Die juristische Presseschau vom 10. März 2026: BGH zu Impf­schaden / Ber­liner Ver­fGH zu AfD in U-Aus­schuss / Pro­zess­be­ginn gegen Ima­moglu

10.03.2026

BGH sieht keine hohen Hürden für Auskunftsanspruch gegen Astrazeneca. Dass Abgeordnete einen AfD-Kandidaten nicht wählen, ist Ausdruck ihres freien Mandats. Die Staatsanwaltschaft fordert 2.352 Jahre Haft für den Istanbuler Bürgermeister.

Thema des Tages

BGH zu Corona-Impfschaden: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz muss neu über den Auskunfts-, Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch der Zahnärztin Pia Aksoy entscheiden, die meint, aufgrund der Corona-Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff auf einem Ohr ertaubt zu sein. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Das OLG Koblenz habe den Auskunftsanspruch zu Nebenwirkungen des Impfstoffs rechtsfehlerhaft abgelehnt, weil es zu hohe Voraussetzungen daran stellte. Da der Auskunftsanspruch ein "Hilfsmittel ist, um den Leistungsanspruch durchzusetzen", sei er bereits bei plausiblen Anhaltspunkten für die Ursächlichkeit der Impfung begründet. Die Plausibilität setze nicht voraus, dass die Ursächlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Wenngleich das OLG Koblenz den Auskunftsanspruch nun wohl nicht mehr ablehnen kann, sind die übrigen Erfolgsaussichten der Klage noch offen. Nach Erhalt der Auskünfte will der Anwalt der Klägerin Sachverständige beauftragen, die prüfen, ob der Impfstoff ein negatives Verhältnis von Nutzen und Risiken hatte bzw. ob der Hersteller nicht ausreichend über Risiken informierte. In beiden Fällen sieht das Arzneimittelgesetz eine Beweislastumkehr für die Kausalität zugunsten der Geschädigten vor. Die Klägerin fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO (Max Kolter), tagesschau.de (Max Bauer), beck-aktuell und spiegel.de.

Rechtspolitik

EU: Politikprofessorin Christine Landfried plädiert im FAZ-Einspruch für eine Reform der politischen Ordnung der EU, damit die "europäische Vision" besser umgesetzt werden könne. Aufgrund der Dringlichkeit brauche es eine "Koalition der Willigen" außerhalb der EU-Institutionen und -Verfahren, die eine verteidigungspolitische Initiative startet, der sich auch Großbritannien anschließen könnte. Den Gedanken eines "Kerneuropas" von Rechtsprofessor Christian Calliess begrüßt Landfried. Sollten nicht alle Mitgliedstaaten den notwendigen Vertragsänderungen zustimmen, sei eine der Lösungen eine "EU mit weniger Mitgliedstaaten".

Zivilgerichtliche Zuständigkeiten/BGH: BGH-Anwalt Thomas von Plehwe kritisiert auf anwaltsblatt.de die zum 1. Januar in Kraft getretene Anhebung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20.000,01 auf 25.000,01 Euro. Ursprünglich sollte die Beschwerdewertgrenze nur vorübergehend eingeführt werden, um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sei der für die Anhebung genannte Grund der Inflationsanpassung sachfremd. Angesichts des Rückgangs der zivilgerichtlichen Eingangszahlen am BGH wäre vielmehr eine Absenkung der Beschwerdewertgrenze angezeigt gewesen.

Bundesrats-Beschlüsse: Der Bundesrat stimmte am Freitag acht vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zu, darunter das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur. Daneben beschloss der Bundesrat eigene Gesetzesinitiativen, etwa zum besseren Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen, und forderte die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzunehmen. LTO fasst die Ergebnisse der Bundesratssitzung zusammen.

Justiz

VerfGH Berlin zu AfD in U-Ausschuss: Mit Beschluss vom 6. März lehnte der Verfassungsgerichtshof Berlin einen Eilantrag der Berliner AfD-Fraktion gegen die Besetzung eines Untersuchungsausschusses zur Vergabe öffentlicher Fördergelder ab. Wenngleich die AfD nach dem Einsetzungsbeschluss des Berliner Abgeordnetenhauses einen der neun Sitze bekommen sollte, erzielten ihre Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit, um in den Untersuchungsausschuss gewählt zu werden. Der VerfGH lehnte den Eilantrag als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet ab, weil die Nichtwahl der AfD-Kandidaten die AfD-Fraktion nicht in dem Recht auf formale Chancengleichheit verletze, da die Wahl durch die anderen Abgeordneten als Ausdruck der Freiheit ihres Mandats ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt sei. beck-aktuell berichtet.

