Die juristische Presseschau vom 12. März 2026: BGH zu Vape-Tanks / Betriebs­rat­samt trotz Arbeit­s­un­fähig­keit / Pro­mo­vieren mit KI

12.03.2026

Vape-Ersatztanks dürfen nur mit Alters-Check verkauft werden. Erkrankter Arbeitnehmer darf nach erklärter Amtsfähigkeit an Betriebsratssitzungen teilnehmen. KI kann bei Promotionen helfen, ersetzt aber keine Eigenleistung.

Thema des Tages

BGH zu Vape-Ersatztanks: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch leere Ersatztanks für E-Zigaretten nur mit Alterskontrolle verkauft und ausgeliefert werden dürfen. Leere Tanks gelten als "Behältnisse" im Sinne des Jugendschutzgesetzes, weil sie ausschließlich zum Konsum von E-Liquids genutzt werden können und damit die selben Gefahren bergen. Der Versand ohne Altersprüfung stelle daher einen Wettbewerbsverstoß dar und begründe Unterlassungs- sowie Abmahnkostenansprüche des klagenden Konkurrenzunternehmens, nicht jedoch einen Anspruch auf Auskunft über den erzielten Gewinn. Es schreiben LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Tobias Hinderks).

Rechtspolitik

Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Rechtsprofessor:innen Georgia Stefanopoulou und Jochen Bung analysieren auf dem Verfassungsblog die geplante Erhöhung des Strafrahmens in §§ 113 und 114 StGB im Gesetzentwurf des Justizministeriums zur "Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens". Sie argumentieren, dass die geplanten Strafschärfungen auf einer unzutreffenden Annahme mangelnder Härte beruhen, obwohl das Strafrecht bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen und Angriffen auf diese bereits heute durch weitreichende Irrtumsprivilegien und hohe Anforderungen an Entschuldigungsgründe stark zugunsten der Vollstreckungsbeamt:innen ausgestaltet ist. Die Reform würde bestehende Auslegungsprobleme verschärfen und vor allem symbolische Gesetzgebung darstellen, ohne nachweisbaren kriminalpolitischen Nutzen. Bei einer Anhebung des Strafrahmens bleibe vom ursprünglichen Konzept des Widerstandsdelikts als Privilegierung gegenüber der Nötigung kaum noch etwas übrig.

Abgeordnete/Vetternwirtschaft: Nun schreibt auch die SZ (Henrike Roßbach/Robert Roßmann) über die Pläne der schwarz-roten Regierungskoalition, im Abgeordnetengesetz sogenannte Über-Kreuz-Beschäftigungen von Verwandten anderer Abgeordneter zu verbieten. Während die CDU/CSU das Verbot auf Verwandte anderer Bundestagsabgeordneter beschränken möchte, will die SPD auch Verwandte von Europa- und Landtagsabgeordneten einbeziehen.

Chatkontrolle: Weil die EU-Ausnahmeregelung zum Scannen unverschlüsselter Chats Anfang April ausläuft, hat das Europäische Parlament eine Verhandlungsposition für den sogenannten Trilog – also die Verhandlungen mit Rat und Kommission – beschlossen. Das widersprüchliche Verhandlungsmandat, das eher zufällig zustande kam, will die Regelung verlängern, aber zugleich das Scannen nur noch bei konkretem Anfangsverdacht erlauben. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.

KI-Training: Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit Empfehlungen zum Schutz des Urheberrechts vor der Ausbeutung durch Künstliche Intelligenz beschlossen: Geschützte Werke sollen nur gegen Vergütung für das Training genutzt werden dürfen, mit voller Transparenz über alle verwendeten Inhalte und der Möglichkeit, Werke komplett auszuschließen. Globale Pauschallizenzen lehnt das Parlament ab und drängt stattdessen auf individuelle oder kollektive Lizenzmodelle; Medienhäuser sollen für die Nutzung ihrer Inhalte vollständig entschädigt werden. KI-generierte Inhalte sollen nicht urheberrechtlich geschützt sein, und die Kommission soll nun entsprechende Gesetzesvorschläge vorlegen. Es schreibt die FAZ (Michael Hanfeld).

