Die juristische Presseschau vom 13. März 2026: Foto­fahn­dung im Internet? / EuGH zu Aus­weis­pa­pieren von trans Per­sonen / Schn­ar­chender Richter

13.03.2026

Strafverfolger sollen Fahndungsfotos künftig mit öffentlich zugänglichen Internetbildern biometrisch abgleichen dürfen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Ausweise von trans Personen anpassen. Der BFH stellte klar: Wer schnarcht, schläft. 

Thema des Tages

Biometrische Gesichtserkennung / automatisierte Datenauswertung: Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium haben drei Gesetzentwürfe zur Änderung der StPO und des BKA-Gesetzes vorgelegt. Darin soll der Polizei erstens zur Strafverfolgung erlaubt werden, Fahndungsfotos automatisiert mit allen öffentlich zugänglichen Fotos im Internet abzugleichen. Die Foto-Fahndung soll bei erheblichen Straftaten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft möglich sein. Dabei soll bei jeder Fahndung eine Datei mit allen verfügbaren Fotos befüllt werden; aus den Fotos sollen Templates errechnet werden, die dann mit dem Template des Fahndungsfotos abgeglichen werden. Anschließend sollen alle Daten (außer den Treffern) wieder gelöscht werden. Es soll also keine dauerhafte zentrale Fotodatenbank aufgebaut werden. Nur bei Gefahr für die nationale Sicherheit soll die Polizei auf kommerzielle Anbieter von außerhalb der EU zugreifen können. Zweitens soll die Polizei zur Strafverfolgung die Befugnis erhalten, polizeiliche Datenbestände per KI automatisiert auszuwerten. Anwaltsverbände warnen vor einem tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und einem erheblichen Ausbau staatlicher Überwachung. Es berichten FAZ (Mona Jaeger), taz (Christian Rath) und LTO (Hasso Suliak).

Rechtspolitik

Extremismusprüfung: Wie die SZ (Martin Balser/Ronen Steinke) schreibt, drängt das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) alle Ressorts, die Verfassungsschutzabfragen bei Förderanträgen und Preisgeldern nach dem sogenannten Haber-Verfahren deutlich auszuweiten. Behörden sollen künftig routinemäßig (und nicht nur im konkreten Verdachtsfall) prüfen lassen, ob gegen Antragsteller:innen und Preisgewinner:innen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorliegen. Dabei sollen die Betroffenen von ihrer Überprüfung durch den Verfassungsschutz nichts erfahren. Jurist:innen bezweifeln, dass es für solche Prüfungen eine Rechtsgrundlage gibt. Die drei jüngst vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen klagen dagegen.

Gewalt gegen Frauen: Die Hochschullehrerinnen Susanne Beck, Stefanie Bock, Kathrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy, Georgia Stefanopoulou und Liane Wörner legen im FAZ-Einspruch dar, dass Gewalt gegen Frauen kein migrationsspezifisches Problem ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das durch vereinfachende politische Narrative verzerrt wird. Sie kritisieren die Behauptung vermeintlicher "Sprechverbote" und zeigen anhand kriminologischer Forschung, dass polizeiliche Statistiken häufig missverstanden oder instrumentalisiert werden und weder Herkunft noch Migrationsstatus eine tragfähige Erklärungskraft besitzen. Statt auf strafrechtliche Verschärfungen zu setzen, plädieren sie für präventive Maßnahmen, soziale Unterstützung, Gleichstellung und eine Abkehr von der ethnisierenden Instrumentalisierung feministischer Anliegen.

Kindgerechte Justiz: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) spricht der Familienrichter Andreas Frank über den kindgerechten Umgang der Justiz mit hochbelastenden Familiensituationen und Zeugenaussagen von Kindern. Er unterstützt die Reformpläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die Kindern in Strafverfahren den Gang in den Gerichtssaal ersparen und mehr kindgerechte Vernehmungsräume schaffen will, warnt aber zugleich, dass trotz aller Schutzmechanismen kritische Befragungen notwendig blieben. Aus seiner Praxis schildert er, wie stark Loyalitätskonflikte Kinder belasten, warum persönliche Anhörungen wichtig sind und wo er starre gesetzliche Vorgaben – etwa das Verbot von Videovernehmungen im Familienrecht – für übervorsichtig hält.

EU-Rechtsakte: Der Rechtsanwalt Aljoscha Baudoux zeigt auf dem JuWissBlog, dass die EU zunehmend Verordnungen im Kurztitel als "Gesetz" bezeichnet – entgegen der historischen Entscheidung, diesen Begriff gerade nicht zu verwenden, um keinen Eindruck von Staatlichkeit zu erzeugen. Diese Praxis sei weder terminologisch konsequent noch rechtlich unproblematisch, da die EU keine staatliche Gesetzgebungskompetenz besitzt und der Begriff "Gesetz" im allgemeinen Sprachgebrauch staatliche Normsetzung suggeriert. Zugleich deutet vieles darauf hin, dass die Bezeichnung politisch-symbolisch eingesetzt wird, um wichtigen Themen wie Klima oder Gewaltschutz mehr Dringlichkeit und Akzeptanz zu verleihen.

