Die juristische Presseschau vom 5. März 2026: EU-Kom­mis­sion für "Made in Europe" / Win­ter­hoff ver­ur­teilt / Kein Pro­zess gegen Ham­burger Finanz­beamtin

05.03.2026

Die EU-Kommission will öffentliche Aufträge an EU-Herkunftsvorgaben knüpfen. Das LG Bonn verurteilte den Psychiater Michael Winterhoff wegen Körperverletzung. Das LG Bonn ließ Anklage wegen unterlassener Cum-Ex-Rückforderung nicht zu.

 

Thema des Tages

Protektionismus: Die EU-Kommission stellte den Vorschlag für eine EU-Verordnung namens Industrial Accelerator Act (IAA) vor. Mit dem IAA sollen zentrale Vergaberegeln verschärft und öffentliche Aufträge in strategischen Sektoren an europäische Herkunftsvorgaben geknüpft werden. Vorgesehen sind verbindliche "Made in Europe"-Quoten für Fahrzeuge, Batterien, Wärmepumpen, Fotovoltaik und Grundstoffe, ergänzt um eine Genehmigungspflicht für große ausländische Direktinvestitionen. Autos müssen zum Beispiel in der EU montiert werden. Sechs Monate nach Inkrafttreten des IAA sollen 70 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus der EU stammen. Die Batterie muss mindestens drei europäische Bestandteile haben, darunter die Zellen. Nach drei Jahren müssen fünf Batteriekomponenten aus der EU sein, damit die Batterie als "Made in Europe“ zählt. Falls die Preise für europäische Produkte deutlich höher sind als für ausländische, müssen "Made in Europe"-Produkte laut dem Vorschlag nicht bevorzugt werden. Auch der Kauf japanischer, koreanischer, kanadischer und britischer E-Autos beziehungsweise Autoteile könnte mit europäischen Steuergeldern gefördert werden, wenn Gegenseitigkeit gegeben ist. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf/Björn Finke), FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Eric Bonse), Hbl (O. Scheer u.a.) und LTO.

Kerstin Maria Rippel (Wirtschaftsvereinigung Stahl) und Jürgen Kerner (IG Metall) warnen in der Welt, dass Europa ohne klare "Made in Europe"-Vorgaben seine industrielle Basis und sicherheitspolitische Souveränität gefährde. Hendrik Kafsack (FAZ) kritisiert, dass der Entwurf den Abschied vom freien Handel signalisiere, Produkte verteuere, Innovation schwäche und enorme Bürokratie schaffe – es sei am Ende eher eine Industriebremse als ein Beschleuniger. Eric Bonse (taz) sieht das Gesetz als verwässertes "Maybe European", voller Ausnahmen und Quoten. Unter politischem Druck sei aus einem klaren industriepolitischen Instrument ein inkonsistenter Kompromiss geworden. Auch Olga Scheer (Hbl) bewertet das Ergebnis als bürokratischen Flickenteppich, der vom ursprünglichen industriepolitischen Anspruch kaum etwas übriglässt und vor allem neue Komplexität statt strategischer Klarheit schafft.

Rechtspolitik

Arbeitszeit: Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) spricht die Rechtsanwältin Claudia Posluschny über die Notwendigkeit, das Arbeitszeitrecht zu entbürokratisieren und stärker an die Lebensrealität anzupassen. Sie plädiert für mehr Flexibilität – etwa eine wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit und modernisierte Ruhezeiten – und warnt zugleich vor zusätzlicher Regulierung bei Teilzeit oder Minijobs. Entscheidend sei, Vollzeit durch bessere Betreuungsangebote und betriebliche Anreize attraktiver zu machen, statt Teilzeit zu erschweren.

