Die Zeit (Johanna Jürgens) berichtet über das Vorabentscheidungsverfahren eines ungarischen Gerichts zur Zulässigkeit von KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken. Am Dienstag vergangener Woche fand vor dem Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung statt. Das ungarische Unternehmen, das hinter der Klage gegen Googles KI Gemini steckt, heißt "Like Company" und hat nur zwei Mitarbeiter. Die Klage sei so angreifbar, dass es fast so aussehe, "als sollten hier Tatsachen geschaffen werden, die vor allem Google dienen".

BVerfG zu Behandlung mit nicht-zugelassenem Medikament: Ein junger Mann mit einer tödlichen Muskelerkrankung, der eine Behandlung mit einem nicht-zugelassenen Medikament von der Krankenkasse bezahlt bekommen wollte, scheiterte mit seiner Verfassungsbeschwerde. Das Bundessozialgericht hatte zuvor entschieden, dass Versicherte auch bei tödlichen Krankheiten keinen Anspruch auf eine Behandlung mit Arzneimitteln haben, die nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurden. Dass diese Entscheidung ihn in seinen Grundrechten verletzt, habe der Mann nicht substantiiert dargelegt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere habe der Beschwerdeführer seine Ausführungen nicht der sich wandelnden Lage angepasst. LTO berichtet.

BGH zu Stornokosten bei Versicherungen: Die Gebühren im Falle der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka verstoßen nicht gegen die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes zur Bezifferung des Stornoabzugs. Der BGH entschied, dass der Betrag nicht konkret vereinbart sein muss. Es reiche, dass ein Berechnungsverfahren für den Abzug vereinbart sei. Das Oberlandesgericht Koblenz muss nun noch entscheiden, ob die Klausel gegen das Gebot der Angemessenheit verstößt. LTO berichtet.

OLG Köln zu "Missbrauch des Gastrechts": Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die bloße Eigenschaft, Ausländer zu sein, nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf. Ein Richter am Amtsgericht Siegburg hatte einen Mann wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt und ihm im Rahmen der Strafzumessung zur Last gelegt, dass er "meinte, in dem Land, das ihm jedenfalls vorübergehenden Aufenthalt und Sozialleistungen gewährt hat, Straftaten zum Nachteil der Allgemeinheit begehen zu müssen". Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft legten gegen diese Begründung Sprungrevision ein. beck-aktuell berichtet.

OLG München zu Haftung bei Anwaltswechsel: Rechtsanwältin Julia Braun stellt auf beck-aktuell ein Urteil des Oberlandesgerichts München zur Haftung eines Zweitanwalts vor, der beauftragt wurde, um Fehler des ersten Anwalts auszugleichen. Weil dieser im Verfahren unsubstanziiert vorgetragen und Fristen versäumt hatte, entschied sich der Zweitanwalt für einen Vergleich. Weil der Vergleich jedoch angesichts deutlicher Erfolgsaussichten zu wenig erbracht hatte, bejahte das OLG eine Pflichtverletzung des Zweitanwalts, die dem Mandanten zugerechnet wurde und im Verhältnis zum ersten Anwalt als Mitverschulden gewertet wurde.

LSG BaWü zu Reise als Teilhabeleistung: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, dass ein Student mit einer Schwerbehinderung keine Eingliederungshilfe erhält, um die behinderungsbedingten Mehrkosten einer dreiwöchigen Japanreise zu bezahlen. 

LG Braunschweig zu Kindesmissbrauch: Das LG Braunschweig verurteilte den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er soll eine 52 Jahre alte Grundschullehrerin während einer kurzen Beziehung dazu gedrängt haben, ihm sexualisierte Fotos ihrer eigenen Kinder zu schicken. Ihren siebenjährigen Jungen soll er im Intimbereich berührt haben. Die Frau erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de berichten.

LG Köln zu Sicherstellung von Datenträgern: Das LG Köln hat im Oktober die vorläufige Sicherstellung mehrerer Mobiltelefone und Datenträger nach zweieinhalb Jahren für unverhältnismäßig erklärt und deren Rückgabe angeordnet, weil mit der Auswertung noch nicht einmal begonnen worden war. Trotz fortbestehenden Anfangsverdachts wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte könne der Staat Grundrechtseingriffe nicht einfach eine unbestimmte Zeit lang fortwirken lassen, weil Personal fehlt oder andere Verfahren wichtiger sind. Außerdem seien die Daten längst gesichert gewesen, die Geräte hätten dafür nicht weiter einbehalten werden müssen. beck-aktuell berichtet.