OLG Düsseldorf zu Kaffeepreisen: Im Streit mit Aldi Süd um vermeintlich zu niedrige Kaffeepreise beu Aldi-Eigenmarken zieht Tchibo vor den Bundesgerichtshof. Wie LTO schreibt, hat Tchibo gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das keine wettbewerbswidrige Preisgestaltung von Aldi Süd annahm, Revision eingelegt. Tchibo argumentiert, dass der Verkauf von Lebensmitteln unterhalb des Herstellungspreises rechtlich mit dem verbotenen Verkauf unterhalb des Einstandspreises gleichzustellen sei, weil es für Verbraucher:innen und aus Sicht des Wettbewerbs keinen Unterschied mache, ob ein Unternehmen den Kaffee als Fertigware einkauft oder Rohkaffee kauft, röstet und dann weiterverkauft.

OLG Frankfurt/M. zu fallendem Pony: Die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung greift nicht, wenn ein sterbendes Pony nach einer tödlichen Injektion auf die Tierärztin fällt und diese Verletzungen erleidet. Bei dem Vorfall habe sich keine typische Tiergefahr realisiert, weil das Pony nicht wegen eines "der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhaltens", sondern wegen der Schwerkraft auf die Tierärztin gefallen sei, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Damit lehnte es in einem Hinweisbeschluss den gegen die Ponyhalterin gerichteten Schmerzensgeldanspruch der Tierärztin ab, woraufhin die Tierärztin ihre Berufung zurücknahm. Es berichten LTO, beck-aktuell, spiegel.de und bild.de (Diana Kassal).

OLG Düsseldorf zu Schnellladestellen/Vergabe: Die bundeseigene Autobahn GmbH hätte den Auftrag für den Aufbau einer Schnelladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten europaweit ausschreiben müssen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und setzte dabei ein Vorabentscheidungsurteil des EuGH um. Die Autobahn GmbH hatte den Auftrag ohne Ausschreibung durch bloße Vertragsänderung an die Tank und Rast GmbH und die ostdeutsche Tankstellen GmbH vergeben, die die meisten Raststätten und Autobahn-Tankstellen betreiben. Es habe sich hier aber um keine unwesentliche Vertragsänderung gem. § 132 GWB gehandelt. beck-aktuell berichtet. 

VG Berlin zu Moorschutz: Vergangenen Freitag wies das Verwaltungsgericht Berlin eine Untätigkeitsklage der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz gegen das Land Berlin zum Schutz der Moore zurück. Die Berliner Wasserbetriebe pumpen seit Langem ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung Wasser aus bedrohten Moorschutzgebieten ab. Über die teils vor 30 Jahren gestellten Genehmigungsanträge der Wasserbetriebe wurde jedoch noch nicht entschieden. Das VG Berlin befand nun, dass die noch laufenden Genehmigungsverfahren rechtskonform seien, und dass die Moore bis zu einer Entscheidung durch eine 2024 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben ausreichend geschützt seien, so die taz-berlin (Timm Kühn).

LG Ansbach zu Mord an 15-Jährigem: Das Landgericht Ansbach hat eine 19-Jährige wegen Totschlags zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren verurteilt, weil sie vergangenen Sommer infolge eines Streits an einer Bushaltestelle einen 15-Jährigen mit einem Messer in den Hals gestochen und getötet hatte. Obwohl die Täterin den Jungen, der neben der deutschen auch die brasilianische Staatsbürgerschaft hat, rassistisch beleidigt haben soll, sah das Gericht keine Anhaltspunkte für eine rassistische Tatmotivation. Die rassistische Beleidigung sei "unbedacht" geäußert worden. Es berichtet spiegel.de.

