Der Strafverteidigertag kritisierte erste Ergebnisse der BMJV-Kommission zur Strafprozess-Reform. Malte Graßhof (bisher Präsident des VGH BaWü) soll BVerwG-Präsident werden. Südkorea ermöglicht Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsurteile.
Thema des Tages
Strafverfahren: Gemäß ersten Ergebnissen aus Arbeitsgruppen einer vom Bundesjustizministerium (BMJV) eingesetzten Expertenkommission zur effizienteren Gestaltung der strafgerichtlichen Verfahren könnten die Rechte der Verteidigung und des Angeklagten eingeschränkt werden. So wurde laut dem Strafrechtsprofessor Matthias Jahn in einer Arbeitsgruppe beschlossen, dass eine sogenannte Contempt of Court-Vorschrift eingeführt werden sollte, wonach etwa das "Weiterreden trotz rechtmäßigen Wortentzugs" für Verteidiger:innen, nicht aber für andere Verfahrensbeteiligte, künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 3.500 Euro geahndet werden soll. Außerdem soll das Beweisantragsrecht überarbeitet werden. Beweisanträge, die vermeintlich in Verschleppungsabsicht gestellt werden, sollen künftig durch Gerichtsbeschluss nicht mehr als Anträge gewertet werden. Darüber hinaus ist mit Vorschlägen zu rechnen, die den Unmittelbarkeitsgrundsatz einschränken. Die rund 850 Teilnehmenden des 47. Strafverteidiger:innentags kritisierten diese Vorschläge in einer Resolution scharf, weil sie "Gelegenheiten zum Missbrauch richterlicher Macht schaffen". Seit Herbst 2025 tag die Expertenkommission; die mittlerweile vorliegenden Zwischenberichte sollen am 18./19. März im BMJV in einer Steuerungsgruppe diskutiert werden. Ein Abschlussbericht, der Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren sein soll, soll bis November 2026 kommen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Rechtspolitik
BVerwG-Präsident: Nach Informationen der FAZ (Stephan Klenner) soll Malte Graßhof neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Graßhof, Sohn der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Karin Graßhof, ist bislang Präsident des VGH Mannheim und des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof. Im Juni soll der Richterwahlausschuss Graßhof als Richter für das BVerwG vorschlagen.
Resilienz in MV: Die Regierungskoalition von SPD und Linken in Mecklenburg-Vorpommern haben Vorschläge für eine Reform der Landesverfassung vorgelegt, die das Bundesland wenige Monate vor der Landtagswahl "sturmfest" machen soll. Der Entwurf sieht vor, dass die Frist für die Wahl zur Ministerpräsident:in auf drei Monate verlängert werden soll und das Landesverfassungsgericht künftig bei einer Blockade selbst drei Kandidat:innen für freiwerdende Richterposten vorschlagen kann. Die CDU-Fraktion lehnt den Vorschlag jedoch ab, weil es an "Kapitulation vor den politischen Extremen" grenze, die Landesverfassung "aus Angst ändern zu wollen", so die SZ (Ulrike Nimz).
Einschüchterungsklagen: In einer Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU kritisierten laut der taz (Clara Dünkler) viele der geladenen Sachverständigen, dass der aktuelle Gesetzentwurf hinter dem Referentenentwurf aus dem Sommer 2025 zurückbleibe. Die im aktuellen Entwurf vorgesehene Begrenzung des Anwendungsbereichs auf grenzüberschreitende Fälle sei problematisch. So könnten Online-Veröffentlichungen etwa als grenzüberschreitend gewertet werden, während Flyer nur als national gelten und nicht von dem Schutz der Anti-SLAPP-Gesetzgebung erfasst wären, wie GFF-Jurist Joschka Selinger erläuterte.
Spritpreise und Kartellrecht: SZ (Jan Diesteldorf/Michael Bauchmüller) und LTO stellen das Spritpreis-Gesetzespaket der Bundesregierung vor, das am Sonntag in die Ressortabstimmung gegeben wurde. Die Spritpreise sollen künftig nur einmal täglich erhöht werden, Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, und es soll bei stark steigenden Preisen zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Kartellamtes kommen.