Infrastruktur und Naturschutz: Wie die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet, will die Bundesregierung mit dem "Zukunfts-Infrastrukturgesetz" große Verkehrsprojekte per Gesetz zum "überragenden öffentlichen Interesse" erklären und damit naturschutzrechtliche Hürden absenken. Über den Gesetzentwurf berät der Bundestag. Daneben will Umweltminister Carsten Schneider (SPD) in Kürze einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur" vorlegen, der zentrale Naturschutzmaßnahmen ebenfalls in diesen Rang hebt und Schutzgebiete sowie Biotopverbünde rechtlich stärkt – mit dem Ziel eines Gleichrangs von technischer und natürlicher Infrastruktur. Offen bleibt, ob diese Doppelstrategie den Ausbau von Straßen und Schienen beschleunigt oder neue Zielkonflikte schafft.

Außenpolitik: Christian Rath kritisiert auf anwaltsblatt.de die ausbleibende völkerrechtliche Positionierung von Bundeskanzler Merz in Bezug auf den völkerrechtswidrigen Angriff Israels und der USA auf den Iran. Merz’ ausdrücklicher Verzicht auf klare Kritik stelle eine Abkehr von der bisherigen europäischen Linie einer regelbasierten Außenpolitik dar. Wenn er stattdessen mehr militärische Durchsetzung von grundlegenden Interessen fordere, werde dies die EU auseinandertreiben und die Akzeptanz der Herstellung deutscher Verteidigungsfähigkeit gefährden.

EuStA: Die FAZ (Thomas Gutschker) stellt den deutschen Juristen Andrés Ritter vor, der ab November die Leitung der Europäischen Staatsanwaltschaft übernimmt. Ritter, bislang Stellvertreter von Laura Kövesi, will die Verzahnung mit nationalen Justizsystemen stärken und zusätzliche Kompetenzen – etwa beim Einzug illegaler Vermögen – durchsetzen. Zugleich muss er Vorwürfe entkräften, die EuStA agiere zu aktivistisch oder greife zu stark in Beschuldigtenrechte ein.

Justiz

LAG Hessen zu Betriebsratsamt trotz AU: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Flugzeugbetanker, der dem Betriebsrat angehört, wieder zu Sitzungen eingeladen werden muss, sobald er ausdrücklich seine Amtsfähigkeit erklärt. Arbeitsunfähigkeit bedeute nicht automatisch Amtsunfähigkeit. Der Betriebsrat durfte den Betanker daher nach seiner Erklärung im November 2025 nicht länger als verhindert behandeln; Eilrechtsschutz war geboten, weil die Amtszeit kurz vor dem Ende stand. Einen dauerhaften Flughafenausweis muss der Arbeitgeber jedoch nicht ausstellen.

BGH zu Postbank-Aktien: Der langjährige Rechtsstreit um den angemessenen Preis der Postbank-Aktien ist endgültig zulasten der Deutschen Bank beendet: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, das 57,25 Euro je Aktie statt der 2010 gebotenen 25 Euro festsetzte. Die Bank hatte bereits umfangreiche Rückstellungen gebildet und durch Vergleiche den Großteil der Ansprüche bereinigt; offen bleiben nun noch rund 112 Millionen Euro, die vollständig gedeckt sind. Finanzielle Auswirkungen auf die Jahre 2025 und 2026 erwartet die Bank nicht, so die FAZ (Hanno Mußler).

LG Weiden – MDMA in Champagnerflasche: Vor dem Landgericht Weiden wird der Fall einer Champagnerflasche verhandelt, die 2022 mit hochkonzentriertem MDMA gefüllt war und acht Gäste eines Restaurants vergiftete, von denen einer verstarb. Die Zeit (Kim Lucia Ruoff) zeichnet die verschlungene Route der Flasche nach – von einer Lagerhalle in Arnheim über mehrere ahnungslose Zwischenhändler bis ins Restaurant – und zeigt, wie brüchig die Beweise gegen den angeklagten Niederländer Theo G. sind, dessen mutmaßliche Rolle im Drogennetzwerk unklar blieb. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.

VG Hannover - Einstufung der AfD: Der niedersächsische Verfassungsschutz wird die AfD zunächst wieder als extremistischen Verdachtsfall behandeln und benennen. Diese Stillhaltezusage gab die Behörde ab, nachdem der niedersächsische AfD-Landesverband beim Verwaltungsgericht Hannover ein Eilverfahren gegen die Hochstufung zur gesichert extremistischen Bestrebung eingeleitet hatte. Die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet.