LG München I – KI-Training/Suno AI: Am Landgericht München I fand die mündliche Verhandlung im Verfahren der Musikverwertungsgesellschaft Gema gegen den amerikanischen KI-Anbieter Suno AI statt. Mit der KI von Suno AI können Songs generiert werden, die der Musik echter Interpret:innen stark ähneln. Die Gema ist der Ansicht, dass die von Suno generierten Songs "offensichtlich Urheberrechte verletzen" und fordert eine finanzielle Gewinnbeteiligung der von ihr vertretenen Künstler:innen in Höhe von 30 Prozent. Ein Urteil soll im Juni verkündet werden. Es berichten SZ (Andrian Kreye), FAZ (Marcus Jung) und zdf.de (Daniel Heymann/Bianca Schwarz).

LG Frankfurt/M. zu Urheberrecht an Liedtext: Eine Frau, deren Lebensgefährte einen von ihr geschriebenen Liedtext mithilfe von Suno AI mit Musik unterlegte, ist Urheberin des Lieds und kann die Verbreitung ihres Textes in Gestalt des KI-generierten Lieds untersagen, so das Landgericht Frankfurt/M. mit Urteil vom Dezember 2025. Dass die Frau eine von der KI überarbeitete Zweitversion des Textes verwendet hatte, sei unschädlich, weil der Text dennoch ein ausreichendes Maß an individuellem Ausdruck aufweise. Zum Streit kam es, weil eine weitere Künstlerin das Lied, das sie für rein KI-generiert hielt, in ihr Repertoire übernommen hatte. beck-aktuell berichtet.

AG Freiburg zu voyeuristischem Vermieter: Das Amtsgericht Freiburg verurteilte einen 57-jährigen ehemaligen Studienberater und Vermieter einer Studierenden-WG zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, weil er hunderte Frauen über mehrere Jahre hinweg heimlich unter Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs gefilmt hatte. In drei oder vier Videos der Nacktaufnahmen, die er von den WG-Bewohnerinnen, seinen Studentinnen und seinen Kolleginnen ohne deren Kenntnis fertigte, ist auch Geschlechtsverkehr zu sehen. Mittlerweile sind etwa 70 Frauen identifiziert, ein Großteil der Taten ist jedoch bereits verjährt, so bild.de (Robin Mühlebach/Michael Hahn).

AG München zu Mitverschulden durch Falschparken: Eine Falschparkerin, deren Auto durch eine andere Autofahrerin beschädigt wurde, weil diese infolge des falsch abgestellten Fahrzeugs zum Rangieren rückwärtsfahren musste, trägt ein Mitverschulden für den an ihrem Auto verursachten Schaden. Das Amtsgericht München bemaß den Mitverschuldensanteil der Falschparkerin auf 20 Prozent, weil sie durch ihr rücksichtsloses Parken eine Gefährdungslage und damit die Ursache für den Unfall gesetzt habe. spiegel.de berichtet.

GenStA Berlin – Maskenbeschaffung/Spahn: Mangels Anfangsverdachts hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit dem Kauf von Corona-Masken ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die angezeigten Vorwürfe der Vorteilsannahme und der Untreue, wie LTO und zeit.de berichten.

Für Reinhard Müller (FAZ) ist die Entscheidung der Berliner GenStA "kein politischer Freibrief", sondern eine Erinnerung an den "rechtsstaatlichen Charakter der Corona-Aufklärung".

Recht in der Welt

Türkei – Ekrem İmamoğlu: In der Türkei startete ein Strafprozess gegen 400 Angeklagte, unter ihnen der seit einem Jahr inhaftierte Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu. Die Staatsanwaltschaft wirft İmamoğlu unter anderem die Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung sowie Bestechung und Geldwäsche vor, und fordert eine Freiheitsstrafe von 2.352 Jahren. Der Prozess gegen den Oppositionspolitiker İmamoğlu, der bis zu seiner Inhaftierung als aussichtsreichster Herausforderer des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan galt, gilt als politisch motiviert. Der Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen İmamoğlu leitete, wurde im Februar von Erdoğan zum Justizminister ernannt. Das Gericht will bis Ende April verhandeln; der gesamte Prozess könnte sich noch über Jahre ziehen. Es berichten FAZ (Friederike Böge), taz (Wolf Wittenfeld), LTO und spiegel.de (Şebnem Arsu/Anna-Sophie Schneider).