Angriffe auf Politiker:innen: Laut spiegel.de (Christoph Schult) fordern die Grünen einen besseren Schutz von Politiker:innen und demokratischen Institutionen in Städten und Gemeinden. Grund dafür sei die Zunahme von Angriffen und Bedrohungen. Konkret werden u.a. vereinfachte Melderegistersperren und der Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Kommunalpolitiker:innen gefordert. Die SZ (Claudia Henzler) legt dar, welche Angebote es bereits gibt, darunter etwa eine Telefonberatung durch die "Starke Stelle" der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention oder das Onlineportal "Stark im Amt", welches Informationen bezüglich möglicher Verfahren oder kommunaler Konfliktberatung zur Verfügung stellt.

Informationsfreiheit Berlin: Der Berliner CDU/SPD-Senat plant kurz vor der Abgeordnetenhaus-Wahl massive Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes, was Kritiker:innen als Versuch werten, weitere Enthüllungen im Zusammenhang mit dem Fördergeldskandal in der Kulturverwaltung zu verhindern. Es schreibt die SZ (Peter Laudenbach).

Justiz

LG Bonn zu Michael Winterhoff: Das Landgericht Bonn hat den Kinderpsychiater Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe Kindern und Jugendlichen das Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet, obwohl es dafür keine medizinische Grundlage gab. Pipamperon ist ein Neuroleptikum, es wirkt sedierend und kann schwere Nebenwirkungen verursachen. Winterhoff habe zwar in heilender Absicht gehandelt, so das Gericht um die Kinder für seine Erziehungsmethoden erreichbar zu machen, die Zustimmung der Sorgeberechtigten sei jedoch nicht wirksam gewesen, da Winterhoff sie unzureichend aufgeklärt habe. Winterhoff hätte deutlich machen müssen, dass seine Diagnose des “frühkindlichen Narzissmus” keine allgemein anerkannte Diagnose sei. Er hätte auch darüber informieren müssen, dass er Pipamperon von vornherein als Dauermedikation vorgesehen habe, womit er sich “weit außerhalb des Facharztstandards” bewegt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Es berichten SZ (Rainer Stadler), FAZ (Eva Schläfer) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Bonn – Cum-Ex/Daniela P.: Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) schreibt, hat das Landgericht Bonn entschieden, dass die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. nicht zugelassen wird. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte ihr Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Sie hatte zunächst eine Rückforderung von erschlichenen Steuererstattungen von der Hamburger Warburg Bank vorgeschlagen, darauf später nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzten jedoch verzichtet. Nach der Besprechung schrieb sie einer Freundin, ihr "teuflischer Plan" sei aufgegangen. Die Strafkammer sieht jedoch keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für eine strafbare Handlung und hält die spätere steuerrechtliche Einschätzung der Beamtin, die zum Verzicht auf die Rückforderung führte, für vertretbar. Die Staatsanwaltschaft will sofortige Beschwerde einlegen. Die Warburg Bank hatte bei Hamburgs damaligem Ersten Bürgermeister, Olaf Scholz (SPD), um Hilfe gebeten, woran dieser sich lange nicht erinnern konnte.

EuG zu Entschädigung bei Flugverspätung: Das Gericht der Europäischen Union hat laut LTO in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, wenn sie freiwillig auf verspätete Passagiere wartet und dadurch weitere Flüge ebenfalls verspätet starten. Die Entscheidung, zu warten und den ursprünglichen Abflug umzudisponieren, unterbreche den erforderlichen ursächlichen Zusammenhang. Über den konkreten Fall hat nun das LG Düsseldorf zu entscheiden.

BVerfG zu Ex-Wirecard-Chef Braun: Wie die FAZ (Marcus Jung/Katja Gelinsky) schreibt, bleibt Markus Braun weiterhin in Untersuchungshaft. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München nicht an, sodass die Einschätzung bestehen bleibt, Braun sei dringend tatverdächtig, verfüge über versteckte Vermögenswerte und könne sich im Falle einer Freilassung absetzen. Damit wird er an dem Verfahren, das noch bis mindestens Juni weiterläuft, voraussichtlich weiter aus der Untersuchungshaft heraus teilnehmen; im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

BVerfG zu Rentenreform: Mit Beschluss von Ende Januar hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Studenten gegen das Rentenpaket 2025 als offensichtlich unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen. Der Student sah sich in seinen Grundrechten verletzt, weil er Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, ohne später mit gleichwertigen Leistungen rechnen zu können. Er berief sich aber erfolglos auf das intertemporale Konzept aus dem Klima-Beschluss des BVerfG. Der Doktorand Matthias Gegenwart stellt die Entscheidung im Verfassungsblog vor.

