BGH zweifelt an Klimaklage-Argumentation der DUH zu CO2-Budgets für Unternehmen. Das LKA platzierte Ermittler in Sicherheitsfirma, die versuchte, die Block-Kinder zu entführen. Serbien schwächt die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft.
Thema des Tages
BGH – Klimaschutz/Mercedes und BMW: Die Klimaklagen von drei Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz und BMW haben vermutlich keinen Erfolg. Die Kläger:innen verlangen von den Auto-Herstellern, dass sie ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr verkaufen. Sie befürchten unter Bezugnahme auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, dass der Gesetzgeber später massiv in ihre persönliche Freiheit eingreifen wird, wenn die Autohersteller jetzt ihre CO₂-Budgets überschreiten. In einer vorläufigen rechtlichen Würdigung bezweifelte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters, dass auch Unternehmen ein CO₂-Budget zukomme, weil dieses nur vom Gesetzgeber beschlossen werden könne. Der BGH sieht ohnehin den deutschen und europäischen Gesetzgeber (und nicht die Gerichte) als am besten geeignet und legitimiert an, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen im Klimaschutz auszugleichen. In den Vorinstanzen scheiterte die DUH. Der BGH hatte die Revision zugelassen. Er wird sein Urteil am 23. März verkünden. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), Welt, tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt) und beck-aktuell.
Klimaklagen: Wolfgang Janisch (anwaltsblatt.de) lässt anlässlich des anstehenden fünfjährigen Jubiläums des Karlsruher Klimabeschlusses die Entwicklung von Klimaklagen Revue passieren. Während ihnen anfänglich teils eine problematische Einmischung in die Politik nachgesagt worden sei, seien sie in den heutigen Zeiten, in denen Klimaschutz politisch unattraktiver werde, ein wichtiges Korrektiv. Mit dem neuen Typus der Klimaklage, bei dem vom Klimawandel Betroffene deliktsrechtlich gegen emittierende Unternehmen vorgehen, "haben Gerichte vor allem eines zu beantworten: Sollen wirklich nur jene die Schäden des Klimawandels tragen, die am wenigsten dafür können?"
NGOs: Rechtsprofessor Christoph Degenhart meint auf beck-aktuell, die grundgesetzliche Gewaltenteilung drohe durch die "selektive Wahrnehmung von Verbandsklagerechten und die strategische Prozessführung durch Unterstützung ausgewählter Einzelkläger zusehends überlagert" zu werden. Der Autor spricht von einer "Klageindustrie". Hier finde ein Zusammenspiel statt von Verbänden mit dem dezidierten Anspruch, das Gemeinwohl zu vertreten, und einer Rechtsprechung mit einem gleichermaßen dezidierten Gestaltungsanspruch. Er werde vor allem bei Klimaklagen akzentuiert, mitunter auch in Asylverfahren. Es sei kein "Angriff auf die 'Zivilgesellschaft', Transparenz einzufordern und das Verbandsklagerecht neu zu justieren".
Rechtspolitik
Tötung von Frauen: Die rechtspolitischen Sprecher:innen der SPD aus Bund und Ländern wollen, dass geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive künftig als eigenes Mordmerkmal gelten. In der bisherigen Praxis scheitere die Einstufung einer Tat als Mord mitunter daran, dass die Einordnung unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe rechtlich herausfordernd sei. zeit.de berichtet.
Presse/Prozesskosten: In seiner Reihe "Für ein faireres Presserecht" plädiert Felix W. Zimmermann (LTO) für ein faires Kostenrecht im Äußerungsrecht, damit die "einschüchternde Wirkung" der teils hohen staatlich festgesetzten Gerichtsverfahrenskosten vermieden werde. Gerichte sollten den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Prozesskosten bemessen, so gestalten, dass er nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehe. Entsprechend der Vorgabe des § 48 Abs. 2 GKG sollten Gerichte außerdem die Vermögenssituation der Parteien bei der Streitwertfestsetzung beachten – es mache einen Unterschied, ob die Beklagte die Bild-Zeitung oder eine vermögenslose Einzelperson sei.
Wohnungsmiete: Nun stellt auch die SZ (Claudia Henzler/Ronen Steinke) die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum besseren Schutz von Mieter:innen vor. Demnach sind unter anderem Beschränkungen für Kurzzeitmietverträge, eine Deckelung der Indexmiete und die Einführung der Schonfristzahlung bei der ordentlichen Kündigung geplant. Gefordert werden darüber hinaus eine Verschärfung der Mietpreisbremse, eine Beschränkung der Eigenbedarfskündigung und die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.