Italien – Justizreform: Nun ordnet auch die SZ (Elisa Britzelmeier) die von der italienischen Ministerpräsidentin Georgia Meloni geplante Justizreform ein. Kritiker:innen warnen davor, dass die Reform die Gewaltenteilung aufweiche, die in Italiens Verfassung in Reaktion auf die faschistische Herrschaft Benito Mussolinis fest verankert wurde. Über die von Meloni angestrebte Verfassungsänderung stimmen die Italiener:innen am 22. und 23. März ab.

Israel und USA/Iran: Im Gespräch mit der SZ (Ronen Steinke) betont Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (ECCHR), dass das Völkerrecht nicht gänzlich ohne Reaktionsmöglichkeit sei, wenn ein Regime wie der Iran binnen zwei Tagen 30.000 Menschen tötet. Die Weltgemeinschaft hätte etwa durch Strafverfahren vor nationalen und internationalen Gerichten, durch zielgerichtete Sanktionen oder andere gewaltlose, völkerrechtliche Druckmittel reagieren können. Gemeinsam mit iranischen Menschenrechtlern habe Kaleck der Bundesanwaltschaft "umfangreiches Beweismaterial übergeben, damit einige hohe Persönlichkeiten aus der iranischen Justiz, echte Blutrichter, nicht mehr in deutschen Spezialkliniken ein und aus gehen, wie es jahrelang der Fall war, sondern beim nächsten Besuch verhaftet werden." Kriege seien hingegen nur "Scheinlösungen für Schreibtischstrategen, die nie an die zivilen Opfer und die Folgen denken."

Völkerrechtsprofessor Aurel Sari argumentiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass Ali Khamenei während eines bewaffneten Konflikts getötet wurde, sodass er ein legitimes militärisches Ziel im Sinne des humanitären Völkerrechts darstellte. Das humanitäre Völkerrecht gelte unabhängig von der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Angriffs, also auch dann, wenn der Angriff als solcher völkerrechtswidrig war. Die Tötung Khameneis sei aber dennoch ein Verstoß gegen das Gewaltverbot und damit illegal gewesen. 

USA – Anthropic / KI für Waffen: Das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic klagt bei einem Bundesgericht in San Francisco gegen die Einstufung als Lieferkettenrisiko für die nationale Sicherheit, die es weitgehend von Regierungsaufträgen ausschließt. Zuvor hatte Anthropic, dessen KI das Pentagon bis vor Kurzem noch verwendet hatte, von der US-Regierung gefordert, dass die KI nicht zur Massenüberwachung sowie in autonomen Waffensystemen genutzt werden dürfe. Vor Gericht argumentiert Anthropic nun, die Einstufung verletze die freie Meinungsäußerung, weil das Unternehmen für seine Grundsätze bestraft werde. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

USA – Epstein-Akten: Vor dem Hintergrund der Epstein-Ermittlungen erläutert Rechtsprofessor Kirk W. Junker im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) die Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems. Die meisten Straftaten unterfallen aufgrund der föderalen Struktur der USA der Zuständigkeit der Bundesstaaten, die den Ermittlungen unterschiedliche Prioritäten und Ressourcen beimessen. Der US-Kongress könne die Exekutive über Haushaltskontrollen und Anhörungen beeinflussen.

Sonstiges

Männergewalt: Der Psychologe Ahmad Mansour schreibt in der Welt, die Ursache für Gewalt liege in dem "Versuch, verletzten Selbstwert zu kompensieren". Gewalt nehme dort zu, wo staatliche Autorität auf gekränkte Männlichkeit treffe. Der Staat müsse auf die Gewalttaten angemessen reagieren; "richterliche Milde" wirke auf "Täter mit Ehrentradition als Schwäche und lädt zur weiteren Grenzüberschreitung ein".

Rechtsgeschichte – Carl von Ossietzky: Der Strafverteidiger Gerhard Strate erinnert auf beck-aktuell an die Verurteilung des Journalisten und Pazifisten Carl von Ossietzky, den das Reichsgericht 1931 im Zusammenhang mit einem Artikel über den heimlichen Aufbau der militärischen Luftfahrt des Landesverrats schuldig sprach. Da bisherige Versuche der Wiederaufnahme des Reichsgerichtsverfahrens erfolglos verliefen, fordert Strate, dass Deutschland "dem in fünf Jahren bevorstehenden 100. Jahrestag des Urteils zuvorzukommen und Carl von Ossietzky endlich juristisch rehabilitieren" sollte.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59487 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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