Justiz

EuGH zu Ausweispapieren von trans Personen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bulgarien das Geschlecht einer trans Frau in ihren Personenstandsdokumenten ändern muss, weil eine Weigerung gegen das EU-Freizügigkeitsrecht verstoße. Nationale Regeln, die eine Änderung des Geschlechtseintrags grundsätzlich ausschließen, seien unionsrechtswidrig, da sie trans Personen bei Reisen, Kontrollen und im Berufsleben erheblich beeinträchtigten. Die Mitgliedstaaten müssen daher wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen, um Privatleben und Freizügigkeit zu schützen. Es schreiben LTO und beck-aktuell.

BFH zu schlafendem Richter: Wer schnarcht, schläft – mit dieser Schlussfolgerung hob der Bundesfinanzhof laut beck-aktuell eine Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt auf, weil ein ehrenamtlicher Richter während der Verhandlung eingeschlafen war. Schnarchen gelte als sicheres Zeichen geistiger Abwesenheit, sodass das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

BGH zu Rechtsbehelfen: Der Bundesgerichtshof entschied im Februar, dass ein ausdrücklich als "Beschwerde" bezeichneter Rechtsbehelf nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, wenn der eindeutige Wortlaut und die Umstände keinen Zweifel am gewählten Rechtsmittel lassen. Eine Umdeutung scheidet ebenfalls aus, weil Einspruch und Beschwerde weder in ihrer Funktion noch in ihren Wirkungen vergleichbar sind. Der BGH betont damit die strengen Anforderungen an die richtige Wahl des Rechtsbehelfs und die engen Grenzen von Auslegung und Umdeutung bei klar formulierten Verfahrenserklärungen, wie anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.

LAG RhPf zu Diskriminierung nach dem AGG: Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat einem Münchener Anwalt Entschädigungen nach AGG in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen, weil die Stellenanzeige einer Mainzer Anwaltskanzlei ("erste Berufserfahrung"), ein fehlender Vermittlungsauftrag und eine fehlende Prüfung, ob die Stelle mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte, eine Diskriminierung wegen Alters und Behinderung indizierten. Anders als das Arbeitsgericht Mainz sah das LAG keinen Rechtsmissbrauch, da weder die räumliche Distanz noch das Bewerbungsverhalten des Klägers ausreichende Anhaltspunkte boten. Zusätzlich erhielt der Kläger 500 Euro DSGVO-Schadensersatz, weil der beklagte Anwalt unzulässige Auskunftsersuchen bei Gerichten gestellt hatte. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

LG Mühlhausen – Rechtsextremer Angriff auf Journalisten: Vor dem Landgericht Mühlhausen wird der Fretterode-Prozess neu aufgerollt: Ein Journalist schilderte erneut, wie zwei Rechtsextreme ihn und seinen Kollegen 2018 nach einer Verfolgungsjagd brutal attackierten und ausraubten – ein politisch motivierter Angriff, den das Gericht im ersten Verfahren nur milde bestraft hatte. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil wegen schwerer Rechtsfehler aufgehoben, sodass nun insbesondere der Vorwurf des schweren Raubs und der Einsatz von Waffen neu geprüft werden müssen. Für das Verfahren sind zunächst sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Es berichtet die FAZ (Markus Wehner).

LG Hamburg zu Stefan Kuntz vs. Stern: Wie die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet, hat das Landgericht Hamburg nun auch dem "Stern" per einstweiliger Verfügung untersagt, über angebliche Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den früheren HSV-Sportdirektor Stefan Kuntz zu berichten, weil es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Die eidesstattliche Versicherung einer anonymen Anwältin reiche nicht aus, zudem habe das Magazin Kuntz nicht ausreichend mit den Vorwürfen konfrontiert und inhaltlich mehr Fälle behauptet, als es konkret schilderte. Bereits zuvor war der "Bild" eine ähnliche Verdachtsberichterstattung untersagt worden.