Justiz
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Wie spiegel.de (Julia Jüttner u.a.), Welt (Lars Petersen) und bild.de (Jan-Henrik Dobers) berichten, schleuste das Hamburger Landeskriminalamt (LKA) von Mai bis Oktober 2025 einen verdeckten Ermittler in die Sicherheitsfirma "System 360 GmbH" ein. Diese Firma, die 2022 einen ersten erfolglosen Versuch zur Entführung der Block-Kinder durchgeführt haben soll, wird vom ehemaligen LKA-Beamten Thorsten Mehles gemeinsam mit dem Ex-BND-Chef August Hanning geführt. Laut dem verdeckten LKA-Ermittler habe Mehles sich jetzt auch sehr für das Block-Verfahren am LG Hamburg interessiert und einen Prozessbeobachter ins Gericht geschickt. Außerdem hätten Mehles und Hanning eine frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts beauftragt, ein Gutachten anzufertigen, wie der gescheiterte Entführungsversuch 2022 strafrechtlich zu bewerten sei. Mehles und Hanning bestreiten die Vorwürfe. Der Medienrechtsanwalt von Hanning und Mehles, Sven Krüger, hält den Einsatz des verdeckten Ermittlers für "offenkundig rechtswidrig".
Derweil sagte am 37. Verhandlungstag des Block-Prozesses eine 47-jährige Sozialpädagogin des Jugendamts als Zeugin aus, die die Kinder drei Tage nach ihrer Entführung erlebt hatte. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung oder dafür, dass die Kinder nicht bei ihrer Mutter sein wollten, habe sie nicht wahrgenommen, so spiegel.de und focus.de (Niklas Golitschek).
VerfGH Rh-Pf zu Landtagsmitarbeiter:innen: Mit Beschluss vom 26. Februar lehnte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Landtag ab, mit dem sie sich gegen eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz wandte. Die Änderung ermöglicht einen Ausschluss "verfassungsfeindlicher" Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter:innen von der staatlichen Finanzierung und sieht vor, dass der Landtagspräsident die Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden überprüfen kann. Einem AfD-Mitarbeiter, dessen Zuverlässigkeit überprüft werden soll, entstünden mit der bloßen Anhörung keine weitergehenden Nachteile, sodass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen. beck-aktuell berichtet.
OVG Berlin-BB zu Castor-Transporten: In zweiter Instanz wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den geplanten Lkw-Transport von rund 300.000 bestrahlten Brennelementen in insgesamt 152 Castor-Behältern aus dem stillgelegten Forschungsreaktor Jülich über die Autobahn in das Zwischenlager Ahaus zurück. Zwar sei das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das dem BUND ein Verbandsklagerecht eröffnet, weit auszulegen, sodass es auch einen Gefahrguttransport erfasse. Allerdings wiege das öffentliche Interesse an der Räumung des unzureichend gesicherten Lagers in Jülich schwerer als das Restrisiko bei einem Atommüll-Transport über die Autobahn. LTO berichtet.
OLG Jena zu Meta-Business Tools: Das Oberlandesgericht Jena sprach einem Verbraucher 3.000 Euro Schadensersatz zu, weil Meta mit seinen Business Tools einen beträchtlichen Teil des Privatlebens des Klägers lange und weitreichend aufgezeichnet hatte. Die anlasslose und systematische Datenverarbeitung widerspreche Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Die Revision zum BGH ist zugelassen, wie beck-aktuell schreibt.
OLG Hamburg – Letzte Verteidigungswelle: Nun bringt auch LTO einen Vorbericht über den am Donnerstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht startenden Prozess gegen acht junge Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle", die sich unter anderem des versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten müssen.
OLG Düsseldorf – IS-Messerangriff in Bielefeld: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen IS-Attentäter Mahmoud M., der im Mai 2025 feiernde Fußballfans in Bielefeld mit einem Messer angegriffen hatte. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen habe M. die Tötung Ungläubiger als Teil des Heiligen Kriegs für gerechtfertigt erachtet, heute bereue er die Tat. Das OLG Düsseldorf hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage terminiert. Es berichten FAZ (Reiner Burger), zdf.de (Leon Fried), beck-aktuell und bild.de (Frank Schneider).
LAG BaWü zu Mitbestimmungsrecht Betriebsrat: Arbeitgeber dürfen Betriebsänderungen beschleunigt durchführen, um der Bildung eines Betriebsrates und der damit einhergehenden Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte "zuvorzukommen". Unwahre Äußerungen über den Inhalt oder den zeitlichen Ablauf einer Betriebsänderung verletzten zwar – unter Umständen strafbewehrte – Pflichten, behinderten jedoch nicht die Wahl des Betriebsrates, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom September 2025. Rechtsanwältin Janine Gebhart fasst die Entscheidung im Expertenforum Arbeitsrecht zusammen.
LG Köln zur Bienenhaltung auf dem Balkon: Wer in einer Wohnungseigentümergesellschaft lebt und Bienenvölker auf dem Balkon halten möchte, bedarf der Zustimmung der anderen Eigentümer:innen, weil die Bienenhaltung die Nachbar:innen erheblich beeinträchtige, so das Landgericht Köln Anfang Februar. Das unterliegende imkernde Ehepaar könne indes weiterhin seinen "Imkertreff" abhalten, da es noch nicht als erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung anzusehen sei, wenn sich Menschen mit dem gleichen Hobby in der Wohnung träfen. LTO berichtet.