BGH zu Waffenverkauf: Der BGH hat im Dezember die Verurteilung eines Waffenhändlers wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben. Der Händler habe zwar gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, als er einem Mann eine Pistole ohne Waffenbesitzkarte verkauft hatte. Er habe aber nicht damit rechnen müssen, dass der Käufer später damit seine Partnerin erschießen wird. Das Landgericht hatte in der Tötung eine allgemeine Gefahr gesehen. beck-aktuell berichtet. 

BGH zu Online-Fortbildungen: Die Habilitandin Lisa Riedel analysiert auf beck-aktuell das Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang Februar, mit dem klargestellt wurde, dass synchrone Online-Fortbildungen für Anwält:innen grundsätzlich nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, weil bei Live-Formaten mit direkter Interaktion keine "räumliche Trennung" im Sinne des Gesetzes vorliege. Zentral sei der ausdrücklich formulierte Grundsatz, dass nicht die tatsächliche Durchführung, sondern der Vertragsinhalt darüber entscheidet, ob ein Angebot als Fernunterricht einzustufen ist. Anbieter müssen folglich präzise vertraglich festlegen, ob sie Live-Unterricht oder asynchrone Inhalte schulden. Schon kleine asynchrone Elemente, etwa das Bereitstellen von Aufzeichnungen, können ein Programm wieder zulassungspflichtig machen. Das Urteil stelle einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Regulierung digitaler Bildungsformate dar.

BFH zu Umsatzsteuer bei Sportvereinen: Über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, in der kritisiert wurde, dass Finanzämter und Bundesregierung trotz klarer Rechtsprechung weiterhin davon ausgehen, dass Sportvereine keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge zahlen müssten, schreibt nun auch die FAZ (Manfred Schäfers). Das Gericht stellte klar, dass die bisherige Verwaltungspraxis rechtswidrig ist. 

KG Berlin zu WC-Gebühren: Laut LTO hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Betreiberin des Berliner Oktoberfests ihren Gästen keine WC-Gebühren auferlegen darf. Nach § 4 Abs. 2 und 4 der Berliner Gaststättenverordnung müssen Gaststätten ab zehn Sitzplätzen Toiletten bereitstellen und deren kostenlose Nutzung ermöglichen. Gebühren dürfen ausschließlich von Nicht-Gästen verlangt werden. Die beim Oktoberfest erhobenen WC-Entgelte – 1 Euro pro Besuch oder 5 Euro Flatrate – verstießen daher gegen die gesetzlichen Vorgaben. Die Verbraucherzentrale hatte die Unterlassungsklage erhoben.

OLG Hamburg – Letzte Verteidigungswelle: Am heutigen Donnerstag beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Prozess gegen acht junge Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle", die sich unter anderem des versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten müssen. Die Angeklagten sind zwischen 14 und 22 Jahre alt; ihnen werden unter anderem Angriffe auf politische Gegner und LGBTQ+-Personen, Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte sowie die Vorbereitung weiterer Anschläge vorgeworfen. taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Julia Jüttner/Sara Wess/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichten ausführlich.

VG Köln – Einstufung der AfD: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren entschieden hat, dass die Bundes-AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden darf, folgt nun das Hauptverfahren. tagesschau.de (Frank Bräutigam) schildert in einem Frage-Antwort-Format, wie es nun weitergehen wird und welche Auswirkungen der Eilbeschluss hat.