LG Frankfurt/M. – Ex-Manager vs. Deutsche Bank: Im Schadensersatzprozess ehemaliger Manager der Deutschen Bank gegen ihren Ex-Arbeitgeber ist jetzt erstmals eine konkrete Summe für den Streitwert genannt worden: mehr als 600 Millionen Pfund Sterling. Der Betrag geht aus dem Geschäftsbericht für 2025 hervor, den die Deutsche Bank jetzt veröffentlicht hat. Vor dem Landgericht Frankfurt klagen ehemalige Investmentbanker der Deutschen Bank auf Schadensersatz; parallel laufen weitere Verfahren vor Gerichten in London. Die Kläger, darunter Ex-Vorstand Michele Faissola, werfen der Bank vor, sie zu Unrecht für die umstrittenen Monte-dei-Paschi-Geschäfte verantwortlich gemacht und gegenüber Aufsichtsbehörden belastet zu haben. Die Deutsche Bank weist die Vorwürfe zurück und hält die geltend gemachten Schäden für überhöht und unbegründet. Die Verhandlung soll frühestens im September 2026 beginnen. Hbl (Yasmin Osman) und spiegel.de (Tim Bartz) berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet über den Fortgang des Block-Prozesses. Am 38. Verhandlungstag standen zwei Kripo-Beamtinnen im Mittelpunkt, deren widersprüchliche und lückenhafte Aussagen die Verteidigung nutzte, um der Polizei gravierende Fehler vorzuwerfen. Verteidiger Ingo Bott leitete daraus erneut ab, dass Christina Block keinen Vorsatz gehabt habe, während weitere Verteidiger prozessuale Unzulässigkeiten rügten. Viele zentrale Entscheidungen der Polizei blieben ungeklärt, das weitere Zeugenprogramm ist wegen der internationalen Lage unsicher.

StA München – Jan Fleischhauer: Für Michael Hanfeld (FAZ) zeigen die kurzzeitig gegen den Journalisten Jan Fleischhauer laufenden Ermittlungen wegen der ironischen Formulierung "Generation Deutschland erwache" für die AfD-Jugend, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland sehr unterschiedlich mit der Meinungsfreiheit umgehen. Während München die Ironie als zulässige Kommentierung des Zeitgeschehens erkannte und das Verfahren einstellte, agierten die Berliner Behörden im Fall Norbert Bolz mit Hausdurchsuchung und Geldauflage deutlich härter. Hanfeld sieht darin ein Beispiel für eine problematische Uneinheitlichkeit staatlicher Reaktionen auf politische Ironie.

Jahres-PK des BVerfG: zdfheute.de (Daniel Heymann) gibt einen Überblick über mehrere zentrale Verfahren, deren Erledigung das Bundesverfassungsgericht für 2026 angekündigt hat – allen voran die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW, das eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen möchte. Gelingt der Partei der Nachweis mandatsrelevanter Auszählungsfehler, könnte dies die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern. Daneben stehen Entscheidungen zur Erbschaftsteuer, zur verfassungsrechtlichen Anerkennung einer Co-Mutterschaft sowie zu Klagen gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes an.

Recht in der Welt

USA und Israel/Iran: Die Rechtsberaterin Anna-Christina Schmidl befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der selektiven Haltung der deutschen Bundesregierung zum Völkerrecht und kritisiert, dass Berlin Verstöße der USA und Israels gegen das Gewaltverbot nicht verurteilt, während es Iran scharf tadelt. Sie ordnet dies in eine längerfristige Entwicklung ein, in der Deutschland trotz seines historischen Anspruchs als Hüter einer regelbasierten Ordnung immer wieder mit doppelten Standards agiert. Zugleich warnt sie, dass diese Haltung nicht nur historisch widersprüchlich, sondern auch politisch gefährlich sei, weil sie das internationale Recht weiter schwäche und autoritäre Akteure ermutige.

USA – Ye vs. Saxon: Der Spiegel (Andreas Bernard) berichtet über Hintergründe und Ablauf des Zivilprozesses zwischen dem Musiker Ye (ehemals Kanye West) und dem Handwerker Tony Saxon vor dem Los Angeles County Superior Court. Saxon verlangte 1,7 Millionen Dollar für Verletzungen und ausstehende Zahlungen aus seiner Arbeit beim Umbau einer Malibu-Villa; die Jury sprach ihm schließlich 140.000 Dollar zu.

USA – Harvey Weinstein: Über das Gefängnisinterview des verurteilten Sexualstraftäters Harvey Weinstein, in dem sich dieser weiterhin als Opfer darstellte und jede Verantwortung für die gegen ihn erhobenen sexualstrafrechtlichen Vorwürfe zurückwies, schreibt nun auch die FAZ (Sarah Obertreis).

Türkei – Ekrem İmamoğlu: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht die Juristin und Journalistin Marion Sendker über das Großverfahren gegen den Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu, dem mehr als 140 Anklagepunkte vorgeworfen werden. Ihm drohen bis zu 2.000 Jahre Haft. Das Verfahren sei organisatorisch chaotisch, politisch aufgeladen und werde von vielen als Instrument zur Ausschaltung eines möglichen Erdoğan-Herausforderers gesehen. Zugleich beschreibt Sendker das allgemein geringe Vertrauen in die türkische Justiz und die politischen Machtkämpfe innerhalb des Systems.