LG Berlin – Deutsche Wohnen/DSGVO-Bußgeld: Das Landgericht Berlin muss über ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen entscheiden, weil das Immobilienunternehmen nicht mehr benötigte Daten nicht regelmäßig gelöscht habe. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss der Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung zumindest fahrlässig begangen worden sein, was die Deutsche Wohnen bestreitet. Sollte es bei dem Bußgeld bleiben, wäre es das bislang dritthöchste verhängte Bußgeld, so die FAZ (Marcus Jung).
Recht in der Welt
Serbien – Justizreform: Die Postdoktorandin Teodora Miljojkovic analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die kürzlich verabschiedeten "Mrdić-Gesetze", die offiziell mehr Effizienz bringen sollen, tatsächlich wichtige Elemente des serbischen Justizsystems neu ordnen und die serbische Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft schwächen. Anstatt offen die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu beschneiden, habe der serbische Gesetzgeber mit "gezielten Umstrukturierungen, hierarchischen Konsolidierungen und umfangreichen Personalumbesetzungen" eine subtilere Strategie verfolgt.
Israel und USA/Iran: Nun erläutert auch LTO (Max Kolter/Franziska Kring), weshalb die als "Präventivschlag" bezeichneten Angriffe von Israel und USA auf den Iran völkerrechtswidrig sind. Obgleich das iranische Regime im Januar an einem Wochenende bis zu 40.000 Menschen tötete, als es Proteste gewaltsam niederschlug, sei die Figur der sogenannten "humanitären Intervention" nicht als Ausnahme vom Gewaltverbot anerkannt, weil sie schwer missbrauchssicher zu begrenzen wäre. Gegenüber zdf.de erklärt nun auch Rechtsprofessor Dominik Steiger, unter welchen Voraussetzungen die Gewaltanwendung völkerrechtlich erlaubt ist. Man müsse neuen Ausnahmen vom Gewaltverbot entgegenwirken. beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht unter anderem mit Rechtsprofessor Mehrdad Payandeh, der die Angriffe ebenfalls als klar völkerrechtswidrig einordnet. Das Völkerrecht schütze auch Staaten, die sich selbst nicht an das Völkerrecht halten.
Auf dem Verfassungsblog meinen Sophie Duroy und Luca Trenta, Dozentin und Professor, (in englischer Sprache), dass die Ermordung des iranischen Führers Ali Khameneis eine neue Dimension der Aushöhlung des Verbots außergerichtlicher Tötungen erreicht habe. Die Normalisierung beruhe auf einer "Routinisierung und Legitimierung" solcher Tötungen. Nun seien die Reaktionen anderer Staaten entscheidend.
Wolfgang Janisch (SZ) erinnert daran, dass das Völkerrecht mit seinem Gewaltverbot eine "Antwort auf eine von imperialen und kolonialen Machtansprüchen geprägte Welt" war, in der Staaten sich auf dem "Niveau souveräner Gleichheit" begegnen sollten. Weil das Völkerrecht der ständigen Bestätigung bedürfe, sei die "wachsweiche Vermeidungsrhetorik der Bundesregierung" problematisch. Hingegen findet es Reinhard Müller (FAZ) gut, "dass der Bundeskanzler unsere Verbündeten nicht belehren will". Deutschland könne in der "Atomfrage" darüber nachdenken, ob der russische Angriffskrieg nicht zum Wegfall des vertraglichen Verzichts Deutschlands geführt habe. Torsten Riecke (Hbl) weist darauf hin, dass "recht haben und moralisch richtig handeln, nicht immer übereinstimmen". Daniel-Dylan Böhmer (Welt) meint, das Völkerrecht sei der schlechteste Grund, den Krieg gegen den Iran zu kritisieren. Vernunft und Ethik könnten nicht da enden, "wo das Völkerrecht Dilemmata noch nicht gelöst hat".
Sonstiges
Rechtsanwält:innen im Sozialrecht: Rechtsanwältin Bettina Maurer moniert auf beck-aktuell, dass es trotz der sinnstiftenden und spannenden sozialrechtlichen Arbeit immer weniger Fachanwält:innen gebe. Grund hierfür sei, dass Sozialrecht grundsätzlich nicht Teil der juristischen Ausbildung sei. Außerdem seien die Einkommensmöglichkeiten verhältnismäßig gering, weil Anwält:innen nicht nach dem Streitwert, sondern nach Betragsrahmengebühren abrechnen. Der Mangel an Fachanwält:innen schränke insbesondere für jene den Zugang zum Recht ein, denen die Expertise fehle, den Behörden zu widersprechen.
DSA/Tiktok: Anlässlich der im Februar veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse der EU-Kommission zu möglichen Verstößen Tiktoks gegen den Digital Services Act (DSA) stellen die Rechtsprofessorin Eva Lievens, Masterstudentin Vita Shala und Postdoktorandin Valerie Verdoodt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Vorgaben des DSA vor. Unternehmen müssen demnach unter anderem eine Risikobewertung vornehmen und wirksame Maßnahmen zur Risikominimierung erlassen. Der Spielraum für eine nationale Regulierung der Social-Media-Nutzung von Kindern sei begrenzt, weil es sich bei dem DSA um ein Instrument zur Harmonisierung des Rechts handle.
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59433 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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