LG Gießen zu Crimenetwork: Der Betreiber der Internetseite Crimenetwork, auf der mit  illegalen Waren und kriminellen Dienstleistungen gehandelt wurde, wurde vom LG Gießen wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro an. Die Plattform hatte bis zu ihrer Stilllegung mehr als 100.000 Nutzer. zeit.de (Kai Biermann u.a.) und zdfheute.de (Daniel Heymann/Patrick Müthing) berichten.

LG Berlin II zu Berichterstattung über Remigrations-Treffen: Nun berichtet auch die FAZ (Michael Hanfeld), dass das Landgericht Berlin II einer Klage der AfD-Politikerin Gerrit Huy gegen die Berichterstattung zum Potsdamer Remigrations-Treffen stattgab. Es wertete wohl die Aussage, es sei in Potsdam um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen, als unwahre Tatsachenbehauptung. Untersagt wurde auch die Darstellung, Huy habe vorgeschlagen, "Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft 'wieder wegzunehmen'". Die Begründung liegt noch nicht vor.

Fatina Keilani (Welt) kommentiert, es sei nun klar, "dass erhebliche Teile dieser Berichterstattung unwahr und unzulässig sind". Von ihrer Kernaussage bleibe so gut wie nichts mehr übrig. Die Erzählung habe erst Risse bekommen, als erste Gerichtsentscheidungen gegen Correctiv ergingen. Die Gerichte erfüllten damit eine Aufgabe, die "eigentlich den Medien oblegen hätte".

LG Berlin II zu Vertragsstrafe wg. Fotonutzung: Das Landgericht Berlin II wies eine Klage von Ex-Model Lilly Becker zurück, die von Bild die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt hatte, weil Bild ein Foto mehrfach außerhalb des vereinbarten Kontextes veröffentlicht hatte. Bild hatte argumentiert, dass die Vereinbarung über die beschränkte Nutzung von Fotos, die anlässlich eines Interviews entstanden, sittenwidrig war, weil sie das Medium übermäßig einschränke. Wie das LG Berlin II seine Entscheidung begründete, ist noch nicht bekannt. Die SZ (Claudia Tieschky) berichtet. 

LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Im Prozess gegen den Staatsanwalt Yashar G., der im Januar gestanden hatte, Informationen aus laufenden Ermittlungen an eine Kokainbande verkauft zu haben, will das LG Hannover am morgigen Freitag das Urteil verkünden. Es hatte im Rahmen einer Verständigung eine Strafe zwischen acht Jahren und zwei Monaten und acht Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt. Die Zeit (Christoph Heinemann/Markus Sehl) und LTO (Markus Sehl) geben einen Überblick über die Ermittlungen. Die Justiz habe trotz deutlicher Hinweise lange nicht glauben wollen, was nicht sein durfte. Vor kurzem sei der Bandenführer Konstantinos S., der von G. vor der Razzia gewarnt wurde, in Dubai verhaftet worden. Die Geschichte von G. sei mit dem Urteil somit nicht zu Ende.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess gegen Christina Block vor dem LG Hamburg sagte am 39. Verhandlungstag der leitende Kriminalbeamte Matthias H. aus. Er berichtete von einem Besuch in Blocks Haus wenige Tage nach der Entführung, bei dem seine Ermittlungsgruppe überprüfte, ob die Kinder tatsächlich dort waren. Während seiner Aussage zeigte er mehrmals Erinnerungslücken. Die Verteidigung bezeichnete die Ermittlungsarbeit  als "dilletantisch". bild.de (Jan-Henrik Dobers) und LTO (Jakob Hoffmann) berichten.

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Die Zeit (Tanja Stelzer) berichtet im Dossier ausführlich über das Verfahren gegen den Palliativarzt Johannes M., der zwischen Herbst 2021 und Sommer 2024 mindestens 15 Patienten getötet haben soll. In 76 Fällen werde noch immer ermittelt. Das Gericht hat bereits Termine bis Sommer angesetzt.

VG München – Datenspeicherung nach Demo-Teilnahme: Eine linke Aktivistin, deren Daten im Juni 2023 auf der "Tag X"-Demo in Leipzig erfasst wurden, klagt mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Speicherung ihrer Daten beim bayerischen Verfassungsschutz. Ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren wegen Landfriedensbruch war eingestellt worden. Die GFF argumentiert, dass die Teilnahme an einer Versammlung nicht Anlass für das Speichern von Daten beim Verfassungsschutz sein dürfe. netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet.