StA München – Jan Fleischhauer: Für Reinhard Müller (FAZ) zeigen die kurzzeitig gegen den Journalisten Jan Fleischhauer laufenden Ermittlungen wegen der Formulierung "Generation Deutschland erwache" für die AfD-Jugend, dass bei § 86a StGB der Kontext entscheidend ist: Die kritische oder satirische Verwendung verfassungsfeindlicher Parolen unterscheide sich grundlegend vom affirmativen Gebrauch durch Extremist:innen. Ein früherer Fall – das aufklärerisch gemeinte, aber strafrechtlich beanstandete Plakat "Den Holocaust hat es nie gegeben" – illustriere die Problematik solcher Tabus. Auch Max Kolter (LTO) sieht im Fall Fleischhauer weniger einen Skandal als ein strukturelles Problem: § 86a StGB sei als nahezu humorloses Tabu konstruiert, seine Ausnahmen seien eng und umstritten, was Ermittlungsbehörden verunsichere. Der Vorgang zeige die Risiken einer überstrengen Rechtsprechung und den Bedarf, die Logik des Kennzeichenverbots dogmatisch wie kriminalpolitisch neu zu justieren.

StA Karlsruhe – Verlag "Der Schelm": Die taz (Jonas Bernauer) berichtet über eine europaweite Razzia, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg gegen den rechtsextremen Verlag "Der Schelm" durchgeführt wurde. Die Ermittler:innen stellten umfangreiches Propagandamaterial, Druckerzeugnisse und elektronische Daten sicher. Hintergrund sind neue Hinweise, dass der Verlag trotz früherer Verurteilungen erneut antisemitische und volksverhetzende Schriften verbreitet. Ermittelt wird gegen acht Beschuldigte wegen Volksverhetzung in hunderten Fällen; der mutmaßliche Hauptbeschuldigte soll sich in Russland aufhalten.

StA Köln – Cum-Ex: In Nordrhein-Westfalen drohen mehrere Cum-Ex-Verfahren zu verjähren, wie Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) dem Rechtsausschuss berichtete. Die Kölner Staatsanwaltschaft steht wegen enormer Datenmengen, internationaler Verflechtungen und einer beispiellosen Zahl an Beschuldigten unter massivem Zeitdruck, obwohl zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Kritische Stimmen – zuletzt die frühere Chefermittlerin Anne Brorhilker – bemängeln weiterhin unzureichende Ressourcen, während die Aufarbeitung des milliardenschweren Steuerskandals voraussichtlich noch viele Jahre dauern wird. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und LTO.

Recht in der Welt

Ukraine – Verwaltungsjustiz: Im Interview auf beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) spricht der Gerichtspräsident Lars Brocker über die langjährige rechtsstaatliche Partnerschaft zwischen der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Ukraine. Er schildert, wie deutsche Verwaltungsrichter:innen seit den 1990er-Jahren beim Aufbau einer unabhängigen Verwaltungsjustiz beraten haben, welche dogmatischen und prozessualen Elemente übernommen wurden und wie die ukrainischen Gerichte trotz des Krieges rechtsstaatliche Standards aufrechterhalten.

EuG/Ungarn – Europäische Friedensfazilität: Rechtsprofessor Markus Kotzur schreibt auf beck-aktuell über Ungarns Klage vor dem Gericht der Europäischen Union, mit der das Land die Beschlüsse zur militärischen Unterstützung der Ukraine über die Europäische Friedensfazilität angreift. Ungarn nutze seine konstruktive Enthaltung politisch, um einen angeblichen Entzug demokratischer Mitwirkungsrechte zu behaupten – rechtlich trage das jedoch nicht. Die Abstimmungsmechanismen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union seien korrekt angewendet worden, sodass die Klage in der Sache wenig Aussicht auf Erfolg habe.

Schweiz – Brand von Crans-Montana: Das Schweizer Bundesamt für Polizei/Fedpol ermittelt umfassend gegen die Betreiber der abgebrannten Bar "Le Constellation" in Crans Montana, bei denen neben möglichen Sicherheitsmängeln nun auch ein weit verzweigtes Geflecht aus Krediten, Hypotheken und mutmaßlich gefälschten Dokumenten in den Fokus rückt. Neben den Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung könnten nun weitere Straftatbestände hinzukommen. Die Fedpol sieht Hinweise auf Geldwäsche, Versicherungsbetrug, Urkundenfälschung und ein Schneeballsystem, mit dem das Gastro- und Immobilienimperium der Familie Moretti aufgebaut worden sein könnte. Die SZ (Patrick Oberli/Arthur Rutishauser) berichtet.