Ökonomieprofessor Lars Feld kritisiert im Hbl die derzeit erwogenen "marktwidrigen Eingriffe" und meint, kartellrechtliche Prüfungen hätten kurzfristig keinen Effekt. Die Politik müsse erkennen, dass sie Bürger:innen und Unternehmen nicht vor "allen Unbilden der Weltpolitik abschirmen kann".
Sexuelle Selbstbestimmung: Wie die Welt (Ricarda Breyton) schreibt, hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, dass sie für Jugendliche künftig den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht verankern will. Demnach müssen sexuell mündige Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren sexuellen Handlungen explizit zustimmen.
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Bundesjugendministerin Karin Prien (CDU) fordert schnelle Schritte auf EU-Ebene, um den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche einzuschränken. Zeit für ein "jahrelanges Gesetzgebungsverfahren" der EU bleibe nicht. Sie behalte sich vor, national tätig zu werden – eine von Prien eingesetzte Expertenkommission soll bis zur Sommerpause Vorschläge liefern. LTO berichtet.
Informationsfreiheit: Anlässlich des 20-jährigen Geburtstags des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erläutert Rechtsprofessor Matthias Rossi auf beck-aktuell die Genese des IFG, das mehr von den "institutionellen Gegenpolen von Regierung und Abgeordneten" als von parteipolitischen Überzeugungen geprägt gewesen sei und einen wichtigen "Paradigmenwechsel" von der begrenzten Aktenöffentlichkeit zu einem voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch eingeleitet habe. In den letzten zwei Jahrzehnten habe die Rechtsprechung die rund 15 Paragraphen des Gesetzes "ausufernd" konkretisiert und "mit Konsequenzen ausgeformt, die sich der Gesetzgeber so wohl nicht vorgestellt hat". Nun müsse der Gesetzgeber auf EU-, Bundes- und Länder-Ebene die "Herkules-Aufgabe" bewältigen, eine staatliche Informationsbereitstellung in Zeiten von KI zu kreieren, die die Kontrolle der Verwaltung ermöglicht, ohne dabei private Interessen zu verletzen.
Auslandseinsätze der Bundeswehr: Verwaltungsrichter Fabian Peltzer meint auf dem Verfassungsblog, dass der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Streitkräfte nicht mehr zweckdienlich sei, weil er auf "out-of-area-Einsätze zugeschnitten ist, in denen militärisches Nichthandeln" tatsächlich vermeiden könnte, dass Deutschland in einen Krieg hineingezogen werde. Damit die demokratische Legitimationsfunktion des Parlamentsvorbehalts gewahrt bleibe, Deutschland aber im Fall der Bündnisverteidigung nach Art. 87a GG schnell tätig werden kann, sollte Russland die NATO angreifen, sei es angebracht, dass der Bundestag im Vorfeld einen "Vorratsbeschluss" trifft.
Justiz
BGH zu Regressanspruch der Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung kann einen Regressanspruch aus übergegangenem Recht gegen den Prozessbevollmächtigten ihres Versicherten haben, wenn dieser den Versicherten nicht hinreichend über die Aussichtslosigkeit eines Antrags aufgeklärt und so eine Pflicht aus seinem Anwaltsvertrag verletzt hat. Anwält:innen können sich nicht damit von einer etwaigen Pflichtverletzung entlasten, dass die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage nach eigener Prüfung hätte verweigern können, weil die im Vertragsverhältnis zum Versicherten bestehenden Rechte und Pflichten der Versicherung den Anwalt nicht tangieren, so der Bundesgerichtshof Ende letzten Jahres. anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.
OLG Zweibrücken zu Wohnrecht: Ein dingliches Wohnrecht ist nicht wirksam bestellt, wenn die im Grundbuch vermerkte Bezeichnung "abgeschlossene Wohnung im Dachgeschoss" zu unbestimmt ist und von der baulichen Situation des Hauses abweicht. Damit hob das Oberlandesgericht Zweibrücken Mitte Januar ein Urteil des Landgerichts Kaiserslautern auf, das der Räumungsklage eines Sohns gegen seinen Vater, den Eigentümer des Hauses, noch stattgegeben hatte. LTO berichtet.