Recht in der Welt

Norwegen – Marius Borg Hoiby: Im Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und forderte sieben Jahre und sieben Monate Haft. Høiby sei anscheinend der Überzeugung, dass "die gesellschaftlichen Normen und Regeln nicht für ihn gelten". Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit soll mehrere Frauen vergewaltigt haben. Auch Fälle von schwerer Körperverletzung und Nötigung werden ihm vorgeworfen. SZ (Alex Rühle), zeit.de und spiegel.de berichten.

Israel und USA/Iran: Der in Australien lehrende Rechtsprofessor Jürgen Bröhmer stellt in der FAZ infrage, ob der Angriff auf den Iran rechtswidrig ist. Falls Israel durch das iranische Atomwaffenprogramm unausweichlich in seiner Existenz bedroht sei, dann dürfe der Krieg nicht allein deshalb als völkerrechtswidrig bezeichnet werden, weil Artikel 51 der UN-Charta einen gegenwärtigen Angriff verlange. "Das Völkerrecht verlangt von den Staaten keine abrahamische Opferbereitschaft."

Sonstiges

Deutschland und der Irankrieg: Im Gespräch mit der SZ (Ronen Steinke) beklagt Rechtsprofessor Markus Krajewski, dass die Bundesregierung beim Völkerrecht "einen zunehmend unwürdigen Eiertanz um Begrifflichkeiten veranstaltet". In einem offenen Brief fordern er und mehr als 50 weitere Professor:innen die Rückkehr zu einer "völkerrechtsfreundlichen" Politik. Durch die Bereitstellung amerikanischer Militärstützpunkte auf deutschem Boden unterstütze Deutschland die USA "bei einem rechtswidrigen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot".

Verhältnismäßigkeit: Rechtsprofessor Hanno Kube schreibt in der FAZ über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den er als modernen "Ausdruck einer jahrtausendealten, großen europäischen Idee, der Idee des harmonischen, proportionalen Ausgleichs" sieht. Diese Traditionslinie zu pflegen, könne ein entscheidender Schlüssel zu einer Politik sein, die die Menschen zurückgewinne. In einer Welt zunehmender Polarisierung könne der Wert des demokratischen Kompromisses und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Cum-Ex/Deutsche Bank: Die Deutsche Bank einigte sich mit dem Staat und anderen Banken auf Steuerrückzahlungen für mehrere Cum-Ex-Fonds. Sie zahlte im Rahmen einer einvernehmlichen Pool-Lösung 29 Millionen Euro an das Bundeszentralamt für Steuern. Insgesamt beträgt die Steuerschuld 85 Millionen Euro. Die Vereinbarung betrifft die Fonds Baca und JS Futures, über die Cum-Ex-Transaktionen abgewickelt wurden. LTO berichtet. 

KI-Beleidigungen: Die SZ (Stefan Niggemeier) untersucht, wer haftet, wenn die KI "Grok" auf der Plattform X öffentlich Personen beleidigt. Nutzer:innen können Grok dazu auffordern, andere Personen zu "roasten". Anwalt Ralf Höcker sieht die strafrechtliche Verantwortung in diesen Fällen bei der Nutzer:in, die die Beleidigung bei Grok einfordert. Anwalt Tobias Voßberg meint dagegen, für Groks Aussagen sei vor allem seine Betreiberfirma verantwortlich.

KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Volker Römermann greift auf beck-aktuell einen Gesetzentwurf des Staates New York auf, der die Rechtsberatung durch KI betrifft. Der Entwurf stelle zwar richtigerweise fest, dass KI-Modelle einem "Sympathie-Bias" unterlägen, sodass sie Kund:innen "tendenziell nach dem Munde reden". Das gleiche Problem bestehe aber bei Anwält:innen, sodass es nicht kohärent sei, mit diesem Argument nur gegen KI-Beratung vorzugehen. Ferner sei die Frage aufgeworfen, ob automatisierte Rechtsberatung per Chatbot unter die Regeln des Rechtsdienstleistungsgesetzes fallen sollte.

Resilienz von Vereinen: Die Rechtsanwält:innen David Bischoff und Luisa Haessner erörtern auf anwaltsblatt.de, wie Vereine sich mittels Satzungsänderung vor extremistischen Bestrebungen schützen können. Sie empfehlen Vereinen, sich in der Satzung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und die Aufnahme neuer Mitglieder von einem Bekenntnis zu den Vereinsgrundsätzen abhängen zu machen. Ferner sollte die Satzung klar formulierte Tatbestände für den Ausschluss von Mitgliedern vorsehen.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59550 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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