Senegal – Homosexualität: Senegals Parlament hat mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das Homosexualität künftig mit bis zu zehn Jahren Haft und deutlich höheren Geldstrafen ahndet und sogar die "Förderung" von LGBTQ-Rechten kriminalisiert. Die Verschärfung löst landesweit eine Verhaftungswelle und ein Klima der Angst aus, während die Regierung sie als Verteidigung "senegalesischer Werte" gegen westlichen Einfluss inszeniert. Menschenrechtsorganisationen warnen bereits vor massiven Folgen für Betroffene und zivilgesellschaftliche Gruppen, wie die taz (Helena Kreiensiek) berichtet.

Sonstiges

Epstein-Akten: Die Rechtsanwältin Isabel Plum-Schneider befasst sich auf LTO mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen deutsche Medien Namen aus den veröffentlichten Epstein-Akten identifizierend nennen dürfen. Während in den USA weitgehende Transparenz gilt, verlangt das deutsche Presserecht stets eine eigenständige Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Persönlichkeitsrechten, insbesondere bei ungeklärten Vorwürfen, bloßen Kontakten oder privater Kommunikation. Besonders geschützt sind die Opfer, deren Identifizierbarkeit regelmäßig unzulässig ist und schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellt.

Opferschutz: Die SZ (Kerstin Lottritz) beschreibt in einer ausführlichen Reportage, wie eine Frau, die von ihrem Ex-Partner zusammengeschlagen worden war, sich durch die Behandlung im staatlichen Opferschutz erneut zum Opfer gemacht fühlt. Das niedersächsische Landessozialamt entschied, dass die Frau nach dem Opferentschädigungsgesetz zwar Heilbehandlungen bezahlt erhält, aber keine Rente - obwohl sie nicht mehr arbeiten kann.

OB-Wahl Freiburg: Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Social Media-Aktivitäten des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn (parteilos) nicht beanstandet. Horn tritt Ende April zur Wiederwahl an und nutzt seinen städtischen Social Media-Account intensiv, um sich und seine Arbeit darzustellen. Das RP kam nun zum Schluss, dass dabei ausreichend Bezug zu den Aufgaben der Stadt bestehe. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

KI-Agenten: Der Rechtsanwalt Nico Kuhlmann befasst sich auf LTO mit der Frage, wie sich die Rolle von Jurist:innen verändert, wenn KI-Systeme nicht mehr nur Chatbots sind, sondern als autonome KI-Agenten ganze Arbeitsprozesse übernehmen. Er zeigt, dass damit weniger das Formulieren einzelner Prompts wichtig wird, sondern die Fähigkeit, komplexe Aufgaben zu delegieren, Ergebnisse kritisch zu prüfen und KI wie "digitale Kollegen" zu managen. Diese Entwicklung verschiebt juristische Arbeit weg vom Operativen hin zu strategischem Denken und macht fachliches Urteilsvermögen zur zentralen Ressource.

KI im Rechtsmarkt: Der Rechtsanwalt Marc Ohrendorf schildert auf beck-aktuell, dass viele Jurist:innen KI-Modelle mit Aufgaben testen, die diese strukturell nicht lösen können – und dadurch fälschlich auf mangelnde Leistungsfähigkeit schließen. Er erläutert typische Fehlanwendungen wie das Cutoff-Date-Problem oder implizite Wissensannahmen und zeigt, dass schlechte Ergebnisse meist auf fehlenden Kontext, nicht auf technische Grenzen zurückgehen. Zugleich beschreibt er, wie gezielte Kontextanreicherung, iterative Arbeit und realistische Erwartungen den produktiven Einsatz von KI im Rechtsmarkt ermöglichen.

75 Jahre BKA: Heribert Prantl (SZ) befasst sich in seiner Kolumne mit dem 75-jährigen Bestehen des Bundeskriminalamts und kritisiert das Jubiläumsmotto "Gemeinsam das Richtige machen" als inhaltsleeren Werbespruch, der der historischen Verantwortung und den tiefen Grundrechtseingriffen des BKA nicht gerecht werde. Er erinnert an problematische Kapitel der BKA-Geschichte – von NS-Kontinuitäten über das Versagen im NSU-Komplex bis hin zu struktureller Blindheit – und warnt vor neuen sicherheitspolitischen Forderungen wie der Vorratsdatenspeicherung. Sicherheitspolitik dürfe nicht in ein Klima generalisierter Überwachung umschlagen, in dem Grundrechte nur noch "dem Grunde nach" gelten.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59512 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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