VG Aachen zu Polizeidienstbewerbung: Ein Polizeidienstbewerber darf nicht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, weil er einmalig einen Harnstein gehabt hatte. Mit dem Beschluss vom 12. März gab das Verwaltungsgericht Aachen dem Eilantrag eines Bewerbers statt und rügte, das Landesamt der Polizei habe bei der Annahme, der einmalige Harnstein begründe eine Veranlagung zur Harnsteinbildung und daher die Möglichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit, den Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts für die gesundheitliche Eignung verkannt. LTO berichtet.
LSG BaWü zu Reise als Teilhabeleistung: Die geplante 24-tägige Japanrundreise eines schwerbehinderten Master-Absolventen mit drei Vollzeit-Pflegekräften und Mehrkosten von 50.000 Euro liege weit über den Bedürfnissen eines "Durchschnittsbürgers", so das Landessozialgericht Baden-Württemberg Ende Januar. Zwar seien behinderungsbedingte Mehrkosten für einen Urlaub grundsätzlich von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX erfasst, allerdings seien die Wünsche des Antragstellers nicht mehr angemessen. Bereits die Reisekosten ohne behinderungsbedingte Mehrkosten liegen mit 4.000 Euro weit über den durchschnittlichen Urlaubskosten in Höhe von 1.544 Euro jährlich. Dass derartige "once-in-a-lifetime"-Reisen zwischen Studienabschluss und Eintritt ins Erwerbsleben üblich seien, habe der Antragsteller nicht nachweisen können. beck-aktuell berichtet.
LG Berlin II – Lilly Becker vs. Tanja May: Am heutigen Dienstag verhandelt das Landgericht Berlin II über die Klage von Lilly Becker gegen die Bild-Unterhaltungschefin und stellvertretende Chefredakteurin Tanja May wegen einer Vertragsstrafe in Höhe von 200.000 Euro. Becker wirft May vor, mehrfach gegen eine Vereinbarung verstoßen zu haben, derzufolge Becker das Letztentscheidungsrecht über die Verbreitung von Fotos habe. May führt an, sie habe den Vertrag nicht unterzeichnen dürfen, weil sie nicht "berechtigt und bevollmächtigt" gewesen sei, eine derartige Regelung mit Wirkung "für und gegen die Axel Springer SE" zu treffen. Es berichten spiegel.de (Alexander Kühn) und focus.de.
Recht in der Welt
Südkorea – Verfassungsbeschwerden: Rechtsprofessorin Jeong-In Yun schreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass Südkorea 38 Jahre nach der Gründung des Verfassungsgerichts jetzt erstmals Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen zulässt. Damit werde eine seit langem bestehende Schutzlücke geschlossen und eine Anomalie im institutionellen Gefüge beseitigt, die die Justiz de facto einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle entzog. Während der südkoreanische Oberste Gerichtshof Bedenken äußerte, das Verfassungsgericht könne so zu einer Superrevisionsinstanz werden, feiert Jeong-In Yun die Entwicklung als "Beginn einer neuen Ära der Verfassungsgerichtsbarkeit: die des Bürgergerichts".
Frankreich – Nicolas Sarkozy: In Frankreich startete nun der Berufungsprozess des 71-jährigen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sarkozy wird vorgeworfen, im Präsidentschaftswahlkampf 2007 Gelder des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi erhalten zu haben. Sarkozy, der zwischenzeitlich ins Gefängnis musste, bestreitet die Vorwürfe als "unerträgliche Ungerechtigkeit". Der Berufungsprozess ist bis zum 3. Juni terminiert; ein Urteil wird wohl erst später ergehen. Es berichten LTO und bild.de (Katharina Zilkowski).
Kasachstan – Verfassungsreform: Am Sonntag stimmten 87 Prozent der kasachischen Wähler:innen für eine Reform der Verfassung von 1995, die parlamentarische Machtbefugnisse einschränkt. Ein Einkammerparlament ersetzt die bislang aus zwei Kammern bestehende Volksvertretung. Abgeordnete können nur noch über Parteilisten und nicht als unabhängige Bewerber:innen in das Parlament einziehen. Dem Präsidenten kommen künftig wichtige Personalentscheidungsbefugnisse zu. Außerdem stärkt die Verfassungsreform ein traditionelles Familienbild. Die taz (Barbara Oertel) berichtet.