VG Münster zu Infektion als Dienstunfall: Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Corona-Infektion eines Lehrers nach einer Klassenfahrt nur dann als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Ansteckung tatsächlich während der dienstlichen Tätigkeit erfolgte. Zwar kann eine Infektionskrankheit grundsätzlich ein Dienstunfall sein, doch muss eine Ansteckung von privaten Ansteckungsquellen ausgeschlossen sein – eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht nicht. Da im vorliegenden Fall weder ein größerer Ausbruch auf der Fahrt vorlag noch eine besondere Gefährdungssituation bestand, lehnte das Gericht die Anerkennung ab. Es schreibt LTO.

LG Köln – Offshore-Steuerhinterziehung: Das Landgericht Köln verhandelt erstmals in Deutschland einen Fall, der über die 2016 veröffentlichten "Panama Papers" bekannt geworden war: Ein 56-jähriger Schweizer soll über Jahre hinweg Offshore-Gesellschaften vermittelt und damit Deutschen die Verschleierung von Vermögen sowie Steuerhinterziehung ermöglicht haben. Die Anklage wirft ihm die Bildung krimineller Vereinigungen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor; der mutmaßliche Steuerschaden beträgt rund 13 Millionen Euro. Es berichten Hbl (René Bender/Volker Votsmeier/Claudius Schaut) und LTO.

LG München I – Betrug durch Strafverteidiger: Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen einen Münchener Strafverteidiger begonnen, der einem Autohändler dabei geholfen haben soll, seine 75-jährige, bettlägerige Nachbarin um erhebliche Vermögenswerte zu bringen. Angeklagt ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs, versuchten Betrugs und Untreue, teils in Mittäterschaft. Der Haupttäter soll sich über ein enges Vertrauensverhältnis Zugang zu rund 1,7 Millionen Euro verschafft und der Seniorin angebliche Traumzinsen vorgespiegelt haben, während der Anwalt laut Anklage Konten auflöste, Überweisungen tätigte und damit Beihilfehandlungen leistete. Der Vermögensschaden beläuft sich auf etwa 400.000 Euro, wie LTO schreibt.

LG Gießen – Crimenetwork: Die Zeit (Kai Biermann/Martin Steinhagen/Jens Tönnesmann/Sascha Venohr) schreibt über das Verfahren gegen Jannis H., der den größten kriminellen Onlinemarktplatz Deutschlands, das Crimenetwork, gesteuert haben soll und sich deshalb vor dem Landgericht Gießen verantworten muss. Über Jahre soll der 30-Jährige das Netzwerk zusammen mit Komplizen aufgebaut und sichergestellt haben, dass der Handel mit Drogen, Falschgeld, gestohlenen Daten und gefälschten Ausweisen floriert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten, u.a. wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln. Das Urteil soll am 18. März gefällt werden.

Recht in der Welt

Israel und USA/Iran: Der Rechtsprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus schildert in der FAZ, dass der Angriff der USA und Israels auf den Iran eindeutig völkerrechtswidrig ist, weil weder ein Sicherheitsratsmandat noch die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts erfüllt waren. Im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Wehrpflicht warnt er davor, dass Wehrpflichtige nicht zu Handlungen herangezogen werden dürfen, die strafbare Angriffskriege oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Zugleich betont er, dass Deutschland nur dann glaubwürdig Recht und Freiheit verteidigen kann – etwa durch Schutz von Verbündeten, Sanktionen und diplomatischen Druck –, wenn es selbst strikt an Verfassung und Völkerrecht festhält. 