USA – Alexander-Brüder: Wie die SZ (Ann-Kathrin Nezik) schreibt, hat ein Bundesgericht in Manhattan die Alexander-Brüder, einst gefeierte Luxus-Immobilienmakler in New York und Miami, wegen systematischer sexueller Gewalt an Frauen schuldig gesprochen. Über Jahre hinweg haben die Brüder ihren Reichtum, ihre Prominenz und ihr berufliches Netzwerk genutzt, um Frauen unter falschen Vorwänden anzulocken, zu betäuben und zu missbrauchen. Insgesamt erhoben rund 60 Frauen Vorwürfe; im Prozess sagten elf Frauen aus. Die Geschworenen befanden alle drei Brüder in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig. Das Strafmaß wird die Richterin erst im Sommer festlegen. Den Brüdern könnte lebenslange Haft drohen.

USA – Harvey Weinstein: Wie die SZ (Kathleen Hildebrand) schreibt, gab der verurteilte Sexualstraftäter Harvey Weinstein ein Gefängnisinterview, in dem er sich weiterhin als Opfer darstellte und jede Verantwortung für die gegen ihn erhobenen sexualstrafrechtlichen Vorwürfe zurückwies. Trotz mehrerer Verurteilungen und über hundert Beschuldigungen zeigte er keine Reue, relativierte sein Verhalten und unterstellte den Frauen, die ihn beschuldigen, finanzielle Motive. Er beklagte seine Haftbedingungen, den Verlust seines früheren Lebens und seine gesundheitliche Lage.

Türkei – Informationsfreiheit: In der Türkei wird das Informationsfreiheitsgesetz zwar weiterhin genutzt, doch Behörden blockieren Auskünfte zunehmend willkürlich, schüchtern Journalist:innen ein oder ignorieren Fristen und gerichtliche Entscheidungen. Die Journalistin Elif İnce etwa erhielt in einem Fall durch eine IFG-Anfrage belastbare Unterlagen, in einem anderen verweigerte das Ministerium trotz rechtskräftigen Urteils jede Auskunft. Die taz (Dénes Jäger) berichtet.

China – ethnische Einheit: In China will der Volkskongress laut der FAZ (Jochen Stahnke) ein Gesetz zur "ethnischen Einheit" verabschieden, das die bereits praktizierte Assimilationspolitik gegenüber Minderheiten wie Uiguren, Tibetern, Mongolen oder Koreanern rechtlich festschreibt und den Gebrauch ihrer Sprachen in Kernfächern weiter einschränkt. Menschenrechtsorganisationen warnen vor der Ausweitung staatlicher Kontrolle, vagen "Separatismus"-Tatbeständen und der Unterdrückung konkurrierender Identitäten.

Juristische Ausbildung

KI in juristischen Promotionen: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann und Rechtsprofessor Martin Fries befassen sich auf LTO mit den Chancen und Grenzen des KI-Einsatzes in juristischen Promotionsvorhaben. KI-Tools könnten Doktorand:innen zwar als kreative Partner, Recherchehelfer oder sprachliche Unterstützer dienen, zugleich bestünden aber klare Anforderungen an Transparenz, Quellenangaben und einen eigenen wissenschaftlichen Beitrag. Insgesamt plädieren die Autoren dafür, Unsicherheiten durch offene Kommunikation mit Betreuenden zu reduzieren und den verantwortungsvollen Umgang mit KI als Teil der sich wandelnden Promotionskultur zu begreifen.

Sonstiges

Asyl: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken geht hervor, dass 2025 rund 80 Prozent der Asylerstanträge von Frauen, Kindern und Jugendlichen gestellt wurden – ein Befund, der das gängige Bild "illegal einreisender junger Männer" deutlich widerlege. Viele Schutzsuchende kamen zudem legal nach Deutschland, etwa mit Visum oder als hier geborene Kinder. Die Linke warnt vor einer politischen "Dämonisierung" von Geflüchteten und kritisiert die stark gesunkene Schutzquote, insbesondere bei Herkunftsländern mit verschlechterter Menschenrechtslage. Es berichtet die SZ (Claudia Henzler).

Zeitarbeit: Die Rechtsanwältin Viktoria Winstel stellt im Expertenforum Arbeitsrecht das neue Tarifwerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Gesamtverbands der Personaldienstleister vor und schildert dessen Auswirkungen auf die Zeitarbeit. Sie zeigt auf, dass die seit Januar geltenden Regelungen umfassende Anpassungspflichten bei Arbeitszeit, Entgelt, Wegezeiten und Arbeitszeitkonten auslösen und auch Arbeitgeber mit Bezugnahmeklauseln erfassen. Unternehmen müssten Verträge und interne Prozesse zügig überprüfen, um Gleichstellungsverstöße zu vermeiden.
  

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59507 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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