IACtHR – Demokratie als Menschenrecht: Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wird diese Woche eine öffentliche Anhörung zu einem von Guatemala beauftragten Rechtsgutachten abhalten, das klären soll, inwieweit Demokratie und politische Rechte von der Amerikanischen Menschenrechtskonvention geschützt sind. Der Doktorand Philipp Rothkirch analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die pro-demokratische Regierung Guatemalas "sich dem Völkerrecht zuwandte, um Ressourcen für ihren innerstaatlichen Kampf gegen autoritäre Kräfte" und für eine Stärkung der Demokratie in der Region zu generieren.
Sonstiges
Diversität im öffentlichen Dienst: Wie spiegel.de (Florian Kistler) weiß, bescheinigt ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs dem 2021 beschlossenen Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft verfassungsrechtliche Probleme. Bei einer wortlautgetreuen Anwendung zweier Paragrafen könne das Partizipationsgesetz nicht mit der grundgesetzlich vorgesehenen Bestenauslese im öffentlichen Dienst in Einklang gebracht werden. Die konkreten Paragrafen schreiben vor, Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung bei Vorliegen der geforderten Qualifikationen zu Auswahlgesprächen einzuladen und bei gleicher Eignung und Qualifikation "bei Einstellungen in besonderem Maße" zu berücksichtigen.
Gunnar Schupelius (bild.de) findet, dass die Regelung "alle Bewerber ohne Migrationshintergrund diskriminiert. Sie werden ihrer Chancen beraubt, weil sie als Deutsche geboren wurden".
Kulturförderung und Extremismus: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, sollten bereits unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Kultur-Fördergelder für Extremist:innen gestrichen werden. Dabei sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) "frühzeitig in die Prüfung der Förderfähigkeit einzelner Organisationen" einbezogen werden. Darüber hinaus bat die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) das BfV nach einer bereits übermittelten Einschätzung um ein umfassenderes Gutachten zu einem Buch von Martin Wagener, in dem ein "ethnisch-kultureller Volksbegriff" verwendet worden sein soll. Damit sollte eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels unterstützt werden, die an Wageners Verlag gewährte Zuschüsse zurückforderte.
Schulstreik: tagesschau.de (Alban Löffler/Emilia Dehn) erläutert, dass Schulen in Baden-Württemberg laut dem dortigen Schulgesetz ein Bußgeldverfahren gegen Schüler:innen einleiten können, die an einem Schulstreik teilnehmen, weil es sich bei dem unentschuldigten Fehlen um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die jeweilige Bußgeldbehörde entscheidet dann, ob die Verhängung eines Bußgelds notwendig erscheint, wobei mildere Mittel wie Schüler- und Elterngespräche oder Klassenkonferenzen vorrangig sind.
Kanzleipartner: Im Gespräch mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) erklärt die juristische Personalberaterin Isabell Stoffers, warum Wechsel auf Partnerebene heutzutage häufiger stattfinden. Geld sei nicht maßgeblich; oft werde die eigene Sozietät nicht mehr als Heimat wahrgenommen, wenn die Partner:innen nicht in Umgestaltungsprozesse eingebunden werden.
JPK: Wie die taz schreibt, übernimmt Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u.a. der taz, den Vorsitz der Justizpressekonferenz in Karlsruhe. Rath wurde vorige Woche als Nachfolger von Kolja Schwartz (ARD) gewählt, der nun zum zweiten Mal Vater wird und deshalb nur noch den zweiten Vorsitz inne haben möchte. Die JPK ist ein Verein von Journalist:innen, die schwerpunktmäßig über die Bundesgerichte und Rechtspolitik berichten.
Das Letzte zum Schluss
Unglück und Glück: Nachdem ein ehrlicher Finder ein verloren gegangenes Portemonnaie bei der Polizei abgab, stellte man dort fest, dass gegen den Eigentümer des Portemonnaies ein offener Haftbefehl vorlag. Die Polizei informierte den Eigentümer, der daraufhin auf der Wache vorbeikam, die ausstehende vierstellige Summe beglich und so – mit seinem Portemonnaie – der Haft entgehen konnte, wie bild.de schreibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 17. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59531 (abgerufen am: 20.05.2026 )
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