Der Rechtsprofessor Matthias Herdegen argumentiert nun auch im Interview mit zeit.de (Mark Schieritz/Heinrich Wefing), dass ein präventives Selbstverteidigungsrecht bei existenzieller Bedrohung – insbesondere durch ein mögliches iranisches Atomwaffenprogramm – eröffnet sein könne. Er betont, dass die Lage eine rechtliche Grauzone darstelle, warnt vor vorschnellen moralischen Urteilen und grenzt solche Verteidigungsoperationen klar von Angriffskriegen wie dem russischen Vorgehen gegen die Ukraine ab. Zugleich erläutert er, dass auch humanitäre Interventionen und die gezielte Tötung militärischer Führer völkerrechtlich diskutierbare, aber nicht per se unzulässige Mittel sein können.

Völkerrecht: zdfheute.de (Daniel Heymann) spricht mit dem Völkerrechtsprofessor Dominik Steiger und dem Leiter des Zentrums für Sicherheit und Verteidigung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Patrick Keller, über die Frage, was das Völkerrecht heute noch wert ist. Die Erwartung, dass das Völkerrecht jedes internationale Problem lösen kann, sei unrealistisch. Das Völkerrecht sei nur ein Element von vielen und gerade jetzt müsse es weiter hochgehalten werden.

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Wenige Stunden nachdem das US-Justizministerium am Dienstag die Berufungen gegen Bezirksgerichts-Urteile zurückzog, die US-Großkanzleien gegen Dekrete von US-Präsident Donald Trump erstritten hatten, erklärte das Ministerium ohne Begründung, dass es seinen Antrag auf freiwillige Rücknahme der Berufungen wieder zurückziehen wolle. beck-aktuell berichtet. 

Israel und Türkei – Festnahme von Journalisten: Die taz (Wolf Wittenfeld) berichtet über die Festnahme mehrerer türkischer Journalisten im Kontext des Irankriegs in Israel und der Türkei. Zwei Reporter von CNN Türk wurden in Tel Aviv kurzfristig festgesetzt – wegen angeblich ungültiger Presseausweise –, aber nach massivem türkischen diplomatischen Druck wieder freigelassen. Drei andere Journalisten, die am US-Stützpunkt İncirlik zu möglichen Einsätzen gegen Iran recherchiert hatten, sitzen dagegen weiter in Haft; die türkische Staatsanwaltschaft wertet ihre Aufnahmen als Gefährdung der nationalen Sicherheit.

Sonstiges

Kündigung wegen Schlechtleistung: Die Rechtsanwältin Hannah Anhorn erläutert auf LTO-Karriere, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen schlechter Leistung möglich ist. Entscheidend sei nicht ein bloßes "Unterdurchschnittlichsein", sondern ob der Arbeitnehmer seine individuellen Fähigkeiten ausschöpft, ob klare Leistungsmaßstäbe existieren und ob die Ursachen im Nicht-Können oder Nicht-Wollen liegen. Erst wenn Erwartungen transparent sind, Unterstützung erfolglos bleibt und eine negative Zukunftsprognose besteht, kann eine Kündigung rechtlich Bestand haben.

Krisenbedingte Arbeitsverhinderung: Die Rechtsanwält:innen Claudia Knuth und Julian Jentsch beschäftigen sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit den Folgen, die eine durch militärische Krisen bedingte Rückkehrverzögerung für Vergütung und arbeitsrechtliche Pflichten hat. Sie stellen klar, dass bei einer im Urlaub eingetretenen Strandung im Krisengebiet grundsätzlich der Grundsatz "ohne Arbeit, kein Lohn" gilt, weil das Wegerisiko beim Arbeitnehmer liegt und weder Annahmeverzug noch § 616 BGB typischerweise greifen. Nur bei einer dienstlich veranlassten Reise kommen Entgeltfortzahlung und gesteigerte Fürsorgepflichten des Arbeitgebers in Betracht; Sanktionen scheiden regelmäßig aus, solange der Arbeitnehmer seine Informationspflichten erfüllt.

Vergütungsvereinbarungen: Der Rechtsanwalt Norbert Schneider setzt sich auf anwaltsblatt.de ausführlich mit anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen auseinander und schildert, welche Fehlerquellen es gibt und worauf Anwält:innen unbedingt achten sollten.
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59457 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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